Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0225BGH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 50/05
Der Gläubiger des Miteigentümers eines Grundstücks kann dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auszahlung des Erlöses gemäß §§ 857, 829 ZPO pfänden und sich überweisen lassen, § 835 ZPO (Fortführung von BGHZ 90, 207 und 154, 64).
VolltextIBRRS 2006, 0222
BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht hat die zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände zu würdigen und gegebenenfalls von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären. Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei dem nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständigen Gericht nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen. Geschieht dies ohne eine solche Prüfung, so entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss deshalb als willkürlich betrachtet werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0221
BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 17/03
1. Das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage besteht nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums nicht mehr weiter, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist.*)
2. Das Verfahren über eine negative Feststellungsklage, in dem in der Instanz bereits ein die begehrte Feststellung aussprechendes Versäumnisurteil ergangen ist, gegen das ein zulässiger Einspruch eingelegt wurde, wird infolge Wegfalls des Feststellungsinteresses unzulässig, sofern vor einer Entscheidung nach § 343 ZPO eine Entscheidung über die anhängige parallele Leistungsklage des Beklagten, und sei es auch nur eine Entscheidung dem Grunde nach, ergeht.*)
3. Die auf einen Mindestbetrag gerichtete Klage steht von dem Zeitpunkt an, zu dem sie nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, grundsätzlich auch der negativen Feststellungsklage entgegen, soweit mit dieser eine über den Mindestbetrag hinausgehende Feststellung dahin begehrt wird, dass die Forderung nicht besteht.*)
VolltextIBRRS 2006, 0209
BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 113/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0205
BGH, Beschluss vom 24.10.2005 - II ZR 144/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0204
BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05
1. In streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist über die Ablehnung eines Richters in entsprechender Anwendung der §§ 42 ff ZPO zu befinden.
2. Gemäß § 42 Abs. 2 ZPO setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde.
VolltextIBRRS 2006, 0203
BGH, Beschluss vom 15.11.2005 - X ZA 3/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0202
BGH, Beschluss vom 05.10.2005 - VIII ZB 68/05
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzen würde oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzeswidrig" wäre
VolltextIBRRS 2006, 0201
BGH, Beschluss vom 05.10.2005 - VIII ZB 69/05
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzen würde oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzeswidrig" wäre.
VolltextIBRRS 2006, 0199
BGH, Beschluss vom 02.11.2005 - IV ZR 57/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0197
BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZR 56/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0195
BGH, Beschluss vom 15.11.2005 - VI ZR 8/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0191
BGH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 57/05
1. Die dem Gläubiger in einem Drittschuldnerprozess entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie nicht beim Drittschuldner beigetrieben werden können, im Verfahren nach § 788 ZPO festgesetzt werden.*)
2. Das gilt hinsichtlich entstandener Anwaltskosten auch dann, wenn der Drittschuldnerprozess vor dem Arbeitsgericht geführt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0187
OLG Celle, Urteil vom 22.12.2005 - 5 U 111/05
1. Verliert in einem Anwaltsprozess der Anwalt einer Prozesspartei seine Zulassung, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein.
2. Tritt der frühere Anwalt weiter als Prozessbevollmächtigter einer Partei auf und stellt einen Klageabweisungsantrag, so ist das auf die Verhandlung ergangene Urteil wirkungslos.
VolltextIBRRS 2006, 0186
BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - V ZR 241/04
Der Ablauf einer richterlichen Frist zum Vorbringen von Einwendungen gegen ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten kann Präklusionswirkung nur dann auslösen, wenn die Fristsetzung in der Verfügung mit einem Hinweis auf den Ausschluss des erst nach Fristablauf eingehenden Vorbringens verbunden ist.
VolltextIBRRS 2006, 0177
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2005 - 8 W 37/05
Ein rechtliches Interesse für ein selbständiges Beweisverfahren gegen den gerichtlichen Sachverständigen ergibt sich erst nach Beendigung desjenigen Verfahrens, in dem dieser gerichtliche Sachverständige Beweismittel war (gegen OLG Frankfurt IBR 2003, 585).
