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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1525
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung!

OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2004 - 16 Wx 260/04

Gegen einstweilige Anordnungen im Wohnungseigentumsverfahren ist ein Rechtsmittel nicht zulässig, auch keine sog. "außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit".

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IBRRS 2005, 1523
ProzessualesProzessuales
Streitwertbestimmung

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2004 - 16 W 85/04

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens entspricht in der Regel dem Hauptsachestreitwert oder dem Teil des Hauptsachestreitwertes, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats).*)

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IBRRS 2005, 1520
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde nicht statthaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2004 - 10 W 143/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1516
ProzessualesProzessuales
Kein Streitbeitritt bei "grundloser" Streitverkündung!

OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2004 - 22 W 27/04

1. Fehlt es an einem Streitverkündungsgrund, liegen auch die Voraussetzungen für einen Beitritt der Streitverkündeten nicht vor.

2. Zwar soll die Streitverkündung grundsätzlich zur Intervention berechtigen. Eine "grundlose" Streitverkündung scheidet jedoch als Grundlage für einen Streitbeitritt aus.

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IBRRS 2005, 1507
ProzessualesProzessuales
Verfassungsrecht - Effektiver Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer?

BVerfG, Urteil vom 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

Zur Rüge des Art. 19 Abs. 4 GG wegen überlanger Verfahrensdauer bei der Beschlussfassung eines OLG.

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IBRRS 2005, 1506
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Auslegung einer Berufungsschrift

OLG Köln, Urteil vom 01.04.2003 - 22 U 196/02

1. Eine Berufungsschrift kann auslegungsfähig sein; zur Auslegung sind alle Unterlagen heranzuziehen, die dem Berufungsgericht bis zum Ablauf der Berufungsfrist vorgelegt worden sind.

2. Zur Auslegung der Berufungsschrift ist u.a. das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts heranzuziehen.

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IBRRS 2005, 1493
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - X ZB 29/04

Der Rechtsanwalt, dem eine Akte aufgrund einer Vorfrist zur Bearbeitung vorgelegt wird, darf die Fristenkontrolle zwar auf den Tag nach der Vorlage verschieben, er darf sie jedoch nicht zurückstellen, bis er die eigentliche Bearbeitung der Sache vornimmt (BGH, Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391).

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IBRRS 2005, 1490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungsunterbrechende Wirkung einer Vorschußklage

BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 112/02

Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschußklage gegen den Werkunternehmer erfaßt auch spätere Erhöhungen der Forderung, sofern sie denselben Mangel betreffen. Das gilt unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschußforderung hätte einbezogen werden können oder ob sich zwischenzeitliche Kostensteigerungen ergaben oder neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (Fortführung von BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).*)

Die pauschale Erwägung, es sei nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, erstinstanzlich nicht geschaffene Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, kann eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Gericht des ersten Rechtszugs gemäß § 539 ZPO nicht begründen.*)

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IBRRS 2005, 1478
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt eine stillschweigende Abnahme vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2005 - 4 U 129/04

Eine stillschweigende Abnahme durch Ingebrauchnahme setzt voraus, dass nicht gleichzeitig oder zeitnah Mängel gerügt werden, die zur Verneinung der Abnahmereife führen, wenn ihr Vorliegen unterstellt wird.

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IBRRS 2005, 1477
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedersetzung wegen Versäumnis der Berufungsbegründung

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2005 - 8 UF 249/04

Die Wiedereinsetzung nach § 234 ZPO i.d.F. des 1. JustizmodernisierungsG wegen Versäumung der Berufungsbegründung kommt nicht in Betracht, wenn die Berufung rechtzeitig unbedingt eingelegt wurde. In diesem Fall kann nur noch eine Verlängerung der Begründungsfrist beantragt werden.*)

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IBRRS 2005, 1476
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gründe für Sachverständigenablehnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005 - 2 W 8/05

Zu den Gründen, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt werden kann.*)

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IBRRS 2005, 1473
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04

1. Von einer Berufungsbegründung ist zu verlangen, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig ist.

2. Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht.

