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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2797
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung bei hälftigem Eigentumsanteil

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05

Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)

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IBRRS 2005, 2789
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZR 6/04

1. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist anwendbar, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die ihr erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bekannt geworden sind, ohne dass die Unkenntnis auf Nachlässigkeit beruht.

2. Die Erwerber sind bei Abnahme der Eigentumswohnung nicht verpflichtet, die vorhandene Einbauküche abbauen zu lassen, um die Mangelfreiheit der dahinter befindlichen Elektroinstallation zu überprüfen. Deshalb beruht die Feststellung von Mängeln an der Elektroinstallation erst nach der letzten mündlichen Verhandlung nicht auf Nachlässigkeit.

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IBRRS 2005, 2788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde über 200 Euro

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04

Eine Streitwertbeschwerde ist nur zulässig, wenn das Kosteninteresse des Beschwerdeführers 200 EUR übersteigt (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG); es reicht nicht aus, dass der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Streitwert um mehr als 200 EUR vom festgesetzten Streitwert abweicht.*)

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IBRRS 2005, 2787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2005 - 15 W 48/04

1. Die Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens können unter Umständen auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Gegenstand des Gutachtenauftrags für die Entscheidung des Rechtsstreits letztlich nicht erheblich ist. Ob die Kosten eines Privatgutachtens \"notwendig\" waren, beurteilt sich allein aus der Sicht der Partei zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags.*)

2. Wird eine Berufung noch vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann der Berufungsbeklagte für die Tätigkeit seines Rechtsanwalts lediglich die 1,1-fache Gebühr gemäß Nr. 3201 VV-RVG erstattet verlangen und nicht die 1,6-fache Gebühr gemäß Nr. 3200 VV-RVG. Die vom Bundesgerichtshof zur Kostenerstattung bei einer Berufungsrücknahme entwickelten Grundsätze (BGH, Juristisches Büro 2003, 255 ff.) sind auch nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anwendbar.*)

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IBRRS 2005, 2784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wegfall der Einrede eines Schiedsgutachtenvertrags

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04

Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)

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IBRRS 2005, 2782
ProzessualesProzessuales
Verwirkung nach acht Jahren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 W 52/04

Der Zeitraum von 8 Jahren ist grundsätzlich geeignet, die zeitlichen Voraussetzungen des Verwirkungseinwandes zu erfüllen (Errichtung von Werbeschildern auf dem Wall einer Wohnungseingentumsanlage).*)

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IBRRS 2005, 2781
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Mahnverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2005 - 15 W 23/05

Die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren verursacht zusätzliche Kosten, wenn sich ein streitiges Verfahren vor einem Landgericht anschließt, in dem ein Rechtsanwalt für den Kläger auftreten muss. Die Kosten des Rechtsbeistands sind in diesem Fall nur dann erstattungsfähig, wenn der Kläger wirtschafltich sinnvolle Gründe dafür hatte, dass er den Rechtsanwalt nicht schon im Mahnverfahren beauftragt hat.*)

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IBRRS 2005, 2780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung bei Antragsänderung unzulässig!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.06.2005 - 4 U 105/05

Eine Berufung ist unzulässig, wenn der mit seinem in der ersten Instanz verfolgten Wandlungsbegehren unterlegene Berufungsführer nunmehr allein die Minderung des Kaufpreises begehrt.*)

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IBRRS 2005, 2779
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung auf Wertersatz im Berufungsverfahren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005 - 1 U 567/04

1. Ein im Berufungsrechtszug im Wege der Klageerweiterung geltend gemachter Wertersatzanspruch gem. § 346 Abs. 2 BGB wird nicht auf Noven gestützt, die nach § 529, §§ 31 ZPO unzulässig sind, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach außer Streit stehen und sich die streitige Anspruchshöhe aus dem Gesetz hier: § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, ergibt.*)

2. Ist die Innenverkleidung der vorderen Fahrzeugtüren konstruktiv bedingten formunbeständig und platzt diese in Höhe der Außenspiegel schlitzartig auf, liegt bei einem Gebrauchtfahrzeug ein erheblicher Mangel vor, der den Erwerber nachfehlgeschlagenen Reparaturversuchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.*)

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IBRRS 2005, 2776
BauvertragBauvertrag
Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04

Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)

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IBRRS 2005, 2772
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung: Unzuständigkeit des Gerichts

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 AR 26/05

1. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO verlangt, dass sich die Gerichte "rechtskräftig" für unzuständig erklärt haben. In analoger Anwendung kann jedoch eine beidseitige Kompetenzleugnung bereits genügen, wenn diese nicht rein gerichtsintern erfolgt.

