Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2532BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2530
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2529
OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)
VolltextIBRRS 2006, 2528
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/02
1) Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a. F.= 172 ZPO n. F. entsprechende Anwendung.*)
2) Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 -V ZB 36/01- (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung*)
VolltextIBRRS 2006, 2525
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - IX ZB 248/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2524
OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03
1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)
2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2523
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2004 - 3 W 266/03
Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2521
OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2516
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02
Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2512
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02
Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2511
OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02
1.*)
Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)
2.*)
Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2509
OLG Dresden, Beschluss vom 20.01.2003 - 3 W 1586/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2505
OLG Schleswig, Beschluss vom 02.11.1999 - 16 W 169/99
Wird die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels bewußt vernichtet, spricht die Vermutung dafür, daß die titulierte Forderung bezahlt ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2502
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.1999 - 2 W 163/99
Das Wohnungseigentumsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache vollstreckt weren soll.*)
VolltextIBRRS 2006, 2499
BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - III ZB 50/99
Weist das erstinstanzliche Gericht die Klage ab, weil der erhobene Anspruch nicht fällig geworden und zudem verjährt sei, so enthält der letztere Klageabweisungsgrund, weil nur deswegen die Klage als endgültig und nicht nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen worden ist, eine zusätzliche, die Einlegung der Berufung für sich genommen rechtfertigende Beschwer des Klägers. In einem solchen Falle ist die unbeschränkt eingelegte Berufung nicht schon deshalb unzulässig, weil der Kläger mit der Berufungsbegründung die Richtigkeit des landgerichtlichen Urteils nur bezüglich der Bejahung des Verjährungseintritts, nicht auch hinsichtlich der Ablehnung der Fälligkeit in Frage stellt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2494
BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - II ZR 314/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist die geforderte Insolvenztabelle nicht eingereicht wird und die ebenso geforderte Stellungnahme zur Zumutbarkeit der Prozessfinanzierung unterbleibt.
VolltextIBRRS 2006, 2489
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 W 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2473
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2000 - 8 U 109/98
1. Ein Verstoß gegen § 348 Abs. 3 ZPO kann wegen §§ 512, 348 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht mit der Berufung angegriffen werden.*)
2. Nach Abstandnahme vom Urkundenprozess führt die Verhandlung in einem frühen ersten Termin, der nicht durch prozessleitende Verfügungen vorbereitet wurde, nicht dazu, dass eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausscheidet.*)
VolltextIBRRS 2006, 2463
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2000 - 20 U 143/99
1. Dem Zwangsverwalter steht kein § 70 Abs. 2 VVG entsprechendes Kündigungsrecht bezüglich der vom Schuldner abgeschlossenen Versicherungsverträge zu.*)
2. § 73 VVG ist nicht auf die Zwangsverwaltung entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2006, 5101
LAG Köln, Beschluss vom 19.07.2006 - 9 Ta 228/06
Klagt ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz, weil dieser mit einem Auftragnehmer des Arbeitgebers abgesprochen hat, er solle fingierte Werkleistungen abrechnen und ihm als „Gegenleistung" Schmiergelder zahlen, so ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für die Klage gegeben, mit der gleichzeitig der Aufragnehmer auf Ersatz des entstandenen Schadens in Anspruch genommen wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 2455
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.
VolltextIBRRS 2006, 2453
OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2427
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006 - 20 W 189/05
1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.*)
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2426
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2422
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.
VolltextIBRRS 2006, 2421
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2419
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.
VolltextIBRRS 2006, 2415
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 2413
KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2411
KG, Beschluss vom 24.07.2003 - 22 U 221/03
Die Einstellung nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl dieser hätte begründet gestellt werden können.*)
VolltextIBRRS 2006, 2408
OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2406
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2404
KG, Urteil vom 07.08.2003 - 8 U 266/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2390
OLG Bamberg, Urteil vom 08.09.2003 - 4 U 33/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2388
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2003 - 20 W 18/02
Zur Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters im Antragsverfahren nach § 43 WEG. Die nachträgliche Genehmigung der Prozessführung ist in der Regel bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich. Grundsätzlich ist eine Zurückweisung eines Antrags wegen des Mangel der Vollmacht erst zulässig, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist. Der Grundsatz, dass der vollmachtlose Vertreter die Verfahrenskosten grundsätzlich persönlich zu tragen hat, gilt nicht ausnahmslos.*)
VolltextIBRRS 2006, 2372
OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2365
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 228/03
Die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs ist Sache des Tatrichters. Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist auf Rechtsfehler bei der Auslegung beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2363
OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - 2 W 107/03
1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.*)
2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.*)
VolltextIBRRS 2006, 2330
OLG München, Beschluss vom 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
1. In Verfahren in Wohnungseigentumssachen kann § 84 ZPO entsprechend angewandt werden.*)
2. Geht von unterschiedlichen Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten nicht ausschließbar zeitgleich bei Gericht eine Rechtsmittelrücknahmeerklärung und eine Erklärung, das Rechtsmittel durchführen zu wollen, ein, sind die sich widersprechenden Erklärungen wirkungslos mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren fortzusetzen ist.*)
3. Der einzelne Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinen individuellen Rechten gegenüber dem Bauträger gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums. Er kann von der Gemeinschaft nicht dazu gezwungen werden, aus einem von ihm vorgenommenen Restkaufpreiseinbehalt mit den ihm entstehenden Ersatzvornahmekosten für eine Mängelbeseitigung gegen den Restkaufpreisanspruch aufzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2316
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 119/06
Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, ist im WEG-Verfahren nur dann statthaft, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2304
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 91/06
Eine einstweilige Verfügung (hier: Baustopp), die nicht im Wege der Privatzustellung innerhalb eines Monats vom Verfügungskläger vollzogen worden ist, ist aufzuheben. Dies gilt auch, wenn die einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen und von Amts wegen zugestellt wurde.