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IBRRS 2005, 1472
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erwerbstätigkeitsfreibetrag bei Prozesskostenhilfe

OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2005 - 27 U 208/04

1. Entgegen dem Wortlaut des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO findet § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII bei der Prozesskostenhilfe keine Anwendung.*)

2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber ist bei der Prozesskostenhilfe nach wie vor ein Erwerbstätigkeitsfreibetrag von höchstens 148,50 Euro abzusetzen; das entspricht 50 % des höchsten Eckregelsatzes nach § 22 Abs. 2 BSHG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung.*)

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IBRRS 2005, 1466
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindung des Berufungsgerichts an Tatsachenfeststellungen

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

a) Zur Frage der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen (hier: die Beweiswürdigung) des Gerichts der ersten Instanz (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht im Falle einer erneuten Tatsachenfeststellung die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO beachtet hat (Fortführung von BGH, Beschluß vom 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458).*)

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IBRRS 2005, 1460
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mangelnde Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - IX ZB 63/03

Ist mangels Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und damit der Rechtsbeschwerde nicht feststellbar, muß die Entscheidung des Beschwerdegerichts von Amts wegen aufgehoben werden.*)

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IBRRS 2005, 1456
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenaufhebung im Vergleich: Kosten des Streithelfers?

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZB 32/04

Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich Kostenaufhebung, steht dem Streithelfer einer Partei selbst dann kein prozeßrechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, wenn diese Vereinbarung bezweckte, Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers auszuschließen. Etwa bestehende materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche bleiben davon unberührt.*)

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IBRRS 2005, 1455
ProzessualesProzessuales
Bestimmung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 28/05

Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen. Das schließt nicht aus, sich in diesem Rahmen an bestimmten Berechnungsmodellen zu orientieren. Ermessensfehlerhaft ist es lediglich, dieselbe Berechnungsformel unterschiedslos auf verschiedenartige Fallgestaltungen anzuwenden (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, FamRZ 2005, 438 = Rpfleger 2005, 201).*)

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IBRRS 2005, 1454
ProzessualesProzessuales
Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung: Nachweis

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05

Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.*)

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IBRRS 2005, 1453
ProzessualesProzessuales
Pfändung von bedingt pfändbaren Bezügen

BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 15/05

Die Pfändung von Bezügen im Sinne des § 850 b Abs. 1 ZPO kann durch Blankettbeschluß entsprechend § 850 b Abs. 3 Satz 2 ZPO bewirkt werden.*)

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IBRRS 2005, 1443
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

BGH, Urteil vom 17.03.2005 - III ZR 342/04

Streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle, die auf unbestimmte Zeit verpachtet worden ist, über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, ist mangels anderer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" im Sinn des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen.*)

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IBRRS 2005, 1442
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gg. Einstellung der Zwangsvollstreckung?

OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2005 - 27 W 58/04

1. Gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (entgegen BGH NJW 2004, 2224)*)

2. Die Einstellungsentscheidung der ersten Instanz ist als Ermessensentscheidung nur eingeschränkt überprüfbar.*)

3. Die vorgenommene Ermessensausübung muss spätestens durch eine Begründung der Nichtabhilfeentscheidung dargelegt werden. Lässt diese Begründung die Bewertung und Abwägung der wechselseitigen Interessen der Parteien nicht erkennen, so begründet dies einen Verfahrensfehler, der gemäß § 572 Abs. 3 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt.*)

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IBRRS 2005, 1441
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Wohnsitzwechsel des Schuldners

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2005 - 21 AR 133/04

Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.*)

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IBRRS 2005, 1438
ProzessualesProzessuales
Sofortige weitere Beschwerde wegen Verwaltungsvergütung

OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2005 - 16 Wx 14/05

1. Der einzelne Wohnungseigentümer haftet für die Erfüllung des Verwalterhonorars als Gesamtschuldner neben den übrigen Wohnungseigentümern.

