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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3436
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 21/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3434
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZB 130/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3433
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf PKH

BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZA 20/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3431
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 29.05.2006 - II ZR 330/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3430
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZR 283/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3429
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigungserklärung Auferlegung der Kosten

BGH, Beschluss vom 17.07.2006 - II ZR 189/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3428
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 92/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3425
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 15.08.2006 - X ZR 275/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3423
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - IV ZR 6/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3419
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verwirkung eines Rechts

BGH, Beschluss vom 03.05.2006 - IV ZR 24/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3418
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZR 34/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3416
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - IV ZR 204/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3415
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 126/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde Antrag auf PKH

BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - X ZB 8/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZR 225/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3406
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revisionsgericht prüft nicht die Zuständigkeit der Erstinstanz

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - VI ZR 42/05

Durch § 545 Abs. 2 ZPO ist die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, auch wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen Zuständigkeit zugelassen hat.*)

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IBRRS 2006, 3405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH bei Wegfall der Grundsatzbedeutung

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZB 124/05

Fällt nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde die Grundsatzbedeutung der Rechtssache weg, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dass eine der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprechende Beschwerdeentscheidung nicht rechtskräftig wird.*)

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IBRRS 2006, 3404
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außerordentliche Beschwerde wg. greifbarer Gesetzeswidrigkeit?

BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - II ZA 15/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert für Eintragung in Vereinsregister

OLG München, Beschluss vom 13.01.2006 - 32 Wx 137/05

Für Eintragungen in das Vereinsregister ist der Geschäftswert nicht nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festzusetzen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Vermögenslage des Vereins des Vereins und der Mitgliederzahl über eine angemessene Ermäßigung bzw. Erhöhung des Regelwertes des § 30 Abs. 2 zu entscheiden. Bei der Vermögenslage des Vereins darf nicht unberücksichtigt bleiben, welchen Nutzen der Verein aus dem Vermögen zieht.*)

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IBRRS 2006, 3401
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdewert: Rückkaufswert einer abgetr. Lebensversicherung

BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04

Der Rückkaufswert einer als Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung ist nach dem Grundsatz des Additionsverbots bei wirtschaftlicher Einheit bei der Berechnung des Beschwerdewerts nach § 26 Nr. 8 EGZPO nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2006, 3400
ProzessualesProzessuales
Eigentumsverletzung: Zurechnung an Erbe?

BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03

1. Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt.*)

2. Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 - Brennwertkessel).*)

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IBRRS 2006, 3399
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung nach Versäumnisurteil

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - III ZB 123/05

Der Berufungskläger kann seine Berufung auch noch nach der Verkündung eines Versäumnisurteils zurücknehmen, wenn gegen dieses Urteil zulässig Einspruch eingelegt worden ist.*)

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IBRRS 2006, 3398
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorschriften der ZPO vor Entschädigungsgerichten analog

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZB 261/04

1. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten in ihrer jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden (dynamische Verweisung).*)

2. Die Berufung kann auch im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2006, 3391
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtzeitiger Hinweis auf Fehlen einer Prozessvoraussetzung

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05

1. Zur Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf das Fehlen einer Prozessvoraussetzung (hier: ordnungsgemäße Vertretung einer Partei) bei von der Vorinstanz abweichender Beurteilung der Rechtslage durch das Rechtsmittelgericht.*)

2. Die Hinweispflicht entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich aus einem Vorprozess eine bestimmte Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts erschließen lässt.*)

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IBRRS 2006, 3387
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageantrag auf Netzanschluss einer Windenergieanlage

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und auf Abnahme des Stroms aus dieser Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Windenergieanlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO. Diese ist mangels Entstehung der geltend gemachten Ansprüche unzulässig, kann jedoch in eine zulässige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2006, 3386
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederholung der Vernehmung eines Zeugen in zweiter Instanz

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 97/05

Wann die Vernehmung eines erstinstanzlich bereits vernommenen Zeugen wiederholt werden muss, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt. Dies gilt auch für den Fall, dass im zweiten Rechtszug ein weiterer Zeuge vernommen wird, durch den etwas bewiesen werden soll, was das Erstgericht nicht für bewiesen erachtet hat, und das Berufungsgericht an der Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen durchgreifende Zweifel hat.

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IBRRS 2006, 3384
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungstitelzustellung bei einer GbR

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 158/05

Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.*)

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IBRRS 2006, 3375
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 137/02

Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages erfasst die bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld erklärte sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung auch in das sonstige Vermögen des Schuldners gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO i. d. R. auch den der Bank zukommenden Rückgewähranspruch gerichtet auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages nebst marktüblicher Zinsen.*)

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IBRRS 2006, 3371
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren gegen Gerichtsgutachter?