VolltextIBRRS 2006, 2283
KG, Beschluss vom 07.07.2006 - 15 W 43/06
Die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags kann eine Besorgnis der Befangenheit nur rechtfertigen, wenn erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 2 Satz 1 ZPO für eine Verlegung des Termins vorlagen und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2282
BSG, Beschluss vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
1. Eine instanzübergreifende Richterehe kann im Rechtsmittelverfahren Grund zur Richterablehnung sein (Abgrenzung zu BGH vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 = NJW 2004, 163).*)
2. Ist eine instanzübergreifende Richterehe den Beteiligten des betreffenden Verfahrens unbekannt, so hat das Rechtsmittelgericht diese darauf hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4721
LAG Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 Ta 19/06
Eine „Zwischenverfügung“ des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren, die dem Begehren des Antragstellers teilweise stattgibt - hier Verpflichtung der Gewerkschaften im Rahmen eines Streiks vorläufig die Beschäftigung von mindestens 20 der beantragten 40 Mitarbeiter/innen der Finanzkassen und der Zentraldatenverarbeitung des Saarlandes zu dulden - ist als einstweilige Verfügung im Sinne der §§ 935, 940 ZPO anzusehen. Hiergegen kann der Verfügungsbeklagte nur Widerspruch gemäß §§ 936, 924 ZPO erheben und mündliche Verhandlung beantragen. Eine Beschwerde beim Beschwerdegericht ist ein nicht statthaftes Rechtsmittel.*)
VolltextIBRRS 2006, 2279
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 SchH 2/05
1. Die Formulierung "... falls die Seiten nicht einig werden, müssen die Streitfragen vom Internationalen Schiedsgericht in Österreich in Übereinstimmung mit dem in Österreich gültigen Gesetz entschieden werden." ist keine unwirksame Schiedsvereinbarung.
2. Erst wenn das Schiedsgericht sich durch Schiedsspruch für unzuständig erklärt, ist die Durchführung des Schiedsverfahrens unmöglich und damit der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
VolltextIBRRS 2006, 2258
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 2257
OLG Köln, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 W 112/99
1. Bei Abschluß eines neuen langfristigen Mietvertrages durch den Zwangsverwalter sind die Belange des Gläubigers an einer wirtschaftlichen Nutzung des Objektes mit denjenigen des Schuldners an einer möglichst freien Disposition nach Aufhebung der Zwangsverwaltung abzuwägen.*)
2. Besteht kein besonderer Anlaß für eine Neuregelung eines Mietverhältnisses, so haben die Belange des Schuldners Vorrang.*)
VolltextIBRRS 2006, 2247
OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.1999 - 15 W 205/99
1.Maßstab für die Ausübung des Ermessens dahin, ob dem Beschwerdeführer nach Rücknahme seines Rechtsmittels die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner aufzuerlegen sind, ist die sachliche Erfolgsaussicht des Rechtsmittels.*)
2.Eine Erstattungsanordnung zu Lasten des Beschwerdeführers kommt nur in Betracht, wenn sein Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos war, er insbesondere die zutreffenden Gründe der Entscheidung der Vorinstanz nicht mit tragfähigen Gesichtspunkten angegriffen hat, die zu einer anderen Sachentscheidung hätten führen können.*)
VolltextIBRRS 2006, 2241
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - IV ZR 93/05
1. Die Aufteilung des Nachlasses in einer letztwilligen Verfügung zwischen der ehelichen Familie einerseits und der Mutter der nichtehelichen Kinder, die lediglich als deren Ersatzerben bestimmt sind, andererseits kann als schlüssige Enterbung der nichtehelichen Kinder durch Vergabe des Nachlasses an andere zu werten sein.*)
2. Der im Wege einer Stufenklage geltend gemachte Leistungsanspruch verjährt nicht, solange der Kläger aus dem Titel über einen Hilfsanspruch vollstreckt oder sich insoweit gegen eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zur Wehr setzt; endet das Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage durch einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt, gerät das mit der Stufenklage betriebene Verfahren erst nach Unterlassen des Widerrufs in Stillstand.*)
VolltextIBRRS 2006, 2239
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 169/05
Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird aber der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann zwingend ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Antragsteller selbst Rechtsanwalt ist.*)
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