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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2792
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2002 - 10 U 25/01

Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungstermin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne des § 57 c Abs. 1 ZVG von ihm geleistet und welche Bedingungen hierüber vereinbart worden sind.*)

Hat der Mieter/Pächter keine, eine unvollständige oder eine unrichtige Erklärung abgegeben und ist diese Erklärung im Versteigerungstermin bekannt gegeben worden, nachdem er eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mit einer Belehrung über die Folgen erhalten hatte, verliert er seinen Kündigungsschutz gem. § 57 c ZVG.*)

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IBRRS 2006, 2788
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02

Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)

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IBRRS 2006, 2787
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02

Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)

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IBRRS 2006, 2778
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2774
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2002 - 1 W 288/02

Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit*)

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IBRRS 2006, 2773
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02

Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)

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IBRRS 2006, 2770
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2769
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02

1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)

2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)

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IBRRS 2006, 2767
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02

Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)

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IBRRS 2006, 2766
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2764
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2761
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02

Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)

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IBRRS 2006, 2755
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02

Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)

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IBRRS 2006, 2754
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02

Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)

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IBRRS 2006, 2751
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwand d. Erfüllung im vereinfachten Verfahren § 494a ZPO?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2006 - 7 W 18/06

Erhebt der Antragsteller trotz der Anordnung nach § 494 a Abs. 1 ZPO die Hauptsacheklage nicht, ist in dem sich hieran anschließenden Verfahren nach § 494 a Abs. 2 ZPO der Einwand der Erfüllung des dem Beweisverfahren zugrunde liegenden Anspruchs nicht zu prüfen.*)

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IBRRS 2006, 2739
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2006 - 14 W 6/05

Im Falle einer teilweisen Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein Raum für eine Kostenentscheidung.

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IBRRS 2006, 2732
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2000 - 24 W 63/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2729
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei Räumungsklage

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00

Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

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IBRRS 2006, 2686
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99

1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)

2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)

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IBRRS 2006, 2641
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Besitzverhältnis Unter-Untermieter - Hauptvermieter

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03

1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)

2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)

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IBRRS 2006, 2591
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2590
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02

Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)

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IBRRS 2006, 2589
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2587
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2584
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - 3Z BR 121/02 (1)

Seit dem 1.1.2002 ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung FGG-Verfahren gegeben, sofern sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2582
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 WX 160/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2571
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02

1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)

2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)

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IBRRS 2006, 2569
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2560
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02

Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

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IBRRS 2006, 2551
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2550
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)

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IBRRS 2006, 2547
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02

Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 2546
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2002 - 3 Wx 321/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2544
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2002 - 4 AR 94/02

Die Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag stellt i.d.R. eine verbindliche Ausübung des Wahlrechts gemäss § 35 ZPO dar, sodass eine Verweisung des Abgabegerichtes nur noch in Betracht kommt, wenn kein eigener Gerichtsstand begründet ist.*)

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IBRRS 2006, 2540
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

Ein Verweisungsbeschluss, dem offensichtlichen ein Sachverhaltsirrtum zugrundeliegt, bindet nicht.*)

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IBRRS 2006, 2539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

KG, Beschluss vom 10.12.2002 - 1 W 288/02

Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.*)

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IBRRS 2006, 2538
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessuale Stellung des abberufenen WEG-Verwalters

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06

Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)

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IBRRS 2006, 2535
ImmobilienImmobilien
Zivilverfahrensrecht

OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02

Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)

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IBRRS 2006, 2532
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02

Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)

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IBRRS 2006, 2530
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2529
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einseitige Erledigungserklärung im FGG-Verfahren, Rechtsmittel

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05

1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)

2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)

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IBRRS 2006, 2528
ProzessualesProzessuales
Zivilverfahrensrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/02

1) Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a. F.= 172 ZPO n. F. entsprechende Anwendung.*)

2) Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 -V ZB 36/01- (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung*)

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IBRRS 2006, 2525
ProzessualesProzessuales
Zivilverfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - IX ZB 248/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2524
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03

1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)

2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)

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IBRRS 2006, 2523
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2004 - 3 W 266/03

Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)

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IBRRS 2006, 2521
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2516
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02

Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)

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IBRRS 2006, 2512
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02

Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)

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IBRRS 2006, 2511
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02

1.*)

Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)

2.*)

Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)

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