Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2005, 0730BGH, Urteil vom 29.04.1999 - IX ZR 263/97
Für die Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte ist allein darauf abzustellen, ob irgendein Gericht innerhalb der gesamten USA zuständig ist.*)
a) Das verfahrenseinleitende Schriftstück kann auch dann ordnungsgemäß zugestellt sein, wenn es keinen bestimmten Antrag enthält, aber dem Beklagten hinreichend zu erkennen gibt, aus welchem Rechtsgrund von ihm Zahlungen in beträchtlicher Höhe verlangt werden.*)
b) Eine Zustellung kann rechtzeitig sein, wenn dem Beklagten zwar eine verhältnismäßig kurze Erwiderungsfrist gesetzt wird, diese aber allgemein auf begründeten Antrag ausreichend verlängert wird.*)
a) Hat sich ein Beklagter trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Klagezustellung nicht auf das ausländische Verfahren eingelassen und gilt er deshalb als säumig, wird die deutsche öffentliche Ordnung nicht ohne weiteres dadurch verletzt, daß der Beklagte zu einem anschließenden Verhandlungstermin nicht mehr geladen wird.*)
b) Hat sich der Beklagte im Ausland nicht eingelassen, kann er im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag im Erststaat erschlichen; diese Voraussetzung muß der Beklagte beweisen.*)
Erkennt eine ausländische Rechtsordnung den deutschen Gerichtsstand des Vermögens nicht an, kann die Gegenseitigkeit dennoch verbürgt sein, soweit das ausländische Recht die deutsche internationale Zuständigkeit spiegelbildlich unter einem anderen Gesichtspunkt anerkennt, den das deutsche Recht wiederum nicht kennt.*)
Die Verbürgung der Gegenseitigkeit muß beweisen, wer die Anerkennung des ausländischen Urteils im Inland erstrebt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0724
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - IX ZR 198/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0716
KG, Beschluss vom 25.01.2005 - 4 W 5/05
Gegen die Anordnung des Gerichts zur Zahlung eines Auslagenvorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist eine Beschwerde nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2005, 0711
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2000 - 8 SchH 1/00
Haben Vertragsparteien, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, ihr Vertragsverhältnis ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unterworfen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch ein zukünftiges Schiedsgericht deutsches materielles und formelles Recht anzuwenden haben soll.
VolltextIBRRS 2005, 0710
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2000 - 8 Sch 3/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0709
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 8 SchH 4/00
Haben Vertragsparteien, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, ihr Vertragsverhältnis ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unterworfen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch ein zukünftiges Schiedsgericht deutsches materielles und formelles Recht anzuwenden haben soll.
VolltextIBRRS 2005, 0708
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2000 - 8 Sch 6/00
Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruch: Funktionelle und Örtliche Zuständigkeit; Umfang der Nachprüfung der Schiedsgerichtsentscheidung
VolltextIBRRS 2005, 0707
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2001 - 8 Sch 8/00
Vollstreckbarkeitserklärung im Schiedsgerichtsverfahren: Funktionelle und örtliche Zuständigkeit des OLG
VolltextIBRRS 2005, 0706
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2003 - 8 SchH 2/03
Bei der Bestellung eines Schiedsrichters handelt es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren gemäß § 91a ZPO; die Verfahrensbeteiligten können daher keine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO für dieses Verfahren erstreben. Die Entscheidung über Kostenerstattungsansprüche bleibt dann dem Schiedsgericht vorbehalten.
VolltextIBRRS 2005, 0704
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2003 - 8 Sch 3/03
1. Unter den Voraussetzungen der §§ 1060 ff. ZPO ein zuvor ergangener Schiedsspruch regelmäßig für vollstreckbar erklärt werden.
2. Die örtliche Zuständigkeit des den Schiedsspruch für vollstreckbar erklärenden Gerichts können die Parteien in ihrer Schiedsvereinbarung gemäß § 1062 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. ZPO vereinbaren.
VolltextIBRRS 2005, 0699
OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2004 - 2 W 13/04
Versäumt der Beklagte die ihm gesetzte Frist zur Anzeige, sich gegen die zugestellte Klage verteidigen zu wollen, und wird entgegen dem von ihm gestellten Antrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, diese versagt, so fehlt einer gegen diesen Beschluss erhobenen sofortigen Beschwerde jedenfalls dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das erstinstanzliche Gericht noch kein Versäumnisurteil erlassen hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 0698
OLG Bremen, Beschluss vom 24.03.2004 - 4 W 6/04
Das Landgericht, bei dem Prozesskostenhilfe für eine eingereichte Klage beantragt wird, deren Streitwert in die landgerichtliche Zuständigkeit fällt, darf die beantragte Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagen, Erfolgsaussicht bestehe nur für einen Teil der Klage, dessen Wert unterhalb der landgerichtlichen Zuständigkeit liege. In einem solchen Fall ist vielmehr Prozesskostenhilfe für den erfolgversprechenden Teil zu bewilligen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0697
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2004 - 1 AR 26/04
Kommt von mehreren am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichten allein eines als möglicherweise zuständiges Gericht in Betracht, so ist das Verfahren jedenfalls bis auf Weiteres vor diesem Gericht weiterzuführen.
