Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3039KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05
Das RVG ist nicht anwendbar, wenn Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004 erfolgte; eine spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ist insoweit unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2006, 3038
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2006 - 2 U 786/05
1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)
2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3032
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.09.2003 - 5 UF 200/02
Die Befristung der Anschlussberufung durch Art. 2 des ZPO-Reformgesetzes vom 27. Juli 2001 ändert nichts an der Befugnis, auch nach Fristablauf aufgrund eingetretener tatsächlicher Veränderungen statt der Erhebung einer selbständigen Abänderungsklage in einem noch laufenden Berufungsverfahren einen höheren Unterhaltsanspruch geltend zu machen.*)
Ein erweitertes Unterhaltsverlangen kann indes nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 323 ZPO geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3030
BayObLG, Beschluss vom 26.09.2003 - 2Z BR 151/03
Eine Anspruchsgrundlage für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen können beschlossene Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümer auch dann noch bilden, wenn für die gleiche Periode inzwischen ein Beschluss über die Jahresabrechnung ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3029
BayObLG, Beschluss vom 16.10.2003 - 2Z BR 158/03
Ist die Hauptpartei im Ausgangsprozess aus Gründen der Beweislast unterlegen, dann steht für den Nachprozess gegen den Streitverkündeten nicht die logische Alternative der nicht festgestellten Tatsache fest. Der Streitverkündete muss sich im Folgeprozess aber entgegenhalten lassen, dass die betreffende Tatfrage nicht zu klären ist, wenn er im Folgeprozess beweispflichtig ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3026
BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z BR 63/03
1. Wird ein Eigentümerbeschluss, der eine aus einer Vielzahl von Einzelregelungen bestehende Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat, angefochten, handelt es sich um einen einheitlichen Verfahrensgegenstand. Es ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, das Verfahren entsprechend der Zahl der Einzelregelungen in eine Vielzahl von Verfahren zu zerlegen.*)
2. Zur Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses, der eine Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat.*)
3. Wird ein Eigentümerbeschluss angefochten, ist das Gericht in seiner Entscheidung durch den Antrag auf Ungültigerklärung beschränkt. Im Fall der Ungültigerklärung kann es ohne einen darauf gerichteten, bestimmten Antrag keine ersetzende Regelung treffen.*)
4. In der Rechtsbeschwerdeinstanz können keine neuen Sachanträge gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3015
OLG Rostock, Beschluss vom 21.11.2003 - 3 U 208/03
1. Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil bestätigendes Urteil hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Versäumnisurteil zwar prozesswidrig erlassen war, das Landgericht jedoch bei gebotener Aufhebung des Versäumnisurteils in materiell-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerfrei zum selben Ergebnis gelangt wäre.*)
2. Nimmt der in erster Instanz obsiegende Kläger im Berufungsrechtzug die Klage wegen eines Teils der ihm zu Unrecht zuerkannten Zinsen zurück, so ist der Widerspruch des Beklagten (= Berufungskläger) gegen die teilweise Klagerücknahme rechtsmissbräuchlich, wenn er damit die mündliche Verhandlung über die Berufung insgesamt erzwingen will.*)
VolltextIBRRS 2006, 3009
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.2003 - 3 W 257/03
Die Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern im Fall des § 8 WEG bemisst sich auch dann nach dem (geschätzten) Wert des Grundstückes im bebauten Zustand, wenn im Zeitpunkt des Kostenansatzes feststeht, dass die beabsichtigte Bebauung unterbleibt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3007
OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2003 - 16 Wx 200/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3005
BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 234/03
Legt ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter in einer Wohnungseigentumssache die sofortige weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht statt beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein, ist die Fristversäumung auch dann als von dem Beteiligten verschuldet anzusehen, wenn das Oberlandesgericht das Rechtsmittel, obwohl dies möglich gewesen wäre, nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet hat. Denn eine "nachwirkende Fürsorgepflicht", auf die eine solche Verpflichtung gestützt werden könnte, besteht für das Oberlandesgericht als vorher nicht mit der Sache befasstes Gericht nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3002
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2989
OLG Jena, Beschluss vom 02.07.2001 - 6 W 304/01
Die Verweisung in § 45 Abs. 3 WEG betrifft nicht nur die Modalitäten der Zwangsvollstreckung aus einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz erwirkten Titel sondern auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe einschließlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2985
BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 100/01
Versäumt der Rechtsanwalt am letzten Tag die Einlegung des Rechtsmittels, weil er sich plötzlich um seine Frau kümmern muß, deren Geburtswehen unerwartet früh einsetzten, so können die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 2981
BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 104/01
Gegen die Aufhebung eines amtsgerichtlichen Berichtigungsbeschlusses durch das Landgericht in einem WEG-Beschwerdeverfahren ist kein Rechtsmittel statthaft.*)
VolltextIBRRS 2006, 2979
OLG München, Beschluss vom 03.05.2006 - 34 Wx 52/06
§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar (hier: Kosten der Gemeinschaft für die Wiederinbetriebnahme einer Gastherme, die infolge eines von einem Wohnungseigentümer veranlassten baulichen Eingriffs in Gemeinschaftseigentum abgeschaltet werden musste).*)
VolltextIBRRS 2006, 2967
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.07.2001 - 3A W 48/01
Auch bei der sofortigen Beschwerde wird das Beschwerdegericht mit der Festsetzung des Streitwerts erst befasst, wenn das Ausgangsgericht die Beschwerde vorgelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 2966
BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 92/01
Die Unkenntnis über Form und Frist eines Rechtsmittels in Wohnungseigentumssachen ist trotz unterbliebener Rechtsmittelbelehrung verschuldet, wenn der Beteiligte in einem früheren Verfahren ausdrücklich auf das Formerfordernis für das Rechtsmittel hingewiesen worden war.*)
VolltextIBRRS 2006, 2954
BayObLG, Beschluss vom 23.07.2001 - 2Z BR 23/01
Die sofortige weiteren Beschwerde wird unzulässig, wenn sich die Hauptsache erledigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2951
BayObLG, Beschluss vom 26.07.2001 - 2Z BR 88/01
Im Wohnungseigentumsverfahrens hat jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen, es sei denn, dass ein Rechtsmittel mutwillig eingelegt worden sei.*)
