Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2892BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1 Z AR 75/03
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass er im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (Verweisung des zuständigen Gerichts aufgrund von diesem angeregter nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarung).*)
VolltextIBRRS 2003, 2889
BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - XII ZB 102/02
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Berufung, die zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO a.F. eingelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2888
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ZR 37/03
Wird Unkenntnis vom wahren Zeitpunkt der Berufungseinlegung geltend gemacht, muß zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist dargelegt werden, warum nicht bereits vor dem Zugang der gerichtlichen Mitteilung über den Zeitpunkt der Berufungseinlegung der wahre Zeitpunkt hätte erkannt werden können.*)
VolltextIBRRS 2003, 2884
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2003 - 1 Z AR 71/03
1. Zum ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund Gläubigeranfechtung.*)
2. Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn der Verweisungsgrund von vorneherein nur für einen Teil der in Klagehäufung erhobenen Ansprüche zutrifft und der Rechtsstreit insgesamt verwiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2882
BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZR 78/03
Bei Abweisung einer Schmerzensgeldklage besteht die vom Kläger mit der Revision geltend zu machende Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO äußerstenfalls in Höhe des in der Berufungsinstanz verlangten Mindestbetrages. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist deshalb unzulässig, wenn der Wert der Klageforderung unter Einschluß des Mindestbetrages 20.000 € nicht übersteigt. Die Absicht, erstmals mit der Revision eine die Wertgrenze übersteigende Größenordnung des Schmerzensgeldes geltend zu machen, führt nicht zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2003, 2880
BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZB 60/02
Den Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft im Regelfall kein Verschulden an dem verspäteten Zugang eines Schriftsatzes, wenn er veranlaßt, daß der Schriftsatz so rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen wird, daß er nach den normalen Postlaufzeiten fristgerecht bei dem Gericht hätte eingehen müssen. Wenn dem Prozeßbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, daß diese eingehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2878
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ARZ 175/03
Eine Divergenzvorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO setzt voraus, daß ein Oberlandesgericht im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 ZPO von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will.*)
Besteht innerhalb eines Senats eines Oberlandesgerichts keine Einigkeit darüber, ob bei Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen richten, der Einzelrichter oder der Senat zuständig ist, so handelt es sich nicht um einen Kompetenzkonflikt im Sinne des § 36 Abs. 1 ZPO.*)
Der Kompetenzkonflikt zwischen dem Senat eines Oberlandesgerichts und einem Einzelrichter ist in diesen Fällen in entsprechender Anwendung des § 348 Abs. 2 ZPO n.F. durch unanfechtbaren Beschluß des Senats auszuräumen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2877
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 34/03
a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist es im allgemeinen erforderlich, daß das vorlegende Gericht die Beteiligten auf die beabsichtigte Vorlage hinweist und ihnen hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.*)
b) Hat das vorlegende Gericht diesen Anforderungen nicht genügt, so ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs regelmäßig durch die Möglichkeit geheilt, gegenüber dem Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen einer Vorlage Stellung zu nehmen.*)
c) Soweit nicht Regelungen in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung entgegenstehen, können die Wohnungseigentümer über die Fälligkeit von Beitragsvorschüssen aus dem konkreten Wirtschaftsplan mit Stimmenmehrheit beschließen. Für eine über den konkreten Wirtschaftsplan hinausgehende, generelle Fälligkeitsregelung fehlt es hingegen an der Beschlußkompetenz.*)
d) In inhaltlicher Hinsicht wird von der Beschlußkompetenz eine Fälligkeitsregelung mit Verfallklausel gedeckt, nach der die Vorschußforderungen aus einem beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahrs insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümern jedoch die Möglichkeit monatlicher Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten.*)
