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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1887
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruchsabtretung des Gläubigers im laufenden Verfahren

BGH, Urteil vom 19.10.2000 - IX ZR 255/99

Allein die nachträgliche Kenntnis des Schuldners davon, daß der Gläubiger den titulierten Anspruch vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an einen Dritten abgetreten hat, begründet grundsätzlich keinen Einwand, auf den eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den aus dem Titel vorgehenden Zedenten gestützt werden kann.*)

Verlangt der Titelgläubiger Zahlung, obwohl er den geltend gemachten Anspruch während des Rechtsstreits abgetreten hat, und erhält der Schuldner, der davon erfährt, auf Anforderung keine inhaltlich übereinstimmenden Erklärungen des alten und des neuen Gläubigers, an wen er leisten soll, kann er mit schuldbefreiender Wirkung hinterlegen.*)

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IBRRS 2005, 1886
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladungsfähige Anschrift des Beklagten im Arzthaftungsprozess

BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99

a) Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Geschädigten im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.*)

b) Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, daß von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozeß mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses).*)

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IBRRS 2005, 1878
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Beschwer der Verurteilung wegen Beseitigung v. Kontaminationen

BGH, Beschluss vom 20.04.2005 - XII ZR 92/02

Die Beschwer eines zur Beseitigung von Kontaminationen Verurteilten bemißt sich nicht nach dem vom Kläger behaupteten, sondern nach dem tatsächlichen, vom Gerichtssachverständigen festgestellten Kostenaufwand (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488 ff.).*)

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IBRRS 2005, 1860
ProzessualesProzessuales
Versehentliches Urteil gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter

OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2005 - 5 U 132/05

1. Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen, ist das ohne Einfluss auf einen vom Schuldner geführten Rechtsstreit.

2. Richtet sich das Urteil gleichwohl gegen den Insolvenzverwalter, kann dieser die Entscheidung nur mit dem Ziel der Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz anfechten, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, jedoch lediglich eine einfache Insolvenzforderung betroffen ist.

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IBRRS 2005, 1839
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens durch Beklagten

BGH, Beschluss vom 08.02.2001 - VII ZR 477/00

Der Revisionsbeklagte kann die Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Prozesses bis zur Entscheidung über die Annahme der Revision durch einen beim Revisionsgericht einzureichenden Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der zweiten Instanz erklären.*)

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IBRRS 2005, 1828
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung eines Einzelrichters zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 22.05.2001 - X ZR 21/00

Einverständnis der Parteien im Sinne von § 524 Abs. 4 ZPO liegt nicht vor, wenn zunächst nur eine Partei ihre Zustimmung zu einer Entscheidung durch den Einzelrichter erklärt hat und erst nach deren Widerruf die andere Partei ihre Zustimmung erklärt.*)

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IBRRS 2005, 1827
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Revisionsfrist

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - XI ZR 161/01

a) Nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist nur gewährt werden, wenn innerhalb der Frist ein ordnungsgemäßer Prozeßkostenhilfeantrag gestellt worden ist.*)

b) In der Rechtsmittelinstanz darf die nach § 117 Abs. 4 ZPO erforderliche Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruckerklärung nur dann durch die Bezugnahme auf einen in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck ersetzt werden, wenn zugleich unmißverständlich mitgeteilt wird, daß seitdem keine Änderungen eingetreten sind.*)

c) § 85 Abs. 2 ZPO findet sowohl im Prozeßkostenhilfe-Verfahren als auch im Verfahren über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Anwendung.*)

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IBRRS 2005, 1813
ProzessualesProzessuales
Pfändung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 20/05

Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen untereinander zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung nicht unterworfen sind.*)

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IBRRS 2005, 1802
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Begründung der Verspätung

BGH, Urteil vom 04.05.2005 - XII ZR 23/03

a) Zu den Voraussetzungen des § 282 Abs. 1 ZPO (im Anschluß an BGH Urteil vom 1. April 1992 - VIII ZR 86/91 - NJW 1992, 1995).*)

b) Das im Rechtszug übergeordnete Gericht kann die fehlerhafte Begründung der Verspätung nicht durch eine andere ersetzen oder die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen (im Anschluß an BGH Urteil vom 13. Dezember 1989 - VIII ZR 204/82 - NJW 1990, 1302, 1304).*)

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IBRRS 2005, 1799
ImmobilienImmobilien
Vollzug der Auflassung bei rechtskräftigem Urteil

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2005 - 3 Z BR 274/04

Ist der Käufer eines Grundstücks zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat (§ 894 ZPO).

