Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 4137OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.07.2006 - 10 Sch 2/06
1. Ein Sachverständiger, der in derselben Angelegenheit zuvor als gerichtlich bestellter Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren tätig war, kann als Schiedsrichter wegen Vorbefassung abgelehnt werden.
2. Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 41 ZPO (Ausschluss vom Richteramt) begründet in der Regel Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Schiedsrichters und berechtigt zur Ablehnung des Schiedsrichters gemäß § 9 SGO Bau.
VolltextIBRRS 2006, 4136
BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - X ZB 6/06
Gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ausschließlich durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in Betracht. Damit ist eine Zulassung durch ein Amtsgericht ausnahmslos ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn das Amtsgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2006, 4134
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZB 76/06
Hat ein Vertreter die Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde erklärt, ist die Zwangsvollstreckung nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters oder - bei vollmachtlosem Handeln - die Genehmigung von dessen Erklärungen seitens des Vertretenen durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 4131
BGH, Beschluss vom 04.10.2006 - I ZR 196/05
Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.S. von § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4125
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 191/05
Die Herabsetzung der Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger Beendigung des vereinfachten Insolvenzverfahrens setzt nicht eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer voraus.*)
VolltextIBRRS 2006, 4116
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2005 - 12 W 45/05
1. Bei der Bestimmung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren ist der volle Hauptsachewert anzusetzen (BGH, NJW 2004, 3488).
2. Holt das Gericht ein Gutachten ein, hat es danach den „richtigen“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen. Werden nicht alle behaupteten Mängel im Gutachten bestätigt, hat eine Schätzung zu erfolgen.
3. Ob ein Nutzungsausfall gerechtfertigt ist bzw. ob eine Nutzungsentschädigung gefordert werden kann, wenn während einer Woche kein Bad zur Verfügung steht, erscheint fraglich, wenn in der Küche ein weiteres Waschbecken zur Verfügung steht. Befindet sich im Badezimmer darüber hinaus jedoch auch das einzige WC, ist davon auszugehen, dass ein Nutzungsausfall vorliegt.
4. Der Anwalt kann aus eigenem Recht Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung einlegen.
VolltextIBRRS 2006, 4109
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2004 - 4 U 56/04
1. Die Auszahlung eines hinterlegten Betrages hängt von den vereinbarten Freigabebedingungen ab.
2. Eine Freigabevereinbarung kann ausgelegt werden.
VolltextIBRRS 2006, 4100
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2006 - 9 Sch 1/06
1. Anerkennungsverweigerungsgründe im Vollstreckbareklärungsverfahren können nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruches nicht verfristet ist.
2. Eine restriktive Handhabung von Anerkennungsversagungsgründen verwehrt den deutschen Gerichten weder die völkervertragliche Geltung des UNÜ noch seine Geltung als einfaches Recht aufgrund des Verweises in § 1061 ZPO. Das UNÜ verhindert keine anerkennungsfreundlichere Praxis nationalen Rechts.
3. Zumal bei deutschen Schiedssprüchen die ZPO von einer Präklusion bei versäumtem Aufhebungsverfahren ausgeht, sollte den ausländischen Präklusionsregelungen in gleicher Weise Geltung verschafft werden um dem Gedanken der Rechtssicherheit durch Schiedssprüche möglichst Rechnung zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 4096
BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 9/06
Zur Rechtswegzuständigkeit des Oberlandesgerichts (Notarsenat), wenn sich baden-württembergische Notare im Landesdienst gegen die Einrichtung und Ausschreibung von freien Notarstellen in ihrem Amtsbezirk durch die Landesjustizverwaltung wenden.*)
VolltextIBRRS 2006, 4091
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 11/04
1. Das Insolvenzgericht und nicht das Vollstreckungsgericht ist funktionell zuständig, um über eine auf Massearmut gestützte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entscheiden, durch den ein Kostengläubiger in die Insolvenzmasse vollstreckt.*)
2. Das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO gilt entsprechend, wenn ein Kostengläubiger nach Eintritt der Massearmut in die Insolvenzmasse vollstreckt.*)
VolltextIBRRS 2006, 4090
BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05
Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 4088
BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - II ZB 26/04
Bei Spruchverfahren, die sich nach §§ 306, 327 f Abs. 1 Satz 2 AktG a.F. oder nach § 305 UmwG a.F. richten, ist die Antragsfrist (hier: nach § 327 f Abs. 2 Satz 2 AktG a.F.) entsprechend § 281 ZPO auch dann gewahrt, wenn der Einleitungsantrag rechtzeitig bei einem unzuständigen Gericht eingereicht worden, jedoch die Sache erst nach Fristablauf aufgrund Verweisungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 4082
BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 117/04
1. Beschlüsse des Insolvenzgerichts, die mit der sofortigen Beschwerde angreifbar sind, können grundsätzlich innerhalb laufender Beschwerdefrist von Amts wegen geändert werden.*)
2. Die Abtretungserklärung des Schuldners gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ist vorrangig als Prozesshandlung zu verstehen; sie ist im Zweifel so auszulegen, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung unter den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen anstrebt.*)
VolltextIBRRS 2006, 4079
BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZB 65/05
Ein Rechtsmittelverzicht ergibt sich nicht allein daraus, dass bei Abschluss eines Vergleichs auf eine Begründung der dem Gericht überlassenen Kostenentscheidung verzichtet wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 4072
BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZR 176/05
1. Für den Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist.
2. Von der Partei, die den Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert.
VolltextIBRRS 2006, 4070
BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05
Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfasst werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4066
BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04
1. Es ist Aufgabe des Tatrichters festzustellen, ob die wegen Sortenschutzverletzung in Anspruch genommene Partei eine Handlung begangen hat, die vorzunehmen dem Inhaber des Rechts an der jeweiligen Klagesorte vorbehalten ist. Wie sich der Tatrichter im Rahmen der beweisrechtlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung seine Überzeugung bildet, kann ihm nicht vorgeschrieben werden.*)
2. Ein Händler beachtet jedenfalls dann nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er ein Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne begründetermaßen annehmen zu dürfen, dass die notwendige Prüfung auf die Verletzung absoluter Rechte Dritter zumindest einmal durchgeführt worden ist.*)
3. Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch steht dem Berechtigten auch zur Bezifferung des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer Gemeinschaftssorte zu.*)
VolltextIBRRS 2006, 4065
BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04
1. Zur Verwertbarkeit eines gerichtlichen Abstammungsgutachtens, das nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf eine heimlich eingeholte DNA-Analyse gestützt war (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 162, 1 und vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342 ff.).*)
2. Zu den prozessualen Möglichkeiten des Kindes, die Rechtmäßigkeit einer solchen Beweisanordnung durch Zwischenurteil klären zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4060
BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05
Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149).*)
VolltextIBRRS 2006, 4049
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZR 28/06
Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage bestimmt sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums.*)
VolltextIBRRS 2006, 4034
BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XII ZB 103/06
Soll eine Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag anlässlich einer Fahrt an den Sitz des Berufungsgerichts ausgeführt werden, können zusätzliche organisatorische Maßnahmen erforderlich sein, um einem Vergessen der Anweisung vorzubeugen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4032
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - II ZB 5/05
Die Bezeichnung einer Partei ist als Teil einer Prozesshandlung auslegungsfähig. Entscheidend ist, welchen Sinn die Erklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners hat. Demgemäß ist bei einer dem Wortlaut nach unrichtigen Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung als Partei gemeint ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 4025
BGH, Urteil vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05
1. Die Regelung der Folgen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für rechtskräftig abgeschlossene andere Verfahren in § 79 BVerfGG hat Vorrang vor dem Restitutionsrecht der Zivilprozessordnung, insbesondere dem § 580 Nr. 6 ZPO.*)
2. Die vom Bundesverfassungsgericht für die Rechtsanwendung vorgegebenen Maßstäbe sind von den Gerichten zwar bei zukünftigen Entscheidungen zu beachten, ändern aber nichts daran, dass rechtskräftige Entscheidungen in anderen, nicht strafrechtlichen Verfahren, die nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden sind, unberührt bleiben.*)
VolltextIBRRS 2006, 4024
BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZB 21/05
Bei der Kostenfestsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO kann der beigeordnete Rechtsanwalt von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung von Mehrwertsteuer auf die Honorarforderung fordern. Für die arme, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.*)
VolltextIBRRS 2006, 4023
BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - X ARZ 41/06
Der Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts für einfache Streitgenossen, bei denen ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht gegeben ist, steht es nicht entgegen, dass dadurch das die Streitgenossen schützende Bankgeheimnis berührt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 4020
BGH, Beschluss vom 17.08.2006 - KVR 11/06
a) Besteht die begründete Annahme, dass die Kartellbehörde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde verneint, kann der Betroffene beim Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB die Feststellung beantragen, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.*)
b) Einer Beschwerde gegen eine Abstellungsverfügung nach § 32 GWB kommt auch insoweit aufschiebende Wirkung zu, als sie auf Art. 82 EG gestützt ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 4014
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZR 103/05
1. Ein gerichtlicher Hinweis erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn der betroffenen Partei anschließend die Möglichkeit gegeben wird, ihren Sachvortrag unter Berücksichtigung des Hinweises zu ergänzen.
2. Die gerichtliche Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn dieser die Rechtslage falsch beurteilt.
VolltextIBRRS 2006, 4003
BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZB 7/06
Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3997
LG Erfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 9 O 3017/99
Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (also weder Gerichtsort, noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozessbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre.
