Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2004, 2880OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2004 - 22 W 8/04
1. Die Verwertung der in dem selbständigen Beweisverfahren erhobenen Beweise ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung der entsprechenden Kosten bei der Kostenausgleichung im Hauptsacheprozess.
2. Dies gilt auch im Hinblick auf die im selbständigen Beweisverfahren angefallene Beweisgebühr gemäß §§ 48, 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO. Diese ist gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO dann im Hauptsacheverfahren erstattungsfähig, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt, dass durch die Benutzung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens beweisbedürftige Umstände geklärt werden sollen.
3. Dass der Beklagte dann im Rahmen des anschließenden schriftlichen Verfahrens die Klageforderung anerkennt, so dass es zu einer Verwertung des Gutachtens im Urteil nicht mehr kommt, steht der Berücksichtigung der angefallenen Beweisgebühr nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2004, 2874
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 4 W 34/04
1. Die Anforderung eines Auslagenvorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme ist auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Weiterleitung eines bereits eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien kann vom Gericht nicht von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2873
BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03
Ein Vorbringen kann gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es einen Gesichtspunkt betrifft, der vom Gericht des ersten Rechtszuges für unerheblich gehalten worden ist und dessen Zurückhaltung durch das erstinstanzliche Verfahren veranlaßt worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03).*)
a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02).*)
b) Ist wegen der Insolvenz des Auftragnehmers und wegen des Zeitablaufs die Erstellung einer prüfbaren Schlußrechnung nicht möglich, kann die Klage nicht allein deshalb als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden, weil eine prüfbare Schlußrechnung nicht vorliegt. Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet.*)
IBRRS 2004, 2869
LG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2004 - 329 O 300/04
Der als Sonderfachmann eingeschaltete Bodengutachter kann sein Honorar am Ort des Bauvorhabens einklagen. Es besteht der Gerichtsstand des beiderseitigen Erfüllungsortes.
VolltextIBRRS 2004, 2863
BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZB 69/01
Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Prozeßbevollmächtigten, in dessen Büro am letzten Tag der Berufungsfrist Handwerkerarbeiten in begrenztem Umfang vorgenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2858
BGH, Beschluss vom 29.01.2002 - VI ZB 28/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2856
BGH, Urteil vom 29.01.2002 - XI ZR 112/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2851
BGH, Beschluss vom 23.01.2002 - VIII ZB 42/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2849
BGH, Urteil vom 22.01.2002 - XI ZR 331/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2848
BGH, Beschluss vom 21.01.2002 - II ZB 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2835
BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - IV ZB 11/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2828
BGH, Beschluss vom 22.11.2001 - XII ZB 195/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2827
BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 76/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2824
BGH, Beschluss vom 30.10.2001 - VI ZB 43/01
Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation erfordert die Darlegung, welche Weisungen hinsichtlich der Eintragung einer Vorfrist in der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten erteilt waren.*)
VolltextIBRRS 2004, 2817
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - VII ZA 2/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2816
BGH, Beschluss vom 05.06.2002 - V ZR 214/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2803
BGH, Beschluss vom 24.04.2002 - AnwZ 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2798
BGH, Urteil vom 17.04.2002 - XII ZR 182/00
a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. gleich.*)
b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a.F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2797
BGH, Beschluss vom 17.04.2002 - XII ZB 186/01
In Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit beginnt die Rechtsmittelfrist für einen nicht verkündeten Beschluß mit dessen Zustellung an den Rechtsmittelführer und nicht erst mit der letzten Zustellung an einen der Beteiligten (Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 90/94 - NJW 1994, 3359 f.).*)
VolltextIBRRS 2004, 2795
BGH, Beschluss vom 10.04.2002 - XII ZR 178/99
Zur Befugnis des Revisionsgerichts, die Erfolgsaussicht einer auf die Verfahrensrüge fehlerhaft ermittelten ausländischen Rechts gestützten Revision anhand eigener Kenntnis des ausländischen Rechts zu beurteilen (im Anschluß an BGHZ 122, 373, 378).*)
