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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0769
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung bei offensichtlich unzulässiger Gehörsrüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2004 - 24 U 36/03

Die Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen die Zurückweisung einer Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO bedarf jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die Rüge offensichtlich unbegründet ist.*)

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IBRRS 2004, 0768
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzuständigkeitsrüge: Voraussetzungen einer Präklusion

BayObLG, Beschluss vom 16.01.2004 - 4 Z Sch 22/03

Zu den Voraussetzungen einer Präklusion der Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts.*)

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IBRRS 2004, 0749
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2004 - 1 AR 0016/04

Dem Verweisungsbeschluss wird die Bindungswirkung abgesprochen, wenn er sich als (objektiv) "willkürlich" erweist. Eine solche "objektive" Willkür kann vorliegen, wenn sich aus dem Akteninhalt ausdrücklich Hinweise auf die Zuständigkeit des zu verweisenden Gerichts ergeben und der Verweisungsbeschluss sich hiermit nicht auseinandersetzt.

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IBRRS 2004, 0746
ImmobilienImmobilien
Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 37/03

a) Die nach dem Zeitaufwand bestimmte Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, kann bei der Bemessung des Stundensatzes nicht an die Vergütung von Berufsbetreuern angelehnt werden.*)

b) Für in die Jahre 2000 bis 2003 fallende Abrechnungszeiträume kann die zeitbezogene Vergütung des Zwangsverwalters gemäß § 26 ZwVerwVO bereits nach dem Stundensatzrahmen bemessen werden, der nach § 19 Abs. 1, § 25 ZwVwV erst für Abrechnungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden ist.*)

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IBRRS 2004, 0742
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Bindung an bestandskräftige Entscheidung d. Verwaltungsbehörde

BGH, Urteil vom 04.02.2004 - XII ZR 301/01

a) Zur Bindung der Zivilgerichte an bestandskräftige Entscheidungen der Verwaltungsbehörde (hier: Versagung der Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages mit einer Gemeinde).*)

b) Auch langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte i.S. von § 100 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.*)

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IBRRS 2004, 0741
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Billigkeitsentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO

BGH, Beschluss vom 10.02.2004 - VI ZR 110/03

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO kann das Gericht berücksichtigen, daß sich die beklagte Partei durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrags und Erklärung zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (Anschluß an BAG, Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).*)

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IBRRS 2004, 0740
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZR 125/03

a) Die Berichtigung des Berufungsurteils hat auf den Beginn und Lauf der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich keinen Einfluß.*)

b) Grundlage der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ist auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen. Dieses muß allerdings die Bindung des Revisionsgerichts durch § 559 ZPO beachten.*)

c) Inhaltliche, die Wiedergabe des Streitstoffs betreffende Mängel des Berufungsurteils, die im Revisionsverfahren zur Aufhebung von Amts wegen führen, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Zulassung der Revision (Fortführung des Senatsbeschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).*)

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IBRRS 2004, 0738
ProzessualesProzessuales
Insolvenz- als Vollstreckungsgericht: Rechtsmittelzug

BGH, Beschluss vom 05.02.2004 - IX ZB 97/03

Der Rechtsmittelzug richtet sich nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet.*)

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IBRRS 2004, 0737
ProzessualesProzessuales
Rechtsformwechsel oder Rechtsnachfolge?

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 162/03

Bei der Umwandlung der früheren DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft durch das Gesetz vom 13. August 1998 (BGBl. I S. 2102) handelt es sich um den unmittelbar durch Gesetz bewirkten identitätswahrenden Rechtsformwechsel und nicht um einen Fall der Rechtsnachfolge.*)

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IBRRS 2004, 0736
ProzessualesProzessuales
Versäumung einer Frist

BGH, Beschluss vom 27.01.2004 - VI ZB 39/03

Zu der Frage, unter welchen Umständen das Verschulden eines bei dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei angestellten Rechtsanwalts an einer Fristversäumung dem Verschulden der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO gleichsteht.*)

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IBRRS 2004, 0734
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erlass eines Protokollurteils

