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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 0445
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Begrenzung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 - 4 U 706/03

Zur Begrenzung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf eine vertragliche Rechtsgrundlage stützen.*)

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IBRRS 2005, 0443
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorlegungsanordnung nicht beschwerdefähig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2004 - 13 W 98/04

Eine Entscheidung nach § 142 Abs. 1 ZPO ist nicht beschwerdefähig.*)

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IBRRS 2005, 0441
BauvertragBauvertrag
Keine PKH für separaten Baumängelprozess bei Widerklagemöglichkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2005 - 5 W 57/05

Dem Bauherrn, gegen den bereits einer Werklohnklage des Unternehmers anhängig ist, kann Prozesskostenhilfe für einen gesonderten Mängelgewährleistungsprozess nicht bewilligt werden, wenn dieses Begehren kostengünstiger zum Gegenstand einer Widerklage gemacht werden kann. Die Rechtsverfolgung in einem gesonderten Prozess ist dann mutwillig.

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IBRRS 2005, 0425
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Berufung: Auslegung einer Individualvereinbarung

BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 308/03

1. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt. Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält.

2. Das Fehlen einer Baugenehmigung und darauf beruhender Mietausfälle stellen beim Verkauf eines Mietobjektes einen Schaden dar. Der Schaden besteht darin, dass dem Kaufgegenstand die zugesicherte Eigenschaft fehlt: Ein Mietshaus, in dem zwei Wohnungen entgegen der Zusicherung nicht vermietet werden dürfen, ist, verglichen mit dem angestrebten vertraglichen Zustand, weniger wert.

3. Der Erlass eines Grundurteils setzt voraus, dass ein Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht.*)

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IBRRS 2005, 0422
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Wann unterfällt der Arbeitgeber dem VTV Bau?

LAG Hessen, Urteil vom 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03

1. Verpflichtungen aus den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes treffen einen Arbeitgeber nicht schon dann, wenn er Mitglied einer der Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite ist. Zur Geltung der Tarifverträge ist ferner erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Betrieb unterhält der unter den betrieblichen Geltungsbereich, der Bautarifverträge fällt. Aus § 4 Abs. 2 TVG ergibt sich nichts abweichendes.*)

2. Genügt die Berufungsbegründung den gesetzlichen Anforderungen, so ist auch ohne entsprechende Berufungsrüge eine vom Arbeitsgericht vorgenommene Beweiswürdigung darauf zu überprüfen, ob dem Arbeitsgericht insoweit Verfahrensfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob die Beweiswürdigung den Voraussetzungen des § 2896 ZPO genügt (im Anschluss an BGH 12. März 2004, NJW 2004, 1876).*)

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IBRRS 2005, 0420
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten der Anschlussberufung

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2005 - 4 U 225/04

Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, trägt der Berufungsführer nicht auch die Kosten der Anschlussberufung.*)

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IBRRS 2005, 0416
ProzessualesProzessuales
Besorgnis der Befangenheit

OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2004 - 14 W 1489/04

1. Maßgeblich für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist, ob objektive Tatsachen vorliegen, die bei verständiger Würdigung diese Besorgnis rechtfertigen.

2. Eine solche ergibt sich nicht bereits daraus, dass der Sachverständige verspätet zum Ortstermin erscheint, oder mit der Gegenseite bekannt ist. Insbesondere unzulässig ist durch offensichtlich haltlose Angriffe in einem Befangenheitsantrag eine Reaktion zu provozieren, welche dann wiederum einen Befangenheitsantrag rechtfertigen soll.

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IBRRS 2005, 0414
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04

1. Zur Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei § 648 Abs. 1 S. 2 BGB im einstweiligen Verfügungsverfahren*)

2. Das Leistungsverweigerungsrecht des § 641 Abs. 3 BGB spielt im Rahmen des § 648 Abs. 1 S. 2 BGB keine Rolle.*)

3. Zur Beweisvereitelung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn der Bauherr während des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Schlösser am Bauwerk austauscht und so verhindert, dass Mitarbeiter des Unternehmers oder seine Subunternehmer die gerügten Mängel überprüfen und eidesstattliche Versicherungen abgeben.*)

4. Zur Anwendung des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren.*)

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IBRRS 2005, 0411
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist eine Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO zulässig?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2003 - 2-20 O 97/03

Ein außerhalb des Prüfungstermins erfolgtes Bestreiten genügt nicht, um die Klagemöglichkeit einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO zu eröffnen.

