Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2594LG Erfurt, Beschluss vom 23.01.2007 - 8 OH 69/05
1. Im potentiellen Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist ein Beweisbeschluss gem. § 490 ZPO nicht durchsetzbar.
2. Reine Nebenkosten sind kein Aufwand zur Beseitigung eines Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
3. Die nachträgliche Aufhebung eines Beschlusses über die Einholung eines Gutachtens ist unanfechtbar.
VolltextIBRRS 2007, 2592
OLG Jena, Beschluss vom 18.04.2007 - 7 W 119/07
1. Im potentiellen Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist ein Beweisbeschluss gem. § 490 ZPO nicht durchsetzbar.
2. Reine Nebenkosten sind kein Aufwand zur Beseitigung eines Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
3. Die nachträgliche Aufhebung eines Beschlusses über die Einholung eines Gutachtens ist unanfechtbar.
VolltextIBRRS 2007, 2588
BGH, Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 58/06
1. Die Schilderung, die ein Zeuge über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines der Unfallbeteiligten abgegeben hat, kann im Haftpflichtprozess nicht im Wege des Zeugenbeweises, wohl aber im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.*)
2. Beim Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Kraftfahrzeug kann für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis sprechen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2586
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 43/06
Ansprüche gegen die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von § 850c ZPO pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2585
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 25/05
1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen.*)
2. Auch bei der Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und auf Herausgabe muss der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2584
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.06.2006 - 7 OH 5425/04
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, sich Urkunden - z.B. Baugenehmigungsunterlagen - zu verschaffen, die sich im Besitz Dritter befinden.
VolltextIBRRS 2007, 2580
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2007 - 16 Wx 256/06
Zu der Frage, welcher Geschäftswert bei Anfechtung mehrerer Jahresabrechnungen und Wirtschaftpläne zu Grunde zu legen ist.
VolltextIBRRS 2007, 2566
BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - IV ZB 20/06
Eine Berufung darf nicht mehr wegen Mängel bei den Formerfordernissen des § 519 Abs. 2 ZPO verworfen werden, wenn sich diese Mängel über einen Abgleich mit den erstinstanzlichen Prozessakten vor Ablauf der Berufungsfrist als unschädlich erweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2560
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 163/05
Der vorläufige Verwalter hat kein Recht zur sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung eines allgemeinen Verfügungsverbots.*)
VolltextIBRRS 2007, 2557
BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZR 93/06
1. § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch im Revisionsverfahren aus (Bestätigung von BGHZ 95, 302; BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - NJW-RR 2005, 294).*)
2. Selbst bei einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch werden die früheren Handlungen und Entscheidungen des abgelehnten Richters allein dadurch nicht unwirksam oder anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2556
BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZR 97/04
Zur Prozesstrennung haupt- und hilfsweise erhobener Klagen in der Revisionsinstanz, wenn über diese wegen des gesetzlichen Verbindungsverbots des § 640 c Abs. 1 Satz 1 ZPO in den Vorinstanzen nicht einheitlich hätte verhandelt und entschieden werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2553
BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 39/05
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2552
BGH, Urteil vom 15.11.2006 - IV ZR 122/05
1. Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).*)
2. Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch den Anforderungen an eine Quittung im Sinne des § 368 Satz 1 BGB nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2539
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007 - 3 Wx 53/07
1. Hält ein Beteiligter den gegen ihn gestellten Wohngeldanspruch im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur noch aus dem Gesichtspunkt der Aufrechnung für unbegründet, so stellt sich dies als entsprechende Beschränkung seines Rechtmittels dar.*)
2. Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine - streitige - Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses).*)
VolltextIBRRS 2007, 2538
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 57/06
Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.
