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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0322
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachen im Tatbestand fälschlich als unstreitig dargestellt

OLG Rostock, Urteil vom 20.10.2003 - 3 U 6/03

Eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache, die in den erstinstanzlichen Schriftsätzen umstritten war, ist als unstreitig für das Berufungsgericht bindend, wenn der Tatbestand nicht berichtigt wurde. Das wiederholte Bestreiten ist neues Vorbringen i.S.d. § 531 ZPO.*)

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IBRRS 2004, 0318
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2004 - 4 U 134/03

1. Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist auch dann nach § 296a ZPO ausgeschlossen, wenn darauf ein Teilurteil ergeht und der durch das Teilurteil beschiedene Streitgegenstand nicht Gegenstand der anschließenden Verhandlung ist.*)

2. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. § 23 NdsNachbarG resultiert aus der rechtswidrigen Beeinträchtigung des Nachbareigentums durch eine in allzu großer Grenznähe angebrachte Einrichtung. Wenn nur ein Teil der Einrichtung einen zu geringen Grenzabstand aufweist, reicht es aus, diesen Teil zu beseitigen.

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IBRRS 2004, 0307
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenauferlegung für Antragsteller?

OLG Dresden, Beschluss vom 31.07.2003 - 7 W 0934/03

Kommt der Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren der gerichtlichen Aufforderung zur Zahlung weiteren Auslagenvorschusses nicht nach, können ihm die Kosten des Verfahrens in analoger Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO auferlegt werden.

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IBRRS 2004, 0300
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

BGH, Beschluss vom 16.12.2003 - X ARZ 363/03

Der Umstand, daß das Landgericht bei der Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG übersehen hat, rechtfertigt es nicht, die Bindungswirkung der Verweisung zu durchbrechen.*)

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IBRRS 2004, 0299
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde: Eingeschränkte Prüfungskompetenz des BGH

BGH, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 193/03

Eine erweiternde Auslegung des § 576 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, auch wenn bei der Anwendung von Landesrecht eine Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht nicht eingelegt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 0298
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 09.12.2003 - VI ZB 26/03

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten die Anweisung erteilt hat, den Namen des Berufungsklägers in der von ihm unterzeichneten Rechtsmittelschrift zu berichtigen, dazu die erste Seite des Schriftsatzes auszutauschen und die Berufungsschrift anschließend per Telefax an das Rechtsmittelgericht zu übermitteln, die Angestellte den Schriftsatz aber unverändert absendet.*)

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IBRRS 2004, 0297
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Kaufpreiszahlung durch Scheck

BGH, Urteil vom 16.12.2003 - XI ZR 474/02

a) Die Berufung kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.*)

b) Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ begründet für die Klage aus einem Scheck, der zur Begleichung einer Kaufpreisschuld hingegeben wurde, keinen Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung.*)

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IBRRS 2004, 0296
ImmobilienImmobilien
Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 421/02

a) Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).*)

b) Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).*)

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IBRRS 2004, 0295
ProzessualesProzessuales
Patenterecht - Einholung eines Sachverständigengutachtens

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 76/00

Auf sachverständige Hilfe wird auch ein in Patentsachen erfahrenes Gericht vor allem dann zurückgreifen müssen, wenn zweifelhaft und auf andere Weise nicht zu klären ist, wie der einschlägige Fachmann im Patentanspruch oder in der Beschreibung verwendete technische Begriffe versteht. Ob und in welchem Umfang die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

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IBRRS 2004, 0263
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtskraft eines Urteils

BGH, Urteil vom 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung einer Klage, die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines Mangels der Kaufsache gerichtet war, auf eine dieses Begehren weiterverfolgende, neue Klage, die darauf gestützt wird, daß der Verkäufer den Mangel bei Abschluß des Vertrages arglistig verschwiegen und der Käufer den Vertrag deshalb - nach Schluß der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses - angefochten habe (Fortführung von BGHZ 42, 37 und 94, 29).*)

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IBRRS 2004, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsfrist: Vermeintliches Einverständnis