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IBRRS 2005, 0409
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gerichtsstand für Honorarklage des Architekten

LG Zwickau, Beschluss vom 17.02.2004 - 7 O 1704/03

Für die Gerichtsstandbestimmung bei Honorarklagen des Architekten ist der Sitz des Auftraggebers maßgeblich. Dort ist eine Honorarklage zu erheben, wenn der Architekt lediglich Planungsleistungen nach Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 15 HOAI erbringen soll.

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IBRRS 2005, 0407
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Gegenstandswert kurzzeitiger Abwehr der Räumungsvollstreckung

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 W 55/05

Erstrebt der Schuldner mit seinem Vollstreckungsschutzantrag lediglich einen kurzen Aufschub der Räumung der Mietsache, richtet sich der Gegenstandswert nach dem auf diesen Zeitraum entfallenden Nutzungsentgelt.

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IBRRS 2005, 0389
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich des § 309 ZPO

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - BLw 14/04

§ 309 ZPO gilt nicht für eine Entscheidung durch Beschluß, die nach mündlicher Verhandlung ergeht.*)

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IBRRS 2005, 0380
ProzessualesProzessuales
Gebühr für Beauftragung des Gerichtsvollziehers

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 77/04

Beauftragt der Rechtsanwalt des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung am Geschäftsitz des Schuldners und anschließend einen anderen Gerichtsvollzieher an dessen Wohnsitz, weil der Geschäftssitz nicht mehr besteht, so stehen beide Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang. Dem Rechtsanwalt steht nur eine 3/10 Gebühr zu, weil der zweite Gerichtsvollzieherauftrag dem Ziel der Befriedigung derselben Forderung des Gläubigers dient und eine inhaltsgleiche Wiederholung des ersten Auftrags darstellt.*)

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IBRRS 2005, 0375
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungssumme: Erweiterung eines Berufungsantrages zulässig?

BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

Übersteigt die Beschwer der in erster Instanz unterlegenen Partei die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so kann grundsätzlich erst auf der Grundlage des in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrags entschieden werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht. Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063). Das gilt auch für den Fall, daß die Berufung zugleich mit ihrer Einlegung begründet und dabei ein Berufungsantrag angekündigt wird, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird.*)

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IBRRS 2005, 0360
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ortstermin mit sachkundigem Parteiberater?

LG Verden, Beschluss vom 22.11.2004 - 4 O 459/02

Sachkundige Parteiberater dürfen nicht von einem Ortstermin durch die das Hausrecht besitzende Gegenpartei ausgeschlossen werden. Es könnte dieser sonst Beweisfälligkeit drohen.

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IBRRS 2005, 0340
ProzessualesProzessuales
Pfändung von Beihilfeansprüche?

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

Beihilfeansprüche nordrhein-westfälischer Landes- und Kommunalbeamter für Aufwendungen im Krankheitsfall sind für Gläubiger jedenfalls dann unpfändbar, wenn ihre Forderung nicht dem konkreten Beihilfeanspruch zugrunde liegt (keine Anlaßforderung) und dessen Anlaßgläubiger noch nicht befriedigt sind.*)

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IBRRS 2005, 0337
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 218/02

Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.*)

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IBRRS 2005, 0334
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zwischenfeststellungsurteil; HOAI und Steinforttabelle

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 174/03

Ein Zwischenfeststellungsurteil kann nur auf Antrag einer Partei ergehen.*)




IBRRS 2005, 0332
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung - Umbau des beschlagnahmten Gebäudes

BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 231/03

Das Vorhaben des Zwangsverwalters, ein beschlagnahmtes Gebäude durch Umbau nachhaltig zu verändern oder in die vom Schuldner dem Objekt zugedachte Nutzung in einer Weise einzugreifen, die die wirtschaftliche Beschaffenheit des Grundstücks in ihrem Gesamtcharakter berührt, ist durch das Vollstreckungsgericht nicht genehmigungsfähig.*)

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IBRRS 2005, 0296
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Richters

OLG Rostock, Beschluss vom 05.11.2003 - 7 U 218/01

Nahe persönliche Beziehungen eines Richters zum Prozessvertreter einer Partei, insbesondere eine Ehe, sind Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen.