VolltextIBRRS 2006, 0172
OLG Schleswig, Beschluss vom 24.10.2005 - 5 U 196/00
1. "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist der durch seinen geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.*)
2. "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nicht ein Richter, der nach der Geschäftsverteilung des Senats nur in bestimmten abschließend aufgezählten Fällen, zu denen Befangenheitsanträge nicht gehören, tätig wird und von der generellen Vertretung innerhalb des Senats ausgeschlossen ist.*)
3. Bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers eines Oberlandesgerichts entscheidet der Spruchkörper in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters, aber in vollständiger Besetzung gemäß § 122 GVG durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung.*)
VolltextIBRRS 2006, 0171
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04
Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.
VolltextIBRRS 2006, 0170
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.10.2005 - 4 U 275/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0168
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.10.2005 - 4 W 62/05
Im Beweissicherungsverfahren dürfen nur offensichtlich nutzlose Beweisanträge wegen Fehlens eines Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0164
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.09.2005 - 16 W 126/05
Die Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderweitigen Rechtsstreits im Hinblick auf eine Aufrechnungsforderung ist ermessensfehlerhaft, wenn sich der Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO aufdrängt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0162
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.09.2005 - 16 W 76/05
1. Ein Befangenheitsgesuch in der mündlichen Verhandlung ist zu Protokoll zu nehmen (§ 160 Abs. 2 ZPO). Die Partei darf nicht auf eine schriftliche Anbringung verweisen werden.*)
2. Ein Befangenheitsgesuch muss sofort begründet werden. Sowohl ein angegebener Grund als auch ein das Gesuch auslösender Vorgang in der Verhandlung sind zu Protokoll zu nehmen.*)
3. Bei einem Befangenheitsgesuch ohne ersichtlichen oder angegebenen Grund besteht eine richterliche Nachfragepflicht nach § 139 I 2 ZPO.*)
4. Ein in der Verhandlung angegebener Grund kann schriftsätzlich näher ausgeführt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0159
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2005 - 4 W 4/05
Ein vom Insolvenzverwalter nach Aufnahme des Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung erklärtes Anerkenntnis ist nur dann ein sofortiges Anerkenntnis i. S. von § 93 ZPO, wenn zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Verfahrens noch die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis durch den Schuldner gegeben waren.*)
VolltextIBRRS 2006, 0149
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1)
1. Die Rechtsauffassung, ein Berufungsgericht sei an eine Revisionsentscheidung abweichend von § 563 Abs. 2 ZPO nicht gebunden, wenn sie aus Sicht des Berufungsgerichts auf einer verfassungswidrigen, unzulässigen Rechtsfortbildung contra legem beruht, ist schlechterdings nicht vertretbar und begründet die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 ZPO.*)
2. Werden erhebliche Bedenken gegen die Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung in einer prozessleitenden Verfügung anlässlich der Terminsladung geäußert, so rechtfertigt dies aus der Sicht einer ruhigen, besonnenen und vernünftig denkenden Partei (noch) nicht die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2006, 0146
OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 9 W 20/05
1. Die Festsetzung des Gegenstandswertes im selbständigen Beweisverfahren orientiert sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der beabsichtigten späteren Rechtsverfolgung und insoweit an der Höhe der berühmten Ansprüche; mögliche Erweiterungen der Begehrensvorstellungen bleiben außer Betracht.*)
2. Übersetzte Schmerzensgeldvorstellungen sind soweit zu reduzieren, wie ein entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch vermutlich Erfolg gehabt hätte.*)
VolltextIBRRS 2006, 0145
OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 68/05
Zu den zulässigen Beweisthemen und Grenzen der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 0144
OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2005 - 4 W 637/05
1. Im Beweissicherungsverfahren hat auch der Antragsgegner grundsätzlich das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens und die Stellung von Gegen(beweis)anträgen.*)
2. Der Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens ist jedoch dann unzulässig, wenn – bei gleichem Beweisthema – das Erstgutachten das Beweisthema genügend ausschöpft (vgl. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO).*)
3. Dem Richter im Beweissicherungsverfahren steht insoweit ein Beurteilungsermessen zu.*)
4. Das bedeutet, dass das Beschwerdegericht – bei Ablehnung einer weiteren Begutachtung durch das erstinstanzliche Gericht – diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen darf. Nur Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des (Erst)Gutachtens oder Gründe, die zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen führen, rechtfertigen eine andere Entscheidung.*)
VolltextIBRRS 2006, 0139
BGH, Beschluss vom 26.01.2005 - XII ZB 234/03
Kindergeld, das die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei bezieht, ist als deren Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0138
BGH, Beschluss vom 26.01.2005 - XII ZB 163/04
Verliert ein zulässig erhobenes Anschlußrechtsmittel seine Wirkung durch Rücknahme des Rechtsmittels, sind dem Rechtsmittelkläger im Regelfall auch die Kosten des Anschlußrechtsmittels aufzuerlegen (im Anschluß an BGHZ 4, 229, 233 ff.; 80, 146, 150; 100, 383, 390).*)
VolltextIBRRS 2006, 0130
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2004 - 14 W 735/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0129
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt. Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält.*)
VolltextIBRRS 2006, 0127
BGH, Urteil vom 07.03.2001 - X ZR 160/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0124
BGH, Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Eine Klage auf Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens des Schuldnerverzuges ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2006, 0123
BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98
1. Zur Unzulässigkeit eines Grundurteils über einen Klageanspruch, der aus einem Zahlungs- und unbezifferten Feststellungsantrag besteht.*)
2. Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn der Rechtsanwalt nicht rechtzeitig für seinen Mandanten Klage gegen eine Änderungskündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz erhoben hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 0096
EuGH, Urteil vom 28.04.2005 - Rs. C-104/03
1. Im grenzüberschreitenden Bereich der Europäischen Union kann die Durchführung selbständiger Beweisverfahren nur beim Gericht der Hauptsache beantragt werden.
