Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15893 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 3550BGH, Beschluss vom 08.09.2004 - X ZR 68/99
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen. Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3544
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - V ZB 16/04
Für die Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugelassene sofortige weitere Beschwerde ist der Bundesgerichtshof nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig (teilweise Aufgabe von Senat, Beschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133).*)
VolltextIBRRS 2004, 3543
BGH, Beschluss vom 24.09.2004 - IXa ZB 56/04
Der Gerichtsvollzieher kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.
VolltextIBRRS 2004, 3542
BGH, Beschluss vom 24.09.2004 - IXa ZB 115/04
Wird die Erinnerung wiederholt eingelegt, hat sie aber eine einheitliche Vollstreckungsmaßnahme zum Gegenstand (hier: wiederholte Vorpfändung gegen denselben Drittschuldner), kann der Verfahrensbevollmächtigte daraus keinen zusätzlichen Gebührentatbestand ableiten.*)
VolltextIBRRS 2004, 3540
BGH, Beschluss vom 24.09.2004 - IXa ZB 10/04
Der Gerichtsvollzieher kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 3522
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.08.2004 - 20 W 162/04
1. Im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ist Verfahrensgegenstand allein die Zwischenverfügung, nicht jedoch der Eintragungsantrag.*)
2. Eine Zwischenverfügung, die die Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nicht konkret und vollständig angibt, ist auf die Beschwerde hin schon aus formellen Gründen aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2004, 3519
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 299/03
1. Das Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Beiträge nach § 16 Abs. 2 WEG wird durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines als Antragsteller und Gesamtgläubiger beteiligten Wohnungs/Teileigentümers nicht nach § 240 ZPO analog unterbrochen.*)
2. Die Veräußerung eines Wohnungs/Teileigentums nach Anhängigkeit ist für das Verfahren jedenfalls dann ohne Bedeutung, wenn die Sachlegitimation des veräußernden Beteiligten weiterbesteht.*)
3. Der Erwerber eines Wohn/Teileigentums haftet nur für die Beiträge, die durch Beschlussfassung nach Eintragung als Eigentümer im Grundbuch begründet wurden.*)
VolltextIBRRS 2004, 3515
OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2004 - 11 W 858/04
1. Der Streitwert darf auch dann nachträglich auf Beschwerde geändert werden, wenn dadurch eine rechtskräftige Kostengrundentscheidung falsch wird (Abweichung von BGH XII ZR 103/98 vom 31.08.2000).*)
2. Der Streitwert einer Klage auf Auflassung entspricht dem Kaufpreisrest, über den die Parteien allein noch streiten.*)
VolltextIBRRS 2004, 3506
OLG München, Urteil vom 26.05.2004 - 7 U 2012/03
1. Sind in einer Vertragsurkunde nicht nur die Ansprüche der Parteien des Hauptvertrags geregelt, sondern wird darin auch die Bürgschaftsverpflichtung eines Dritten hinsichtlich dieser Ansprüche begründet, so kann eine Gerichtsstandsabrede hinsichtlich aller Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung nach den Grundsätzen des § 139 BGB auch dann für Ansprüche gegen den Schuldner des Hauptvertrags Wirkung entfalten, wenn die Gerichtsstandsvereinbarung hinsichtlich der Bürgschaft mangels Prorogationsfähigkeit des Bürgen unwirksam ist.*)
2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung hinsichtlich des Hauptvertrags (hier: Miete eines Großbohrgeräts) erfaßt bei einer an der Natur der Sache orientierten, nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung in der Regel auch Ansprüche aus Nebenabreden der Parteien beispielsweise über den Ersatz von Verschleißteilen und Werkzeugen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3490
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.11.2004 - 13 U 57/04
1. Die Verurteilung, die Beseitigung einer Grunddienstbarkeit zu erwirken, ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken, wenn die zur Erreichung des Ziels erforderlichen Geldsumme nicht feststeht.*)
2. Die Verurteilung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung ist erst unzulässig, wenn der Schuldner darlegt und beweist, dass er alles ihm zumutbare zur Bewirkung des Erfolgs unternommen hat.*)
3. In der Verurteilung ist der maximal vom Schuldner einzusetzende Geldbetrag nicht zu bestimmen. Dies ist Sache des Vollstreckungsverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2004, 3478
BayObLG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Z BR 273/03
Mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nicht mehr angegriffen werden (wie KG WuM 1991, 367).*)
VolltextIBRRS 2004, 3433
OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2004 - 11 W 16/04
Nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reformgesetz unterliegt die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuches nicht mehr der sofortigen Beschwerde.
