Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15893 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 1251OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ws 306/04
Zur Anwendung der Verfahrensvorschriften des RVG auf das aus dem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach der BRAGO hervorgegangene Beschwerdeverfahren.*)
VolltextIBRRS 2005, 1243
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2005 - 16 UF 3/05
§ 119 Abs. 1 S. 2 ZPO (keine Erfolgsprüfung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung im Rechtsmittelverfahren) ist nicht anzuwenden, wenn der in der Vorinstanz erfolgreiche Prozesskostenhilfe-Antragsteller vorwerfbar (unter Verstoß gegen § 138 Abs. 1 ZPO) ein unrichtiges Urteil herbeigeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 1236
OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2005 - 21 U 34/04
Zum Streitwert bei einer Klage auf Zustimmung gegenüber dem Notar, die bereits erklärte Auflassung an das Grundbuchamt weiterzuleiten (in Abgrenzung zu einer Auflassungsklage).*)
VolltextIBRRS 2005, 1224
BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 37/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 543 ZPO a.F. ist ein mit der Revision angreifbares Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält. Allerdings kann ausnahmsweise von einer Aufhebung und Zurückverweisung aus diesem Grunde abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben.
VolltextIBRRS 2005, 1210
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2005 - 5 W 159/05
Zur Vermeidung eines Rechtsstreits kann ein selbständiges Beweisverfahren auch dann dienen, wenn der Antragsgegner eine gütliche Streitbeilegung bereits bestimmt und scheinbar endgültig abgelehnt hat.
VolltextIBRRS 2005, 1204
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2004 - 14 WF 225/04
Gegen den Beschluss, durch den die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich festgestellt wurde, ist kein Rechtsbehelf gegeben.*)
VolltextIBRRS 2005, 1200
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2 Z BR 93/04
1. Ein Rechtsanwalt muss in seiner Kanzlei sicherstellen, dass seine Angestellten bei der Versendung von Schriftsätzen per Telefax die Empfänger-Nummer genau überprüfen und ihn bei fehlgeschlagenen Übermittlungsversuchen unverzüglich benachrichtigen.*)
2. Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Frist zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen scheidet aus, wenn die Wiedereinsetzung später als ein Jahr nach Fristversäumnis beantragt wird.*)
VolltextIBRRS 2005, 1153
LG Wiesbaden, Beschluss vom 18.03.2005 - 11 OH 1/03
Eine einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren durch den Antragsteller führt jedenfalls, wenn die Mängelbeseitigung streitig bleibt, grundsätzlich zur Kostentragungspflicht des Antragstellers.
VolltextIBRRS 2005, 1134
LG Frankenthal, Beschluss vom 20.10.2004 - 8 T 142/04
1. Eine Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt kein Privatgutachten dar, sondern eine bloße Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO.
2. Grundsätzlich hat der Unternehmer als Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten der Fertigstellungsbescheinigung zu tragen.
3. Eine Kostenerstattung des Auftragnehmers kommt nur beim Vorliegen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage in Betracht, etwa wenn sich der Besteller in Verzug befindet, was unter anderem ein Verschulden des Bestellers voraussetzt.
VolltextIBRRS 2005, 1128
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2004 - 4 U 9/04
1. Ein außerhalb des Prüfungstermins erfolgtes Bestreiten genügt nicht, um die Klagemöglichkeit einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO zu eröffnen.