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IBRRS 2005, 0295
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

KG, Beschluss vom 06.10.2004 - 15 W 98/04

Zur Behandlung eines Ablehnungsgesuchs bei vorangegangener Zurückweisung eines Antrags auf Terminverlegung.*)

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IBRRS 2005, 0286
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Zuschlag?

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

1. Selbst bei Prozessunfähigkeit des Schuldners ist eine an ihn erfolgte Zustellung geeignet, die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 96 ZVG i.V. mit § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. (§ 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F.) in Gang zu setzen. Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn die Prozessunfähigkeit bereits in dem Verfahren, in dem die zuzustellende Entscheidung ergangen ist, oder aus dem zuzustellenden Titel selbst erkennbar geworden ist.

2. Nach der Bestimmung des § 100 ZVG kann eine Beschwerde gegen die Zuschlagsentscheidung allein darauf gestützt werden, dass eine der Vorschriften der §§ 81 und 83 bis 85a ZVG verletzt worden ist. Diese Beschränkung der zulässigen Beschwerdegründe hat auch für die in § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F. (§ 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO n.F.) enthaltene außerordentliche Beschwerde Geltung. Das Rechtsmittel darf demnach nicht zu einer Erweiterung der in das ZVG aufgenommenen Beschwerdegründe führen.

3. Geht es jedoch um den absoluten Versagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG, der unter anderem dann vorliegt, wenn die Zwangsversteigerung sich gegen einen prozessunfähigen Schuldner richtet, so ist die sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss in diesem Fall grundsätzlich statthaft. Ihre weitere Zulässigkeit beurteilt sich ausschließlich nach § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F. (§ 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO n.F.), § 579 Abs. 1 Nr. 4 und § 586 Abs. 3 ZPO.

4. Der jeweilige Versagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG ist anhand einer Interessenabwägung im Einzelfall zu beurteilen. Nur wenn sich sicher feststellen lässt, dass trotz des Verfahrensmangels die Rechte des Schuldners nicht verkürzt worden sind, muss dies nicht zwingend zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur Versagung des Zuschlags führen.

5. Die ordnungsgemäße Vertretung eines Prozessunfähigen in der Zwangsversteigerung sichert dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör.

6. Die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht durch Genehmigung des gesetzlichen Vertreters behoben werden, weil sich allein dadurch der absolute Versagungsgrund für die Erteilung des Zuschlages nicht nachträglich ausräumen lässt.

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IBRRS 2005, 0265
ImmobilienImmobilien
Kein Nachschieben bereits bestehender Anfechtungsgründe

OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004 - 4 U 175/04

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem dem Verkäufer eine Kaufpreisforderung zugesprochen worden und der Einwand des Käufers, den Kaufvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung und/oder Irrtums angefochten zu haben erfolglos geblieben ist, hindert den Käufer, als Kläger einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber dem Titel aus dem Vorprozess die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung erneut mit dem Argument der Unwirksamkeit des Kaufvertrages wegen Anfechtung aus einem anderen Grund geltend zu machen, wenn dieser Grund während des Vorprozesses bereits objektiv vorlag.*)

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IBRRS 2005, 0258
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Streitwertes

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2005 - 3 W 1532/04

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert, da das selbständige Beweisverfahren als vorweggenommener Teil des späteren Hauptsacheverfahrens anzusehen ist.

2. Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich, sondern das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen.

3. Wenn im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn auch jene Mängel festgestellt worden wären.

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IBRRS 2005, 0255
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung bei Mahnbescheid

BGH, Urteil vom 30.09.2004 - VII ZR 92/03

Ist aus dem Mahnbescheid ersichtlich, daß der Antragsteller aus abgetretenem Recht vorgeht, dann wird die Verjährung auch dann unterbrochen, wenn die sachliche Berechtigung nicht auf einer Abtretung, sondern auf einer Einziehungsermächtigung durch den Gläubiger beruht.*)

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IBRRS 2005, 0247
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsrechtszug

OLG Schleswig, Urteil vom 23.09.2004 - 7 U 31/04

1. Neues Vorbringen, welches gemäß § 531 ZPO nicht zuzulassen ist, kann kein konkreter Anhaltspunkt sein, der Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung im Sinne des § 529 I ZPO begründet und deshalb eine erneute Feststellung gebietet.*)

