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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1607
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung für Baumängel: Hemmung der Verjährung

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 72/03

1. Nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist die Verjährung, wenn sich ein Unternehmer im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins von Mängeln unterzieht, so lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt. Dabei genügt bereits die Prüfung des Werkes eines Dritten für die Hemmung nach § 639 Abs. 2 BGB a.F., wenn die Prüfung objektiv (auch) das eigene Werk betrifft und der Unternehmer damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werkes erwartet.

2. Eine Prüfung des Werkes im Sinne des § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist schon darin zu sehen, wenn dem Bauherrn mitgeteilt wird, dass die Unterlagen zur Beseitigung der Mängel an den Generalunternehmer weitergeleitet sind.

3. Des Weiteren liegt auch in der Aufnahme der vom Besteller gerügten Mängel in den Fragenkatalog des von dem Unternehmer gegen den Generalunternehmer eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens eine "Prüfung" im Sinne der genannten Vorschrift. Unerheblich ist insoweit, dass der Besteller nicht selbst Partei des selbständigen Beweisverfahrens ist. Der Unternehmer hat mit der Aufnahme in das bereits eingeleitete selbständige Beweisverfahren zu erkennen gegeben, dass sie die vom Besteller gerügten Mängel überprüfen will.

4. Dem einzelnen Wohnungseigentümer fehlt nicht deshalb die Sachbefugnis, den sogenannten großen Schadensersatz geltend zu machen, weil die Mängel, auf die er seinen Anspruch stützt, teilweise an Gebäudeteilen auftraten, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Mai 1979 (BGHZ 74, 258 ff.) die Geltendmachung des Anspruchs auf Minderung und kleinen Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum durch den einzelnen Wohnungseigentümer verneint hat, treffen auf den sogenannten großen Schadensersatz nicht zu: Die Rechte der anderen Wohnungseigentümer werden durch die Geltendmachung des großen Schadensersatzes ebensowenig berührt wie bei der Wandelung des einzelnen Kaufvertrages über Wohnungseigentum. Auch im Hinblick auf die Interessen des Schuldners besteht kein Bedürfnis zu einer einheitlichen und damit gemeinschaftlichen Ausübung des Schadensersatzanspruches, der auf Rückabwicklung des einzelnen Vertrages gerichtet ist.

5. § 634 Abs. 1 BGB a.F. erfordert eine Aufforderung zur Beseitigung der gerügten Mängel; die Erklärung muß die bestimmte und eindeutige Aufforderung enthalten, die Leistung zu bewirken, und dem Schuldner erkennbar machen, dass es mit Fristablauf "ernst" wird oder werden kann. Die Aufforderung an den Schuldner, zu erklären, dass er zur Leistung bereit sei, genügt nicht.

6. Gemäß § 634 Abs. 2 BGB a.F. ist eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft oder endgültig abgelehnt hat. Diesen gesetzlichen Alternativen gleichgestellt sind die Fälle, in denen der Unternehmer unzumutbare Bedingungen stellt oder nur ungeeignete Mängelbeseitigungsarbeiten anbietet, den Baumangel oder seine Gewährleistungspflicht entschieden bestreitet oder das Vertrauen des Bestellers auf ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert ist und er ein besonderes Interesse daran hat, dass die Nachbesserung durch ein anderes Unternehmen vollzogen oder unmittelbar der Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.




IBRRS 2005, 1596
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2004 - 8 W 45/04

1. Das selbständige Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO endet, wenn ein Hauptsacheverfahren anhängig wird und das Hauptsachegericht die Akten zur Verwertung beizieht.

2. Eine Streitverkündung im Hauptsacheverfahren beendet das selbständige Beweisverfahren nicht.

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IBRRS 2005, 1591
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2005 - 8 W 11/05

1. Das selbständige Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO endet, wenn ein Hauptsacheverfahren anhängig wird und das Hauptsachegericht die Akten zur Verwertung beizieht.

