Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3336OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2004 - 3 W 199/04
1. Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaales stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar.*)
2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Verfahrens, in dem der Ordnungsgeldbeschluss ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3330
OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 W 95/06
Der Umstand, dass eine Partei den Sachverständigen vor 30 Jahren auf einer Fachoberschule unterrichtet hat, rechtfertigt keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)
VolltextIBRRS 2006, 3328
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.02.2003 - 4 U 174/96
Allein die Tatsache, daß im Ausland zu vollstrecken wäre, macht die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (entgegen der verwaltungsinternen Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 3 KostVfg) noch nicht aussichtslos im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 GKG. Aussichtslos im Sinne dieser Vorschrift ist die Vollstreckung im Ausland etwa dann, wenn sie in dem jeweiligen Staat erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen würde oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Denn die Vorschriften der §§ 49 ff. GKG sollen den Kostenanspruch der Staatskasse sichern und nicht erschweren. Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002,1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).*)
VolltextIBRRS 2006, 3326
BGH, Beschluss vom 20.02.2003 - V ZB 74/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3323
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2003 - 13 U 3187/02
Eine nach § 533 ZPO unzulässige Klageänderung oder Widerklage schließt die Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2006, 3319
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03
Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3314
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3309
OLG München, Urteil vom 12.03.2003 - 21 U 4945/02
1. Das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, ist nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund, nicht an Hinweise auf das weitere Verfahren gebunden.*)
2. Die Berufung nach der seit 1.1.2002 geltenden Regelung der Zivilprozessordnung eröffnet kein zweite Tatsacheninstanz. Sie dient in erster Linie der Fehlerkontrolle. Bei der Überprüfung der tatrichterlichen Auslegung eines "Vertrages in "erster Instanz ist das Berufungsgericht darauf beschränkt zu prüfen, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat.*)
3. Für das Berufungsgericht bindende Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag "Dem Mieter wird eine Option für eine Verlängerung des Mietverhältnisses um längstens 5 Jahre bei gleichzeitiger Neufestsetzung der Miete eingeräumt." dahin, dass die Option nur bei gleichzeitiger Einigung über die Neufestsetzung des Mietzinses wirksam ausgeübt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3296
BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 99/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3293
BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - V ZB 189/05
Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).*)
VolltextIBRRS 2006, 3274
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 3 U 29/01
1. Ersatz seines Vollziehungsschadens kann der Schuldner nur nach § 945 ZPO verlangen, nicht aber nach allgemeinem Deliktsrecht und - trotz vertraglicher Sonderverbindung - auch nicht aus pVV/Pflichtverletzung nach § 280 BGB (n.F.).*)
2. Hat der Konkursverwalter die Erfüllung eines zur Zeit der Konkurseröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrages abgelehnt, kann er vom Werkunternehmer und Vertragspartner des Gemeinschuldners nicht mehr verlangen, dass diese Mängel an den ausgeführten Teilen seines Werks beseitigt oder Vorschüsse für eine solche Mängelbeseitiung zahlt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3258
BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - II ZB 24/05
Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn während eines Zeitraums von fünf Arbeitstagen versäumt wird, den versehentlich bei dem Landgericht eingereichten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3235
KG, Beschluss vom 08.05.2003 - 8 U 68/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3233
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3221
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 197/02
1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst auch die Beeinträchtigung eines Mieters von Räumen, die aus einer anderen Einheit des Gebäudes auf demselben Grundstück herrührt.*)
2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO findet bei der Bestätigung eines erstinstanzlichen Grundurteils durch das Berufungsgericht keine Anwendung.*)
3. § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).*)
VolltextIBRRS 2006, 3219
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03
Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 3215
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03
Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3213
OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05
Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.