BGH, Urteil vom 06.02.2004 - V ZR 249/03

a) Auch das sogenannte Protokollurteil nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO muß nicht sogleich im Anschluß an die mündliche Verhandlung über die Berufung, über die in dem Urteil entschieden wird, verkündet werden; möglich ist auch die Verkündung am Schluß der Sitzung, nachdem das Berufungsgericht noch andere Sachen verhandelt hat.*)

b) Bei dem Erlaß eines Protokollurteils muß das Sitzungsprotokoll neben den übrigen Angaben nach § 160 ZPO die Urteilsformel, die Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die Verkündung des Urteils enthalten.*)

c) Der Protokollinhalt nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO bildet die für die revisionsrechtliche Überprüfung des Protokollurteils nach §§ 545, 559 ZPO erforderliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage; er hat insoweit dieselbe Funktion wie die Bezugnahmen und Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO in einem Berufungsurteil, das in einem späteren Termin verkündet wird.*)

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IBRRS 2004, 0733
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann kann Grundurteil erlassen werden?

BGH, Urteil vom 29.01.2004 - I ZR 162/01

Der Umstand, daß ein Teil einer einheitlichen Klageforderung eindeutig unbegründet ist, steht dem Erlaß eines Grundurteils nicht entgegen.*)

Zur Frage der Erfüllung der den Frachtführer beim Vorliegen von Anhaltspunkten für ein vorsatzgleiches Verschulden i.S. des Art. 29 CMR treffenden Einlassungsobliegenheit.*)

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IBRRS 2004, 0732
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis i.S. von § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03

a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft.*)

b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i.S. von § 93 ZPO anerkennen.*)

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IBRRS 2004, 0728
ProzessualesProzessuales
Gebührenforderungen aus Anwaltsverträgen: Gerichtsstand

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - IX ZR 101/03

Für Gebührenforderungen aus Anwaltsverträgen besteht in der Regel kein Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Kanzleisitz (Anschluß an BGH, Beschl. v. 11. November 2003 - X ARZ 91/03, z.V.b. in BGHZ).*)

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IBRRS 2004, 0723
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangvollstreckung

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - VIII ZR 290/03

1. Der Schuldner kann sich nur dann auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils berufen, wenn er bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.

2. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben.

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IBRRS 2004, 0722
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangvollstreckung

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - VIII ZR 289/03

1. Der Schuldner kann sich nur dann auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils berufen, wenn er bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.

2. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben.

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IBRRS 2004, 0713
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überprüfung der Vertragsauslegung des Berufungsgericht

BGH, Beschluss vom 18.02.2004 - XII ZR 196/99

1. § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO findet entsprechend § 47 KO keine Anwendung auf Vollstreckungsmaßnahmen von dinglich gesicherten Gläubigern.

2. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind.

3. § 54 KO ist im Gesamtvollstreckungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.

4. Im Verhältnis zum Zwangsversteigerungsgesetz gehen die einschlägigen insolvenzrechtlichen Bestimmungen (hier: § 7 Abs. 5 GesO) vor.

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IBRRS 2004, 0703
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Klage

OLG München, Beschluss vom 12.03.2004 - 29 W 2840/03

1. Beantragt ein Kläger eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, so kann ihm das Gericht ohne Antrag des Beklagten die Kosten des Rechtsstreits nicht auferlegen.*)

2. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist auch anwendbar, wenn

a) die Klage erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird und

b) der Klageanlass bereits vor Einreichung der Klage weggefallen ist.*)

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IBRRS 2004, 0699
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZR 247/03

Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn mehrere Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu einer im Ergebnis richtigen Entscheidung führen (Abgrenzung zu Senat, Beschl. v. 2. Oktober 2003, V ZB 72/02, NJW 2004, 72).*)

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IBRRS 2004, 0691
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Würdigung des Gutachtens

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02

Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.*)

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IBRRS 2004, 0690
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inhalt des Berufungsurteils bei sog. "Stuhlurteil"

BGH, Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 94/03

Die Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind für Urteile, die in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet werden, nicht herabgesetzt. § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO erlaubt es nur, die nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO für den Inhalt des Urteils unerläßlichen Darstellungen in das Protokoll zu verlagern.*)

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IBRRS 2004, 0689
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsweg zu den Sozialgerichten

BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - I ZB 19/03

Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG ist nicht auf Streitigkeiten beschränkt, an denen zumindest eine der Parteien als Leistungsträger oder Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt ist, sondern ist auch gegeben, wenn eine Partei gleichsam als Repräsentant von Leistungserbringern (hier: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) in Anspruch genommen wird.*)

