Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 1740BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands, weil dem weiteren Streitgenossen die Prozessführung an diesem im konkreten Fall nicht zumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1738
OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 W 43/06
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind zu erstatten, wenn es erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn eine Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können.
VolltextIBRRS 2006, 1737
OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 W 44/06
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind zu erstatten, wenn es erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn eine Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können.
VolltextIBRRS 2006, 1727
OLG Schleswig, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 162/05
1. Ein über eine Fondsfinanzierung und die pro-rata-Haftung der Fonds-Gesellschafter geschlossener Vergleich wird durch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes und zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt nicht berührt, wenn der Vergleich gerade auch wegen Meinungsverschiedenheiten über den rechtlichen Bestand der Fondsfinanzierung zustande gekommen ist und die Beteiligten nicht eine bestimmte Rechtslage oder den Fortbestand einer bestimmten rechtlichen Einschätzung zur Grundlage des Vergleichs erhoben haben.*)
2. Ein derartiger Vergleich stellt jedenfalls dann kein die Angabepflichten nach § 4 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 492 Abs. 1 BGB erneut auslösendes Kreditgeschäft dar, wenn das Entgegenkommen des Kreditgebers in einem Forderungsteilverzicht besteht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1725
BGH, Urteil vom 09.02.2006 - IX ZR 151/04
Der Bescheid über einen Herstellungsbeitrag zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen ist nicht dem Zwangsverwalter, sondern dem Grundstückseigentümer bekannt zu geben.*)
VolltextIBRRS 2006, 1724
KG, Beschluss vom 26.10.2005 - 24 W 19/05
Im WEG-Verfahren erfordert die gewillkürte Auswechslung der Passivpartei in zweiter Instanz in entsprechender Anwendung von §§ 525, 263 ZPO die Zustimmung der neuen Partei. Ausnahmsweise ist ihre Zustimmung dann nicht erforderlich, wenn die Verweigerung verfahrensmissbräuchlich ist. Missbrauch kann angenommen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Passivpartei an der Weigerung nicht anzuerkennen ist und ihr nach der ganzen Sachlage zuzumuten ist, in das Verfahren einzutreten. Kein Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Belange des Eintretenden dadurch beeinträchtigt würden, dass er erst in der zweiten Instanz in ein Verfahren hineingezogen wird, an dem er bisher nicht beteiligt war.*)
VolltextIBRRS 2006, 1704
OLG Bremen, Urteil vom 06.10.2005 - 2 U 39/05
1. Stürzt ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle, so liegt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises der Schluss nahe, dass die Gefahrenstelle Ursache des Sturzes war (wie BGH VersR 2005, 1086 = BGHRep 2005, 1181)*)
2. Für die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung, es sei in unmittelbarer Nähe des Ortes, an dem es zum Sturz gekommen sei, eine Gefahrenstelle vorhanden, kommt dem Geschädigten die Erleichterung des Beweises des ersten Anscheins nicht zugute.*)
VolltextIBRRS 2006, 1703
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.11.2005 - 8 WF 184/05
1. Die Untätigkeitsbeschwerde wird nach h.M. für den Fall als ein statthafter Rechtsbehelf angesehen, dass das dem Instanzgericht untergeordnete Gericht untätig ist (Zöller/Gummer, ZPO, 24.Aufl., § 567 Rn. 21, 21a).*)
2. Das Rechtsmittelgericht darf das untergeordnete Gericht grundsätzlich nicht zu bestimmten Handlungen anweisen, sondern nur dahingehend, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG in FamRZ 2005, 173; a.A. nur OLG Naumburg 14. Senat in FGPrax 2005, 26).*)
VolltextIBRRS 2006, 1697
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2006 - 24 W 13/06
1. Ist die Fälligkeit einer Schuld an die Rechtskraft eines Endurteils im Sinne von § 542 ZPO geknüpft, so ist dieser Zeitpunkt bei fehlender Zulassung der Revision erst mit Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht.*)
2. Zahlt der Schuldner während dieser Frist, so gibt er dem Gläubiger keinen Anlass, Klage zu einzureichen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1678
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2006 - 24 U 198/05
Der Begriff des "sofortigen Anerkenntnisses" ist ein formaler Begriff. Ermessenserwägungen haben in der Anwendung des § 93 ZPO keinen Platz.*)
VolltextIBRRS 2006, 1676
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.04.2006 - 5 U 456/06
1. Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02)*)
2. Legt der Prozessbevollmächtigte in einem solchen Fall eine eidesstattliche Versicherung seiner zuständigen Mitarbeiterin vor, aus der sich ergibt, dass die E-Mail mit dem Rechtsmittelauftrag in der Kanzlei nicht angekommen ist, genügt die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Mandanten allein in der Regel nicht, um glaubhaft zu machen, dass diesem kein Eingabefehler unterlaufen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1675
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2006 - 5 W 22/06
Der Rechtsgedanke des § 96 ZPO gebietet, im Falle der Rücknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zurückgenommene Klage entstanden sind, ausschließlich dem Kläger aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1674
OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2006 - 4 U 763/05
Die neben dem Leistungsantrag erstrebte Feststellung, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme von Gegenständen in Annahmeverzug befindet, bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, wenn beide Begehren wirtschaftlich übereinstimmen, mithin dem Feststellungsantrag keine eigene wirtschaftliche Bedetuung zukommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1671
BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZR 23/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1666
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2005 - 24 U 68/05
