Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2426OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2422
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.
VolltextIBRRS 2006, 2421
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2419
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.
VolltextIBRRS 2006, 2415
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 2413
KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2411
KG, Beschluss vom 24.07.2003 - 22 U 221/03
Die Einstellung nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl dieser hätte begründet gestellt werden können.*)
VolltextIBRRS 2006, 2408
OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2406
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2404
KG, Urteil vom 07.08.2003 - 8 U 266/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2390
OLG Bamberg, Urteil vom 08.09.2003 - 4 U 33/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2388
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2003 - 20 W 18/02
Zur Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters im Antragsverfahren nach § 43 WEG. Die nachträgliche Genehmigung der Prozessführung ist in der Regel bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich. Grundsätzlich ist eine Zurückweisung eines Antrags wegen des Mangel der Vollmacht erst zulässig, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist. Der Grundsatz, dass der vollmachtlose Vertreter die Verfahrenskosten grundsätzlich persönlich zu tragen hat, gilt nicht ausnahmslos.*)
VolltextIBRRS 2006, 2372
OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2365
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 228/03
Die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs ist Sache des Tatrichters. Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist auf Rechtsfehler bei der Auslegung beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2363
OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - 2 W 107/03
1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.*)
2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.*)
VolltextIBRRS 2006, 2330
OLG München, Beschluss vom 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
1. In Verfahren in Wohnungseigentumssachen kann § 84 ZPO entsprechend angewandt werden.*)
2. Geht von unterschiedlichen Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten nicht ausschließbar zeitgleich bei Gericht eine Rechtsmittelrücknahmeerklärung und eine Erklärung, das Rechtsmittel durchführen zu wollen, ein, sind die sich widersprechenden Erklärungen wirkungslos mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren fortzusetzen ist.*)
3. Der einzelne Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinen individuellen Rechten gegenüber dem Bauträger gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums. Er kann von der Gemeinschaft nicht dazu gezwungen werden, aus einem von ihm vorgenommenen Restkaufpreiseinbehalt mit den ihm entstehenden Ersatzvornahmekosten für eine Mängelbeseitigung gegen den Restkaufpreisanspruch aufzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2316
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 119/06
Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, ist im WEG-Verfahren nur dann statthaft, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2304
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 91/06
Eine einstweilige Verfügung (hier: Baustopp), die nicht im Wege der Privatzustellung innerhalb eines Monats vom Verfügungskläger vollzogen worden ist, ist aufzuheben. Dies gilt auch, wenn die einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen und von Amts wegen zugestellt wurde.
VolltextIBRRS 2006, 2283
KG, Beschluss vom 07.07.2006 - 15 W 43/06
Die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags kann eine Besorgnis der Befangenheit nur rechtfertigen, wenn erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 2 Satz 1 ZPO für eine Verlegung des Termins vorlagen und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2282
BSG, Beschluss vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
1. Eine instanzübergreifende Richterehe kann im Rechtsmittelverfahren Grund zur Richterablehnung sein (Abgrenzung zu BGH vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 = NJW 2004, 163).*)
2. Ist eine instanzübergreifende Richterehe den Beteiligten des betreffenden Verfahrens unbekannt, so hat das Rechtsmittelgericht diese darauf hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4721
LAG Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 Ta 19/06
Eine „Zwischenverfügung“ des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren, die dem Begehren des Antragstellers teilweise stattgibt - hier Verpflichtung der Gewerkschaften im Rahmen eines Streiks vorläufig die Beschäftigung von mindestens 20 der beantragten 40 Mitarbeiter/innen der Finanzkassen und der Zentraldatenverarbeitung des Saarlandes zu dulden - ist als einstweilige Verfügung im Sinne der §§ 935, 940 ZPO anzusehen. Hiergegen kann der Verfügungsbeklagte nur Widerspruch gemäß §§ 936, 924 ZPO erheben und mündliche Verhandlung beantragen. Eine Beschwerde beim Beschwerdegericht ist ein nicht statthaftes Rechtsmittel.*)
VolltextIBRRS 2006, 2279
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 SchH 2/05
1. Die Formulierung "... falls die Seiten nicht einig werden, müssen die Streitfragen vom Internationalen Schiedsgericht in Österreich in Übereinstimmung mit dem in Österreich gültigen Gesetz entschieden werden." ist keine unwirksame Schiedsvereinbarung.