2. Anmeldung und Prüfung der Forderung im Prüfungstermin sind zwingende Sachurteilsvoraussetzungen.
VolltextIBRRS 2005, 1114
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 73/04
Ein Vollstreckungstitel ist regelmäßig als hinreichend bestimmt anzusehen, wenn er eine Wertsicherungsklausel enthält, die einen vom Statistischen Bundesamt erstellten Preisindex für die Lebenshaltungskosten in Bezug nimmt.*)
VolltextIBRRS 2005, 1084
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.10.2004 - 4 U 33/04
Ist ein bestimmter Geschehensablauf sowohl unter Sachverständigen- als auch unter Zeugenbeweis gestellt, so darf das Gericht nicht mit der Begründung von der Zeugenvernehmung absehen, das behauptete Geschehen könne bereits nach dem Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens nicht zutreffen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1082
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2004 - 4 W 155/04
Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)
VolltextIBRRS 2005, 1080
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.12.2004 - 4 W 166/04
Für die Klage der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, die noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft erhoben wurde, ist die Erhöhungsgebühr aus § 6 Abs. 1 BRAGO zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2005, 1079
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.12.2004 - 4 U 25/04
Ein Teilurteil über die Klage ist unzulässig, wenn für Klage und Widerklage das Vorliegen derselben Gerichtsstandsvereinbarung streitig ist und sich zudem bei der Entscheidung über die Widerklage die für die Beurteilung der Klageforderung maßgebenden Fragen deshalb von neuem stellen, weil der Kläger bei der Berechnung der Klageforderung Teile ausgenommen hat, mit denen er gegenüber der Widerklage aufrechnet.*)
VolltextIBRRS 2005, 1078
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.12.2004 - 4 W 162/04
Abmahnkosten sind auch nach der Neuregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG und nach der Neufassung des § 12 Abs. 1 UWG keine Kosten der Prozessvorbereitung, sondern solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellem Recht zu entscheiden ist. Die auf die vorgerichtliche Abmahnung entfallende hälftige Besprechungsgebühr und Auslagenpauschale sind deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1077
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2004 - 4 U 192/03
Begehren die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft mit ihrer Klage Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zum Zwecke der Auseinandersetzung, so darf das Gericht nicht selbst eine Auseinandersetzungsbilanz erstellen, die beklagten Gesellschafter dazu verurteilen, der Bilanz zuzustimmen und sodann die Feststellung treffen, dass den Klägern ein bestimmter Überschussanteil zustehe.*)
VolltextIBRRS 2005, 1076
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.01.2005 - 4 W 142/04
Ist über das Vermögen des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so kann der Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nur vom Insolvenzverwalter gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 1075
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2005 - 8 W 411/04
1. Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 5 Nr. 1a EuGVVO für einen Zahlungsanspruch einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen im Ausland (hier: Spanien) wohnenden Wohnungseigentümer international zuständig.*)
2. Die starke Ortsbezogenheit eines solchen Anspruchs rechtfertigt es, in Abweichung von den §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft den Ort der Wohnungsanlage anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1074
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 8 W 488/04
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Beschwerde nicht innerhalb angemessener Frist, die durch eine vom Gericht gesetzte Frist konkretisiert wird, begründet, ist die Anordnung der Erstattung der durch den nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichten Schriftsatz des Beschwerdegegners entstehenden außergerichtlichen Kosten nach Beschwerderücknahme angemessen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1069
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005 - 8 W 70/05
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Berufung nicht begründet, sind die durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Verwerfung der Berufung entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)
VolltextIBRRS 2005, 1068
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - 4 W 5/05
Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2005, 1067
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 W 335/04
Gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils kann der Schuldner auch nach Inkrafttreten der EuGVVO gemäß § 12 Abs. 1 AVAG mit der Beschwerde geltend machen, der titulierte Anspruch sei nach Urteilserlass durch Erfüllung erloschen, wenn der Gläubiger dieselbe nicht bestreitet.*)
VolltextIBRRS 2005, 1066
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05
Wird in einem Rechtsstreit ein in einem anderen Verfahren rechtshängiger Anspruch mit verglichen, fällt allein dadurch eine Terminsgebühr und Einigungsgebühr in dem anderen Verfahren nicht an.*)
VolltextIBRRS 2005, 1065
BVerfG, Beschluss vom 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 1064
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2004 - 21 U 75/03
Für Berufungsurteile gilt die Gehörsrüge nach § 321a ZPO gilt entsprechend, soweit kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 1063
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04
1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.*)
2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.*)
3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.*)
VolltextIBRRS 2005, 1062
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 W 81/04
Zur Kostenentscheidung nach § 263 Abs. 3 Satz 3 ZPO bei Klagerücknahme vor Klagezustellung.*)
VolltextIBRRS 2005, 1060
BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.