BGH, Beschluss vom 18.11.2003 - VIII ZB 37/03

Hat der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist im behaupteten Einverständnis des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten verlängert, so ist diese Verfügung auch dann wirksam, wenn das vom Antragsteller infolge eines Mißverständnisses irrtümlich angenommene Einverständnis des Gegners in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat.*)

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IBRRS 2004, 0259
ImmobilienImmobilien
Einrede des nichterfüllten Vertrages

BGH, Urteil vom 05.12.2003 - V ZR 341/02

Der Einwand des Schuldners, die Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung sei nicht eindeutig genug bestimmt und daher unwirksam, ist kein materiellrechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch und kann daher nicht nach § 767 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden.*)

Die Möglichkeit des Käufers eines Grundstücks, seinen Anspruch auf lastenfreie Übertragung (§ 434 BGB a.F.) im Falle einer vormerkungswidrigen Belastung mit Hilfe der Zustimmungsverpflichtung des begünstigten Dritten nach § 888 Abs. 1 BGB durchzusetzen, nimmt ihm nicht das Recht, dem Zahlungsanspruch die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) entgegenzuhalten.*)

Die Einrede des § 320 BGB entsteht mit Vertragsschluß und kann einem Zessionar unabhängig davon entgegengehalten werden, ob die Umstände, die die Einrede bedeutsam werden lassen, vor oder nach der Abtretung eingetreten sind.*)

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IBRRS 2004, 0258
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstands

BGH, Beschluss vom 17.12.2003 - V ZR 343/02

a) Wird die Nichtzulassungsbeschwerde zum Teil zurückgewiesen, ergeht insoweit eine Kostenentscheidung zum Nachteil der beschwerdeführenden Partei.*)

b) Der Wert des Beschwerdegegenstands bemißt sich für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde, für die außergerichtlichen Kosten nach der Beschwerde insgesamt, beschränkt auf die Quote, die dem erfolglosen Teil entspricht.*)

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IBRRS 2004, 0252
ProzessualesProzessuales
Umfang der Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO

BGH, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 234/03

Während eines Vollstreckungsverfahrens gilt die Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO auch eine Anfrage des Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt über die Anschrift des Schuldners mit ab. Für eine solche Tätigkeit kann eine weitere Gebühr nach § 120 Abs. 2 BRAGO nicht verlangt werden.*)

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IBRRS 2004, 0251
ProzessualesProzessuales
Pfändung von Sozialleistungsansprüche: Pfändungsgrenze

BGH, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 207/03

Sozialleistungsansprüche nicht erwerbstätiger Schuldner, die nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar sind, unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.*)

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IBRRS 2004, 0250
ProzessualesProzessuales
Herausgabe der Lohnsteuerkarte des Schuldners

BGH, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

a) Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuern gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann den Hilfsanspruch auf Abgabe der Steuererklärung aus diesem Titel grundsätzlich durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken.*)

b) Die Herausgabe der Lohnsteuerkarte und anderer Besteuerungsunterlagen des Schuldners an den Vollstreckungsgläubiger darf erst dann angeordnet werden, wenn der Vollstreckungsgläubiger glaubhaft gemacht hat, daß er den Besitz dieser Urkunden aufgrund einer Beteiligung an dem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuern des Schuldners, eines eigenen Einspruchs oder einer eigenen Klage gegen den Drittschuldner benötigt.*)

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IBRRS 2004, 0246
ProzessualesProzessuales
Gesellschaftsfortsetzung nach Auflösung gem. § 726 BGB

BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01

a) Eine Gesellschaft, die gemäß § 726 BGB aufgelöst ist, kann von den Gesellschaftern mit einer geänderten Zweckbestimmung fortgesetzt werden.*)

b) Erhebt der Vollstreckungsschuldner eine Vollstreckungsabwehrklage mit der Begründung, der in einer notariellen Urkunde titulierte Anspruch bestehe aus materiell-rechtlichen Gründen nicht und die Urkunde sei außerdem aus formell-rechtlichen Gründen nicht vollstreckungsfähig, kann der formell-rechtliche Einwand in dem Klageverfahren in analoger Anwendung des § 767 ZPO mitberücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2004, 0233
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsgutachten: Verspätete Vorschusszahlung

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2004 - 5 W 82/04

1. Unterbleibt die Vorschusszahlung für ein Ergänzungsgutachten im selbständigen Beweisverfahren, rechtfertigt das nicht die konstitutive Entscheidung des Gerichts, das Verfahren sei wegen Fristversäumung beendet.