VolltextIBRRS 2005, 0696
KG, Beschluss vom 12.04.2004 - 15 W 2/04
1. Der Beschluss über den Ablehnungsgesuch hinsichtlich des prozessführenden Richters ist nicht deshalb rechtswidrig, weil über das Ablehnungsgesuch statt der Kammer allein der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Richters als Einzelrichter entschieden hat.
2. Nur im Ausnahmefall sind Verfahrensweise und Rechtsauffassung eines Richters dann Grund für die Ablehnung, wenn die richterliche Handlung ausreichender gesetzlicher Grundlage völlig entbehrt und so grob rechtswidrig ist, dass sie als Willkür erscheint, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung eindeutig erkennen lässt, dass sie auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber einer Partei beruht.
VolltextIBRRS 2005, 0691
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2004 - 16 W 126/04
1. Ein Befangenheitsgesuch nach § 42 Abs. 2 ZPO kann auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden.*)
2. In diesem Zusammenhang kann auch auf an sich nach §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegegriffen werden, sofern der letzte Teilakt noch zulässig vorgebracht werden kann. Gründe, die bereits für sich ein Ablehnungsgesuch tragen könnten bleiben verwirkt.*)
3. Sämtliche Gründe, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, ein berechtigtes Befangenheitsgesuch zu tragen, sind glaubhaft zu machen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0687
BVerfG, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
Es verstößt (auch nach der Zivilprozessreform 2002) nicht gegen das Recht auf gleichen Rechtsschutz aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dass nur Beschlüsse, die eine Berufung als unzulässig verwerfen, anfechtbar sind, nicht aber Beschlüsse, die eine Berufung als unbegründet zurückweisen.
VolltextIBRRS 2005, 0684
OLG Rostock, Beschluss vom 23.12.2004 - 3 W 111/04
Steht bereits bei Erhebung eines Räumungsantrages fest, dass der Ankündigende wegen eines von ihm zu verantwortenden Ereignises nicht Inhaber des Räumungsanspruches bleiben wird, so sind ihm die Kosten des dennoch angestrebten Verfahrens aufzuerlegen.
VolltextIBRRS 2005, 0674
BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zu Grunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.
VolltextIBRRS 2005, 0673
BGH, Urteil vom 02.12.2004 - IX ZR 422/99
Enthält ein Urteil, mit dem die unterstützte Hauptpartei obsiegt, keinen Ausspruch über die Kosten, die durch die Nebenintervention verursacht sind, kann der Nebenintervenient, dem das Urteil nicht zugestellt worden ist, ungeachtet dessen Rechtskraft auf Urteilsergänzung antragen (Ergänzung von BGH, Urt. v. 7. November 1974 - VII ZR 30, 132/72, NJW 1975, 218).*)
VolltextIBRRS 2005, 0671
BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04
Wird eine per Telekopie übermittelte Berufungsbegründung infolge eines Papierstaus im gerichtlichen Empfangsgerät ohne die von dem Prozeßbevollmächtigten unterschriebene Seite empfangen, so ist dadurch die Berufungsbegründungsfrist nicht gewahrt. In diesem Fall ist der betroffenen Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.*)
VolltextIBRRS 2005, 0654
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2004 - 13 AR 26/04
Auch nach dem Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001 hat sich an der Prüfungsdichte des mit der Zuständigkeitsbestimmung befassten Gerichts (§ 36 I Nr. 6 ZPO) nichts geändert. Objektiv willkürliche und die verfassungsmäßige Garantie des gesetzlichen Richters übergehende Verweisungsbeschlüsse, entfalten - als Ausnahme von der Regel - keine Bindungswirkung.*)
VolltextIBRRS 2005, 0653
OLG Bremen, Urteil vom 16.06.2004 - 1 U 2/04
1. Die Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheides (§ 270 Abs. 3, § 207 ZPO a.F.) setzt voraus, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides in unverjährter Zeit bei Gericht eingegangen ist.*)
2. Für den Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheidsantrages kommt es darauf an, wann der Antrag in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt; eine Mitwirkung des Gerichts (Entgegennahme) ist dabei nicht erforderlich.*)
3. Bei Übermittlung eines Schriftstückes an eine für mehrere Gerichte bestehende Einlaufstelle begründet die Einlieferung nur die Verfügungsgewalt desjenigen Gerichts, das auf dem eingegangenen Schriftstück als Adressat bezeichnet ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 0651
BGH, Urteil vom 08.12.2004 - XII ZR 96/01
