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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2989
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Jena, Beschluss vom 02.07.2001 - 6 W 304/01

Die Verweisung in § 45 Abs. 3 WEG betrifft nicht nur die Modalitäten der Zwangsvollstreckung aus einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz erwirkten Titel sondern auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe einschließlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)

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IBRRS 2006, 2985
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte und Notare

BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 100/01

Versäumt der Rechtsanwalt am letzten Tag die Einlegung des Rechtsmittels, weil er sich plötzlich um seine Frau kümmern muß, deren Geburtswehen unerwartet früh einsetzten, so können die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sein.*)

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IBRRS 2006, 2981
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 104/01

Gegen die Aufhebung eines amtsgerichtlichen Berichtigungsbeschlusses durch das Landgericht in einem WEG-Beschwerdeverfahren ist kein Rechtsmittel statthaft.*)

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IBRRS 2006, 2979
ProzessualesProzessuales
§ 278 ZPO analog bei Schadensersatzverfahren nach WEG

OLG München, Beschluss vom 03.05.2006 - 34 Wx 52/06

§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar (hier: Kosten der Gemeinschaft für die Wiederinbetriebnahme einer Gastherme, die infolge eines von einem Wohnungseigentümer veranlassten baulichen Eingriffs in Gemeinschaftseigentum abgeschaltet werden musste).*)

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IBRRS 2006, 2967
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.07.2001 - 3A W 48/01

Auch bei der sofortigen Beschwerde wird das Beschwerdegericht mit der Festsetzung des Streitwerts erst befasst, wenn das Ausgangsgericht die Beschwerde vorgelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 2966
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 92/01

Die Unkenntnis über Form und Frist eines Rechtsmittels in Wohnungseigentumssachen ist trotz unterbliebener Rechtsmittelbelehrung verschuldet, wenn der Beteiligte in einem früheren Verfahren ausdrücklich auf das Formerfordernis für das Rechtsmittel hingewiesen worden war.*)

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IBRRS 2006, 2954
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2001 - 2Z BR 23/01

Die sofortige weiteren Beschwerde wird unzulässig, wenn sich die Hauptsache erledigt.*)

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IBRRS 2006, 2951
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.07.2001 - 2Z BR 88/01

Im Wohnungseigentumsverfahrens hat jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen, es sei denn, dass ein Rechtsmittel mutwillig eingelegt worden sei.*)

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IBRRS 2006, 2948
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 117/01

Der Geschäftswert für die Abberufung des Verwalters bemißt sich regelmäßig an der für die Restlaufzeit des Vertrages zu entrichtende Vergütung.*)

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IBRRS 2006, 2945
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

Die aus Vergeßlichkeit unterbliebene Protokollierung eines Antrags stellt keinen richterlichen Ablehnungsgrund dar*)

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IBRRS 2006, 2944
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2001 - 11 U 93/01

Ein schuldrechtliches Wohnrecht ist kein "Mitbenutzungsrecht an Grundstücken" i. S. v. § 321 ZGB, das durch Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert werden könnte.*)

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IBRRS 2006, 2943
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 8 Wx 218/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2942
ProzessualesProzessuales
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 05.09.2001 - X B 19/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2001 - 16 W 210/01

Ein in der mündlichen Verhandlung gestelltes Ablehnungsgesuch ist sofort zu begründen.*)

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IBRRS 2006, 2928
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erstreckt sich auf alle Zuständigkeitsfragen, die das verweisende Gericht erkennbar geprüft und bejaht hatte.*)

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IBRRS 2006, 2926
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 10.10.2001 - 2Z BR 143/01

Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ist bei Vollstreckungen aus einem im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Titel in Bayern das Bayerische oberste Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht.*)

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IBRRS 2006, 2916
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.11.2001 - 12 U 38/01

1. Auch ein Anerkenntnis, das im schriftlichen Vorverfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben wird, kann ein sofortiges sein.*)

2. Bevor ein geschiedener Ehegatte auf Befreiung von einer Gesamtschuld klagt, muss dem anderen Gelegenheit gegeben werden, den Anspruch in geeigneter Weise außergerichtlich zu verwirklichen.*)

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IBRRS 2006, 2909
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 06.11.2001 - 9 U 166/01

Verlangt der Vermieter mit der Klage Nebenkostenvorauszahlung und rechnet er die Nebenkosten für den streitgegenständlichen Zeitraum vor Schluss der mündlichen Verhandlung konkret ab, kann er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

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IBRRS 2006, 2903
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001 - 4 U 100/01

"Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat (im Anschluß an OLG Hamburg, WuM 1990, 10)."*)

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IBRRS 2006, 2902
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

Die Eintragung im Fristenkalender darf erst gelöscht werden, wenn ein Sendeprotokoll über das durch Telefax eingelegte Rechtsmitel ausgedruckt ist.*)

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IBRRS 2006, 2898
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 146/01

Die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, die weitere Geschäftswertbeschwerde nicht zuzulassen, ist bindend.*)

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IBRRS 2006, 2893
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2001 - 9 U 191/01