2. Eine Streitverkündung im Hauptsacheverfahren beendet das selbständige Beweisverfahren nicht.

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IBRRS 2005, 1589
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel

LG Bielefeld, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 OH 30/04

1. Eine sachgerechte Schlichtung setzt weder zwingend noch im Regelfall voraus, dass ein neutraler Sachverständiger zuvor festgestellt hat, ob und in welchem Umfang von der Antragsgegnerin zu vertretende Baumängel vorliegen.

2. Es bestehen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel. Eine solche bedarf auch nicht der Form des § 1031 Abs. 5 ZPO, da es sich hier nicht um eine Schiedsvereinbarung gemäß §§ 1029 ff. ZPO handelt.

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IBRRS 2005, 1551
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde mangels Rechtsmitteleinlegung unzulässig

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2005 - 16 W 2/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1550
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unschlüssige Klage: Bewilligung von Prozesskostenhilfe?

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.02.2005 - 11 W 12/05

Ist die Klage unschlüssig, bietet die Rechtsverteidigung des Beklagten nur dann hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn der Kläger bereits erfolglos auf die Schlüssigkeitsbedenken hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Zuvor kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten mangels Entscheidungsreife nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2005, 1549
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2005 - 27 W 7/05

1. Gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1 793 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (entgegen BGH NJW 2004, 2224)*)

2. Die Einstellungsentscheidung der ersten Instanz ist als Ermessensentscheidung nur eingeschränkt überprüfbar.*)

3. Ist die Vollstreckungsabwehrklage unzulässig, so ist für eine Einstellung nach § 769 ZPO kein Raum.*)

4. Die Vollstreckungsabwehrklage ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der mit ihr verfolgte Einwand auch mit der bereits eingelegten Berufung gegen den noch nicht rechtskräftigen Titel geltend gemacht werden kann.*)

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IBRRS 2005, 1548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung durch Beschwerdegericht abänderbar!

OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2005 - 16 Wx 5/05

Liegen gravierende Ermessensfehler vor, ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt, die Kostenentscheidung zu ändern und kann dabei auch neu vorgetragene Tatsachen berücksichtigen, soweit sie keine weiteren Ermittlungen erforderlich machen.

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IBRRS 2005, 1543
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Für Vergleichsgebühr ist Vergleichsprotokollierung nötig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.02.2005 - 12 W 15/05

Die Festsetzung einer Vergleichsgebühr setzt die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleiches voraus (a. A. OLG Naumburg, 12. Zivilsenat, OLG-R 2005, 52).*)

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IBRRS 2005, 1542
ProzessualesProzessuales
Mitteilungspflicht verletzt: Entschädigungskürzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2005 - 10 W 98/04

Im Falle der schuldhaften Versäumung der dem Sachverständigen obliegenden Mitteilungspflicht ist seine Entschädigung um den Betrag der Kosten zu kürzen, die bei rechtzeitiger Mitteilung nicht entstanden wären.

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IBRRS 2005, 1541
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelrücknahme: Erstattungsanordnung?

OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2005 - 16 Wx 13/05

Auch bei der Rücknahme eines Rechtsmittel ist eine Erstattungsanordnung gem. § 47 S. 2 WEG nicht die Regel, sondern nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles wie einer auf der Hand liegenden offensichtlichen Unbegründetheit des Rechtsmittels möglich.

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IBRRS 2005, 1539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten bei getrennt vertretenen Streitgenossen

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.01.2005 - 12 W 120/04

Streitgenossen, die sich jeweils getrennt haben vertreten lassen, sind im Kostenfestsetzungsverfahren so zu behandeln, als ob sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten bestellt hätten, wenn ihre Rechtsverfolgung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreites nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen.*)

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IBRRS 2005, 1530
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsanfechtung wegen Verfahrensunterbrechung

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2005 - 27 U 162/04

1. Ein Urteil, das trotz Unterbrechung des Verfahrens nach § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG ergangen ist, kann von allen beteiligten Parteien angefochten werden, auch wenn die Unterbrechung fortdauert.*)

2. Eine Berufung kann in diesem Fall nur zur Aufhebung und Zurückverweisung führen.*)

3. Über sie ist auch bei Säumnis des Berufungsbeklagten durch streitiges Urteil zu entscheiden.*)

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IBRRS 2005, 1525
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung!

OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2004 - 16 Wx 260/04

Gegen einstweilige Anordnungen im Wohnungseigentumsverfahren ist ein Rechtsmittel nicht zulässig, auch keine sog. "außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit".

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IBRRS 2005, 1523
ProzessualesProzessuales
Streitwertbestimmung

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2004 - 16 W 85/04

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens entspricht in der Regel dem Hauptsachestreitwert oder dem Teil des Hauptsachestreitwertes, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats).*)

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IBRRS 2005, 1520
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde nicht statthaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2004 - 10 W 143/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1516
ProzessualesProzessuales
Kein Streitbeitritt bei "grundloser" Streitverkündung!

OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2004 - 22 W 27/04

1. Fehlt es an einem Streitverkündungsgrund, liegen auch die Voraussetzungen für einen Beitritt der Streitverkündeten nicht vor.

2. Zwar soll die Streitverkündung grundsätzlich zur Intervention berechtigen. Eine "grundlose" Streitverkündung scheidet jedoch als Grundlage für einen Streitbeitritt aus.

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IBRRS 2005, 1507
ProzessualesProzessuales
Verfassungsrecht - Effektiver Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer?

BVerfG, Urteil vom 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

Zur Rüge des Art. 19 Abs. 4 GG wegen überlanger Verfahrensdauer bei der Beschlussfassung eines OLG.

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IBRRS 2005, 1506
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Auslegung einer Berufungsschrift

OLG Köln, Urteil vom 01.04.2003 - 22 U 196/02

1. Eine Berufungsschrift kann auslegungsfähig sein; zur Auslegung sind alle Unterlagen heranzuziehen, die dem Berufungsgericht bis zum Ablauf der Berufungsfrist vorgelegt worden sind.

2. Zur Auslegung der Berufungsschrift ist u.a. das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts heranzuziehen.

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IBRRS 2005, 1493
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - X ZB 29/04

Der Rechtsanwalt, dem eine Akte aufgrund einer Vorfrist zur Bearbeitung vorgelegt wird, darf die Fristenkontrolle zwar auf den Tag nach der Vorlage verschieben, er darf sie jedoch nicht zurückstellen, bis er die eigentliche Bearbeitung der Sache vornimmt (BGH, Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391).

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IBRRS 2005, 1490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungsunterbrechende Wirkung einer Vorschußklage

BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 112/02

Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschußklage gegen den Werkunternehmer erfaßt auch spätere Erhöhungen der Forderung, sofern sie denselben Mangel betreffen. Das gilt unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschußforderung hätte einbezogen werden können oder ob sich zwischenzeitliche Kostensteigerungen ergaben oder neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (Fortführung von BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).*)

Die pauschale Erwägung, es sei nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, erstinstanzlich nicht geschaffene Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, kann eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Gericht des ersten Rechtszugs gemäß § 539 ZPO nicht begründen.*)

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IBRRS 2005, 1478
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt eine stillschweigende Abnahme vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2005 - 4 U 129/04

Eine stillschweigende Abnahme durch Ingebrauchnahme setzt voraus, dass nicht gleichzeitig oder zeitnah Mängel gerügt werden, die zur Verneinung der Abnahmereife führen, wenn ihr Vorliegen unterstellt wird.

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IBRRS 2005, 1477
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedersetzung wegen Versäumnis der Berufungsbegründung

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2005 - 8 UF 249/04

Die Wiedereinsetzung nach § 234 ZPO i.d.F. des 1. JustizmodernisierungsG wegen Versäumung der Berufungsbegründung kommt nicht in Betracht, wenn die Berufung rechtzeitig unbedingt eingelegt wurde. In diesem Fall kann nur noch eine Verlängerung der Begründungsfrist beantragt werden.*)

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IBRRS 2005, 1476
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gründe für Sachverständigenablehnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005 - 2 W 8/05

Zu den Gründen, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt werden kann.*)

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IBRRS 2005, 1473
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04

1. Von einer Berufungsbegründung ist zu verlangen, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig ist.

2. Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht.