VolltextIBRRS 2007, 2524
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 37/05
1. Der Kartellbehörde steht bei der Entscheidung über die Beiladung ein Ermessen zu. Auch wenn die subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Beiladungspetenten vorliegen, kann die Kartellbehörde den Beiladungsantrag aus Gründen der Verfahrensökonomie ablehnen.*)
2. Dem Beiladungspetenten, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist, steht gegen die Hauptsacheentscheidung - wenn er durch sie unmittelbar und individuell betroffen ist - ein Beschwerderecht zu.*)
VolltextIBRRS 2007, 2521
BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - IX ZB 57/06
Für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der Begründung einer arbeitsrechtlichen Masseverbindlichkeit, die hernach nicht aus der Masse erfüllt werden kann, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2520
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 81/06
1. a) War die sofortige Beschwerde unzulässig, hat das Beschwerdegericht sie jedoch sachlich verbeschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen; ist allerdings auch die Rechtsbeschwerde unzulässig, muss sie ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der vorausgegangenen sofortigen Beschwerde verworfen werden.*)
b) Wird mit der sofortigen Beschwerde ein neuer Hilfsantrag gestellt, ist dieser nicht Gegenstand der Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; das Beschwerdegericht darf die Verbescheidung des Hilfsantrags nicht wegen Fehlens einer Abhilfeentscheidung unterlassen.*)
2. a) Nach dem vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 geltenden Recht können die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, nicht im Wege der Einzelabrechnung neben der allgemeinen Pauschale geltend gemacht werden.*)
b) Die durch die Besorgung der Zustellungen angefallenen Personalkosten können dem Insolvenzverwalter nicht im Wege des Auslagenersatzes erstattet werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2515
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 149/04
Ist das Verfahren durch den Tod einer Partei unterbrochen oder ist deswegen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet, so kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die von einem oder gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2514
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 24/06
1. § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet auf Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte keine Anwendung.*)
2. Zum Ermessen des Tatrichters hinsichtlich der Ermittlung ausländischen Rechts.*)
VolltextIBRRS 2007, 2512
BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XII ZB 175/06
Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).*)
VolltextIBRRS 2007, 2508
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.02.2007 - 2 W 173/06
1. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar.*)
2. Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Dazu reicht es aus, wenn er in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung der Antragsschrift sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung an das Gericht seine Bestellung erkennbar werden lässt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2505
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2502
BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - XII ZR 285/02
1. Nimmt der Revisionskläger die Revision zurück und verzichtet die Revisionsbeklagte auf die Kostenerstattung, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch, der von der Prozessbevollmächtigten der Revisionsbeklagten und - bei Gewährung von Prozesskostenhilfe - von der Staatskasse geltend gemacht werden könnte (§ 126 Abs. 1 ZPO, § 59 RVG), nicht zur Entstehung. Eine spätere Kostengrundentscheidung, in welcher der Revisionskläger des Rechtsmittels für verlustig erklärt und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt werden, ändert daran nichts.*)
2. Der Revisionskläger kann in einem solchen Fall seine fehlende Kostenerstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2500
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 19/06
1. Nimmt der Rechtsbeschwerdeführer im Kartell- oder energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren die Rechtsbeschwerde zurück, sind ihm bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig die Gerichtskosten aufzuerlegen.*)
2. Sofern keine Umstände hervortreten, die eine abweichende Kostenverteilung billig erscheinen lassen, hat der Rechtsbeschwerdeführer, der die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat, bei offenem Verfahrensausgang grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdegegners zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2495
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - I ZB 113/05
Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO von dem Schuldner auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2487
BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05
1. Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.*)
2. Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2485
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZB 154/06
1. Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt.*)
2. Das Berufungsgericht muss bei der Prüfung der Zulässigkeit eines auf eine Begründung im erstinstanzlichen Urteil beschränkten Angriffs die Auswirkungen auf den anderen Abweisungsgrund von sich aus auch dann berücksichtigen, wenn der Berufungskläger hierzu keine Rechtsausführungen gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 2482
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - XII ZB 165/06
1. Wurde eine Folgesache auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund zurückgenommen, ist die Kostenentscheidung der Ehesache, soweit sie auf der Rücknahme beruht, nach § 269 Abs. 5 ZPO isoliert mit der Beschwerde anfechtbar.*)
2. Das Beschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung nach § 93 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nur auf Ermessensfehler überprüfen und darf ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2479
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 38/06
Eine unbillige Härte im Sinne des § 765a ZPO liegt nicht darin, dass eine Partei, der für eine Rechtsverfolgung mangels hinreichender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe versagt worden ist, diese Rechtsverfolgung deswegen nicht aus eigenen Mitteln fortführen kann, weil Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung auf ihr Vermögen zugegriffen haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2478
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 149/06