VolltextIBRRS 2004, 3416
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2004 - 13 W 51/04
1. Grundsätzlich ist ein Antrag auf Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren abzulehnen, weil über die Kosten nur im Hauptsacheverfahren entschieden wird.
2. Eine Erledigung des Beweisverfahrens durch Antragsrücknahme oder Verwerfung des Antrags als unzulässig können ausnahmsweise eine isolierte Kostenentscheidung rechtfertigen.
3. § 494a ZPO soll zwar nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Fälle erfassen, in denen die Hauptsacheklage erhoben worden war, aber zurückgenommen oder als unzulässig abgewiesen wurde, auch wenn dies im Gesetzestext keinen Ausdruck gefunden hat. Nach der Rechtsprechung des BGH kommt eine solche analoge Anwendung jedoch nicht in Betracht, wenn sich das Gericht mit dem Vorbringen in der Sache selbst befasst, das Ergebnis des Gutachtens dann aber aus Rechtsgründen nicht verwertet hat.
4. Danach ist auch eine Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO auf die Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Vergleich abzulehnen, denn die Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Vergleich entspricht eher einer Nichtberücksichtigung des Beweisergebnisses aus Rechtsgründen, als einer Erledigung durch Klagerücknahme oder Abweisung der Klage als unzulässig, die eindeutig zu Lasten des Klägers geht.
VolltextIBRRS 2004, 3412
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.09.2004 - 16 W 74/04
1. Bei Antragsrücknahme hat der den Antrag zurücknehmende Antragsteller auch die Kosten der beigetretenden Streithelferin zu tragen.
2. Eine Kostenquotierung kommt auch bei Gegenanträgen des Antragsgegners nicht infrage, wenn diese sich nicht streitwerterhöhend auswirken.
VolltextIBRRS 2004, 3405
OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 312/03
1) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß eine Bauverpflichtung, die in Erwerber als Teil seiner Gegenleistung in einem mit einer Gemeinde geschlossenen Grundstückskaufvertrag zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung übernimmt, im Rahmen des § 20 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 KostO regelmäßig mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten ist.*)
2) Davon unberührt bleibt, daß nach § 20 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1 KostO ein den vereinbarten Kaufpreis übersteigender Verkehrswert des Grundstücks berücksichtigt werden muß, wenn sich dieser aus konkreten Anhaltspunkten (hier dem Verkauf von Grundstücken durch einen Privatmann in demselben Baugebiet zu vergleichbaren Bedingungen) erschließt.*)
VolltextIBRRS 2004, 3398
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35
Bei der Anfechtung eines Umgebungsplans ist für die Bemessung des Streitwertes das wirtschaftliche Interesse maßgeblich. Wendet sich der Kläger gegen die Einbeziehung seines Grundstücks in den Umgebungsplan, dann ist der Verkehrswert maßgeblich, auch hier wird regelmäßig 20 % des Wertes als Streitwert veranschlagt.
VolltextIBRRS 2004, 3356
OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2003 - 19 U 21/03
1. Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil ist unzulässig, wenn es ohne Verzögerung des Schlussurteils noch berücksichtigt werden kann.
2. Die Differenztheorie, nach der Teil- und Schlussurteil unabhängig voneinander sind, ist im Falle eines Verrechnungsverhältnis nicht gegeben.
VolltextIBRRS 2004, 3354
LG München I, Beschluss vom 11.10.2004 - 13 S 14625/04
1. Übernimmt der Mieter eines Baukrans die Pflicht, "erforderliche Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unverzüglich unter Verwendung von Originalersatzteilen durchführen zu lassen", so ist diese Übernahme der Reparaturpflichten als Hauptpflichtübernahme zu werten.
2. Zur Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung für einen Schadensersatzanspruch.
3. Der Grundsatz, dass Ersatzvornahmekosten wegen einer Verletzung von Reparaturpflichten nur zu ersetzen sind, wenn eine vorangegangene Fristsetzung erfolglos geblieben ist, findet auf sämtliche Vertragstypen Anwendung.
4. Die Überwälzung von Instandsetzungskosten auf den Mieter begegnet im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB keinen AGB-rechtlichen Bedenken.
5. Eine Berufung kann durch Beschluss zurückgewiesen werden, wenn die Kammer einstimmig der Auffassung ist, dass sie keine Erfolgsaussicht hat.
6. Die Berufung muss dafür nicht "offensichtlich- und zweifelsfrei keine Aussicht auf Erfolg“ haben.
VolltextIBRRS 2004, 3353
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 126/03
1. Eine Verrsicherung des Verkäufers eines Hausanwesens, "dass ihm keine wesentlichen oder versteckten Mängel bekannt sind", stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2. Der Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden, die an seinem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat.
