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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2147
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beginn d. Berufungsbegründungsfrist bei Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - III ZA 7/06

Der Lauf der Berufungsbegründungsfrist beginnt auch dann nach Maßgabe des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wenn der Rechtsmittelführer wegen Kostenarmut um Prozesskostenhilfe nachsucht und deshalb an der Einhaltung dieser Frist gehindert ist. Seit dem Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) steht ihm in diesen Fällen nach Wegfall des Hindernisses die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat zur Verfügung, innerhalb deren die versäumte Prozesshandlung nachzuholen ist (Abgrenzung zum Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275).*)

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IBRRS 2006, 2146
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gericht muss nachgeholten Vortrag berücksichtigen

BGH, Beschluss vom 19.06.2006 - II ZB 25/05

Unterlässt es das Gericht entgegen § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, die um Wiedereinsetzung nachsuchende Partei auf den für seine Entscheidung ausschließlich maßgebenden, von den Parteien ersichtlich für unerheblich erachteten Gesichtspunkt hinzuweisen, ist der in der Beschwerde nachgeholte Vortrag zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2006, 2145
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme des Verfahrens analog auf Beschlüsse anwendbar?

BGH, Beschluss vom 08.05.2006 - II ZB 10/05

1. Die Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind auf Beschlüsse analog anwendbar, wenn sich das Gesuch gegen einen in einem echten Streitverfahren ergangenen, urteilsvertretenden und der materiellen Rechtskraft fähigen Beschluss (hier: §§ 51a, 51b GmbHG) richtet.*)

2. Der Meistbegünstigungsgrundsatz findet keine Anwendung, sofern bei Wahl der richtigen Entscheidungsform gegen die angefochtene Entscheidung ein Rechtsmittel nicht statthaft wäre.*)

3. In Verfahren nach § 99 AktG ist eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht statthaft.*)

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IBRRS 2006, 2143
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bezugnahme auf außervertr. Vereinbarung: unwirksamer Kaufvertrag?

BGH, Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05

1. Ob mündlich Besprochenes, auf das in einer notariellen Urkunde Bezug genommen wird, beurkundungsbedürftig war, lässt sich grundsätzlich nur beurteilen, wenn sein Inhalt bekannt ist.*)

2. Ein bislang unberücksichtigter Nichtigkeitsgrund - hier: Formunwirksamkeit - stellt auch dann einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt dar, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zuvor unter einem anderen Aspekt - hier: Sittenwidrigkeit - in Zweifel gezogen worden ist.*)

3. Zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die zuzulassen sind, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen von dem Gericht des ersten Rechtszuges übersehenen oder erkennbar für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkt stützt, gehört auch die Geltendmachung neuer Gegenrechte. Ob es der Partei möglich gewesen wäre, das Gegenrecht bereits in erster Instanz vorzubringen, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2006, 2133
ProzessualesProzessuales
Anbringung eines Sichtschutzes ist vertretbare Handlung

OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2005 - 4 W 10/05

Zur Frage, ob das Anbringen eines immergrünen Rankgitters als Sichtschutz aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine vertretbare Handlung darstellt, wenn die Art der Bepflanzung der Auswahl des Schuldners überlassen bleibt.

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IBRRS 2006, 2132
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Präklusion contra rechtliches Gehör?

BVerfG, Beschluss vom 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03

1. Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozessbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat.

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IBRRS 2006, 2124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spartenerkundungspflicht: Freilegung bei ungewissem Leitungsverlauf

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05

1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.

2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.

3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.

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IBRRS 2006, 2123
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Außerordentl. Kündigung auch bei Selbstverschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04

1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.

2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.

3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.

4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.

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IBRRS 2006, 2118
ImmobilienImmobilien
Einstw. Rechtsschutz bei ungerechtfertigtem Verfügungsverbot

BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 134/04

1. Hat ein Gläubiger einstweiligen Rechtsschutz durch ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot erwirkt, das sich als von vornherein nicht gerechtfertigt erweist, entfällt die Ursächlichkeit dieses Vorgehens für einen Schaden des Verfügungsbeklagten nicht dadurch, dass ein Notar den Vorrang einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung verkennt.*)

2. Der Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO kann durch Mitverschulden des Verfügungsbeklagten gemindert sein oder ganz entfallen, wenn er dem Verfügungskläger schuldhaft Anlass gegeben hat, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Die Übertragung des letzten nennenswerten Vermögensteils eines illiquiden Schuldners auf einen nahen Angehörigen kann aus der Sicht eines Gläubigers einen solchen Anlass darstellen.*)