2. Eine Schlechterfüllung der Pflichten des Verwalters hat nicht den Wegfall des Vergütungsanspruchs zur Folge, sondern kann allenfalls Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer begründen, mit denen sie gegebenenfalls gegenüber dem Vergütungsanspruch des Verwalters aufrechnen können.

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IBRRS 2005, 1437
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge wegen Fristversäumnis unbeachtlich

OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Feststellungsurteil unter Vorbehalt unzulässig!

OLG Jena, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 44/04

Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig. Dieser Fehler führt zur Aufhebung der Entscheidung auch hinsichtlich des ansonsten zulässigen Grundurteils über die Zahlungsklage.*)

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IBRRS 2005, 1434
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme wegen EGMR-Urteil?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 154/04

Das in Art. 13 EMRK normierte Recht einer Person, die in ihren in der EMRK anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits dadurch gewährleistet, dass jedes Gericht die EMRK bei seiner Entscheidungsfindung - also im Ausgangsverfahren - im Range eines einfachen Gesetzes berücksichtigen muss.

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IBRRS 2005, 1433
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Deutung von Anerkenntnis bei Umgehung der Kostenfolge

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05

Wählen anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs (§ 794a ZPO) mit den sich aus Nr. 1000 Abs. 1, 1003 VV / RVG ergebenden Kostenfolgen absichtlich eine abweichende Form, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet - hier ein Anerkenntnis (Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 2. HS VV / RVG) -, so ist daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen.*)

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IBRRS 2005, 1432
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenauswahl anfechtbar?

KG, Beschluss vom 31.03.2005 - 24 W 170/04

Zumindest für den Antragsgegner ist auch im selbstständigen Beweisverfahren die in das freie Ermessen des Gerichts gestellte Auswahl des Sachverständigen unanfechtbar.*)

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IBRRS 2005, 1430
ProzessualesProzessuales
Unterlassene Rechtsverteidigung nicht interessenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.04.2005 - 8 W 16/05

Die Unterlassung der Rechtsverteidigung einer juristischen Person (GmbH) läuft dann nicht dem allgemeinen Interesse zuwider, wenn sich diese in Liquidation befindet und vermögenslos ist.*)

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IBRRS 2005, 1417
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unzulässiges Teil-Anerkenntnisurteil

OLG Jena, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 920/04

1. Anerkennt der Beklagte den mit einer Klage unbedingt erhobenen Anspruch auf Rückauflassung (eines Grundstücks) nur unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug Zahlung von – gleichzeitig – widerklagend erhobenem Schadensersatz, so ist dem Kläger (zunächst) Gelegenheit zur Einlassung auf den Gegenanspruch (und die Widerklage) einzuräumen.*)

2. Der Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteil mit dieser Einschränkung der Zug um Zug Verurteilung ohne vorherige Anhörung des Klägers (zu dem nur unter Vorbehalt erklärten Anerkenntnis) und ohne Umstellung des Klageantrags ist unzulässig, auch wenn es nach § 307 ZPO für den Erlass eines Anerkenntnisurteils keines (prozessualen) Antrags mehr bedarf.*)

3. Die Berufung des Klägers gegen ein solches (unzulässiges) Teil-Anerkenntnisurteils scheitert nicht an einer mangelnden Beschwer. Der Kläger ist jedenfalls durch die Bindung des Erstgerichts an seine Entscheidung (§ 318 ZPO) formell und materiell auch dadurch beschwert, dass mit der Verurteilung zur Zug um Zug Leistung auch schon über die Widerklageforderung (SEA) entschieden wurde, ohne dass sich der Kläger auf diese einlassen konnte.*)

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IBRRS 2005, 1414
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darf Investor auf Parkraumkonzept der Behörde vertrauen?

OLG Dresden, Urteil vom 27.04.2005 - 6 U 628/04

1. Werden in einem Grundurteil einzelne, zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen ausgeklammert, und soll ihre Klärung dem Betragsverfahren überlassen werden, so muss im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht entschieden worden ist. Das gilt auch für mitwirkendes Verschulden gemäß § 254 BGB.

2. Die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse ist dann gerechtfertigt, wenn ein besonders enges Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis zu einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts besteht.

