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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0400
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzende Sachaufklärung

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2007 - 5 W 71/07

Die Ablehnung des Antrages, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, ist auch im selbständigen Beweisverfahren nicht anfechtbar.

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IBRRS 2007, 0385
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechnungsprüfungserklärung = deklaratorisches Anerkenntnis?

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06

1. In der Mitteilung des (öffentlichen) Auftraggebers an den Auftragnehmer über das Ergebnis der Rechnungsprüfung und den sich zu Gunsten des Auftragnehmers ergebenden geprüften Rechnungsbetrag liegt regelmäßig kein deklaratorisches Anerkenntnis des Auftraggebers.

2. Ein auf die Rechnungsprüfungserklärung gestützte Urkundenklage ist unstatthaft.

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IBRRS 2007, 0384
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urkundsklage aus geprüfter Schlussrechnung

LG Hannover, Urteil vom 10.01.2007 - 6 O 190/06

Auch bei öffentlichen Auftraggebern ist der Urkundsprozess aufgrund einer geprüften Schlussrechnung statthaft.

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IBRRS 2007, 0367
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2006 - 23 W 52/06

1. Wenn zwischen den Parteien vereinbart wird, dass keine Kostenanträge gestellt werden, entfällt der Kostenerstattungsanspruch der vom Nebenintervenienten unterstützten Hauptpartei. Da der Nebenintevenient nicht besser gestellt werden kann, als die von ihm unterstützte Hauptpartei, entfällt auch der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten gegen den Gegner der von ihm unterstützten Hauptpartei.

2. Im Verhältnis zwischen dem Nebenintervenienten und der von ihm unterstützten Hauptpartei darf nie eine Kostengrundentscheidung erlassen werden, da zwischen beiden kein Rechtsstreit begründet worden ist.

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IBRRS 2007, 0359
ProzessualesProzessuales
Warenlagerübernahme: Gemischte Sacheinlage

BGH, Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 176/05

1. Soll im Zusammenhang mit der Gründung der Aktiengesellschaft von einem der Gründungsaktionäre - oder von einem durch diesen beherrschten Unternehmen - ein Gegenstand (hier: ein Warenlager) gegen ein Entgelt übernommen werden, das den Betrag der von diesem Inferenten übernommenen Einlage übersteigt, so liegt insoweit eine gemischte Sacheinlage in Form einer Kombination von Sacheinlage und Sachübernahme vor. Diese Art der Kapitalaufbringung ist jedenfalls dann, wenn sie eine unteilbare Leistung betrifft, als einheitliches Rechtsgeschäft grundsätzlich in ihrem gesamten Umfang den Regelungen über Sacheinlagen zu unterwerfen (§ 27 AktG).

2. Dem Gründungsaktionär ist die Gestaltungsmöglichkeit, statt der an sich gebotenen regulären (gemischten) Sacheinlage den Aufbringungsvorgang in eine Barzeichnung und eine Sachübernahme aufzuspalten, ausnahmsweise nur dann eröffnet, wenn er die in § 27 Abs. 1 Satz 1 AktG als Schutz vor der Umgehung der Sacheinlagevorschriften für die Sachübernahme in gleicher Weise angeordneten strengen Regeln über die Offenlegung in der Satzung - die durch die Wertprüfungsvorschriften in §§ 38 Abs. 2, 34 AktG "flankiert" werden - einhält.

3. Werden in den vorgenannten Konstellationen die Verlautbarungsbestimmungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 AktG umgangen, so ist der Inferent nach den Regeln über die verdeckte Sacheinlage zur Bareinzahlung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 3 AktG verpflichtet.