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IBRRS 2006, 2116
ProzessualesProzessuales
Erbrecht - Pflichtteil: Kein Abzug d. Wohnungsrechts beim Stichtag "Erbfall"

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 263/04

1. Zur Beschränkung einer Revisionszulassung "hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs".*)

2. Kommt es gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BGB auf den Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls an, bleibt der Wert des dem Erblasser bei vorheriger Grundstücksübertragung vorbehaltenen Wohnrechts unberücksichtigt (Bestätigung von BGHZ 118, 49).*)

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IBRRS 2006, 2113
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Verkehrsanwaltskosten grds. nicht ersttungsfähig

BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - XII ZB 245/04

Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1. August 2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten am Sitz des Gerichts.*)

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IBRRS 2006, 2112
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert bei Bruchteils-Beteiligung am Grundstück

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZR 161/05

Streitwertfestsetzung bei Bruchteils-Beteiligung am streitgegenständlichen Grundstück.

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IBRRS 2006, 2111
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eindeutigkeit der Erklärung einer Berufungsrücknahme

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZB 38/05

Zur eindeutigen Erklärung der Berufungsrücknahme.*)

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IBRRS 2006, 2110
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des Rechtsstreits im außergerichtlichen Vergleich

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - XII ZR 209/05

Zur Verteilung der Kosten des Rechtsstreits, wenn sich die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich zur Hauptsache und wegen eines Teils der prozessbezogenen Kosten (hier: Anwaltsgebühren) verständigen und der Rechtsmittelführer danach eine von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurücknimmt.*)

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IBRRS 2006, 2109
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gefaxter Rechtsmittelschriftsatz ohne Unterschrift

BGH, Beschluss vom 06.03.2006 - AnwZ (B) 97/05

Erforderlich nach § 42 Abs. 4 BRAO ist grundsätzlich die Einreichung einer handschriftlich unterzeichneten Anfechtungserklärung bei Gericht. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und dem Gericht zugeleitet worden ist.

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IBRRS 2006, 2108
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05

Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält.*)

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IBRRS 2006, 2107
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozessführungsbefugnis des Verwalters

OLG München, Beschluss vom 19.05.2006 - 32 Wx 58/06

Wenn ein Verwalter nach dem Wortlaut des Verwaltervertrages nur zur Prozessführung namens der Wohnungseigentümer ermächtigt ist, kann darin auch eine Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen zu sehen sein, wenn der Verwalter insgesamt mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, um seine Verwaltungsaufgaben zu erledigen.*)

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IBRRS 2006, 2092
ImmobilienImmobilien
Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05

1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

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IBRRS 2006, 2091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungseinlegung beim LG zulässig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.07.2006 - 3 U 76/06

Die Berufungseinlegung mit einem an das Landgericht adressierten Schriftsatz ist auch bei einer gemeinsamen Postannahmestelle des Landgerichtes und Oberlandesgerichtes nicht bereits mit dem Einwurf erfolgt.

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IBRRS 2006, 2073
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldrechtsreform und neue Regelverjährung

OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2006 - 20 U 193/05

Für Ansprüche, die am 01.01.2002 noch einer längeren Verjährungsfrist als der dreijährigen Regelverjährungsfrist des neuen Rechts unterfielen, trat Verjährung mit Ablauf des 31.12.2004 ein.

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IBRRS 2006, 2063
ProzessualesProzessuales
Präklusion des Einwands fehlender Schiedsvereinbarung

OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2005 - 29 Sch 1/05

1. Es widerspricht dem im vor einem deutschen Gericht geltenden Gebot redlicher Prozessführung, wenn die Antragsgegnerin einerseits ihre Beteiligungsmöglichkeit bei der Zuständigkeitsprüfung im Schiedsverfahren ausschöpft, die ihr nachteilige Entscheidung nicht durch die zuständige staatliche Gerichtsbarkeit überprüfen lässt und sich weiter am Schiedsverfahren in der Hauptsache beteiligt, dann aber im Stadium der Vollstreckbarerklärung wieder zum Einwand fehlender Schiedsklausel zurückkehrt.

2. Es kann nicht von einer durch Mehrheitsmeinung gesicherten Erkenntnis ausgegangen werden, dass das UN-Übk. eine Präklusion des Anerkennungsgegners mit der Geltendmachung von Versagungsgründen jedenfalls für derartige Fallgestaltungen ausschließt.