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IBRRS 2004, 0685
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage im Sinne von § 494a ZPO

OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.2004 - 8 W 56/03

1. Die Kostenfolge des § 494 a Abs. 2 ZPO ist jedenfalls dann auszusprechen, wenn die in Aussicht genommene Klage aufgrund Mängelbeseitigung durch Dritte gegenstandlos geworden ist, dem Beweisgegner aber kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht.*)

2. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht durch den Antragsgegner, sondern durch einen Dritten, hat der Antragsteller des Beweisverfahrens die Alternative, entweder vor Erfüllung der Mängelbeseitigung Hauptsacheklage zu erheben mit der Folge einer Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren oder die Kosten des Beweisverfahrens tragen zu müssen.

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IBRRS 2004, 0682
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision bei mehreren Rechtsfehlern

BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 72/02

Beruht eine falsche Entscheidung alternativ auf mehreren Rechtsfehlern, ist der Zugang zur Revision verschlossen, wenn sich darunter einer befindet, an dessen Bereinigung kein öffentliches Interesse im Sinne der Zulassungsgründe dargelegt wird.*)

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IBRRS 2004, 0674
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Möglichkeit der Überprüfung von Tatsachen im Nachverfahren

BGH, Urteil vom 10.02.2004 - XI ZR 36/03

a) Bei einem Urkundenprozeß sind diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mußten, damit es überhaupt ergehen konnte, als endgültig beschieden dem Streit im Nachverfahren entzogen.*)

b) Der Beklagte kann im Nachverfahren die Echtheit einer Privaturkunde nicht nur dann bestreiten, wenn er sich dazu im Urkundenprozeß nicht erklärt hat, sondern auch dann, wenn das Gericht sein Bestreiten im Urkundenprozeß nicht als ausreichend angesehen und die Echtheit der Urkunde daher keiner Prüfung unterzogen hat.*)




IBRRS 2004, 0669
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel gegen Festsetzung des Verkehrswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

1. Die Vorschrift des § 182 ZPO a.F. stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den darin genannten Voraussetzungen abhängig ist. Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es nicht an.

2. Haben ungewöhnliche Umstände dazu geführt, dass der Zustellungsempfänger von dem Zugang einer Nachricht unverschuldet keine Kenntnis erlangt hat und auf diese Weise die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels abgelaufen ist, sind seine Rechte dadurch gewahrt, dass er die Möglichkeit hat, gemäß §§ 233 ff ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken.

3. Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen, die nicht schon mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG hätten geltend gemacht werden können, eine Anpassung erfordern. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert gegebenenfalls von Amts wegen anzupassen.

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IBRRS 2004, 0668
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO

BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - VII ZB 55/02

§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist auch auf den Fall einer Erklärung der Rücknahme vor der Klagezustellung, die deshalb nachfolgend unterbleibt, anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2003 - VIII ZB 72/03).

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IBRRS 2004, 0660
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe trotz Miteigentum an Zweifamilienhaus?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2004 - 9 WF 115/03

Das Miteigentum an einem Zweifamilienhaus steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn eine der Wohnungen von dem anderen Miteigentümer genutzt wird und an dieser weiteren Wohnung ein Wohnungsrecht eines Dritten besteht.*)

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IBRRS 2004, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweisvereitelung bei Verweigerung zerstörender Eingriffe?

OLG Braunschweig, Urteil vom 29.01.2004 - 8 U 173/99

Es stellt keine Beweisvereitelung durch den Auftraggeber dar, wenn dieser die Zustimmung zur Durchführung zerstörender Untersuchungen verweigert, mit denen der Unternehmer die Mangelfreiheit seines Werks beweisen will, wenn

- durch die Untersuchungen erhebliche Schäden des Bauherrn oder Nachbarn drohen;

- der gerichtliche Sachverständige die Überprüfung nicht durchführt, da aufgrund der Risiken seine Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz gewährt;

- der Unternehmer Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden ablehnt.

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IBRRS 2004, 0655
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.*)

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IBRRS 2004, 0653
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellung von Verjährungsfristen ohne konkreten Mangel?