VolltextIBRRS 2006, 3996
LG Dresden, Beschluss vom 28.06.2006 - 13 T 0324/06
1. Dem Schuldner sind die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen, wenn er zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück wohnt.
2. Nur wenn der Schuldner oder ein Mitglied seines Hausstandes sein Grundstück oder die Verwaltung gefährdet, was durch die Nichtzahlung des Haushaltes der Fall sein kann, ist die Räumung aufzugeben.
VolltextIBRRS 2006, 3976
BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 96/03
1. Für die Klage, die auf Entziehung des für das Inland bestehenden Schutzes aus einer IR-Marke gerichtet ist, sind die inländischen Gerichte ausschließlich zuständig.*)
2. Zwischen Parfums und Lederwaren besteht keine Warenähnlichkeit.*)
VolltextIBRRS 2006, 3967
BGH, Urteil vom 22.09.2006 - V ZR 239/05
Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2006, 3959
BGH, Urteil vom 03.05.2000 - XII ZR 42/98
Haben die Parteien eines Mietvertrages für Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Schiedsvereinbarung getroffen und tritt ein Erwerber des vermieteten Hausgrundstücks nach § 571 Abs. 1 BGB an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bleibt die Schiedsvereinbarung auch im Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem Mieter wirksam.*)
VolltextIBRRS 2006, 3924
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 10 W 139/05
Eine ausländische Partei kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, sie habe zur Kostengeringhaltung auf eine persönliche Information ihres am Ort des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten verzichten und stattdessen einen Verkehrsanwalt am Ort ihres ausländischen Geschäftssitzes einschalten müssen. Die Geltendmachung der Kosten für eine Informationsreise der Partei ist auch nicht der Höhe nach beschränkt auf die ansonsten angefallenen Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes.*)
VolltextIBRRS 2006, 3914
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2006 - 2 U 774/05
1. Ein Kaufvertrag bildet ein mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Es handelt sich dabei um eine unwiderlegliche Vermutung*)
2. Die gerichtliche Geltendmachung des Rückgewähranspruchs gegenüber der ein verbundenes Geschäft finanzierenden Bank genügt, um den Hemmungstatbestand auszulösen. Es ist nicht erforderlich, auch verjährungsunterbrechende oder verjährungshemmende Maßnahmen gegenüber der Verkäuferin (GmbH) des Anlageobjekts geltend zu machen. Eine solche Notwendigkeit lässt nicht aus den zivilprozessualen Vorschriften über die Streitverkündung gemäß § 72 ff. ZPO entnehmen. Die akzessorische Natur des finanzierten Geschäfts gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG gebietet diese Maßnahmen nicht, wenn die Realisierung des Rückgriffsanspruchs wegen Vermögenslosigkeit der Verkäufer-GmbH aussichtslos ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3910
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2006 - 2 U 746/05
1. Ein Kaufvertrag bildet ein mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Es handelt sich dabei um eine unwiderlegliche Vermutung*)
2. Die gerichtliche Geltendmachung des Rückgewähranspruchs gegenüber der ein verbundenes Geschäft finanzierenden Bank genügt, um den Hemmungstatbestand auszulösen. Es ist nicht erforderlich, auch verjährungsunterbrechende oder verjährungshemmende Maßnahmen gegenüber der Verkäuferin (GmbH) des Anlageobjekts geltend zu machen. Eine solche Notwendigkeit lässt nicht aus den zivilprozessualen Vorschriften über die Streitverkündung gemäß § 72 ff. ZPO entnehmen. Die akzessorische Natur des finanzierten Geschäfts gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG gebietet diese Maßnahmen nicht, wenn die Realisierung des Rückgriffsanspruchs wegen Vermögenslosigkeit der Verkäufer-GmbH aussichtslos ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3897
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2006 - 13 U 37/06
1. Die mit der Streitverkündung angestrebte Bindungswirkung für den Regressprozess greift im Falle von Mehrfachbegründungen nicht ein, wenn es dem Streitverkündeten unmöglich oder unzumutbar war, die ihn jeweils belastende Begründung nebst den zugrunde liegenden Feststellungen letztinstanzlich anzugreifen.
2. Zur Neuherstellung im Wege der Selbsthilfe, wenn eine vollständige Mangelbeseitigung durch Nachbesserung nicht zu erreichen ist.
