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Sachgebiet: Prozessuales

15893 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2971
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Reichweite der Beurkundungsbedürftigkeit

BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00

1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).

2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.

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IBRRS 2003, 2961
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung der Privatgutachterkosten im Prozessvergleich

KG, Beschluss vom 16.09.2003 - 1 W 67/02

Werden Privatgutachterkosten als materiellrechtliche Schadensersatzansprüche im Prozess geltend gemacht und durch die Abgeltungsklausel in einen Prozessvergleich einbezogen, dann können diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (wie OLG München, NJW-RR 1997, 1294).*)

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IBRRS 2003, 2957
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Klagewert bei Kaufpreisrestforderung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03

Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.

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IBRRS 2003, 2950
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Unfallverhütung bei Lötarbeiten in einem Gebäude

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2002 - 11 U 57/01

1. Ein Unternehmer hat bei Lötarbeiten in einem Gebäude die Unfallverhütungsvorschriften (VBG 15) einzuhalten.*)

2. Bei Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet eine Vermutung für die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden, wenn dieser in der Gefahrenzone eingetreten ist, die durch Unfallverhütungsvorschriften beherrscht werden soll.*)

3. Zur Geltung und Reichweite des Anscheinsbeweises Gebäudebränden.*)

4. Verstößt ein Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften und führt dies zu einem Schaden, so wird sein Verschulden vermutet.*)

5. Für den Erlass eines Grundurteils ist ausreichend, dass der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in irgend einer Höhe besteht.*)

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IBRRS 2003, 2943
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anerkenntnis bleibt auch bei Verstoß gegen § 12 BORA bestehen

BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02

Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2003, 2935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei

BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - III ZB 11/03

Der Gegner einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, kann von ihm verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei festsetzen lassen, wenn und soweit diese in einem Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat. § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2003, 2934
ProzessualesProzessuales
"Freigabe" eines Passivprozesses durch Insolvenzverwalter?

BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZA 9/02

Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnahme durch den Gemeinschuldner "freigeben".*)

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IBRRS 2003, 2926
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
EuGVVO: Architektenvertrag ist Verbrauchervertrag

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2003 - 1 O 450/01

1. Ein Architektenvertrag ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Lit. c EuGVVO, so dass der Verbraucher gemäß Art. 16 Abs. 2 EuGVVO nur vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagt werden kann.

2. Bei Verbrauchersachen i.S.d. Art. 15 ff EuGVVO ist die Anwendung des Art. 5 Nr. 1 bis 4 EuGVVO in der Regel ausgeschlossen.

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IBRRS 2003, 2923
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 W 2753/03

Die Höhe des Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers. Ergibt sich bereits aus der Antragsschrift, dass der Antragsteller die Werkleistung insgesamt für technisch und wirtschaftlich unbrauchbar hält, bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Schadensersatzanspruch und nicht nur nach den niedrigeren Kosten der Beseitigung der technischen Mängel.

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IBRRS 2003, 2920
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Neue Schlussrechnung: Streitgegenstand ändert sich nicht

BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 335/02

Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - VII ZR 103/01).*)

Es handelt sich nicht um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der prozeßrechtlichen Präklusionsvorschriften, wenn eine Partei im Laufe des Verfahrens die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch erst schafft und alsdann in den Prozeß einführt.*)

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IBRRS 2003, 2915
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger - Zuverlässigkeit eines Sachverständigen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2003 - 14 U 278/99

Zur Frage der Zuverlässigkeit eines Sachverständigen und der entschädigungslosen Entziehung des Auftrages.

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IBRRS 2003, 2914
BauvertragBauvertrag
Vertretung eines kommunalen Zweckverbandes

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 2 U 1341/00

1. Verpflichtungserklärungen eines kommunalen Zweckverbandes, die von dem Verbandsvorsitzenden ohne Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels unterzeichnet sind, sind nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Landesgesetz über Zweckverbände dies explizit vorsieht, was in Thüringen jedoch bzgl. des Dienstsiegels nicht der Fall ist.