LG Berlin, Urteil vom 16.01.2004 - 2 O 478/03

Für eine Klage auf Feststellung einer Mängelbeseitigungsverpflichtung innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist besteht kein Feststellungsinteresse, wenn kein konkreter Mangel vorliegt. In diesem Fall ist insbesondere eine auf Feststellung der Dauer der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist gerichtete Klage unzulässig.

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IBRRS 2004, 0647
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmte Angabe des Klagegrundes

BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 127/03

Zur Frage der bestimmten Angabe des Klagegrundes.*)

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IBRRS 2004, 0643
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Versagung des Zuschlags

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 298/03

Wird der Zuschlag versagt, weil das Meistgebot nicht sieben Zehnteile oder die Hälfte des Grundstückswertes erreicht, und entfällt im weiteren Verfahrensverlauf das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände, so ist die (überholte) Festsetzung in dieser Hinsicht für das Prozeßgericht bei Anwendung des § 114a ZVG nicht bindend (Abgrenzung zu BGHZ 99, 110 im Anschluß an BGH WM 2004, 98).*)

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IBRRS 2004, 0638
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Angriffs- und Verteidigungsmittel

BGH, Urteil vom 25.11.2003 - X ZR 159/00

Hat der Berufungskläger seinen Sachvortrag in der Berufungsinstanz nicht beschränkt, so sind Angriffs- und Verteidigungsmittel, die in den Tatbestand des angefochtenen Urteils eingegangen sind, durch die auch stillschweigend mögliche Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil vorgetragen; ihre ausdrückliche Wiederholung ist entbehrlich.*)

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IBRRS 2004, 0637
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung der Verweisung an das Familiengericht

BGH, Beschluss vom 27.01.2004 - VI ZB 33/03

Hat die allgemeine Zivilabteilung den "Antrag" auf Abgabe an das Familiengericht desselben Amtsgerichts abgelehnt, so ist dieser Beschluß unanfechtbar. Die vom Beschwerdegericht gleichwohl zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)

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IBRRS 2004, 0634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bindungswirkung des Haftpflicht- im Deckungsprozess

BGH, Urteil vom 18.02.2004 - IV ZR 126/02

Feststellungen im vorangegangenen Haftpflichtprozeß zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten haben im nachfolgenden Deckungsprozeß zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer nur insoweit Bindungswirkung, als Voraussetzungsidentität vorliegt.*)

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IBRRS 2004, 0633
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - IX ZB 87/03

Für die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits gilt die fünfjährige Ausschlußfrist nach Rechtskraft des Ersturteils entsprechend. Eine Hemmung der Ausschlußfrist entsprechend § 203 Abs. 2 BGB a.F., § 206 BGB n.F. kommt nicht in Betracht (insoweit Bestätigung von BGHZ 19, 20).*)

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IBRRS 2004, 0624
ProzessualesProzessuales
Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 274/03

Der Gerichtsvollzieher hat den Gläubiger, der ihm einen Vollstreckungsauftrag erteilt hat, über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten. Dazu genügt eine kurze Mitteilung, die aber erkennen lassen muß, aus welchem Grund der Vollstreckungsversuch ohne Erfolg geblieben ist.*)

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IBRRS 2004, 0623
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Verbot der zwecklosen Pfändung gilt hier nicht

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 151, 384).*)

Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.*)

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IBRRS 2004, 0622
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine Drittwiderspruchsklage

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - IX ZR 310/00

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Drittwiderspruchsklage bleibt bestehen, wenn nach einem erfolglosen Pfändungsversuch eine Wiederholung der Vollstreckung aus dem Titel in den Gegenstand möglich ist.*)

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IBRRS 2004, 0618
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Hinweis" in den Entscheidungsgründen des Urteils

BGH, Urteil vom 18.12.2003 - I ZR 195/01

Ein in den Entscheidungsgründen gegebener "Hinweis", dem sich nicht ohne weiteres entnehmen läßt, weshalb die Klage (zum Teil) ebenfalls unbegründet sein könnte, stellt in der Regel keine die Klageabweisung tragende Erwägung dar, die mit der Berufungsbegründung selbständig angegriffen werden muß.*)

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IBRRS 2004, 0613
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales- Wintergeld: Versäumung der Antragsfrist

BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

1. Nach § 325 Abs. 4 SGB III ist Wintergeld innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die Leistungen beantragt werden.