2. Ein Verweisungsbeschluß ist ausnahmsweise nicht bindend, wenn er willkürlich in dem Sinne erfolgt, daß er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erschiene und offensichtlich unhaltbar wäre.

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IBRRS 2005, 2756
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung des Berufungsrechts: Frist für Anschlussberufung

OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 845/04

Wurde das Berufungsrecht durch das 1. JuMoG mit Wirkung vom 1. September 1004 dahin geändert, dass es für den Beginn der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung auf den Ablauf der Berufungserwiderungsfrist ankommt, nicht mehr auf die Zustellung der Berufungsbegründung, dann ist die spätere Fristbestimmung, die dem Kläger günstiger ist, anzuwenden, auch wenn die Zustellung der Hauptberufung unter der Geltung des alten Rechts erfolgt, aber die Frist nach neuem Recht bei Einlegung der Anschlussberufung noch nicht abgelaufen war.*)

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IBRRS 2005, 2755
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Parteivernehmung von Amts wegen bei fehlendem Beweis

OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 16/04

Das Gericht kann ohne Rücksicht auf die Beweislast von Amts wegen eine Parteivernehmung durchführen, wenn das Ergebnis einer Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen. Eine Parteivernehmung ist aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit gerechtfertigt, wenn bezüglich einer behaupteten telefonischen Vertragsvereinbarung kein unmittelbarer Zeugenbeweis angetreten, aber der Beklagte für Vorgespräche seine Angehörigen als Gesprächszeugen anbieten kann. Dann ist es zulässig, den Kläger als Partei zu vernehmen. Geboten ist dies, wenn der Kläger substantiiert geltend macht, die vom Beklagten angebotenen Zeugen hätten in erster Instanz falsch ausgesagt und seien auch bereits wegen einer Falschaussage in einem ähnlich gelagerten Fall vom Strafrichter verurteilt worden. Die Vernehmung der Partei ist sodann ein Beweismittel, das vom Gericht frei zu würdigen ist.*)

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IBRRS 2005, 2752
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Forderungsaufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

Im Vollstreckbarerklärungsverfahren kann nicht mit einer Forderung aufgerechnet werden, die ihrerseits der Schiedsvereinbarung unterliegt.*)

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IBRRS 2005, 2751
ProzessualesProzessuales
Zumutbarkeit von Prozesskosten für Massegläubiger

KG, Beschluss vom 27.06.2005 - 12 W 31/05

Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO, die durch einen Erfolg der vom Insovenzverwalter beabsichtigten Prozessführung ihre Befriedigungsmöglichkeit verbessern, ist es regelmäßig zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen, so dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht vorliegen. Die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt, BGH, X ARZ 264/05.*)

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IBRRS 2005, 2749
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Heilung fehlender Parteizustellung seit dem ZustRG

OLG München, Beschluss vom 05.07.2005 - 32 Wx 56/05

Nach der Neufassung von § 189 ZPO durch das Gesetz zur Reform von Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 20.6.2001 (BGBl. I 1206) kann das Unterbleiben der Parteizustellung einer im Urteilswege ergangenen Einstweiligen Verfügung durch deren formgültige Amtszustellung auch dann geheilt werden, wenn der Vollziehungswille des Antragstellers dem Antragsgegner nicht auf andere Weise zur Kenntnis gebracht wird.*)

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IBRRS 2005, 2748
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckung französischen Versäumnisurteils

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2005 - 9 W 8/05

Ein französisches Versäumnisurteil (jugement réputé contradictoire) ist in Deutschland vollstreckbar, auch wenn das französische Gericht sich ohne Begründung über die ihm bekannte Vereinbarung deutschen Rechts und die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes hinweggesetzt hat, sofern dem Schuldner die Verteidigung und die Einlegung eines Rechtsbehelfs in Frankreich möglich und zumutbar war.*)

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IBRRS 2005, 2746
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verwerfung bei Nichtexistenz von Beschwerdeinstanz?

OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2005 - 4 W 134/05

Wenn ein Beschwerderechtszug überhaupt nicht gegeben ist, kann das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde selbst verwerfen.*)

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IBRRS 2005, 2745
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenenfestsetzung bei vorangegangenem Versäumnisurteil

KG, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 W 243/05

Wird gegen ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt und als dann über die Hauptsache ein Vergleich geschlossen, so ist die Kostenentscheidung des Versäumnisurteils auch dann keine geeignete Grundlage der Kostenfestsetzung, wenn im Vergleich nur eine Bestimmung über die "weiteren Kosten des Rechtsstreits" und die Kosten des Vergleichs getroffen wird.*)

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IBRRS 2005, 2744
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Widerrufsfristverlängerung bei gerichtlichem Vergleich

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2005 - 19 U 46/05

1. Für die außergerichtliche Verlängerung der Widerrufsfrist in einem gerichtlich protokollierten Vergleich ist keine Anzeige vor Fristablauf gegenüber dem Gericht erforderlich.*)

2. Hält das erstinstanzliche Gericht einen Vergleichswiderruf zu Unrecht für unwirksam, kann der Rechtsstreit gemäß § 538 ZPO zurückverwiesen werden.*)

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IBRRS 2005, 2741
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versäumnisurteilszustellung bei Wohnsitz im Ausland

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2005 - 16 U 59/05

1. Ist der Beklagte Eigentümer eines Appartements in Spanien und nach seinen eigenen Angaben dort wohnhaft, so kann ihm dort eine Klageschrift oder ein Versäumnisurteil nach § 183 ZPO per Einschreiben mit Rückschein direkt zugestellt werden.*)

2. Der Hausmeister der Appartementanlage gilt dabei als Postbevollmächtigter, wenn es zu seinen Aufgaben gehört, Postsendungen in die nummerierten Briefkästen der zentralen Briefkastenanlage einzusortieren und bei Einschreiben auch den Empfang zu bestätigen.*)

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IBRRS 2005, 2717
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urkundenverfahren: Einrede der Schiedsvereinbarung

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2005 - 5 U 86/05

Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.). Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 136) zum Wechselprozess ist auf das „schlichte“ Urkundenverfahren gemäß § 592 ZPO nicht zu übertragen.*)

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IBRRS 2005, 2709
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Pfändung einer Internet-Domäne

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 5/05

a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.*)

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.*)

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IBRRS 2005, 2708
ProzessualesProzessuales
"Weitere" Vollstreckung unzulässig: Folgen

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 10/05

Wird in der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO die "weitere" Vollstreckung aus einem bestimmten Titel für unzulässig erklärt, ist regelmäßig auf die Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Titels erkannt.*)

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IBRRS 2005, 2703
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Folgen der unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.08.2005 - 8 W 1538/05

Stellt das zuständige Gericht nach Weiterleitung der Klageerwiderung des Beklagten an den Kläger ohne weitere Fristsetzung nach 6 Monaten der Untätigkeit der Parteien fest, dass das Verfahren gem. § 7 Nr. 3 AktO als erledigt gilt, ohne die Parteien hiervon in Kenntnis zu setzen, so stellt dies eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 21 Abs. 1 GKG dar, die für die Entstehung späterer Gerichtskosten der Parteien regelmäßig als ursächlich zu sehen ist.

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IBRRS 2005, 2658
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2005 - 4 W 165/05

Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO voraus.*)

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IBRRS 2005, 2642
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer bei Teilerledigung

BGH, Beschluss vom 13.07.2005 - XII ZR 295/02

a) Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemißt sich auch die Beschwer des weiter Klageabweisung begehrenden Beklagten grundsätzlich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.*)

b) Die Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren ist mit einer Differenzrechnung (dazu BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92 - NJW-RR 1993, 765 und Beschluß vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) zu ermitteln.*)

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IBRRS 2005, 2633
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Anschlußberufung im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Beschluss vom 07.06.2005 - X ZR 174/04

Die Anschlußberufung kann im Patentnichtigkeitsverfahren weiterhin bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses gelten insoweit nicht.*)

Jedoch ist die Anschlußberufung dann, wenn sie vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegt wird, entsprechend der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses geltenden Regelung in § 522a Abs. 2 ZPO bis zum Ablauf dieser Frist zu begründen.*)

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IBRRS 2005, 2630
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Annexzuständigkeit der Ehegerichte