3. Durch die Einführung des neuen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2002 (BGBl. I S. 1887) ist das Berufungsgericht an die vom Erstgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen gebunden.
VolltextIBRRS 2004, 3346
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2004 - 7 U 178/03
1. Telefonnotizen können ausreichen, um für einen strittigen Sachverhalt einen Anscheinsbeweis nach § 448 ZPO zu erbringen.
2. Für das Bestehen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht reicht es aus, dass der Vertretene das Auftreten des Vertreters in seinem - des Vertretenen - Namen wissentlich geschehen lässt oder es bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können.
3. Eine Beauftragung mit der Gestellung einer Prozessbürgschaft unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis gemäß § 776 Satz 1 BGB.
VolltextIBRRS 2004, 3333
BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 189/99
Das für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse entfällt im Wettbewerbsrecht - wie im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht überhaupt - in der Regel nicht schon dadurch, daß der Kläger im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Leistung klagen könnte (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1959 - I ZR 120/58, GRUR 1960, 193, 196 = WRP 1960, 13 - Frachtenrückvergütung; Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 72/70, GRUR 1972, 180, 183 = WRP 1972, 309 - Cheri).*)
VolltextIBRRS 2004, 3328
BGH, Urteil vom 16.05.2001 - XII ZR 199/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3318
OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2002 - 4 W 154/02
Eine – teilweise – fehlende Ursächlichkeit der Tätigkeit des Schädigers für Mängel/Schäden führt nicht zur Herabsetzung der Höhe des Streitwertes im selbständigen Beweisverfahren.*)
VolltextIBRRS 2004, 3312
OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2000 - 13 W 62/00
1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist auch für den Antragsgegner im selbstständigen Beweisverfahrens möglich.*)
2. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antragsgegner seine Rechtsverteidigung im selbstständigen Beweisverfahren auf ein Vorbringen stützt, das in diesem Verfahren mit Erfolg geltend gemacht werden kann, oder dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, bei den technischen Feststellungen durch den Sachverständigen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3302
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2004 - 15 AR 5/04
Eine Verweisung kann auch dann gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend sein, wenn das verweisende Gericht einer wenig verbreiteten Mindermeinung in der juristischen Literatur folgt. (Hier: Kommentierung von Baumbach/Hartmann zur "unbeabsichtigten Erschleichung" der Zuständigkeit bei einem Verstoß des Klägers gegen ein - nach Auffassung von Baumbach/Hartmann bestehendes - "Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit")*)
VolltextIBRRS 2004, 3298
BVerfG, Beschluss vom 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
1. Art. 103 Abs. 1 GG ist bei der Anwendung von prozessualen Form- und Fristvorschriften nicht nur dann verletzt, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhält, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig ist.
2. Fehlt dem fristgerecht eingegangenen Berufungsbegründungsschriftsatz eine Seite, so darf er nicht bereits deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden. Vielmehr muss das Berufungsgericht überprüfen, ob der Begründungsschriftsatz trotz des Fehlens der Seite den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt.
3. Unterlässt das Berufungsgericht in einem solchen Falle die Überprüfung, so stellt dies eine Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör dar.
VolltextIBRRS 2004, 3286
BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 29/04
1. Die Berufungsbegründung muss die bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie die neuen Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anzuführen hat.