2. Bei einem Parteigutachten, mit welchen in der Berufung ein im ersten Rechtszug eingeholtes gerichtliches Gutachten angegriffen wird, handelt es sich um ein neues, nicht zulassungsfähiges Angriffsmittel, wenn das Gutachten auch bereits im ersten Rechtszug hätte eingeholt werden können (§ 531 II Satz 1 Nr. 3 ZPO).*)

3. Zu den Anforderungen an die Einwendungen einer Partei gegen ein gerichtliches Gutachten (Nachlässigkeit im Sinne des § 531 II Satz 1 Nr. 3 ZPO).*)

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IBRRS 2005, 0246
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten der Anschlußberufung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 UF 166/04

Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Kosten der Anschlußberufung nach Rücknahme der Berufung analog § 91 a ZPO zu verteilen sind.*)

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IBRRS 2005, 0243
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für den Streithelfer

OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04

Die Kostenerstattung für den Streithelfer richtet sich nach der für die Hauptparteien geltenden Quote, auch wenn er in einem geringeren Umfang als diese am Streit beteiligt war und die von ihm unterstützte Partei in diesem Umfang voll obsiegt hat.*)

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IBRRS 2005, 0241
ProzessualesProzessuales
Rechnungslegung ohne förmlichen Beschluss?

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Z BR 255/03

1. Wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Anspruch auf Rechnungslegung geltend machen, bedarf es nicht eines vorherigen förmlichen Beschlusses in einer Wohnungseigentümerversammlung.*)

2. Ob der frühere Verwalter zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts bereits alle Verwaltungsunterlagen herausgegeben hat, ist im Erkenntnisverfahren zu prüfen und kann nicht auf das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden.*)

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IBRRS 2005, 0228
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung - Vergütung des Zwangsverwalters bei Vermietung/Verpachtung

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 33/03

Werden mehrere Grundstücke durch denselben Zwangsverwalter wie ein einziges Wirtschaftsgut vermietet oder verpachtet, ohne daß für die einbezogenen Grundstücke bestimmte Miet- oder Pachtanteile feststellbar sind, so ist die Vergütung mit einheitlichen Hundertsätzen nach den ungeteilten Miet- oder Pachteinnahmen zu berechnen.*)

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IBRRS 2005, 0227
ProzessualesProzessuales
Einwendungen des Schuldners

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.*)

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IBRRS 2005, 0224
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - XI ZB 6/04

Die Einwilligung des Berufungsbeklagten in die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bedarf nicht der Schriftform, sondern kann vom Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers eingeholt und gegenüber dem Gericht anwaltlich versichert werden.*)

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IBRRS 2005, 0206
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verfahrensrecht - Dachziegelkauf für Bauernhof: Verbrauchersache?

EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - Rs. C-464/01

Die Zuständigkeitsvorschriften des EuGVÜ sind wie folgt auszulegen:

- Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen teils beruflich-gewerblichen, teils nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnenden Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 13 bis 15 EuGVÜ berufen, es sei denn, der beruflich-gewerbliche Zweck ist derart nebensächlich, dass er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt, wobei die Tatsache, dass der nicht beruflich-gewerbliche Zweck überwiegt, ohne Bedeutung ist;

- es ist Sache des angerufenen Gerichts, zu entscheiden, ob der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde, um in nicht ganz untergeordnetem Maße Bedürfnisse zu decken, die der beruflich-gewerblichen Tätigkeit des Betroffenen zuzurechnen sind, oder ob im Gegenteil der beruflich-gewerbliche Zweck nur eine unbedeutende Rolle spielte;

- hierbei hat dieses Gericht sämtliche tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, die sich objektiv aus den Akten ergeben; nicht zu berücksichtigen sind jedoch Umstände oder Merkmale, die für den Vertragspartner der Person, die sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, erkennbar waren, es sei denn, diese hat sich so verhalten, dass ihr Vertragspartner zu Recht den Eindruck gewinnen konnte, sie handele zu beruflich-gewerblichen Zwecken.*)

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IBRRS 2005, 0205
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Beschwerde gg. Verkehrswertgutachten, Kosten

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2005 - 14 W 17/05

1. Wer ein Verkehrswertgutachten in der Zwangsversteigerung erfolglos mit der Beschwerde angreift, hat die im Rechtsmittelverfahren entstandenen Sachverständigenkosten zu tragen. Die Kosten sind nicht aus dem Versteigerungserlös zu entnehmen.