2. Erst wenn das Schiedsgericht sich durch Schiedsspruch für unzuständig erklärt, ist die Durchführung des Schiedsverfahrens unmöglich und damit der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
VolltextIBRRS 2006, 2258
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 2257
OLG Köln, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 W 112/99
1. Bei Abschluß eines neuen langfristigen Mietvertrages durch den Zwangsverwalter sind die Belange des Gläubigers an einer wirtschaftlichen Nutzung des Objektes mit denjenigen des Schuldners an einer möglichst freien Disposition nach Aufhebung der Zwangsverwaltung abzuwägen.*)
2. Besteht kein besonderer Anlaß für eine Neuregelung eines Mietverhältnisses, so haben die Belange des Schuldners Vorrang.*)
VolltextIBRRS 2006, 2247
OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.1999 - 15 W 205/99
1.Maßstab für die Ausübung des Ermessens dahin, ob dem Beschwerdeführer nach Rücknahme seines Rechtsmittels die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner aufzuerlegen sind, ist die sachliche Erfolgsaussicht des Rechtsmittels.*)
2.Eine Erstattungsanordnung zu Lasten des Beschwerdeführers kommt nur in Betracht, wenn sein Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos war, er insbesondere die zutreffenden Gründe der Entscheidung der Vorinstanz nicht mit tragfähigen Gesichtspunkten angegriffen hat, die zu einer anderen Sachentscheidung hätten führen können.*)
VolltextIBRRS 2006, 2241
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - IV ZR 93/05
1. Die Aufteilung des Nachlasses in einer letztwilligen Verfügung zwischen der ehelichen Familie einerseits und der Mutter der nichtehelichen Kinder, die lediglich als deren Ersatzerben bestimmt sind, andererseits kann als schlüssige Enterbung der nichtehelichen Kinder durch Vergabe des Nachlasses an andere zu werten sein.*)
2. Der im Wege einer Stufenklage geltend gemachte Leistungsanspruch verjährt nicht, solange der Kläger aus dem Titel über einen Hilfsanspruch vollstreckt oder sich insoweit gegen eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zur Wehr setzt; endet das Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage durch einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt, gerät das mit der Stufenklage betriebene Verfahren erst nach Unterlassen des Widerrufs in Stillstand.*)
VolltextIBRRS 2006, 2239
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 169/05
Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird aber der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann zwingend ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Antragsteller selbst Rechtsanwalt ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2238
BGH, Urteil vom 21.03.2006 - VI ZR 77/05
Zum Feststellungsinteresse nach übereinstimmender Erledigungserklärung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2237
BGH, Beschluss vom 14.02.2006 - VI ZB 44/05
Zur Ausgangskontrolle bei Übersendung einer Rechtsmittelbegründungsschrift mittels Telekopie (Telefax) nach der Weisung, das ordnungsgemäß unterzeichnete Handaktenexemplar vollständig zu übermitteln, wenn das Original der Rechtsmittelbegründungsschrift am letzten Tag der Frist laut telefonischer Auskunft nicht beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2232
BayObLG, Beschluss vom 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2230
OLG Köln, Beschluss vom 06.09.1999 - 2 W 163/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2222
BGH, Beschluss vom 30.09.1999 - III ZB 48/99
Bekämpft ein Wohnungseigentümer mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Enteignung einer zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörende Fläche, so richtet sich der Streitwert bzw. im Falle der Klageabweisung der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem vollen Wert dieser Fläche.*)
VolltextIBRRS 2006, 2218
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.1999 - 10 W 107/99
Zur streitwertmäßigen Behandlung einer mietvertraglich vereinbarten Nebenkostenpauschale.*)
VolltextIBRRS 2006, 2213
BGH, Urteil vom 27.06.2003 - VIII ZR 398/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2212
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - VII ZB 35/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2211
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 119/04
1. Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.*)
2. Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 2208
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - IX ZB 44/04
Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht stellt in der Regel keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar. Weder die Kosten eines Unterbevollmächtigten noch fiktive Reisekosten des Insolvenzverwalters sind unter diesen Umständen zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2203
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2006 - 8 U 143/05
An der Voraussetzung des Weiterbetreibens des Verfahrens fehlt es, wenn ein Schreiben der Parteien an das Gericht objektiv nicht geeignet ist, den Fortgang des Rechtsstreits zu fördern.*)
VolltextIBRRS 2006, 2199
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.05.2006 - 3 W 63/06
