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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1406
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertrauen in übliche Brieflaufzeiten

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03

a) Das Verschulden einer Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (hier: Fehlschlagen einer beschleunigten Absendung bei gleichwohl rechtzeitiger Absendung).*)

b) Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.*)

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IBRRS 2004, 1404
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf von Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Vertrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04

Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)

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IBRRS 2004, 1390
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Mangelhafte" Klage gegen Architekten: Beweislast

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 211/00

Hat der Rechtsanwalt Ansprüche seines Mandanten gegen den Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers verjähren lassen und entsteht in diesem Zusammenhang Streit über die Höhe der Leistungen, die der gekündigte Unternehmer hätte abrechnen können, so trifft den Anwalt die Beweislast.*)

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IBRRS 2004, 1378
ProzessualesProzessuales
Vergütung bei überlanger Bearbeitungsdauer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 W 6/04

Zum Einfluss einer überlangen Bearbeitungsdauer auf die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen.*)

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IBRRS 2004, 1373
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedingungsvorbehalt bei Berufung gegen nicht erlassenes Urteil

OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2004 - 12 U 1793/03

1. Wird gegen ein nicht erlassenes und nicht verkündetes Urteil im Hinblick auf § 517 2. Alternative ZPO Berufung eingelegt, erfolgt dies bei vernünftiger, objektiver Betrachtung unter der stillschweigenden Bedingung, dass das Rechtsmittel bei Nichtvorliegen der Bedingung nicht zum Tragen kommen soll.

2. Wenn mithin keine Berufung vorliegt, bedarf es auch keiner Verwerfung; damit entfällt auch eine Kostenentscheidung.

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IBRRS 2004, 1370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Haustürgeschäften

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2004 - 4 AR 23/04

Der Gerichtsstand des § 29c ZPO gilt für alle Klagen, gleich welcher Klageart und gleich welcher Anspruchsgrundlage, die auf Haustürgeschäften beruhen. Erfasst sind alle Ansprüche, die ein Haustürgeschäft betreffen wie Erfüllungsansprüche, insbesondere auch vertragliche Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden (BGH NJW 2003, 1190). Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt dann nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2004, 1369
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil trotz Gefahr widersprechender Entscheidungen

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004 - 22 U 88/00

Ein Teil-Urteil ist trotz Gefahr widersprechender rechtskräftiger Entscheidungen dann nicht unzulässig, wenn diese Gefahr nicht auf der Verfahrensweise des Gerichts, sondern derjenigen der Parteien beruht.

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IBRRS 2004, 1367
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 3 U 273/03

1. Zur Glaubhaftmachung durch Versicherung an Eides Statt ist eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen erforderlich; die bloße Bezugnahme auf Angaben oder Schriftsätze Dritter ist unzureichend.*)

2. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis noch vor Fristablauf entfällt und die Nachholung der versäumten Prozesshandlung objektiv möglich und subjektiv zumutbar ist.*)

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IBRRS 2004, 1362
BauvertragBauvertrag
Widerklage: Kein Werklohn duch Teilurteil!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 6 U 231/03

1. Im Berufungsverfahren ist nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitmäßiges Urteil zu entscheiden, wenn das angefochtene Urteil an einem Mangel leidet, der ihm die Eignung als Grundlage des weiteren Verfahrens nimmt, und die säumige Partei Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen.*)

2. Auf die Widerklage darf restlicher Werklohn nicht durch Teilurteil zuerkannt werden, wenn die Klagforderung, über die Beweis erhoben werden soll, durch Verrechnung mit der Widerklage verknüpft ist, sodass auch keine Entscheidung durch Vorbehaltsurteil in Betracht kommt.*)

3. Mit der Begründung, es fehle dem Vorbringen an Substanz, dürfen einzelne Positionen der Klagforderung nicht durch Teilurteil abgewiesen werden, da es keinen Grund gibt, den Parteien die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen, solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann.*)

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IBRRS 2004, 1360
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.06.2004 - 15 U 8/04

Zur Frage der Befangenheit eines Richters wegen rechtlicher Ausführungen in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO.

