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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0178
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH: Verspätete Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse

BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06

Stellt die Partei wegen einer beabsichtigten Klage auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme einen Prozesskostenhilfeantrag, ohne innerhalb der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG ihre persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks und unter Beifügung der erforderlichen Belege darzulegen, kommt ihr die Rückwirkung der späteren Zustellung der Klage auf den Eingang ihres Gesuchs nicht zugute.*)

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IBRRS 2007, 0174
ProzessualesProzessuales
Erinnerung gegen die Art und Weise der Herausgabevollstreckung

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 127/05

Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Herausgabevollstreckung aus einem Eröffnungsbeschluss findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt.*)

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IBRRS 2007, 0169
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbstvornahme vertretbarer Handlung: Keine Kostenerstattung

BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 110/05

Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen.*)

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IBRRS 2007, 0162
ProzessualesProzessuales
Kosten bei Anspruchanerkennung durch Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 312/04

Zur Verteilung der Kosten in einem Verfahren auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle, wenn der Insolvenzverwalter den Anspruch nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Gläubiger anerkannt hat.*)

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IBRRS 2007, 0161
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenstundung: Keine herbeigeführte Vermögenslosigkeit

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 24/06

Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann dem Schuldner nicht unter Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze zur herbeigeführten Vermögenslosigkeit versagt werden. Der Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden.*)

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IBRRS 2007, 0158
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Geltendmachung fristgemäßer Zustellung

BGH, Urteil vom 02.11.2006 - III ZR 10/06

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und zur Antragsfrist, wenn die Partei in erster Linie geltend macht, die Rechtsmittelschrift fristgemäß in den Nachbriefkasten des Gerichts geworfen zu haben.*)

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IBRRS 2007, 0139
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Antrag auf Einstellung der Versteigerung

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 88/06

1. Der Schuldner kann nach dem Rechtsgedanken des § 818 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht beantragen, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände beauftragten privaten Auktionator die Anweisung zu erteilen, die Versteigerung einzustellen, sobald der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht.*)

2. Ein solcher Antrag kann grundsätzlich auch noch zeitlich nach der Anordnung der Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher gemäß § 825 Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt werden.*)

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IBRRS 2007, 0135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht -Gerichtsstandsvereinbarung kann Streitgenossenschaft verhindern

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2006 - 3 AR 2517/06

Für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist kein Raum, wenn ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand bestanden hätte (hier der des Erfüllungsortes gem. § 29 ZPO), mit einem der Beklagten jedoch ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wird.*)

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IBRRS 2007, 0128
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Privatgutachten als Sachverständigenbeweis?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2006 - 17 U 5/06

1. Ein Privatgutachten ist ein urkundlicher belegter Parteivortrag und als solcher nicht als Sachverständigenbeweis zu behandeln. Die Verwertung eines Privatgutachtens kann nur mit Zustimmung beider Parteien geschehen.

2. Die Rechte der Parteien sind nur gewahrt, wenn es über die Person und Bestellung des Sachverständigen keine Zweifel gibt.

3. Die Auswahl des Sachverständigen ist grundsätzlich in das Ermessen des Gerichts gestellt. In der Frage, welche Person zum Sachverständigen ernannt werden soll, ist das Gericht jedoch gebunden.

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IBRRS 2007, 0122
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klage ohne vorheriges Schlichtungsverfahren

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 64/06

Nachdem § 1 Abs. 1 Nr. 1 HessSchlG a.F. gestrichen worden ist, steht auch in einem zuvor anhängig gewordenen Rechtsstreit der Umstand, dass vor Klageerhebung kein Schlichtungsverfahren stattgefunden hat, der Zulässigkeit der Klage nicht mehr entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beruflich mit Rechtsanwalt verbunden: Befangen

OLG München, Beschluss vom 18.12.2006 - 9 W 2732/06

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er Mitgeschäftsführer einer Firma ist, die mit demselben Rechtsanwalt zusammenarbeitet, der auch einen Prozessbeteiligten vertritt. Die Ablehnungsbefugnis steht auch einem Streithelfer zu.

