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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3258
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - II ZB 24/05

Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn während eines Zeitraums von fünf Arbeitstagen versäumt wird, den versehentlich bei dem Landgericht eingereichten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten.*)

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IBRRS 2006, 3235
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Beschluss vom 08.05.2003 - 8 U 68/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3233
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03

Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)

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IBRRS 2006, 3221
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 197/02

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst auch die Beeinträchtigung eines Mieters von Räumen, die aus einer anderen Einheit des Gebäudes auf demselben Grundstück herrührt.*)

2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO findet bei der Bestätigung eines erstinstanzlichen Grundurteils durch das Berufungsgericht keine Anwendung.*)

3. § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).*)

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IBRRS 2006, 3219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03

Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IBRRS 2006, 3215
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03

Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)

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IBRRS 2006, 3213
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Entziehungsstreitwert = Verkehrswert der Eigentumswohnung

OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05

Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.

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IBRRS 2006, 3209
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04

Wird in einen gerichtlichen Vergleich eine bisher nicht rechtshängige Forderung einbezogen, so können gemäß § 118 BRAGO aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsene Gebühren in der Regel nicht gemäß §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2006, 3202
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 10.09.1997 - XII ZR 222/95

a) Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe.*)

b) Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.*)

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IBRRS 2006, 3200
ImmobilienImmobilien
Internationales Privatrecht

BGH, Urteil vom 25.09.1997 - II ZR 113/96

a) Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.*)

b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.*)

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IBRRS 2006, 3185
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen WEG- und Prozessgericht

KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3180
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafter Verweisungsbeschluss

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)

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IBRRS 2006, 3179
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04

1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)

2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)

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IBRRS 2006, 3169
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01

Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)

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IBRRS 2006, 3166
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 W 100/01

Wird der Schuldner verurteilt, den Gläubigern als seinen früheren Mietern bezüglich der für das Abrechnungsjahr erteilten Betriebskostenabrechnung für die näher bezeichnete Mietwohnung "die einschlägigen Rechnungen und Belege gegen Erstattung der Kopierkosten zu übersenden", so handelt es sich nicht um eine (unbestimmte) Zug-um-Zug Verurteilung. Der Titel ist vielmehr hinreichend bestimmt und gemäß § 888 ZPO vollstreckungsfähig.*)

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IBRRS 2006, 3156
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 66/01

Ist der vom Erstgericht zuerkannte Betrag das Ergebnis eines saldierten Betrages, so ist damit eine Erhöhung des Rechtsmittelstreitwertes nicht verbunden.*)

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IBRRS 2006, 3151
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 3 U 1428/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3131
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3116
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)

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IBRRS 2006, 3110
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2001 - 12 U 195/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3083
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2001 - 2 Wx 72/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3081
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 20.06.2001 - 24 W 5302/00

1. Sofern nicht in der Teilungserklärung für den Verwalter allgemein oder in der gerichtlichen Bestellung etwas anderes bestimmt ist, umfasst die Einsetzung eines gerichtlichen Notverwalters nicht automatisch die Ermächtigung zur Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren.*)

2. Führt der Notverwalter ein Beschlussanfechtungsverfahren in zweiter Instanz für die Wohnungseigentümer weiter, sind diese nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, so dass auf die Rechtsbeschwerde eines einzelnen Wohnungseigentümers notwendig eine Zurückweisung erfolgen muss, falls eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.*)

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IBRRS 2006, 3080
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

Zur Frage der Rechtskraft und Präklusion im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IBRRS 2006, 3079
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 20.06.2001 - XII ZR 20/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3078
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.06.2001 - 2Z BR 124/00

Gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die Eigentümerbeschlüsse einer Versammlung für ungültig erklärt werden, die nicht stattgefunden hat, kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel der formellen Aufhebung eingelegt werden.*)

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IBRRS 2006, 3074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 2 U 1546/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3071
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gegenbeweis bei einer als Entwurf gedachten privaten Urkunde

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 145/05

Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung. Dem Aussteller steht jedoch der Gegenbeweis offen, dass ihm die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02 - VersR 2003, 229).*)