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IBRRS 2004, 1353
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - 6 U 175/03

Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.*)

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IBRRS 2004, 1351
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04

1. Zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht ist auch dann die Kammer in voller Besetzung berufen, wenn der Einzelrichter in der Hauptsache allein zur Entscheidung berufen wäre.*)

2. Hat über das Befangenheitsgesuch fälschlicherweise der Einzelrichter des Landgerichts entschieden und wird gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt, ist diese Entscheidung durch den Einzelrichter des Oberlandesgerichts aufzuheben und an das Landgericht zur anderweitigen Entscheidung zurückzuverweisen; denn die fehlerhafte Besetzung des Landgerichts wirkt sich auch auf die Besetzung des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts aus.*)

3. Der ZPO ist nicht zu entnehmen, dass der Senat in voller Besetzung zwecks Entscheidung in der Sache an die Stelle des gemäß § 568 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufenen Einzelrichters treten dürfte, wenn die Entscheidung des Landgerichts durch die Kammer hätte ergehen müssen und dies zu einer Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung geführt hätte. Dies hat auch dann zu gelten, wenn der Senat kraft Sachzusammenhangs auch für eine neuerliche Beschwerde in der Sache zuständig wäre, wenn nicht sicher absehbar ist, dass nach der Geschäftsverteilung des Senats dieselben Senatsmitglieder zur Entscheidung auch über die neue Beschwerde berufen wären.*)

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IBRRS 2004, 1344
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Umfang der Pflichten im Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2003 - 15 W 87/03

1. Der Gerichtssachverständige kann im Wege der gerichtlichen Leitung seiner Tätigkeit gegen seinen Willen nicht zur Vornahme von Bauteilöffnungen verpflichtet werden.

2. Verweigert der Sachverständige die Bauteilöffnung, so sind sie sowie die Tragung des Schadenbeseitigungsrisikos der für das konkrete Beweisthema beweisbelasteten Partei aufzugeben.

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IBRRS 2004, 1343
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2004 - 16 W 7/04

Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO an der Durchführung des beantragten selbständigen Beweisverfahrens ist zu verneinen, wenn eine Anspruchsgrundlage für einen behaupteten Schadensersatzanspruch zwar theoretisch denkbar ist, aber nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers ganz offensichtlich nicht gegeben sein kann (Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung im selbständigen Beweisverfahren).*)

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IBRRS 2004, 1331
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aktivlegitimation

BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01

Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Aktivlegitimation des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH im Hinblick auf eine durch Selbstkontrahieren an sich abgetretene Forderung der Gesellschaft.*)

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IBRRS 2004, 1328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeverfahren: Reformatio in peius

BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02

Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt im Beschwerdeverfahren, auch nach Aufhebung und Zurückverweisung.*)

Wer sich mit falschem Diplomtitel unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikation in strafbarer Weise die Bestellung zum Insolvenzverwalter erschleicht, ist von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen.*)

Ein Insolvenzverwalter, dem ein Anspruch auf Vergütung nach § 63 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann einen Bereicherungsanspruch nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 64 InsO geltend machen.*)

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IBRRS 2004, 1327
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 43/03

a) Die über eine Ersatzzustellung nach § 184 Abs. 1 ZPO a.F. errichtete Urkunde begründet keinen vollen Beweis dafür, daß die Person, der die Sendung übergeben wurde, Bediensteter des Adressaten ist; insoweit stellt die Urkunde lediglich ein wesentliches Beweisanzeichen dar.*)

b) Zu den Anforderungen an ein Vorbringen des Adressaten, das geeignet ist, das für die Übergabe der Sendung an einen Bediensteten sprechende Beweisanzeichen zu entkräften.*)

a) Der Antragsgegner, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren die Rüge, das Urteil sei durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erschlichen worden, auch auf Tatsachen stützen, die schon vor dem Gericht des Erststaates hätten geltend gemacht werden können.*)

b) Zu den Anforderungen an das Vorbringen des Antragsgegners, der sich darauf beruft, der Antragsteller habe in den Rechnungen über das vereinbarte Stundenhonorar bewußt eine den wirklichen Aufwand weit überschreitende Arbeitszeit angegeben.*)

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IBRRS 2004, 1312
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Anforderungen an Darlegung eines Zulassungsgrundes

BGH, Beschluss vom 28.04.2004 - IV ZR 144/03

Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes, wenn insbesondere die Verfassungswidrigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes geltend gemacht werden soll.*)

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IBRRS 2004, 1310
ProzessualesProzessuales
Vergütung für Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.04.2004 - VIII ZB 103/02

Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).*)

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IBRRS 2004, 1303
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung des anhängigen Hauptsacheverfahrens?