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IBRRS 2007, 0089
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwischenfeststellungsklage

BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 247/05

Der Antrag des Klägers festzustellen, dass die von dem Beklagten zur Aufrechnung gestellte Forderung in Höhe der Klageforderung bereits dem Grunde nach nicht besteht, ist nicht als Zwischenfeststellungsklage zulässig.*)

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IBRRS 2007, 0075
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich des § 296 Abs. 1 ZPO bei Durchlaufterminen

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2006 - 3 U 87/06

1. Scheinurteile sind mit der Berufung angreifbar, da sich so der Rechtsschein eines Urteils beseitigen lässt und ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Übrigen gegeben sein müssen.

2. Der Termin, den die Parteien eines Grundstückskaufvertrages für den Übergang der Nutzung festlegen, ist für den Zeitpunkt des Übergangs der Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis grundsätzlich ohne Bedeutung, denn die Vermieterstellung lässt sich schuldrechtlich ohne Mitwirkung des Mieters nicht ändern.

3. Für die Anwendung des § 296 Abs. 1 ZPO bleibt bei sogenannten "Durchlaufterminen" von vornherein kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.08.1991 - 1 BvR 72/91 = NJW 1992, 299, 300 m.w.N.).

4. Nur eine wirksam gesetzte Frist kann die Folgen des § 296 ZPO auslösen.

5. Einschlägig für die Erstattung der Ersatzvornahmekosten wegen Nichterfüllung einer nacherfüllbaren Leistungspflicht ist § 281 BGB.

6. Die nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem die Leistung bereits fällig ist. Eine Nachfristsetzung vor Fälligkeit ist demgegenüber grundsätzlich unwirksam und wird auch durch den nachträglichen Eintritt der Fälligkeit nicht geheilt.

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IBRRS 2007, 0053
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eingescannte Unterschrift auf Fax

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 40/05

Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.*)

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IBRRS 2007, 0052
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - V ZB 188/05

1. Bei der Beschlussfassung über den Zuschlag ist das Vollstreckungsgericht an eine vorher getroffene Entscheidung auch dann nicht gebunden, wenn diese nach § 95 ZVG anfechtbar war, aber nicht angefochten worden ist.*)

2. Macht ein Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Grundbuch nicht ersichtliches selbständiges Gebäudeeigentum geltend, kann der betreibende Gläubiger dieses Recht freigeben. Eine Aufhebung des das Gebäudeeigentum betreffenden Verfahrens ist jedoch nur zulässig, wenn der Schuldner der Freigabe zustimmt oder wenn der Dritte einen gegen den Schuldner gerichteten rechtskräftigen Titel vorlegt, der die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gebäudeeigentum ausspricht oder feststellt, dass der Dritte Inhaber selbständigen Eigentums an dem beschlagnahmten Gebäude ist.*)

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IBRRS 2007, 0042
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZB 176/03

Die Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens werden nach Rücknahme der Klage im Hauptsacheverfahren von der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfasst.*)

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IBRRS 2007, 0035
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsklage im Bauprozess meist unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2006 - 16 U 127/06

Für eine Feststellungsklage im Bauprozess besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit) nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.*)

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IBRRS 2007, 0034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang der Rechtskraft

OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2006 - 21 W 47/06

Von der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht nicht erfasst ist eine neue Tatsache, die während des Berufungsverfahrens des Vorprozesses eingetreten ist, wenn das Verfahren mit der Rücknahme der Berufung geendet hat.*)

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IBRRS 2007, 0031
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei Streitgenossenschaft

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - VIII ZB 53/05

Waren Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen.

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IBRRS 2007, 0026
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schadensersatz: Verhältnis von Teilklage & Feststellungsantrag

OLG München, Urteil vom 25.01.2006 - 9 U 4356/04

Im Klageantrag ist eindeutig klarzustellen, ob ein unbezifferter Antrag oder eine Teilklage erhoben wird. Der Kläger muss bei mehreren Forderungen im Einzelnen bestimmen, welcher Teil aus welcher Forderung geltend gemacht wird. Wird Haupt- und Hilfsantrag geltend gemacht, bedarf es für sämtliche geltend gemachten Ansprüche einer genauen Angabe der Reihenfolge der beantragten Prüfung.

