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Sachgebiet: Prozessuales

15968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3068
ProzessualesProzessuales
Persönliche Unterwerfung bei Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 137/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3066
ProzessualesProzessuales
Freigabe der Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 25/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3065
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtigkeitsklage wegen fehlerhafter Prozessvertretung

BGH, Urteil vom 10.05.2005 - XI ZR 358/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3063
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren vor BGH

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - IX ZA 6/05

Die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines redlichen Erwerbs gehen im Vermögensrecht nur dann zu Lasten des Erwerbers, wenn überhaupt greifbare Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen.

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IBRRS 2005, 3057
ProzessualesProzessuales
Erhöhte Vergütung nur bei ausreichendem Vorschuss

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2005 - 12 W 76/05

1. Eine besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG (jetzt § 13 JVEG) setzt voraus, dass ein ausreichender Vorschluss gezahlt ist.*)

2. Nach Beendigung des Rechtsstreits ist die Anforderung eines weiteren Vorschusses gegenüber einer hierzu nicht bereiten Partei nicht durchsetzbar.*)

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IBRRS 2005, 3046
ProzessualesProzessuales
Keine Terminsgebühr bei Vergleich im schriftlichen Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2005 - 12 W 78/05

Die Mitwirkung am Zustandekommen des im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs lässt für den Beschwerdeführer keine Gebühr nach Nr. 3104 Anlage 1 zum RVG entstehen.*)

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IBRRS 2005, 3036
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten

KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 W 281/05

Das Vorliegen eines Routinefalls, bei dem ein vorbereitendes Mandantengespräch in der Regel entbehrlich ist, kann verneint werden, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der gegnerischen Partei angeordnet und der Rechtsanwalt der auswärtigen Partei - wie vom Gericht erbeten - gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO bevollmächtigt sein soll.*)

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IBRRS 2005, 3027
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit, wenn Richter Stellungnahmefrist nicht abwartet?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2005 - 5 W 237/05

Nicht in jedem Fall, in dem der Richter vor Ablauf einer den Parteien gesetzten Stellungnahmefrist entschieden hat, liegt eine grobe Verletzung von Verfahrensgrundrechten und ein hieraus ableitbarer Befangenheitsgrund vor.*)

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IBRRS 2005, 3026
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Elektronischer Terminplaner versagt: keine Entschuldigung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.2005 - 5 W 243/05

Das Nichterscheinen des Zeugen im Termin ist dann nicht genügend entschuldigt, wenn der Zeuge lediglich geltend macht, den Termin ordnungsgemäß in seinem elektronischen Terminplaner eingetragen, den akustischen Hinweis wohl aber überhört zu haben, oder der Terminplaner habe kein akustisches Signal ausgesendet.*)

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IBRRS 2005, 3024
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Streitwert der Räumungsklage: Gesamtbruttomietzins nach GKG a.F.

KG, Beschluss vom 25.08.2005 - 8 W 37/05

Zur Bemessung des Streitwerts für eine Räumungsklage des (Haupt)Vermieters gegen den Untermieter.*)

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IBRRS 2005, 3022
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: "Manipulierter" Datumsstempel auf Empfangsbekenntnis

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2005 - 9 U 56/05

1. Zur Darlegungs- und Beweislast eines Berufungsklägers, der sich gegen die drohende Verwerfung seiner Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist wendet, indem er behauptet, der Datumsstempelabdruck neben der Unterschrift seines Prozessbevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis, mit dem dieser den Erhalt des angefochtenen Urteils bestätigt, stamme nicht aus dessen Kanzlei; tatsächlich sei das Urteil erst später zugestellt worden*)

2. Zu den nach § 236 II ZPO erforderlichen Darlegungen in einem Wiedereinsetzungsantrag.*)

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IBRRS 2005, 3021
ProzessualesProzessuales
Schiedsspruch: Inhaltliche Bestimmtheit für die Vollstreckung

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 21/05

Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung, insbesondere eine hinreichend bestimmte Gegenleistung, zu der Zug um Zug verurteilt wurde, enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.*)

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IBRRS 2005, 3019
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs: Erledigung

