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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld gegen Zeugen

OLG Köln, Beschluss vom 24.09.2003 - 19 W 51/03

Zu der Frage, wann ein Ordnungsgeld gegen einen der Verhandlung ferngebliebenen Zeugen aufzuheben ist.

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IBRRS 2004, 1028
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen Festsetzung des Grundstückswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

Der Vollstreckungsschuldner kann gegen den Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann grundsätzlich auch mit dem Ziel einer Herabsetzung des Verkehrswertes erfolgen, wenn daran im Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht.*)

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IBRRS 2004, 1023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - VII ZB 27/03

Die Reisekosten eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozeßpartei ansässigen Prozeßbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozeßbevollmächtigten entweder am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte.*)

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IBRRS 2004, 1020
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).*)

b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).*)

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IBRRS 2004, 1018
ProzessualesProzessuales
Durchsuchungsrecht des Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 04.03.2004 - IX ZB 133/03

a) Das für Rechtsmittel im Insolvenzverfahren geltende Enumerationsprinzip schließt eine sofortige Beschwerde des Schuldners nicht aus, die sich gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten räumlichen Bereich des Schuldners eingreifende Maßnahme wendet.*)

b) Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.*)

c) Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden.*)

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IBRRS 2004, 1015
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 25.03.2004 - I ZB 28/03

Ein eingehendes persönliches Mandantengespräch, das die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig erscheinen läßt, kann nicht mit der Begründung als entbehrlich angesehen werden, einem Unternehmen, das nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, sei die Einrichtung einer solchen jedenfalls zuzumuten.*)

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IBRRS 2004, 1009
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rückweisung verspäteten Sachvortrages

OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004 - 5 U 102/03

1.Hält das erstinstanzliche Gericht einen verspäteten Sachvortrag aus Rechtsgründen für unerheblich, darf es ihn in Anbetracht der Präklusionsfolgen für die Berufungsinstanz (§ 531 Abs. 1 ZPO n.F.) nicht zugleich als verspätet (§ 296 ZPO) zurückweisen.*)

2. Unterlässt es ein Vollstreckungsschuldner im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage Einwendungen vorzutragen, obwohl ihm dies objektiv und subjektiv möglich ist, so ist er mit diesen Einwendungen nicht nur in einem weiteren Vollstreckungsabwehrverfahren, sondern auch bei der späteren gerichtlichen Geltendmachung von Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüchen präkludiert (entsprechende Anwendung von § 767 Abs. 3 ZPO ).*)

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IBRRS 2004, 1004
ProzessualesProzessuales
Vefahrensrecht - Wann liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor?

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2003 - 19 U 56/02

1. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis schließt nur solche Einwendungen aus, welche die Vertreter der Beklagten bei Abgabe ihrer Erklärung kannten oder mit denen sie zumindest rechneten.

2. Zwar sind Prozesshandlungen und Titel auslegungsfähig und gegebenenfalls auslegungsbedürftig. Nicht zulässig ist es jedoch, einer eindeutigen Prozesserklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten entspricht.

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IBRRS 2004, 1001
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Wie weit reichen die Rechte des Streithelfers?

KG, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 213/02

1. Gemäß § 520 Abs. 2 Nr. 3 ZPO sind in der Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen, warum die Feststellungen des Landgerichts unrichtig sind, um zu einer Neufeststellung zu kommen. Ausschlaggebend dafür ist der Tatbestand des angefochtenen Urteils, an den das Berufungsgericht gebunden ist. Fehler bei der Sachverhaltsverstellung müssen zunächst mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag korrigiert werden. Dass bestimmte Angriffs- und Verteidigungsmittel übergangen worden sind, kann nur durch das Sitzungsprotokoll oder den Tatbestand des angefochtenen Urteils nachgewiesen werden (vgl. § 559 Abs. 1 ZPO).*)