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IBRRS 2007, 0024
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann muss der richterliche Hinweis erfolgen?

BGH, Beschluss vom 18.09.2006 - II ZR 10/05

1. Gemäß § 139 Abs. 4 ZPO sind Hinweise grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung zu erteilen, dass die Partei Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten.*)

2. Erteilt das Gericht entgegen § 139 Abs. 4 ZPO den Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben. Kann eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden. Vielmehr muss das Gericht die mündliche Verhandlung dann vertagen, soweit dies im Einzelfall sachgerecht erscheint, ins schriftliche Verfahren übergehen oder gemäß § 139 Abs. 5 i.V.m. § 296 a ZPO einen Schriftsatznachlass gewähren.*)

3. Unterlässt das Gericht die derart gebotenen prozessualen Reaktionen und erkennt es sodann aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz, dass die betroffene Partei sich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist es gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet.*)

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IBRRS 2007, 0017
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.10.2006 - 6 U 634/06

1. Eine Berufungsbegründung muss jeweils auf den Streitfall zugeschnitten sind und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (im Anschluss an BGH NJW 1990, 2628).*)

2. Eine Berufungsbegründung, die sich im Wesentlichen in einer Wiederholung des bereits erstinstanzlich gehaltenen Sachvortrages erschöpft, genügt nicht den Anforderungen, die an eine Berufungsbegründung zu stellen sind.*)

3. Hat das Erstgericht zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen im Wesentlichen mit der Begründung verneint, die beweispflichtige Partei habe die maßgebenden Gesichtspunkte nicht im Einzelnen begründet und unter Beweis gestellt, gehört es zu einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung, darzulegen, warum der Sachvortrag entgegen der Auffassung des Erstgerichts ausreichend gewesen sein soll und auf Grund welcher Umstände das Erstgericht zu welchen Tatsachenbehauptungen hätte Beweis erheben müssen.*)

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IBRRS 2007, 0015
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Italienischer Mahnbescheid

OLG Celle, Beschluss vom 03.01.2007 - 8 W 86/06

1. Ein italienischer Mahnbescheid ("Decreto ingiuntivo"), der nach eingelegtem Einspruch des Schuldners in Italien in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt wird, stellt eine anerkennungsfähige Entscheidung nach Art. 32 EuGVVO dar.*)

2. Der Umstand, dass dieser Mahnbescheid ("Decreto ingiuntivo") ohne Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist und die Tatsache, dass das Verfahren in Italien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, stellen keinen Verstoß gegen den ordre public nach Art. 34 Ziff. 1 EUGVVO dar.*)

3. Zum Schutz des Schuldners ist indessen in diesen Fällen im Beschwerdeverfahren regelmäßig anzuordnen, dass die Vollstreckung durch den Gläubiger im Inland nur gegen Leistung einer Sicherheit nach Art. 46 Abs. 3 EuGVVO stattfinden darf.*)

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IBRRS 2007, 0013
ProzessualesProzessuales
Verjährungsunterbrechung durch Zustellung "demnächst"

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2006 - 20 W 209/06

1. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus beschlossenen Einzelabrechnungen verjähren gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern in drei Jahren.

2. § 167 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar*)

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IBRRS 2007, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Grundurteil bei Klage aus mehreren Rechnungspositionen?

BGH, Urteil vom 09.11.2006 - VII ZR 151/05

1. Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397).*)

2. Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlussrechnung zusammengefassten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.*)

3. Ein unter der Geltung des alten Schuldrechts erklärter und somit unwirksamer Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede hat nur die Wirkung, dass der Schuldner sich nach Treu und Glauben insoweit nicht auf die Verjährung berufen kann, solange er den Gläubiger durch den Verzicht von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten hat. Erklärt der Schuldner, sich nicht mehr an den erklärten Verzicht halten zu wollen, muss der Gläubiger innerhalb einer angemessenen Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen, wobei in der Regel von einer Frist von etwa einem Monat auszugehen ist.