2. Der Beweisantrag kann in derartigen Fällen nur unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden. Dafür bedarf es einer gerichtlichen Ermessensentscheidung. Ein Ermessensnichtgebrauch führt zur Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses.

3. Das Beschwerdegericht darf unterbliebene oder fehlerhafte Ermessenserwägungen der angefochtenen Entscheidung nicht durch eigene ersetzen. In Ausnahmefällen kann jedoch das Ermessen derart reduziert sein, dass eine Zurückweisung des Beweisantrages als verspätet ausscheidet. Das Rechtsmittelgericht ist dann befugt, eine ergänzende Beweiserhebung anzuordnen.

4. Bei der Ermessenserwägung kann im Einzelfall auch zu berücksichtigen sein, dass einer erheblichen Verfahrensverzögerung durch das Gericht eine weniger schwer wiegende Verzögerung durch den Beweisführer gegenübersteht.

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IBRRS 2004, 0230
ProzessualesProzessuales
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2003 - 16 W 115/03

1. Nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens sind Ergänzungsanträge zu den Beweisfragen unzulässig.*)

2. Eine Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO voraus.*)

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IBRRS 2004, 0228
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisgebühr bei Einholung eines Sachverständigengutachtens

KG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 W 109/01

1. Regt das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweisbedürftigen Tatsache durch die Parteien selbst an und wird das von ihnen eingeholte Gutachten anschließend in den Prozess eingeführt, so erwächst ihren Prozessbevollmächtigten gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO eine Beweisgebühr.*)

2. Die Beweisgebühr fällt gemäß § 34 Abs. 2 BRAGO auch dadurch an, dass das Gericht die in dem Gutachten enthaltenen Feststellungen einer Beweiswürdigung unterzieht.*)

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IBRRS 2004, 0223
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Neue Schlussrechnung ändert nicht Streitgegenstand

BGH, Urteil vom 18.12.2003 - VII ZR 124/02

Die Zulässigkeit der Berufung kann nicht deshalb verneint werden, weil mit ihr die Werklohnklage ausschließlich auf eine neue Schlussrechnung gestützt wird.*)

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IBRRS 2004, 0222
ProzessualesProzessuales
Rechtsberatung durch Automobilclub

BGH, Urteil vom 20.11.2003 - I ZR 104/01

a) Ein Automobilclub stellt regelmäßig weder eine auf berufsständischer Grundlage errichtete Vereinigung noch eine berufsstandsähnliche Vereinigung i.S. des Art. 1 § 7 RBerG dar.*)

b) Zu den Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn ein Verstoß gegen § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG geltend gemacht wird.*)

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IBRRS 2004, 0219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung eines fehlerhaften Berufungsurteils

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 122/03

Ein Berufungsurteil, das keine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen enthält, unterliegt im Revisionsverfahren grundsätzlich von Amts wegen der Aufhebung und Zurückverweisung.*)

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IBRRS 2004, 0214
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorsitzender der KfH entscheidet nicht als Einzelrichter

BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02

Der nach § 349 Abs. 2, 3 ZPO an Stelle der Kammer entscheidende Vorsitzende der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter i.S. von § 568 Satz 1 ZPO. Über eine sofortige Beschwerde gegen dessen Entscheidung hat das Beschwerdegericht nicht durch eines seiner Mitglieder als (originärer) Einzelrichter (§ 568 Satz 1 ZPO), sondern in der gemäß § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung als Senatskollegium zu entscheiden.*)

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IBRRS 2004, 0212
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ begründet internationale Zuständigkeit

BGH, Urteil vom 20.11.2003 - I ZR 102/02

Es wird - trotz inzwischen erfolgter Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung (vgl. OLG München TranspR 2003, 155 f.) - daran festgehalten, daß auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ ist (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27. Februar 2003 - I ZR 58/02, TranspR 2003, 302 f.).*)

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IBRRS 2004, 0210
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Leistungsklage

BGH, Urteil vom 20.11.2003 - I ZR 294/02

Die Rechtshängigkeit einer vom Schuldner gegen den Gläubiger bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage steht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Gläubiger vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats der CMR nicht entgegen.*)

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IBRRS 2004, 0204
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auslegung einer ABU-Klausel: Grundsätzliche Bedeutung?

