Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 3055OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2003 - 14 W 47/03
Das Gericht darf die Anordnung der Beweiserhebung nicht mit der Begründung verweigern, dass Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens und damit gegen die Erfolgsaussichten einer späteren Klage bestehen.*)
VolltextIBRRS 2003, 3051
BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - VIII ZR 142/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3050
BGH, Beschluss vom 14.10.2003 - VIII ZR 121/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3049
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - VII ZR 186/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3048
BGH, Beschluss vom 24.09.2003 - XII ZR 147/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3042
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - VIII ZB 26/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3040
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - III ZB 29/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3039
BGH, Beschluss vom 22.01.2003 - II ZB 1/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3036
BGH, Beschluss vom 01.10.2003 - IV ZR 27/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3030
OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 851/02
Wenn sich durch die angebotenen Zeugen nicht klären lässt, ob die behauptete sichtbar eingebaute Werkleistung (Türen) erbracht ist, muss das Gericht von Amts wegen einen Augenschein einnehmen, bevor es die Werklohnklage mangels Nachweis der Leistung abweist. Wenigstens muss es den Kläger vorab darauf hinweisen, dass es von Amts wegen keinen Augenschein einnehmen wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 3023
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.*)
VolltextIBRRS 2003, 3021
BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZB 38/02
Der Kläger trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn der die Klage zurücknimmt, weil sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit in der Hauptsache erledigt hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 3020
BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02
Die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei dem Erlaß der angefochtenen (Kollegial-) Entscheidung stellt weder einen Ausschlußgrund entsprechend § 41 Nr. 6 ZPO noch generell einen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar.*)
VolltextIBRRS 2003, 3014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.09.2003 - 5 AR 44/03
In Zwangsvollstreckungssachen hat das Landgericht auch dann über sofortige Beschwerden zu entscheiden, wenn eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 3013
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.2003 - 4 U 31/03
Die Berufung gegen ein Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen hat, ist unzulässig, wenn sie allein damit begründet wird, die titulierte Forderung bestehe in der Sache nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 3008
KG, Urteil vom 13.02.2003 - 8 U 291/01
Liegt dem im Berufungsverfahren angegriffenen Urteil ein Verfahrensfehler zugrunde, so ist in der Regel eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht erforderlich.
VolltextIBRRS 2003, 3006
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2003 - 4 W 94/03
Wird der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so ist über dessen Kosten unabhängig von der Kostenentscheidung des Hauptverfahrens eine gesonderte Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO zu treffen.*)
VolltextIBRRS 2003, 3004
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2003 - 16 W 96/03
Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung gegen die inzwischen herrschende Meinung an seiner Auffassung fest, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens in der Regel (nur) auf die Hälfte des mutmaßlichen Hauptsacheinteresses des Antragstellers zu schätzen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 3003
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 18/03
Zur Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Haftpflichtversicherer anzuzeigen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1997 - 7 U 5/97 - NJW 1999, 799).*)
VolltextIBRRS 2003, 3000
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.01.2003 - 16 W 155/02
1. Enthält ein Vertrag mit einer Gemeinde sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geprägte Regelungen, kommt es für die Bestimmung des Rechtsweges auf den Gesamtcharakter des Vertragsverhältnisses insgesamt an.*)
2. Überwiegen die privatrechtlichen Elemente, ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die konkrete Klage auf eine öffentlich-rechtlich geprägte Bestimmung gestützt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2999
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2002 - 2 W 211/02
1. Für die Zuständigkeitsbestimmung für Klagen gegen Streitgenossen bei Konkurrenz zwischen Kammer für Handelssachen und Zivilkammer desselben Gerichts Landgerichts gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechend.*)
2. Bei Bauverträgen ist regelmäßig der Ort des Bauwerks Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag, also auch für Vergütungsansprüche.
VolltextIBRRS 2003, 2987
BGH, Urteil vom 16.09.2003 - X ZR 142/01
a) Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat. Die tatrichterliche Bejahung oder Verneinung eines solchen Beitrags erfordert Feststellungen dazu, was nach Haupt- und Unteransprüchen des Patents Gegenstand der geschützten Erfindung ist.*)
b) Hat das Gericht Beweis zum Zustandekommen der Erfindung erhoben, ist im Zweifel anzunehmen, daß sich die Partei ihr günstige Zeugenaussagen hierzu als Sachvortrag zu eigen machen will.*)
VolltextIBRRS 2003, 2986
BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 81/02
Weist ein Gericht die Zahlungsklage einer Partei, die über eine vollstreckbare Urkunde verfügt, durch Prozeßurteil ab, so ist die Berufung, mit der die Partei allein einen Antrag nach § 731 ZPO verfolgt, unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2003, 2973
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 22/03
Weist der Richter nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Beklagten mit der Zustellung der Anspruchsbegründungsschrift darauf hin, daß der Anspruch verjährt sei, besteht Grund, ihn abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Hinweis zwar an den Kläger gerichtet, aber auch dem Beklagten zuzustellen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2971
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00
1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).