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IBRRS 2006, 3070
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Rostock, Beschluss vom 12.06.2003 - 3 U 96/03

Bei Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung befasst sich das Berufungsgericht nicht mit der in der Berufungsinstanz durch den erstinstanzlich unterlegenen Kläger erweiterten Klage; es prüft insbesondere nicht deren Erfolgsaussicht. Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung wirkungslos.*)

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IBRRS 2006, 3069
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2003 - 2 Wx 15/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3068
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2003 - 3Z BR 102/03

1. Zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den das Beschwerdegericht im Kostenfestsetzungsverfahren die Hauptsacheentscheidung berichtigt hat.*)

2. Im Kostenfestsetzungsverfahren in Wohnungseigentumssachen bemessen sich die Kostenentscheidung und die Entscheidung über die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes.*)

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IBRRS 2006, 3067
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2003 - 16 Wx 132/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3061
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 Wx 142/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3058
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2003 - 14 Wx 56/03

1. Die Vorschriften der ZPO über die Richterablehnung finden in ihren spezifischen Teilen im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.*)

2. Gegen eine die Ablehnung eines Amtsrichters im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffende ablehnende Beschwerdeentscheidung ist die sofortige weitere Beschwerde nur dann statthaft, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat.*)

3. Ist die sofortige weitere Beschwerde mangels Zulassung unstatthaft, kann eine Entscheidung auch nicht unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit überprüft werden.*)

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IBRRS 2006, 3055
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.07.2003 - 2Z BR 149/03

1. Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren ist die Erstbeschwerde unabhängig von einer Zulassung statthaft.*)

2. Wird durch anderweitigen gerichtlichen Vergleich das gegenständliche Wohnungseigentumsverfahren beendigt, ist dessen Geschäftswert nicht deshalb höher zu bemessen, weil in jenem Vergleich weitere hier nicht streitgegenständliche Ansprüche miterledigt wurden.*)

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IBRRS 2006, 3049
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 27.08.2003 - 2Z BR 174/03

Ein Beschluss des Beschwerdegerichts, durch den ein Sachverständiger damit beauftragt wird, sich anhand der Akten zur Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten und dazu zu äußern, welche weiteren Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung durch den Sachverständigen, zur Klärung der Verfahrensfähigkeit in Betracht kommen, ist nicht anfechtbar.*)

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IBRRS 2006, 3047
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel in Grundbuchsachen vor BGH?

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - V ZB 30/06

Gegen Entscheidungen des Gerichts der weiteren Beschwerde (§ 79 Abs. 1 GBO) ist in Grundbuchsachen ein Rechtsmittel, über das der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte, gesetzlich nicht vorgesehen.

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IBRRS 2006, 3044
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Irrtümlich zulassungsfreie Revision: BGH entscheidet

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 37/05

Geht das Berufungsgericht irrtümlich von einer zulassungsfreien Revision aus, entscheidet der Bundesgerichtshof im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde über die Zulassung der Revision.*)

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IBRRS 2006, 3043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung für fiktive Reisekosten des "Hausanwalts"?

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05

Überlässt ein bundesweit tätiger Versicherer nach endgültiger Leistungsablehnung seine Akten einem Rechtsanwalt, der aufgrund ständiger Geschäftsbeziehungen derartige Verfahren weiter bearbeitet ("Hausanwalt"), hat der unterliegende Prozessgegner diese Betriebsorganisation hinzunehmen und etwaige fiktive Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts als notwendige Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 - RuS 2005, 91).*)

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IBRRS 2006, 3040
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für zweite vollstreckbare Ausfertigung

BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - X ARZ 85/06

Ist der Rechtsstreit aufgrund Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid an das Prozessgericht abgegeben worden, ist für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids das Prozessgericht als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig.*)

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IBRRS 2006, 3039
ProzessualesProzessuales
Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004

KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05

Das RVG ist nicht anwendbar, wenn Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004 erfolgte; eine spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ist insoweit unerheblich.*)

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IBRRS 2006, 3038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2006 - 2 U 786/05

