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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4276
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für vorprozessual erstattete Privatgutachten

LG Schweinfurt, Beschluss vom 07.02.2006 - 14 0 380/01

1. Kosten für vorprozessual erstattete Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen warden, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahmen ex ante als sachdienlich zur vollen Wahrnehmung der für ihre Belange erforderlichen Schritte ansehehen durfte.

2. Eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens kommt dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ansonsten nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist.

3. Schreibauslagen können bei der Kostenausgleichung nicht berücksichtigt werden, wenn trotz Aufforderung keine Darlegung bzgl. der Entstehung sowie bzgl. der Erstattungsfähigkeit der Auslagen erfolgt ist.

4. Beauftragt eine am Prozessort ansässige Partei mit ihrer Vertretung einen auswärtigen Rechtsanwalt, handelt es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um notwendige Kosten im Sinne von § 91 ZPO.

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IBRRS 2006, 4264
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit: Beteiligung nur einer Partei an Befunderhebung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2005 - 3 U 28/05

Zur Frage der Befangenheit eines Sachverständigen bei Beteiligung nur einer Partei an Maßnahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.*)

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IBRRS 2006, 4252
ProzessualesProzessuales
Befangenheit: Befragung ohne Ermächtigung durch das Gericht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.03.2006 - 5 U 3543/04

Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist für begründet zu erklären, wenn dieser ohne Ermächtigung durch das Gericht informationsbereite Dritte befragt, um sich die erforderlichen Anknüpfungstatsachen zu verschaffen und er nicht spätestens im Gutachten Umstände und Ergebnis der Befragungen im einzelnen offen gelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 4245
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entfallen des Rechtsschutzinteresses bei Beschlussanfechtung

OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2006 - 15 W 25/06

1. Die Verpflichtung des Gerichts, dem Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten auf Verlangen eines anderen Beteiligten den Nachweis seiner Bevollmächtigung durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht aufzugeben (§ 13 Satz 3 FGG), findet im Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ihre Grenze.*)

2. Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Beschlusses über den Wirtschaftplan entfällt, wenn eine bestandskräftige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr vorliegt und der anfechtende Wohnungseigentümer sämtliche Wohngeldvorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan gezahlt hat.*)

3. Im Verfahren nach dem WEG kann eine zulässig erhobene sofortige Beschwerde, die sich zunächst auf eine Teilanfechtung der Entscheidung des Amtsgerichts beschränkt, auch nach Ablauf der Beschwerdefrist auf weitere Verfahrensgegenstände erweitert werden, über die durch den angefochtenen Beschluss entschieden worden ist.*)

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IBRRS 2006, 4244
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichsstandsvereinbarung in AGB

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.06.2006 - 2 W 80/06

1. Vereinbaren die Parteien eines Kaufvertrags in den AGB des Verkäufers den Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand, so spricht weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit des prorogierten Gerichts noch gegen sie. Mangels abweichender Anhaltspunkte geht der mutmaßliche Wille in diesem Fall dahin, dass der AGB-Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktivprozesse bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll.*)

2. Eine Verweisung an ein nach ganz überwiegender Ansicht unzuständiges Gericht ist grundsätzlich willkürlich und deshalb nicht bindend, wenn mangels Begründung nicht erkennbar ist, ob der Verweisung tatsächlich ein Abwägungsprozess und eine bewusste Entscheidung für die Minderansicht vorausgegangen ist.*)

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IBRRS 2006, 4242
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen eines Parteiwechsels

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2006 - 1 W 334/06

Wird die Klage gegen einen anderen als den bisherigen Beklagten gerichtet, liegt ein Parteiwechsel vor und dem Kläger sind die dem früheren Beklagten entstandenen Kosten in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2006, 4241
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsklauseln in AGB zwischen Kaufleuten wirksam?

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 W 88/06

1. Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten sind grundsätzlich nicht wegen eines Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.*)

2. Ein Verweisungbeschluss, in dem das Gericht eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, ist nicht willkürlich und bindet das Gericht, an das verwiesen worden ist.*)

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IBRRS 2006, 4236
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei mehreren Antragsstellern

OLG Schleswig, Beschluss vom 17.07.2006 - 16 W 57/06

Erhebt von zwei Antragstellern und Mitgläubigern des selbstständigen Beweisverfahrens nach Fristsetzung zur Klagerhebung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO nur einer die angeordnete Klage - wenn auch zugleich aus abgetretenem Recht des anderen -, ist eine Teilkostenentscheidung zu Lasten des untätigen Antragstellers gemäß § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich unzulässig.*)

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IBRRS 2006, 4235
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hemmungsbeginn bei kommentarloser Entgegennahme von Vorschlag

OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2006 - 3 U 162/05

Der Begriff der Verhandlungen iSd § 203 BGB ist zwar weit auszulegen. Eine Verjährungshemmung beginnt aber nicht bereits dann, wenn der Anwalt einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag in der mündlichen Verhandlung lediglich kommentarlos zur Weiterreichung an seinen Mandanten entgegennimmt, andererseits jedoch streitig zur Sache verhandelt.*)

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IBRRS 2006, 4228
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - V ZB 168/05

Eine Zuschlagsbeschwerde ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat.*)

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IBRRS 2006, 4213
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine PKH für Einlegung der Rechtsbeschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2006 - 20 W 288/06

Das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen fehlt, da die weitere Beschwerde formgerecht auch zu Protokoll der Instanzgerichte eingelegt werden kann.*)

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IBRRS 2006, 4211
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.08.2006 - 20 W 318/06

Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückweist, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde - in WEG-Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 45 Abs. 1 WEG- zum OLG anfechtbar.*)

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IBRRS 2006, 4210
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wertfestsetzungsverfahren:weitere Beschwerde nur bei Zulassung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2006 - 20 W 336/06

1. Im Wertfestsetzungsverfahren nach § 31 KostO ist der Senat an die Zulassung bzw. Nichtzulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht gebunden.*)

2. Eine außerordentliche Beschwerde findet auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr statt.*)

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IBRRS 2006, 4209
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme: Kläger trägt Kosten der Anschlussberufung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.08.2006 - 5 U 29/06

1. Nimmt der Berufungskläger die Berufung zurück, so hat er auch die Kosten einer Anschlussberufung zu tragen.*)

2. Die Kosten sind jedoch gemäß § 92 ZPO zu quoteln, wenn der Anschlussberufungskläger zunächst eine selbständige Berufung eingelegt hatte, die wegen Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist unzulässig geworden ist und die er deshalb als Anschlussberufung weiterverfolgt hat.*)

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IBRRS 2006, 4207
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Besorgnis der Befangenheit durch einseitige Bezugnahme

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2006 - 15 WF 226/06

Eine pauschale und einseitige Bezugnahme auf die Argumentation einer Partei in den Gründen einer vorangegangenen Entscheidung kann aus Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen.*)

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IBRRS 2006, 4206
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Überraschungsurteil" reicht als Berufungsbegründung nicht

KG, Beschluss vom 07.09.2006 - 8 U 107/06

Eine Berufung kann nicht allein auf die Behauptung gestützt werden, dass es sich bei dem angefochtenen Urteil um ein Überraschungsurteil handele. Gemäß § 520 Abs. 3 Ziffer 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung enthalten.*)

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IBRRS 2006, 4204
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2006 - 2 Wx 13/06

Gegen die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar bzw. deren Ankündigung sieht weder das BeurkG noch die BNotO ein Rechtsmittel vor. Der in § 54 BeurkG eröffnete Beschwerderechtszug gibt lediglich dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung durchzusetzen. Der Schuldner kann Einwendungen im Wege der allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehlfe geltend machen.*)

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IBRRS 2006, 4203
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mitglieder einer werdenden WEG sind Beteiligte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2006 - 3 Wx 81/06

1. Wenn aufgrund des von den Tatsacheninstanzen festgestellten Sachverhalts davon auszugehen ist, dass eine notwendige Beteiligung am gerichtlichen Verfahren unterblieben ist, führt dies auf die weitere Beschwerde hin regelmäßig zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen und Zurückverweisung der Sache.*)

2. Ersterwerber, die Mitglieder einer werdenden Eigentümergemeinschaft geworden sind, sind auch nachdem die Eigentümergemeinschaft in Vollzug gesetzt worden ist an Wohnungseigentumsverfahren zu beteiligen.*)

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IBRRS 2006, 4202
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Restitutionsklage nur in engen Grenzen zulässig

OLG Jena, Urteil vom 20.09.2006 - 4 U 101/06

1. Die Restitutionsklage ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der es ermöglichen soll, unrichtige Entscheidungen trotz eingetretener Rechtskraft noch zu berichtigen. Im Interesse der Rechtskraft von Urteilen ist dieser Rechtsbehelf aber nur in engen Grenzen zulässig.*)

2. Steht ein Urteil - im Fall des § 580 Nr. 7b ZPO - mit einem - nachträglich aufgefundenen - qualifiziert verbrieften Beweismittel (=Urkunde) in Widerspruch, kann es im Wege der Restitutionsklage korrigiert werden. Das bedeutet aber, dass die Urkunde geeignet sein muss, eine für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung zu bewirken.*)

