Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15939 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2124OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05
1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.
2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.
3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.
VolltextIBRRS 2006, 2123
OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04
1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.
2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.
3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.
4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.
VolltextIBRRS 2006, 2118
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 134/04
1. Hat ein Gläubiger einstweiligen Rechtsschutz durch ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot erwirkt, das sich als von vornherein nicht gerechtfertigt erweist, entfällt die Ursächlichkeit dieses Vorgehens für einen Schaden des Verfügungsbeklagten nicht dadurch, dass ein Notar den Vorrang einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung verkennt.*)
2. Der Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO kann durch Mitverschulden des Verfügungsbeklagten gemindert sein oder ganz entfallen, wenn er dem Verfügungskläger schuldhaft Anlass gegeben hat, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Die Übertragung des letzten nennenswerten Vermögensteils eines illiquiden Schuldners auf einen nahen Angehörigen kann aus der Sicht eines Gläubigers einen solchen Anlass darstellen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2116
BGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 263/04
1. Zur Beschränkung einer Revisionszulassung "hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs".*)
2. Kommt es gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BGB auf den Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls an, bleibt der Wert des dem Erblasser bei vorheriger Grundstücksübertragung vorbehaltenen Wohnrechts unberücksichtigt (Bestätigung von BGHZ 118, 49).*)
VolltextIBRRS 2006, 2113
BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - XII ZB 245/04
Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1. August 2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten am Sitz des Gerichts.*)
VolltextIBRRS 2006, 2112
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZR 161/05
Streitwertfestsetzung bei Bruchteils-Beteiligung am streitgegenständlichen Grundstück.
VolltextIBRRS 2006, 2111
BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZB 38/05
Zur eindeutigen Erklärung der Berufungsrücknahme.*)
VolltextIBRRS 2006, 2110
BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - XII ZR 209/05
Zur Verteilung der Kosten des Rechtsstreits, wenn sich die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich zur Hauptsache und wegen eines Teils der prozessbezogenen Kosten (hier: Anwaltsgebühren) verständigen und der Rechtsmittelführer danach eine von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurücknimmt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2109
BGH, Beschluss vom 06.03.2006 - AnwZ (B) 97/05
Erforderlich nach § 42 Abs. 4 BRAO ist grundsätzlich die Einreichung einer handschriftlich unterzeichneten Anfechtungserklärung bei Gericht. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und dem Gericht zugeleitet worden ist.
VolltextIBRRS 2006, 2108
BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält.*)
VolltextIBRRS 2006, 2107
OLG München, Beschluss vom 19.05.2006 - 32 Wx 58/06
Wenn ein Verwalter nach dem Wortlaut des Verwaltervertrages nur zur Prozessführung namens der Wohnungseigentümer ermächtigt ist, kann darin auch eine Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen zu sehen sein, wenn der Verwalter insgesamt mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, um seine Verwaltungsaufgaben zu erledigen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2092
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05
1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
VolltextIBRRS 2006, 2091
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.07.2006 - 3 U 76/06
Die Berufungseinlegung mit einem an das Landgericht adressierten Schriftsatz ist auch bei einer gemeinsamen Postannahmestelle des Landgerichtes und Oberlandesgerichtes nicht bereits mit dem Einwurf erfolgt.
VolltextIBRRS 2006, 2073
OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2006 - 20 U 193/05
Für Ansprüche, die am 01.01.2002 noch einer längeren Verjährungsfrist als der dreijährigen Regelverjährungsfrist des neuen Rechts unterfielen, trat Verjährung mit Ablauf des 31.12.2004 ein.
VolltextIBRRS 2006, 2063
OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2005 - 29 Sch 1/05
1. Es widerspricht dem im vor einem deutschen Gericht geltenden Gebot redlicher Prozessführung, wenn die Antragsgegnerin einerseits ihre Beteiligungsmöglichkeit bei der Zuständigkeitsprüfung im Schiedsverfahren ausschöpft, die ihr nachteilige Entscheidung nicht durch die zuständige staatliche Gerichtsbarkeit überprüfen lässt und sich weiter am Schiedsverfahren in der Hauptsache beteiligt, dann aber im Stadium der Vollstreckbarerklärung wieder zum Einwand fehlender Schiedsklausel zurückkehrt.
2. Es kann nicht von einer durch Mehrheitsmeinung gesicherten Erkenntnis ausgegangen werden, dass das UN-Übk. eine Präklusion des Anerkennungsgegners mit der Geltendmachung von Versagungsgründen jedenfalls für derartige Fallgestaltungen ausschließt.