2. Unterbleibt die Anforderung eines Auslagenvorschusses für ein Sachverständigengutachten, liegt darin noch keine unrichtige Sachbehandlung, die zur Nichterhebung der Kosten führt.

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IBRRS 2005, 0185
Mit Beitrag
ARGEARGE
Verfahrensrecht - Verweisung von Amts wegen der Handels- an die Zivilkammer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2004 - 21 AR 138/04

1. Bei einer Verweisung von Amts wegen durch die KfH nach § 97 Abs. 2 GVG - entgegen dem Antrag beider Parteien - ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob nicht doch eine Handelssache vorliegt.*)

2. Schließen sich Kaufleute als Vertragspartner eines beiderseitigen Handelsgeschäfts auf einer Seite zu einer GbR (sogenannte ARGE) zusammen, ändert sich nichts am Charakter des Vertrages als Handelsgeschäft, und zwar auch dann, wenn dies bereits vor Vertragsschluss geschieht.*)

3. Die Bau-ARGE wird ohne Publizitätsakt zur OHG und damit selbst zum Handelsunternehmen, wenn sie in einem kaufmännisch eingerichteten Betrieb ein Bauvorhaben von erheblichem Umfang ausführt.*)

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IBRRS 2005, 0176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2003 - 8 U 29/03

1. Ein Schiedsgutachten, das auf der Grundlage einer zwischen den Parteien getroffenen Schiedsgutachtervereinbarung erstellt wird, stellt eine Urkunde im Sinne von § 592 ZPO dar und ist geeignet, einen Anspruch im Urkundenprozess zu belegen.

2. Das Schiedsgutachten ist in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann unverbindlich, wenn es offenbar unrichtig ist.

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IBRRS 2005, 0169
ImmobilienImmobilien
Wann besteht rechtliches Interesse?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2004 - 10 W 75/04

1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der durch eine Mobilfunksendeanlage verursachten Strahlenbelastung besteht ein rechtliches Interesse, wenn der Antragsteller kaufvertragliche Ansprüche geltend macht, weil ihm bei Abschluss des Vertrags über den Kauf einer Eigentumswohnung in dem Gebäude, auf dem nunmehr eine Antenne montiert ist, der seinerzeit bereits erfolgte Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Mobilfunkunternehmen nicht mitgeteilt worden war. Der gegenwärtige Stand der Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen gegen den Betrieb solcher Anlagen rechtfertigt es nicht, ein Gutachten als ungeeignetes Beweismittel zu erachten, da eine ganz offensichtliche Aussichtslosigkeit des beabsichtigten Rechtsschutzbegehrens nicht festgestellt werden kann.*)

2. Die Behauptung des Antragsgegners, er sei nicht verhandlungs- und vergleichsbereit, schließt die Bejahung eines rechtlichen Interesses an einem selbständigen Beweisverfahren nicht aus.*)

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IBRRS 2005, 0154
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2004 - 21 U 229/03

Verkündet in einem Gerichtsverfahren zwischen Generalunternehmer und dessen Nachunternehmer der Generalunternehmer seinem Auftraggeber den Streit, binden die in diesem Prozess getroffenen tragenden Feststellungen das Gericht, welches später über den Rechtsstreit zwischen Generalunternehmer und Auftraggeber zu entscheiden hat.

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IBRRS 2005, 0128
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert der Auflassungsklage bei geringer Restforderung

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2004 - 21 W 34/04

Der Streitwert des Anspruchs auf Anweisung des Notars, die Auflassung zu erklären, ist beim Bauträgervertrag nach dem Vertragspreis ohne Berücksichtigung der Höhe einer Restforderung des Bauträgers zu bemessen.

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IBRRS 2005, 0125
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privater Sachverständiger: Entschädigung oder Vergütung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2004 - 10 W 88/04

Entscheidend für die Vergütung als gerichtlicher Sachverständiger oder für die - niedrigere - Entschädigung als Zeuge ist nicht die Bezeichnung dieser Person in dem Beweisbeschluss oder der Ladung, sondern der sachliche Gehalt der ihr gestellten Aufgabe.