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 23/05

1. Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Antragstellers kann unter bestimmten Voraussetzungen als Antragsrücknahme mit Antrag auf Kostenentscheidung nach billigem Ermessen ausgelegt werden.*)

2. Bei einer durch Schiedsspruch zuerkannten unbedingten Zahlungsverpflichtung gibt eine mehrwöchige Untätigkeit des Schuldners dem Gläubiger regelmäßig Anlass, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag verfrüht gestellt ist, sind auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2005, 3014
ImmobilienImmobilien
Gewerberaummietvertrag: Schadenersatz bei Ausfall der Bürgschaft?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05

Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)

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IBRRS 2005, 3010
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Schlichtungsausschuss als Schiedsgericht?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.05.2005 - 8 Sc 1/04

Der Schlichtungssausschuss des Landesverbandes B. der Kleingärtner e.V. ist ein Schiedsgericht im Sinne des § 1066 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 3009
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Heilung des Formmangels einer Schiedsvereinbarung

BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - III ZB 65/04

Liegt ein Formmangel der Schiedsvereinbarung vor und hat der Schiedsbeklagte dennoch vor dem Schiedsgericht zur Hauptsache verhandelt ohne Einwendungen gegen den Formmangel zu erheben, so ist der Formmangel nicht zu berücksichtigen.

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IBRRS 2005, 3007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Widerruf eines wirksamen Anerkenntnisses

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2005 - 13 U 99/05

Kündigt der Beklagte schriftsätzlich als seinen Antrag im Termin zur mündlichen Verhandlung den Klaganspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anzuerkennen und auf die Ausführung der Rechte im Nachverfahren zu verzichten, so ist er an diese Entscheidung gebunden und kann sie im Termin nicht widerrufen und Klagabweisung beantragen, wenn er nicht schriftsätzlich deutlich gemacht hat, dass er sich die endgültige Entscheidung bis zum Verhandlungstermin vorbehalten wolle.*)

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IBRRS 2005, 3005
ProzessualesProzessuales
Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 W 692/05

Bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO fällt eine 1,2 Terminsgebühr an, wenn die Parteivertreter außergerichtliche Vergleichsgespräche führen (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, 3 W 4006/04; 2 W 208/05).*)

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IBRRS 2005, 3000
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zahlungspflicht auch bei Einwendungen: Unwirksam!

BGH, Urteil vom 05.07.2005 - X ZR 60/04

1. Seit der Eröffnung der Revision auch gegen Urteile des Landgerichts durch die Zivilprozeßnovelle 2002 kann das Revisionsgericht Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen, wenn eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte - verschiedene Landgerichte, verschiedene Oberlandesgerichte oder ein Landgericht und ein Oberlandesgericht - denkbar ist. Daß die Klausel nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet wird, steht der Auslegung durch das Revisionsgericht nicht entgegen.*)

2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versorgungsunternehmens ist folgende Klausel gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam:

"Trotz rechtzeitiger Mitteilung [der Einwendungen gegen die Rechnung der Klägerin] bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte jedoch unberührt. Die Einwendungen sind im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Ist eine Einwendung begründet, so wird der zuviel gezahlte Betrag verrechnet oder auf ausdrücklichen Wunsch des Entgeltpflichtigen erstattet."*)

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IBRRS 2005, 2995
ProzessualesProzessuales
Amtshaftung wegen zu hohen gerichtlichen Streitwerts?

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - III ZR 21/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2994
ImmobilienImmobilien
Reduzierung der Grundstücksfläche durch Umlegungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04

Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.

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IBRRS 2005, 2993
ProzessualesProzessuales
Kostenverteilung bei gemeinsam vertretenen Streitgenossen

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04

Bei unterschiedlichem Prozessausgang für gemeinsam von demselben Rechtsanwalt vertretene Streitgenossen, kann derjenige mit der günstigeren Erstattungsquote gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich den vollen Haftungsanteil ansetzen, den der Streitgenosse dem gemeinsamen Anwalt schuldet.