2. Wirksam wird der Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung erst mit Zugang bei der Behörde. Das Übermittlungsrisiko und damit auch das Risiko des Verlustes auf dem Postweg trägt das Unternehmen.

3. Die Verwendung des Wortes "Ausschlussfrist" bei einer Fristbestimmung in einer verwaltungsrechtlichen Vorschrift, die nach Inkrafttreten des SGB X am 1. Januar 1981 erlassen worden ist, weist regelmäßig darauf hin, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung dieser Frist ausgeschlossen sein soll. Dies gilt jedenfalls für Vorschriften wie § 325 Abs. 4 SGB III, bei denen sich der Antrag nur auf Leistungen für die Vergangenheit beziehen kann, die Fristversäumnis also stets zum vollständigen Anspruchsverlust führt und es gleichgültig ist, ob die Frist als Verfahrens- oder als materielle Frist angesehen wird.

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IBRRS 2004, 0608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 47/03

1. Eine Berufungsbegründung, die sich gegen ein auf zwei voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestütztes klageabweisendes Urteil richtet, muss sich mit beiden Erwägungen auseinandersetzen und darlegen, warum sie die Entscheidung nicht tragen.

2. Dies gilt auch im Hinblick auf die ZPO-Reform für das neue Recht.

3. Ob eine Entscheidung auf mehreren selbständigen Erwägungen beruht, ist eine Frage des Einzelfalls. Sollte das Berufungsgericht sie im konkreten Fall falsch beantwortet haben, liegt darin ein einfacher Rechtsfehler, der der Rechtssache indes keine grundsätzliche Bedeutung verleiht.

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IBRRS 2004, 0603
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen einer Befangenheit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.02.2004 - 5 W 15/04

1. Eine zur Ablehnung des Sachverständigen berechtigende Befangenheit liegt dann vor, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen.

2. Soweit einem Sachverständigen eine Beweisfrage gestellt wird, deren Beantwortung die rechtliche Bewertung von Einzelfragen praktisch unvermeidbar macht, führt die Ausführung des Gutachtenauftrages nicht bereits aus diesem Grunde zu einer Befangenheit des Sachverständigen.

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IBRRS 2004, 0601
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatbestand gibt den Sachverhalt nicht abschließend wieder

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - VII ZR 239/03

Die Auffassung, der Tatbestand eines Urteils erbringe Beweis darüber, dass nicht ausdrücklich in den Tatbestand Aufgenommenes auch nicht vorgetragen ist, trifft jedenfalls dann nicht zu, wenn durch allgemeine Bezugnahme der Parteivortrag Gegenstand des Tatbestands geworden ist.




IBRRS 2004, 0581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht der Parteien zur Aktenvorlegung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003 - 12 W 12/03

1. § 143 ZPO dient der (Wieder-) Herstellung vollständiger Gerichtsakten bzw. Akten des Gegners. Nicht von § 143 ZPO erfasst sind bisher nicht zur Prozessführung benutzte oder erwähnte Urkunden, diese fallen unter § 142 ZPO.*)

2. Das Gericht darf die Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO nur auf der Grundlage eines schlüssigen Vortrags der Partei, die sich auf die Urkunde bezieht, anordnen.*)

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IBRRS 2004, 0579
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts

BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - VII ZB 4/03

Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen.

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IBRRS 2004, 0578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertretungszwang vor dem BFH

BFH, Beschluss vom 16.09.2003 - X B 55/03

Nach der ausdrücklichen Regelung des § 62a Abs. 1 Satz 2 FGO gilt der Vertretungszwang auch für die Einlegung der - gemäß § 129 Abs. 1 FGO grundsätzlich beim Finanzgericht (FG) einzureichenden - Beschwerde.

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IBRRS 2004, 0576
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Gebührenstreitwertes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.11.2003 - 8 W 256/03

Für den Gebührenstreitwert eines selbständigen Beweisverfahrens ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO auf das Interesse des Antragstellers insoweit abzustellen, als es um den Bewertungsgegenstand geht.

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IBRRS 2004, 0575
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Streitwertes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.11.2003 - 4 W 252/03-29

Der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren richtet sich nach dem Wert des hierdurch beweisrechtlich vorbereiteten Hauptverfahrens.

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