2. Befreit zudem die Satzung des Zweckverbandes von dem Erfordernis, die Dienstbezeichnung bei der Unterschrift anzugeben, so kann sich der Verband nicht auf einen solchen Formmangel berufen.

3. Zu der Frage der Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage in der 2. Instanz.

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IBRRS 2003, 2913
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umfang der Überwachungspflicht des Architekten

KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 9892/00

1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.

2. Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR wäre die Verweigerung der Zustimmung der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zur Erweiterung der Klage auch die GbR selbst rechtsmissbräuchlich, so dass eine derartige Klageänderung in der Berufungsinstanz keinen Bedenken begegnet.

3. Zur Frage, ob eine Doppelberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 15 HOAI vorliegt.

4. Zur Frage, ob ein Architekt bei der Prüfung der Schlussrechnung die Voraussetzungen des Verfalls einer Vertragsstrafe und damit die Möglichkeit ihres Absetzens zu untersuchen hat.

5. Grundsätzlich gilt für den Baubereich, dass abgesehen von besonders gewichtigen Einzelpunkten geringfügige Abweichungen, die durchaus 1 oder 2 cm betragen können, hinzunehmen sind. Hinzu tritt, dass dann, wenn unvermaßte Zeichnungen zur Bauausführung übergeben werden, eine deutlich größere Toleranz hinzunehmen ist, weil zusätzlich Abweichungen beim Ausmessen der Zeichnungen als unschädlich in Betracht zu ziehen sind, wobei auch Beachtung finden muss, dass mit Blick auf den jeweils gewählten Maßstab, hier 1 : 20, geringfügige Messfehler sich durch den Maßstab erheblich multiplizieren. Zudem bringt die fehlende Vermaßung in aller Regel zum Ausdruck, dass eine genaue Maßhaltigkeit nicht erforderlich ist.

6. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität nicht dem Architekten als Überwachungsmangel anzurechnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.

7. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis durch den Architekten nicht erkennbar ist.




IBRRS 2003, 2912
ProzessualesProzessuales
Schiedsgutachter - Unverbindlichkeit seines Gutachtens

OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2003 - 21 U 76/02

1. Das Schiedsgutachten ist für die Parteien nur dann unverbindlich, wenn es offenbar unrichtig ist. Eine derartige Unrichtigkeit liegt vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen. Sie ist darüber hinaus auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann.

2. Allerdings führt nicht jeder Fehler zur offenbaren Unrichtigkeit. Bloße Zweifel oder kleinere Fehler der Leistungsbestimmung haben die Parteien hinzunehmen. Andernfalls würde der mit der Bestellung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck, ein möglicherweise langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden, in Frage gestellt.

3. Die Tatsachen, aus denen sich die offenbare Unrichtigkeit des Gutachtens ergeben sollen, hat die Partei, die sich auf die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens beruft, darzulegen und nachzuweisen.

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IBRRS 2003, 2905
ARGEARGE
Verfahrensrecht - Zusätzlich GbR verklagt: Keine Klageerweiterung

KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 4/01

1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.

2. Wird eine Klage dahingehend erweitert, dass neben den Gesellschaftern auch die GbR selbst verklagt wird, so handelt es sich eher um eine Rubrumsberichtigung als um eine Klageerweiterung aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR.

3. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität des eingebauten Bodens nicht von dem Unternehmer zu verantworten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.

4. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis nicht erkennbar ist.

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IBRRS 2003, 2900
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Streitwertes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003 - 21 W 35/03

1. In einem der Feststellung von Baumängeln dienenden selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den vom Sachverständigen ermittelten tatsächlichen Kosten für die Beseitigung der behaupteten Mängel.