3. Besondere tatsächliche Lagen und Verhältnisse können für den Beamten zusätzliche Pflichten schaffen, also auch die Pflicht, einen Gesuchsteller über die zur Erreichung seiner Ziele notwendigen Maßnahmen belehrend aufzuklären oder in anderer Weise helfend tätig zu werden, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Betroffene seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung nicht richtig zu beurteilen vermag, besonders wenn der Betreffende sonst Gefahr läuft, einen Schaden zu erleiden.

4. Die Pflicht zur Aufklärung besteht vor allem dann, wenn erkennbar ist, dass jemand aufgrund des behördlichen Verhaltens veranlasst wird, Maßnahmen zu treffen, die für ihn erheblich nachteilige Folgen haben oder zumindest mit dem Risiko des Eintritts solcher Folgen behaftet sind.

5. Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der eine Auskunft erteilenden Behörde kommt nur in Betracht, wenn und soweit der auskunftssuchende Bürger auf die Richtigkeit der Auskunft vertrauen durfte.

6. Allein aus einem vorgelegten Parkraumkonzept darf ein Investor kein verlässliches Vertrauen dahin schöpfen, dass sich auch in der Zukunft keine Veränderungen ergeben. Ein Konzept ist keine verbindliche Planung. Auch ist die Stadt grundsätzlich nicht gehindert, etwaige Planungsabsichten zu ändern. Der Investor hätte vielmehr konkret danach fragen und sich schriftlich und damit verbindlich die Umsetzung des Parkraumkonzeptes zusichern lassen müssen.

7. Zur Glaubwürdigkeit von Zeugen.

8. Die im Bereich des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bürger und dem Staat führen sollen.

9. Umfang und Inhalt der vorvertraglichen Pflichten der an Vertragsverhandlungen beteiligten Parteien richten sich nach dem Inhalt des beabsichtigten Vertrages.

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IBRRS 2005, 1408
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung: Gegenstandswert

OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03

Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)

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IBRRS 2005, 1392
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Voraussetzung für Courtageanspruch

OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2004 - 11 W 62/04

1. Eine isolierte Drittwiderklage ist in Ausnahmefällen zulässig.*)

2. Auch nach Abschluss eines Maklervertrages ist es für den Courtageanspruch erforderlich, das noch Maklerdienste in Anspruch genommen werden.*)

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IBRRS 2005, 1380
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03

Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind.*)

Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 1375
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 83/04

Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erfordert nicht die Feststellung, daß die Berufung rechtzeitig eingelegt worden ist.*)

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IBRRS 2005, 1370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - XII ZB 110/03

Zum Umfang der mit der Begründung der Rechtsbeschwerde darzulegenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht eine bereits kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde irrtümlich zugelassen hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. April 2004 - XII ZB 51/02 - FamRZ 2004, 1023 f.).*)

Zur schuldhaften Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen ein vor mehr als fünf Monaten verkündetes Urteil, wenn dem Rechtsanwalt zwar kein Verkündungsprotokoll zugegangen ist und auch wiederholte Nachfragen nach dem Ergebnis des Verkündungstermins erfolglos blieben, ihm aber eine Ausfertigung des verkündeten Urteils, aus der sich auch das Verkündungsdatum ergibt, zehn Tage vor Ablauf dieser Frist zugestellt wurde.*)

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IBRRS 2005, 1358
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergehen eines Berufungsantrags

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

a) Hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Berufung versehentlich einen Berufungsantrag übergangen, so kann das Versehen nur durch eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO korrigiert werden, die innerhalb der Zweiwochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden muß. Mit Ablauf der Frist entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit diese Gegenstand des übergangenen Berufungsantrags gewesen ist (Bestätigung von BGH LM Nr. 54 zu § 322 ZPO; BGH NJW 1991, 1683; 2002, 1115). Zugleich entfällt hinsichtlich des übergangenen Antrags die Anhängigkeit der Berufung, und das Urteil der ersten Instanz, gegen das sie sich richtete, wird wirkungslos.*)

b) Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann in der zweiten Instanz nur dann durch Klageerweiterung wieder in den Prozeß eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozeßstoffs (noch) in der Berufungsinstanz anhängig ist.*)