Dem Formerfordernis des § 925 BGB kann dann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer und Vollstreckungsgläubiger unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklärt (vgl. BayObLGZ 1983, 181/185 = Rpfleger 1983, 390 f.). In einem solchen Fall findet aber nicht eine - erneute - Abgabe der bereits durch Urteil ersetzten und damit existenten Auflassungserklärung statt. Fingiert wird nur die Anwesenheit des verurteilten Käufers. Der Käufer kann daher nicht wegen Abgabe einer Willenserklärung als Veranlassungsschuldner für die Kosten der Urkunde herangezogen werden.

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IBRRS 2005, 1780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfassungsbeschwerde erst nach Gehörsrüge

BVerfG, Beschluss vom 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

1. Das Erfordernis, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache sonst zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu ergreifen, um die Verfassungsverletzung auszuräumen, umfasst auch diejenigen Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist.

2. Demnach muss bei einer Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO die Einlegung des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO a.F. erfolgen, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann.

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IBRRS 2005, 1779
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Meinungsstreit im BGH: § 522 Abs. 2 ZPO unanwendbar!

BVerfG, Beschluss vom 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

1. Eine Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO begegnet weder aus Gründen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) noch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip darf der Zugang zu den durch die Zivilprozessordnung eröffneten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden.

3. Beabsichtigt das OLG, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, und wird zwischenzeitlich eine Pressemeldung veröffentlicht, wonach ein Senat des BGH die Rechtsauffassung anderer Senate in einem für die Berufung relevanten Punkt nicht teilt, so muss die Entscheidung des OLG bis zur Veröffentlichung der BGH-Entscheidung zurückgestellt werden.

4. Ergibt sich aus der dann veröffentlichten BGH-Entscheidung, dass ein Senat tatsächlich von der Auffassung anderer Senate des BGH abweicht, kann die Berufung nicht mehr nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden, weil in diesem Fall jedenfalls von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auszugehen ist.

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IBRRS 2005, 1775
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrensaussetzung bis zur BVerfG-Entscheidung

BGH, Beschluss vom 09.02.2000 - VIII ZR 337/97

Verfahrensaussetzung bis zu einer BVerfG-Entscheidung.

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IBRRS 2005, 1768
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nur bei unverschuldetem Fristversäumnis

KG, Beschluss vom 06.01.2005 - 16 UF 114/04

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nur gewährt werden, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die maßgebliche Frist einzuhalten, § 233 ZPO.

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IBRRS 2005, 1753
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde - Erstattung von nötigen Kosten

KG, Beschluss vom 07.04.2005 - 1 W 81/05

Nach § 91 Absatz 1 ZPO sind die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten des Rechtsstreits nur insoweit zu erstatten, wie diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

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IBRRS 2005, 1705
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erhebliche Überschreitung d. Kostenvorschusses: Entschädigung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2005 - 14 W 305/05

1. Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist ( Abgrenzung zu OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLGR Frankfurt 2004, 32 ).

2. Die Entschädigung eines Sachverständigen wird erst mit der Vorlage des Gutachtens bei Gericht fällig.

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IBRRS 2005, 1701
ProzessualesProzessuales
Wirksamer Vollstreckungsauftrag

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 18/05

1. Eine bestimmte Form ist für den Vollstreckungsauftrag nicht vorgeschrieben, er kann vielmehr mündlich und insbesondere auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden.

2. Deshalb spricht viel dafür, dass ein Vollstreckungsauftrag auch dann - formlos wirksam - erteilt ist, wenn er durch ein mit eingescannter Unterschrift versehenes Schriftstück übermittelt worden ist.