Zum Umfang der Prozeßführungsbefugnis und der Aktivlegitimation eines Zwangsverwalters von im Eigentum des Vollstreckungsschuldners stehenden Grundstücken, die dieser zusammen mit anderen, von einem Dritten hinzugepachteten Grundstücken zu einem einheitlichen Pachtzins (unter-)verpachtet hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 0633
VGH Hessen, Beschluss vom 05.10.2004 - 3 TP 2922/04
Soweit bei der Ersatzzustellung eines Schriftstücks durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine schriftliche Mitteilung darüber in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben werden kann, ist die Ablage in einem offenen Zeitungsrohr bzw. einer Zeitungsrolle ausreichend, wenn es keinen Briefkasten gibt und Briefe stets in der Rolle abgelegt werden. Eine Befestigung der Mitteilung an der Haustür ist dann nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2005, 0615
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 12 S 2793/04
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht die Beschleunigung des Prozesskostenhilfeverfahrens erforderlich. Über ein frühzeitig eingereichtes, vollständiges Prozesskostenhilfegesuch ist im Klageverfahren einige Zeit vor der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, wenn sonst den Klägern Nachteile entstehen können (wie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2004 - 7 S 908/03 und 14.06.2004 - 12 S 571/04 - VBlBW 2004, 385 jeweils m.w.N.). Eine verspätete Entscheidung verletzt den Grundsatz des fairen Verfahrens.*)
Die Prüfung der Erfolgsaussicht dient der Ermöglichung der Rechtsverfolgung, nicht deren Durchführung. Sie ist daher eine vorläufige.*)
VolltextIBRRS 2005, 0602
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2004 - 12 U 120/04
1. Der Auftraggeber ist mit Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung sowie die Richtigkeit der von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengen und Massen gemäß § 242 BGB ausgeschlossen, wenn er selbst ein eigenes Aufmaß erstellt und gegenüber seinem Auftragnehmer die Leistungen des Auftragnehmers abgerechnet hat und dabei die von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengenangaben seinem eigenen Aufmaß zugrunde gelegt hat.*)
2. Neue Beweismittel, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vorgebracht werden, sind gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, wenn das Landgericht die Beweisbedürftigkeit der Behauptung aus dem Grunde verneint hat, weil es das Bestreiten des Gegners als unerheblich angesehen hat, und das Berufungsgericht abweichend davon das Bestreiten als erheblich ansieht.*)
3. Zu den Voraussetzungen des zulässigen Bestreitens mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2005, 0599
OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 W 70/04
Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat Anspruch auf Ersatz der durch Bestellung eines Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten, sofern ihm selbst objektiv zwingende Gründe die Wahrnehmung eines Gerichtstermins unmöglich machen.
VolltextIBRRS 2005, 0597
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004 - 5 W 282/04
Äußert sich ein Richter auf ein in jeder Hinsicht sachlich gehaltenes und erkennbar ausschließlich auf Rechtswahrung bedachtes den Richter betreffendes prozessuales Verhalten einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten dadurch, dass er in Frage stellt, ob die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter ihm juristisch oder intellektuell zu folgen in der Lage sind, so darf auch eine vernünftige und abwägend urteilende Partei bezweifeln, dass der Richter ihr unbefangen, neutral und mit der gebotenen Sachlichkeit gegenübersteht und ihr rechtliches Begehren nach diesen Maßstäben beurteilt.
VolltextIBRRS 2005, 0596
BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
Vernimmt das Berufungsgericht einen Zeugen trotz Zweifeln an der Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit seiner erstinstanzlichen Aussage nicht erneut, sondern verlässt es sich ausschließlich auf das erstinstanzliche Protokoll, stellt dies einen Verstoß gegen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und zugleich gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar.
VolltextIBRRS 2005, 0592
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2004 - 17 W 43/04
Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Antragstellers sind nicht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisantrages ausschlaggebend.