BGH, Beschluss vom 22.06.2005 - XII ZB 186/03

a) Die nach Art. 3 Abs. 1 Brüssel II-VO begründete Annexzuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung endet im Falle der Entführung der gemeinsamen Kinder in das Ausland, wenn innerhalb der Jahresfrist kein Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt worden ist und die Kinder sich in ihrem neuen Umfeld sozial integriert haben.*)

b) Zur Vollstreckbarerklärung der Kostenentscheidung eines ausländischen Verbundurteils (hier: Italien), wenn einheitlich über die Kosten des Ehestatusverfahrens und des als Folgesache geführten Sorgerechtsstreits entschieden worden ist und das ausländische Gericht für die erlassene Sorgerechtsentscheidung international unzuständig war.*)

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IBRRS 2005, 2628
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Streitgegenstands eines Berufungsverfahrens

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - XII ZR 155/04

Der Streitgegenstand eines Berufungsverfahrens bestimmt sich nach den Anträgen, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Parteivortrags auszulegen sind.*)

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IBRRS 2005, 2627
ProzessualesProzessuales
Muss Gerichtsvollzieher Mangeleinrede beachten?

BGH, Beschluss vom 07.07.2005 - I ZB 7/05

Der Einwand des Schuldners, die im Zug-um-Zug-Urteil als Gegenleistung konkret bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, ist vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2005, 2625
ProzessualesProzessuales
Nachweis der Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 23/05

Der Nachweis der Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Rechtsnachfolge zugesteht, § 288 ZPO, und der bisherige Gläubiger der Erteilung der Vollstreckungsklausel an den Rechtsnachfolger zustimmt. § 138 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.*)

Der Rechtspfleger kann im Rahmen der Ermessensausübung verpflichtet sein, den Schuldner und den bisherigen Gläubiger anzuhören, wenn der Antragsteller substantiiert darlegt, daß und aus welchen nachvollziehbaren Gründen zu erwarten ist, daß der Schuldner die Rechtsnachfolge zugestehen und der bisherige Gläubiger der Klauselerteilung zustimmen werde.*)

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IBRRS 2005, 2624
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedingte Berufungseinlegung

BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05

Zur Frage, wann eine Berufung unter der Bedingung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe eingelegt und damit unzulässig ist (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).*)

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IBRRS 2005, 2597
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie muss die Gemeinschaft im WEG-Verfahren bezeichnet werden?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 20 W 138/04

1. Für die wirksame Verfahrenseinleitung im Wohnungseigentumsverfahren ist die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen.*)

2. Es ist nicht zulässig, durch Eigentümerbeschluss die Möglichkeit zu schaffen, sog. Eventualeinberufungen vorzunehmen. Hierfür fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz.*)

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IBRRS 2005, 2594
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Welche Bedeutung hat "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 ZPO?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 9 U 55/04

Dem Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 ZPO kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Es handelt sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden können.*)

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IBRRS 2005, 2593
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung in Schwimmsteganlage unzulässig?

OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04

Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.

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IBRRS 2005, 2588
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit von Rechtsmittel bei Hauptsacheerledigung

BayObLG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2Z BR 22/04

Erledigt sich das Verfahren nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde in der Hauptsache, so bleibt das Rechtsmittel nur zulässig, wenn es auf die Kosten beschränkt wird.*)

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IBRRS 2005, 2587
ImmobilienImmobilien
Gegenbeweis auch bei privater Urkunde zulässig?

KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03

1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.

2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.

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IBRRS 2005, 2584
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überprüfung einer landgerichtlichen WEG-Kostenentscheidung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2005 - 20 W 125/05

1. Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses nach Beschwerderücknahme isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte.*)

2. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn nach gerichtlichem Hinweis auf die Erfolglosigkeit die Beschwerde zurückgenommen wird.*)

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IBRRS 2005, 2581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2005 - 28 U 161/04

1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.*)

2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.*)

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IBRRS 2005, 2579
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Werklieferungsverträgen

OLG Köln, Urteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04

1. Nach der am 01.03.2002 in Kraft getretenen EuGVVO ist beim Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen der für die internationale Gerichtszuständigkeit maßgebliche Erfüllungsort nicht mehr, wie zur Zeit der Geltung des EuGVÜ, nach dem IPR des Gerichtsstaates zu bestimmen. Maßgebend ist jetzt allein der Ort in einem Mitgliedsstaat, an dem die Waren vertragsgemäß geliefert worden sind oder hätten geliefert werden können, bzw. der Ort, an dem die Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen. Abgestellt wird nunmehr ohne kollisionsrechtliche Verweisung einheitlich für Leistung und Gegenleistung auf den Ort der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung, jedenfalls dann, wenn der hiernach ermittelte Erfüllungsort innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der EuGVVO liegt.