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IBRRS 2005, 2992
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ende des Mietverhältnisses während Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

Endet das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines noch andauernden Zwangsvollstreckungsverfahrens, in dem der Mieter einen Titel zur Ersatzvornahme hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erwirkt hat, so erledigt sich damit gleichsam das Zwangsvollstreckungsverfahren, da der Mieter insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Beseitigung der Mängel haben kann.

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IBRRS 2005, 2991
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldnerantrag auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 53/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2990
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04

1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.

2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.

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IBRRS 2005, 2987
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abweisung des Einstellungsantrages bei fehlendem Schutzantrag

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 126/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2984
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rückzahlungsverpflichtung des Nachlasspflegers

BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZR 25/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2983
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Berechnung des Beschwerdewertes bei Räumungsklage

BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 70/04

1. Für die Räumungsklage berechnet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Danach ist, wenn das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig ist, der auf die gesamte streitige Zeit entfallende Pacht- oder Mietzins anzusetzen, wenn nicht der 25-fache Betrag des einjährigen Mietzinses geringer ist.

2. Zu den Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses streitig ist, zählen auch Räumungsklagen nach vorangegangener Kündigung.

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IBRRS 2005, 2982
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gem § 544 ZPO

BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - III ZR 235/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2981
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versämung der Begründungsfrist

BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 68/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen der erfolgreichen Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 24.08.2005 - VI ZR 227/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2968
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen verweigerter Terminsverlegung?

KG, Beschluss vom 02.03.2004 - 15 W 15/04

Mit der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und in der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.

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IBRRS 2005, 2967
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bis wann sind Anträge nach § 494a ZPO zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZB 35/04

Anträge nach § 494 a ZPO sind unzulässig, wenn und solange im Werklohnprozess des Antragsgegners ein Gewährleistungsanspruch des Antragstellers zur Aufrechnung gestellt ist, der sich auf Mängel bezieht, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.*)

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IBRRS 2005, 2959
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sicherheitsvollstreckung ohne Vollstreckungsklausel-Zustellung

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 14/05

Für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a, 750 Abs. 3 ZPO bedarf es der Zustellung der Vollstreckungsklausel nur in den Fällen des § 750 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2957
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.




IBRRS 2005, 2956
ProzessualesProzessuales
Unzulässige materiellrechtliche Einwendungen

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - I ZB 2/05

Der zur Vornahme einer vertretbaren Handlung verurteilte Schuldner kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geltend machen, die Vornahme der Handlung sei für ihn unzumutbar (geworden) oder führe nicht zum Erfolg.*)

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IBRRS 2005, 2955
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung nach § 17 Abs. 2 GVG zu den Verwaltungsgerichten?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2005 - 1 W 64/03

Nach dem Wortlaut und Sinn des § 17 Abs. 2 GVG ist eine Verweisung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit nur dann geboten und zulässig, wenn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten schlechthin, das heißt für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht gegeben ist.

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IBRRS 2005, 2953
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenlast bei Anerkenntnis im Prozess

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2005 - 4 U 161/04

1. Eine Kostentragung des Klägers kommt nur bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO in Betracht, nicht bei einem späteren (§ 91 Abs. 1 ZPO).

2. Die Kostenlast hinsichtlich einer Hauptsacheerledigung hat der Beklagte zu tragen. Das Gericht entscheidet gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen.

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IBRRS 2005, 2949
ImmobilienImmobilien
Unmöglichkeit bei zeitweiligem Erfüllungshindernis

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03

1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.

3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.

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IBRRS 2005, 2946
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeeinlegung bei Urkundsbeamten statt Rechtspfleger

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

Wird die Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24a 1 Nr. 1a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten vorgenommen, ist das Rechtsmittel wegen Forumunwirksamkeit unzulässig.

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IBRRS 2005, 2942
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Veranlasserprinzip bei Kostentragungsfrage

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.07.2005 - 4 W 93/05

1. Hat der Kläger den Rechtsstreit nicht veranlasst, sind die Kosten des Rechtsstreits vom Veranlasser zu tragen.

2. Veranlasser können insbesondere die Beschwerdeführer sein, welche durch die von Ihnen gefertigte Klageschrift und ohne Vollmacht der als Kläger bezeichneten Partei das Verfahren eingeleitet und damit den Rechtsstreit "veranlasst" haben.

