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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2990
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04

1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.

2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.

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IBRRS 2005, 2987
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abweisung des Einstellungsantrages bei fehlendem Schutzantrag

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 126/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2984
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rückzahlungsverpflichtung des Nachlasspflegers

BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZR 25/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2983
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Berechnung des Beschwerdewertes bei Räumungsklage

BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 70/04

1. Für die Räumungsklage berechnet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Danach ist, wenn das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig ist, der auf die gesamte streitige Zeit entfallende Pacht- oder Mietzins anzusetzen, wenn nicht der 25-fache Betrag des einjährigen Mietzinses geringer ist.

2. Zu den Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses streitig ist, zählen auch Räumungsklagen nach vorangegangener Kündigung.

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IBRRS 2005, 2982
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gem § 544 ZPO

BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - III ZR 235/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2981
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versämung der Begründungsfrist

BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 68/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen der erfolgreichen Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 24.08.2005 - VI ZR 227/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2968
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen verweigerter Terminsverlegung?

KG, Beschluss vom 02.03.2004 - 15 W 15/04

Mit der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und in der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.

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IBRRS 2005, 2967
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bis wann sind Anträge nach § 494a ZPO zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZB 35/04

Anträge nach § 494 a ZPO sind unzulässig, wenn und solange im Werklohnprozess des Antragsgegners ein Gewährleistungsanspruch des Antragstellers zur Aufrechnung gestellt ist, der sich auf Mängel bezieht, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.*)

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IBRRS 2005, 2959
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sicherheitsvollstreckung ohne Vollstreckungsklausel-Zustellung

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 14/05

Für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a, 750 Abs. 3 ZPO bedarf es der Zustellung der Vollstreckungsklausel nur in den Fällen des § 750 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2957
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.




IBRRS 2005, 2956
ProzessualesProzessuales
Unzulässige materiellrechtliche Einwendungen

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - I ZB 2/05

Der zur Vornahme einer vertretbaren Handlung verurteilte Schuldner kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geltend machen, die Vornahme der Handlung sei für ihn unzumutbar (geworden) oder führe nicht zum Erfolg.*)

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IBRRS 2005, 2955
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung nach § 17 Abs. 2 GVG zu den Verwaltungsgerichten?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2005 - 1 W 64/03

Nach dem Wortlaut und Sinn des § 17 Abs. 2 GVG ist eine Verweisung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit nur dann geboten und zulässig, wenn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten schlechthin, das heißt für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht gegeben ist.

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IBRRS 2005, 2953
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenlast bei Anerkenntnis im Prozess

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2005 - 4 U 161/04

1. Eine Kostentragung des Klägers kommt nur bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO in Betracht, nicht bei einem späteren (§ 91 Abs. 1 ZPO).

2. Die Kostenlast hinsichtlich einer Hauptsacheerledigung hat der Beklagte zu tragen. Das Gericht entscheidet gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen.

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IBRRS 2005, 2949
ImmobilienImmobilien
Unmöglichkeit bei zeitweiligem Erfüllungshindernis

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03

1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.

3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.

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IBRRS 2005, 2946
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeeinlegung bei Urkundsbeamten statt Rechtspfleger

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

Wird die Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24a 1 Nr. 1a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten vorgenommen, ist das Rechtsmittel wegen Forumunwirksamkeit unzulässig.

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IBRRS 2005, 2942
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Veranlasserprinzip bei Kostentragungsfrage

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.07.2005 - 4 W 93/05

1. Hat der Kläger den Rechtsstreit nicht veranlasst, sind die Kosten des Rechtsstreits vom Veranlasser zu tragen.

2. Veranlasser können insbesondere die Beschwerdeführer sein, welche durch die von Ihnen gefertigte Klageschrift und ohne Vollmacht der als Kläger bezeichneten Partei das Verfahren eingeleitet und damit den Rechtsstreit "veranlasst" haben.

3. Die Kostenregelungen der ZPO, die von einer Kostentragungspflicht des unterliegenden Klägers ausgehen, setzen voraus, dass die jeweiligen Parteien richtig bezeichnet und auch tatsächlich wirksam vertreten sind.