Zur Rechtsnatur und zu den Anforderungen der nach dominikanischem Zwangsvollstreckungsrecht zur Erhaltung der Wirksamkeit eines gegenüber dem Drittschuldner ausgesprochenen Leistungsverbots (oposición, Art. 557 CPC) zu erhebenden Klage auf Wirksamerklärung dieser Vollstreckungsmaßnahme (demanda en validez, Artt. 563 ff. CPC).*)
VolltextIBRRS 2004, 2794
BGH, Beschluss vom 10.04.2002 - XII ZR 86/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2777
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 235/01
Wird der beklagte Rechtsanwalt in einem Anwaltsprozeß unfähig, seine Selbstvertretung fortzuführen, so ist die hierdurch bewirkte Verfahrensunterbrechung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Ist die Unterbrechung in den Vorinstanzen eingetreten, kann grundsätzlich der Unterbrechungsgrund noch im Revisionsverfahren als neue Tatsache vorgetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2771
BGH, Beschluss vom 26.02.2002 - X ARZ 9/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2763
BGH, Urteil vom 23.01.2002 - XII ZR 91/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2735
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 61/04
Legt ein im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertretener Beteiligter in einer Wohnungseigentumssache gegen den seinem Verfahrenbevollmächtigten zugestellten Beschluss des Beschwerdegerichts eigenhändig schriftlich sofortige weitere Beschwerde ein, kann wegen einer dadurch eingetretenen Fristversäumnis in der Regel auch dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt werden, wenn der Beschluss des Landgerichts nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen war.*)
VolltextIBRRS 2004, 2728
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2004 - 1 W 48/04
1. Wird im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens der geforderte Kostenvorschuss nicht fristgemäß gezahlt, liegt ein Nichtbetreiben des Verfahrens vor.*)
2. Ein derartiges Nichtbetreiben des Verfahrens führt zu einem Ende der durch die Verfahrenseinleitung ausgelösten Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) gemäß den in § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten letzten Verfahrenshandlungen. Die Nichteinzahlung eines Kostenvorschusses ist daher nicht aus Gründen der Rechtssicherheit anderen Tatbeständen einer "Beendigung" des selbstständigen Beweisverfahrens - Übersendung des Gutachtens an die Parteien, Fristsetzung gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Gericht oder Mitteilung von Einwänden, Anträgen oder Ergänzungsfragen innerhalb angemessener Frist - gleichzustellen.*)
3. Jedenfalls dann, wenn in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach Ablauf der Fristsetzung für die Zahlung des Vorschusses eine Zahlung noch erfolgt, steht es dem Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens nicht entgegen, diesem Fortgang zu geben.*)
VolltextIBRRS 2004, 2727
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2004 - 20 W 343/03
Das Interesse eines Wohnungseigentümers daran, dass ein anderer Wohnungseigentümer es unterlässt, vor seinem Küchenfenster rückwärts zur Hauswand einzuparken, übersteigt den Beschwerdewert von 750,00 €. Dabei sind neben den (anteiligen) Kosten für den (teilweisen) Neuanstrich der Hauswand im Fall der Verschmutzung durch die Autoabgase die Nutzungseinschränkung zu berücksichtigen, die darin liegt, dass das Küchenfenster häufiger geschlossen gehalten werden muss, um das Eindringen von Abgasen zu verhindern.*)
VolltextIBRRS 2004, 2709
BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 267/03
Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Beteiligten rechtfertigen nicht die einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung nach § 180 Abs. 2 ZVG.*)
Zur Interessenabwägung bei einem auf gesundheitliche Gefahren für Angehörige gestützten Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung, die nach Pfändung und Überweisung des Teilungsanspruchs von dem Gläubiger eines Miteigentümers betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2691
OLG Rostock, Urteil vom 26.06.2003 - 7 U 152/02
1. Ist eine Klagerweiterung trotz Nichtzahlung des entsprechenden Vorschusses einmal zugestellt worden, ist eine Zurückweisung der Erweiterung nicht mehr möglich.
2. Nach dem im Rahmen von § 296 Abs. 2 ZPO angewandten absoluten Verzögerungsbegriff des BGH liegt eine Verzögerung vor, wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
3. Ein schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 1 ZPO ist gegeben, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt und wegen eines mangelhaften Beweisverfahrens seine Entscheidung auf eine mangelhafte Tatsachenfeststellung stützt.
VolltextIBRRS 2004, 2686
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 20 W 28/04
Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 2660
OLG Köln, Urteil vom 08.06.2004 - 22 U 212/03
1. Verpflichtet sich ein Unternehmen in einem Vertrag, einen Sicherheitsingenieur zu stellen und die Überwachung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umfassend zu übernehmen, so handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dienstleistungsvertrag.
2. Ein Dienstverhältnis im Sinne des § 627 Abs. 1 BGB (also aufgrund besonderen Vertrauens) liegt nicht vor, wenn der Dienstverpflichtete eine juristische Person ist, die sich zur Ausführung der übernommenen Dienste eigener Mitarbeiter bedient, da der Vertragspartner diese regelmäßig nicht kennt und somit auch kein besonderes Vertrauen zu ihnen hat.
3. Ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB ist schon dann anzunehmen, wenn ein Vertrag mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen wird und die Vertragsparteien von einer Verlängerungsmöglichkeit seinerzeit ausgegangen sind.
4. Zu der Frage des wichtigen Grundes für eine Kündigung nach § 626 BGB.
5. Vorbringen, das nicht nur ergänzungsbedürftig, sondern substanzlos ist, gibt - jedenfalls im Anwaltsprozess - zu richterlicher Aufklärungstätigkeit keine Veranlassung.
VolltextIBRRS 2004, 2659
OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2004 - 7 W 88/03
1. Im selbständigen Beweisverfahren kann ebenso wie im Hauptsacheverfahren der Streitwert gegenüber einem Streitgenossen entsprechend dem gegen ihn geltend gemachten Anspruch auch unterschiedlich im Verhältnis zu den übrigen Streitgenossen festgesetzt werden.
2. Im selbständigen Beweisverfahren kann es nicht zu einer Kostenentscheidung zu Lasten eines Antragsgegners mit der Folge kommen, dass ihm die Gerichtsgebühren aufgebürdet werden. Im selbständigen Beweisverfahren ist allenfalls eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers möglich, § 494a Abs. 2 ZPO.
3. Im selbständigen Beweisverfahren kommt allenfalls eine gesonderte Herabsetzung des Streitwertes für die außergerichtlichen Kosten eines Antragsgegners in Betracht.
VolltextIBRRS 2004, 2657
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2004 - 12 W 22/04
Die Entstehung der Vergleichsgebühr hängt nicht von einem formalen Vergleichsschluss ab.*)
VolltextIBRRS 2004, 2654
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 Z BR 36/04
Die außergerichtlichen Kosten in einem obligatorischen Schlichtungsverfahren sind im Falle des Scheiterns der Schlichtung als notwendige Vorbereitungskosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 ZPO in einem nachfolgenden Klageverfahren grundsätzlich erstattungsfähig. Art. 17 BaySchlG steht der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2650
BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZB 45/03
Wenn der Rechtsbeschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt worden ist, liegt ein Zulassungsgrund im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO vor.*)
VolltextIBRRS 2004, 2649
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
a) Hat der Beklagte die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) in erster Instanz rechtzeitig und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben, setzt das Gericht erster Instanz die Sicherheit aber der Höhe nach so fest, daß sie nicht die Kosten sämtlicher möglicher Rechtszüge abdeckt, darf der Beklagte abwarten, bis die angeordnete Sicherheit die Kosten nicht mehr deckt, und dann gemäß § 112 Abs. 3 ZPO - gegebenenfalls wiederholt - die Leistung weiterer Sicherheit für die Kosten sämtlicher Rechtszüge verlangen.*)
b) Ein Angehöriger des Staates Anguilla ist nach dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr vom 3. Dezember 1928 nur unter der Voraussetzung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung befreit (§ 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), daß er einen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Vollstreckung einer Entscheidung über die Prozeßkosten (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) findet in Anguilla weder nach der EuGVVO noch nach dem EuGVÜ oder dem deutsch-britischen Abkommen vom 14. Juni 1960 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen statt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2647
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 287/03
Der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes ist nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar. Soweit das Eigengeld aus Arbeitsentgelt für eine zugewiesene Beschäftigung gebildet worden ist, finden die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO und der Pfändungsschutz gemäß § 850k ZPO keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2616
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
1. Ein Eigentümerbeschluss, der bauliche Veränderungen zum Gegenstand hat, ist nicht wegen absoluter Unzuständigkeit der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung nichtig.*)
2. Bei Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Eine Wiedereinsetzung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Wohnungseigentümer, der in der Eigentümerversammlung nicht anwesend war, aufgrund des Einladungsschreibens mit einem bestimmten Eigentümerbeschluss rechnen musste, das Protokoll über die Versammlung und damit Kenntnis von dem Eigentümerbeschluss aber erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist erlangt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2613
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - VII ZB 19/02
Bei unrichtiger äußerlicher Bezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung getroffen werden soll. Es kommt darauf an, welcher Sinn der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist.
VolltextIBRRS 2004, 2592
BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 254/03
Das auch im Beschwerdeverfahren geltende Gebot der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten setzt voraus, dass die Beteiligten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, ihnen jedenfalls die Gelegenheit einer Teilnahme eröffnet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn einem Antrag auf Terminsverlegung, der auf erhebliche Gründe gestützt ist, nicht stattgegeben wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2591
OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2003 - 16 Wx 232/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2544
BayObLG, Beschluss vom 03.09.2003 - 2Z BR 163/03
Nach der für das Gericht bindenden übereinstimmenden Hauptsacheerledigterklärung der Beteiligten hat das Gericht über die gesamten Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Dabei ist in der Regel der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens ohne Hauptsacheerledigung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2529
BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
1. Werden einem Rechtsanwalt Verfahrenskosten auferlegt, weil er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten sein soll, kann er sich dagegen ohne Beschränkung durch § 20a Abs. 1 FGG mit dem Rechtsmittel der Beschwerde wehren.*)
2. In der Regel hat der unterlegene Wohngeldschuldner die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrenskosten zu tragen. Hat er ausnahmsweise keinen Anlass dafür gegeben, dass ein Rechtsanwalt für ihn im Verfahren auftritt und die Abweisung des Antrags beantragt, sind die Kosten dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen. Steht ein solcher Ausnahmefall nicht fest, hat es hinsichtlich der Kostenentscheidung beim Regelfall zu verbleiben.*)
VolltextIBRRS 2004, 2463
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2 Z BR 257/03
1. Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen.*)
2. Der Antrag ist kein Erfordernis der Rechtsänderung. Diese wird, falls ihre sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Eintragung auch dann herbeigeführt, wenn dem Antragsteller die Antragsberechtigung gefehlt oder überhaupt kein Antrag vorgelegen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2457
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2004 - 23 U 38/04
1. Eine Umdeutung der Klage auf eine Abschlagszahlung in eine Klage auf eine Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen scheitert, weil es sich bei der Klage auf eine Abschlagszahlung und der Klage auf eine Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen um unterschiedliche Streitgegenstände handelt.
2. Sämtliche Fallgruppen des § 264 ZPO setzen voraus, dass der Klagegrund, also der zur Begründung des Klageantrags vorgetragene Lebenssachverhalt unverändert bleibt.
VolltextIBRRS 2004, 2456
OLG München, Beschluss vom 09.01.2004 - 27 U 893/01
Weist das Gericht erster Instanz die Honorarklage eines Architekten fehlerhaft wegen fehlender Prüffähigkeit der Rechnung ab, so sind Gerichtskosten für das Berufungsverfahren nicht zu erheben.
VolltextIBRRS 2004, 2451
OLG Köln, Urteil vom 11.08.2004 - 11 U 169/03
1. Die Bezugnahme auf ein in einem selbständigen Beweisverfahren erstattetes Gutachten kann als Parteivortrag ausreichen.
2. Wird eine Vielzahl von Mängeln benannt, ist der Vortrag nicht deshalb unerheblich, weil die Beklagten in dem Beweisverfahren nicht angegeben haben, welche Art von Mängelrechten und ggfs. in welcher Reihenfolge sie geltend machen.
VolltextIBRRS 2004, 2443
OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.01.2001 - 8 W 60/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2417
BayObLG, Beschluss vom 20.06.2003 - 2Z BR 59/03
1. Die Wohnungseigentümer sind in einem Beschluss namentlich und mit ihrer Anschrift zu bezeichnen, was auch durch Beifügung einer Eigentümerliste geschehen kann.*)
2. Das Landgericht hat bei der Festsetzung des Beschwerdewerts das Interesse des Beschwerdeführers von Amts wegen zu ermitteln. Nimmt es hierzu Rückrechnungen aus einzelnen bei den Akten befindlichen Schriftstücken vor, ist den Beteiligten hierzu vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.*)
3. Beantragt der Antragsteller den Beschluss über eine Jahresabrechnung hinsichtlich einer Position insgesamt für ungültig zu erklären, so kann bei der Geschäftswertfestsetzung nicht von einem Betrag ausgegangen werden, den der Antragsteller in der Begründung als Mindestbetrag für die Unrichtigkeit angegeben hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2405
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01
Der Sachverständige verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unverwertbar wird.*)
Volltext