3. Für die Frage der Geeignetheit der - nachträglich aufgefundenen - Urkunde ist nicht allein auf den Inhalt der Urkunde abzustellen, sondern es muss ihre Bedeutung mit dem im Vorprozess vorgetragenen Prozessstoff und den dazu erhobeben Beweisen bewertet werden. Mit der Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel bleibt der Restitutionskläger aber ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2006, 4196
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung einer Verhandlung ist Ermessenssache

KG, Beschluss vom 10.10.2006 - 8 W 55/06

Die Entscheidung ob eine Verhandlung gemäß § 148 ZPO auszusetzen ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt. Im Übrigen darf das Beschwerdegericht die vorinstanzliche Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 4194
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Isolierte Anfechtung der Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 W 49/06

1. Setzt das Gericht den Zuständigkeitsstreitwert vorab durch gesonderten Beschluss fest, so kann diese Festsetzung nicht isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.*)

Wird die Klage wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit abgewiesen, steht dem Kläger das Rechtsmittel der Berufung offen.*)

2. Die vorläufige Festsetzung des Gebührenstreitwerts unterliegt nicht der Beschwerde nach § 68 GKG.*)

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IBRRS 2006, 4186
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksame Einlegung des Rechtsmittels

OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 29/06

Wird die sofortige weitere Beschwerde von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, dessen Unterschrift der Name eines anderen Rechtsanwalts mit dem Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis ("pro abs.") beigefügt ist, ist das Rechtsmittel nicht wirksam eingelegt, wenn der bezeichnete Rechtsanwalt nicht der dafür bevollmächtigte Vertreter des Beschwerdeführers war.*)

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IBRRS 2006, 4185
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel gegen Festsetzung des Geschäftswerts

OLG München, Beschluss vom 03.04.2006 - 34 Wx 40/06

Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die Erstbeschwerde statt, nicht die zulassungsbedürftige weitere Beschwerde.*)

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IBRRS 2006, 4184
ProzessualesProzessuales
Teilbarkeit des Verfahrensgegenstandes

OLG München, Beschluss vom 24.07.2006 - 34 Wx 56/06

Zur Frage der Teilbarkeit des Verfahrensgegenstandes bei mehreren Unterlassungs- und Beseitigungsanträgen, die sich auf ein Teileigentum beziehen.

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IBRRS 2006, 4172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsforderungen in der Berufungsinstanz

KG, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 70/04

1. Ist in einem Nachtrag der Vorbehalt der späteren Abrechnung der tatsächlich anfallenden Vorhaltezeiten aufgenommen und wird diese Berechnung erst mit der Berufung vorgenommen, ist dies verspätet und wird vom Berufungsgericht nicht mehr berücksichtigt.

2. Bezieht sich ein Nebenangebot dem Wortlaut nach nur auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, kann der Inhalt einer hiervon nicht erfassten funktional beschriebenen Teilleistung gleichwohl so zu verstehen sein, dass hierunter auch alle Maßnahmen fallen, die infolge der Beauftragung des Nebenangebots notwendig werden, um das vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.

3. Solche Maßnahmen sind durch einen für diese Teilleistung vereinbarten (Teil-)Pauschalpreis abgegolten.




IBRRS 2006, 4168
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für das selbständige Beweisverfahren

LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2005 - 2 O 200/04

1. Bei einem den Streitwert des Hauptsacheverfahrens übersteigenden Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens werden nur diejenigen Kosten des Beweisverfahrens erfasst, die sich auf den Streitgegenstand dieses Prozesses beziehen.

2. Ist der Streitwert des Hauptsacheverfahrens geringer als der Gegenstand des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens, so sind die Kosten des Beweisverfahrens nur anteilig zu berücksichtigen.

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IBRRS 2006, 4144
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schadensersatz Leiharbeitnehmer: Rechtswegzuständigkeit?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.05.2005 - 1 W 23/05

Nimmt der Leiharbeitnehmer ausschließlich den Entleiher, sowie den Auftraggeber des Entleihers aus Haftung wegen Verkehrssicherungspflichten in Anspruch, ist die Rechtswegzuständigkeit zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

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IBRRS 2006, 4137
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger des Beweisverfahrens als Schiedsrichter?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.07.2006 - 10 Sch 2/06

1. Ein Sachverständiger, der in derselben Angelegenheit zuvor als gerichtlich bestellter Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren tätig war, kann als Schiedsrichter wegen Vorbefassung abgelehnt werden.

2. Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 41 ZPO (Ausschluss vom Richteramt) begründet in der Regel Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Schiedsrichters und berechtigt zur Ablehnung des Schiedsrichters gemäß § 9 SGO Bau.