2. Der Streithelfer kann nicht weitergehende Rechte haben als die Partei, die er unterstützt, auch wenn ihm erst in der Berufungsinstanz der Streit verkündet worden ist. Bei der Präklusion verspäteten Vorbringens ist stets auf die Hauptpartei abzustellen; der Streithelfer muss eine gegenüber der Hauptpartei begründete Präklusion hinnehmen.*)

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IBRRS 2004, 1000
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorschusszahlungen an Sachverständigen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2003 - 2 W 53/03

Die Gerichtskasse ist nicht befugt, im Wege des Vorschusses Zahlungen an einen Sachverständigen zu leisten, die bei ihr noch nicht von den Parteien eingezahlt worden waren.*)

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IBRRS 2004, 0995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Muss der Beklagte einem Parteiwechsel zustimmen?

KG, Urteil vom 13.10.2003 - 10 U 160/01

Eine Zustimmung des Beklagten zu einem Parteiwechsel auf der Gegenseite ist nicht notwendig, wenn er vor Beginn der mündlichen Verhandlung stattfindet.

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IBRRS 2004, 0992
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenberechnung bei Nichteinbeziehung des Beweisverfahrens

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 W 155/03

Zur Frage, ob bei der Kostenausgleichung gequotelt werden muss, wenn die Ergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren nicht mit verwertet worden sind und somit auf das Ergebnis des Hauptprozesses keinen Einfluss hatten oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre.

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IBRRS 2004, 0981
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kosten eines Privatgutachtens

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.01.2004 - 4 W 6/04

Die Kosten eines Privatgutachtens, das zwar vor Zustellung der Klage aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sich bereits abzeichnenden Rechtsstreit in Auftrag gegeben wurde, sind erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2004, 0971
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - IV ZB 21/02

Die Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts nach § 91a ZPO ist nicht geeignet, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht.*)

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IBRRS 2004, 0966
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidungen während Verfahrensstillstandes

BGH, Beschluss vom 31.03.2004 - XII ZR 167/00

Eine gerichtliche Entscheidung, die während eines Verfahrensstillstandes nach § 249 ZPO ergeht, ist nicht nichtig, sondern lediglich mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar.*)

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann auch dann, wenn sie während der Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangen ist, nicht angefochten werden.*)

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IBRRS 2004, 0965
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten bei Verzicht auf Streitpatent

BGH, Beschluss vom 09.03.2004 - X ZR 178/01

Auch wenn der Beklagte auf das Streitpatent verzichtet hat, kann es billigem Ermessen entsprechen, die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Patentnichtigkeitsverfahrens dem Kläger aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2004, 0963
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer bei Schmerzensgeldhöhe

BGH, Urteil vom 30.03.2004 - VI ZR 25/03

Hat der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und hat das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkannt, so ist er durch dieses Urteil nicht beschwert und kann es nicht mit dem alleinigen Ziel eines höheren Schmerzensgeldes anfechten (Bestätigung der Senatsurteile BGHZ 132, 341, 352 und BGHZ 140, 335, 340 f.).*)

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IBRRS 2004, 0939
ProzessualesProzessuales
Klagebefugnis bei Umsatzsteuerbescheid gegen eine GbR

FG Bremen, Urteil vom 10.03.2004 - 2 K 477/02(5)

1. Richtet sich ein Umsatzsteuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Steuerschuldnerin, so kann grundsätzlich auch nur diese - und nicht ein Gesellschafter - klagebefugt sein. Diesem Grundsatz entsprechend muss die Klage im Namen der Gesellschaft nach § 709 Abs. 1, § 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden.

2. Eine Klagebefugnis gegen die an die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheide aus eigenem Recht kann einem Gesellschafter allenfalls zustehen, wenn er Gesamtrechtsnachfolger der GbR gemäß § 45 Abgabenordnung wäre und deshalb die Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegen die GbR auf ihn übergegangen wären.

3. Voraussetzung einer Streitgenossenschaft bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft - wie hier einer GbR als Gesamthandgemeinschaft - ist, dass nicht die Rechtsgemeinschaft selbst, sondern deren Mitglieder als solche an dem Rechtsstreit beteiligt sind; jedes Mitglied der Rechtsgemeinschaft muss also berechtigt sein, Klage zu erheben.