VolltextIBRRS 2006, 3882
OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2000 - 12 U 41/00
Leitsatz (Richter am Oberlandesgericht H. Begmann):
Ändert das Berufungsgericht das die Klage gegen den Erstbeklagten abweisende Teilurteil mit einer Verurteilung des Erstbeklagten dem Grunde nach ab und verweist die Sache zur Entscheidung über die Höhe an das erstinstanzliche Gericht zurück, ist auf die weitere Berufung des Klägers gegen ein der Klage gegen den Zweitbeklagten stattgebendes, zu einem späteren Zeitpunkt als das Teilurteil verkündetes Schlußurteil, in dem dem Kläger unter Berücksichtigung der Baumbach'schen Formel die Kosten des Rechtsstreits teilweise auferlegt worden sind, die Sache zur einheitlichen Kostenentscheidung im Verfahren über die Höhe der Klageforderung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3849
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 12 U 4/05
Schadensersatz des Mieters wegen drohender verspäteter Herstellung eines vom Vermieter zu erstellenden Hotels, wenn auch der Mieter einen Teil der Herstellungspflicht übernommen hat. Zur psychisch vermittelten Kausalität und Schadensschätzung gem. § 287 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2006, 3848
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2006 - 18 U 127/05
Zur Zurückweisung neuen Vortrags in der Berufung, der aus Nachlässigkeit nicht bereits in der ersten Instanz gehalten wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3845
OLG Koblenz, Urteil vom 21.04.2006 - 8 U 1425/05
1. Es besteht kein Feststellungsinteresse des Grundpfandgläubigers gegen die vom Mieter geltend gemachte Kündigungsbeschränkung im anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren.*)
2. Wenn der Mieter im Zwangsversteigerungsverfahren unberechtigterweise Beiträge i.S.v. § 57c Abs. 1 ZVG anmeldet, kann der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB die Rücknahme dieser Anmeldung und die Unterlassung einer erneuten Anmeldung verlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3822
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)
2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)
3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3816
BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
1. Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt dem Bewerber um das Amt eines Insolvenzverwalters einen Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach § 56 Abs. 1 InsO.*)
2. Es ist mit dem grundgesetzlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber und einen vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Bestellung zu versagen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3815
OLG Koblenz, Urteil vom 26.05.2006 - 2 U 498/05
Zur Beweiskraft einer mangelbehafteten Privaturkunde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3813
BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05
Die Wirksamkeit der Urteilszustellung wird nicht davon berührt, dass die zur Zustellung verwendete Ausfertigung von der Urschrift des Urteils abweicht, wenn es sich bei dem Mangel der Ausfertigung um einen Fehler handelt, der - wäre er bei der Urteilsabfassung selbst unterlaufen - gemäß § 319 ZPO hätte korrigiert werden können.*)
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist auch gegeben, wenn die Rechtsmittelschrift zwar unvollständige oder unrichtige Angaben enthält, das wirklich Gewollte für Gericht und Prozessgegner aber zutage tritt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3812
BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 114/03
a) Die Bestimmung des § 142 ZPO ist - auch im Licht völkerrechtlicher Vorgaben und europarechtlich bindender Normen wie Art. 6 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - in verschiedenen Rechtsgebieten, wie im gewerblichen Rechtsschutz insgesamt und insbesondere bei den technischen Schutzrechten, differenziert zu betrachten und anzuwenden.*)
b) Bei Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte kann eine Vorlegung von Urkunden oder sonstigen Unterlagen nach § 142 ZPO angeordnet werden, wenn die Vorlegung zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich, weiter verhältnismäßig und angemessen, d.h. dem zur Vorlage Verpflichteten bei Berücksichtigung seiner rechtlich geschützten Interessen nach Abwägung der kollidierenden Interessen zumutbar ist.*)
c) Als Anlass für eine Vorlageanordnung kann es ausreichen, dass eine Benutzung des Gegenstands des Schutzrechts wahrscheinlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3811
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04
a) Die Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils erstreckt sich nicht auf den übertragenden Rechtsträger; der übertragende Rechtsträger ist nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 325 Abs. 1 ZPO.*)
b) Es verletzt den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht nach mündlicher Verhandlung zunächst die Bestimmung eines neuen Termins "von Amts wegen" ankündigt, die Berufung jedoch anschließend durch Beschluss nach § 519 b Abs. 2 ZPO a.F. verwirft, ohne zuvor auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3806
LG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 329 OH 26/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3805
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.05.2003 - 4 W 36/03
1. Bei der Streitwertfestsetzung ist auf das Interesse der Antragsteller an der erstrebten Beweissicherung abzustellen, wobei das Interesse anhand des objektiven Anspruchswertes, nicht dessen subjektiver Einschätzung durch den Antragsteller zu bestimmen ist.
2. Dementsprechend hat sich die Streitwertfestsetzung an den bezifferten Mangelbeseitigungskosten zu orientieren, auch wenn sich letztendlich nicht alle Behauptungen und Vorstellungen der Antragsteller in der Beweisaufnahme bestätigt haben.
VolltextIBRRS 2006, 3772
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 13 U 89/06
Für den Vermieter ist die Gewährung einer Räumungsfrist grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist.*)
Volltext