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IBRRS 2005, 1698
ProzessualesProzessuales
Kosten bei Rechtsmittelrücknahme

OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2005 - 4 W 87/05

In Wohnungseigentumssachen ist auch nach einer Rechtsmittelrücknahme für die außergerichtlichen Kosten allein die Spezialvorschrift des § 47 Satz 2 WEG anwendbar, die in jedem Fall eine Abwägung nach billigem Ermessen verlangt; dabei kommt die Anordnung der Kostenerstattung nur als Ausnahme von der Regel in Betracht.*)

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IBRRS 2005, 1693
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einbeziehung eines Streithelfers zumutbar?

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2005 - 16 W 44/05

1. Grundsätzlich ist die Ausdehnung eines selbständigen Beweisverfahrens auf einen weiteren Antragsgegner, auch nach bereits erfolgter Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens, möglich.

2. Die Einbeziehung eines Streithelfers ist aber nicht möglich, wenn kein gemeinsamer Gerichtsstand vereinbart ist.

3. Eine Einbeziehung ist nicht zumutbar, wenn das Verfahren bereits seit mehr als vier Jahren läuft.

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IBRRS 2005, 1687
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung des Sachverständigen: Beschwerdewert

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2004 - 4 W 493/04

Das Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist keine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 48 Abs. 2 GKG. Der Beschwerdewert bemisst sich daher gem. § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, das mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwertes anzusetzen ist.*)

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IBRRS 2005, 1686
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit aufgrund fehlender öffentlicher Bestellung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2005 - 6 E 58/05

Ist der mit der Erstellung des Gutachtens gerichtlich Beauftragte kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gibt nur dies noch keinen berechtigten Anlass, an seiner Unbefangenheit, Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit i.S.d. § 406 ZPO zu zweifeln.*)

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IBRRS 2005, 1679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kosten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2005 - 7 W 10/05

1. Die einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.

2. Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung ist eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO nicht möglich.

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IBRRS 2005, 1673
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abänderung des Prozessvergleichs bei geänderter Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 05.09.2001 - XII ZR 108/00

Zur Frage der Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung - hier: Änderung der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578 BGB (Fortführung der Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569 ff.; und vom 2. Februar 1994 - XII ZR 191/92 - FamRZ 1994, 562 ff.).*)

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IBRRS 2005, 1669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zinsen: 5 Prozent oder Prozentpunkte über Basiszinssatz?

OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04

Ein nach dem 30. März 2000 abgeschlossener gerichtlicher Vergleich, nach dem „5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2001“ zu zahlen sind, ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von „5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ geschuldet werden.

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IBRRS 2005, 1667
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

BGH, Urteil vom 03.02.1998 - X ZR 18/96

Zur Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige Angaben zur Schutzrechtslage (hier: Hinweis auf Patentschutz bei in Wahrheit lediglich vorliegender veröffentlichter Patentanmeldung und Gebrauchsmustereintragung).*)

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IBRRS 2005, 1666
ProzessualesProzessuales
Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch Anwalt!

BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

Der Rechtsanwalt hat die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten auf Vorfrist zur Bearbeitung vorgelegt werden.

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IBRRS 2005, 1665
ProzessualesProzessuales
Vorfristnotierung bei zeitaufwendigen Prozesshandlungen

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - V ZB 17/03

Dass zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung gehört, daß bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine Vorfrist notiert werden muss, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt.

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IBRRS 2005, 1663
ProzessualesProzessuales
Grundsätze zur anwaltlichen Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 21.04.2004 - XII ZB 243/03

Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird.

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IBRRS 2005, 1653
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Individualisierung von Mietzinsanspruch in Mahnbescheid

KG, Urteil vom 25.04.2005 - 8 U 236/04

Ein geltend gemachter Mietzinsanspruch ist in einem Mahnbescheid nicht hinreichend individualisiert, wenn - bei Inbetrachtkommen mehrerer Verträge - ein falsches Vertragsdatum angegeben wird, außerdem nicht ersichtlich ist, dass aus abgetretenem Recht geklagt wird und zudem - auch über etwaige Vorkorrespondenz - nicht ersichtlich ist, für welchen Zeitraum Mietzinsansprüche geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2005, 1652
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz?