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IBRRS 2005, 1472
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erwerbstätigkeitsfreibetrag bei Prozesskostenhilfe

OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2005 - 27 U 208/04

1. Entgegen dem Wortlaut des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO findet § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII bei der Prozesskostenhilfe keine Anwendung.*)

2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber ist bei der Prozesskostenhilfe nach wie vor ein Erwerbstätigkeitsfreibetrag von höchstens 148,50 Euro abzusetzen; das entspricht 50 % des höchsten Eckregelsatzes nach § 22 Abs. 2 BSHG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung.*)

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IBRRS 2005, 1466
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindung des Berufungsgerichts an Tatsachenfeststellungen

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

a) Zur Frage der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen (hier: die Beweiswürdigung) des Gerichts der ersten Instanz (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht im Falle einer erneuten Tatsachenfeststellung die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO beachtet hat (Fortführung von BGH, Beschluß vom 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458).*)

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IBRRS 2005, 1460
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mangelnde Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - IX ZB 63/03

Ist mangels Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und damit der Rechtsbeschwerde nicht feststellbar, muß die Entscheidung des Beschwerdegerichts von Amts wegen aufgehoben werden.*)

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IBRRS 2005, 1456
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenaufhebung im Vergleich: Kosten des Streithelfers?

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZB 32/04

Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich Kostenaufhebung, steht dem Streithelfer einer Partei selbst dann kein prozeßrechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, wenn diese Vereinbarung bezweckte, Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers auszuschließen. Etwa bestehende materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche bleiben davon unberührt.*)

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IBRRS 2005, 1455
ProzessualesProzessuales
Bestimmung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 28/05

Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen. Das schließt nicht aus, sich in diesem Rahmen an bestimmten Berechnungsmodellen zu orientieren. Ermessensfehlerhaft ist es lediglich, dieselbe Berechnungsformel unterschiedslos auf verschiedenartige Fallgestaltungen anzuwenden (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, FamRZ 2005, 438 = Rpfleger 2005, 201).*)

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IBRRS 2005, 1454
ProzessualesProzessuales
Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung: Nachweis

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05

Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.*)

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IBRRS 2005, 1453
ProzessualesProzessuales
Pfändung von bedingt pfändbaren Bezügen

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 15/05

Die Pfändung von Bezügen im Sinne des § 850 b Abs. 1 ZPO kann durch Blankettbeschluß entsprechend § 850 b Abs. 3 Satz 2 ZPO bewirkt werden.*)

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IBRRS 2005, 1443
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

BGH, Urteil vom 17.03.2005 - III ZR 342/04

Streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle, die auf unbestimmte Zeit verpachtet worden ist, über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, ist mangels anderer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" im Sinn des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen.*)

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IBRRS 2005, 1442
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gg. Einstellung der Zwangsvollstreckung?

OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2005 - 27 W 58/04

1. Gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (entgegen BGH NJW 2004, 2224)*)

2. Die Einstellungsentscheidung der ersten Instanz ist als Ermessensentscheidung nur eingeschränkt überprüfbar.*)

3. Die vorgenommene Ermessensausübung muss spätestens durch eine Begründung der Nichtabhilfeentscheidung dargelegt werden. Lässt diese Begründung die Bewertung und Abwägung der wechselseitigen Interessen der Parteien nicht erkennen, so begründet dies einen Verfahrensfehler, der gemäß § 572 Abs. 3 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt.*)

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IBRRS 2005, 1441
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Wohnsitzwechsel des Schuldners

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2005 - 21 AR 133/04

Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.*)

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IBRRS 2005, 1438
ProzessualesProzessuales
Sofortige weitere Beschwerde wegen Verwaltungsvergütung

OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2005 - 16 Wx 14/05

1. Der einzelne Wohnungseigentümer haftet für die Erfüllung des Verwalterhonorars als Gesamtschuldner neben den übrigen Wohnungseigentümern.

2. Eine Schlechterfüllung der Pflichten des Verwalters hat nicht den Wegfall des Vergütungsanspruchs zur Folge, sondern kann allenfalls Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer begründen, mit denen sie gegebenenfalls gegenüber dem Vergütungsanspruch des Verwalters aufrechnen können.