2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 2961
KG, Beschluss vom 16.09.2003 - 1 W 67/02
Werden Privatgutachterkosten als materiellrechtliche Schadensersatzansprüche im Prozess geltend gemacht und durch die Abgeltungsklausel in einen Prozessvergleich einbezogen, dann können diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (wie OLG München, NJW-RR 1997, 1294).*)
VolltextIBRRS 2003, 2957
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03
Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.
VolltextIBRRS 2003, 2950
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2002 - 11 U 57/01
1. Ein Unternehmer hat bei Lötarbeiten in einem Gebäude die Unfallverhütungsvorschriften (VBG 15) einzuhalten.*)
2. Bei Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet eine Vermutung für die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden, wenn dieser in der Gefahrenzone eingetreten ist, die durch Unfallverhütungsvorschriften beherrscht werden soll.*)
3. Zur Geltung und Reichweite des Anscheinsbeweises Gebäudebränden.*)
4. Verstößt ein Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften und führt dies zu einem Schaden, so wird sein Verschulden vermutet.*)
5. Für den Erlass eines Grundurteils ist ausreichend, dass der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in irgend einer Höhe besteht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2943
BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02
Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2003, 2935
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - III ZB 11/03
Der Gegner einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, kann von ihm verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei festsetzen lassen, wenn und soweit diese in einem Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat. § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2003, 2934
BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZA 9/02
Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnahme durch den Gemeinschuldner "freigeben".*)
VolltextIBRRS 2003, 2926
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2003 - 1 O 450/01
1. Ein Architektenvertrag ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Lit. c EuGVVO, so dass der Verbraucher gemäß Art. 16 Abs. 2 EuGVVO nur vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagt werden kann.
2. Bei Verbrauchersachen i.S.d. Art. 15 ff EuGVVO ist die Anwendung des Art. 5 Nr. 1 bis 4 EuGVVO in der Regel ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2003, 2923
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 W 2753/03
Die Höhe des Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers. Ergibt sich bereits aus der Antragsschrift, dass der Antragsteller die Werkleistung insgesamt für technisch und wirtschaftlich unbrauchbar hält, bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Schadensersatzanspruch und nicht nur nach den niedrigeren Kosten der Beseitigung der technischen Mängel.
VolltextIBRRS 2003, 2920
BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 335/02
Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - VII ZR 103/01).*)
Es handelt sich nicht um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der prozeßrechtlichen Präklusionsvorschriften, wenn eine Partei im Laufe des Verfahrens die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch erst schafft und alsdann in den Prozeß einführt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2915
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2003 - 14 U 278/99
Zur Frage der Zuverlässigkeit eines Sachverständigen und der entschädigungslosen Entziehung des Auftrages.
VolltextIBRRS 2003, 2914
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 2 U 1341/00
1. Verpflichtungserklärungen eines kommunalen Zweckverbandes, die von dem Verbandsvorsitzenden ohne Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels unterzeichnet sind, sind nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Landesgesetz über Zweckverbände dies explizit vorsieht, was in Thüringen jedoch bzgl. des Dienstsiegels nicht der Fall ist.
2. Befreit zudem die Satzung des Zweckverbandes von dem Erfordernis, die Dienstbezeichnung bei der Unterschrift anzugeben, so kann sich der Verband nicht auf einen solchen Formmangel berufen.
3. Zu der Frage der Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage in der 2. Instanz.
VolltextIBRRS 2003, 2913
KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 9892/00
1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.
2. Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR wäre die Verweigerung der Zustimmung der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zur Erweiterung der Klage auch die GbR selbst rechtsmissbräuchlich, so dass eine derartige Klageänderung in der Berufungsinstanz keinen Bedenken begegnet.
3. Zur Frage, ob eine Doppelberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 15 HOAI vorliegt.
4. Zur Frage, ob ein Architekt bei der Prüfung der Schlussrechnung die Voraussetzungen des Verfalls einer Vertragsstrafe und damit die Möglichkeit ihres Absetzens zu untersuchen hat.
5. Grundsätzlich gilt für den Baubereich, dass abgesehen von besonders gewichtigen Einzelpunkten geringfügige Abweichungen, die durchaus 1 oder 2 cm betragen können, hinzunehmen sind. Hinzu tritt, dass dann, wenn unvermaßte Zeichnungen zur Bauausführung übergeben werden, eine deutlich größere Toleranz hinzunehmen ist, weil zusätzlich Abweichungen beim Ausmessen der Zeichnungen als unschädlich in Betracht zu ziehen sind, wobei auch Beachtung finden muss, dass mit Blick auf den jeweils gewählten Maßstab, hier 1 : 20, geringfügige Messfehler sich durch den Maßstab erheblich multiplizieren. Zudem bringt die fehlende Vermaßung in aller Regel zum Ausdruck, dass eine genaue Maßhaltigkeit nicht erforderlich ist.
6. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität nicht dem Architekten als Überwachungsmangel anzurechnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.
7. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis durch den Architekten nicht erkennbar ist.
IBRRS 2003, 2912
OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2003 - 21 U 76/02
1. Das Schiedsgutachten ist für die Parteien nur dann unverbindlich, wenn es offenbar unrichtig ist. Eine derartige Unrichtigkeit liegt vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen. Sie ist darüber hinaus auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann.
2. Allerdings führt nicht jeder Fehler zur offenbaren Unrichtigkeit. Bloße Zweifel oder kleinere Fehler der Leistungsbestimmung haben die Parteien hinzunehmen. Andernfalls würde der mit der Bestellung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck, ein möglicherweise langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden, in Frage gestellt.
3. Die Tatsachen, aus denen sich die offenbare Unrichtigkeit des Gutachtens ergeben sollen, hat die Partei, die sich auf die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens beruft, darzulegen und nachzuweisen.
VolltextIBRRS 2003, 2905
KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 4/01
1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.
2. Wird eine Klage dahingehend erweitert, dass neben den Gesellschaftern auch die GbR selbst verklagt wird, so handelt es sich eher um eine Rubrumsberichtigung als um eine Klageerweiterung aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR.
3. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität des eingebauten Bodens nicht von dem Unternehmer zu verantworten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.
4. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis nicht erkennbar ist.
VolltextIBRRS 2003, 2900
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003 - 21 W 35/03
1. In einem der Feststellung von Baumängeln dienenden selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den vom Sachverständigen ermittelten tatsächlichen Kosten für die Beseitigung der behaupteten Mängel.
2. Gibt es jedoch zwischen der Werkleistung und den Mängeln keinen ursächlichen Zusammenhang, so ist für die Ermittlung des Streitwerts in erster Linie auf konkrete Angaben des Antragstellers zum Umfang der Mängelbeseitigungsarbeiten und die hierdurch voraussichtlich anfallenden Kosten abzustellen.
VolltextIBRRS 2003, 2899
KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 465/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2898
KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 464/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2897
KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 455/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht eine von Kopfteilen abweichende Aufteilung ihrer außergerichtlichen Kosten, insbesondere nicht in der Weise, dass die Kosten der Erstbeauftragung des Anwalts mit der Prozessvertretung des Klägers voll auf diesen und auf den Drittwiderbeklagten nur die Mehrkosten durch Hinzutreten eines weiteren Auftraggebers nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entfallen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2896
KG, Urteil vom 13.05.2003 - 7 U 215/02
Eine Partei, die eine Klage zulässiger Weise am letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist einreicht, muss wissen, dass sie unverzüglich die Voraussetzungen für die demnächst erfolgende Klagezustellung zu schaffen hat, um die Wirkung des § 270 Abs. 3 ZPO sicherzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn der Gerichtskostenvorschuss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anforderung des Gerichts eingezahlt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2895
KG, Beschluss vom 02.06.2003 - 8 W 113/03
Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird.
VolltextIBRRS 2003, 2893
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 121/03
1. Auch im Grundbuchverfahren kann auf Verlangen ein Zeugnis, das die formelle Rechtskraft bescheinigt, erteilt werden.*)
2. Tritt die Rechtskraft der Entscheidung, die zu bescheinigen ein Beteiligter verlangt hat, zu einem Zeitpunkt ein, in dem die weitere Beschwerde wegen Versagung des Rechtskraftzeugnisses anhängig ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht diesen neuen Umstand berücksichtigen und das Grundbuchamt anweisen, das verlangte Zeugnis zu erteilen.*)
3. Die gesonderte Anfechtung einer Nichtabhilfeentscheidung ist in der Regel nicht als eigenständiges - unzulässiges - Rechtsmittel zu behandeln.*)
VolltextIBRRS 2003, 2892
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1 Z AR 75/03
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass er im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (Verweisung des zuständigen Gerichts aufgrund von diesem angeregter nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarung).*)
VolltextIBRRS 2003, 2889
BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - XII ZB 102/02
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Berufung, die zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO a.F. eingelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2888
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ZR 37/03
Wird Unkenntnis vom wahren Zeitpunkt der Berufungseinlegung geltend gemacht, muß zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist dargelegt werden, warum nicht bereits vor dem Zugang der gerichtlichen Mitteilung über den Zeitpunkt der Berufungseinlegung der wahre Zeitpunkt hätte erkannt werden können.*)
VolltextIBRRS 2003, 2884
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2003 - 1 Z AR 71/03
1. Zum ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund Gläubigeranfechtung.*)
2. Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn der Verweisungsgrund von vorneherein nur für einen Teil der in Klagehäufung erhobenen Ansprüche zutrifft und der Rechtsstreit insgesamt verwiesen worden ist.*)
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