IBRRS 2007, 0002
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann Insolvenzverwalter außergerichtlichen Vergleich anfechten?

BGH, Urteil vom 09.11.2006 - IX ZR 285/03

Ein Vergleich, der die bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen soll, enthält im Regelfall keine unentgeltlichen Leistungen.*)

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4499
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann können Drittbeteiligte Vorlage von Unterlagen verweigern?

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - III ZB 2/06

a) Die Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder anderen Unterlagen nach § 142 ZPO kann auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488).*)

b) Eine gemäß § 142 ZPO als Dritte auf Vorlage von Unterlagen in Anspruch genommene juristische Person kann die Herausgabe verweigern, wenn ihr dadurch ein eigener vermögensrechtlicher Schaden entstehen würde (§ 142 Abs. 2 Satz 1 ZPO i.V.m. § 384 Nr. 1 ZPO). Hierfür genügt es, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie auch nur erleichtert würde (Abweichung von RGZ 32, 381).*)

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IBRRS 2006, 4496
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Höhe der Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2006 - 12 W 37/06

1. Bei der Festlegung der Sachverständigenvergütung ist in der Regel davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, und ein Anlass zur Nachprüfung der Erforderlichkeit nur dann besteht, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen ungewöhnlich hoch erscheint.

2. Die Entscheidung, ob die Hinzuziehung von Hilfskräften zur Erstattung des Gutachtens notwendig ist, steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen.

3. Ein Verstoß gegen § 407a Abs. 3 S. 1 ZPO, wonach ein Sachverständiger verpflichtet ist, das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten entstehen, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes stehen oder einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen, führt nicht zur Vergütungskürzung, wenn zwischenzeitlich weitere Vorschüsse eingezahlt worden sind.

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IBRRS 2006, 4494
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtung der unanfechtbaren Berufungszurückweisung?

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - VIII ZB 38/06

Die gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbare Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts (§ 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO) kann auch nicht in Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung mit der Begründung angefochten werden, die Entscheidung sei in der falschen Form ergangen, weil das Berufungsgericht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder die Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung verkannt habe und deshalb über die Berufung richtigerweise durch Urteil hätte entscheiden müssen.*)

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IBRRS 2006, 4493
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegt Schlussrechnung vor?

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZR 249/05

1. Der Textbaustein "Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen" am Schluss einer ersten Rechnung ist kein Indiz dafür, dass es sich um eine weitere Forderungen ausschließende Schlussrechnung handelt.

2. Die Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung setzt nicht nur voraus, dass der Bauherr auf diese vertrauen durfte, sondern grundsätzlich auch, dass er tatsächlich darauf vertraut und sich entsprechend eingerichtet hat.

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IBRRS 2006, 4491
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überraschungsentscheidung nach abgelehntem Vergleichsvorschlag

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2006 - 4 U 126/05

Hat das Gericht den Parteien (erfolglos) einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, stellt es eine unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn die Klage ohne vorherigen Hinweis als unschlüssig abgewiesen wird.*)

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IBRRS 2006, 4490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Verjährung: Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2006 - 4 U 105/06

Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens oder nach der letzten Stellungnahme des Sachverständigen, wenn weder das Gericht von sich aus weitere Anordnungen trifft noch die Parteien durch Stellung weiterer Fragen oder Anträge oder Erhebung von Einwendungen innerhalb angemessener Frist auf den Fortgang des selbständigen Beweisverfahrens hinwirken.

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IBRRS 2006, 4487
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellung der Verfahrensunfähigkeit

OLG München, Beschluss vom 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

Zur Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung eines Betroffenen, der im Wohnungseigentumsverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verfolgt.*)

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IBRRS 2006, 4456
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässiges Überraschungsurteil

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - VII ZR 137/05

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn das Gericht der Partei keine Gelegenheit gibt, auf einen rechtlichen Hinweis zu reagieren.