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IBRRS 2005, 0122
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert nach tatsächlichen Kosten zu bemessen

OLG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2004 - 6 W 1/04

1. Für die Streitwertfestsetzung des selbständigen Beweisverfahrens ist der Wert der Hauptsache maßgeblich, weil das selbständige Beweisverfahren die Vorwegnahme der Beweisaufnahme des in Aussicht genommenen Hauptsacheprozesses darstellt.

2. Steht die Höhe der Kosten der Beseitigung der durch den Antragsteller behaupteten Mängel fest, so bemisst sich der Streitwert nach diesen Kosten.

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IBRRS 2005, 0121
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verliert eine Kündigungsandrohung ihre Warnfunktion?

BGH, Urteil vom 28.10.2004 - VII ZR 18/03

1. Zu einer im Tenor des Berufungsurteils nicht ausgesprochenen, aus den Entscheidungsgründen sich ergebenden Beschränkung der Zulassung der Revision.*)

2. Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Warnfunktion, wenn aus dem nachträglichen Verhalten des die Kündigung androhenden Vertragspartners für den Gegner erkennbar wird, er werde nicht mehr an seiner Kündigungsandrohung festhalten.

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IBRRS 2005, 0115
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Vergütung eines Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 202/03

Wird vom Zwangsverwalter im Verlauf des Kalenderjahres eine Mietwohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit (§ 26 ZwVerwVO).*)

Wählt der Zwangsverwalter die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht, so kann er für eine Geschäftstätigkeit, die mit den gewährten Gebühren durch Anrechnung abgegolten ist, keine Vergütung nach anderen Tatbeständen mehr beanspruchen.*)

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IBRRS 2005, 0111
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren muss durchgeführt werden

BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 336/03

Ist durch Landesrecht ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben, so muß der Einigungsversuch der Klageerhebung vorausgehen. Er kann nicht nach der Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.*)

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IBRRS 2005, 0101
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Parteiaufwand für einen Zeugen

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2004 - 14 W 744/04

Bedarf es im Bauprozess einer Besprechung des Prozessbevollmächtigten mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Partei, handelt es sich bei dessen Reisekosten nicht um notwendigen Parteiaufwand, wenn eine fernmündliche Information ausgereicht hätte.

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IBRRS 2005, 0096
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2004 - 23 W 60/04

1. Dem Streithelfer steht ein Kostenerstattungsanspruch im selbständigen Beweisverfahren ausnahmsweise nicht zu, wenn die Hauptparteien sich außergerichtlich geeinigt haben und der Antragsteller daraufhin den Antrag zurückgenommen hat.

2. Dies gilt dann, wenn die Antragsrücknahme erst durch den Vergleich über die Hauptsache nach erfolgter Beweiserhebung motiviert ist und sie nicht einem Verzicht auf die Durchführung des Verfahrens gleichkommt.

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IBRRS 2005, 0095
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2004 - 21 W 31/04

Mit Anhängigwerden des Rechtsstreits in der Hauptsache entfällt die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO.

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IBRRS 2005, 0069
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde unzulässig: Nicht zur Rechtsfortbildung geeignet

BGH, Beschluss vom 21.10.2004 - V ZB 27/04

Die Möglichkeit, ein erstinstanzliches Urteil, das über mehrere Ansprüche erkennt, insgesamt mit der Berufung anzugreifen und so die Frage der Zulässigkeit der Berufung im Hinblick auf einzelne Streitgegenstände in den Hintergrund treten zu lassen, führt nicht dazu, daß das Ermessen des Berufungsgerichts bei der Feststellung der im Berufungsverfahren geltend gemachten Beschwer beschränkt wird.

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IBRRS 2005, 0022
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung: Glaubhaftmachung eines Versehens

BGH, Beschluss vom 16.11.2004 - VIII ZB 32/04

Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.*)

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IBRRS 2005, 0011
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis?

KG, Beschluss vom 05.11.2004 - 15 W 105/04

Fällt das Rechtsschutzinteresse für das Richterablehnungsersuchen nachträglich weg, muss sich dies auch im Beschwerdeverfahren auswirken. Ist der abgelehnte Richter ohnehin aus dem Spruchkörper ausgeschieden, so ist eine sachliche Entscheidung über die Beschwerde unzulässig.

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