2. die Bestimmung des § 510b ZPO gibt dem Kläger bereits im Amtsgerichtsprozess die prozessuale Möglichkeit, einen ihm bei Nichtvornahme der geschuldeten Handlung entstehenden zukünftigen Schadensersatzanspruch schon jetzt geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2004, 3280
BGH, Urteil vom 15.05.2001 - VI ZR 55/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3278
BGH, Beschluss vom 15.05.2001 - XI ZR 324/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3272
BGH, Urteil vom 08.05.2001 - IX ZR 9/99
1. Die der Vorpfändung dienende Benachrichtigung des Drittschuldners muß die Forderung, deren Pfändung angekündigt wird, ebenso eindeutig bezeichnen wie die Pfändung der Forderung selbst.*)
2. Die rangwahrende Arrestwirkung einer Vorpfändung beschränkt sich im Falle einer weitergehenden endgültigen Pfändung auf die vorgepfändeten Forderungen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3270
BGH, Beschluss vom 07.05.2001 - II ZB 16/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3269
BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 434/00
Es besteht keine Verpflichtung des Rechtsanwalts, anläßlich eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist die Einhaltung der Berufungsfrist zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3260
BGH, Beschluss vom 03.05.2001 - V ZB 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3256
BGH, Beschluss vom 30.04.2001 - II ZB 18/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3255
BGH, Urteil vom 30.04.2001 - II ZR 328/00
1. Der Wert der Beschwer einer beklagten GmbH, die sich gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils wendet, richtet sich nach ihrem Interesse an der Wirksamkeit jenes Einziehungsbeschlusses. Maßstab der Bewertung ist dafür grundsätzlich der Wert des von der Einziehung betroffenen Geschäftsanteils.*)
2. Legen die beklagte GmbH und ein sie als streitgenössischer Nebenintervenient unterstützender Gesellschafter selbständige Berufungen gegen ein im Beschlußanfechtungs- bzw. Nichtigkeitsfeststellungsprozeß ergangenes kassatorisches Gestaltungsurteil ein, so findet hinsichtlich der Beschwer jedenfalls wegen des einheitlichen Streitgegenstandes und der einheitlichen Urteilswirkungen keine Wertaddition statt.*)
VolltextIBRRS 2004, 3249
BGH, Beschluss vom 27.04.2001 - LwZB 4/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3244
BGH, Urteil vom 26.04.2001 - IX ZR 53/00
1. Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch nachträgliche Umstände auch dann nicht berührt, wenn diese bei einem Eintritt vor Rechtshängigkeit eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit begründet hätten.*)
2. Macht der Insolvenzverwalter mit der Anfechtungsklage geltend, die Masse sei anstelle des Anfechtungsgegners aus einem dinglichen Recht an einem Grundstück zu befriedigen, ist er Beteiligter eines eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens und kann Widerspruchsklage erheben.*)
3. Versäumt der anfechtungsberechtigte Verwalter die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren, kann er noch im Wege der Bereicherungsklage den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung des auf das streitige Recht entfallenen Erlöses geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3238
BGH, Urteil vom 24.04.2001 - VI ZR 258/00
1. Im Rahmen einer Revision gemäß § 547 ZPO hat das Revisionsgericht den für die Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht selbständig zu würdigen und aufgrund des Beweisergebnisses unabhängig von der Beurteilung des Oberlandesgerichts die relevanten Feststellungen zu treffen.*)
2. Zu den Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis gemäß § 212 a ZPO enthaltenen Angaben.*)
VolltextIBRRS 2004, 3217
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.06.2004 - 5 W 62/04
1. Der negatorische Anspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch die titulierbare Verpflichtung zu einem positiven Tun begründen, wenn sich die - regelmäßig vom Zustand einer Sache des Störers - drohende Beeinträchtigung nur durch ein solches aktives Eingreifen des Störers oder eines Dritten abwehren lässt.
2. Maßgebend für die Statthaftigkeit eines Vollstreckungsantrags ist nicht die positive oder negative Formulierung des Urteilsausspruchs, sondern ob bei verständiger Auslegung des Titels in der Sache ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist.
VolltextIBRRS 2004, 3209
BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 286/03
Der bloße formale Verfahrensfehler der vorübergehenden Entnahme des Vollstreckungstitels aus den Vollstreckungsakten im Zwangsversteigerungsverfahren ist kein Grund, der zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses zwingt.
VolltextIBRRS 2004, 3207
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.03.2003 - 3 U 104/03
1. Der Zwangsverwalter tritt kraft Gesetzes nur in bestehende und bereits in Vollzug gesetzte Miet- und Pachtverhältnisse ein, nicht aber in sonstige Vertragsverhältnisse, die der Schuldner vor der Beschlagnahme begründet hat.
2. § 152 Abs. 2 ZVG über die Wirksamkeit eines Miet- oder Pachtvertrages auch gegenüber dem Verwalter bei Grundstücksüberlassung an den Mieter oder Pächter vor der Beschlagnahme findet keine analoge Anwendung auf unentgeltliche Nutzungsvereinbarungen.
VolltextIBRRS 2004, 3196
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2004 - 8 Wx 28/04
1. Ist als Vertreter des übergebenden Grundstückseigentümers eine juristische Person des öffentlichen Rechts bestellt, greift die Vorschrift des § 7 GBBerG ein. Die Wirksamkeit des von einem solchen Vertreter geschlossenen Geschäfts ist von der Genehmigung abhängig, wobei diese nicht verwaltungsintern erteilt werden kann, sondern für die Erteilung das Vormundschaftsgericht zuständig ist. Dies folgt aus dem Gewaltenteilungsprinzip.
2. Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO lässt Beschwerden mit dem Ziel eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung zu (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO).
