Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15893 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 3132BGH, Beschluss vom 11.04.2001 - VIII ZR 206/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3130
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - IX ZR 27/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3122
BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
a) Der Revisionsführer bzw. der Führer einer Nichtzulassungsbeschwerde ist verhindert, die Frist zur Begründung der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, wenn und solange seinem Prozeßbevollmächtigten vor Ablauf der Frist die Prozeßakten nicht oder nicht vollständig zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.*)
b) Das Hindernis ist nicht unverschuldet, wenn die Möglichkeit zu rechtzeitiger und vollständiger Akteneinsicht vor Fristablauf dadurch vereitelt worden ist, daß der Beschwerde- bzw. Revisionsführer es aufgrund eines eigenen oder eines ihm zuzurechnenden Verschuldens seines Verkehrsanwaltes unterlassen hat, seinem Prozeßbevollmächtigten rechtzeitig den diesem zustehenden Gebührenvorschuß zu leisten (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 21.6.1990 - IX ZR 227/89, VersR 1991, 122).*)
VolltextIBRRS 2004, 3120
BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04
a) In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen. Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozeßgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist.*)
b) Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder mit dem Teil des Hauptsachewertes anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)
VolltextIBRRS 2004, 3117
KG, Urteil vom 08.07.2004 - 12 W 21/04
Hat das Beschwerdegericht den Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen, so ist es auch für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens zuständig.
VolltextIBRRS 2004, 3116
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - IX ZR 309/00
Weckt ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3115
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - IX ZR 441/99
1. Der Schuldner kann den Drittschuldner grundsätzlich auf Erfüllung der gepfändeten Forderung an die Pfändungsgläubiger verklagen.*)
2. Behauptet der Schuldner, die Befriedigung der Pfändungsgläubiger zehre die Forderung gegen den Drittschuldner nicht vollständig auf, kann er darüber hinaus auf Zahlung nach Befriedigung der Pfändungsgläubiger klagen.*)
3. Die Klageanträge müssen die einzelnen Pfändungsgläubiger ihrem Rang entsprechend bezeichnen, die Höhe ihrer Forderungen beziffern, den vom Drittschuldner zu leistenden Gesamtbetrag angeben und die Erklärung enthalten, daß an den Kläger nur der nach Befriedigung der Pfändungsgläubiger verbleibende Restbetrag auszukehren ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 3110
BGH, Urteil vom 03.04.2001 - XI ZR 223/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3109
BGH, Urteil vom 03.04.2001 - VI ZR 203/00
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, daß sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind. Das Gericht hat auch diesen Vortrag der Partei bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3105
LG Köln, Urteil vom 05.05.2004 - 20 O 690/03
Auch wenn der Geschädigte nach § 157 VVG befugt ist, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer einzuziehen, ändert dies nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters im Haftpflichtprozess. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung kann ohne Umwege über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2004, 3103
BGH, Beschluss vom 02.04.2001 - AnwZ (B) 33/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3101
BGH, Beschluss vom 29.03.2001 - LwZR 3/01
Die zurückweisende Entscheidung über einen Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer zur Erreichung der Revisionssumme bedarf nicht der Zuziehung ehrenamtlicher Richter.*)
VolltextIBRRS 2004, 3096
BGH, Urteil vom 28.03.2001 - XII ZR 128/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3092
BGH, Beschluss vom 28.03.2001 - XII ZB 32/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 3088
BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 18/00
Das Gericht hat Zweifel und Unklarheiten aufgrund unterschiedlicher Bekundungen des gerichtlichen Sachverständigen im Laufe eines Arzthaftungsprozesses durch eine gezielte Befragung des Gutachters zu klären. Mangels ausreichender medizinischer Sachkunde darf es sich nicht mit einer eigenen Interpretation der Ausführungen über Widersprüche hinwegsetzen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3081