3. Die Kostenregelungen der ZPO, die von einer Kostentragungspflicht des unterliegenden Klägers ausgehen, setzen voraus, dass die jeweiligen Parteien richtig bezeichnet und auch tatsächlich wirksam vertreten sind.

4. Im Falle einer vollmachtslosen Vertretung sind die Kosten des Rechtsstreits abweichend vom Wortlaut der §§ 91 ff, 269 Abs. 3 ZPO demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der das Auftreten des Vertreters veranlasst hat, gegebenenfalls auch dem vollmachtslosen Vertreter selbst.

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IBRRS 2005, 2937
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

KG, Urteil vom 13.05.2004 - 28 AR 73/02

Zur Anwendbarkeit von § 91a ZPO bei der Kostenentscheidung in einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckungsgericht bei gesondertem Überweisungsantrag

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2004 - 15 AR 24/04

Wird der Antrag auf Überweisung einer gepfändeten Forderung (§ 835 Abs. 1 ZPO) nicht mit dem Pfändungsantrag verbunden, sondern erst später - nach der Forderungspfändung - gesondert gestellt, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gemäß § 828 Abs. 2 ZPO auf den allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin zum Zeitpunkt des Überweisungsantrags an. Dass der vorausgegangene Pfändungsbeschluss von einem anderen Gericht erlassen wurde, spielt hierbei keine Rolle.*)

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IBRRS 2005, 2934
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 - 15 AR 43/04

1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).*)

2. Das gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht zunächst von seiner eigenen Zuständigkeit ausgeht, diese Rechtsauffassung jedoch nach 2 1/2-jähriger Verfahrensdauer und nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit einem Richterwechsel ändert.*)

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IBRRS 2005, 2933
ProzessualesProzessuales
Kein neuer Darlehensvertrag bei Beratungsverschulden

KG, Beschluss vom 07.10.2004 - 12 W 25/04

Aus einem etwaigen Beratungsverschulden der Bank kann sich grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines anderen, ihm günstigeren Vertrages ergeben; vielmehr ist der Anspruch grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet. Zum Beratungsverschulden der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windmühle.*)

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IBRRS 2005, 2929
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04

Maßgeblich für die Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft (§ 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO) ist grundsätzlich der Sachvortrag des Antragstellers. Ergibt dieser - evtl. streitige - Sachvortrag einen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand (hier: wirksame Gerichtsstandsvereinbarung mit allen Antragsgegnern), kommt eine Gerichtsstandsbestimmung nicht in Betracht, und zwar auch nicht etwa "vorsorglich" für den Fall, dass sich später im Hauptverfahren die Unwirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung herausstellt.*)

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IBRRS 2005, 2928
ProzessualesProzessuales
Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 W 25/04

1. Erhebt der Insolvenzverwalter nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) eine Klage, so sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegener erstatten muss, eine Neumasseschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.*)

2. Stellt sich bei einer Neumasseschuld heraus, dass die Masse zur vollen Befriedigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und aller Neumasseschulden (§ 209 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 InsO) nicht ausreicht, kommt ein Leistungstitel gegen den Insolvenzverwalter nicht in Betracht; auch im Kostenfestsetzungsverfahren kann gegen den Insolvenzverwalter in diesem Fall nur ein Feststellungstitel ergehen.*)

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IBRRS 2005, 2927
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2004 - 15 W 23/04

Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören immer dann zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn die Parteien und der Streitgegenstand identisch sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten des Beweisverfahrens "notwendig" waren; ebenso spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren im späteren Hauptprozess "verwertet" wurden.*)

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IBRRS 2005, 2926
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Mahngerichts bei mehreren Antragsgegnern

KG, Beschluss vom 05.01.2005 - 28 AR 103/04

Zur Anwendbarkeit von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei der Bestimmung des Mahngerichts.*)

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IBRRS 2005, 2923
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch Gericht

BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - XII ZR 63/03

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wenn trotz ausreichend vorgetragener Anknüpfungstatsachen zur Höhe eines entgangenen Gewinns eine Beweiserhebung unterbleibt.*)

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