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - VII ZB 39/03

Erklären die Parteien vor dem Prozessgericht übereinstimmend, sie seien damit einverstanden, dass die Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren abgewartet und später verwertet werden, soweit sie für dieses Verfahren erheblich sind, ist das Prozessgericht aufgrund dieser Erklärung befugt, das Hauptsacheverfahren erst nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens fortzusetzen.

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IBRRS 2004, 1299
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte- Rechtsanwaltsgebühr als Kosten des Rechtsstreits?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2004 - 12 W 26/04

Zur Berücksichtigung einer nach § 118 I Nr. 2 BRAGO entstandenen Rechtsanwaltsgebühr als "Kosten des Rechtsstreits".*)

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IBRRS 2004, 1282
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unveränderter Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2004 - 4 U 47/03

Die besseren Argumente sprechen dafür, bei nur einseitiger Erledigungserklärung einen unveränderten Streitwert zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2004, 1281
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedarf ein Berichtigungsbeschluss einer Kostenentscheidung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 12 W 159/03

Ein Berichtigungsbeschluss nach § 319 ZPO bedarf keiner Kostenentscheidung.*)

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IBRRS 2004, 1251
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung von Tatsachenvortrag

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - III ZR 297/03

Zur Pflicht des Gerichts, Tatsachenvortrag zu berücksichtigen, den eine Partei im Anschluß an einen in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis (hier: zur Zulässigkeit der Klage) innerhalb einer ihr vom Gericht nachgelassenen Frist in das Verfahren eingeführt hat.*)

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IBRRS 2004, 1247
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Weitere Prozessgebühr bei Bestätigung eines Grundurteils?

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - V ZB 46/03

Die Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren bedeutet keine Zurückverweisung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO.*)

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IBRRS 2004, 1241
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorschuss nicht gezahlt: Verfahrensbeendigung?

LG Essen, Beschluss vom 07.05.2004 - 4 OH 11/02

Das Nichtbetreiben eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des Vorschusses führt zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

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IBRRS 2004, 1235
ProzessualesProzessuales
Honorar für Verhandlungen außerhalb eines gerichtlichen Termins

BGH, Beschluss vom 30.03.2004 - VI ZB 81/03

Die außerhalb eines gerichtlichen Termins geführte Auseinandersetzung und Verhandlung der Parteien und ihrer Vertreter vor einem Vergleichsschluß nach § 278 Abs. 6 ZPO werden durch die Prozeßgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgegolten und lösen keine Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO aus. Münden sie in einen den Rechtsstreit beendenden Vergleich, erhält der Anwalt darüber hinaus die Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO.*)

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IBRRS 2004, 1234
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Welche Tatsachen muss Berufungsgericht zu Grunde legen?

BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03

a) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung außer den von dem erstinstanzlichen Gericht als wahr oder unwahr festgestellten Tatsachen solche Tatsachen zugrunde zu legen, die auch das erstinstanzliche Gericht seiner Entscheidung ohne Prüfung der Wahrheit zugrunde gelegt hat, weil sie offenkundig oder gerichtsbekannt, ausdrücklich zugestanden oder unstreitig waren, oder weil sie sich aus gesetzlichen Vermutungen oder Beweis- und Auslegungsregeln ergeben haben.*)

b) Konkrete Anhaltpunkte, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich auch aus neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln ergeben, wenn diese in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen sind (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 12. März 2004, V ZR 257/03).*)

c) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet neues, d.h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichts aus betrachtet entscheidungserheblich sind, von dem erstinstanzlichen Gericht jedoch erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von diesem mit zu verantwortenden Grund in erster Instanz nicht geltend gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03).*)

d) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO betrifft insbesondere den Fall, daß nach § 139 ZPO gebotene Hinweise des erstinstanzlichen Gerichts unterblieben sind, die zu entsprechendem Vorbringen in erster Instanz Anlaß gegeben hätten (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03).*)

e) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO schließt die Berücksichtigung solcher tatsächlichen Umstände, die in erster Instanz nicht vorgebracht wurden, obwohl sie und ihre Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits der Partei bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in der Berufungsinstanz aus.

f) Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 und 3 ZPO sind auch in der Berufungsinstanz nicht als Klageänderung anzusehen; § 533 ZPO findet auf sie keine Anwendung.*)

g) Das Berufungsgericht darf seiner rechtlichen Beurteilung eines nach § 264 Nr. 2 und 3 ZPO geänderten Klageantrags nicht nur die von dem erstinstanzlichen Gericht zu dem ursprünglichen Klageantrag festgestellten Tatsachen zugrunde legen, sondern auf den gesamten erstinstanzlichen Prozeßstoff zurückgreifen; kommt es dabei aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts auf Tatsachen an, die in dem erstinstanzlichen Urteil trotz entsprechenden Parteivortrags nicht festgestellt worden sind, bestehen Zweifel im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht zu eigenen Feststellungen berechtigt und verpflichtet.*)

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IBRRS 2004, 1230
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Besorgnis der Befangenheit des gesamten Spruchkörpers

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.05.2003 - 16 UF 20/03

Eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kann sich dann unterschiedslos gegen sämtliche Richter eines Spruchkörpers richten, wenn die Besorgnis der Befangenheit sich aus dem Inhalt einer früheren Entscheidung dieses Spruchkörpers ergeben soll.*)

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IBRRS 2004, 1223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergleichsgespräche: Wer geschickt wird, hat Vollmacht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2003 - 3/2 O 108/03

1. Wenn der Beklagte dritte Personen in Vergleichsverhandlungen mit dem Kläger schickt, kann dieser zumindest aufgrund Rechtsscheinsvollmacht davon ausgehen, dass Vertretungsmacht vorliegt.

2. Der Zulässigkeit des Urkundsverfahrens steht nicht entgegen, dass die eingereichten Abrechnungslisten nicht unterschrieben sind. Eine Unterschrift ist nicht Voraussetzung einer Urkunde.

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IBRRS 2004, 1221
ProzessualesProzessuales
Entscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO zulässig?

OLG Celle, Beschluss vom 06.05.2004 - 4 W 79/04

Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Entscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO, dem Antragsteller antragsgemäß die dem Gegner entstandenen Kosten aufzuerlegen, nicht zulässig, wenn der Antragsteller zwar die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage versäumt, jedoch vor der Entscheidung über den Kostenantrag die Klageerhebung nachweist (a.A. OLG Frankfurt NJWRR 2001, 862).*)

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IBRRS 2004, 1219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.04.2004 - 20 W 5/04

1. Gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sachverständigen im Spruchverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 406 Abs. 5 ZPO statthaft. Auf das Beschwerdeverfahren sind die Vorschriften des FGG anzuwenden.*)

2. Die Beschwerdeschrift muss nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. § 12 SpruchG betrifft die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sachverständigen nicht.*)

3. Das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, kann der sofortigen Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend § 572 Abs. 1 ZPO abhelfen.*)

4. Einen Verfahrensbeteiligten trifft keine Pflicht, ohne Anlass nach Umständen zu forschen, die eine Befangenheit des Sachverständigen begründen könnten.*)

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IBRRS 2004, 1215
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung abgelehnt: Anfechtung des Beschlusses

BGH, Beschluss vom 20.04.2004 - X ZB 39/03

Die Anfechtung eines die Urteilsberichtigung wegen Verneinung der Unrichtigkeit ablehnenden Beschlusses ist nicht statthaft, wenn auf das Beschwerdeverfahren die Zivilprozeßordnung in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden ist.*)

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IBRRS 2004, 1211
ProzessualesProzessuales
Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

BGH, Beschluss vom 14.04.2004 - XII ZB 224/02

Zur Berechnung der Rechtsmittelbeschwer, wenn sich der Mieter eines getrennt angemieteten Garagenplatzes gegenüber der Kündigung des Vermieters darauf beruft, die Garage so lange wie die angemietete Wohnung nutzen zu dürfen, der Zeitpunkt der Beendigung der Wohnungsnutzung aber ungewiß ist.*)