4. Bei der Gründung der Aktiengesellschaft ist eine vollständige Ausklammerung sog. "gewöhnlicher Umsatzgeschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs" aus dem Anwendungsbereich der verdeckten Sacheinlage nicht zulässig. Die (Sach-)Übernahme eines Warenlagers des Inferenten anlässlich der Gründung der Aktiengesellschaft stellt für diese in der Regel kein "gewöhnliches Umsatzgeschäft im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs" dar.*)

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IBRRS 2007, 0358
ProzessualesProzessuales
Fortführung aktienrechtlicher Anfechtungsklage

BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 46/05

1. Der Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern erst recht im Falle des "zwangsweisen" Verlustes dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327 a AktG) im Laufe des Anfechtungsprozesses befugt, soweit er - im jeweiligen konkreten Einzelfall - ein rechtliches Interesse an einer solchen Verfahrensfortsetzung hat.*)

2. Ein derartiges berechtigtes Interesse des Aktionärs an der Weiterführung des Anfechtungsprozesses besteht auch nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch den Squeeze out, soweit der Ausgang des Anfechtungsverfahrens rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die als Vermögensausgleich für den Verlust der Mitgliedsrechte zu gewährende angemessene Barabfindung (§§ 327 a ff. AktG) haben kann.*)

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IBRRS 2007, 0356
ProzessualesProzessuales
Verfahrensunterbrechung auch ohne Insolvenzverwalterbestellung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZB 93/06

Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet.*)

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IBRRS 2007, 0353
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein Schaden durch fehlerhafte Beratung vor?

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 173/03

Hängt die Frage, ob der Mandant durch fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, allein davon ab, wie sich ein Dritter bei richtiger Beratung verhalten hätte, so verletzt der Richter das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wenn er den als Zeugen benannten Dritten nicht vernimmt, obwohl keine anderen gleichwertigen Beweismittel zur Verfügung stehen.*)

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IBRRS 2007, 0351
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung trotz Verschulden?

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZA 7/06

Auch ein gerichtlicher Mahnbescheid, der vor Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht, aber erst nach Ablauf der Frist („demnächst“) dem Antragsgegner zugestellt wird, kann die Verjährung hemmen. Dies gilt nicht, wenn die Zustellung später als 30 Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt und diese Verspätung allein auf das Verschulden des Antragstellers zurückzuführen ist. Bei der Berechnung dieser 30 Tage sind aber die Tage nicht zu zählen, an denen die Verzögerung maßgebend auf ein Verschulden des Gerichts zurückzuführen ist.

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IBRRS 2007, 0350
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung trotz Verschulden?

OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2006 - 9 U 1869/05

Auch ein gerichtlicher Mahnbescheid, der vor Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht, aber erst nach Ablauf der Frist („demnächst“) dem Antragsgegner zugestellt wird, kann die Verjährung hemmen. Dies gilt nicht, wenn die Zustellung später als 30 Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt und diese Verspätung allein auf das Verschulden des Antragstellers zurückzuführen ist. Bei der Berechnung dieser 30 Tage sind aber die Tage nicht zu zählen, an denen die Verzögerung maßgebend auf ein Verschulden des Gerichts zurückzuführen ist.

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IBRRS 2007, 0346
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - 24 W 45/06

Für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht als das "nächsthöhere Gericht" zuständig.*)

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IBRRS 2007, 0337
BauvertragBauvertrag
Beweisführung durch Aussagen von Familienangehörigen

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 70/06

Vereinbarte Zahlungsmodalitäten einer Abschlagsrechnung können auch durch Aussagen von Familienangehörigen als Zeugen geführt werden. Denn allein der Umstand, dass es sich bei sämtlichen Zeugen um Familienangehörige handelt, lässt nicht darauf schließen, dass die Zeugen bewusst die Unwahrheit sagen.

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IBRRS 2007, 0336
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schlüssigkeit der Mietzahlungsklage

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006 - 3 W 18/06

Für die Schlüssigkeit einer Mietzahlungsklage über mehrere Monate ist es erforderlich - aber auch ausreichend, dass die streitgegenständlichen Mietperioden und darauf entfallende eingeklagte Mieten angegeben werden. Eventuell kann es auch erforderlich sein, die Mieten in Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung aufzugliedern.

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IBRRS 2007, 0324
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Privatgutachten = zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten?

OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2006 - 23 W 41/06

1. Kosten vorprozessual erstatteter Privatgutachten gehören (ausnahmsweise) nur dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn das Privatgutachten sich auf den konkreten Prozess bezieht und gerade im Hinblick auf diesen Prozess in Auftrag gegeben wurde (mit Verweis auf BGHZ 153, 235 ff).

2. Kosten eines Privatgutachtens stellen daher keine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Rechtsstreits (ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1) dar, wenn dieses Gutachten nur der Vorbereitung des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung der Parteien diente.

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IBRRS 2007, 0309
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - VIII ZB 111/05

Die Berufungsbegründung muss, wenn das Erstgericht die Abweisung der Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt hat, das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der mehreren Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

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IBRRS 2007, 0308
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revisionsgericht muss festgelegte Zuständigkeit übernehmen

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - VIII ZR 73/06

Das Revisionsgericht hat - auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - die vom Berufungsgericht angenommene Zuständigkeit oder Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ungeprüft zu Grunde zu legen.

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IBRRS 2007, 0304
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilszustellung an Unterbevollmächtigten: Unwirksam!

BGH, Beschluss vom 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

Die Zustellung eines Urteils an einen lediglich als Terminsvertreter anzusehenden Unterbevollmächtigten ist unwirksam und setzt Rechtsmittelfristen nicht in Lauf.*)

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IBRRS 2007, 0294
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05

Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.*)

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IBRRS 2007, 0290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel in Kostenfestsetzungsangelegenheiten

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 105/06

Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).*)

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IBRRS 2007, 0286
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachträgliche Änderung eines PKH-Beschlusses

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05

1. Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die früher bedürftige Partei aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.*)

2. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist.*)

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IBRRS 2007, 0283
ImmobilienImmobilien
Ablösungsnachweis im Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06

1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)

2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)

3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)

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IBRRS 2007, 0274
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdefrist abgelaufen: Unkenntniss dennoch unverschuldet

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - XII ZB 49/06

Die auf einem Versehen einer Kanzleiangestellten beruhende Unkenntnis vom Ablauf der Beschwerdefrist gegen eine Abänderungsentscheidung nach § 10 a VAHRG bleibt auch dann unverschuldet, wenn die durch die Abänderung belastete Partei eine weitergehende Kürzung ihrer Versorgung bemerkt. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb nicht bereits mit diesem Zeitpunkt.*)

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IBRRS 2007, 0270
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 6/06

Partei hat Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes zwischen den Parteien unstreitig sind.*)

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IBRRS 2007, 0269
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

1. Wird ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weiteren Tatsachenvortrag, etwa unter Vorlage eines Privatgutachtens, zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, stellt dies kein neues Vorbringen im Sinne der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Auch im Bauprozess ist eine Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf sachverständigen Rat vorzubringen.*)

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IBRRS 2007, 0268
ImmobilienImmobilien
Abtretung: Anspruch gegen Treuhänder geht mit über

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04

1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)

2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)

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IBRRS 2007, 0266
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Prozesstrennung unzulässiger Hilfsantrag

BGH, Urteil vom 06.12.2006 - XII ZR 190/06

1. Zur Unzulässigkeit einer bedingten Klage (Hilfsantrag) nach Prozesstrennung in der Revisionsinstanz, wenn Haupt- und Hilfsantrag wegen eines gesetzlichen Verbindungsverbots nicht hätten verbunden werden dürfen.*)

2. Auch dann, wenn das Berufungsgericht über den Hilfsantrag in der Sache entschieden hat, kann dieser in der Revisionsinstanz nicht mehr zum Hauptantrag erhoben werden (Fortführung von BGHZ 28, 136, 137).*)

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IBRRS 2007, 0265
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Eigentumsvermutung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft?

BGH, Urteil vom 14.12.2006 - IX ZR 92/05

Die gesetzliche Vermutung, dass die im Besitz beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 0264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entgegennahme von Erledigungserklärung: Terminsgebühr fällig

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.*)

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IBRRS 2007, 0259
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umdeutung von Erledigungserklärung in Klagerücknahme?