KG, Beschluss vom 27.04.2005 - 24 W 26/04

Ein Beschlussanfechtungsverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht unterbrochen.*)

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IBRRS 2005, 1650
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Kundenauskunft für Rechteinhaber gegen Provider?

OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.2005 - 5 U 156/04

1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand.*)

2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen.*)

3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht.*)

4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG.*)

5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.*)

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IBRRS 2005, 1648
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Reichweite der Interventionswirkung bei Streitverkündung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2005 - 17 U 49/04

Wird die auf werkvertragliche Ansprüche gestützte Klage des Gerüstbauers gegen den Bauherrn aus Gründen der Beweislast abgewiesen (Zustandekommen eines Vertrags mit ihm nicht bewiesen; keine positiven Feststellungen über einen anderen Vertragspartner), so steht für den Folgeprozess des Gerüstbauers gegen den vom Bauherrn mit Bauleistungen beauftragten Hauptunternehmer, dem der Streit verkündet war, nicht bereits aufgrund der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess fest, dass der Vertrag über Gerüstbauarbeiten mit ihm abgeschlossen worden ist, auch wenn nach dem beiderseitigen Parteivorbringen kein Dritter als Vertragspartner des Gerüstbauers in Betracht kommt.*)

Vielmehr kann der beweispflichtige Gerüstbauer erneut aus Gründen der Beweislast ("non liquet") unterliegen (im Anschluss an BGHZ 85, 252 = NJW 1983, 820).*)

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IBRRS 2005, 1641
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Vertretung einer Behörde

BVerwG, Beschluss vom 06.04.2005 - 7 B 1.05

Eine Behörde wird nicht i.S.d. § 67 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß vertreten, wenn ein dem Vertretungszwang unterliegender Schriftsatz von einem Bediensteten unterzeichnet ist, der weder die Befähigung zum Richteramt besitzt noch Diplomjurist im höheren Dienst ist. Die fehlende Vertretungsberechtigung des Unterzeichners ist nicht deshalb unbeachtlich, weil der Schriftsatz auf einer behördeninternen Weisung oder Billigung durch einen vertretungsberechtigten Bediensteten beruht.*)

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IBRRS 2005, 1640
ProzessualesProzessuales
Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

BGH, Urteil vom 22.03.2005 - XI ZR 286/04

§ 850k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.*)

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IBRRS 2005, 1639
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

Erweist sich die in einer Nichtzulassungsbeschwerde erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs als begründet, so kann das Revisionsgericht der Beschwerde dadurch stattgeben, daß es in ein und demselben Beschluß das Berufungsurteil aufhebt und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweist. Der Zulassung der Revision bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2005, 1638
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prüfung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - VIII ZB 77/04

Wenn dem Rechtsanwalt die Handakten zur Anfertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, muß er auch prüfen, ob die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert ist (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03).*)

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IBRRS 2005, 1611
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulässiges Vorbringen im Deckungsprozess

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2005 - 12 U 432/04

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann nicht die Feststellung begehrt werden, dass der Haftpflichtversicherer die vom Versicherten verursachten Schäden zu tragen habe.*)

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann der Versicherer nicht einwenden, der Versicherte hafte dem Geschädigten wegen eines gesetzlichen Haftungsausschlusses nicht.*)

Der gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 AHB, § 152 VVG haftungsausschließende Vorsatz bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls muss nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen.*)

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IBRRS 2005, 1607
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung für Baumängel: Hemmung der Verjährung

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 72/03

1. Nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist die Verjährung, wenn sich ein Unternehmer im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins von Mängeln unterzieht, so lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt. Dabei genügt bereits die Prüfung des Werkes eines Dritten für die Hemmung nach § 639 Abs. 2 BGB a.F., wenn die Prüfung objektiv (auch) das eigene Werk betrifft und der Unternehmer damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werkes erwartet.