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IBRRS 2006, 4444
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage auf Mängelbeseitigung: Streitwert

OLG Dresden, Beschluss vom 09.07.2006 - 9 W 0389/06

1. Für die Wertberechung ist grundsätzlich allein das Interesse des Angreifers (Klägers) maßgebend. Dieses Interesse richtet sich damit nach der Höhe der Kosten für die Mängelbeseitigung.

2. Bei der endgültigen Wertfestsetzung ist das Gericht weder an die Angaben des Klägers in der Klageschrift, noch an eine etwaige vorläufige Wertfestsetzung gebunden.

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IBRRS 2006, 4443
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - VII ZB 39/06

1. Die Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich zulässig.*)

2. Bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung muss das Gericht der Hauptsache auch berücksichtigen, ob die gebotene Förderung und Beschleunigung des Prozesses auf andere Weise besser zu erreichen ist.*)

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IBRRS 2006, 4431
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenschuldner: Privilegierung des § 136 Abs.2 S. 2 KostO?

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 45/06

Die Privilegierung von Gesamtschuldnern nach § 136 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz KostO kommt auch solchen Kostenschuldnern zugute, die lediglich kostenrechtlich als Gesamtschuldner haften (§ 5 Abs. 1 Satz 1 KostO).*)

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IBRRS 2006, 4409
ProzessualesProzessuales
Kostenpflicht nach fruchtloser Klageanordnung

OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2006 - 21 W 64/05

Zur Frage der Kostenpflicht des Antragstellers eines selbständigen Beweisverfahrens nach fruchtloser Klageanordnung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO trotz „Erledigung“.*)

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IBRRS 2006, 4399
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorprozessuales Gutachten: Kostenerstattung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2005 - 9 W 1205/05

1. Die Kosten für ein Privatgutachten, das vom Bauherrn aufgewendet werden muß, um Schäden an dem Bauwerk festzustellen und abzuklären, welche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich sind, sind Mangelfolgeschäden. Sie können aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nach § 635 BGB a.F. als Schadensposition der Hauptsache geltend gemacht werden.

2. Eine Partei hat nach § 91 ZPO unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein vorprozessuales Gutachten in einem schwierigen Fall, in dem die Partei ihre Rechte nicht allein aufgrund des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens genügend wahrnehmen kann, auch für ein während des Rechtsstreits zusätzlich in Auftrag gegebenes Privatgutachten.

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IBRRS 2006, 4398
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Nutzungsentschädigung nach Mietverhältnis: Streitwertbemessung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2006 - 2 W 94/06

Eine Streitwertbemessung nach § 9 ZPO für monatliche Nutzungsentschädigung nach Beendigung eines Mietverhältnisses bis zur vollständigen Räumung über 3 ½ Jahre hinweg kommt nur dann in Betracht, wenn der Bezug erfahrungsgemäß 3 1/2 Jahre dauern kann. Dies ist bei einer auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsklage, die mit dem Antrag auf Verurteilung zur monatlichen Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietvertrages verbunden ist, nicht der Fall.

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IBRRS 2006, 4396
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kosten

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 9 W 88/06

In Fällen der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens ist keine Kostenentscheidung zu treffen. Dies ergibt sich daraus, dass im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung ergeht.

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IBRRS 2006, 4372
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters

BGH, Urteil vom 04.07.2006 - VI ZR 237/05

Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters hinsichtlich der Frage, ob dem Geschädigten bei Anmietung eines Fahrzeugs zu einem überhöhten Unfallersatztarif ein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - zugänglich war.*)

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IBRRS 2006, 4371
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten der Sequestration

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 105/05

Die Kosten der Sequestration können im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund der Kostengrundentscheidung des Verfahrens festgesetzt werden, in dem die Sequestration angeordnet worden ist.*)

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IBRRS 2006, 4369
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkte Zulassung der Revision