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IBRRS 2006, 2062
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung durch Mieter gegenüber Zwangsverwalter

OLG Rostock, Beschluss vom 20.01.2006 - 3 U 154/05

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26. 3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.

2. Insbesondere ist unerheblich, ob der Mieter den Zwangsverwalter auf Auszahlung des Guthabens gerichtlich in Anspruch nimmt oder ob er sich gegen die Mietzahlungsklage des Zwangsverwalters mit der Aufrechnung verteidigt. In beiden Konstellationen ist entscheidungserheblich, ob der Zwangsverwalter die Auszahlung des Nebenkostenguthabens aus der von ihm verwalteten Masse an den Mieter schuldet.

3. Der Mieter ist gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters entstanden sind.

4. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten wird erst mit Rechnungslegung fällig.

5. Der Mieter kann auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.

6. Der Zwangsverwalter hat den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 26.03.2003 folgend die Vermieterpflichten jedenfalls dann zu erfüllen, wenn die Zwangsverwaltung vor Abrechnungsreife eingetreten ist.

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IBRRS 2006, 2054
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Besondere Entschädigung nach § 13 JVEG ist gerichtskostenfrei

LG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006 - 23 OH 8/03

Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.

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IBRRS 2006, 2042
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung d. Forderungsgrundes durch Gläubige

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04

1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.*)

2. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid bindet das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht, wenn er auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt.*)

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IBRRS 2006, 2038
ImmobilienImmobilien
Beweis eines Scheingeschäfts bei einem Grundstückskaufvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2006 - 12 U 107/05

1. Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts im Sinne des § 117 BGB bei Grundstückskauf durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft. Den Beweis hat er nicht geführt, wenn die Behauptung einer Schwarzgeldzahlung durch den hierfür angebotenen Zeugenbeweis weder unmittelbar nocht mittelbar vom Hörensagen bestätigt wird.*)

2. Das Gericht ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus neuem Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte. Darüber hinaus wird eine Pflicht zur Wiedereröffnung angenommen, wenn durch Versäumnisse des Gerichts oder andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb. Dagegen ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten, wenn diese ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde. Ein Wiederaufnahmegrund ist nur dann ein zwingender Grund für die Wiedereröffnung, wenn er glaubhaft gemacht worden ist; andernfalls bleibt es dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob es erneut in die mündliche Verhandlung eintritt.*)

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IBRRS 2006, 2033
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine sofortige Beschwerde gg. Beschluss nach § 769 Abs. 1!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2006 - 12 W 254/06

Die sofortige Beschwerde findet nach herrschender Meinung gegen einen Beschluss gemäß § 769 Abs. 1 ZPO nicht statt. Sie ist analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen. Dagegen bestehen Bedenken aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtsmittelklarheit. Danach ist es zuerst Sache des Gesetzgebers eindeutige Vorschriften über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln zu schaffen. Außerordentliche Rechtsmittel sind deshalb unzulässig. Aus demselben Grund sind Tatbestände, die Rechtsmittel für bestimte Konstellationen ausschließen, nicht auf andere Fälle übertragbar, wenn sich dafür kein Anhaltspunkt im Gesetz findet. Ihre analoge Anwendung kollidiert mit dem Prinzip vom Vorrang des Gesetzes.*)

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IBRRS 2006, 2020
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahren bei Ablehnung des Einzelrichters

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05

Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter hat nach § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.*)

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IBRRS 2006, 2017
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde: fehlerhafte Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - XI ZR 388/04

Eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts kann in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen korrigiert werden.*)

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IBRRS 2006, 2016
ProzessualesProzessuales
Versäumung d. Rechtsmittelfrist bei Druckerdefekt

BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04

Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)

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IBRRS 2006, 2015
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen der Restitutionsklage

BGH, Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 175/05

§ 581 Abs. 1 2. Fall ZPO bestimmt eine Ausnahme von dem in § 581 Abs. 1 1. Fall ZPO angeordneten Grundsatz, nach dem eine Restitutionsklage aus den in § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO bezeichneten Gründen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren zulässig ist, für den Fall, dass ein Strafverfahren aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. So verhält es sich nur, wenn eine Verfolgung der als Restitutionsgrund vorgetragenen Straftat infolge hinzugetretener, vom Restitutionskläger nicht beeinflussbarer Umstände unmöglich ist.*)

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IBRRS 2006, 2009
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert d.Beschwer: Räumung und zum Abriss best. Gebäude

BGH, Beschluss vom 15.06.2005 - XII ZR 104/02

Die Beschwer eines zur Räumung und daneben zum Abriß bestimmter Gebäude Verurteilten bemißt sich für den Räumungsausspruch nach § 8 ZPO und für die gesonderte Verurteilung zum Abriß der Gebäude gemäß § 3 ZPO nach den Kosten für deren Entfernung.*)

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IBRRS 2006, 2007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2005 - 20 U 103/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1998
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - V ZA 11/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1996
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung - Mindestvergütung 600 € fällt nur einmal an!