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IBRRS 2005, 1437
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge wegen Fristversäumnis unbeachtlich

OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Feststellungsurteil unter Vorbehalt unzulässig!

OLG Jena, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 44/04

Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig. Dieser Fehler führt zur Aufhebung der Entscheidung auch hinsichtlich des ansonsten zulässigen Grundurteils über die Zahlungsklage.*)

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IBRRS 2005, 1434
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme wegen EGMR-Urteil?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 154/04

Das in Art. 13 EMRK normierte Recht einer Person, die in ihren in der EMRK anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits dadurch gewährleistet, dass jedes Gericht die EMRK bei seiner Entscheidungsfindung - also im Ausgangsverfahren - im Range eines einfachen Gesetzes berücksichtigen muss.

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IBRRS 2005, 1433
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Deutung von Anerkenntnis bei Umgehung der Kostenfolge

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05

Wählen anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs (§ 794a ZPO) mit den sich aus Nr. 1000 Abs. 1, 1003 VV / RVG ergebenden Kostenfolgen absichtlich eine abweichende Form, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet - hier ein Anerkenntnis (Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 2. HS VV / RVG) -, so ist daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen.*)

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IBRRS 2005, 1432
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenauswahl anfechtbar?

KG, Beschluss vom 31.03.2005 - 24 W 170/04

Zumindest für den Antragsgegner ist auch im selbstständigen Beweisverfahren die in das freie Ermessen des Gerichts gestellte Auswahl des Sachverständigen unanfechtbar.*)

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IBRRS 2005, 1430
ProzessualesProzessuales
Unterlassene Rechtsverteidigung nicht interessenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.04.2005 - 8 W 16/05

Die Unterlassung der Rechtsverteidigung einer juristischen Person (GmbH) läuft dann nicht dem allgemeinen Interesse zuwider, wenn sich diese in Liquidation befindet und vermögenslos ist.*)

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IBRRS 2005, 1417
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unzulässiges Teil-Anerkenntnisurteil

OLG Jena, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 920/04

1. Anerkennt der Beklagte den mit einer Klage unbedingt erhobenen Anspruch auf Rückauflassung (eines Grundstücks) nur unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug Zahlung von – gleichzeitig – widerklagend erhobenem Schadensersatz, so ist dem Kläger (zunächst) Gelegenheit zur Einlassung auf den Gegenanspruch (und die Widerklage) einzuräumen.*)

2. Der Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteil mit dieser Einschränkung der Zug um Zug Verurteilung ohne vorherige Anhörung des Klägers (zu dem nur unter Vorbehalt erklärten Anerkenntnis) und ohne Umstellung des Klageantrags ist unzulässig, auch wenn es nach § 307 ZPO für den Erlass eines Anerkenntnisurteils keines (prozessualen) Antrags mehr bedarf.*)

3. Die Berufung des Klägers gegen ein solches (unzulässiges) Teil-Anerkenntnisurteils scheitert nicht an einer mangelnden Beschwer. Der Kläger ist jedenfalls durch die Bindung des Erstgerichts an seine Entscheidung (§ 318 ZPO) formell und materiell auch dadurch beschwert, dass mit der Verurteilung zur Zug um Zug Leistung auch schon über die Widerklageforderung (SEA) entschieden wurde, ohne dass sich der Kläger auf diese einlassen konnte.*)

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IBRRS 2005, 1414
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darf Investor auf Parkraumkonzept der Behörde vertrauen?

OLG Dresden, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 628/04

1. Werden in einem Grundurteil einzelne, zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen ausgeklammert, und soll ihre Klärung dem Betragsverfahren überlassen werden, so muss im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht entschieden worden ist. Das gilt auch für mitwirkendes Verschulden gemäß § 254 BGB.

2. Die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse ist dann gerechtfertigt, wenn ein besonders enges Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis zu einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts besteht.

