Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2323OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 5/01
1. Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet der zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler zustande gekommene Auskunftsvertrag den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Dazu bedarf es grundsätzlich vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden. Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen.
2. Der Grundsatz, dass ein über der Unterschrift stehender Text die Vermutung der Echtheit für sich hat (§ 440 Abs. 2 ZPO), gilt nach allgemeiner Meinung nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Urkunde keine äußeren Mängel im Sinne des § 419 ZPO aufweist. Ein äußerer Mangel in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild eine Änderung der Urkunde nach Unterzeichnung als möglich erscheinen lässt, sie muss nicht feststehen.
VolltextIBRRS 2003, 2322
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2003 - 5 U 375/02
Fehler bei der richtigen Bezeichnung des Zustellungsadressaten, die nach § 191 Ziff. 6 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung auf der Urkunde zu vermerken war, sind unschädlich, solange an der Identität des Adressaten nicht gezweifelt werden kann. Die Wirksamkeit der Zustellung wird durch eine fehlerhafte Bezeichnung des Zustellungsadressaten erst dann tangiert, wenn aufgrund der Umstände unklar bleibt, wer die Sendung erhalten soll.
VolltextIBRRS 2003, 2320
OLG München, Beschluss vom 04.08.2003 - 7 W 1804/03
Bei der einseitigen Teil-Erledigterklärung des Klägers richtet sich der Streitwert ab diesem Zeitpunkt nach dem Wert des verbliebenen Teils der Hauptsache, dem lediglich der Betrag der bis dahin angefallenen, auf den für erledigt erklärten Teil der Hauptsache entfallenden Kosten hinzuzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2319
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003 - 5 W 155/03
Wegen Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter gemäß § 42 Abs. 2 ZPO abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der die ablehnende Partei bei vernünftiger Betrachtung befürchten lassen muss, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber und werde deshalb nicht unparteiisch entscheiden. Hierbei stellen Verfahrensfehler oder materiellrechtlich fehlerhafte Entscheidungen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar.
VolltextIBRRS 2003, 2295
BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Zur Frist, innerhalb derer eine versäumte Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2287
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - V ZR 441/02
Das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil begründet - für sich genommen - keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 2284
BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 414/02
Bei Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage obliegt es dem Kläger weder, eine besondere Art der Zustellung zu beantragen, noch ohne eine Aufforderung durch das Gericht weitere Exemplare der Klageschrift einzureichen, deren es zur Zustellung im Ausland bedarf.*)
VolltextIBRRS 2003, 2281
BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 233/01
a) Wird in der Berufungsschrift ein gegnerischer (einfacher) Streitgenosse als Berufungsbeklagter bezeichnet, der andere dagegen nicht, ist das Rechtsmittel gegenüber dem Nichtbezeichneten unzulässig, wenn Zweifel an seiner Inanspruchnahme als Rechtsmittelbeklagter verbleiben.*)
b) Bei der Prüfung, ob das Rechtsmittel auch gegen einen nicht als Berufungsbeklagten bezeichneten Streitgenossen eingelegt ist, hat das Berufungsgericht, wenn rechtlich beide Möglichkeiten in Frage kommen, nicht darauf abzustellen, welche aus der Sicht des Rechtsmittelklägers die zweckmäßigere ist.*)
c) Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten schließt nicht das Gebot ein, die Interessen der nachlässigen Partei zu Lasten des Gegners zu wahren; im Zweifel ist derjenigen Auslegung einer prozessualen Erklärung der Vorzug zu geben, die den Belangen der Partei, der kein Normverstoß anzulasten ist, gerecht wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2280
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
Eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ist - abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO - bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung zur Verfügung stand.*)
VolltextIBRRS 2003, 2279
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 119/03
Ein nach dem 31. Dezember 2001 gestellter Pfändungsantrag, der in "Rechtsinstrumenten" enthaltene Deutsche-Mark-Beträge in Euro angibt, darf wegen der Währungsangabe nicht als unübersichtlich und nicht nachvollziehbar zurückgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2277
BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02
a) Auch ein Prozeßvergleich wirkt regelmäßig nicht schuldumschaffend.*)
b) Die Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO setzt voraus, daß der Nachfolger den anfechtbar weggegebenen Gegenstand selbst erlangt; sie scheidet aus, wenn schon dem Ersterwerber die Rückgewähr in Natur vor Eintritt der "Rechtsnachfolge" unmöglich geworden war.*)