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IBRRS 2004, 0935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil: Rechtsmittel

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2004 - 4 W 4/04

Hat der Einzelrichter der Zivilkammer entgegen § 341 Abs. 2 ZPO den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss als unzulässig verworfen, so findet dagegen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die sofortige Beschwerde statt. Über die sofortige Beschwerde hat der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts zu entscheiden. Er hat den Verwerfungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren zur erneuten, formal korrekten Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen.*)

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IBRRS 2004, 0932
ProzessualesProzessuales
Interesse am selbständigen Beweisverfahren

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2004 - 8 S 2185/03

Das nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist nur dann im Sinne des § 487 Nr. 4 ZPO hinreichend dargelegt, wenn der Antragsteller nachvollziehbar vorträgt, dass ihm ein Anspruch gegen den Antragsgegner zustehen könnte, falls die unter Beweis gestellten Tatsachen vorliegen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 3.7.1995 - 8 S 1407/95 - ).*)

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IBRRS 2004, 0931
ProzessualesProzessuales
Klage im Sinne von § 494a ZPO

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2004 - 4 W 111/03

Dem im selbstständigen Beweisverfahren an den Antragsteller gerichteten Gebot, innerhalb einer bestimmten Frist Klage zu erheben, wird durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in dem vom Antragsgegner rechtshängig gemachten Prozess nicht Rechnung getragen.*)

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IBRRS 2004, 0915
ProzessualesProzessuales
Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2004 - 16 U 78/03

Keine Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO.*)

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IBRRS 2004, 0912
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung per Fax

OLG Braunschweig, Urteil vom 26.02.2004 - 1 U 42/03

Wird eine Berufung mittels Computerfax begründet, ist die Begründung ohne eine eingescannte Unterschrift des Rechtsanwalts oder zumindest einen Vermerk, dass eine Unterzeichnung wegen der gewählten Übertragungsform nicht erfolgen könne, unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 0896
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Parteibezeichnung

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2004 - 16 W 19/04

Wird eine nicht existente GmbH & Co. KG verklagt, handelt es sich um die klarstellende Berichtigung der existenten GmbH als Beklagte und um eine Rubrumsberichtigung, die auch nach vorliegendem Urteil noch erfolgen kann.

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IBRRS 2004, 0889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.*)

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IBRRS 2004, 0888
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

Zur Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers im Rechtsstreit nach einer ordnungsgemäßen Klageerhebung.*)

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IBRRS 2004, 0883
ProzessualesProzessuales
Vorläufige Einstellung aufgrund Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 335/02

a) Stellt der Drittwiderspruchskläger dem Gläubiger zur Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine pfandgleiche Sicherheit (Prozeßbürgschaft), so liegt dem regelmäßig ein selbständiges Garantieversprechen des Inhalts zugrunde, im Falle der Klageabweisung für einen sog. "Aufhebungsschaden" aufzukommen.*)

b) Übernimmt die Bank zunächst für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung eine Prozeßbürgschaft und wird die Bürgschaftssumme später wegen der Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme erhöht, so liegt darin eine stillschweigende und nach § 350 HGB formfreie Änderung des Sicherungszwecks.*)

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IBRRS 2004, 0881
ProzessualesProzessuales
Pfändung des PKW eines Gehbehinderten

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

Der Pkw eines "außergewöhnlich gehbehinderten" Schuldners unterliegt im Regelfall nicht der Pfändung, selbst wenn der Schuldner nicht erwerbstätig ist.*)

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IBRRS 2004, 0878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen richterlicher Fürsorgepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2004 - 5 U 46/03

Wenn ein Rechtsanwalt bei Einlegen der Berufung die durch das ZPO-RG geänderten Zuständigkeiten (hier § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG – formale Auslandsberührung) nicht beachtet, kommt grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.*)