VolltextIBRRS 2005, 1059
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005 - 26 Sch 5/03
1. Die Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch kann im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs geltend gemacht werden.*)
2. Die Wirksamkeit der Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Forderung, gegen die aufgerechnet wird.*)
VolltextIBRRS 2005, 1057
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 7/05
Eine Erhöhungsgebühr nach § 6 RVG (früher: § 6 BRAGO) ist nicht erstattungsfähig, selbst wenn die Partei die Interessen am Prozess nicht beteiligter Dritter - etwa in Prozessstandschaft - wahrgenommen hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 1056
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 3/05
Zum - hier nicht gegebenen - Verlust des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts nach § 121 ff. BRAGO (§§ 44 ff. RVG) unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).*)
VolltextIBRRS 2005, 1054
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005 - 14 W 118/05
1. Parteiaufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen ist jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Arbeiten ansonsten von Hilfskräften des Sachverständigen geleistet werden müssten.
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann das Gericht sich zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts aller Beweismittel bedienen, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht, um eine streitige Position zuzubilligen.
3. Pauschales Bestreiten kann im Kostenfestsetzungsverfahren unzureichend sein, wenn die Partei eigene Wahrnehmungen zum kostenrelevanten Sachverhalt gemacht hat.
VolltextIBRRS 2005, 1043
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 71/05
1. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu inländischem Recht stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Nichterhebung von Kosten führt, wenn und soweit dadurch Mehrkosten verursacht wurden.*)
2. Die Grundlagen für die Prüffähigkeit einer Rechnung nach § 14 Nr. 1 VOB/B sind einem gerichtlichen Sachverständigenbeweis zugänglich, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnung der Auftraggeber und dessen Hilfspersonen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dem Gericht fehlen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart BauR 1999, 514).*)
3. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Sachverständigen zur mündlichen Sachverständigenanhörung vor dem Gericht ist in der Regel nicht notwendig im Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG / § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, weil der Sachverständige das Gutachten aus eigener Sachkenntnis zu erstatten hat und der Mitarbeiter zur Erläuterung des Gutachtens nicht befugt ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 1041
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2005 - 6 W 9/05
1. Auch nach neuem Recht zählt eine Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts in aller Regel nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähigen Prozesskosten.*)
2. Entsprechend handelt es sich bei Abmahnkosten nicht um Kosten des Rechtsstreits, deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden könnte.*)
VolltextIBRRS 2005, 1037
OLG Celle, Urteil vom 03.02.2005 - 14 U 116/04
1. Es stellt keine gemäß § 139 Abs. 2 ZPO zu vermeidende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer reinen Wertungsfrage wie der Gewichtung eines Mitverschuldens im Urteil von einer zuvor mitgeteilten, naturgemäß vorläufigen Einschätzung abweicht.*)
2. Verletzt ein Arbeitnehmer bei der Durchführung von Ladearbeiten mit einem Gabelstapler den Arbeitnehmer eines anderen Betriebs, der sich im selben Lager aufhält, dort aber nur aus privatem Interesse eine Maschine besichtigt, verrichten die beiden nicht "vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3 SGB VII.*)
VolltextIBRRS 2005, 1034
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005 - 4 AR 19/05
Ein Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für eine streitgenössische Klage sollte in der Regel in einem möglichst frühen Verfahrensstadium gestellt werden, nach vorangegangenem Mahnverfahren z. B. spätestens mit der Anspruchsbegründung. Stellt ihn der Kläger erst, nachdem er über längere Zeit - hier: ein halbes Jahr in amtsgerichtlichen Verfahren - vor den verschiedenen Streitgerichten getrennte Verfahren gegen zwei Beklagte geführt hat, weil er angesichts einer prozessleitenden Beweisanordnung die Vernehmung des Beklagten des einen Verfahrens als Zeuge in dem anderen Verfahren verhindern will, kann der so spät gestellte Antrag missbräuchlich sein.*)
VolltextIBRRS 2005, 1033
OLG Koblenz, Urteil vom 11.02.2005 - 8 U 141/04
1. Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung auch dann, wenn der Mahnbescheid unter Missachtung des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erlassen worden ist.*)
2. Zur Prospekthaftung bei Nichteinhaltung eines prospektierten Finanzierungszeitplans.*)