c) Der Zahlungsanspruch des Anfechtungsgläubigers stellt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners jedenfalls dann nur eine Insolvenzforderung dar, wenn dieser im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung über sein Vermögen lediglich Wertersatz schuldete und eine Gegenleistung für den anfechtbar erlangten Gegenstand selbst nicht unterscheidbar in seinem Vermögen vorhanden ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2275
BGH, Urteil vom 10.07.2003 - IX ZR 113/01
Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.*)
VolltextIBRRS 2003, 2262
BGH, Urteil vom 03.07.2003 - I ZR 270/01
Über einen Hilfsantrag ist regelmäßig auch zu entscheiden, wenn der Kläger den Hauptantrag für erledigt erklärt und es daraufhin zu keiner Entscheidung im Sinne des Hauptbegehrens kommt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2261
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - I ZR 269/00
Die Bindungswirkung eines Urteils erstreckt sich auch im Rahmen von sog. "Ausgleichszusammenhängen" oder "(zwingenden) Sinnzusammenhängen" nicht auf präjudizielle Rechtsverhältnisse.*)
VolltextIBRRS 2003, 2259
BGH, Beschluss vom 16.07.2003 - XII ZB 193/02
Verauslagte Gerichtskosten können nicht nach § 19 BRAGO festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2241
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2002 - 11 VA 1/02
Durch § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung ist der Hinterlegungsstelle das Recht eingeräumt, Beteiligten, welche die Herausgabe nicht bewilligt und die Empfangsberechtigung des die Herausgabe Verlangenden nicht anerkannt haben, eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen, binnen derer sie die Klageerhebung wegen ihrer Ansprüche nachzuweisen haben.
VolltextIBRRS 2003, 2233
BGH, Beschluss vom 10.07.2003 - III ZB 91/02
Seit der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) können trotz des unveränderten Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG auch die Landgerichte als Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Verfahren die (Rechts-)Beschwerde an den Bundesgerichtshof aus den Gründen des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zulassen.*)
Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis bei einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer Betriebswirtschaftlichen Fachschule.*)
VolltextIBRRS 2003, 2223
BayObLG, Beschluss vom 25.06.2003 - Verg 9/03
Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO) mit 5 % der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen (siehe schon BayObLG Beschluss vom 28.9.2001 Verg 13/01).*)
VolltextIBRRS 2003, 2204
BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZR 327/02
a) Durch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist auch für das Zivilverfahren höchstrichterlich geklärt, daß die polygraphische Untersuchung (Lügendetektor) mittels Kontrollfragen und - jedenfalls dann, wenn der Beweisführer zum Zeitpunkt des Tests bereits von den Ermittlungsergebnissen Kenntnis hatte - auch mittels Tatwissenstests ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist.*)
b) Gegenstand einer aussagepsychologischen Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) ist nicht die allgemeine Glaubwürdigkeit des Untersuchten, sondern die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen. Daher muß ein solches Gutachten nicht eingeholt werden, wenn der Beweisführer die Behauptungen des Prozeßgegners nur bestreitet.*)
VolltextIBRRS 2003, 2203
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02
Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben.*)
Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.*)
IBRRS 2003, 2192
BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZB 10/03
Zum Beginn der Berufungsfrist bei einer Urteilsberichtigung gem. § 319 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 2191
BGH, Beschluss vom 08.07.2003 - X ARZ 138/03
Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Begründungwirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2190
BGH, Urteil vom 03.07.2003 - III ZR 109/02
Bei einer Stufenklage kann der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten.*)
VolltextIBRRS 2003, 2183
BGH, Beschluss vom 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung (nur) zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, so kann die Gegenpartei die zweite Hälfte der anwaltlichen Prozeßgebühr, die durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstanden ist, nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattet verlangen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756).*)
VolltextIBRRS 2003, 2181
BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZR 309/02
Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht deshalb vor, weil das Urteil des Berufungs(kollegial)gerichts von einem Richter unterzeichnet ist, der an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfällung nicht beteiligt war; denn die falsche Unterschrift kann gemäß § 319 ZPO nachträglich durch die richtige ersetzt werden.*)
Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 ZPO (hier: die Ausführungen eines Sachverständigen) nicht in das Protokoll aufgenommen werden müssen, liegen nicht vor, wenn das in dem Rechtsstreit zu erlassende Urteil des Berufungsgerichts der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2179
OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2003 - 2 W 1/03
1. Es verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, wenn in einer Einzelrichtersache ohne erkennbare Übertragung des Rechtsstreit auf die Kammer eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer in einer Dreierbesetzung getroffen wird; die Entscheidung des Landgerichts ist in einem solchen Fall aufzuheben und an das Gericht zurückzuverweisen.*)
2. Die Abwälzung der Pflicht zur Einholung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis auf den Mieter kann einem Formularmietvertrag jedenfalls dann nicht wirksam erfolgen, wenn zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Konzessionserteilung bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2178
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, muß die Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein. Wird in der Urschrift auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten verwiesen, ist der Beschluß zwar fehlerhaft zustande gekommen, aber gleichwohl wirksam, so daß aus ihm vollstreckt werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 2163
BGH, Beschluss vom 29.03.2001 - V ZR 61/01
a) Wenn eine Partei erst nach Besserung ihrer finanziellen Lage durch Prozesskostenhilfe gleichzeitig Revision einlegt und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen Versäumung der Revisionsfrist beantragt, ist dem Antrag stattzugeben.
b) Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht ist nur dann möglich, wenn im Berufungsverfahren ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO gestellt worden ist.
VolltextIBRRS 2003, 2161
BGH, Urteil vom 23.04.1998 - III ZR 7/97
Der Senat tritt der Rechtsprechung bei, wonach die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich auch dann auf den Kläger übergeht, wenn das Gericht im Einvernehmen mit den Parteien von einer Terminierung auf unbestimmte Zeit absieht, um den Ausgang eines "Musterprozesses" abzuwarten.*)
Zu den Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens (sog. pactum de non petendo).*)
VolltextIBRRS 2003, 2160
BGH, Urteil vom 10.07.1998 - V ZR 360/96
a) Bei der interessengerechten Auslegung ist das Interesse der Parteien zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärungen, nicht zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung maßgeblich; eine zwischenzeitlich überholte Rechtsprechung kann daher für den objektiven Wert der abgegebenen Erklärungen bestimmend sein.
b) Das Revisionsgericht prüft, ohne daß es hierzu einer Rüge bedarf, nach, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung einer Willenserklärung aus unzutreffender rechtlicher Sicht Tatsachen (Auslegungsstoff) unberücksichtigt gelassen hat, deren Vortrag sich aus dem Inhalt des Sitzungsprotokolls oder dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt.
c) Macht der Verkäufer von einem ihm im Vertrag eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so entfällt sein Anspruch auf Ersatz der Zinsen, die er zufolge des Verzugs des Käufers nicht erwirtschaftet oder nicht erspart hat.
VolltextIBRRS 2003, 2156
BGH, Urteil vom 28.09.1999 - VI ZR 195/98
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verjährungsunterbrechung gemäß § 211 Abs. 2 BGB dadurch endet, daß der Prozeß (hinsichtlich eines bestimmten Teilantrags) nicht weiter betrieben wird.*)
b) Der bei einem Unfallereignis Verletzte kann, auch wenn er einen allgemein auf die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des beklagten Schädigers gerichteten Klageantrag gestellt und zugesprochen erhalten hat, daneben ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO für einen auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteten speziellen Feststellungsantrag haben.*)
VolltextIBRRS 2003, 2155
BGH, Urteil vom 12.10.1999 - VI ZR 19/99
§ 211 Abs. 2 BGB ist nur anwendbar, wenn die Parteien ohne triftigen Grund untätig bleiben. Ein "triftiger Grund" ist nicht nur ein rechtlich zwingender Grund, vielmehr kann er auch vorliegen, wenn eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits prozeßwirtschaftlich vernünftig erscheint.*)
VolltextIBRRS 2003, 2151
BGH, Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98
a) Zur Frage der Beendigung der Verjährungsunterbrechung, wenn das Gericht nach Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen das Ruhen des Verfahrens gegen den anderen Streitgenossen anordnet und der Kläger das Verfahren erst nach Beendigung eines Rechtsmittelverfahrens über das Teilurteil aufnimmt.*)
b) Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt kein "Weiterbetreiben" des Prozesses im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.*)
VolltextIBRRS 2003, 2091
BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23.01
Wird eine Veränderungssperre unter Verstoß gegen § 215 a Abs. 2 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt, so verhindert dieser Mangel nur das rückwirkende In-Kraft-Treten der Satzung, nicht jedoch ihr In-Kraft-Treten mit Wirkung "ex nunc".*)
VolltextIBRRS 2003, 2086
BGH, Beschluss vom 10.07.2003 - VII ZB 32/02
Die Aussetzung eines Rechtsstreits gegen mehrere Beklagte wegen eines anderweitig anhängigen selbständigen Beweisverfahrens kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nicht verwertbar ist, weil nicht alle Beklagten an diesem Verfahren beteiligt sind.