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZB 71/04

1. Zur Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme in eine einseitige Erledigungserklärung sowie zum Widerruf einer Klagerücknahme.*)

2. Ob der Kläger die Klage unverzüglich gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO a.F. zurückgenommen hat, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von dem Wegfall des Klageanlasses erlangt hat (Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 44/03 - NJW-RR 2005, 217).*)

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IBRRS 2007, 0257
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Leistungsverweigerungsrecht: Geltendmachung notwendig

BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.*)

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IBRRS 2007, 0256
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Regelwidrige Anwendung deutschen Scheidungsrechts

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - XII ZR 5/04

a) Soweit Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die regelwidrige Anwendung deutschen Scheidungsrechts vorsieht, wenn die Ehe auf den Antrag des deutschen oder ehemals deutschen Ehegatten nach dem primär berufenen ausländischen Recht nicht geschieden werden kann, kommt es für diese Voraussetzung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, nicht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.*)

b) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB führt nicht schon immer dann zur Anwendung deutschen Sachrechts, wenn die Ehe nach dem ausländischen Recht derzeit noch nicht geschieden werden kann, etwa weil die nach diesem Recht erforderliche Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist.*)

Kann die Ehe nach dem ausländischen Recht derzeit nur deshalb noch nicht geschieden werden, weil der Antragsteller es versäumt hatte, das ihm zumutbare, nach dem ausländischen Recht für den Beginn der Frist maßgebliche Trennungsverfahren einzuleiten, rechtfertigt dies nicht die Scheidung nach deutschem Recht.*)

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IBRRS 2007, 0244
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Vergleichs

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 54/06

1. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben.*)

2. § 98 ZPO ist auch auf eine Einigung der Parteien anzuwenden, die kein gegenseitiges Nachgeben enthält.*)

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IBRRS 2007, 0243
ProzessualesProzessuales
Insolvenzrecht- Polnischer Konkursverwalter: Abtretung rechtshängiger Forderung

OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2006 - 7 U 108/03

1. Da in Polen das Universalprinzip gilt, kann ein polnischer Insolvenzverwalter vom Konkurs erfasste Forderungen, die in Deutschland erworben wurden und dort rechtshängig sind, verkaufen und abtreten.

2. Ein Zessionar kann nach wirksamer Abtretung einer rechtshängigen Forderung durch den Insolvenzverwalter nach Beendigung des Konkurses das Verfahren selbst forfführen. Eine Anwendbarkeit des § 533 ZPO scheidet aus.

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IBRRS 2007, 0242
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Gewährleitungsansprüchen gegen Architekten

LG Heidelberg, Beschluss vom 18.12.2006 - 2 O 245/06

Beim Architektenvertrag besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort nach § 269 BGB, § 29 ZPO für die beiderseitigen Leistungspflichten. Bei einer Schadensersatzklage gegen den im Wesentlichen mit der Planung beauftragten Architekten ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Architekt seinen Wohn- bzw. Bürositz hat. Auf den Ort des Bauvorhabens kommt es nicht an.

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IBRRS 2007, 0239
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenz des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

LG Dortmund, Beschluss vom 27.11.2006 - 6 OH 9/02

Sind ein insolventer Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens und sein Insolvenzverwalter am Hauptsacheverfahren nicht beteiligt, kann dieser Insolvenzverwalter nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens den Fristsetzungsantrag nach § 494a Abs. 1 ZPO stellen. „Klage“ im Sinne des § 494a Abs. 2 ZPO ist die Anmeldung des umgerechneten Hauptsacheanspruchs zur Tabelle und - bei Bestreiten - die Klage auf Feststellung zur Tabelle.

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IBRRS 2007, 0237
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Aufgabe der Mängeleinrede erneuter Vortrag in Berufung

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2005 - 10 U 55/05

Macht der auf Werklohn in Anspruch genommene Auftraggeber in erster Instanz zunächst Mängelansprüche geltend, hält diese aber nicht aufrecht, so stellt Vortrag in der Berufungsbegründung zu denselben Mängeln neuen Vortrag dar, der nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist.