1. Der nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Anordnung oder Verlängerung einer Abschiebehaft rechtswidrig war, kann nicht auf Verfahrensfehler gestützt werden, die bis zu dem erledigenden Ereignis geheilt wurden oder durch die Beschwerdeentscheidung geheilt worden wären.*)
2. Ein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit liegender Verfahrensfehler wird durch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts jedenfalls dann geheilt, wenn das tätig gewordene und das zuständige Gericht zum Bezirk des Beschwerdegerichts gehören.*)
VolltextIBRRS 2007, 2477
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZB 35/06
Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein Amt erst nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung niedergelegt hat, ohne dass ein neuer gesetzlicher Vertreter bestellt worden ist, bleibt verpflichtet, für den Verein die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn die Berufung auf die Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 2474
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 73/06
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Verwalter in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person setzt nicht voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i.S. von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuwiderlaufen würde.*)
VolltextIBRRS 2007, 2471
BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06
1. Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht. Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - VersR 2001, 876 f.; vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874 f.).*)
2. Eine solche Feststellungsklage ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann. Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, bleibt offen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874, 875 m.w.N.)*)
VolltextIBRRS 2007, 2470
BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 22/06
Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG auch durch einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag, wenn die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2468
BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ARZ 2/05
Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Bestellung von Notorganen für eine sog. Rest- bzw. Spaltgesellschaft einer in der ehemaligen DDR enteigneten Aktiengesellschaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 2466
BGH, Urteil vom 16.10.2006 - II ZR 101/05
Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).*)
VolltextIBRRS 2007, 2465
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 34/05
Eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre wird nach deren Aufhebung unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2007, 2458
BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ZB 4/06
1. Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil wegen Nichtbeachtung der Einspruchsfrist verworfen, so muss sich die Berufungsbegründung mit dieser die Entscheidung allein tragenden Erwägung auseinandersetzen.*)
2. Ein nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil erhobener Einspruch ist ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des ersten Versäumnisurteils zu verwerfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2457
BGH, Beschluss vom 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
1. Gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof ist die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft.*)
2. Das gilt auch dann, wenn der Antrag hilfsweise neben dem trotz Erledigung aufrechterhaltenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerrufsbescheid gestellt wird. Die sofortige Beschwerde ist dann ohne Zulassung nur gegen eine Zurückweisung des Hauptantrags statthaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 2454
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 138/06
Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2451
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05
1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)
3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)
4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2450
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 W 471/06
Bei beidseitiger Erledigungserklärung ist die Kostenentscheidung im Zivilprozess gemäß § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streistandes nach billigem Ermessen zu treffen. Dafür ist vor allem der mutmaßliche Ausgang des Zivilrechtsstreits maßgeblich. Die konsensuale Verfahrenserledigung im parallel geführten Strafprozess ist zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall weit gehend unbrauchbar, weil sie gerade darauf gerichtet ist, wichtige Fragen nicht entscheiden zu müssen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2449
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2006 - 16 W 116/06
Wer sich außergerichtlich verpflichtet, in einer bestimmten Sache ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, darf sich grundsätzlich nicht auf § 93 ZPO berufen. Auch die Gerichte sind an eine solche Vereinbarung gebunden, so dass nur eine Kostenentscheidung nach § 91 ZPO in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2448
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06
Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2447
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006 - 5 W 257/06
Ist ein Befangenheitsantrag gemäß § 43 ZPO unzulässig, weil sich die Partei in Kenntnis der Ablehnungsgründe auf eine Verhandlung vor dem abgelehnten Richter eingelassen hat, so begründet es keinen selbstständigen Ablehnungsgrund, wenn der Richter nach Stellung eines Befangenheitsantrag seine vermeintliche Befangenheit nicht sofort einräumt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2442
OLG München, Beschluss vom 25.10.2006 - 32 Wx 145/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).*)
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).*)
VolltextIBRRS 2007, 2437
OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2005 - 6 W 1167/05
Zu der Frage, wann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in Frage kommt.
VolltextIBRRS 2007, 2436
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2006 - 24 U 42/06
1. Ein Teilurteil ist bei widerstreitenden Zahlungsansprüchen und gleichzeitiger Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung der Miete unzulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch durch das Rechtsmittelgericht besteht.
2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn sich die gegenseitigen mietrechtlichen Zahlungsansprüche bedingen oder die Frage der Berechtigung zur Minderung der Miete Einfluss auf die Höhe einer der geltend gemachten Forderungen hat.
VolltextIBRRS 2007, 2429
OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)
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