Will das Erstgericht seine Entscheidung auf eine von den Parteien nicht ausdrücklich vorgetragene Klausel des Mietvertrages (hier: Kleinreparaturklausel) stützen, hat es der davon rechtlich benachteiligten Partei einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1665
BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - I ZR 105/05
Sind Gründe für die Zulassung einer Revision dargelegt, mit welcher ein 20.000 € übersteigender Wert der Beschwer geltend gemacht werden soll (§ 26 Nr. 8 EGZPO), ist ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffs gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 € liegt. Dies gilt auch, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgebliche Wert der Beschwer sich erst aus einer Addition des Werts von rechtlich selbständigen Ansprüchen ergibt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1663
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, ist unzulässig, wenn gegen die Partei ein Versäumnisurteil ergeht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1657
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 19 U 95/05
Ist dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten das Datum der Zustellung des landgerichtlichen Urteils nur telefonisch von seinen Mandanten mitgeteilt worden, ist es seine Pflicht, im Rahmen einer beantragten Akteneinsicht auch die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1656
OLG Dresden, Urteil vom 01.09.2005 - 13 U 764/05
1. Für die formgerechte Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes per Telefax genügt als Fernkopievorlage eine Ablichtung des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Originals, wenn sich der gesamte Beförderungsvorgang bis zur Versendung innerhalb der - auch überörtlichen - Kanzlei des Prozessbevollmächtigten vollzieht. Daher kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, wenn ein bei dem Prozessgericht nicht zugelassenes Mitglied der Kanzlei es bei Unerreichbarkeit des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten unterlässt, den von diesem mit der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax beauftragten Büroangestellten anzuweisen, die die Unterschrift des abwesenden Prozessbevollmächtigten tragende, beim Übermittlungsversuch zerrissene letzte Seite des Originals (etwa mit Hilfe eines durchsichtigen Klebebandes) zusammenzufügen, die auf solche Weise wiederhergestellte Urkunde zu fotokopieren und die Ablichtung als Fernkopievorlage für einen erneuten Übermittlungsversuch zu verwenden.*)
2. Ein Rechtsanwalt, der allein tätig ist oder in einer Sozietät als einziger über eine spezielle Zulassung verfügt, hat durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen oder andere ihm zumutbare Maßnahmen generell sicher zu stellen, dass im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen plötzlichen und unerwarteten Hinderungsgrund während der üblichen Bürozeit unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (Anschluss BGH, VersR 1994, 1207).*)
VolltextIBRRS 2006, 1651
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
1. Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.*)
2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist - wie § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. - entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/94, NJW 1995, 2229 m.w.Nachw.).*)
VolltextIBRRS 2006, 1650
BGH, Beschluss vom 27.04.2006 - VII ZB 116/05
Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für ein Mahnschreiben zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1643
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - I ZB 94/05
Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, ist als Verurteilung zu einer nicht vertretbaren Handlung zu vollstrecken.*)
VolltextIBRRS 2006, 1640
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 154/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1637
OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 2/06
Für die Anfechtung eines Beschlusses, durch den der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird, fehlt es jedenfalls dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, wenn der Beschluss nach seinem Inhalt einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 1635
OLG München, Beschluss vom 30.03.2006 - 32 Wx 40/06
Anspruchsgegner für die Rückforderung zuviel bezahlter Wohngelder und damit Verfahrensbeteiligte ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband, da diese Verbindlichkeiten das Verwaltungsvermögen betreffen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1633
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2006 - 20 W 86/06
1. Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar.*)
2. Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.*)
VolltextIBRRS 2006, 1632
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 20 W 45/04
1. In Verfahren nach § 43 ff. WEG ist die Hauptsache dann erledigt, wenn ein Ereignis nach Verfahrenseinleitung die Sach- und Rechtslage derart verändert, dass der Verfahrensgegenstand entfallen und deshalb eine Sachentscheidung über den Antrag nicht mehr erforderlich ist.*)
2. Dies ist der Fall, wenn während eines Verfahrens mit dem Ziel der Beseitigung einer baulichen Anlage ein bestandskräftiger Beschluss über die Duldung der Anlage gefasst wird.*)
3. Es kommt für die Erledigung der Hauptsache nicht darauf an, ob der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war. Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1624
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet.*)
2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte.*)
3. Hat ein Käufer ein vermietetes Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben, so ist er dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution nur verpflichtet, wenn dem Erwerber die Kaution ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt (§ 572 Satz 2 BGB a.F.). Die Vorschrift des § 566 a Satz 1 BGB findet auf Veräußerungsgeschäfte, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1613
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Wx 156/05
Zur Frage der Aufschlüsselung von Kosten der Fernwärmeversorgung und von Prozesskosten gegenüber einer WEG-Gemeinschaft.