BGH, Urteil vom 22.03.2001 - IX ZR 373/98
1. Eine (unentgeltliche) Verfügung liegt auch vor, wenn die zuwendende Handlung des Gemeinschuldners zwar von einem vollmachtlosen Vertreter vorgenommen wurde, den Begünstigten aber in die Lage versetzte, das zugewendete Vermögensgut tatsächlich zu nutzen und weiterzuübertragen.*)
2. Ist das Recht zur Teilnahme mit Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga von Rechts wegen übertragbar und werden für die Übertragung üblicherweise Geldbeträge bezahlt, so ist es grundsätzlich pfändbar und unterliegt dem Konkursbeschlag.*)
3. Zu Zwecken der Liquidation galt ein eingetragener Verein trotz Konkurseröffnung über sein Vermögen als rechtsfähig. Damit verblieb ihm grundsätzlich auch die Befugnis, das übertragbare Teilnahmerecht seiner Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga zu verwerten.*)
4. Zur Wertbemessung für ein Teilnahmerecht von Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga.*)
VolltextIBRRS 2004, 3079
BGH, Urteil vom 22.03.2001 - IX ZR 407/98
Die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe kann unter denselben Voraussetzungen wie das ursprüngliche Gesuch den Fristablauf hemmen, solange darüber nicht entschieden ist (im Anschluß an BGHZ 70, 235 ff).*)
VolltextIBRRS 2004, 3068
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch dann gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 3060
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 W 24/04
Wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nach Zustellung und vor dem Beginn einer Beweiserhebung zurückgenommen, sind auf entsprechendes Begehren des Antragsgegners die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen des Antragsgegners selbst dann dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn Grund für die Rücknahme ist, dass der Antragsgegner die gerügten Mängel nachträglich beseitigt hat.
VolltextIBRRS 2004, 3050
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - 14 W 52/03
Eine Fristsetzung zur Klageerhebung scheidet aus, wenn sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben und für eine Klageerhebung mithin kein Raum mehr ist, denn eine etwaige Klage müsste wegen der außergerichtlichen Einigung als unzulässig abgewiesen werden.
VolltextIBRRS 2004, 3049
OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2003 - 24 U 111/02
1. Die Bedeutung der Symptom-Rechtsprechung des BGH beschränkt sich nicht auf vorprozessuale Mängelrügen, sie gilt auch für das prozessuale Verfahren.
2. Mangelt es am vollsteckungsfähigen Inhalt eines Ausspruchs, ist eine Vollstreckungsgegenklage unzulässig.
3. Bei der Auslegung von Prozesshandlungen ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht.
VolltextIBRRS 2004, 3041
OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 8/04
1. Das von einer klagenden Partei zunächst angegangene Gericht darf, auch wenn es sich selbst für unzuständig hält, eine Verweisung an ein anderes Gericht erst dann aussprechen, wenn es zuvor dessen Zuständigkeit pflichtgemäß geprüft und bejaht hat.
2. Eine Verweisung bindet ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss.
VolltextIBRRS 2004, 3040
OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04
1. Der Antrag ist für die Streitwertbemessung insoweit von maßgebender Bedeutung, als die jeweilige Partei durch ihn ihr Interesse am Rechtstreit konkretisiert und zum Ausdruck bringt. Er ist jedoch gegebenenfalls auszulegen.
2. Ein Antrag eines Streithelfers oder Nebenintervenienten ist selbst ohne ausdrückliche Beschränkung dahin zu verstehen, dass der Streithelfer bzw. Nebenintervenient die Partei nur soweit unterstützt, als sein eigenes Interesse betroffen ist.
VolltextIBRRS 2004, 3038
OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 W 28/03
Gegen den Kostenvorschussanspruch aus § 887 Abs. 2 ZPO kann jedenfalls mit einer unstreitigen Forderung aufgerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 3034
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.04.2004 - 4 U 149/02
1. Das Gericht hat - auch bei fehlendem Klägereinwand - darauf hinzuweisen, wenn eine Rechnung nicht hinreichend spezifiziert ist.
2. Das Erfordernis einer näher spezifizierte Rechnung ist keine Frage der Beweiswürdigung, sondern eine solche der Anforderungen an die Darlegung der Partei, der zur Bewirkung vollständiger Erklärung und der Ergänzung unzureichender Angaben gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch gerichtlichen Hinweis nachzugehen ist.