Die Unterlassung der Nutzung von Inventargegenständen kann der Eigentümer im Wege einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann verlangen, wenn der Verfügungsbeklagte sich den Besitz in unredlicher Weise verschafft hat. Richtet sich der Tenor der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Nutzung, ist das Berufungsgericht durch die §§ 308, 356 ZPO nicht gehindert, auch ohne Antrag die einstweilige Verfügung dahingehend zu ändern, dass die Gegenstände an einen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben sind.*)

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IBRRS 2006, 2891
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Bamberg, Urteil vom 03.12.2001 - 4 U 142/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2890
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00

Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)

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IBRRS 2006, 2887
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2001 - 2 Wx 157/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2883
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01

1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)

2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)

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IBRRS 2006, 2879
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2876
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2872
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2864
ProzessualesProzessuales
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 U 8203/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2861
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)

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IBRRS 2006, 2860
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01

Auch nach Inkrafttreten von § 4a Abs. 2 GmbHG bleibt die Bestimmung des Sitzes einer GmbH durch Gesellschaftsvertrag selbst dann gültig, wenn nachträglich die Geschäftsräume an einen anderen Ort verlegt werden.*)

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IBRRS 2006, 2856
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ersatz wertsteigernder Investitionen

BGH, Beschluss vom 26.07.2006 - XII ZR 46/05

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst der Umfang der durch die Investitionen eingetretenen Bereicherung danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht hat.

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IBRRS 2006, 2854
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01

Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)

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IBRRS 2006, 2851
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2002 - 23 U 150/01

Verbrauchskosten, wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung, die sich weder werterhaltend noch wertsteigernd auf das Objekt auswirken, können im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu Lasten von Grundschuldgläubigern, die die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 4 betreiben, abgerechnet werden.*)

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IBRRS 2006, 2848
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01

In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)

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IBRRS 2006, 2843
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des selbst. Beweisverfahrens vor Anhängigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - 23 W 62/05

1. Grundsätzlich sind die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens. Sofern Parteien und Streitgegenstand identisch sind, ist hierüber im Rahmen des Klageverfahrens zu entscheiden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nur Teile des Gegenstands eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden.

2. Der Kostenausspruch nach einer Klagerücknahme umfasst nicht die vor Anhängigkeit entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens.

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IBRRS 2006, 2830
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbehelfsschrift kann auch ohne Unterschrift wirksam sein

OLG Celle, Urteil vom 18.07.2006 - 14 U 94/06

Enthält die Einspruchsschrift gegen einen Vollstreckungsbescheid keine handschriftliche Unterschrift, darf der Einspruch nicht ohne weiteres verworfen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob in dem Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (im Anschluss an BVerfG NJW 2002, 3534).*)

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IBRRS 2006, 2827
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehler bei Klagezustellung dem Kläger anzulasten?

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05

Bei der Frage, ob eine Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, sind Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. Hat er alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagzustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, so sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken.*)

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IBRRS 2006, 2826
ProzessualesProzessuales
Klageabweisung wegen sittenwidriger Mandatierung

BGH, Beschluss vom 20.06.2006 - VI ZB 75/05

1. Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und im Interesse des Mandanten tätig ist.*)

2. Mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann die Berufung nur als unbegründet zurückgewiesen werden. § 522 Abs. 3 ZPO schränkt die durch § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO eröffnete Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 2825
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitgegenstand bei wettbewerbsrechtl. Unterlassungsantrag

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 235/03

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungsantrag umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden waren.*)

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IBRRS 2006, 2824
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertagung d. Einspruchtermins wegen plötzl. Erkrankung des RA?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2005 - 10 U 76/05

1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.*)

2. Die plötzliche Erkrankung eines Rechtsanwalts kann ein unabwendbarer Zufall sein kann, der es rechtfertigt, den Einspruchstermin gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen. Das gilt aber nur für den Fall, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Anwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung oder aus anderem Grunde treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann.*)

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IBRRS 2006, 2816
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.03.2002 - V ZB 6/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)

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IBRRS 2006, 2813
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01

Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)

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IBRRS 2006, 2810
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2803
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02

Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 2799
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2002 - 11 W 2/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2795
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 U 21/02

Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt in der Berufungsschrift die fristgemäße Einreichung einer Berufungsbegründung ankündigt, dabei eine falsche Berufungsbegründungsfrist mitteilt und diese Frist von einer zuverlässigen Bürokraft falsch notiert worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2794
ProzessualesProzessuales
Internationales Privatrecht

OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2002 - 8 U 87/01

1. In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Anknüpfungspunkt für das Personenstatut juristischer Personen grundsätzlich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung (Sitztheorie). Durch Art. XXV Abs. 5 S. 2 Freundschafts-, Handels - und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 wird für in den Vereinigten Staaten errichtete Gesellschaften nicht abweichend davon auf die Gründungstheorie verwiesen; diese Regelung enthält keine Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts.*)

2. Es gibt keine Vermutung dafür, dass sich der Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Person in dem Staat befindet, nach dessen Recht die Gesellschaft erkennbar organisiert ist.*)

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