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IBRRS 2007, 0233
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei falscher Verfahrenswahl (FGG/ZPO)

OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2006 - 16 Wx 116/06

1. Wird erst in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit bemerkt, dass es sich eigentlich um eine Angelegenheit der streitigen Gerichtsbarkeit handelt, ohne dass die Parteien dies gerügt hätten, so bleibt die Beschwerdekammer entsprechend § 17a Abs. 5 GVG zur Entscheidung über das Rechtsmittel zuständig.

2. Sind die Parteien in erster Instanz fälschlicherweise von einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ausgegangen, so findet für die Kostenentscheidung § 47 Satz 2 WEG Anwendung.

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IBRRS 2007, 0231
ProzessualesProzessuales
Präklusion von Anerkennungsverweigerungsgründen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2006 - 9 Sch 2/05

Der deutsche Schuldner aus einem Schiedsspruch eines ausländischen Schiedsgerichts ist im Vollsteckbarerklärungsverfahren mit den Anerkennungsverweigerungsgründen ausgeschlossen, die im Herkunftsland des Schiedsspruchs Gegenstand einer Anrufung des ordentlichen Gerichts hätten sein können, dort jedoch verfristet sind.*)

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IBRRS 2007, 0224
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einbeziehung eines Dritten in Schiedsvereinbarung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2006 - 17 U 162/05

1. Wenn ein Dritter nicht an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, ist es von seiner Zustimmung abhängig, ob die Streitigkeit von einem Schiedsgericht entschieden werden kann.

2. Der Dritte kann die Zustimmung zu einer Entscheidung des Streitfalls durch das Schiedsgericht dadurch erteilen, indem er bei einer Inanspruchnahme vor dem ordentlichen Gericht die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhebt.

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IBRRS 2007, 0221
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 97/05

1. Wenn eine Telefax-Übermittlung fehlschlägt und deshalb Anlass zu Zweifeln besteht, ob ein Schriftsatz dem Gericht innerhalb einer Rechtsmittelfrist noch übermittelt werden kann, muss in der Anwaltskanzlei durch eine allgemeine Anweisung sichergestellt werden, dass der Sendevorgang innerhalb der Frist mit der erforderlichen Gewissheit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2. Für den Fall, dass die Telefax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes fehlschlägt und nicht zuverlässig beurteilt werden kann, ob der Schriftsatz dem Gericht innerhalb der Frist noch zugehen wird, bedarf es deshalb einer Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, die sicherstellt, dass die verwendete Telefax-Nummer anhand einer objektiven Erkenntnisquelle, d.h. z.B. anhand eines allgemein zugänglichen Verzeichnisses oder eines gerichtlichen Schreibens, auf ihre Richtigkeit überprüft wird.

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IBRRS 2007, 0214
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
GbR: Zustellung der Anordnung der Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZB 166/05

Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.*)

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IBRRS 2007, 0210
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auslandszustellung eines Schriftstücks

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 164/05

1. Wird die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist damit grundsätzlich unwirksam.*)

2. Weist der Empfänger eines ihm zuzustellenden Schriftstückes dessen Annahme wegen fehlender Übersetzung gemäß Art. 8 Abs. 1 EuZVO zu Recht zurück, ist die Zustellung grundsätzlich unwirksam, wenn eine Heilung des Mangels nicht mehr in Betracht kommt.*)

3. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1) Ist Art. 8 Abs. 1 EuZVO - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten - dahin auszulegen, dass ein Annahmeverweigerungsrecht d es Empfängers nach Art. 8 Abs. 1 EuZVO nicht besteht, wenn lediglich die Anlagen eines zuzustellenden Schriftstücks nicht in der Sprache des Empfangsmitgliedstaats oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats abgefasst sind, die der Empfänger versteht?

2) Falls die Frage zu 1. verneint wird:

Ist Art. 8 Abs. 1 lit. b EuZVO dahin auszulegen, dass der Empfänger die Sprache eines Übermittlungsmitgliedstaates schon deshalb im Sinne dieser Verordnung ''versteht``, weil er in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit in einem Vertrag mit dem Antragsteller vereinbart hat, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats geführt wird?