VolltextIBRRS 2006, 3209
BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04
Wird in einen gerichtlichen Vergleich eine bisher nicht rechtshängige Forderung einbezogen, so können gemäß § 118 BRAGO aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsene Gebühren in der Regel nicht gemäß §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3202
BGH, Urteil vom 10.09.1997 - XII ZR 222/95
a) Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe.*)
b) Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3200
BGH, Urteil vom 25.09.1997 - II ZR 113/96
a) Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.*)
b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3185
KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3180
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3179
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04
1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)
2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3169
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3166
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 W 100/01
Wird der Schuldner verurteilt, den Gläubigern als seinen früheren Mietern bezüglich der für das Abrechnungsjahr erteilten Betriebskostenabrechnung für die näher bezeichnete Mietwohnung "die einschlägigen Rechnungen und Belege gegen Erstattung der Kopierkosten zu übersenden", so handelt es sich nicht um eine (unbestimmte) Zug-um-Zug Verurteilung. Der Titel ist vielmehr hinreichend bestimmt und gemäß § 888 ZPO vollstreckungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2006, 3156
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 66/01
Ist der vom Erstgericht zuerkannte Betrag das Ergebnis eines saldierten Betrages, so ist damit eine Erhöhung des Rechtsmittelstreitwertes nicht verbunden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3151
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 3 U 1428/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3131
OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3116
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)
VolltextIBRRS 2006, 3110
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2001 - 12 U 195/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3083
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3081
KG, Beschluss vom 20.06.2001 - 24 W 5302/00
1. Sofern nicht in der Teilungserklärung für den Verwalter allgemein oder in der gerichtlichen Bestellung etwas anderes bestimmt ist, umfasst die Einsetzung eines gerichtlichen Notverwalters nicht automatisch die Ermächtigung zur Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren.*)
2. Führt der Notverwalter ein Beschlussanfechtungsverfahren in zweiter Instanz für die Wohnungseigentümer weiter, sind diese nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, so dass auf die Rechtsbeschwerde eines einzelnen Wohnungseigentümers notwendig eine Zurückweisung erfolgen muss, falls eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3080
BayObLG, Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01
Zur Frage der Rechtskraft und Präklusion im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 3079
BGH, Urteil vom 20.06.2001 - XII ZR 20/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3078
BayObLG, Beschluss vom 21.06.2001 - 2Z BR 124/00
Gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die Eigentümerbeschlüsse einer Versammlung für ungültig erklärt werden, die nicht stattgefunden hat, kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel der formellen Aufhebung eingelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3074
OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 2 U 1546/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3071
BGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 145/05
Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung. Dem Aussteller steht jedoch der Gegenbeweis offen, dass ihm die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02 - VersR 2003, 229).*)
VolltextIBRRS 2006, 3070
OLG Rostock, Beschluss vom 12.06.2003 - 3 U 96/03
Bei Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung befasst sich das Berufungsgericht nicht mit der in der Berufungsinstanz durch den erstinstanzlich unterlegenen Kläger erweiterten Klage; es prüft insbesondere nicht deren Erfolgsaussicht. Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung wirkungslos.*)
VolltextIBRRS 2006, 3069
OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2003 - 2 Wx 15/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3068
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2003 - 3Z BR 102/03
1. Zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den das Beschwerdegericht im Kostenfestsetzungsverfahren die Hauptsacheentscheidung berichtigt hat.*)
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren in Wohnungseigentumssachen bemessen sich die Kostenentscheidung und die Entscheidung über die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes.*)
VolltextIBRRS 2006, 3067
OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3061
OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 Wx 142/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3058
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
1. Die Vorschriften der ZPO über die Richterablehnung finden in ihren spezifischen Teilen im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.*)
2. Gegen eine die Ablehnung eines Amtsrichters im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffende ablehnende Beschwerdeentscheidung ist die sofortige weitere Beschwerde nur dann statthaft, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat.*)
3. Ist die sofortige weitere Beschwerde mangels Zulassung unstatthaft, kann eine Entscheidung auch nicht unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit überprüft werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3055
BayObLG, Beschluss vom 24.07.2003 - 2Z BR 149/03
1. Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren ist die Erstbeschwerde unabhängig von einer Zulassung statthaft.*)
2. Wird durch anderweitigen gerichtlichen Vergleich das gegenständliche Wohnungseigentumsverfahren beendigt, ist dessen Geschäftswert nicht deshalb höher zu bemessen, weil in jenem Vergleich weitere hier nicht streitgegenständliche Ansprüche miterledigt wurden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3049
BayObLG, Beschluss vom 27.08.2003 - 2Z BR 174/03
Ein Beschluss des Beschwerdegerichts, durch den ein Sachverständiger damit beauftragt wird, sich anhand der Akten zur Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten und dazu zu äußern, welche weiteren Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung durch den Sachverständigen, zur Klärung der Verfahrensfähigkeit in Betracht kommen, ist nicht anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2006, 3047
BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - V ZB 30/06
Gegen Entscheidungen des Gerichts der weiteren Beschwerde (§ 79 Abs. 1 GBO) ist in Grundbuchsachen ein Rechtsmittel, über das der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte, gesetzlich nicht vorgesehen.
VolltextIBRRS 2006, 3044
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 37/05
Geht das Berufungsgericht irrtümlich von einer zulassungsfreien Revision aus, entscheidet der Bundesgerichtshof im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde über die Zulassung der Revision.*)
VolltextIBRRS 2006, 3043
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Überlässt ein bundesweit tätiger Versicherer nach endgültiger Leistungsablehnung seine Akten einem Rechtsanwalt, der aufgrund ständiger Geschäftsbeziehungen derartige Verfahren weiter bearbeitet ("Hausanwalt"), hat der unterliegende Prozessgegner diese Betriebsorganisation hinzunehmen und etwaige fiktive Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts als notwendige Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 - RuS 2005, 91).*)
VolltextIBRRS 2006, 3040
BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Ist der Rechtsstreit aufgrund Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid an das Prozessgericht abgegeben worden, ist für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids das Prozessgericht als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig.*)
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