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IBRRS 2006, 4136
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Amtsgericht darf Rechtsbeschwerde nicht zulassen!

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - X ZB 6/06

Gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ausschließlich durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in Betracht. Damit ist eine Zulassung durch ein Amtsgericht ausnahmslos ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn das Amtsgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers entscheidet.*)

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IBRRS 2006, 4134
ProzessualesProzessuales
Vertreter bedarf einer öffentlichen Urkunde zum Handeln

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZB 76/06

Hat ein Vertreter die Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde erklärt, ist die Zwangsvollstreckung nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters oder - bei vollmachtlosem Handeln - die Genehmigung von dessen Erklärungen seitens des Vertretenen durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden.*)

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IBRRS 2006, 4131
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision und Nichtzulassungsbeschwerde: Werte zusammenrechnen

BGH, Beschluss vom 04.10.2006 - I ZR 196/05

Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.S. von § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen.*)

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IBRRS 2006, 4125
ProzessualesProzessuales
Geringere Treuhandvergütung nur bei kurzer Verfahrensdauer?

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 191/05

Die Herabsetzung der Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger Beendigung des vereinfachten Insolvenzverfahrens setzt nicht eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer voraus.*)

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IBRRS 2006, 4116
ProzessualesProzessuales
Streitwertbestimmung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2005 - 12 W 45/05

1. Bei der Bestimmung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren ist der volle Hauptsachewert anzusetzen (BGH, NJW 2004, 3488).

2. Holt das Gericht ein Gutachten ein, hat es danach den „richtigen“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen. Werden nicht alle behaupteten Mängel im Gutachten bestätigt, hat eine Schätzung zu erfolgen.

3. Ob ein Nutzungsausfall gerechtfertigt ist bzw. ob eine Nutzungsentschädigung gefordert werden kann, wenn während einer Woche kein Bad zur Verfügung steht, erscheint fraglich, wenn in der Küche ein weiteres Waschbecken zur Verfügung steht. Befindet sich im Badezimmer darüber hinaus jedoch auch das einzige WC, ist davon auszugehen, dass ein Nutzungsausfall vorliegt.

4. Der Anwalt kann aus eigenem Recht Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung einlegen.

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IBRRS 2006, 4109
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2004 - 4 U 56/04

1. Die Auszahlung eines hinterlegten Betrages hängt von den vereinbarten Freigabebedingungen ab.

2. Eine Freigabevereinbarung kann ausgelegt werden.

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IBRRS 2006, 4100
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärungsverfahren: Anerkennungsverweigerung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2006 - 9 Sch 1/06

1. Anerkennungsverweigerungsgründe im Vollstreckbareklärungsverfahren können nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruches nicht verfristet ist.

2. Eine restriktive Handhabung von Anerkennungsversagungsgründen verwehrt den deutschen Gerichten weder die völkervertragliche Geltung des UNÜ noch seine Geltung als einfaches Recht aufgrund des Verweises in § 1061 ZPO. Das UNÜ verhindert keine anerkennungsfreundlichere Praxis nationalen Rechts.

3. Zumal bei deutschen Schiedssprüchen die ZPO von einer Präklusion bei versäumtem Aufhebungsverfahren ausgeht, sollte den ausländischen Präklusionsregelungen in gleicher Weise Geltung verschafft werden um dem Gedanken der Rechtssicherheit durch Schiedssprüche möglichst Rechnung zu tragen.

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IBRRS 2006, 4096
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einführung des freien Notariats in Baden: OLG zuständig?

BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 9/06

Zur Rechtswegzuständigkeit des Oberlandesgerichts (Notarsenat), wenn sich baden-württembergische Notare im Landesdienst gegen die Einrichtung und Ausschreibung von freien Notarstellen in ihrem Amtsbezirk durch die Landesjustizverwaltung wenden.*)

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IBRRS 2006, 4091
ProzessualesProzessuales
Vollstreckung nach Eintritt der Massearmut: § 210 InsO?

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 11/04

1. Das Insolvenzgericht und nicht das Vollstreckungsgericht ist funktionell zuständig, um über eine auf Massearmut gestützte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entscheiden, durch den ein Kostengläubiger in die Insolvenzmasse vollstreckt.*)

2. Das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO gilt entsprechend, wenn ein Kostengläubiger nach Eintritt der Massearmut in die Insolvenzmasse vollstreckt.*)

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IBRRS 2006, 4090
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Drohender Duldungsbescheid des Finanzamts: Rechtsweg zum FG

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05

Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.*)

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IBRRS 2006, 4088
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag bei unzuständigem Gericht: Frist gewahrt?

BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - II ZB 26/04

Bei Spruchverfahren, die sich nach §§ 306, 327 f Abs. 1 Satz 2 AktG a.F. oder nach § 305 UmwG a.F. richten, ist die Antragsfrist (hier: nach § 327 f Abs. 2 Satz 2 AktG a.F.) entsprechend § 281 ZPO auch dann gewahrt, wenn der Einleitungsantrag rechtzeitig bei einem unzuständigen Gericht eingereicht worden, jedoch die Sache erst nach Fristablauf aufgrund Verweisungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist.*)

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IBRRS 2006, 4082
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Insolvenzgerichts

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 117/04

1. Beschlüsse des Insolvenzgerichts, die mit der sofortigen Beschwerde angreifbar sind, können grundsätzlich innerhalb laufender Beschwerdefrist von Amts wegen geändert werden.*)

2. Die Abtretungserklärung des Schuldners gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ist vorrangig als Prozesshandlung zu verstehen; sie ist im Zweifel so auszulegen, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung unter den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen anstrebt.*)

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IBRRS 2006, 4079
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittelverzicht?

BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZB 65/05

Ein Rechtsmittelverzicht ergibt sich nicht allein daraus, dass bei Abschluss eines Vergleichs auf eine Begründung der dem Gericht überlassenen Kostenentscheidung verzichtet wird.*)

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IBRRS 2006, 4072
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger muss auf Antrag geladen werden!

BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZR 176/05

1. Für den Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist.

2. Von der Partei, die den Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert.

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IBRRS 2006, 4070
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung: Beschränkung auf Wohnungsherausgabe

BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05

Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfasst werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen.*)

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IBRRS 2006, 4066
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch

BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04

1. Es ist Aufgabe des Tatrichters festzustellen, ob die wegen Sortenschutzverletzung in Anspruch genommene Partei eine Handlung begangen hat, die vorzunehmen dem Inhaber des Rechts an der jeweiligen Klagesorte vorbehalten ist. Wie sich der Tatrichter im Rahmen der beweisrechtlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung seine Überzeugung bildet, kann ihm nicht vorgeschrieben werden.*)

2. Ein Händler beachtet jedenfalls dann nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er ein Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne begründetermaßen annehmen zu dürfen, dass die notwendige Prüfung auf die Verletzung absoluter Rechte Dritter zumindest einmal durchgeführt worden ist.*)

3. Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch steht dem Berechtigten auch zur Bezifferung des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer Gemeinschaftssorte zu.*)

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IBRRS 2006, 4065
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests

BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04

1. Zur Verwertbarkeit eines gerichtlichen Abstammungsgutachtens, das nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf eine heimlich eingeholte DNA-Analyse gestützt war (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 162, 1 und vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342 ff.).*)

2. Zu den prozessualen Möglichkeiten des Kindes, die Rechtmäßigkeit einer solchen Beweisanordnung durch Zwischenurteil klären zu lassen.*)

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IBRRS 2006, 4060
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung: Beschränkung auf Wohnungsherausgabe

BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05

Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149).*)

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IBRRS 2006, 4049
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZR 28/06

Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage bestimmt sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums.*)

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IBRRS 2006, 4034
ProzessualesProzessuales
Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsmängeln

BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XII ZB 103/06

Soll eine Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag anlässlich einer Fahrt an den Sitz des Berufungsgerichts ausgeführt werden, können zusätzliche organisatorische Maßnahmen erforderlich sein, um einem Vergessen der Anweisung vorzubeugen.*)

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IBRRS 2006, 4032
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Parteibezeichnung als Teil der Prozesshandlung auslegungsfähig

BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - II ZB 5/05

Die Bezeichnung einer Partei ist als Teil einer Prozesshandlung auslegungsfähig. Entscheidend ist, welchen Sinn die Erklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners hat. Demgemäß ist bei einer dem Wortlaut nach unrichtigen Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung als Partei gemeint ist.*)

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IBRRS 2006, 4025
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessuale Folgen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde

BGH, Urteil vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05

1. Die Regelung der Folgen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für rechtskräftig abgeschlossene andere Verfahren in § 79 BVerfGG hat Vorrang vor dem Restitutionsrecht der Zivilprozessordnung, insbesondere dem § 580 Nr. 6 ZPO.*)

2. Die vom Bundesverfassungsgericht für die Rechtsanwendung vorgegebenen Maßstäbe sind von den Gerichten zwar bei zukünftigen Entscheidungen zu beachten, ändern aber nichts daran, dass rechtskräftige Entscheidungen in anderen, nicht strafrechtlichen Verfahren, die nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden sind, unberührt bleiben.*)

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