3) Falls die Frage zu 2. verneint wird:

Ist Art. 8 Abs. 1 EuZVO dahin auszulegen, dass der Empfänger die Annahme solcher Anlagen zu einem Schriftstück, die nicht in der Sprache des Empfangsmitgliedstaats oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats abgefasst sind, die der Empfänger versteht, jedenfalls dann nicht unter Berufung auf Art. 8 Abs. 1 EuZVO verweigern darf, wenn er in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit einen Vertrag schließt und darin vereinbart, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats geführt wird und die übermittelten Anlagen sowohl diesen Schriftverkehr betreffen als auch in der vereinbarten Sprache verfasst sind?*)




IBRRS 2007, 0208
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pfändung von Arbeitseinkommen

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06

Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben.*)

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IBRRS 2007, 0207
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine PKH für Gewerbebetrieb bei möglicher Kreditaufnahme

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - VII ZB 50/06

Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit der Partei hinsichtlich einer ihren Gewerbebetrieb betreffenden Rechtsverfolgung ist anhand der jeweiligen konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen, ob die Prozesskosten entweder unmittelbar aus dem Unternehmensvermögen oder durch Kreditaufnahme aufgebracht werden können. Auf eine Kreditaufnahme kann die Partei verwiesen werden, wenn diese im Rahmen eines ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsbetriebs erfolgen kann.*)

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IBRRS 2007, 0206
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Ansprüche auf Miete im Urkundenprozess?

BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701).*)

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IBRRS 2007, 0205
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZB 40/06

Ein Hauptsacheverfahren kann im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren teilweise ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Aussetzung nur für einen selbständigen Teil des Streitstoffs vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, z.V.b.).*)

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IBRRS 2007, 0202
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilklage über (unselbständige) Rechnungsposten unzulässig!

OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 1041/05

1. Auch bei einer Teilklage ist eine Vorabentscheidung über den Grund zulässig, wenn der Streitgegenstand quantitativ begrenzt ist. Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils ist aber stets die Zulässigkeit der Klage (Teilklage).*)

2. Im Werklohnprozess ist eine Teilklage über (unselbständige) Rechnungsposten einer Schlussrechnung unzulässig; bei unselbständigen Aktivposten einer saldierten Abrechnung handelt es sich weder um Forderungen, noch um Forderungsteile, die einen Zahlungsanspruch begründen können. Eine Forderung bei einem - wie hier - vorzeitig beendeten VOB/B-Vertrag stellt lediglich der Schlussrechnungssaldo dar, also der Anspruch auf die restliche Vergütung aus dem Vertrag. Besteht dieser in einem Guthaben, kann dann jedoch auch ein (quantitativer) Teil dieser Forderung im Wege der Teilklage geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2007, 0198
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlussrechnung bei Zurückhaltung von Unterlagen?

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2006 - 12 U 81/05

1. Der Architekt kann von seinem Auftraggeber die Herausgabe der Unterlagen verlangen, die er zu Erstellung seiner Honorarschlussrechnung benötigt.

2. Solange der Auftraggeber diese Unterlagen zurückhält, kann über einen auf Rückzahlung aller Abschlagszahlungen gerichteten Rückforderungsanspruch des Auftraggebers nicht entschieden werden.

3. Sollten die Unterlagen beim Auftraggeber endgültig verloren gegangen sein, kann der Architekt mit Schätzwerten arbeiten, wobei Unklarheiten zu Lasten des Auftraggebers gehen.

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IBRRS 2007, 0187
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZR 179/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0182
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Restitutionsgrund: Berücksichtigung im Revisionsverfahren?

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 141/04

Zur Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren, wenn das Schlussurteil des Berufungsgerichts auf einem Teilzurückweisungsbeschluss aufbaut, der nach Erlass des Urteils teilweise vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist.*)

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