2. Artikel 24 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Hellenischen Republik, des Übereinkommens vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und des Übereinkommens vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden ist dahin auszulegen, dass eine Maßnahme, durch die die Vernehmung eines Zeugen mit dem Ziel angeordnet wird, es dem Antragsteller zu ermöglichen, die Zweckmäßigkeit einer eventuellen Klage einzuschätzen, die Grundlage für eine solche Klage festzustellen und die Erheblichkeit der Klagegründe, die in diesem Rahmen geltend gemacht werden könnten, zu beurteilen, nicht unter den Begriff der "einstweiligen Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind", fällt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0088
OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2005 - 15 W 277/05
Von einer Herabsetzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG im Beschlussanfechtungsverfahren ist nicht deshalb abzusehen, weil die Anwaltskosten der Antragsteller von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0074
OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2005 - 11 W 87/05
1. Eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzungen des Landgerichts als Berufungsgericht ist unzulässig.*)
2. Das nächsthöhere Gericht als Beschwerdegericht i.S. des § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG ist - nur im Fall der Rechtsmittelzulassung - der Bundesgerichtshof.*)
VolltextIBRRS 2006, 0073
OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05
1. Setzt das Landgericht als Berufungsgericht für den Berufungsrechtszug den Streitwert fest, findet hiergegen die Beschwerde statt. Zuständig für die Beschwerdeentscheidung ist das Oberlandesgericht.*)
2. Eine Beschwer ist auch bei zuvor erklärtem Einverständnis mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung zu bejahen (im Anschluss an OLG Celle, 16 W 46/05, NdsRpfl 2005, 324).*)
VolltextIBRRS 2006, 0072
OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.11.2005 - 2 WF 204/05
Bei Zurücknahme einer Berufung innerhalb der Begründungsfrist kann die gegnerische Partei bei Stellung eines Antrages auf Zurückweisung (nur) eine 1,1fache Gebühr nach Nr 3201 VV RVG erstattet verlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0068
OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.04.2005 - 7 U 53/04
Kann sich der Unternehmer, der Granitplatten mit optischen Mängeln verlegt hat, auf einen unverhältnismäßig hohen Behebungsaufwand berufen, dann kann das Gericht den Minderwert als Schaden nach § 287 ZPO aufgrund einer Nutzwertanalyse schätzen.
VolltextIBRRS 2006, 0066
OLG München, Beschluss vom 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05
Fertigt der gerichtliche Sachverständige ohne entsprechenden Auftrag ein Gutachtenexemplar für sich, erhält er dafür kein Geld (gegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ws 211/05, IfS-Informationen 5/2005, 28).
VolltextIBRRS 2006, 0045
BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 8/05
1. Bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat darf nicht auf die seiner diplomatischen Vertretung zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion dienenden Gegenstände zugegriffen werden, sofern dadurch die Erfüllung der diplomatischen Tätigkeit beeinträchtigt werden könnte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218 = Rpfleger 2003, 518).
2. Aus der in dem Investitionsschutzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 13. Juni 1989 (BGBl. 1990 II 342) enthaltenen Schiedsvereinbarung ergibt sich für das Zwangsvollstreckungsverfahren kein Verzicht auf Immunität.