VolltextIBRRS 2006, 1612
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 210/05
§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1579
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1573
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
VolltextIBRRS 2006, 1572
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.*)
VolltextIBRRS 2006, 1571
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 65/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1568
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 19/05
Das Gericht verkennt den Vortrag des Beklagten und verstößt zudem gegen seine Hinweispflicht, wenn es angenommen hat, schon aus dem eigenen Vortrag des Beklagten ergebe sich, dass die Honorierung in einem "krassen Missverhältnis" zu der Gegenleistung gestanden habe, obwohl es nur darauf ankam, ob ein mündlicher Vertrag über die Zahlung von 350.000,00 US-$ geschlossen worden war.
VolltextIBRRS 2006, 1563
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlassgrundstück, wenn damit ein zum Nachlass gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluss an BGHZ 14, 251).*)
VolltextIBRRS 2006, 1561
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 21/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1555
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Sch 4/05
Die Aufrechnung ist auch im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung grundsätzlich zuzulassen; dies gilt allerdings nicht, wenn sich das Schiedsgericht bereits mit der zur Aufrechnung gestellten Forderung im Schiedsverfahren befasst hat.
VolltextIBRRS 2006, 1552
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2006 - 22 W 36/05
1. Wird der Hauptsacheanspruch durch Nachbesserung des Antragsgegners gegenstandslos, unterbleibt eine Anordnung gemäß § 494a ZPO im selbständigen Beweisverfahren.
2. Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt im Hauptsachestreit zu entscheiden. Deshalb kommt eine Teilkostenentscheidung gemäß § 494a ZPO nicht in Betracht, auch wenn nur hinsichtlich eines Teils der in einem selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel ein Hauptsacheverfahren eingeleitet wurde.
VolltextIBRRS 2006, 1548
BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - V ZB 111/05
1. Eine Sache, die auf Grund einer Vorfristenanordnung vorgelegt wird, muss nicht sofort bearbeitet und auch die vom Büropersonal notierte Frist nicht sofort überprüft werden.
2. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt an dem Tage, an dem das Hindernis behoben ist. Das ist bereits dann der Fall, wenn die Versäumung der Frist hätte erkannt werden müssen, also der Irrtum darüber nicht mehr unverschuldet war.
VolltextIBRRS 2006, 1547
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 60/05
1. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
2. Von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist bereits dann auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.
VolltextIBRRS 2006, 1546
BGH, Beschluss vom 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
Das Interesse an der Freigabe der Bürgschaft ist in jedem Fall mit der Bürgschaftssumme zu bewerten. Hier verhält es sich wie bei der Bemessung des Wertes des Anspruchs auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; dieser ist mit dem Wert der Bürgschaftsforderung gleichzusetzen, wenn der Schuldner mit der Herausgabeklage eine Inanspruchnahme des Bürgen verhindern will.
VolltextIBRRS 2006, 1538
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1536
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
VolltextIBRRS 2006, 1531
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZR 139/05
1. Die bloße Nichteinhaltung der Wochenfrist für Schriftsätze (§ 132 Abs. 2 ZPO) genügt nicht, um Angriffsmittel nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2. Grobe Nachlässigkeit hinsichtlich der Prozessförderungspflicht liegt vor, wenn die Partei dasjenige unterlässt, was jeder Partei nach dem Stand des Verfahrens als notwendig hätte einleuchten müssen.
VolltextIBRRS 2006, 1529
BGH, Beschluss vom 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zur Anfechtung der Ablehnung, eine Scheidungsfolgesache abzutrennen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1518
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2005 - 1 U 156/05
Zu einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Jagdpachtvertrages ist grundsätzlich nur die Jagdpachtgesellschaft (GdbR), nicht aber ein einzelner Jagdpächter (gegen den Willen der Mitpächter) befugt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1517
KG, Beschluss vom 29.11.2005 - 21 W 77/05
Eine Berichtigung des Urteils wegen offenkundiger Unrichtigkeit im Entscheidungssatz ist auch bei einem sog. Stuhlurteil bis zur Verkehrung in sein Gegenteil (hier Klageabweisung - Klagestattgabe) möglich, wenn die nachträglich abgesetzten Entscheidungsgründe die Unrichtigkeit ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 1516
OLG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2005 - 8 W 208/05
Nur ausnahmsweise kann die Einholung eines Privatgutachtens als eine zur zweckentsprechenden Prozessführung notwendige Maßnahme bewertet werden. Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Partei zum Beispiel wegen der Kompliziertheit des ihr fremden Prozessstoffes ohne die Einschaltung eines Sachverständigen außer Stande sein würde, überhaupt sachgemäß vorzutragen bzw. zu dem Vortrag der Gegenseite Stellung zu nehmen.
VolltextIBRRS 2006, 1504
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZR 164/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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