VolltextIBRRS 2004, 3033
OLG Rostock, Urteil vom 06.05.2004 - 1 U 183/02
1. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet nicht in jedem Fall ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.v. § 771 Abs. 1 ZPO. Hierzu bedarf es grundsätzlich noch eines Rechts zum Besitz.*)
2. Rein schuldrechtliche Ansprüche auf Verschaffung oder Belassung des Besitzes stellen ein die Veräußerung hinderndes Recht nur dar, wenn das obligatorische Recht geeignet ist, die Nichtzugehörigkeit der betreffenden Sache zum Vermögen des Schuldners zu begründen.*)
3. Daran fehlt es, wenn der Schuldner die von ihm betriebene Hotelanlage einem Dritten zwar auf der Grundlage eines "Pachtvertrages" überläßt, dieser Vertrag jedoch als sog. Management-Vertrag ausgestaltet ist, bei dem zur Bewahrung erhaltener öffentlicher Zuschüsse das volle unternehmerische Risiko bei dem Schuldner verbleibt.*)
4. Ein Sicherungsübereignungsvertrag mit einer Übersicherung von 500 % ist sittenwidrig und damit nichtig.*)
VolltextIBRRS 2004, 3012
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 88/04
1. Mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs können neue Ablehnungsgründe in Bezug auf einen Sachverständigen geltend gemacht werden.*)
2. Die nicht offen gelegte Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer Partei begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)
VolltextIBRRS 2004, 2990
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03
1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)
2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)
3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)
4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)
5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)
6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)
7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)
IBRRS 2004, 2988
OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.07.2004 - 5 W 2374/04
Werden in einem Prozessvergleich Ansprüche aus einem anderen Rechtsstreit mitverglichen und vertritt der Rechtsanwalt die Partei in beiden Prozessen, erhält dieser nur in dem mitverglichenen Rechtsstreit eine volle Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) sowie insgesamt eine Vergleichsgebühr aus dem addierten Geschäftswert aller mitverglichenen Prozesse (§ 23 Abs. 1 BRAGO), aber keine (weitere) halbe Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO.*)
VolltextIBRRS 2004, 2983
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2004 - 12 W 58/04
Ein Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt ist, ist wie ein Unternehmer mit Rechtsabteilung zu behandeln, nicht wie ein Rechtsanwalt, der einen Privatprozess führt (Abweichung von Thüringer OLG, ZinSO 2003, 523).*)
VolltextIBRRS 2004, 2978
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2004 - 2 W 44/02
Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung, wenn der Zustelladressat versucht, die Zustellung an ihn zu vereiteln.*)
VolltextIBRRS 2004, 2969
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 116/04
§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2004, 2968
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2004 - 25 W 34/04
Wird der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrer Vertretung beauftragt, fällt die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO nicht an, da die GbR selbst (teil-)rechtsfähig ist. Wenn die Gesellschafter der GbR den Rechtsanwalt als Einzelperson beauftragen, verstoßen sie gegen den das Kostenerstattungsrecht beherrschenden Grundsatz möglichst kostensparenden prozessualen Vorgehens und können aus diesem Verstoß keine Rechte herleiten.*)
VolltextIBRRS 2004, 2966
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.2004 - 4 W 78/04
Eine Beweisantizipation ist im Prozesskostenhilfeverfahren nur dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Entscheidung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen ausschließt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2960
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.04.2004 - 4 U 145/03
Ein Teilurteil, das die Klageforderung in dem Umfang zuspricht, in dem bestimmte, ihr als bloße Rechnungsposten in einem Abrechnungsverhältnis entgegen gesetzte Abzugspositionen für unbegründet erachtet werden, ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 2959
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.2004 - 4 W 22/04
1. Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur teilweise Aussicht auf Erfolg und ist insoweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, so ist die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht zu versagen.*)
2. Auf Antrag des Antragstellers kann in diesem Falle das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht verwiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2954
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04
1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend.*)
2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an.*)
VolltextIBRRS 2004, 2951
OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2004 - 11 W 26/04
1. Die Zurückweisung des innerhalb eines selbständigen Beweisverfahrens gestellten Gesuches auf eine erneute Begutachtung oder eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zum gleichen Beweisthema unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde.