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - III ZB 14/06

Ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO, der der Vorbereitung eines Sachverständigenhaftpflichtprozesses nach § 839a BGB dienen soll, ist mangels eines rechtlichen Interesses grundsätzlich unzulässig, solange der Vorprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Partei dort Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, mit denen sie eine Korrektur des ihrer Meinung nach grob fehlerhaften Gutachtens erwirken kann.*)

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IBRRS 2006, 3369
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - 2Z BR 186/04

Beantragt ein Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer zur Reparatur des Daches über seiner Wohnung zu verpflichten, so kann es angemessen sein, die Kosten für die Reparatur des gesamten Daches als Geschäftswert anzusetzen, wenn nur die Reparatur des gesamten Daches sinnvoll ist und der Antragsteller bereits einen Kostenvoranschlag über die Sanierung des gesamten Daches vorgelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 3368
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2004 - 20 W 370/03

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)

2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.*)

3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.*)

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IBRRS 2006, 3367
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 18.10.2004 - 8 U 92/04

Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch den Mieter in einem Einkaufszentrum und zur Erforderlichkeit der Darlegung konkreten Schadenseintritts für die Annahme eines Verfügungsgrundes.*)

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IBRRS 2006, 3365
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht

KG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3351
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2004 - 20 W 219/03

Im Wohnungseigentumsverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig. Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.*)

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IBRRS 2006, 3350
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG bei Auslandswohnsitz

BGH, Beschluss vom 16.11.2004 - VIII ZB 45/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3344
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2004 - 5 U 47/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3342
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2004 - 13 W 3971/04

1. Ist in einem Vergleich keine Regelung über die Kosten eines Nebenintervenienten getroffen, entscheidet das Gericht, bei dem der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses anhängig war, durch Beschluß, wer diese Kosten zu tragen hat.*)

2. Entspricht die Beitrittserklärung des Nebenintervenienten nicht den Anforderungen des § 70 ZPO, so kann die Gegenpartei dies im Rahmen der Entscheidung über die Kostentragung nicht mehr geltend machen, wenn sie nach der Beitrittserklärung an einer Beweisaufnahme teilgenommen und einen Vergleich geschlossen hat, ohne die Mängel der Beitrittserklärung zu rügen.*)

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IBRRS 2006, 3340
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)

2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)

3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)

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IBRRS 2006, 3339
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 7 WF 3907/04

1. Haben in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Elternteil die Übertragung der vollen elterlichen Sorge auf sich allein und der andere Elternteil die Zurückweisung dieses Antrages beantragt, kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG anfallen, wenn aufgrund einer entsprechenden Einigung der ursprüngliche Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reduziert wird, der andere Elternteil diesem Antrag zustimmt und das Gericht daraufhin dem Antrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB stattgibt.*)

2. Zum Anfall einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG im Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB.*)

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IBRRS 2006, 3336
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens vor Gericht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2004 - 3 W 199/04

1. Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaales stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar.*)

2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Verfahrens, in dem der Ordnungsgeldbeschluss ergangen ist.*)

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IBRRS 2006, 3330
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachverständigenablehnung wegen Bekanntschaft vor 33 Jahren?

OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 W 95/06

Der Umstand, dass eine Partei den Sachverständigen vor 30 Jahren auf einer Fachoberschule unterrichtet hat, rechtfertigt keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IBRRS 2006, 3328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.02.2003 - 4 U 174/96

Allein die Tatsache, daß im Ausland zu vollstrecken wäre, macht die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (entgegen der verwaltungsinternen Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 3 KostVfg) noch nicht aussichtslos im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 GKG. Aussichtslos im Sinne dieser Vorschrift ist die Vollstreckung im Ausland etwa dann, wenn sie in dem jeweiligen Staat erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen würde oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Denn die Vorschriften der §§ 49 ff. GKG sollen den Kostenanspruch der Staatskasse sichern und nicht erschweren. Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002,1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).*)

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IBRRS 2006, 3326
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.02.2003 - V ZB 74/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3323
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2003 - 13 U 3187/02

Eine nach § 533 ZPO unzulässige Klageänderung oder Widerklage schließt die Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO nicht aus.*)

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IBRRS 2006, 3319
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03

Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)

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IBRRS 2006, 3314
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)

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IBRRS 2006, 3309
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG München, Urteil vom 12.03.2003 - 21 U 4945/02

1. Das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, ist nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund, nicht an Hinweise auf das weitere Verfahren gebunden.*)

2. Die Berufung nach der seit 1.1.2002 geltenden Regelung der Zivilprozessordnung eröffnet kein zweite Tatsacheninstanz. Sie dient in erster Linie der Fehlerkontrolle. Bei der Überprüfung der tatrichterlichen Auslegung eines "Vertrages in "erster Instanz ist das Berufungsgericht darauf beschränkt zu prüfen, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat.*)

3. Für das Berufungsgericht bindende Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag "Dem Mieter wird eine Option für eine Verlängerung des Mietverhältnisses um längstens 5 Jahre bei gleichzeitiger Neufestsetzung der Miete eingeräumt." dahin, dass die Option nur bei gleichzeitiger Einigung über die Neufestsetzung des Mietzinses wirksam ausgeübt werden kann.*)

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IBRRS 2006, 3296
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 99/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3293
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs: 30 Jahre

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - V ZB 189/05

Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).*)

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IBRRS 2006, 3274
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 3 U 29/01

1. Ersatz seines Vollziehungsschadens kann der Schuldner nur nach § 945 ZPO verlangen, nicht aber nach allgemeinem Deliktsrecht und - trotz vertraglicher Sonderverbindung - auch nicht aus pVV/Pflichtverletzung nach § 280 BGB (n.F.).*)

2. Hat der Konkursverwalter die Erfüllung eines zur Zeit der Konkurseröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrages abgelehnt, kann er vom Werkunternehmer und Vertragspartner des Gemeinschuldners nicht mehr verlangen, dass diese Mängel an den ausgeführten Teilen seines Werks beseitigt oder Vorschüsse für eine solche Mängelbeseitiung zahlt.*)

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