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IBRRS 2004, 1206
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Entscheidung trotz fehlender Verkündung

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 37/03

Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt.*)

Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.*)

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IBRRS 2004, 1204
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Vollstreckbarkeit eines ausländischen Titels

BGH, Beschluss vom 07.04.2004 - XII ZB 51/02

a) Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer bereits kraft Gesetzes zulässigen, vom Beschwerdegericht aber irrtümlich unter Darlegung der Rechtsgrundsätzlichkeit zugelassenen Rechtsbeschwerde.*)

b) Die Frage, ob ein ausländischer Titel für vollstreckbar erklärt werden kann, wenn er nach dem vom Beschwerdegericht festgestellten Recht des Urteilsstaates dort nicht vollstreckbar wäre, hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung.*)

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IBRRS 2004, 1202
ImmobilienImmobilien
Fällt Räumungs- und Herausgabeklage unter § 16 GKG?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2004 - 9 W 1014/04

Unter § 16 Abs. 2 GKG fällt nicht die Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstücksverkäufers gegen den Käufer.*)

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IBRRS 2004, 1197
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 6 WF 7/04

Zum Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung bei einer Stufenklage, wenn bereits gegenüber dem Auskunftsanspruch Einwendungen zum Grunde des Anspruchs erhoben werden.*)

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IBRRS 2004, 1189
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Klagebefugnis des Verwaltungsbeirats

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 130/03

Ermächtigen Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat, im eigenen Namen Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Bauträger geltend zu machen, sind damit die jeweils amtierenden Mitglieder des Verwaltungsbeirats sachbefugt.*)

Der einzelne Erwerber hat gegen den Veräußerer auch dann einen auf die vollen Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruch, wenn der Veräußerer Mitglied einer Bauherrengemeinschaft war und der Erwerb erst nach individueller Zuteilung der einzelnen Eigentumswohnungen an die Mitglieder erfolgt ist.*)

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veräußerers, wonach die Verjährung mit der Übergabe der Eigentumswohnung an den Erwerber beginnt, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 1184
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschein einer notariellen Vollmachtsurkunde

OLG Celle, Urteil vom 24.03.2004 - 3 U 272/03

1. Die verfristete Berufung gegen eine als Ergänzungsurteil nach § 321 ZPO bezeichnete Entscheidung, die inhaltlich lediglich eine Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO darstellt, ist gegenstandslos, wenn bereits gegen das ergänzte Urteil fristgerecht Berufung eingelegt ist.*)

2. Eine norarielle Urkunde, die einen Geschäftsbesorger u. a. auch zur Einlegung und zum Verzicht auf Rechtsmittel bevollmächtigt, ist wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksam. Der hierin liegende Verstoß ist so offenkundig, dass eine Bank auch schon 1995 nicht auf die Wirksamkeit dieser Vollmacht vertrauen durfte.*)

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IBRRS 2004, 1183
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschein einer notariellen Vollmachtsurkunde

OLG Celle, Urteil vom 24.03.2004 - 3 U 210/03

1. Die verfristete Berufung gegen eine als Ergänzungsurteil nach § 321 ZPO bezeichnete Entscheidung, die inhaltlich lediglich eine Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO darstellt, ist gegenstandslos, wenn bereits gegen das ergänzte Urteil fristgerecht Berufung eingelegt ist.*)

2. Eine norarielle Urkunde, die einen Geschäftsbesorger u. a. auch zur Einlegung und zum Verzicht auf Rechtsmittel bevollmächtigt, ist wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksam. Der hierin liegende Verstoß ist so offenkundig, dass eine Bank auch schon 1995 nicht auf die Wirksamkeit dieser Vollmacht vertrauen durfte.*)

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IBRRS 2004, 1181
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bauprozess: Unzulässige Klageänderung im zweiten Rechtszug

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2004 - 13 U 203/02

Verlangt der Käufer von der beklagten Bank erstinstanzlich den Ersatz des Nichterfüllungsschadens wegen der Nichtgewährung eines Sanierungsdarlehens, zweitinstanzlich aber den Schaden wegen eines Beratungsmangels, da die beklagte Bank ihn vor diesem Anlageobjekt nicht gewarnt habe, so liegt eine unzulässige (§§ 533, 529, 531 ZPO) Klageänderung vor.*)

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IBRRS 2004, 1164
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des Streithelfers bei Prozessvergleich

LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 - 3 O 108/99

Wer sich als Streithelfer darauf zurückzieht, die Parteien beim Abschluss eines Vergleichs zu beobachten, ohne sich selbst an einer vergleichsweisen Regelung zu beteiligen, kann später keinen eigenen Kostenerstattungsanspruch geltend machen.

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IBRRS 2004, 1158
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufrechnung in einer Vollstreckungsgegenklage?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2004 - 1 U 22/04

1. Eine Vollstreckungsgegenklage darf auf eine vom Schuldner erklärte Aufrechnung gestützt werden, wenn sich die beiderseitigen Forderungen zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht aufrechenbar gegenübergestanden haben. Dies gilt auch dann, wenn dem Schuldner zu dem genannten Zeitpunkt auf Grund des Sachverhalts, der zur späteren Aufrechnungslage geführt hat, bereits ein Zurückbehaltungsrecht zugestanden hat.*)

2. Ein Anspruch auf Befreiung von einer noch nicht erfüllten Gesamtschuld gemäß § 426 BGB und ein Zahlungsanspruch sind nicht gleichartig i. S. v. § 387 BGB.*)

3. Ein auf Schuldumschaffung gerichteter Vertragswille muss deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen. Im Zweifel ist nicht von einer Schuldumschaffung sondern nur von einem Abänderungsvertrag auszugehen.*)

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IBRRS 2004, 1157
ProzessualesProzessuales
Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens: Aufwendungsersatz?

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2004 - 14 W 356/04

1. Arbeiten, die eine Partei ausführen lässt, um ein gerichtliches Sachverständigengutachten vorzubereiten, sind erstattungsfähig, wenn dem Sachverständigen ansonsten entsprechende Kosten durch Zuziehung fremder Hilfspersonen entstanden wären.

2. Bei derartigen Kosten handelt es sich jedoch nicht um gerichtliche Auslagen. Sie können auch nicht wie fiktive Gerichtskosten behandelt werden.

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IBRRS 2004, 1154
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Schätzung von Mängelbeseitigungskosten

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 339/02

Das Gericht darf Mängelbeseitigungskosten gemäß § 287 ZPO nur aufgrund greifbarer Anhaltspunkte schätzen.*)

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IBRRS 2004, 1138
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätete Rücknahme der Berufung

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2004 - 4 U 50/04

Die Rücknahme der Berufung kann nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig nicht mehr erklärt werden.*)

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IBRRS 2004, 1129
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Geständnis in einem Strafverfahren: Wirkung für Zivilprozess

BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 136/02

Ein Geständnis in einem Strafverfahren entfaltet in einem Zivilprozeß nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO, stellt aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ein wichtiges Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen dar. Das Gericht darf diesen Beweis nur als geführt ansehen, wenn es zuvor alle für die Unrichtigkeit des Geständnisses angetretenen Beweise erhoben hat.*)

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IBRRS 2004, 1126
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 175/02

Die im ersten Rechtszug unterlegene Partei ist unabhängig davon, ob sie an dem materiellen Rechtsverhältnis beteiligt und "richtige" Partei ist, zur Einlegung eines Rechtsmittels befugt.*)

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IBRRS 2004, 1124
ImmobilienImmobilien
Gerichtsvollzieher darf keine Bauwerke entfernen lassen

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

a) Bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks ist der Gerichtsvollzieher nicht berechtigt, Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen zu lassen, selbst wenn der Schuldner nach dem Inhalt des Titels zur Beseitigung verpflichtet ist; der Beseitigungsanspruch ist nach § 887 ZPO zu vollstrecken.*)

b) Ist die Beseitigung im Rahmen der Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ohne die erforderliche Ermächtigung des Prozeßgerichts des ersten Rechtszuges erfolgt, können die Kosten der Ersatzvornahme nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt werden.*)

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