VolltextIBRRS 2005, 0587
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 W 6/05
Ergeben sich aus den Unterlagen einer Partei Anhaltspunkte dafür, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige in derselben Sache bereits für die andere Seite tätig war, hat sie Erkundigungen anzustellen, ob der Ablehnungsgrund tatsächlich besteht. Unterlässt sie dies, verliert sie ihr Ablehnungsrecht.*)
VolltextIBRRS 2005, 0584
OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2003 - 2 W 69/03
1. Weist das Gericht einen Antrag auf Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens wegen Fehlens des Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurück, so hat dieser Beschluss eine Kostenentscheidung zu enthalten.*)
2. Fehlt eine solche Kostenentscheidung, ist § 321 Abs.1 ZPO entsprechend anzuwenden.*)
3. Ist die in § 321 Abs. 2 ZPO für die Ergänzung vorgesehene Antragsfrist von zwei Wochen verstrichen, kann die Kostenentscheidung nicht unter Heranziehung des in § 494 a ZPO niedergelegten Rechtsgedankens nachgeholt werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0581
OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2004 - 4 W 7/04
Sind für eine Klage die die Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen von der Klägerseite nicht vorgetragen und weist das Gericht auf die bislang nicht ersichtliche Zuständigkeit hin, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren noch nach Ablauf der Notfrist im Anschluss an die Behebung des Vortragsmangels "sofort" im Sinne von § 93 ZPO anerkennen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0573
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 1 Z AR 158/04
Zuständigkeitsbestimmung setzt außer bei negativem Kompetenzkonflikt die Antragstellung einer Partei voraus (Aufgabe der insoweit entgegen gesetzten früheren Rechtsprechung, BayObLGZ 1987, 289/290)*)
VolltextIBRRS 2005, 0572
BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 Z BR 212/04
Der Wert des Gegenstands der Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Betrags als Schadensersatz wird nicht dadurch erhöht, dass der Verpflichtete befürchtet, durch ein Bekanntwerden der Entscheidung in der Nachbarschaft und deren Einführung in andere gerichtliche Auseinandersetzungen Nachteile zu erleiden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0558
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2005 - 7 W 147/04
Zur Frage der Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen, eine für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0544
BVerfG, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
Gerichte überschreiten insoweit den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einer weniger bemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung unverhältnismäßig erschwert wird. Dies ist der Fall, wenn Gerichte im Prozesskostenhilfeverfahren ohne weiteres von der Nichterweislichkeit des Vortrages der Partei ausgehen.
VolltextIBRRS 2005, 0542
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.09.2004 - 4 W 166/04
Die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens hängt nicht von der Schlüssigkeit des Vorbringens oder von den Erfolgsaussichten einer auf die zu beweisende Tatsache gestützte mögliche Prozessführung ab. Eine Beschränkung des Zugangs zum selbständigen Beweisverfahren kommt allenfalls dann in Betracht, wenn eindeutig scheint, dass der behauptete Anspruch unter keinen Umständen bestehen kann.
VolltextIBRRS 2005, 0541
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2004 - 16 W 116/04
1. Ein nach § 485 Abs. 2 ZPO betriebenes selbständiges Beweisverfahren wird unzulässig, wenn der Antragsteller vor seiner Beendigung Klage zur Hauptsache erhebt.*)
2. In einem solchen Falle ist das selbständige Beweisverfahren durch Beschluss einzustellen und die Sache an das Prozessgericht abzugeben.*)
VolltextIBRRS 2005, 0540
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.09.2004 - 16 W 97/04
1. Auch nach Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes entscheidet gemäß § 45 I ZPO über gegen Einzelrichter gerichtete Befangenheitsgesuche bei Kollegialgerichten der vollbesetzte Spruchkörper (Kammer/Senat), welcher der Einzelrichter als Mitglied angehört.*)
2. Die §§ 348, 348 a, 526 ZPO sind im Befangenheitsverfahren nicht anwendbar. Die Entscheidung durch den Vertreter des Einzelrichters ist daher in jedem Falle verfahrensfehlerhaft.*)
VolltextIBRRS 2005, 0539
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2004 - 5 U 3/04
1. Die nach der Einlegung eines Rechtsmittels innerhalb der absoluten Berufungsfrist des § 517 2. Alt ZPO veranlasste Berechnung weiterer Fristen ist erkennbar vorläufiger Natur. Wird den Parteien innerhalb der 5 Monatsfrist noch ein vollständig begründetes Urteil zugestellt, so kommt es für die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist ausschließlich auf den Zeitpunkt der Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils an. Dementsprechend sind die zuvor notierten (vorläufigen) Fristen zu löschen und durch neu berechnete Fristen zu ersetzen.*)
2. Eine Organisation von Geschäftsabläufen in einer Rechtsanwaltskanzlei, die diesem Umstand nicht durch eindeutige Anweisungen Rechnung trägt, beruht auf einem anwaltlich zu vertretenden Mangel.*)
3. Dieses Organisationsverschulden wird nicht gegenstandslos, selbst wenn eine Kanzleimitarbeiterin bei einer späteren Fristenkontrolle nicht erkennt, dass die eingetragene Frist unzutreffend lang bemessen ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 0538
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.11.2004 - 26 U 28/04
Neues Vorbringen im Sinne des § 531 Abs. 1 ZPO kann ungeachtet der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren auch dann berücksichtigt werden, wenn es unstreitig bleibt.*)
VolltextIBRRS 2005, 0535
BGH, Urteil vom 20.01.2005 - III ZR 278/04
Ist für eine Streitigkeit (hier: Einwendungen gegen die Kostenberechnung des Notars) nicht die vom Kläger angerufene ordentliche streitige Gerichtsbarkeit, sondern die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig, so hat das angerufene Prozeßgericht die Sache von Amts wegen an das zuständige Gericht zu verweisen. Haben die Instanzgerichte statt dessen die Klage als unzulässig abgewiesen, so nimmt das Revisionsgericht - auch ohne entsprechende Verfahrensrüge - die Verweisung durch Urteil vor.*)
VolltextIBRRS 2005, 0527
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.08.2004 - 4 W 186/04
Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die eine Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen oder entsprechende Anträge ablehnen, sind grundsätzlich unanfechtbar. Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst "greifbar gesetzeswidriger" Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist.