2. Gibt es jedoch zwischen der Werkleistung und den Mängeln keinen ursächlichen Zusammenhang, so ist für die Ermittlung des Streitwerts in erster Linie auf konkrete Angaben des Antragstellers zum Umfang der Mängelbeseitigungsarbeiten und die hierdurch voraussichtlich anfallenden Kosten abzustellen.

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IBRRS 2003, 2899
ProzessualesProzessuales
Drittwiderklage gegen zweiten Gesellschafter

KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 465/02

Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)

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IBRRS 2003, 2898
ARGEARGE
Drittwiderklage gegen zweiten Gesellschafter

KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 464/02

Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)

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IBRRS 2003, 2897
ProzessualesProzessuales
Drittwiderklage gegen zweiten Gesellschafter

KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 455/02

Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)

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IBRRS 2003, 2896
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzung für die Klagezustellung

KG, Urteil vom 13.05.2003 - 7 U 215/02

Eine Partei, die eine Klage zulässiger Weise am letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist einreicht, muss wissen, dass sie unverzüglich die Voraussetzungen für die demnächst erfolgende Klagezustellung zu schaffen hat, um die Wirkung des § 270 Abs. 3 ZPO sicherzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn der Gerichtskostenvorschuss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anforderung des Gerichts eingezahlt wird.*)

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IBRRS 2003, 2895
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens

KG, Beschluss vom 02.06.2003 - 8 W 113/03

Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird.

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IBRRS 2003, 2893
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Rechtskraftszeignis im Grundbuchverfahren?

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 121/03

1. Auch im Grundbuchverfahren kann auf Verlangen ein Zeugnis, das die formelle Rechtskraft bescheinigt, erteilt werden.*)

2. Tritt die Rechtskraft der Entscheidung, die zu bescheinigen ein Beteiligter verlangt hat, zu einem Zeitpunkt ein, in dem die weitere Beschwerde wegen Versagung des Rechtskraftzeugnisses anhängig ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht diesen neuen Umstand berücksichtigen und das Grundbuchamt anweisen, das verlangte Zeugnis zu erteilen.*)

3. Die gesonderte Anfechtung einer Nichtabhilfeentscheidung ist in der Regel nicht als eigenständiges - unzulässiges - Rechtsmittel zu behandeln.*)

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IBRRS 2003, 2892
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung: Bindungswirkung trotz Verstoß gegen Willkürverbot?

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1 Z AR 75/03

Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass er im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (Verweisung des zuständigen Gerichts aufgrund von diesem angeregter nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarung).*)

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IBRRS 2003, 2889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Begründung einer Berufung

BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - XII ZB 102/02

Zu den Anforderungen an die Begründung einer Berufung, die zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO a.F. eingelegt wird.*)

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IBRRS 2003, 2888
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätete Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ZR 37/03

Wird Unkenntnis vom wahren Zeitpunkt der Berufungseinlegung geltend gemacht, muß zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist dargelegt werden, warum nicht bereits vor dem Zugang der gerichtlichen Mitteilung über den Zeitpunkt der Berufungseinlegung der wahre Zeitpunkt hätte erkannt werden können.*)

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IBRRS 2003, 2884
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Zwangsvollstreckung in ein Grundstück

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2003 - 1 Z AR 71/03

1. Zum ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund Gläubigeranfechtung.*)

2. Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn der Verweisungsgrund von vorneherein nur für einen Teil der in Klagehäufung erhobenen Ansprüche zutrifft und der Rechtsstreit insgesamt verwiesen worden ist.*)

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IBRRS 2003, 2882
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilklage: Klageerweiterung für Berufungszulassung möglich?

BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZR 78/03

Bei Abweisung einer Schmerzensgeldklage besteht die vom Kläger mit der Revision geltend zu machende Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO äußerstenfalls in Höhe des in der Berufungsinstanz verlangten Mindestbetrages. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist deshalb unzulässig, wenn der Wert der Klageforderung unter Einschluß des Mindestbetrages 20.000 € nicht übersteigt. Die Absicht, erstmals mit der Revision eine die Wertgrenze übersteigende Größenordnung des Schmerzensgeldes geltend zu machen, führt nicht zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.*)

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IBRRS 2003, 2880
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspäteter Zugang eines Schriftsatzes: Anwalt verantwortlich?

BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZB 60/02

Den Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft im Regelfall kein Verschulden an dem verspäteten Zugang eines Schriftsatzes, wenn er veranlaßt, daß der Schriftsatz so rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen wird, daß er nach den normalen Postlaufzeiten fristgerecht bei dem Gericht hätte eingehen müssen. Wenn dem Prozeßbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, daß diese eingehalten werden.*)

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IBRRS 2003, 2878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Divergenzvorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO

BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ARZ 175/03

Eine Divergenzvorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO setzt voraus, daß ein Oberlandesgericht im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 ZPO von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will.*)

Besteht innerhalb eines Senats eines Oberlandesgerichts keine Einigkeit darüber, ob bei Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen richten, der Einzelrichter oder der Senat zuständig ist, so handelt es sich nicht um einen Kompetenzkonflikt im Sinne des § 36 Abs. 1 ZPO.*)

Der Kompetenzkonflikt zwischen dem Senat eines Oberlandesgerichts und einem Einzelrichter ist in diesen Fällen in entsprechender Anwendung des § 348 Abs. 2 ZPO n.F. durch unanfechtbaren Beschluß des Senats auszuräumen.*)

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IBRRS 2003, 2877
ProzessualesProzessuales
Fälligkeit von Beitragsvorschüssen mit Verfallklausel

BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 34/03

a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist es im allgemeinen erforderlich, daß das vorlegende Gericht die Beteiligten auf die beabsichtigte Vorlage hinweist und ihnen hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.*)

b) Hat das vorlegende Gericht diesen Anforderungen nicht genügt, so ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs regelmäßig durch die Möglichkeit geheilt, gegenüber dem Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen einer Vorlage Stellung zu nehmen.*)

c) Soweit nicht Regelungen in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung entgegenstehen, können die Wohnungseigentümer über die Fälligkeit von Beitragsvorschüssen aus dem konkreten Wirtschaftsplan mit Stimmenmehrheit beschließen. Für eine über den konkreten Wirtschaftsplan hinausgehende, generelle Fälligkeitsregelung fehlt es hingegen an der Beschlußkompetenz.*)

d) In inhaltlicher Hinsicht wird von der Beschlußkompetenz eine Fälligkeitsregelung mit Verfallklausel gedeckt, nach der die Vorschußforderungen aus einem beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahrs insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümern jedoch die Möglichkeit monatlicher Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten.*)

e) Eine Regelung, die für den konkreten Wirtschaftsplan die sofortige Fälligkeit der gesamten Jahresbeiträge vorsieht und den Wohnungseigentümern in Verbindung mit einer Verfallklausel die Zahlung in monatlichen Raten nachläßt, widerspricht im Grundsatz nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IBRRS 2003, 2876
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsbescheid durch Vergleich ersetzt: Kosten

BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - IXa ZB 204/03

Ist ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozeßvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte.*)

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IBRRS 2003, 2871
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisungsbeschluss an Prozessgericht bindend?

BayObLG, Beschluss vom 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

1. Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Wohnungseigentumsgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Prozessgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Dies gilt auch im Fall eines selbständigen Beweisverfahrens. Nachträgliche Änderungen der den Rechtsweg begründenden Umstände sind unerheblich.*)

2. Die aufdrängende Wirkung des Verweisungsbeschlusses beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtswegfrage; innerhalb des Rechtsweges kann, etwa aus Gründen der sachlichen Zuständigkeit, weiterverwiesen werden.*)

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IBRRS 2003, 2868
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verweisung?