Wiedereinsetzung kann zu gewähren sein, wenn das angerufene unzuständige Gericht zur Wahrung des Anspruches auf ein faires Verfahren im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht die Berufungsschrift an das zuständige Gericht hätte weiterleiten müssen.*)

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IBRRS 2004, 0876
ImmobilienImmobilien
Belehrungspflicht bei der Niederlegung des Vertragswillens

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 324/01

Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.*)

Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.*)

Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.*)

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IBRRS 2004, 0862
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Rückforderung der Bauabzugssteuer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 - 19 W 45/03

Für den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach Insolvenzeröffnung an die Finanzbehörden gezahlter Bauabzugssteuer ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

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IBRRS 2004, 0860
ProzessualesProzessuales
Verfahren läuft noch: § 493 ZPO anwendbar?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2003 - 4 W 56/03

§ 493 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn sich die Parteien auf Tatsachen berufen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahren sind.*)

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IBRRS 2004, 0856
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2004 - 17 U 71/03

1. Die Bindungswirkung für das Nachverfahren greift auch ein, wenn der scheckrechtliche Anspruch im Urkundenprozess anerkannt wurde.*)

2. Unstreitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz ist jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn es andernfalls zu einer evident unrichtigen Entscheidung käme und keine weiteren Beweiserhebungen erforderlich werden.*)

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IBRRS 2004, 0845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZB 192/02

a) Ist das Beschwerdegericht in einem Prozeßkostenhilfeverfahren der Ansicht, daß die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegen, so muß es bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe bewilligen.*)

b) Hat das Beschwerdegericht den Antrag auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt und dennoch die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluß zugelassen, so ist das Revisionsgericht zwar an die Zulassung gebunden (§ 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Der Beschluß ist jedoch aufzuheben, weil er gegen das in Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Gebot der Rechtsschutzgleichheit verstößt.*)

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IBRRS 2004, 0843
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Ausforschungspfändung

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 229/03

Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.*)

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IBRRS 2004, 0842
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - FGG: Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - V ZB 63/03

a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden.*)

b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.*)

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IBRRS 2004, 0841
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03

Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.*)

Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, so beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozeßreformgesetzes.*)

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.*)

Auch bei einem Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts obliegt dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge.*)

Für schriftsätzlich angekündigtes Vorbringen kommt dem Urteilstatbestand keine negative Beweiskraft zu.*)




IBRRS 2004, 0831
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

OLG Bremen, Beschluss vom 11.12.2003 - Verg 5/2003

Werden Angaben in einer Form geäußert, die juristisch-spitzfindiger Wortauslegung nicht vollständig Rechnung trägt, ist dies durch den Umstand entschuldbar, dass die Äußerungen von Technikern bzw. Ingenieuren stammen oder veranlasst worden sind, die sich einer vom Juristischen abweichenden Fachsprache bedienen.

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IBRRS 2004, 0816
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Einstellen einer Grundschuld in fiktiven Verteilungsplan

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 135/03

Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustellenden fiktiven Verteilungsplan mit ihrem Nominalbetrag (Kapital nebst Zinsen und anderen Nebenleistungen) einzustellen.*)

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IBRRS 2004, 0815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 04.03.2004 - IX ZB 121/03

Der Berufungsführer kann nach neuem Recht grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß ihm ohne Einwilligung des Gegners eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bewilligt wird.*)

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IBRRS 2004, 0811
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung

BGH, Urteil vom 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

Zum Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung, wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen worden ist und der Verkäufer anschließend einen schriftlichen Vertrag, der zugleich als Rechnung gelten soll, unter Bezugnahme auf dort abgedruckte Verkaufsbedingungen, die eine formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, übersendet.*)

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IBRRS 2004, 0808
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Einhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 458/02

Zu den Anforderungen an die Einhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch Klageerhebung, wenn die fristgerecht bei Gericht eingegangene Klage nicht unterschrieben war.*)

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IBRRS 2004, 0807
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Zulässigkeit des sofortigen Zuschlags