3. Besondere tatsächliche Lagen und Verhältnisse können für den Beamten zusätzliche Pflichten schaffen, also auch die Pflicht, einen Gesuchsteller über die zur Erreichung seiner Ziele notwendigen Maßnahmen belehrend aufzuklären oder in anderer Weise helfend tätig zu werden, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Betroffene seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung nicht richtig zu beurteilen vermag, besonders wenn der Betreffende sonst Gefahr läuft, einen Schaden zu erleiden.

4. Die Pflicht zur Aufklärung besteht vor allem dann, wenn erkennbar ist, dass jemand aufgrund des behördlichen Verhaltens veranlasst wird, Maßnahmen zu treffen, die für ihn erheblich nachteilige Folgen haben oder zumindest mit dem Risiko des Eintritts solcher Folgen behaftet sind.

5. Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der eine Auskunft erteilenden Behörde kommt nur in Betracht, wenn und soweit der auskunftssuchende Bürger auf die Richtigkeit der Auskunft vertrauen durfte.

6. Allein aus einem vorgelegten Parkraumkonzept darf ein Investor kein verlässliches Vertrauen dahin schöpfen, dass sich auch in der Zukunft keine Veränderungen ergeben. Ein Konzept ist keine verbindliche Planung. Auch ist die Stadt grundsätzlich nicht gehindert, etwaige Planungsabsichten zu ändern. Der Investor hätte vielmehr konkret danach fragen und sich schriftlich und damit verbindlich die Umsetzung des Parkraumkonzeptes zusichern lassen müssen.

7. Zur Glaubwürdigkeit von Zeugen.

8. Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bürger und dem Staat führen sollen.

9. Umfang und Inhalt der vorvertraglichen Pflichten der an Vertragsverhandlungen beteiligten Parteien richten sich nach dem Inhalt des beabsichtigten Vertrages.

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IBRRS 2005, 1408
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung: Gegenstandswert

OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03

Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)

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IBRRS 2005, 1392
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Voraussetzung für Courtageanspruch

OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2004 - 11 W 62/04

1. Eine isolierte Drittwiderklage ist in Ausnahmefällen zulässig.*)

2. Auch nach Abschluss eines Maklervertrages ist es für den Courtageanspruch erforderlich, das noch Maklerdienste in Anspruch genommen werden.*)

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IBRRS 2005, 1380
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03

Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind.*)

Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 1375
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 83/04

Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erfordert nicht die Feststellung, daß die Berufung rechtzeitig eingelegt worden ist.*)

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IBRRS 2005, 1370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - XII ZB 110/03

Zum Umfang der mit der Begründung der Rechtsbeschwerde darzulegenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht eine bereits kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde irrtümlich zugelassen hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. April 2004 - XII ZB 51/02 - FamRZ 2004, 1023 f.).*)

Zur schuldhaften Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen ein vor mehr als fünf Monaten verkündetes Urteil, wenn dem Rechtsanwalt zwar kein Verkündungsprotokoll zugegangen ist und auch wiederholte Nachfragen nach dem Ergebnis des Verkündungstermins erfolglos blieben, ihm aber eine Ausfertigung des verkündeten Urteils, aus der sich auch das Verkündungsdatum ergibt, zehn Tage vor Ablauf dieser Frist zugestellt wurde.*)

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IBRRS 2005, 1358
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergehen eines Berufungsantrags

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

a) Hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Berufung versehentlich einen Berufungsantrag übergangen, so kann das Versehen nur durch eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO korrigiert werden, die innerhalb der Zweiwochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden muß. Mit Ablauf der Frist entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit diese Gegenstand des übergangenen Berufungsantrags gewesen ist (Bestätigung von BGH LM Nr. 54 zu § 322 ZPO; BGH NJW 1991, 1683; 2002, 1115). Zugleich entfällt hinsichtlich des übergangenen Antrags die Anhängigkeit der Berufung, und das Urteil der ersten Instanz, gegen das sie sich richtete, wird wirkungslos.*)

b) Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann in der zweiten Instanz nur dann durch Klageerweiterung wieder in den Prozeß eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozeßstoffs (noch) in der Berufungsinstanz anhängig ist.*)

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