e) Eine Regelung, die für den konkreten Wirtschaftsplan die sofortige Fälligkeit der gesamten Jahresbeiträge vorsieht und den Wohnungseigentümern in Verbindung mit einer Verfallklausel die Zahlung in monatlichen Raten nachläßt, widerspricht im Grundsatz nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)
VolltextIBRRS 2003, 2876
BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - IXa ZB 204/03
Ist ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozeßvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte.*)
VolltextIBRRS 2003, 2871
BayObLG, Beschluss vom 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
1. Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Wohnungseigentumsgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Prozessgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Dies gilt auch im Fall eines selbständigen Beweisverfahrens. Nachträgliche Änderungen der den Rechtsweg begründenden Umstände sind unerheblich.*)
2. Die aufdrängende Wirkung des Verweisungsbeschlusses beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtswegfrage; innerhalb des Rechtsweges kann, etwa aus Gründen der sachlichen Zuständigkeit, weiterverwiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2868
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2003 - 1 Z AR 90/03
1. Keine Verweisung in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.*)
2. Gleichstellung des Falls, in dem ein Teil der Antragsgegner seinen allgemeinen, ein anderer Teil den besonderen Gerichtsstand des Vermögens im Inland hat, mit dem Regelfall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 2864
BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 5/03
a) Verwendungsbeispiele, auf die das Bundespatentgericht seine Entscheidung stützt, müssen den Verfahrensbeteiligten zuvor zur Kenntnis gegeben worden sein. Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).*)
b) Eine Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, wenn Umstände, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten, zur Begründung herangezogen werden. Dabei ist unerheblich, ob die weiteren Begründungselemente, auf die sich die Entscheidung stützt, auch für sich genommen das Ergebnis hätten tragen können.*)
VolltextIBRRS 2003, 2863
BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 26/01
Verwendungsbeispiele, mit denen das Gericht ein bestimmtes Verkehrsverständnis belegen möchte, müssen in das Verfahren eingeführt werden. Ergeht die Entscheidung aufgrund einer mündlichen Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein. Dies ist in der Sitzungsniederschrift oder spätestens in den Entscheidungsgründen unmißverständlich zu dokumentieren. Handelt es sich um Verwendungen im Internet, empfiehlt es sich, die entsprechenden Seiten auszudrucken und entsprechend zu kennzeichnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).*)
VolltextIBRRS 2003, 2856
BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZB 33/02
Zur Frage der Unzulässigkeit einer Berufung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, wer der berufungseinlegende Beklagte ist.
VolltextIBRRS 2003, 4147
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 - 1 W 70/03
Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts auch dann berufen, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter des Landgerichts erlassen wurde, über die Nichtabhilfe jedoch von der Kammer in vollständiger Besetzung entschieden wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 2851
BGH, Beschluss vom 09.10.2003 - VII ZB 17/03
Stellt der Berufungsbeklagte nach Begründung des Rechtsmittels und vor einer Entscheidung des Gerichts über dessen mögliche Zurückweisung durch Beschluß einen Sachantrag, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)
VolltextIBRRS 2003, 2835
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2003 - 6 W 49/03
1. Lehnt ein Gericht im Beschlusswege nach vorangegangenem Urteil den Erlass einer Kostengrundentscheidung ab, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 2 ZPO analog zulässig.*)
2. Das Gericht des Hauptsacheverfahrens hat im Urteil auch dann die dem Streithelfer des Antragsgegners im vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten gem. § 101 ZPO zu titulieren, wenn im Hauptsacheverfahren keine erneute Streitverkündung erfolgt und der Streithelfer des selbstständigen Beweisverfahrens dem Hauptsacheverfahren auch nicht gem. § 66 ZPO beitritt.*)
3. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zu Nr. 2 wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2827
OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2002 - 4 U 126/02
1. Behauptet der Unternehmer die Abrechnung nach Einzelpreisen, so kann der Bauherr diese Behauptung nur erheblich bestreiten, wenn er zumindest darlegt, auf welchen Pauschalpreis – die einzige Alternative zu Einzelpreisen – sich die Parteien geeinigt haben sollen.