2. Wird Einholung eines Gutachtens zu einer über das ursprüngliche Beweisthema hinausgehenden Frage verweigert oder gibt das Gericht dem Antrag mit der Begründung nicht statt, das selbständige Beweisverfahrens sei beendet, ist die sofortige Beschwerde statthaft.
VolltextIBRRS 2004, 2948
BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/04
1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln.*)
2. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kann bei zerstrittenen Wohnungseigentümern die Pflicht folgen, ihre Rechte so auszuüben, dass Streit fördernde Begegnungen vermieden werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2946
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2004 - 16 W 8/04
1. Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren sind grundsätzlich berechtigt, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem vorgelegten schriftlichen Gutachten zu stellen und bei Lückenhaftigkeit des Gutachtens ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.
2. Nicht möglich ist es jedoch, bereits eindeutig beantwortete Fragen erneut vom Sachverständigen überprüfen zu lassen.
VolltextIBRRS 2004, 2938
BayObLG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2Z BR 94/04
1. Ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer führt nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache abschließend entscheiden kann.*)
2. Ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: ca. 2 1/2 Jahre) zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung führt im Wohnungseigentumsverfahren nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn von einer erneuten Verhandlung weder eine weitere Sachaufklärung noch eine gütliche Einigung zu erwarten gewesen wäre.*)
3. Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn der Bauträger vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung eine von der Teilungserklärung abweichende Bauausführung vollendet.*)
VolltextIBRRS 2004, 2923
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - I ZR 32/96
1. Das Berufungsgericht muß die Aussage einer nach § 448 ZPO vernommenen Partei in die Beweiswürdigung auch dann einbeziehen, wenn es aus seiner Sicht keinen Anlaß für eine Parteivernehmung gesehen hätte.*)
2. Auch von der Würdigung der Aussage einer Partei im angefochtenen Urteil darf das Rechtsmittelgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben.*)
3. Ein in der Anordnung einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO liegender Verfahrensverstoß kann grundsätzlich noch in der Berufungsbegründung gerügt werden. Ein nach der Vernehmung erfolgtes rügeloses Verhandeln steht der späteren Rüge nicht entgegen.*)
4. Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 448 ZPO kann auch der Umstand berücksichtigt werden, daß es um die Aufklärung eines sog. Vieraugengesprächs geht, das die zu vernehmende Partei mit einem als Zeugen vernommenen Mitarbeiter der Gegenseite geführt hat. Dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit kann allerdings auch durch eine persönliche Anhörung der Partei nach § 141 ZPO genügt werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2920
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - IV ZR 191/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2919
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - I ZB 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2918
BGH, Beschluss vom 21.02.2002 - II ZR 91/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2913
BGH, Urteil vom 07.02.2002 - III ZR 92/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2897
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.08.2004 - 4 W 98/04
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung in der Hauptsache nicht erfasst, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2896
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.07.2004 - 4 W 91/04
Durch einen im schriftlichen Verfahren abgeschlossenen Vergleich entsteht weder eine Erörterungs- noch eine Verhandlungsgebühr.*)
VolltextIBRRS 2004, 2895
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.07.2004 - 4 W 79/04
Richtete sich die Klageerhebung gegen eine infolge Löschung im Handelsregister nicht mehr existierende Gesellschaft und ist zu deren Gunsten eine Kostengrundentscheidung ergangen, so findet weder für sie noch für ihren früheren Geschäftsführer eine Kostenfestsetzung statt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2893
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.08.2004 - 4 U 139/04
1. Der Rechtsanwalt, der einer Berufungsschrift unterzeichnet, muss diese persönlich auf ihre richtige Adressierung überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsmittelschrift in automatisierter Weise durch Verwendung eines Computerprogramms erstellt worden ist.*)
2. Geht die Berufung erst am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist bei einem unzuständigen Gericht ein, so kann die Partei nicht damit rechnen, noch innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per Telefax auf die fehlerhafte Einlegung des Rechtsmittels hingewiesen zu werden. Die Partei kann auch nicht erwarten, dass das angegangene unzuständige Gericht alles daransetzt, die unzulässige Berufung noch am Tage ihres Eingangs per Telefax an das zuständige Berufungsgericht weiterzuleiten.*)
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