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 29/06

Die Mindestvergütung von 600 € fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters während des Zwangsverwaltungsverfahrens nur einmal an.*)

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IBRRS 2006, 1975
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Zwangsräumung wegen Suizidgefahr

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VIII ZR 28/06

1. Hat der Schuldner versäumt, bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.). Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Klägervertreter erklärt hat,

"dass aus einem etwaigen günstigen Urteil bis zur Rechtskraft nicht vollstreckt werden wird."

2. Ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit einer akuten Suizidgefahr des Schuldners verbunden, kann es angezeigt erscheinen zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Zwangsvollstreckung (einstweilen) einzustellen.

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IBRRS 2006, 1974
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZA 7/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1967
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Urkundenprozeß statthaft für Mietzinsforderungen

BGH, Beschluss vom 10.03.1999 - XII ZR 321/97

Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 1963
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht prüfbare Honorarschlussrechnung

LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04

Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

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IBRRS 2006, 1960
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechnung des Streitwerts bei gestaffeltem Mietentgelt

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03

1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)

2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)

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IBRRS 2006, 1950
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gericht muss seelische Ausnahmesituation von Zeugen beachten

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2006 - 10 W 17/05

Die besondere seelische Ausnahmesituation, in der sich ein Zeuge bei einem plötzlichen Versterben eines nahen Angehörigen befindet, muss grundsätzlich im Rahmen des § 381 ZPO auch durch Gerichte berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2006, 1949
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klage einer nicht existenten Partei

KG, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 98/05

Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.

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IBRRS 2006, 1948
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Fristverlängerung für d. Berufungsbegründung

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 U 785/05

1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)

2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)

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IBRRS 2006, 1941
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit bei Pachtvertrag über eine Tankstelle

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 13 AR 16/06

Enthält ein Betriebspachtvertrag über eine Tankstelle darüber hinaus die Mitverpachtung von Tankstellengebäuden, bestehend aus den Räumen Shop, Shop-Lager, Partner-, Geräte-, Personalraum und WC´s, sowie Pflegediensthallen und Tankbehälter auch Elemente der Raumpacht, so kommt es für die Anwendung des § 29a ZPO bei solchen Mischverträgen darauf an, ob der Schwerpunkt des Pachtvertrages in einer Raumüberlassung besteht. Für die Existenz und Funktion einer Tankstelle sind nicht die vorgenannten Räumlichkeiten, sondern an erster Stelle die sonstigen Grundstücksflächen, wie Zu- und Ausfahrten, Abstell- und Parkplatzflächenflächen bei den Zapfsäulen und Servicestationen (Reifendruck, Wasser, Staubsauger etc) von grundlegender Bedeutung.

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IBRRS 2006, 1940
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung

OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006 - 3 W 36/06

Dem Kläger, der nach bisherigem Sach- und Streitstand obsiegt hätte, können nach billigem Ermessen die Kosten anteilig auferlegt werden, die dadurch angefallen sind, dass er die Erledigung verspätet abgegeben hat.

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IBRRS 2006, 1938
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - IV ZR 303/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1937
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05

Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.*)

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IBRRS 2006, 1935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZA 29/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1931
ImmobilienImmobilien
Ermittlung d. Verkehrswerts auch mittels Bodengutachten?

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05

Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)

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IBRRS 2006, 1923
ProzessualesProzessuales
Gebrauchtwagen: fahrlässige Beweisvereitelung durch den Käufer

BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)

2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)

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IBRRS 2006, 1922
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internat. Zuständigkeit d. Zivilgerichte: Luxemburg-Klausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2005 - 24 U 86/05

1. Die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte bestimmt sich für eine vor dem 1.3.2002 eingereichte und nach diesem Stichtag zugestellte Klage nach der EuGVVO.*)

2. Art. 30 Nr. 1 EuGVVO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.*)

3. Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts ist im Anwendungsbereich der "Luxemburg-Klausel" der Gerichtsstand am Kanzleisitz des Rechtsanwalts nicht begründet.*)

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