2. Hat der Bauherr die Arbeiten im eigenen Namen in Auftrag gegeben und auch – zumindest teilweise – selbst bezahlt, so ist allein zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen, da der Bauherr eine mögliche Stellvertretung für einen Miteigentümer nicht offen gelegt hat, § 164 Abs. 2 BGB.
3. Grundsätzlich ist die Errichtung und Vermietung von Häusern nicht als Gewerbebetrieb, sondern als private und nicht gewerbliche Kapitalanlage anzusehen, so dass Werklohnansprüche aus derartigen Baumaßnahmen gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in der kurzen Frist von zwei Jahren verjähren. Dies gilt selbst für die Vermietung in großem Umfang zur Alterssicherung, solange nicht die Vermietung als eine auf Gewinn ausgerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle betrieben wird.
4. Jedoch gilt bei Kaufleuten gemäß § 344 Abs. 1 HGB die Vermutung, dass auch Aufträge für von ihm privat errichtete Mietshäuser zu seinem Gewerbebetrieb gehören. Kann der Auftragnehmer daher beweisen, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, so obliegt es diesem, darzulegen, dass die Leistung (ausnahmsweise) nicht für seinen Gewerbebetrieb erbracht worden ist. Gelingt ihm dies nicht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 2 BGB vier Jahre.
VolltextIBRRS 2003, 2821
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 17 W 179/03
Macht der Vorsitzende die Verlegung eines Beweistermines in einer umfangreichen Bausache davon abhängig, dass zeitnah ein neuer Termin abgehalten werden kann, so stellt dies keinen Ablehnungsgrund dar.
VolltextIBRRS 2003, 2819
OLG Celle, Urteil vom 10.07.2003 - 14 U 213/02
Die Hinweispflicht des Gerichts geht nicht so weit, einer Partei Anregungen zu geben, welches Verteidigungsvorbringen möglich sein könnte.*)
VolltextIBRRS 2003, 2818
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 136/03
Die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Teilurteil dann nicht ergehen soll, wenn die Gefahr widerstreitender Erkenntnisse besteht. Sie ist regelmäßig gerechtfertigt, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führt.
VolltextIBRRS 2003, 2816
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2003 - 1 W 183/03
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer nachträglichen Ordnungsmittelandrohung (hier: bei Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtung).
VolltextIBRRS 2003, 2814
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2003 - 23 W 22/03
Wird nur wegen eines Streitwertteils Klage erhoben, so ist im selbständigen Beweisverfahren unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO eine Teil-Kostenentscheidung zu treffen.
VolltextIBRRS 2003, 2813
BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 295/00
Zur Frage der hinreichenden Individualisierung der Klagegründe durch konkrete Bezugnahme auf eine der Klageschrift beigefügte Anlage, welche die einzelnen Verträge, aus denen Schadensersatzansprüche hergeleitet werden, übersichtlich darstellt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2811
BGH, Urteil vom 01.10.2003 - VIII ZR 326/02
Ein Berufungsurteil, das in einem Verfahren ergeht, für das gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten, muß nach § 543 Abs. 2 ZPO a.F. auch dann einen Tatbestand enthalten, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zuläßt, diese Entscheidung aber der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2803
BGH, Urteil vom 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses auf die nachfolgende Leistungsklage auf Mietzins.*)
VolltextIBRRS 2003, 2801
BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 40/03
Die Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluß des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die belegen sollen, daß die Berufungsbegründungsfrist gewahrt war, wenn sie in der Berufungsinstanz nicht vorgetragen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 2800
BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - V ZB 9/03
a) Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich, auch wenn sich an ihr kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise (hier: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände) ergeben.*)
b) Einer besonderen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, der Klärungsfähigkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache bedarf es nicht, wenn sich dies unmittelbar aus dem Prozeßrechtsverhältnis ergibt.*)