BGH, Beschluss vom 10.12.2003 - IV ZR 319/02

Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht schon deshalb zu, weil die Entscheidung von der Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (hier: Klausel 65 zu den ABU) abhängt, aber nicht dargelegt wird, daß die Auslegung der Klausel über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist.*)

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IBRRS 2004, 0200
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vermeidung überhöhter Kosten für Gerichtssachverständige

LG Potsdam, Beschluss vom 06.11.2003 - 4 O 297/01

Hat der Sachverständige einen höheren Vorschuss gefordert, als die Parteien und das Gericht zunächst bewilligt haben, muss der Sachverständige rechtzeitig darauf hinweisen, wenn voraussichtlich höhere Kosten erwachsen. Stundennachweise des Gutachters müssen plausibel sein.

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IBRRS 2004, 0199
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Darf Bauträger Vermögenswerte vor Fertigstellung einfordern?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2003 - 5 O 92/03

1. Der Bauträger ist verpflichtet, Vermögenswerte der Auftraggeber nur entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen zu lassen.

2. Eine vertragliche Regelung, die die Fälligkeit des Kaufpreises davon abhängig macht, dass der Bauherr durch den Architekten oder Bauleiter schriftlich mitteilt, dass die Arbeiten erbracht wurden, verstößt gegen §§ 3, 12 der Makler- und Bauträgerverordnung und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Aufgrund der Klausel könnte etwa im Wege des Urkundenprozesses auf die Vermögenswerte des Auftraggebers zugegriffen werden, ohne dass die in § 3 MaBV geregelten Fälligkeitsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; denn an die Stelle des tatsächlichen Bautenstandes tritt die bloße Mitteilung über den Bautenstand.

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IBRRS 2004, 0197
ProzessualesProzessuales
Fälligkeit der Vergütung

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/01

1. Die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.

2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.

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IBRRS 2004, 0196
ProzessualesProzessuales
Fälligkeit der Vergütung

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/2001

1. Ob ein Wartungsvertrag als Werkvertrag oder als Dienstvertrag anzusehen ist, kann in des meisten Fällen dahingestellt bleiben. In beiden Fällen wird die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.

2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.

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IBRRS 2004, 0183
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beitritt zu Streitverkündungsgegner: Kostenerstattung?

OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2003 - 12 U 1922/01

Eine Kostenerstattung kommt nicht in Betracht, wenn der Streithelfer nicht dem Streitverkünder, sondern dem Gegner des Streitverkünders beigetreten ist.

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IBRRS 2004, 0182
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beitritt zu Streitverkündungsgegner: Kostenerstattung?

OLG Dresden, Beschluss vom 09.05.2003 - 12 U 1922/01

Eine Kostenerstattung kommt nicht in Betracht, wenn der Streithelfer nicht dem Streitverkünder, sondern dem Gegner des Streitverkünders beigetreten ist.

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IBRRS 2004, 0180
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderung an Präzisierung der Beweisfrage

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.12.2003 - 16 W 123/03

Im selbständigen Beweisverfahren genügt die Angabe der Beweistatsachen in groben Zügen, der Tatsachenvortrag kann sich aus dem Zusammenhang des Antrages und der Begründung ergeben.

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IBRRS 2004, 0177
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antragsrecht des Streithelfers gemäß § 494a ZPO

LG Regensburg, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 OH 87/01

Der Streithelfer hat ein eigenes Antragsrecht gemäß § 494a ZPO, es sei denn, es bestünde ein Widerspruch zu den Prozesshandlungen der unterstützten Partei (ZPO § 67).