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IBRRS 2005, 1357
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung nach ZGB-DDR

BGH, Urteil vom 01.03.2005 - VI ZR 101/04

a) Die durch die Anzeige des Schadensfalls nach § 477 Abs. 1 Nr. 6 ZGB-DDR eingetretene Hemmung der Verjährung endete grundsätzlich mit Ablauf des 2. Oktober 1990.*)

b) Auf den Ausgleichsanspruch des § 338 Abs. 3 ZGB-DDR ist ab dem 3. Oktober 1990 unabhängig von seiner Einordnung als vertraglicher oder außervertraglicher Anspruch grundsätzlich die Verjährungsvorschrift des § 852 BGB a.F. anzuwenden.*)

c) Bei der nach Art. 231 § 6 Abs. 2 BGB gebotenen Vergleichsberechnung ist die Prüfung der Verjährung nach den Vorschriften des ZGB-DDR nach § 477 Abs. 1 Nr. 6 ZGB-DDR vorzunehmen, wenn eine bereits begonnene Hemmung der Verjährung nach früherem Recht über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus fortdauerte.*)

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IBRRS 2005, 1352
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - VI ZB 65/04

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung des Schriftsatzes an das falsche Gericht mit Telefax erfordert die Darlegung, welche Anweisungen zur Prüfung der in einem Schriftsatz angegebenen Faxnummer des Empfängers bestanden, wenn diese Nummer zur Übermittlung verwendet wurde, aber fehlerhaft war.*)

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IBRRS 2005, 1342
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ausreichende Begründung der Berufung

BGH, Beschluss vom 14.03.2005 - II ZB 31/03

Eine Begründung der Berufung wird nicht mit einem Schriftsatz bezweckt, wenn der Berufungskläger zwar einzelne Rügen erhebt, sich aber ausdrücklich die weitere Prüfung vorbehält, ob das Rechtsmittel überhaupt durchgeführt wird.*)

Die Partei hat ihr fehlendes Verschulden an der Nichteinhaltung einer Frist durch eine aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe darzulegen.*)

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IBRRS 2005, 1328
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenfolge bei Rücknahme

BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - VII ZB 1/04

Wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so ist über die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in einem anhängigen Hauptsacheverfahren zu entscheiden (Fortführung von BGH, Beschluß vom 14. Oktober 2004 - VII ZB 23/03).*)




IBRRS 2005, 1302
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwert der Auflassungsklage bei geringer Restforderung

OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 21 W 2/05

Der Streitwert des Anspruchs auf Anweisung an den Notar, die Auflassung zu beurkunden, entspricht beim Bauträgervertrag dem Gesamtvertragspreis und nicht lediglich einer möglicherweise geringen Restforderung.

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IBRRS 2005, 1301
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme: Beweisgebühren erstattungsfähig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2005 - 15 W 22/04

Die im selbständigen Beweisverfahren entstandene Beweisgebühr ist im anschließenden Hauptverfahren auch dann festsetzungs- und erstattungsfähig, wenn die Klage zurückgenommen wird.*)

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IBRRS 2005, 1292
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verpflichtung zur Abgabe abstrakten Schuldanerkenntnisses

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 148/04

Derjenige, dessen Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Nichtigkeit einer Vollmacht unwirksam ist, verhält sich durch die Berufung hierauf widersprüchlich und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Gläubiger schuldrechtlich wirksam verpflichtet hat, eine entsprechende Unterwerfungserklärung abzugeben.