1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)

2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)

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IBRRS 2006, 3032
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.09.2003 - 5 UF 200/02

Die Befristung der Anschlussberufung durch Art. 2 des ZPO-Reformgesetzes vom 27. Juli 2001 ändert nichts an der Befugnis, auch nach Fristablauf aufgrund eingetretener tatsächlicher Veränderungen statt der Erhebung einer selbständigen Abänderungsklage in einem noch laufenden Berufungsverfahren einen höheren Unterhaltsanspruch geltend zu machen.*)

Ein erweitertes Unterhaltsverlangen kann indes nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 323 ZPO geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 3030
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2003 - 2Z BR 151/03

Eine Anspruchsgrundlage für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen können beschlossene Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümer auch dann noch bilden, wenn für die gleiche Periode inzwischen ein Beschluss über die Jahresabrechnung ergangen ist.*)

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IBRRS 2006, 3029
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 16.10.2003 - 2Z BR 158/03

Ist die Hauptpartei im Ausgangsprozess aus Gründen der Beweislast unterlegen, dann steht für den Nachprozess gegen den Streitverkündeten nicht die logische Alternative der nicht festgestellten Tatsache fest. Der Streitverkündete muss sich im Folgeprozess aber entgegenhalten lassen, dass die betreffende Tatfrage nicht zu klären ist, wenn er im Folgeprozess beweispflichtig ist.*)

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IBRRS 2006, 3026
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

1. Wird ein Eigentümerbeschluss, der eine aus einer Vielzahl von Einzelregelungen bestehende Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat, angefochten, handelt es sich um einen einheitlichen Verfahrensgegenstand. Es ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, das Verfahren entsprechend der Zahl der Einzelregelungen in eine Vielzahl von Verfahren zu zerlegen.*)

2. Zur Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses, der eine Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat.*)

3. Wird ein Eigentümerbeschluss angefochten, ist das Gericht in seiner Entscheidung durch den Antrag auf Ungültigerklärung beschränkt. Im Fall der Ungültigerklärung kann es ohne einen darauf gerichteten, bestimmten Antrag keine ersetzende Regelung treffen.*)

4. In der Rechtsbeschwerdeinstanz können keine neuen Sachanträge gestellt werden.*)

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IBRRS 2006, 3015
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Rostock, Beschluss vom 21.11.2003 - 3 U 208/03

1. Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil bestätigendes Urteil hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Versäumnisurteil zwar prozesswidrig erlassen war, das Landgericht jedoch bei gebotener Aufhebung des Versäumnisurteils in materiell-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerfrei zum selben Ergebnis gelangt wäre.*)

2. Nimmt der in erster Instanz obsiegende Kläger im Berufungsrechtzug die Klage wegen eines Teils der ihm zu Unrecht zuerkannten Zinsen zurück, so ist der Widerspruch des Beklagten (= Berufungskläger) gegen die teilweise Klagerücknahme rechtsmissbräuchlich, wenn er damit die mündliche Verhandlung über die Berufung insgesamt erzwingen will.*)

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IBRRS 2006, 3009
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.2003 - 3 W 257/03

Die Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern im Fall des § 8 WEG bemisst sich auch dann nach dem (geschätzten) Wert des Grundstückes im bebauten Zustand, wenn im Zeitpunkt des Kostenansatzes feststeht, dass die beabsichtigte Bebauung unterbleibt.*)

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IBRRS 2006, 3007
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2003 - 16 Wx 200/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3005
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 234/03

Legt ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter in einer Wohnungseigentumssache die sofortige weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht statt beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein, ist die Fristversäumung auch dann als von dem Beteiligten verschuldet anzusehen, wenn das Oberlandesgericht das Rechtsmittel, obwohl dies möglich gewesen wäre, nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet hat. Denn eine "nachwirkende Fürsorgepflicht", auf die eine solche Verpflichtung gestützt werden könnte, besteht für das Oberlandesgericht als vorher nicht mit der Sache befasstes Gericht nicht.*)

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IBRRS 2006, 3002
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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