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IBRRS 2004, 0175
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Rechtsbeschwerde in Ergänzungsentscheidung?

BGH, Beschluss vom 24.11.2003 - II ZB 37/02

Ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluß des Beschwerdegerichts, des Berufungsgerichts oder des Oberlandesgerichts nicht ausgesprochen worden, kann sie durch Ergänzungsentscheidung entsprechend § 321 ZPO nicht nachgeholt werden. Die Grundsätze, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer Ergänzungsentscheidung führen, wenn die Zulassung der Revision im Berufungsurteil unterblieben ist (vgl. BGHZ 44, 395 zu § 546 ZPO a.F.), gelten hier entsprechend.*)

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IBRRS 2004, 0170
ProzessualesProzessuales
Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2003 - 5 U 788/03

1. Die Behauptung des Anfechtungsgegners, der Gläubiger habe Erfolg versprechende Vollstreckungsmöglichkeiten nicht genutzt, ist im Anfechtungsprozess unerheblich, wenn die zwischenzeitlich abgegebene eidesstattliche Offenbarungsversicherung des Schuldners dessen Einkommens- und Vermögenslosigkeit ergeben hat und die behaupteten Vollstreckungsmöglichkeiten dem Gläubiger seinerzeit nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.

2. Beim entgeltlichen Vertrag mit einer nahe stehenden Person i. S. v. § 138 InsO wird vermutet, dass sie die Benachteiligungsabsicht des Schuldners kannte. Fehlende Kenntnis muss der Anfechtungsgegner beweisen. Dabei ist maßgeblich, welche Vorstellung von den Beweggründen des Schuldners das konkrete Rechtsgeschäft vermitteln musste.

3. Zu den Anforderungen an die Darlegung fehlender Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht.

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IBRRS 2004, 0152
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit in Bausachen: Ein Lotteriespiel!

LG München II, Beschluss vom 28.07.2003 - 1 O 4326/03

1. Soweit ein Rechtsanwalt im Einklang mit dem BGH und der wesentlichen Literatur in Bausachen den Ort des Bauvorhabens als Erfüllungsort im Sinne des § 269 BGB für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem BGB-Bauvertrag wählt und dementsprechend eine Werklohnklage am gemäß § 29 ZPO örtlich zuständigen Gericht erhebt, verstößt er gegen seine Pflicht zur "Wahl des sichersten Weges". Denn für viele Instanzgerichte ist Werklohn am Wohn- oder Geschäftssitz des Bauherrn zu bezahlen.

2. Bei der "angeblich herschenden Meinung" handelt es sich nur um ein "Phantom".

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IBRRS 2004, 0150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hilfe bei der Beweisführung der Gegenpartei

BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 114/00

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann sich eine Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei ergeben, dem Gegner gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifizierung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint. Dieser Grundsatz findet auch im Patentverletzungsprozeß Anwendung.*)

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IBRRS 2004, 0129
ProzessualesProzessuales
Vertretung vor Gericht

BGH, Urteil vom 24.11.2003 - II ZR 127/01

Der fakultative Aufsichtsrat einer GmbH vertritt diese in einem Rechtsstreit mit einem (ehemaligen) Geschäftsführer über den Widerruf einer Versorgungszusage, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (§ 52 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 112 AktG).*)

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IBRRS 2004, 0124
ImmobilienImmobilien
Grundstückserwerb durch den Sozialversicherungsträger

BGH, Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 123/03

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.*)

Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.*)

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IBRRS 2004, 0117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begründung einer Vollstreckungsgegenklage

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.11.2003 - 8 U 106/02

1. Zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage kann der Auftraggeber nur solche Gegenrechte aus Mängeln geltend machen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses über den Werklohn objektiv verborgen waren; es kommt nicht darauf an, wann der Auftraggeber erstmalig von den Mängeln Kenntnis erlangt hat.*)