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2003 - 1 Z AR 90/03

1. Keine Verweisung in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.*)

2. Gleichstellung des Falls, in dem ein Teil der Antragsgegner seinen allgemeinen, ein anderer Teil den besonderen Gerichtsstand des Vermögens im Inland hat, mit dem Regelfall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)

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IBRRS 2003, 2864
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Einführen von Verwendungsbeispielen in den Prozess

BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 5/03

a) Verwendungsbeispiele, auf die das Bundespatentgericht seine Entscheidung stützt, müssen den Verfahrensbeteiligten zuvor zur Kenntnis gegeben worden sein. Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).*)

b) Eine Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, wenn Umstände, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten, zur Begründung herangezogen werden. Dabei ist unerheblich, ob die weiteren Begründungselemente, auf die sich die Entscheidung stützt, auch für sich genommen das Ergebnis hätten tragen können.*)

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IBRRS 2003, 2863
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einbringen von Verwendungsbeispielen in den Prozess

BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 26/01

Verwendungsbeispiele, mit denen das Gericht ein bestimmtes Verkehrsverständnis belegen möchte, müssen in das Verfahren eingeführt werden. Ergeht die Entscheidung aufgrund einer mündlichen Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein. Dies ist in der Sitzungsniederschrift oder spätestens in den Entscheidungsgründen unmißverständlich zu dokumentieren. Handelt es sich um Verwendungen im Internet, empfiehlt es sich, die entsprechenden Seiten auszudrucken und entsprechend zu kennzeichnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).*)

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IBRRS 2003, 2856
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unklare Bezeichnungen in der Berufungsschrift

BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZB 33/02

Zur Frage der Unzulässigkeit einer Berufung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, wer der berufungseinlegende Beklagte ist.

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IBRRS 2003, 4147
ProzessualesProzessuales
Beschwerdeverfahren: Entscheidungskompetenz des originären Einzelrichters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 - 1 W 70/03

Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts auch dann berufen, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter des Landgerichts erlassen wurde, über die Nichtabhilfe jedoch von der Kammer in vollständiger Besetzung entschieden wurde.*)

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IBRRS 2003, 2851
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Volle Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung?

BGH, Beschluss vom 09.10.2003 - VII ZB 17/03

Stellt der Berufungsbeklagte nach Begründung des Rechtsmittels und vor einer Entscheidung des Gerichts über dessen mögliche Zurückweisung durch Beschluß einen Sachantrag, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)

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IBRRS 2003, 2835
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Kostengrundentscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2003 - 6 W 49/03

1. Lehnt ein Gericht im Beschlusswege nach vorangegangenem Urteil den Erlass einer Kostengrundentscheidung ab, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 2 ZPO analog zulässig.*)

2. Das Gericht des Hauptsacheverfahrens hat im Urteil auch dann die dem Streithelfer des Antragsgegners im vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten gem. § 101 ZPO zu titulieren, wenn im Hauptsacheverfahren keine erneute Streitverkündung erfolgt und der Streithelfer des selbstständigen Beweisverfahrens dem Hauptsacheverfahren auch nicht gem. § 66 ZPO beitritt.*)

3. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zu Nr. 2 wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.*)

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IBRRS 2003, 2827
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Werklohnansprüchen

OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2002 - 4 U 126/02

1. Behauptet der Unternehmer die Abrechnung nach Einzelpreisen, so kann der Bauherr diese Behauptung nur erheblich bestreiten, wenn er zumindest darlegt, auf welchen Pauschalpreis – die einzige Alternative zu Einzelpreisen – sich die Parteien geeinigt haben sollen.

2. Hat der Bauherr die Arbeiten im eigenen Namen in Auftrag gegeben und auch – zumindest teilweise – selbst bezahlt, so ist allein zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen, da der Bauherr eine mögliche Stellvertretung für einen Miteigentümer nicht offen gelegt hat, § 164 Abs. 2 BGB.