4. Im Falle einer vollmachtslosen Vertretung sind die Kosten des Rechtsstreits abweichend vom Wortlaut der §§ 91 ff, 269 Abs. 3 ZPO demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der das Auftreten des Vertreters veranlasst hat, gegebenenfalls auch dem vollmachtslosen Vertreter selbst.

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IBRRS 2005, 2937
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

KG, Urteil vom 13.05.2004 - 28 AR 73/02

Zur Anwendbarkeit von § 91a ZPO bei der Kostenentscheidung in einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckungsgericht bei gesondertem Überweisungsantrag

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2004 - 15 AR 24/04

Wird der Antrag auf Überweisung einer gepfändeten Forderung (§ 835 Abs. 1 ZPO) nicht mit dem Pfändungsantrag verbunden, sondern erst später - nach der Forderungspfändung - gesondert gestellt, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gemäß § 828 Abs. 2 ZPO auf den allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin zum Zeitpunkt des Überweisungsantrags an. Dass der vorausgegangene Pfändungsbeschluss von einem anderen Gericht erlassen wurde, spielt hierbei keine Rolle.*)

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IBRRS 2005, 2934
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 - 15 AR 43/04

1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).*)

2. Das gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht zunächst von seiner eigenen Zuständigkeit ausgeht, diese Rechtsauffassung jedoch nach 2 1/2-jähriger Verfahrensdauer und nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit einem Richterwechsel ändert.*)

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IBRRS 2005, 2933
ProzessualesProzessuales
Kein neuer Darlehensvertrag bei Beratungsverschulden

KG, Beschluss vom 07.10.2004 - 12 W 25/04

Aus einem etwaigen Beratungsverschulden der Bank kann sich grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines anderen, ihm günstigeren Vertrages ergeben; vielmehr ist der Anspruch grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet. Zum Beratungsverschulden der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windmühle.*)

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IBRRS 2005, 2929
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04

Maßgeblich für die Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft (§ 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO) ist grundsätzlich der Sachvortrag des Antragstellers. Ergibt dieser - evtl. streitige - Sachvortrag einen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand (hier: wirksame Gerichtsstandsvereinbarung mit allen Antragsgegnern), kommt eine Gerichtsstandsbestimmung nicht in Betracht, und zwar auch nicht etwa "vorsorglich" für den Fall, dass sich später im Hauptverfahren die Unwirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung herausstellt.*)

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IBRRS 2005, 2928
ProzessualesProzessuales
Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 W 25/04

1. Erhebt der Insolvenzverwalter nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) eine Klage, so sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegener erstatten muss, eine Neumasseschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.*)

2. Stellt sich bei einer Neumasseschuld heraus, dass die Masse zur vollen Befriedigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und aller Neumasseschulden (§ 209 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 InsO) nicht ausreicht, kommt ein Leistungstitel gegen den Insolvenzverwalter nicht in Betracht; auch im Kostenfestsetzungsverfahren kann gegen den Insolvenzverwalter in diesem Fall nur ein Feststellungstitel ergehen.*)

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IBRRS 2005, 2927
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2004 - 15 W 23/04

Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören immer dann zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn die Parteien und der Streitgegenstand identisch sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten des Beweisverfahrens "notwendig" waren; ebenso spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren im späteren Hauptprozess "verwertet" wurden.*)

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IBRRS 2005, 2926
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Mahngerichts bei mehreren Antragsgegnern

KG, Beschluss vom 05.01.2005 - 28 AR 103/04

Zur Anwendbarkeit von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei der Bestimmung des Mahngerichts.*)

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IBRRS 2005, 2923
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch Gericht

BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - XII ZR 63/03

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wenn trotz ausreichend vorgetragener Anknüpfungstatsachen zur Höhe eines entgangenen Gewinns eine Beweiserhebung unterbleibt.*)

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IBRRS 2005, 2921
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde bei WEG-Sachen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2005 - 20 W 533/04

Die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch welches dieses in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Antrag auf Ablehnung eines Richters der Beschwerdekammer wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen hat, ist nur gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IBRRS 2005, 2919
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 15 W 44/04

1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.*)

2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.*)

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IBRRS 2005, 2917
ProzessualesProzessuales
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005 - 20 W 360/04

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig. Für eine wirksame Verfahrenseinleitung ist grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist.*)

2. Zur Berichtigung des Aktivrubrums.*)

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IBRRS 2005, 2915
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2005 - 11 U 69/04