VolltextIBRRS 2005, 0526
BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 63/04
Rechtsanwälte haben im Rahmen der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht zuverlässige Vorkehrungen dafür zu treffen hat, daß fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig erstellt werden und beim zuständigen Gericht pünktlich eingehen. Hierunter fallen jedoch nicht büroorganisatorische Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, die regelmäßig dem Büroleiter zufallen, aber keine anwaltliche Tätigkeit darstellen.
VolltextIBRRS 2005, 0523
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 307/03
1. Ein Vollstreckungsbescheid muß nach §§ 690 ff. ZPO unter anderem die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter enthalten.
2. Ein bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angestellter Fremdgeschäftsführer ist nicht gesetzlicher, sondern lediglich rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gesellschaft.
VolltextIBRRS 2005, 0522
OLG Bamberg, Beschluss vom 30.06.2004 - 1 W 35/04
In allen Verfahrensordnungen gilt der Grundsatz, dass eine Partei die Prozesskosten möglichst gering halten muss. Daher muss der Prozessgegner der siegenden Partei auch nur solche Reisekosten ihres Anwalts erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Dieser Grundsatz gebietet, dass ein am Wohn- oder Geschäftssitz der Partei in Anspruch genommener Rechtsanwalt nicht einen am Gerichtsort zugelassenen weiteren Prozessbevollmächtigten beauftragen und auch nicht selbst zu den Terminen am Gerichtsort anreisen darf, sofern am Gerichtsort zugelassene Mitglieder seiner Sozietät mit der Terminswahrnehmung beauftragt werden können.
VolltextIBRRS 2005, 0517
BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 270/03
a) Das Berufungsgericht ist gehalten, nachprüfbar darzulegen, inwieweit eine noch ausstehende Beweisaufnahme so aufwendig oder umfangreich ist, daß es gerechtfertigt ist, die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.*)
b) Eine umfangreiche oder aufwendige Beweisaufnahme liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Berufungsgericht ein Sachverständigengutachten dazu einholen muß, inwieweit ein Mangel eines Bauwerks durch den Unternehmer verursacht worden ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 0515
OLG Jena, Urteil vom 21.12.2004 - 8 U 353/04
1. Unterbleibt ein richterlicher Hinweis in 1. Instanz hinsichtlich der Grundsätze der Beweislastverteilung bei der Frage, ob Baugeld zweckentfremdet verwendet worden sei und wird der darlegungs- und beweisbelasteten Partei im Übrigen keine Gelegenheit gegeben, den Vortrag zu ergänzen, so kann neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung zur konkreten Verwendung des Baugeldes nicht als verspätet zurückgewiesen werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn seitens der Klagepartei bereits in ihrer Klageschrift auf eine umkehrende Beweislast hingewiesen wurde.
VolltextIBRRS 2005, 0513
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.03.2004 - 4 UH 754/03
Beweislast für die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 BGB trägt stets derjenige, der sich auf sie beruft. Lediglich dann, wenn ein Zustand feststeht, welcher gemäß § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit führt und dazu geeignet ist, diese gerade für den Zeitpunkt der Abgabe der maßgeblichen Willenserklärung - hier der auf Eigentumsübertragung gerichteten Erklärung - zu begründen, muss der Gegner das Vorliegen eines lichten Augenblicks beweisen.
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