c) Die Beschränkung der forensischen Tätigkeit der in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen Rechtsbeistände in Zivilsachen auf die Amtsgerichte verletzt deren Rechte aus Art. 12 GG nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2799
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 18/03
a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann bei der Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit nicht nach dem fiktiven Erbbauzins für die Ausübungsfläche bemessen werden.*)
b) Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch dann nach der vollen Wertminderung des dienenden Grundstücks, wenn die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit auf § 116 SachenRBerG beruht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2797
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - V ZB 40/03
a) Für die Prüfung der Vorlagevoraussetzungen ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch dann maßgeblich, wenn sie erst nach einem Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts ergangen ist.*)
b) Die Vorlage bleibt in einem solchen Fall aber zulässig, wenn der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage nicht im Sinne des vorlegenden Gerichts entschieden hat.*)
Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat, Beschl. v. 17. Juli 2003, V ZB 11/03).*)
VolltextIBRRS 2003, 2796
BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - V ZB 53/02
Der Anspruch der Parteien auf den gesetzlichen Richter ist auch dann verletzt, wenn der Einzelrichter in einer Sache mit Grundsatzbedeutung der Rechtsprechung des voll besetzten Spruchkörpers folgt, nachdem er bei diesem angefragt hat, ob er an seiner Rechtsprechung festhält (im Anschluß an Beschl. v. 13. März 2003, IX ZB 134/02, WM 2003, 701).*)
VolltextIBRRS 2003, 2791
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - VI ZR 395/02
Verspätetes Bestreiten erst in der Berufungsbegründung verzögert die Erledigung des Rechtsstreits jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Eingang der Verspätungsrüge und dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Zeitraum von fünf Monaten liegt und das Berufungsgericht während dieser Zeit einen Sachverständigen zur Erstattung eines mündlichen Gutachtens laden kann, um die Klärung einer inhaltlich begrenzten Frage im Termin zur mündlichen Verhandlung herbeizuführen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2789
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Gelangt ein Berufungsgericht im Einzelfall trotz gleichen oder identischen Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als ein anderes gleich- oder höherrangiges Gericht, so begründet dies für sich allein nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2787
KG, Beschluss vom 29.04.2003 - 1 W 7886/00
Kosten, die der Partei für die Bearbeitung eines umfangreichen Bauprozesses durch einen Architekten entstanden sind, sind gemäß § 91 Abs. 1 ZPO nicht erstattungsfähig, wenn die Partei selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Ihre Sachkunde kann sich auch daraus ergeben, dass der bereits mit der Planung und Überwachung des Bauvorhabens beauftragte Architekt verpflichtet war, seine Massenermittlungen und Rechnungskürzungen nachvollziehbar darzustellen und ggf. zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2003, 2785
OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2003 - 4 U 85/03
1. Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).*)
2. Der Käufer eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung, der im Vertrag auf Bohr- und Schürfrechte an dem Grundstück hingewiesen worden ist, ist nicht in einer für den Vertragsschluss wesentlichen Weise getäuscht, wenn er aufgrund der Angaben in einem Maklerexposé davon ausgeht, dass eine Bauvoranfrage über eine Wohnbebauung vorliegt, im Baugenehmigungsverfahren die im Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage (hier: Standsicherheitsnachweis wegen der Beschaffenheit des Baugrundes nach Bohrungen) versehen wird, mit der weder Käufer noch Verkäufer gerechnet haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich eine Bauvoranfrage nicht gestellt war, denn das rechtlich geschützte Vertrauen auf die planungsrechtliche Bebaubarkeit rechtfertigt keinen Schutz des Vertrauens auf Freiheit einer späteren Baugenehmigung von Auflagen und Beschränkungen, die auch im Verfahren über eine Bauvoranfrage nicht geklärt worden wären.*)
VolltextIBRRS 2003, 2783
OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03
Entscheidet der Einzelrichter anstelle der funktionell zuständigen Kammer, bedeutet dieses einen Verfahrensfehler, der im Beschwerdeverfahren zur Zurückverweisung zwingt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2774
OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2003 - 14 W 35/03
Zu den Anforderungen der Zulässigkeit eines Beweissicherungsverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2003, 2773
OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2003 - 14 W 37/03
Im selbständigen Beweisverfahren ist der Antragsgegner grundsätzlich berechtigt, das Beweisthema durch eigene Sachanträge zu präzisieren, zu ergänzen und auszuweiten.*)
VolltextIBRRS 2003, 2770
OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2003 - 2 W 106/03
Ein gerichtlicher (Pferde)Sachverständiger kann nicht deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil er zwar die Prozessbevollmächtigten der Klägerseite und eines Beklagten von einem Besichtigungs- und Untersuchungstermin eines Reitpferdes informiert hat, versehentlich aber nicht den Prozessbevollmächtigten des zweiten Beklagten (Einzelfallentscheidung).*)
VolltextIBRRS 2003, 2746
BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 136/02
Zur Hinweispflicht nach § 139 ZPO bei widersprüchlichem Parteivortrag.*)
VolltextIBRRS 2003, 2745
BGH, Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02
a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen.*)
b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2743
BGH, Beschluss vom 23.09.2003 - VI ZA 16/03
Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO für die Rechtsbeschwerde gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2003, 2737
BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 5/00
Hat ein Beteiligter eine mündliche Verhandlung beantragt, so wird ihm das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht - ohne zuvor diese Absicht mitzuteilen - ohne mündliche Verhandlung entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 2705
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2003 - 10 SchH 1/03
1. Zur Frage, ob die nicht rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters durch eine Partei zur Verwirkung des Bestimmungsrechts führt. (hier offen gelassen)
2. Aus dem Umstand, dass eine Schiedsvereinbarung in allen Einzelregelungen die gesetzliche Regelung nachstellt, kann gefolgert werden, dass die Parteien, wenn sie bei Vertragsschluss die künftigen Gesetzesänderungen gekannt hätten, die entsprechenden Änderungen vereinbart hätten.
3. Die Vereinbarung der Parteien einer Schiedsvereinbarung, dass die Benennung eines Schiedsrichters "per Einschreiben mit Rückschein" erfolgen soll, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung eines konstitutiven Formerfordernisses auszulegen. Sie soll vielmehr lediglich der Sicherung eines Nachweises des Zugangs der Aufforderung zur Dokumentation des Fristbeginns der Monatsfrist dienen.
VolltextIBRRS 2003, 2695
KG, Beschluss vom 07.07.2003 - 24 W 367/02
Für einen Kostenantrag des Antragsgegners oder seines Streithelfers nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist kein Raum, wenn der Antrag auf Klageerhebung nach § 494a Abs. 1 ZPO unzulässig ist, weil die vom Antragsteller geltend gemachten Ansprüche ohnehin nur zur Insolvenztabelle anzumelden sind und im Übrigen ein Hauptsacheprozess wirtschaftlich unzumutbar wäre.*)
VolltextIBRRS 2003, 2691
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZR 384/02
Zur Erforderlichkeit, eine Partei im Rahmen der Beweisaufnahme über ein Vier-Augen-Gespräch von Amts wegen anzuhören oder zu vernehmen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2689
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 85/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)
VolltextIBRRS 2003, 2688
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 84/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)
VolltextIBRRS 2003, 2687
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 68/02
1. Das deutsche Gericht ist nach Art. VII Abs. 1 UNÜ befugt - auch ohne daß sich die Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto zurückzugreifen.*)
2. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ist nach §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 ZPO lediglich die Vorlage des Schiedsspruchs in Ur- oder beglaubigter Abschrift erforderlich, nicht dagegen die Vorlage einer Übersetzung des Schiedsspruchs oder der Schiedsvereinbarung. Diese nationale Regelung hat nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung des Art. IV UNÜ.*)
VolltextIBRRS 2003, 2683
BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - XII ZB 188/02
Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - FamRZ 2003, 669).*)
Volltext