VolltextIBRRS 2006, 0043
BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04
Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0037
BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 304/04
1. Ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aufrechnet.*)
2. Ein Vorbehaltsurteil kommt in einem solchen Fall ausnahmsweise in Betracht, wenn nach der auf der Grundlage des gesamten Streitstoffes vom Gericht vorzunehmenden Einschätzung die Gegenansprüche geringe Aussicht auf Erfolg haben und es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der voraussichtlichen Dauer des weiteren Verfahrens angezeigt erscheint, dem Unternehmer durch einen Titel die Möglichkeit zu eröffnen, sich sofortige Liquidität zu verschaffen oder jedenfalls eine Sicherheit vom Besteller zu erlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0036
OLG München, Urteil vom 16.02.2005 - 27 U 886/03
1. Bemerkt der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt nicht, dass bei dem in ein Gebäude eingebauten Glasaufzug weder die gläserne Kabinenwand von außen noch die Scheiben der Glasschachtwand von innen gereinigt werden können, weil der Zwischenraum zwischen Aufzugsschacht und Kabine zu gering ist, so verletzt er die ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten.
2. Der Architekt hat die Kosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
3. Der Architekt verletzt seine ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten auch dann, wenn er das Fehlen von Fassadensicherungshaken für Fensterreinigungsarbeiten nicht bemerkt. Auch hier trägt er die Kosten der Nachbesserung.
4. Die nach § 215 BGB a.F. eintretende Unterbrechung der Verjährung der Mängelansprüche gegen einen Dritten, wenn diesem im selbständigen Beweisverfahren der Streit verkündet wird, ist nicht von einer Klageerhebung binnen sechs Monaten nach Ende des Beweissicherungsverfahrens abhängig.
VolltextIBRRS 2006, 0035
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2005 - 5 W 829/05
1. Der Gebührenstreitwert einer Klage, mit der nach und nach die jeweils monatlich fälligen Mieten geltend gemacht werden, richtet sich nach der Summe sämtlicher Einzelforderungen.
2. Unerheblich ist, dass der Kläger stets einen erheblich niedrigeren Antrag formuliert, weil der Mieter nach und nach Teilzahlungen auf die Rückstände leistet, was zu entsprechenden Erledigungserklärungen führt.
VolltextIBRRS 2006, 0033
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.10.2005 - 4 W 60/05
Im Selbständigen Beweisverfahren dürfen wegen der Eilbedürftigkeit dieses Verfahrens an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses keine besonderen Substantiierungsanforderungen gestellt werden; das Gericht muss sich, zumal bei schwierigen und umfangreichen Hauptprozessen, auf eine summarische Überprüfung beschränken. Lediglich offensichtlich nutzlose Beweisanträge können zurückgewiesen werden.
VolltextIBRRS 2006, 0032
BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 191/04
Macht der Unternehmer mit der Berufung hilfsweise zu seiner Abschlagsforderung den Schlussrechnungsbetrag geltend, ohne dass eine spätere Veränderung eingetreten ist, so ist das gemäß § 264 Nr. 1 ZPO nicht als eine Änderung der Klage anzusehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03, BauR 2005, 400).*)
VolltextIBRRS 2006, 0025
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2005 - 9 U 37/05
1. Zu den engen Voraussetzungen der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung in § 839a BGB zum 01.08.2002.
2. Der wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens auf Schadenersatz in Anspruch genommene Sachverständige haftet nicht nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 163, 154 StGB (fahrlässiger Falscheid, Meineid), wenn er sich ohne vorausgegangene Anordnung seiner Vereidigung durch das Gericht bei seiner gerichtlichen Anhörung im voraus auf seinen allgemein geleisteten Sachverständigeneid beruft.*) (anders: OLG Düsseldorf, IBR 2005, 1286)
VolltextIBRRS 2006, 0018
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.09.2005 - 13 W 43/05
1. Der Sachverständige muss den vor der Beweiserhebung vorgefundenen Zustand der zu begutachtenden Sache wieder herstellen, zumindest dann, wenn die Zustimmung des beweisfälligen Antragstellers zur Zerlegung der zu begutachtenden Sache von der anschließenden Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erkennbar abhängig gemacht worden ist.
2. Die Kosten der Wiederherstellung sind Kosten der Beweisaufnahme.
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