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IBRRS 2005, 1290
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückverweisung nach § 538 ZPO bei Schutzbehauptung

KG, Urteil vom 10.03.2005 - 8 U 122/04

Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt dann in Betracht, wenn das rechtliche Gehör einer Partei verletzt worden ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Behauptung einer Partei nicht berücksichtigt wird, weil sie sich als "Schutzbehauptung" darstelle.*)

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IBRRS 2005, 1287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Redaktionsversehen in § 82 Abs. 3 SGB XII

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - 2 WF 8/05

1. Bei der Verweisung in § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf § 82 Abs. 3 SGB XII handelt es sich hinsichtlich des Personenkreises der Erwerbsfähigen um ein Redaktionsversehen mit der Folge, dass § 82 Abs. 3 SGB XII nur bei nicht erwerbsfähigen Personen (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verb. § 43 Abs. 2 SGB VI für den Anwendungsbereich des SGB XII und § 8 Abs. 1 SGB II für den Anwendungsbereich des SGB II) zur Anwendung kommt. Bei erwerbsfähigen Personen ist dagegen der Erwerbstätigenfreibetrag des § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Wege der Schließung der bestehenden Regelungslücke zum Zweck der annäherungsweisen Verwirklichung der Intention des Gesetzgebers entsprechend § 30 SGB II zu berechnen, und zwar für Bruttoeinkommen von mindestens 1.500,00 € nach der Formel "Erwerbstätigenbonus = 300 x Nettoeinkommen / Bruttoeinkommen".*)

2. Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (Senat FamRZ 1998, 484), wird nach Leitsatz Nr. 1 im Grundsatz auch nach der beabsichtigten Änderung des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.*)

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IBRRS 2005, 1286
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht geltend gemachte Einwände aus Vorschussverfahren präkludiert?

OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 - 11 U 191/02

1. Die Rechtskraft des im Vorschussverfahren ergangenen Urteils kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 767 Abs. 2 ZPO lediglich auf Umstände erstrecken, die der Werkunternehmer im Vorschussprozess bereits hätte geltend machen können, hindert ihn jedoch nicht daran, seine Einwendungen auf neue Umstände zu erstrecken.

2. Soweit ein Beweismittel in der Berufungsinstanz zu mehreren Beweisthemen beantragt wird, ist für jedes einzelne von ihnen zu prüfen, ob der Beweisantritt verspätet ist oder nicht.

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IBRRS 2005, 1272
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersattung der Kosten eines Parteigutachtens

OLG München, Beschluss vom 17.03.2005 - 29 W 2039/04

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Erstellung eines Parteigutachtens durch schweizerische Rechtsanwälte zu Fragen des schweizerischen Patentrechts.*)

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IBRRS 2005, 1271
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterzeichnung der Berufungsschrift

OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2005 - 28 U 133/03

1. Ein Rechtsanwalt, der gemäß § 53 Abs. 1, 2 BRAO zum Urlaubsvertreter bestellt ist, hat bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift nicht nur deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern auch seine eigene Postulationsfähigkeit bei dem angerufenen Gericht zu prüfen.*)

2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten vor Urlaubsantritt mündlich die Anweisung erteilt hat, ihm die vorbereitete Berufungsschrift zur Unterzeichnung zuzufafxen, dies jedoch unterbleibt und die Berufungsschrift stattdessen einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt zur Unterzeichnung vorgelegt wird.*)

3. Die durch die Einlegung der Anschlussberufung veranlassten Kosten fallen der Partei, die die Anschlussberufung eingelegt hat, in analoger Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO zur Last, wenn sie sich einer von vorneherein unzulässigen Berufung angeschlossen hat und/oder die Anschlussberufung darüberhinaus auch wegen eigener Mängel unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 240 [241]; OLG Köln, OLGReport 2003, 128). In beiden Fällen sind die Kosten zu quoteln.*)

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IBRRS 2005, 1270
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbestimmung bei Haustürgeschäft

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2005 - 21 AR 150/04

Der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung ist unzulässig, wenn für die Beklagten ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nach § 29 c ZPO begründet ist. Ein Haustürgeschäft liegt auch dann vor, wenn der erste Besuch des Vertreters zwar bereits mehrere Wochen zurücklag, die Überraschungssituation und die Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit aber dadurch fortwirken, dass der Vertreter Finanzunterlagen zur Prüfung erhalten und auf deren Grundlage vereinbarungsgemäß ein Anlagenkonzept erarbeitet hat.*)

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