VolltextIBRRS 2005, 1032
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.02.2005 - 2 U 97/04
Zurückverweisung gem. § 538 Abs 2 ZPO analog bei einem erstinstanzlichen Urteil trotz Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2005, 1031
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2005 - 16 W 11/04
Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJWRR 2001, 712).*)
VolltextIBRRS 2005, 1029
OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05
Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 1022
OLG Celle, Urteil vom 17.03.2005 - 14 U 76/04
1. Ein Vorbehaltsurteil darf nicht ergehen, wenn die vorbehaltene Schadensersatzforderung mit der Klageforderung in einem Abrechungsverhältnis steht.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn im Rechtsstreit von einer Aufrechnung gesprochen wurde. Erst recht gilt dies, soweit Minderung geltend gemacht worden ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 1002
BayObLG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1Z AR 159/04
Wenn die beiderseitigen berechtigten Interessen der Parteien nicht entgegenstehen und die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts aus prozessökonomischen Gründen zweckmäßig ist, kann auch in sinngemäßer Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ein gemeinsames Gericht bestimmt werden (Abweichung von RGZ 91, 41/42).*)
VolltextIBRRS 2005, 0991
BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
1. Die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen bedarf keiner Zulassung durch das Beschwerdegericht.*)
2. Die Testamentsvollstreckerstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt durch das Testamentsvollstreckerzeugnis nachgewiesen. Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, dem Nachlassgericht noch nicht bekannte Tatsachen bekannt werden, die die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erwarten lassen. Hierfür genügt die Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht, solange diese nicht zu seiner Entlassung geführt hat.*)
3. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Auflassung zu prüfen, ist dabei aber auf die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. Kann mit diesen Beweismitteln ein Missbrauch der Testamentsvollstreckerstellung nicht nachgewiesen werden, kann eine Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht auf die Unwirksamkeit der Auflassung gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0989
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 228/04
1. Eine Aufklärungsverfügung des als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchamts ist in der Regel nicht anfechtbar.*)
2. Die Eintragung einer Zwangshypothek setzt u.a. voraus, dass die Zustellung des Schuldtitels an den Schuldner nachgewiesen ist. Wird die Zustellung im Parteibetrieb vorgenommen, so ist es erforderlich, dass dem Gerichtsvollzieher der Schuldtitel in Urschrift oder in Ausfertigung vorliegt. Es genügt nicht, dass dem Gerichtsvollzieher nur eine beglaubigte Abschrift des Titels vorliegt und er dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift davon zustellt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0975
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - X ZR 166/03
Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig eingegangenen, nachgelassenen Schriftsatzes in der dem Urteil zugrundeliegenden Beratung.
VolltextIBRRS 2005, 0971
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 146/04
Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.
VolltextIBRRS 2005, 0970
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 152/04
Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich in den Grenzen von § 850c ZPO pfändbar.
VolltextIBRRS 2005, 0968
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2004 - 7 U 169/03
1. Bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung ist grundsätzlich eine Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO möglich.*)
2. Die Frist für die Wiedereinsetzung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt die Versäumung der Frist hätte erkennen Können.*)
VolltextIBRRS 2005, 0963
BGH, Urteil vom 08.11.2004 - II ZR 362/02
a) Wird in einem Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, daß der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist das Gericht in dem nachfolgenden Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozeß gebunden.*)
b) Der GmbH-Gesellschafter erfüllt seine Einlagepflicht, indem er den Einlagebetrag nach einem Kapitalerhöhungsbeschluß zur freien Verfügung der Geschäftsführer an die Gesellschaft zahlt. Dabei reicht die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto aus, sofern die Geschäftsführung die Möglichkeit erhält, über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei zu verfügen, sei es im Rahmen eines förmlich eingeräumten Kreditrahmens, sei es aufgrund einer nur stillschweigenden Gestattung der Bank.*)
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