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 196/03

Aus der Gewährleistung des Eigentums und deren Einwirkung auf das Zwangsversteigerungsverfahren lassen sich keine allgemeingültigen Verfahrensregeln herleiten. Ob aus dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens ein besonderer Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung anzusetzen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Nichterscheinen des Schuldners im Versteigerungstermin hindert den sofortigen Zuschlag regelmäßig nicht.*)

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IBRRS 2004, 0805
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Versagungsgrund für Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

§ 83 Nr. 6 ZVG stellt einen Auffangtatbestand für sämtliche Fälle dar, in denen die Zwangsversteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens aus einem anderen Grunde als den in § 83 Nr. 1 bis 5 ZVG genannten Verfahrensmängeln unzulässig ist. Ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG ist auch das Fehlen der Ausfertigung des Titels im Versteigerungstermin. Wird trotz dieses Mangels der Zuschlag erteilt, legt der Gläubiger die Ausfertigung aber spätestens im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde vor, so ist der Zuschlag nicht zu versagen, wenn festgestellt wird, daß der Titel während des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens unverändert Bestand hatte. In einem solchen Fall werden trotz des an sich gegebenen Versagungsgrundes die Rechte des Schuldners nicht beeinträchtigt, so daß sich der Versagungsgrund nicht auswirkt.*)

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IBRRS 2004, 0802
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03

a) Ein die Prozeßkostenhilfe versagender Beschluß erlangt auch nach der Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft.*)

b) Einem neuerlichen Antrag auf Prozeßkostenhilfe kann es aber am Rechtsschutzbedürfnis fehlen.*)

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IBRRS 2004, 0796
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umsatzsteuererstattung durch unterliegende Partei

KG, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 W 350/03

1. Umsatzsteuer auf die Vergütung des Rechtsanwalts ist nach § 25 Abs. 2 BRAGO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur zu erstatten, wenn sie anfällt.*)

2. Zur Glaubhaftmachung des Ansatzes gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt die Erklärung des Prozessbevollmächtigten, die dem Mandanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sei beglichen und an das Finanzamt abgeführt worden. Die Erklärung des Antragstellers zur Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist hierfür nicht maßgebend, jedoch hat im Kostenfestsetzungsverfahren eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts überhaupt zu unterbleiben; das gilt auch bei zweifelhaftem Anfall der Umsatzsteuer auf die Vergütung des Rechtsanwalts (hier: Anwendung des § 3 a Abs. 2 UStG - Prozessvertretung des außerhalb der EG wohnhaften Mandanten als sonstige Leistung im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken).*)

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IBRRS 2004, 0789
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Hemmung der Verjährung bei schwebenden Verhandlungen

BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 429/02

Die Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien wird durch die Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, grundsätzlich nicht berührt.*)

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IBRRS 2004, 0785
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Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Jena, Beschluss vom 20.11.2003 - 5 W 288/03

Bei den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens handelt es sich im Rahmen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses um Nebenforderungen i.S.d. § 4 ZPO, selbst wenn sie in den bezifferten Hauptantrag eingerechnet wurden.*)

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IBRRS 2004, 0774
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Verfahrensrecht - Standort des Bauwerks als gerichtlich bestimmter Gerichtsstand

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Z AR 134/03

Bestimmung eines besonderen Gerichtsstandes an Stelle eines allgemeinen Gerichtsstandes in einem Ausnahmefall aus Zweckmäßigkeitsgründen.*)

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IBRRS 2004, 0773
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Verfahrensrecht - Schließt Prozessvergleich Kostenerstattungsanspruch aus?

KG, Beschluss vom 07.01.2004 - 24 W 297/03

Die Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1948 bzw. 3354), wonach Prozessvergleiche der Parteien einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers gegen den Gegner der unterstützten Partei ausschließen können, ist auf die gesetzlich zwingenden Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers im Falle der Klage- oder Rechtsmittelrücknahme (§§ 269 III, 516 III ZPO) nicht anzuwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.*)

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