Für die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist der erwartete Verfahrensausgang nur ein Kriterium. Daneben ist der die Hauptsache erledigende Vergleich zu berücksichtigen. Dieser gewinnt besondere Bedeutung im Rahmen eines Immissionsstreites (§ 906 BGB), weil dort die wesentliche Auseinandersetzung der Parteien in das Vollstreckungsverfahren verlagert ist.*)

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IBRRS 2005, 2913
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verfahrensrecht - Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.06.2005 - 2 W 86/05

1. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich, wenn er zu einem vorangegangenen Hinweis des Gerichts im Widerspruch steht und ohne weitere Anhörung und Begründung ergeht.*)

2. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers.*)

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IBRRS 2005, 2902
ImmobilienImmobilien
Ablösung Grundschuld: Wem gebührt Übererlös?

BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04

Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.*)

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IBRRS 2005, 2901
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Beschlagnahme erfasst auch Forderungen aus Untermietvertrag

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 294/03

Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)

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IBRRS 2005, 2893
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Änderung des Tatbestandes im gerichtlichen Urteil

LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2004 - 22 O 355/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2884
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Befangenheitsantrages durch Streithelfer

LG Hannover, Beschluss vom 01.08.2005 - 24 OH 63/01

Der Befangenheitsantrag eines Streithelfers ist unzulässig, wenn dieser im Widerspruch zu den Handlungen des Streitverkündenden (Hauptpartei) steht. Einer ausdrücklichen Widerspruchserklärung der Hauptpartei bedarf es dabei nicht.

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IBRRS 2005, 2883
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Klage auf rückständige Miete im Urkundenprozess zulässig!

BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2005, 2797
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung bei hälftigem Eigentumsanteil

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05

Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)

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IBRRS 2005, 2789
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZR 6/04

1. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist anwendbar, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die ihr erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bekannt geworden sind, ohne dass die Unkenntnis auf Nachlässigkeit beruht.

2. Die Erwerber sind bei Abnahme der Eigentumswohnung nicht verpflichtet, die vorhandene Einbauküche abbauen zu lassen, um die Mangelfreiheit der dahinter befindlichen Elektroinstallation zu überprüfen. Deshalb beruht die Feststellung von Mängeln an der Elektroinstallation erst nach der letzten mündlichen Verhandlung nicht auf Nachlässigkeit.

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IBRRS 2005, 2788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde über 200 Euro

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04

Eine Streitwertbeschwerde ist nur zulässig, wenn das Kosteninteresse des Beschwerdeführers 200 EUR übersteigt (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG); es reicht nicht aus, dass der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Streitwert um mehr als 200 EUR vom festgesetzten Streitwert abweicht.*)

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IBRRS 2005, 2787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2005 - 15 W 48/04

1. Die Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens können unter Umständen auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Gegenstand des Gutachtenauftrags für die Entscheidung des Rechtsstreits letztlich nicht erheblich ist. Ob die Kosten eines Privatgutachtens \"notwendig\" waren, beurteilt sich allein aus der Sicht der Partei zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags.*)

2. Wird eine Berufung noch vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann der Berufungsbeklagte für die Tätigkeit seines Rechtsanwalts lediglich die 1,1-fache Gebühr gemäß Nr. 3201 VV-RVG erstattet verlangen und nicht die 1,6-fache Gebühr gemäß Nr. 3200 VV-RVG. Die vom Bundesgerichtshof zur Kostenerstattung bei einer Berufungsrücknahme entwickelten Grundsätze (BGH, Juristisches Büro 2003, 255 ff.) sind auch nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anwendbar.*)

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IBRRS 2005, 2784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wegfall der Einrede eines Schiedsgutachtenvertrags

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04

Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)

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IBRRS 2005, 2782
ProzessualesProzessuales
Verwirkung nach acht Jahren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 W 52/04

Der Zeitraum von 8 Jahren ist grundsätzlich geeignet, die zeitlichen Voraussetzungen des Verwirkungseinwandes zu erfüllen (Errichtung von Werbeschildern auf dem Wall einer Wohnungseingentumsanlage).*)

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IBRRS 2005, 2781
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Mahnverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2005 - 15 W 23/05