BGH, Urteil vom 21.09.2006 - I ZR 2/04

1. Die Zulassung der Revision kann nicht auf die Frage der Verjährung, die von der materiell-rechtlichen Natur des Anspruchs abhängt, beschränkt werden.*)

2. Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld einer Beförderung zuzurechnen sind, verjähren nicht nach § 439 Abs. 1 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften.*)

3. Ein Anspruch aus einer Vereinbarung, die vorsieht, dass dem Transportunternehmer unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Transportleistungen erbracht werden, je Arbeitstag und Fahrzeug ein bestimmtes Entgelt zusteht, unterfällt dementsprechend nicht der Verjährungsvorschrift des § 439 HGB.*)

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IBRRS 2006, 4368
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageänderung durch Einführung eines neuen Klagegrundes?

BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - KZR 45/05

Eine Klageänderung durch Einführung eines neuen Klagegrundes liegt erst dann vor, wenn durch den Vortrag neuer Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts verändert wird (Bestätigung von BGHZ 154, 342 - Reinigungsarbeiten; BGH, Urt. v. 19.9.1996 - I ZR 76/95, GRUR 1997, 141 - Kompetenter Fachhändler).*)

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IBRRS 2006, 4360
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechte aus § 771 Abs. 1 ZPO kann nur der Dritte geltend machen

BGH, Urteil vom 21.09.2006 - IX ZR 23/05

Im Drittschuldnerprozess kann der Beklagte grundsätzlich nicht einwenden, ein Dritter habe an dem gepfändeten Recht oder der gepfändeten Forderung ein die Veräußerung hinderndes Recht.*)

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IBRRS 2006, 4359
ProzessualesProzessuales
Beschwerdegericht darf Berechnungsgrundlage ändern

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 108/05

a) In vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren darf das Beschwerdegericht nicht über den Antrag des Beschwerdeführers hinausgehen.*)

b) Wendet sich der Beschwerde führende Schuldner ausschließlich gegen die Zuerkennung einer Erhöhung der Regelvergütung an den Insolvenzverwalter, darf das Beschwerdegericht die Berechnungsgrundlage herabsetzen und es bei dem Zuschlag belassen.*)

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IBRRS 2006, 4356
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachdienlichkeit einer zweitinstanzlichen Klageänderung

BGH, Urteil vom 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

a) Mit dem in § 533 Nr. 1 ZPO bestimmten Merkmal der Sachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz ist die entsprechende Zulassungsschranke der §§ 523, 263 ZPO in der bis zum 31. Januar 2001 geltenden Fassung unverändert in das neue Berufungsrecht übernommen worden.*)

Zu den Tatsachen, auf die gemäß § 533 Nr. 2 ZPO eine Klageänderung gestützt werden kann, weil sie das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, gehören auch solche, die bereits in erster Instanz vorgetragen waren, von dem erstinstanzlichen Gericht aber als unerheblich beurteilt worden sind und deshalb im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden haben; kommt es aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts aufgrund der Klageänderung auf diese Tatsachen an, bestehen erhebliche Zweifel an der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu eigenen Feststellungen berechtigen und verpflichten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 309 f.).*)

b) Das Gericht verletzt seine Hinweispflicht aus § 139 Abs. 2 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage mangels Aktivlegitimation des Klägers abweist, nachdem es zuvor durch eine Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält.*)

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IBRRS 2006, 4355
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mehrkostenverbot bei einem nicht zugelassenen Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06

Der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts enthält regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts.*)

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IBRRS 2006, 4353
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vergleichswert beim Zustimmungsprozess

OLG Dresden, Beschluss vom 18.07.2006 - 10 W 816/06

Vereinbaren die Parteien in einem Mieterhöhungsprozess ein Vergleich, dass zur Abgeltung der während des Prozesses aufgelaufenen Erhöhungsbeträge ein bestimmter Betrag zu zahlen ist, dann ist die Summe der streitigen Mieterhöhungsbeträge für die Zeit ab Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens werterhöhend zu berücksichtigen.

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