2. Der Begriff der Dienstleistung ist weit auszulegen. Im Kern geht es um Dienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, um Werk- und Werklieferungsverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse, wobei gemeinsames Merkmal ist, dass eine tätigkeitsbezogene Leistung erbracht wird.

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IBRRS 2005, 2570
ProzessualesProzessuales
Verlängerung des Selb. Beweisverfahrens bei Ergänzungsfragen

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2004 - 12 W 40/04

Der Beendigungszeitpunkt des Selbständigen Beweisverfahrens wird hinausgeschoben, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach Übersendung der Protokolle Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.

Für die Frage, ob Ergänzungsanträge innerhalb angemessener Frist gestellt sind, ist auf die Übersendung des Protokolls abzustellen, da erst aus dem Protokoll für die Partei letztlich ersichtlich ist, welche Ausführungen des Sachverständigen zugrunde zu legen sind.

Ein Zeitraum von ca. einem Monat zwischen Übersendung des Protokolls und Eingang des Antrags auf weitere Begutachtung ist als in diesem Sinne angemessene Frist anzusehen, wenn die Sache einen nicht unerheblichen Umfang hat.

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IBRRS 2005, 2551
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufrechnung in der Vollstreckungsabwehrklage möglich?

BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 351/03

War im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eine Aufrechnungslage nicht gegeben, kann der auf die Aufrechnung gestützte Einwand der Erfüllung nicht deshalb gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert sein, weil die Aufrechnungslage hätte geschaffen werden können.*)

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IBRRS 2005, 2539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mahnverfahren: Kostentragung bei Abstandnahme von Klage

BGH, Beschluss vom 21.07.2005 - VII ZB 39/05

1. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO findet nicht entsprechend Anwendung, wenn der Kläger nach Abschluß des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknimmt.*)

2. In diesem Fall wird der Rechtsstreit nicht wie durch die Zurücknahme der Klage endgültig beendet; das Verfahren kommt lediglich zum Stillstand. Beide Parteien können die Fortführung des Rechtsstreits herbeiführen, indem sie erneut die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen.

3. Im Einzelfall kann die Erklärung, den Streitantrag zurückzunehmen, jedoch auch als Klagerücknahme ausgelegt werden, so daß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO unmittelbar Anwendung findet.

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IBRRS 2005, 2535
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Grundstückskauf mit Erschließungsverpflichtung

LG Marburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 O 438/04

Enthält ein Grundstückskaufvertrag zwischen einer Person des Privatrechts und der öffentlichen Hand sowohl zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Elemente, ist für einen Rechtsstreit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, wenn bei der Abwägung der unterschiedlichen Teile des Vertrages die zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben (hier: Bauleitplanung und Erschließung) der Vereinbarung ihr entscheidendes Gepräge geben.

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IBRRS 2005, 2516
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Pfändbarkeit der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfaßten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar.*)

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IBRRS 2005, 2515
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berechnung des pfändbaren Betrages bei Pfandbeschluss

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 Abs. 4 ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen.*)

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IBRRS 2005, 2512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge gegen Berufungsurteil

BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 249/03

a) Gegen ein unter Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergangenes Berufungsurteil findet eine Gehörsrüge in entsprechender Anwendung des § 321a ZPO auch dann nicht statt, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, diese Entscheidung aber einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO unterliegt.*)

b) Macht eine Prozeßpartei nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine mit dem Hinweis auf prozessuale Risiken verbundene Anregung des Berufungsgerichts zusätzlich von einer nach § 321 a ZPO nicht statthaften Gehörsrüge Gebrauch, ist diese nicht nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als zulässig zu behandeln (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 10/03, NJW 2004, 1598).*)

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IBRRS 2005, 2507
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erinnerung des Schuldners gegen bereits beendete Maßnahme

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

Zur Unzulässigkeit einer Erinnerung des Schuldners gegen eine bereits beendete Maßnahme zur Vollstreckung eines Räumungsanspruchs.*)

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IBRRS 2005, 2506
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erweiterte Pfändung überjähriger Rückstände

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 273/03

Erfaßt die erweiterte Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche überjährige Rückstände, trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat.*)

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