Die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren verursacht zusätzliche Kosten, wenn sich ein streitiges Verfahren vor einem Landgericht anschließt, in dem ein Rechtsanwalt für den Kläger auftreten muss. Die Kosten des Rechtsbeistands sind in diesem Fall nur dann erstattungsfähig, wenn der Kläger wirtschafltich sinnvolle Gründe dafür hatte, dass er den Rechtsanwalt nicht schon im Mahnverfahren beauftragt hat.*)

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IBRRS 2005, 2780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung bei Antragsänderung unzulässig!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.06.2005 - 4 U 105/05

Eine Berufung ist unzulässig, wenn der mit seinem in der ersten Instanz verfolgten Wandlungsbegehren unterlegene Berufungsführer nunmehr allein die Minderung des Kaufpreises begehrt.*)

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IBRRS 2005, 2779
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung auf Wertersatz im Berufungsverfahren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005 - 1 U 567/04

1. Ein im Berufungsrechtszug im Wege der Klageerweiterung geltend gemachter Wertersatzanspruch gem. § 346 Abs. 2 BGB wird nicht auf Noven gestützt, die nach § 529, §§ 31 ZPO unzulässig sind, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach außer Streit stehen und sich die streitige Anspruchshöhe aus dem Gesetz hier: § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, ergibt.*)

2. Ist die Innenverkleidung der vorderen Fahrzeugtüren konstruktiv bedingten formunbeständig und platzt diese in Höhe der Außenspiegel schlitzartig auf, liegt bei einem Gebrauchtfahrzeug ein erheblicher Mangel vor, der den Erwerber nachfehlgeschlagenen Reparaturversuchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.*)

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IBRRS 2005, 2776
BauvertragBauvertrag
Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04

Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)

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IBRRS 2005, 2772
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung: Unzuständigkeit des Gerichts

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 AR 26/05

1. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO verlangt, dass sich die Gerichte "rechtskräftig" für unzuständig erklärt haben. In analoger Anwendung kann jedoch eine beidseitige Kompetenzleugnung bereits genügen, wenn diese nicht rein gerichtsintern erfolgt.

2. Ein Verweisungsbeschluß ist ausnahmsweise nicht bindend, wenn er willkürlich in dem Sinne erfolgt, daß er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erschiene und offensichtlich unhaltbar wäre.

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IBRRS 2005, 2756
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung des Berufungsrechts: Frist für Anschlussberufung

OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 845/04

Wurde das Berufungsrecht durch das 1. JuMoG mit Wirkung vom 1. September 1004 dahin geändert, dass es für den Beginn der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung auf den Ablauf der Berufungserwiderungsfrist ankommt, nicht mehr auf die Zustellung der Berufungsbegründung, dann ist die spätere Fristbestimmung, die dem Kläger günstiger ist, anzuwenden, auch wenn die Zustellung der Hauptberufung unter der Geltung des alten Rechts erfolgt, aber die Frist nach neuem Recht bei Einlegung der Anschlussberufung noch nicht abgelaufen war.*)

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IBRRS 2005, 2755
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Parteivernehmung von Amts wegen bei fehlendem Beweis

OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 16/04

Das Gericht kann ohne Rücksicht auf die Beweislast von Amts wegen eine Parteivernehmung durchführen, wenn das Ergebnis einer Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen. Eine Parteivernehmung ist aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit gerechtfertigt, wenn bezüglich einer behaupteten telefonischen Vertragsvereinbarung kein unmittelbarer Zeugenbeweis angetreten, aber der Beklagte für Vorgespräche seine Angehörigen als Gesprächszeugen anbieten kann. Dann ist es zulässig, den Kläger als Partei zu vernehmen. Geboten ist dies, wenn der Kläger substantiiert geltend macht, die vom Beklagten angebotenen Zeugen hätten in erster Instanz falsch ausgesagt und seien auch bereits wegen einer Falschaussage in einem ähnlich gelagerten Fall vom Strafrichter verurteilt worden. Die Vernehmung der Partei ist sodann ein Beweismittel, das vom Gericht frei zu würdigen ist.*)

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IBRRS 2005, 2752
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Forderungsaufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

Im Vollstreckbarerklärungsverfahren kann nicht mit einer Forderung aufgerechnet werden, die ihrerseits der Schiedsvereinbarung unterliegt.*)

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