VolltextIBRRS 2006, 2948
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 117/01
Der Geschäftswert für die Abberufung des Verwalters bemißt sich regelmäßig an der für die Restlaufzeit des Vertrages zu entrichtende Vergütung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2945
BayObLG, Beschluss vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01
Die aus Vergeßlichkeit unterbliebene Protokollierung eines Antrags stellt keinen richterlichen Ablehnungsgrund dar*)
VolltextIBRRS 2006, 2944
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2001 - 11 U 93/01
Ein schuldrechtliches Wohnrecht ist kein "Mitbenutzungsrecht an Grundstücken" i. S. v. § 321 ZGB, das durch Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert werden könnte.*)
VolltextIBRRS 2006, 2943
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 8 Wx 218/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2942
BFH, Beschluss vom 05.09.2001 - X B 19/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2935
OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2001 - 16 W 210/01
Ein in der mündlichen Verhandlung gestelltes Ablehnungsgesuch ist sofort zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2928
BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erstreckt sich auf alle Zuständigkeitsfragen, die das verweisende Gericht erkennbar geprüft und bejaht hatte.*)
VolltextIBRRS 2006, 2926
BayObLG, Beschluss vom 10.10.2001 - 2Z BR 143/01
Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ist bei Vollstreckungen aus einem im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Titel in Bayern das Bayerische oberste Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht.*)
VolltextIBRRS 2006, 2916
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.11.2001 - 12 U 38/01
1. Auch ein Anerkenntnis, das im schriftlichen Vorverfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben wird, kann ein sofortiges sein.*)
2. Bevor ein geschiedener Ehegatte auf Befreiung von einer Gesamtschuld klagt, muss dem anderen Gelegenheit gegeben werden, den Anspruch in geeigneter Weise außergerichtlich zu verwirklichen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2909
OLG Naumburg, Urteil vom 06.11.2001 - 9 U 166/01
Verlangt der Vermieter mit der Klage Nebenkostenvorauszahlung und rechnet er die Nebenkosten für den streitgegenständlichen Zeitraum vor Schluss der mündlichen Verhandlung konkret ab, kann er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.*)
VolltextIBRRS 2006, 2903
OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001 - 4 U 100/01
"Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat (im Anschluß an OLG Hamburg, WuM 1990, 10)."*)
VolltextIBRRS 2006, 2902
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
Die Eintragung im Fristenkalender darf erst gelöscht werden, wenn ein Sendeprotokoll über das durch Telefax eingelegte Rechtsmitel ausgedruckt ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2898
BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 146/01
Die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, die weitere Geschäftswertbeschwerde nicht zuzulassen, ist bindend.*)
VolltextIBRRS 2006, 2893
OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2001 - 9 U 191/01
Die Unterlassung der Nutzung von Inventargegenständen kann der Eigentümer im Wege einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann verlangen, wenn der Verfügungsbeklagte sich den Besitz in unredlicher Weise verschafft hat. Richtet sich der Tenor der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Nutzung, ist das Berufungsgericht durch die §§ 308, 356 ZPO nicht gehindert, auch ohne Antrag die einstweilige Verfügung dahingehend zu ändern, dass die Gegenstände an einen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 2891
OLG Bamberg, Urteil vom 03.12.2001 - 4 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2890
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2887
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2001 - 2 Wx 157/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2883
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01
1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)
2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2879
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2876
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2872
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2864
KG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 U 8203/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2861
BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)
VolltextIBRRS 2006, 2860
BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
Auch nach Inkrafttreten von § 4a Abs. 2 GmbHG bleibt die Bestimmung des Sitzes einer GmbH durch Gesellschaftsvertrag selbst dann gültig, wenn nachträglich die Geschäftsräume an einen anderen Ort verlegt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2856
BGH, Beschluss vom 26.07.2006 - XII ZR 46/05
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst der Umfang der durch die Investitionen eingetretenen Bereicherung danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht hat.
VolltextIBRRS 2006, 2854
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2851
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2002 - 23 U 150/01
Verbrauchskosten, wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung, die sich weder werterhaltend noch wertsteigernd auf das Objekt auswirken, können im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu Lasten von Grundschuldgläubigern, die die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 4 betreiben, abgerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2848
BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01
In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)
VolltextIBRRS 2006, 2843
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - 23 W 62/05
1. Grundsätzlich sind die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens. Sofern Parteien und Streitgegenstand identisch sind, ist hierüber im Rahmen des Klageverfahrens zu entscheiden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nur Teile des Gegenstands eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden.
2. Der Kostenausspruch nach einer Klagerücknahme umfasst nicht die vor Anhängigkeit entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens.
VolltextIBRRS 2006, 2830
OLG Celle, Urteil vom 18.07.2006 - 14 U 94/06
Enthält die Einspruchsschrift gegen einen Vollstreckungsbescheid keine handschriftliche Unterschrift, darf der Einspruch nicht ohne weiteres verworfen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob in dem Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (im Anschluss an BVerfG NJW 2002, 3534).*)
VolltextIBRRS 2006, 2827
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Bei der Frage, ob eine Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, sind Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. Hat er alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagzustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, so sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken.*)
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