3. Grundsätzlich ist die Errichtung und Vermietung von Häusern nicht als Gewerbebetrieb, sondern als private und nicht gewerbliche Kapitalanlage anzusehen, so dass Werklohnansprüche aus derartigen Baumaßnahmen gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in der kurzen Frist von zwei Jahren verjähren. Dies gilt selbst für die Vermietung in großem Umfang zur Alterssicherung, solange nicht die Vermietung als eine auf Gewinn ausgerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle betrieben wird.

4. Jedoch gilt bei Kaufleuten gemäß § 344 Abs. 1 HGB die Vermutung, dass auch Aufträge für von ihm privat errichtete Mietshäuser zu seinem Gewerbebetrieb gehören. Kann der Auftragnehmer daher beweisen, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, so obliegt es diesem, darzulegen, dass die Leistung (ausnahmsweise) nicht für seinen Gewerbebetrieb erbracht worden ist. Gelingt ihm dies nicht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 2 BGB vier Jahre.

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IBRRS 2003, 2821
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Richters

OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 17 W 179/03

Macht der Vorsitzende die Verlegung eines Beweistermines in einer umfangreichen Bausache davon abhängig, dass zeitnah ein neuer Termin abgehalten werden kann, so stellt dies keinen Ablehnungsgrund dar.

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IBRRS 2003, 2819
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Honorarprozess: Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht

OLG Celle, Urteil vom 10.07.2003 - 14 U 213/02

Die Hinweispflicht des Gerichts geht nicht so weit, einer Partei Anregungen zu geben, welches Verteidigungsvorbringen möglich sein könnte.*)

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IBRRS 2003, 2818
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil bei Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 136/03

Die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Teilurteil dann nicht ergehen soll, wenn die Gefahr widerstreitender Erkenntnisse besteht. Sie ist regelmäßig gerechtfertigt, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führt.

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IBRRS 2003, 2816
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtliche Ordnungsmittel im Vergaberechtsstreit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2003 - 1 W 183/03

Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer nachträglichen Ordnungsmittelandrohung (hier: bei Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtung).

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IBRRS 2003, 2814
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Teilklage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2003 - 23 W 22/03

Wird nur wegen eines Streitwertteils Klage erhoben, so ist im selbständigen Beweisverfahren unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO eine Teil-Kostenentscheidung zu treffen.

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IBRRS 2003, 2813
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinreichende Individualisierung der Klagegründe durch Anlage

BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 295/00

Zur Frage der hinreichenden Individualisierung der Klagegründe durch konkrete Bezugnahme auf eine der Klageschrift beigefügte Anlage, welche die einzelnen Verträge, aus denen Schadensersatzansprüche hergeleitet werden, übersichtlich darstellt.*)

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IBRRS 2003, 2811
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatbestand im Berufungsurteil

BGH, Urteil vom 01.10.2003 - VIII ZR 326/02

Ein Berufungsurteil, das in einem Verfahren ergeht, für das gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten, muß nach § 543 Abs. 2 ZPO a.F. auch dann einen Tatbestand enthalten, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zuläßt, diese Entscheidung aber der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt.*)

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IBRRS 2003, 2803
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 24.09.2003 - XII ZR 70/02

Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses auf die nachfolgende Leistungsklage auf Mietzins.*)

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IBRRS 2003, 2801
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 40/03

Die Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluß des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die belegen sollen, daß die Berufungsbegründungsfrist gewahrt war, wenn sie in der Berufungsinstanz nicht vorgetragen worden sind.*)

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IBRRS 2003, 2800
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - V ZB 9/03

a) Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich, auch wenn sich an ihr kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise (hier: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände) ergeben.*)

b) Einer besonderen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, der Klärungsfähigkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache bedarf es nicht, wenn sich dies unmittelbar aus dem Prozeßrechtsverhältnis ergibt.*)

c) Die Beschränkung der forensischen Tätigkeit der in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen Rechtsbeistände in Zivilsachen auf die Amtsgerichte verletzt deren Rechte aus Art. 12 GG nicht.*)

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