2. Eine Prüfung des Werkes im Sinne des § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist schon darin zu sehen, wenn dem Bauherrn mitgeteilt wird, dass die Unterlagen zur Beseitigung der Mängel an den Generalunternehmer weitergeleitet sind.

3. Des Weiteren liegt auch in der Aufnahme der vom Besteller gerügten Mängel in den Fragenkatalog des von dem Unternehmer gegen den Generalunternehmer eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens eine "Prüfung" im Sinne der genannten Vorschrift. Unerheblich ist insoweit, dass der Besteller nicht selbst Partei des selbständigen Beweisverfahrens ist. Der Unternehmer hat mit der Aufnahme in das bereits eingeleitete selbständige Beweisverfahren zu erkennen gegeben, dass sie die vom Besteller gerügten Mängel überprüfen will.

4. Dem einzelnen Wohnungseigentümer fehlt nicht deshalb die Sachbefugnis, den sogenannten großen Schadensersatz geltend zu machen, weil die Mängel, auf die er seinen Anspruch stützt, teilweise an Gebäudeteilen auftraten, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Mai 1979 (BGHZ 74, 258 ff.) die Geltendmachung des Anspruchs auf Minderung und kleinen Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum durch den einzelnen Wohnungseigentümer verneint hat, treffen auf den sogenannten großen Schadensersatz nicht zu: Die Rechte der anderen Wohnungseigentümer werden durch die Geltendmachung des großen Schadensersatzes ebensowenig berührt wie bei der Wandelung des einzelnen Kaufvertrages über Wohnungseigentum. Auch im Hinblick auf die Interessen des Schuldners besteht kein Bedürfnis zu einer einheitlichen und damit gemeinschaftlichen Ausübung des Schadensersatzanspruches, der auf Rückabwicklung des einzelnen Vertrages gerichtet ist.

5. § 634 Abs. 1 BGB a.F. erfordert eine Aufforderung zur Beseitigung der gerügten Mängel; die Erklärung muß die bestimmte und eindeutige Aufforderung enthalten, die Leistung zu bewirken, und dem Schuldner erkennbar machen, dass es mit Fristablauf "ernst" wird oder werden kann. Die Aufforderung an den Schuldner, zu erklären, dass er zur Leistung bereit sei, genügt nicht.

6. Gemäß § 634 Abs. 2 BGB a.F. ist eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft oder endgültig abgelehnt hat. Diesen gesetzlichen Alternativen gleichgestellt sind die Fälle, in denen der Unternehmer unzumutbare Bedingungen stellt oder nur ungeeignete Mängelbeseitigungsarbeiten anbietet, den Baumangel oder seine Gewährleistungspflicht entschieden bestreitet oder das Vertrauen des Bestellers auf ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert ist und er ein besonderes Interesse daran hat, dass die Nachbesserung durch ein anderes Unternehmen vollzogen oder unmittelbar der Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.




IBRRS 2005, 1596
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2004 - 8 W 45/04

1. Das selbständige Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO endet, wenn ein Hauptsacheverfahren anhängig wird und das Hauptsachegericht die Akten zur Verwertung beizieht.

2. Eine Streitverkündung im Hauptsacheverfahren beendet das selbständige Beweisverfahren nicht.

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IBRRS 2005, 1591
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2005 - 8 W 11/05

1. Das selbständige Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO endet, wenn ein Hauptsacheverfahren anhängig wird und das Hauptsachegericht die Akten zur Verwertung beizieht.

2. Eine Streitverkündung im Hauptsacheverfahren beendet das selbständige Beweisverfahren nicht.

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IBRRS 2005, 1589
Mit Beitrag
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Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel

LG Bielefeld, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 OH 30/04

1. Eine sachgerechte Schlichtung setzt weder zwingend noch im Regelfall voraus, dass ein neutraler Sachverständiger zuvor festgestellt hat, ob und in welchem Umfang von der Antragsgegnerin zu vertretende Baumängel vorliegen.