VolltextIBRRS 2006, 2062
OLG Rostock, Beschluss vom 20.01.2006 - 3 U 154/05
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26. 3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.
2. Insbesondere ist unerheblich, ob der Mieter den Zwangsverwalter auf Auszahlung des Guthabens gerichtlich in Anspruch nimmt oder ob er sich gegen die Mietzahlungsklage des Zwangsverwalters mit der Aufrechnung verteidigt. In beiden Konstellationen ist entscheidungserheblich, ob der Zwangsverwalter die Auszahlung des Nebenkostenguthabens aus der von ihm verwalteten Masse an den Mieter schuldet.
3. Der Mieter ist gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters entstanden sind.
4. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten wird erst mit Rechnungslegung fällig.
5. Der Mieter kann auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.
6. Der Zwangsverwalter hat den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 26.03.2003 folgend die Vermieterpflichten jedenfalls dann zu erfüllen, wenn die Zwangsverwaltung vor Abrechnungsreife eingetreten ist.
VolltextIBRRS 2006, 2054
LG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006 - 23 OH 8/03
Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.
VolltextIBRRS 2006, 2042
BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04
1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.*)
2. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid bindet das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht, wenn er auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2038
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2006 - 12 U 107/05
1. Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts im Sinne des § 117 BGB bei Grundstückskauf durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft. Den Beweis hat er nicht geführt, wenn die Behauptung einer Schwarzgeldzahlung durch den hierfür angebotenen Zeugenbeweis weder unmittelbar nocht mittelbar vom Hörensagen bestätigt wird.*)
2. Das Gericht ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus neuem Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte. Darüber hinaus wird eine Pflicht zur Wiedereröffnung angenommen, wenn durch Versäumnisse des Gerichts oder andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb. Dagegen ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten, wenn diese ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde. Ein Wiederaufnahmegrund ist nur dann ein zwingender Grund für die Wiedereröffnung, wenn er glaubhaft gemacht worden ist; andernfalls bleibt es dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob es erneut in die mündliche Verhandlung eintritt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2033
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2006 - 12 W 254/06
Die sofortige Beschwerde findet nach herrschender Meinung gegen einen Beschluss gemäß § 769 Abs. 1 ZPO nicht statt. Sie ist analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen. Dagegen bestehen Bedenken aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtsmittelklarheit. Danach ist es zuerst Sache des Gesetzgebers eindeutige Vorschriften über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln zu schaffen. Außerordentliche Rechtsmittel sind deshalb unzulässig. Aus demselben Grund sind Tatbestände, die Rechtsmittel für bestimte Konstellationen ausschließen, nicht auf andere Fälle übertragbar, wenn sich dafür kein Anhaltspunkt im Gesetz findet. Ihre analoge Anwendung kollidiert mit dem Prinzip vom Vorrang des Gesetzes.*)
VolltextIBRRS 2006, 2020
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05
Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter hat nach § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2017
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - XI ZR 388/04
Eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts kann in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen korrigiert werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2016
BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)
VolltextIBRRS 2006, 2015
BGH, Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 175/05
§ 581 Abs. 1 2. Fall ZPO bestimmt eine Ausnahme von dem in § 581 Abs. 1 1. Fall ZPO angeordneten Grundsatz, nach dem eine Restitutionsklage aus den in § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO bezeichneten Gründen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren zulässig ist, für den Fall, dass ein Strafverfahren aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. So verhält es sich nur, wenn eine Verfolgung der als Restitutionsgrund vorgetragenen Straftat infolge hinzugetretener, vom Restitutionskläger nicht beeinflussbarer Umstände unmöglich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2009
BGH, Beschluss vom 15.06.2005 - XII ZR 104/02
Die Beschwer eines zur Räumung und daneben zum Abriß bestimmter Gebäude Verurteilten bemißt sich für den Räumungsausspruch nach § 8 ZPO und für die gesonderte Verurteilung zum Abriß der Gebäude gemäß § 3 ZPO nach den Kosten für deren Entfernung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2007
OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2005 - 20 U 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1998
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - V ZA 11/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1996
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 29/06
Die Mindestvergütung von 600 € fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters während des Zwangsverwaltungsverfahrens nur einmal an.*)
VolltextIBRRS 2006, 1975
BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VIII ZR 28/06
1. Hat der Schuldner versäumt, bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.). Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Klägervertreter erklärt hat,
"dass aus einem etwaigen günstigen Urteil bis zur Rechtskraft nicht vollstreckt werden wird."
2. Ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit einer akuten Suizidgefahr des Schuldners verbunden, kann es angezeigt erscheinen zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Zwangsvollstreckung (einstweilen) einzustellen.
VolltextIBRRS 2006, 1974
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZA 7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1967
BGH, Beschluss vom 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1963
LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04
Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.
VolltextIBRRS 2006, 1960
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03
1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)
2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)
VolltextIBRRS 2006, 1950
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2006 - 10 W 17/05
Die besondere seelische Ausnahmesituation, in der sich ein Zeuge bei einem plötzlichen Versterben eines nahen Angehörigen befindet, muss grundsätzlich im Rahmen des § 381 ZPO auch durch Gerichte berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1949
KG, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 98/05
Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.
VolltextIBRRS 2006, 1948
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 U 785/05
1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)
2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1941
OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 13 AR 16/06
Enthält ein Betriebspachtvertrag über eine Tankstelle darüber hinaus die Mitverpachtung von Tankstellengebäuden, bestehend aus den Räumen Shop, Shop-Lager, Partner-, Geräte-, Personalraum und WC´s, sowie Pflegediensthallen und Tankbehälter auch Elemente der Raumpacht, so kommt es für die Anwendung des § 29a ZPO bei solchen Mischverträgen darauf an, ob der Schwerpunkt des Pachtvertrages in einer Raumüberlassung besteht. Für die Existenz und Funktion einer Tankstelle sind nicht die vorgenannten Räumlichkeiten, sondern an erster Stelle die sonstigen Grundstücksflächen, wie Zu- und Ausfahrten, Abstell- und Parkplatzflächenflächen bei den Zapfsäulen und Servicestationen (Reifendruck, Wasser, Staubsauger etc) von grundlegender Bedeutung.
VolltextIBRRS 2006, 1940
OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006 - 3 W 36/06
Dem Kläger, der nach bisherigem Sach- und Streitstand obsiegt hätte, können nach billigem Ermessen die Kosten anteilig auferlegt werden, die dadurch angefallen sind, dass er die Erledigung verspätet abgegeben hat.
VolltextIBRRS 2006, 1938
BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - IV ZR 303/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1937
BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05
Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1935
BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZA 29/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1931
BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05
Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 1923
BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)
2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1922
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2005 - 24 U 86/05
1. Die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte bestimmt sich für eine vor dem 1.3.2002 eingereichte und nach diesem Stichtag zugestellte Klage nach der EuGVVO.*)
2. Art. 30 Nr. 1 EuGVVO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.*)
3. Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts ist im Anwendungsbereich der "Luxemburg-Klausel" der Gerichtsstand am Kanzleisitz des Rechtsanwalts nicht begründet.*)
VolltextIBRRS 2006, 1919
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit der Klage ist auch dann für die Rechtsmittelzuständigkeit maßgebend, wenn eine Partei später im Laufe des Verfahrens ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. An der so begründeten Rechtsmittelzuständigkeit ändert auch die Erhebung einer Widerklage nach der Wohnsitzverlegung einer Partei nichts.*)
VolltextIBRRS 2006, 1915
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2006, 1911
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrechts richtet sich nach dem Löschungsinteresse des Klägers. Sofern das dingliche Wohnrecht nicht einem mietähnlichen Dauerwohnrecht gleichkommt, ist das Löschungsinteresse in Anlehnung an § 9 ZPO zu schätzen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1910
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06
1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt.*)
2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1908
KG, Urteil vom 22.05.2006 - 8 U 143/05
Zur den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes ("...wenn bei Fortsetzung des Mietverhältnisses ...eine wirtschaftliche Situation entsteht, die als wirtschaftlich bedrohlich oder existenzbedrohend anzusehen ist...")*)
VolltextIBRRS 2006, 1907
OLG Dresden, Beschluss vom 08.06.2006 - 13 W 653/06
1. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein zum Gesellschaftsvermögen gehörender Anspruch nicht mehr durch die Gesellschafter in notwendiger Streitgenossenschaft gemäß § 62 Abs. 1 2. Fall ZPO verfolgt werden.*)
2. Haben die Gesellschafter einer (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch verfolgt, ist die Rubrumsberichtigung der richtige Weg, die geänderte rechtliche Sicht auf den konkreten Rechtsstreit zu übertragen.*)
3. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters führt hiernach nicht zur Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO.*)
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