VolltextIBRRS 2004, 3195
BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
Im Antragsverfahren auf Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 GBO ist demjenigen rechtliches Gehör zu gewähren, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die berichtigende Eintragung beeinträchtigt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 3194
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.09.2004 - 5 W 222/04
Der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eröffnet, wenn die Gemeinde die gemäß § 21 Saarländisches Straßengesetz dem Straßenbaulastträger zu vergütenden Kosten aufgrund einer Zusage oder Bestätigung des Vergütungspflichtigen erstattet verlangt.*)
VolltextIBRRS 2004, 3192
OLG Jena, Beschluss vom 20.09.2004 - 6 U 620/04
1. Nach § 33 Abs. 1 ZPO kann bei dem Gericht der Klage eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Der Kläger hat eine Klage auf Rückzahlung eines der GbR gewährten Darlehens erhoben. Der Beklagte bestreitet die Vereinbarung eines Darlehens, hat hilfsweise mit bestrittenen Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag aufgerechnet und einen überschießenden Teil dieser Ansprüche allein gegen den Kläger im Wege der Widerklage geltend gemacht. Soweit Zahlungen an die GbR geflossen sind, soll es sich nach seinem Vortrag um die Tilgung von Werklohnforderungen handeln.*)
2. Ist Streitgegenstand einer Drittwiderklage allein der Anspruch auf Auskunft und Einsicht in Geschäftsunterlagen, der sich aus der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit der ehemaligen Mitgesellschafter ergibt, ist diese Widerklage auch dann unzulässig, wenn das Ergebnis dieser Auskunft dem Beklagten die Verteidigung gegen die Klageforderung erleichtern kann.*)
3. Literatur und Rechtsprechung lassen eine Drittwiderklage als parteierweiternde Widerklage und als konnexe streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung zu, also mit Einwilligung des Dritten oder bei Sachdienlichkeit der subjektiven Klagehäufung im Sinne des § 263 ZPO. Daneben ist für bestimmte Fallgruppen die isolierte Drittwiderklage eröffnet.*)
4. Sowohl die streitgenössische als auch die isolierte Drittwiderklage setzt einen Zusammenhang zwischen dem klageweise geltend gemachten Anspruch oder den hiergegen vorgebrachten Verteidigungsmitteln bzw. die Sachdienlichkeit der Prozessverbindung voraus. Umstritten sind die Grenzen der Sachdienlichkeit und die Frage, ob und in welchem Umfang der besondere Gerichtsstand nach § 33 Abs. 1 ZPO auch für die parteierweiternde Widerklage gilt, oder ob bei Abweichungen zwischen dem Gerichtsstand der Klage und dem der Widerklage eine Gerichtsstandbestimmung erfolgen kann.*)
5. Die Einbeziehung in den Prozess und die Annahme oder Bestimmung eines ihm fremden Gerichtsstandes ist dem Dritten nur zumutbar, wenn der gegen ihn erhobene Anspruch in engem Zusammenhang mit den zwischen den Hauptparteien streitigen Ansprüchen steht oder die Ansprüche auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen. Hieran fehlt es, wenn durch die Widerklage ein neuer Streitstoff in den Prozess eingeführt würde (z.B. Drittwiderklage gegen Mitgesellschafter auf Vorlage von als Verteidigungsmittel gegen die Darlehensrückzahlungsklage benötigten Dokumenten).*)
VolltextIBRRS 2004, 3186
OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2004 - 17 W 49/04
Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dritten zur Vorbereitung einer Klage oder Rechtsverteidigung durch eine Partei, die selbst über den erforderlichen Sachverstand verfügt, sind grundsätzlich nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung notwendig zu erstatten.
VolltextIBRRS 2004, 3171
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 28/04-32
Eine nicht offen gelegte Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer der Parteien des Rechtsstreits begründet die Besorgnis seiner Befangenheit.
VolltextIBRRS 2004, 3151
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.2004 - 1 U 422/03-108
Kommt die Partei erst nach Eingang des auf ihre Einwendungen hin eingeholten Ergänzungsgutachtens mit dem Antrag der mündlichen Erläuterung, muss sie ihren Erklärungsbedarf konkret begründen.
VolltextIBRRS 2004, 3136
BGH, Beschluss vom 23.09.2004 - VII ZB 13/04
1. § 118 BRAGO ist anwendbar, wenn eine außergerichtliche Beilegung eines Streites betrieben wird.
2. Ist dagegen ein Klageauftrag erteilt, ergibt sich die Gebührenregelung für den Rechtsanwalt aus dem dritten Abschnitt der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.
3. Zum Klageverfahren gehört auch die Vorbereitung der Klage (§ 37 Nr. 1 BRAGO). Diese schließt die Information des Prozessbevollmächtigten ein.
VolltextIBRRS 2004, 3133
BGH, Beschluss vom 11.04.2001 - XII ZB 59/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext