Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2727OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2004 - 20 W 343/03
Das Interesse eines Wohnungseigentümers daran, dass ein anderer Wohnungseigentümer es unterlässt, vor seinem Küchenfenster rückwärts zur Hauswand einzuparken, übersteigt den Beschwerdewert von 750,00 €. Dabei sind neben den (anteiligen) Kosten für den (teilweisen) Neuanstrich der Hauswand im Fall der Verschmutzung durch die Autoabgase die Nutzungseinschränkung zu berücksichtigen, die darin liegt, dass das Küchenfenster häufiger geschlossen gehalten werden muss, um das Eindringen von Abgasen zu verhindern.*)
VolltextIBRRS 2004, 2709
BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 267/03
Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Beteiligten rechtfertigen nicht die einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung nach § 180 Abs. 2 ZVG.*)
Zur Interessenabwägung bei einem auf gesundheitliche Gefahren für Angehörige gestützten Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung, die nach Pfändung und Überweisung des Teilungsanspruchs von dem Gläubiger eines Miteigentümers betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2691
OLG Rostock, Urteil vom 26.06.2003 - 7 U 152/02
1. Ist eine Klagerweiterung trotz Nichtzahlung des entsprechenden Vorschusses einmal zugestellt worden, ist eine Zurückweisung der Erweiterung nicht mehr möglich.
2. Nach dem im Rahmen von § 296 Abs. 2 ZPO angewandten absoluten Verzögerungsbegriff des BGH liegt eine Verzögerung vor, wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
3. Ein schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 1 ZPO ist gegeben, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt und wegen eines mangelhaften Beweisverfahrens seine Entscheidung auf eine mangelhafte Tatsachenfeststellung stützt.
VolltextIBRRS 2004, 2686
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 20 W 28/04
Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 2660
OLG Köln, Urteil vom 08.06.2004 - 22 U 212/03
1. Verpflichtet sich ein Unternehmen in einem Vertrag, einen Sicherheitsingenieur zu stellen und die Überwachung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umfassend zu übernehmen, so handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dienstleistungsvertrag.
2. Ein Dienstverhältnis im Sinne des § 627 Abs. 1 BGB (also aufgrund besonderen Vertrauens) liegt nicht vor, wenn der Dienstverpflichtete eine juristische Person ist, die sich zur Ausführung der übernommenen Dienste eigener Mitarbeiter bedient, da der Vertragspartner diese regelmäßig nicht kennt und somit auch kein besonderes Vertrauen zu ihnen hat.
3. Ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB ist schon dann anzunehmen, wenn ein Vertrag mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen wird und die Vertragsparteien von einer Verlängerungsmöglichkeit seinerzeit ausgegangen sind.
4. Zu der Frage des wichtigen Grundes für eine Kündigung nach § 626 BGB.
5. Vorbringen, das nicht nur ergänzungsbedürftig, sondern substanzlos ist, gibt - jedenfalls im Anwaltsprozess - zu richterlicher Aufklärungstätigkeit keine Veranlassung.
VolltextIBRRS 2004, 2659
OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2004 - 7 W 88/03
1. Im selbständigen Beweisverfahren kann ebenso wie im Hauptsacheverfahren der Streitwert gegenüber einem Streitgenossen entsprechend dem gegen ihn geltend gemachten Anspruch auch unterschiedlich im Verhältnis zu den übrigen Streitgenossen festgesetzt werden.
2. Im selbständigen Beweisverfahren kann es nicht zu einer Kostenentscheidung zu Lasten eines Antragsgegners mit der Folge kommen, dass ihm die Gerichtsgebühren aufgebürdet werden. Im selbständigen Beweisverfahren ist allenfalls eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers möglich, § 494a Abs. 2 ZPO.
3. Im selbständigen Beweisverfahren kommt allenfalls eine gesonderte Herabsetzung des Streitwertes für die außergerichtlichen Kosten eines Antragsgegners in Betracht.
VolltextIBRRS 2004, 2657
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2004 - 12 W 22/04
Die Entstehung der Vergleichsgebühr hängt nicht von einem formalen Vergleichsschluss ab.*)
VolltextIBRRS 2004, 2654
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 Z BR 36/04
Die außergerichtlichen Kosten in einem obligatorischen Schlichtungsverfahren sind im Falle des Scheiterns der Schlichtung als notwendige Vorbereitungskosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 ZPO in einem nachfolgenden Klageverfahren grundsätzlich erstattungsfähig. Art. 17 BaySchlG steht der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2650
BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZB 45/03
Wenn der Rechtsbeschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt worden ist, liegt ein Zulassungsgrund im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO vor.*)
VolltextIBRRS 2004, 2649
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
a) Hat der Beklagte die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) in erster Instanz rechtzeitig und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben, setzt das Gericht erster Instanz die Sicherheit aber der Höhe nach so fest, daß sie nicht die Kosten sämtlicher möglicher Rechtszüge abdeckt, darf der Beklagte abwarten, bis die angeordnete Sicherheit die Kosten nicht mehr deckt, und dann gemäß § 112 Abs. 3 ZPO - gegebenenfalls wiederholt - die Leistung weiterer Sicherheit für die Kosten sämtlicher Rechtszüge verlangen.*)
b) Ein Angehöriger des Staates Anguilla ist nach dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr vom 3. Dezember 1928 nur unter der Voraussetzung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung befreit (§ 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), daß er einen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Vollstreckung einer Entscheidung über die Prozeßkosten (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) findet in Anguilla weder nach der EuGVVO noch nach dem EuGVÜ oder dem deutsch-britischen Abkommen vom 14. Juni 1960 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen statt.*)
VolltextIBRRS 2004, 2647
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 287/03
Der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes ist nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar. Soweit das Eigengeld aus Arbeitsentgelt für eine zugewiesene Beschäftigung gebildet worden ist, finden die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO und der Pfändungsschutz gemäß § 850k ZPO keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2004, 2616
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
1. Ein Eigentümerbeschluss, der bauliche Veränderungen zum Gegenstand hat, ist nicht wegen absoluter Unzuständigkeit der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung nichtig.*)
2. Bei Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Eine Wiedereinsetzung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Wohnungseigentümer, der in der Eigentümerversammlung nicht anwesend war, aufgrund des Einladungsschreibens mit einem bestimmten Eigentümerbeschluss rechnen musste, das Protokoll über die Versammlung und damit Kenntnis von dem Eigentümerbeschluss aber erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist erlangt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2613
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - VII ZB 19/02
Bei unrichtiger äußerlicher Bezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung getroffen werden soll. Es kommt darauf an, welcher Sinn der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist.
VolltextIBRRS 2004, 2592
BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 254/03
Das auch im Beschwerdeverfahren geltende Gebot der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten setzt voraus, dass die Beteiligten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, ihnen jedenfalls die Gelegenheit einer Teilnahme eröffnet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn einem Antrag auf Terminsverlegung, der auf erhebliche Gründe gestützt ist, nicht stattgegeben wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2591
OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2003 - 16 Wx 232/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2544
BayObLG, Beschluss vom 03.09.2003 - 2Z BR 163/03
Nach der für das Gericht bindenden übereinstimmenden Hauptsacheerledigterklärung der Beteiligten hat das Gericht über die gesamten Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Dabei ist in der Regel der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens ohne Hauptsacheerledigung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2529
BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
1. Werden einem Rechtsanwalt Verfahrenskosten auferlegt, weil er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten sein soll, kann er sich dagegen ohne Beschränkung durch § 20a Abs. 1 FGG mit dem Rechtsmittel der Beschwerde wehren.*)
2. In der Regel hat der unterlegene Wohngeldschuldner die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrenskosten zu tragen. Hat er ausnahmsweise keinen Anlass dafür gegeben, dass ein Rechtsanwalt für ihn im Verfahren auftritt und die Abweisung des Antrags beantragt, sind die Kosten dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen. Steht ein solcher Ausnahmefall nicht fest, hat es hinsichtlich der Kostenentscheidung beim Regelfall zu verbleiben.*)
VolltextIBRRS 2004, 2463
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2 Z BR 257/03
1. Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen.*)
2. Der Antrag ist kein Erfordernis der Rechtsänderung. Diese wird, falls ihre sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Eintragung auch dann herbeigeführt, wenn dem Antragsteller die Antragsberechtigung gefehlt oder überhaupt kein Antrag vorgelegen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2457
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2004 - 23 U 38/04
1. Eine Umdeutung der Klage auf eine Abschlagszahlung in eine Klage auf eine Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen scheitert, weil es sich bei der Klage auf eine Abschlagszahlung und der Klage auf eine Teilschlussforderung für erbrachte Leistungen um unterschiedliche Streitgegenstände handelt.
2. Sämtliche Fallgruppen des § 264 ZPO setzen voraus, dass der Klagegrund, also der zur Begründung des Klageantrags vorgetragene Lebenssachverhalt unverändert bleibt.
VolltextIBRRS 2004, 2456
OLG München, Beschluss vom 09.01.2004 - 27 U 893/01
Weist das Gericht erster Instanz die Honorarklage eines Architekten fehlerhaft wegen fehlender Prüffähigkeit der Rechnung ab, so sind Gerichtskosten für das Berufungsverfahren nicht zu erheben.
VolltextIBRRS 2004, 2451
OLG Köln, Urteil vom 11.08.2004 - 11 U 169/03
1. Die Bezugnahme auf ein in einem selbständigen Beweisverfahren erstattetes Gutachten kann als Parteivortrag ausreichen.
2. Wird eine Vielzahl von Mängeln benannt, ist der Vortrag nicht deshalb unerheblich, weil die Beklagten in dem Beweisverfahren nicht angegeben haben, welche Art von Mängelrechten und ggfs. in welcher Reihenfolge sie geltend machen.
VolltextIBRRS 2004, 2443
OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.01.2001 - 8 W 60/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2417
BayObLG, Beschluss vom 20.06.2003 - 2Z BR 59/03
1. Die Wohnungseigentümer sind in einem Beschluss namentlich und mit ihrer Anschrift zu bezeichnen, was auch durch Beifügung einer Eigentümerliste geschehen kann.*)
2. Das Landgericht hat bei der Festsetzung des Beschwerdewerts das Interesse des Beschwerdeführers von Amts wegen zu ermitteln. Nimmt es hierzu Rückrechnungen aus einzelnen bei den Akten befindlichen Schriftstücken vor, ist den Beteiligten hierzu vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.*)
3. Beantragt der Antragsteller den Beschluss über eine Jahresabrechnung hinsichtlich einer Position insgesamt für ungültig zu erklären, so kann bei der Geschäftswertfestsetzung nicht von einem Betrag ausgegangen werden, den der Antragsteller in der Begründung als Mindestbetrag für die Unrichtigkeit angegeben hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2405
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01
Der Sachverständige verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unverwertbar wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 2393
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 310/03
Befindet sich im Verhandlungsprotokoll lediglich der Vermerk: "Der Sachverständige erläuterte mündlich seine Gutachten ..." und sind die Erläuterungen des Sachverständigen auch nicht in einem Aktenvermerk oder dem Tatbestand des Urteils festgehalten, so liegt ein Verstoß gegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO vor.
VolltextIBRRS 2004, 2368
BGH, Beschluss vom 08.07.2004 - VII ZB 12/04
Gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO nachzuholen. Ist dies geschehen, kann Wiedereinsetzung auch von Amts wegen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder dass sie offenkundig sind.
VolltextIBRRS 2004, 2303
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2002 - 6 W 1891/02
Hat der Sachverständige die Anzeigepflicht nach § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO verletzt, und läßt sich nicht feststellen, dass die Begutachtung bei pflichtgemäßer Anzeige fortgeführt worden wäre, kann der Sachverständige als Vergütung nicht mehr als 120 % des Vorschusses verlangen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2300
OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2002 - 5 U 265/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2298
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.01.2003 - 7 W 282/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2297
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2003 - 3 WF 226/02
Ein unverwertbares Gutachten führt nicht automatisch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs. Die Anleitungsfunktion des Gerichts gemäß § 404a ZPO ist zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2296
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.01.2003 - 1 U 405/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2292
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2003 - 18 U 72/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2289
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2003 - 21 U 26/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2275
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2003 - 21 U 220/02
1. Entgegen den Vorschriften zum formbedürftigen Bürgschaftsversprechen erfordert ein nach § 305 BGB a.F. (§ 311 Abs. 1 BGB n.F.) möglicher kumulativer Schuldbeitritt nach ständiger Rechtsprechung keine Form.
2. Ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das nicht als solches tituliert aber dennoch erkennbar dazu bestimmt ist, einen Vertragsschluss und den Inhalt der getroffenen Vereinbarung verbindlich festzulegen, ist wirksam.
3. Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind nicht ausschließlich auf Kaufleute anwendbar, sondern auf jeden, der ähnlich wie ein Kaufmann am Rechtsverkehr teilnimmt und erwarten kann, dass ihm gegenüber nach kaufmännischer Sitte verfahren wird.
VolltextIBRRS 2004, 2274
BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Leitet ein Auftraggeber zur Feststellung eines Mangels ein selbständiges Beweisverfahren gegen zwei Antragsgegner ein und verklagt er alsdann einen der beiden als den für den Mangel allein verantwortlichen Auftragnehmer, so sind die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens insgesamt notwendige Gerichtskosten des Hauptsacheverfahrens (im Anschluß an BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03 und VII ZB 34/03, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
Werden dem Beklagten die Kosten im Hauptsacheverfahren auferlegt, so hat er dem Kläger die vollen Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2004, 2269
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2004 - 7 U 230/03
Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen einer Partei kann nach Sinn und Zweck des § 531 ZPO auch dann nicht zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung zwar erst im Berufungsrechtszug entstanden sind, die Partei diese Voraussetzungen aber bereits im Rechtszug hätte schaffen können und dies in einer den Vorwurf der Nachlässigkeit rechtfertigenden Art und Weise versäumt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 2268
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2004 - 14 U 63/02
Wird die Berufung durch Beschluß nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, so hat der Berufungskläger die Kosten der Anschließung, die damit ihre Wirkung verliert, jedenfalls dann nicht zu tragen, wenn die Anschließung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand unbegründet war.*)
VolltextIBRRS 2004, 2267
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2004 - 7 U 26/03
Greift die Beklagte ein Urteil, das in falscher Besetzung ergangen ist, mit der Berufung nur teilweise an, so verfällt nach neuem Berufungsrecht der nicht angegriffene Teil des landgerichtlichen Urteils nicht der Aufhebung, wenn er selbstständig beurteilbar ist. Eine Aufhebung des Urteils auch insoweit würde gegen § 528 ZPO verstoßen und die obsiegende Klägerin ohne Not der Gefahr von Nachteilen in der Vollstreckung aussetzen, obwohl die Beklagte diesen Teil des Urteils akzeptiert (Abweichung von BGH, Urt. v. 19.10.1988, IVb ZR 10/88, NJW 1989, 229, 230).*)
VolltextIBRRS 2004, 2263
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2004 - 9 W 35/04
Über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch hat nicht die Zivilkammer als Kollegialgericht sondern der zur Vertretung berufene Einzelrichter zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2262
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2004 - 1 U 10/04
1. Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche sind nur dann gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen, wenn sie wirtschaftlich unterschiedliche Streitgegenstände betreffen. Bei wirtschaftlicher Identität hat eine Zusammenrechnung hingegen zu unterbleiben.*)
2. Begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch.*)
VolltextIBRRS 2004, 2254
BGH, Beschluss vom 14.07.2004 - XII ZB 268/03
Gegen eine Protokollberichtigung nach § 164 ZPO ist kein Rechtsmittel gegeben.*)
VolltextIBRRS 2004, 2225
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 288/03
Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück des Gesellschaftsvermögens betrieben werden. Dem steht nicht entgegen, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach neuerer Rechtsprechung rechts- und möglicherweise grundbuchfähig ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2224
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 46/04
Für die Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 901 ZPO) in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist eine besondere Anordnung des Amtsrichters erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2004, 2223
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 44/04
Das Vollstreckungsgericht darf beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht anordnen, daß das Geldinstitut als Drittschuldner den verlängerten Pfändungsschutz gemäß § 55 Abs. 4 SGB I ohne gesonderte gerichtliche Entscheidung zu beachten habe.*)
VolltextIBRRS 2004, 2216
BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - IX ZB 2/03
Die Einschränkung, wonach der Beklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, sich auf einen Zustellungsmangel nicht berufen kann, wenn er gegen die Entscheidung keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte (Art. 34 Nr. 2 EuGVVO), findet keine Anwendung auf Verfahren, die die Vollstreckbarkeit von Klagen und öffentlichen Urkunden betreffen, welche vor dem 1. März 2002 erhoben oder errichtet worden sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 2200
BGH, Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 205/00
a) Gerät der Prozeß in Stillstand, weil dem Kläger die für die Zustellung eines Schriftsatzes benötigte Anschrift des Prozeßgegners unbekannt ist, so endet die Unterbrechung der Verjährung nur dann nicht, wenn die zur Anschriftenmitteilung verpflichtete Partei darlegt und gegebenenfalls beweist, daß sie die ihr möglichen (und zumutbaren) Schritte unternommen hat, die zustellungsfähige Anschrift der anderen Partei erfolgversprechend zu ermitteln.*)
b) Im Rahmen dieser Obliegenheit ist die zur Anschriftenermittlung verpflichtete Partei grundsätzlich gehalten, die öffentliche Zustellung zu beantragen.*)
VolltextIBRRS 2004, 2198
BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - XI ZB 33/03
Zum Lauf der Frist eines Wiedereinsetzungsantrags.*)
VolltextIBRRS 2004, 2195
BGH, Beschluss vom 09.07.2004 - V ZB 6/04
a) Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstands den für eine Wertberufung erforderlichen Betrag von 600 € erreicht, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden. Daran hat sich durch das ZPO-Reform-Gesetz nichts geändert.*)
b) Will das Berufungsgericht von der Festsetzung des Streitwerts durch das erstinstanzliche Gericht abweichen und den Streitwert und mit diesem die Beschwer niedriger ansetzen, muß es den Kläger nach §§ 525, 139 Abs. 2, 3 ZPO darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern.*)
VolltextIBRRS 2004, 2192
BGH, Beschluss vom 07.07.2004 - V ZB 61/03
Der Ablauf der Beschwerdefrist aus § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO nach Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung eines "Gebührennotars" führt nicht zu einer Umwandlung der zweijährigen in eine dreißigjährige Verjährungsfrist.*)
VolltextIBRRS 2004, 2189
BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 44/03
Für die Beurteilung, ob der Kläger die Klage gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO unverzüglich zurückgenommen hat, ist an den Zeitpunkt anzuknüpfen, zu dem der Kläger davon Kenntnis erlangt, daß der Anlaß zur Einreichung der Klage vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit weggefallen ist.*)
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