2. Ist der Auftraggeber nicht der Bauherr, sondern Generalunternehmer, so führt der Umstand, dass in solchen Fällen der Generalunternehmer in der Regel keine Veranlassung sieht, das Werk vorsorglich auf Mängel zu untersuchen, sondern abwartet, ob der Bauherr seinerseits Ansprüche wegen Mängeln geltend macht, nicht dazu, im Rahmen einer Abwehrklage gegen die Vollstreckung des Werklohnes des Subunternehmers die Präklusionswirkung des § 767 Abs. 2 ZPO einzuschränken.*)

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IBRRS 2004, 0116
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung ist nicht erforderlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.05.2003 - 14 W 27/03

Auch nach der Änderung der Zivilprozessordnung gilt der Grundsatz, dass im Zivilprozess eine Rechtsmittelbelehrung nicht erforderlich ist.*)

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IBRRS 2004, 0115
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstmalige Verjährungseinrede in zweiter Instanz unzulässig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2003 - 1 U 115/03

Eine erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist ein neues Verteidigungsmittel, welches nach § 531 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf die Frage der Verzögerung des Rechtsstreits nicht zugelassen werden kann.*)

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IBRRS 2004, 0114
ProzessualesProzessuales
Bürgschaft - Sind Avalkosten Kosten der Zwangsvollstreckung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2003 - 12 W 144/03

Avalkosten für eine Bürgschaft können Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 Abs. 3 ZPO sein.*)

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IBRRS 2004, 0105
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Werklohnklage im Urkundenprozess!

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 10.10.2003 - 13 O 151/03

Die Werklohnklage kann im Urkundenprozess erhoben werden, wenn nur Gegenansprüche streitig sind.

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IBRRS 2004, 0096
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel gegen verweigerte Akteneinsicht

OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2004 - 2 W 113/03

Gegen die Verweigerung von Einsicht in die Insolvenzakten innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens steht dem Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.*)

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IBRRS 2004, 0076
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweissicherungsverfahren: Keine Unterbrechung durch Insolvenz

BGH, Beschluss vom 11.12.2003 - VII ZB 14/03

Das selbständige Beweisverfahren wird nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien unterbrochen.*)

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IBRRS 2004, 0075
ImmobilienImmobilien
Formvorschriften beim Kauf in Italien

OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.2003 - 7 U 378/02

Wird eine streitgegenständliche Forderung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz abgetreten, kann der Rechtsnachfolger durch Berufungseinlegung den Rechtsstreit nach § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO übernehmen. Diese Übernahme ist wirksam, wenn der Gegner sich rügelos hierauf einlässt.*)

Weil der Rechtsnachfolger das klageabweisende Urteil erster Instanz gemäß § 325 ZPO gegen sich gelten lassen müsste, ist er durch dieses Urteil in gleicher Weise beschwert, als wenn es von vorneherein gegen ihn ergangen wäre. Ihm fehlt daher nicht die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwer (Weiterentwicklung von BGH NJW 2003, 2172).*)

Nach italienischem Recht können Grundstückskaufverträge auch privatschriftlich wirksam abgeschlossen werden (Art. 1350 Nr. 1 c.c.). Eine notarielle Beurkundung ist nur für den Vollzug des Geschäfts von Bedeutung, weil eine für die Drittwirkung erforderliche Eintragung (Art. 2644 c.c.) des (nach Art. 1376 c.c. durch bloße Einigung erfolgenden) Eigentumswechsels in das Immobilienregister gemäß Art. 2659 c.c. nur auf der Grundlage einer notariellen Urkunde erfolgt.*)

Einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 BGB a.F. bedarf es dann nicht, wenn der Schuldner hierauf verzichtet. Der Gläubiger kann dann sofort zur Vertragsliquidierung nach Maßgabe des § 326 Abs. 1 BGB a.F. schreiten. Ein solcher Verzicht ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner im Hinblick auf ausstehende Zahlungen dem Drängen des Gläubigers auf Vertragsaufhebung nachkommt.*)

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IBRRS 2004, 0070
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen an den Sachverständigen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.02.2002 - 7 W 5/02

Der Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs erfordert, einer Partei die Möglichkeit einzuräumen, einem Sachverständigen nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens Fragen zu stellen, Bedenken vorzutragen oder ihn um nähere Erläuterung von Zweifelsfragen zu bitten.

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