2. Es bestehen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel. Eine solche bedarf auch nicht der Form des § 1031 Abs. 5 ZPO, da es sich hier nicht um eine Schiedsvereinbarung gemäß §§ 1029 ff. ZPO handelt.

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IBRRS 2005, 1551
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Verfahrensrecht - Beschwerde mangels Rechtsmitteleinlegung unzulässig

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2005 - 16 W 2/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1550
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Verfahrensrecht - Unschlüssige Klage: Bewilligung von Prozesskostenhilfe?

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.02.2005 - 11 W 12/05

Ist die Klage unschlüssig, bietet die Rechtsverteidigung des Beklagten nur dann hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn der Kläger bereits erfolglos auf die Schlüssigkeitsbedenken hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Zuvor kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten mangels Entscheidungsreife nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2005, 1549
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Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2005 - 27 W 7/05

1. Gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1 793 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (entgegen BGH NJW 2004, 2224)*)

2. Die Einstellungsentscheidung der ersten Instanz ist als Ermessensentscheidung nur eingeschränkt überprüfbar.*)

3. Ist die Vollstreckungsabwehrklage unzulässig, so ist für eine Einstellung nach § 769 ZPO kein Raum.*)

4. Die Vollstreckungsabwehrklage ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der mit ihr verfolgte Einwand auch mit der bereits eingelegten Berufung gegen den noch nicht rechtskräftigen Titel geltend gemacht werden kann.*)

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IBRRS 2005, 1548
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Verfahrensrecht - Kostenentscheidung durch Beschwerdegericht abänderbar!

OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2005 - 16 Wx 5/05

Liegen gravierende Ermessensfehler vor, ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt, die Kostenentscheidung zu ändern und kann dabei auch neu vorgetragene Tatsachen berücksichtigen, soweit sie keine weiteren Ermittlungen erforderlich machen.

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IBRRS 2005, 1543
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Verfahrensrecht - Für Vergleichsgebühr ist Vergleichsprotokollierung nötig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.02.2005 - 12 W 15/05

Die Festsetzung einer Vergleichsgebühr setzt die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleiches voraus (a. A. OLG Naumburg, 12. Zivilsenat, OLG-R 2005, 52).*)

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IBRRS 2005, 1542
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Mitteilungspflicht verletzt: Entschädigungskürzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2005 - 10 W 98/04

Im Falle der schuldhaften Versäumung der dem Sachverständigen obliegenden Mitteilungspflicht ist seine Entschädigung um den Betrag der Kosten zu kürzen, die bei rechtzeitiger Mitteilung nicht entstanden wären.

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IBRRS 2005, 1541
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Rechtsmittelrücknahme: Erstattungsanordnung?

OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2005 - 16 Wx 13/05

Auch bei der Rücknahme eines Rechtsmittel ist eine Erstattungsanordnung gem. § 47 S. 2 WEG nicht die Regel, sondern nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles wie einer auf der Hand liegenden offensichtlichen Unbegründetheit des Rechtsmittels möglich.

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IBRRS 2005, 1539
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Verfahrensrecht - Kosten bei getrennt vertretenen Streitgenossen

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.01.2005 - 12 W 120/04

Streitgenossen, die sich jeweils getrennt haben vertreten lassen, sind im Kostenfestsetzungsverfahren so zu behandeln, als ob sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten bestellt hätten, wenn ihre Rechtsverfolgung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreites nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen.*)

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IBRRS 2005, 1530
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Verfahrensrecht - Urteilsanfechtung wegen Verfahrensunterbrechung

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2005 - 27 U 162/04

1. Ein Urteil, das trotz Unterbrechung des Verfahrens nach § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG ergangen ist, kann von allen beteiligten Parteien angefochten werden, auch wenn die Unterbrechung fortdauert.*)

2. Eine Berufung kann in diesem Fall nur zur Aufhebung und Zurückverweisung führen.*)

3. Über sie ist auch bei Säumnis des Berufungsbeklagten durch streitiges Urteil zu entscheiden.*)

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