Haben die Wohnungseigentümer ihren Verfahrensbevollmächtigten noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -) mit der gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Verfahren nach § 43 WEG beauftragt, so steht diesem die Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu; im Falle einer den Wohnungseigentümern günstigen Kostengrundentscheidung ist die angefallene Erhöhungsgebühr dann als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2196
KG, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 W 89/06
Kommt es bei einer Stufenklage nicht zur Bezifferung des Zahlungsantrages, so bestimmt sich der Wert der Stufenklage nach dem gemäß § 3 ZPO geschätzten Wert des noch nicht bezifferten Zahlungsantrages bei Einreichung der Klage und richtet sich nicht nach dem Wert des Auskunftsanspruchs. Im Rahmen der danach gebotenen Schätzung ist die Zahlungserwartung des Klägers insoweit zu berücksichtigen, als er aufgrund seiner Klagebegründung objektiv gesehen Leistungen zu erwarten hat. (Bestätigung von KG, MDR 1993, 696.)*)
VolltextIBRRS 2006, 2193
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2006 - 19 W 23/06
1. Zuständig für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch nach § 45 Abs. 3 ZPO ist die Kammer und nicht der Einzelrichter.*)
2. Einer Zurückverweisung zur Nachholung der Kammerentscheidung bedarf es nicht, wenn über die Beschwerde der Senat nach § 568 Satz 2 ZPO entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2006, 2190
OLG Celle, Urteil vom 25.07.2006 - 16 U 23/06
Die Einrede der Verjährung kann auch noch in 2. Instanz erhoben werden, wenn die zu Grunde liegenden Tatsachen unstreitig sind. § 97 Abs. 2 ZPO ist dann in der Regel anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2006, 2183
BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 335/04
1. Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.*)
2. Der Tatrichter hat Widersprüche aufzuklären, die sich daraus ergeben, dass sich eine Partei auf andere Erfahrungssätze beruft als sie der Sachverständige seinem Gutachten zugrunde gelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 2182
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - III ZB 36/06
Zur Frage, ob der Berufungskläger die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt, wenn er den geltend gemachten Anspruch erstinstanzlich auf den Gewinn eines Preisausschreibens stützt und in der zweiten Instanz eine vertragliche Grundlage für seinen Anspruch annimmt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2177
OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2005 - 21 W 6/05
Will der Generalunternehmer eines Bauvorhabens im selbständigen Beweisverfahren festgestellt wissen, dass der Bauuntergrund mangelhaft ist, nimmt jedoch sodann seinen Antrag zurück und ist kein Hauptsacheverfahren (mehr) anhängig, hat er als Antragsteller gem. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten anfallenden Kosten, u.a. für die zur Feststellung nötige Beauftragung einer Drittfirma zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 2176
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 21 U 12/05
1. Grundsätzlich ist bei der Verschuldensbeurteilung Rechtsunkenntnis grundsätzlich nicht entschuldbar, wenn auch für den juristischen Laien die Möglichkeit der Einholung von Rechtsrat besteht.
2. Wird jedoch ein Sachverständiger unabhängig von seinem Gutachtenauftrag für einen Vergleich erneut beauftragt, genügt die Formulierung, er würde „schiedsgutachterlich“ hinzugezogen, nicht, um ihm seine Rechtsunkenntnis und die fehlende Konsultation von Rechtsrat bezüglich des Fortbestehens seiner Gutachtertätigkeit vorzuwerfen, wenn ihm kein Terminprotokoll übersandt wird und der Sachverständige in der Beautragung noch als „gerichtlicher Sachverständiger“ bezeichnet wird.
VolltextIBRRS 2006, 2171
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2006 - 17 U 63/05
1. Mit der erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Verjährungseinrede ist der Beklagte entgegen § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO im Interesse einer materiell richtigen Entscheidung nicht auszuschließen, wenn das Verteidigungsmittel in tatsächlicher Hinsicht unstreitig und eine Verfahrensverzögerung nicht zu besorgen ist (Anschluss an BGHZ 161, 138 gegen BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04).*)
2. Auf entsprechende Einrede der Finanzierungsbank ist der Kapitalanleger verpflichtet, die bei Durchführung des Anlagegeschäfts erlangte Eigentumswohnung bzw. Gesellschaftsbeteiligung Zug um Zug gegen Rückzahlung der auf den unwirksamen Darlehensvertrag erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen auf die Bank zu übertragen, §§ 273, 274 BGB.*)
VolltextIBRRS 2006, 2170
BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8.06
1. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax findet auch auf die Übermittlung per "Funkfax" Anwendung.*)
2. An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2167
KG, Beschluss vom 11.07.2006 - 27 W 84/05
Das Beschwerdeverfahren ist Teil des selbständigen Beweisverfahrens, weshalb die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten in Abhängigkeit von der Kostengrundentscheidung grundsätzlich erst in der Hauptsache festsetzungsfähig sind.
VolltextIBRRS 2006, 2164
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZB 33/04
Die Entscheidung über die begründete (Rechts)beschwerde gegen eine Aussetzung nach § 148 ZPO darf keine Kostenentscheidung enthalten. Die Kostenentscheidung ist in diesem Fall nach §§ 91, 92 ZPO zu treffen.
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