VolltextIBRRS 2003, 2038
BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Das Landesarbeitsgericht muß die Aussage einer vom Arbeitsgericht nach § 448 ZPO vernommenen Partei in seine Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO einbeziehen, auch wenn es selbst keinen Anlaß für eine solche Parteivernehmung gesehen hätte.*)
VolltextIBRRS 2003, 2036
BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 141/01
Der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit iSv. Art. 5 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verrichtet, ist der Ort, den der Arbeitnehmer als tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gewählt hat oder von dem aus er den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt. Dies gilt nicht nur, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Staaten tätig ist, sondern auch, wenn er ausschließlich in einem Vertragsstaat abwechselnd an verschiedenen Arbeitsorten arbeitet (im Anschluß an EuGH 9. Januar 1997 - Rs. C 383/95 - (Rutten) AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 2).*)
VolltextIBRRS 2003, 2035
BAG, Beschluss vom 07.04.2003 - 5 AZB 2/03
Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder auf Schadensersatz für solche Forderungen in Anspruch (§ 179 BGB), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der vollmachtlose Vertreter ist Rechtsnachfolger iSd. § 3 ArbGG.*)
VolltextIBRRS 2003, 2029
OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 21 W 25/02
1. Der Antragsgegner kann das Beweisverfahren durch eigene Anträge ergänzen oder ausweiten.
2. Eine neue Begutachtung kann nur unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO stattfinden, soweit eine Begutachtung bereits gerichtlich angeordnet worden ist.
3. Auch nach der Anordnung der Begutachtung ist eine Ergänzung des des Beweisbeschlusses um einen Gegenantrag zuzulassen, es sei denn, der Sachverständige muss aufgrund des Beweisbeschlusses ohnehin zu den im Gegenantrag aufgeworfenen Fragen Stellung nehemn.
VolltextIBRRS 2003, 2026
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2003 - 4 W 45/03
Ein Antrag auf Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen Gutachten ist auch 3 1/2 Monate nach Zustellung des Gutachtens noch als angemessen anzusehen, wenn mit einem früheren Schriftsatz rechtzeitig angekündigt wurde, dass noch ergänzende Fragen gestellt werden sollen, ohne dass das Landgericht darauf mit Maßnahmen (etwa Setzen einer Frist) oder Hinweisen zur Verfahrensbeschleunigung reagiert hatte.
VolltextIBRRS 2003, 1987
OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2003 - 16 W 33/03
Die Zahlungsklage ist nicht als Hauptsacheklage im Sinne von § 926 ZPO im Einstweiligen Verfügungsverfahren auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB anzusehen, sondern ausschließlich die so genannte Hypothekenklage.
VolltextIBRRS 2003, 1968
BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 203/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht verneint habe (im Anschluß an BGH, Urt. v. 28. November 2002 - III ZR 102/02, ZIP 2003, 685, 686 f).*)
§ 19a ZPO begründet weder eine örtliche noch eine deutsche internationale Zuständigkeit für Klagen des Insolvenzverwalters am Sitz des Insolvenzgerichts.*)
VolltextIBRRS 2003, 1967
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98
Die Anerkennung des Urteils eines griechischen Gerichts, durch das die Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland im Zweiten Weltkrieg zur Zahlung von Schadensersatz an verletzte griechische Staatsangehörige verurteilt wurde, ist ausgeschlossen, weil ein solches Urteil dem völkerrechlichen Grundsatz der Staatenimmunität widerspricht.*)
Die "Zurückstellung der Prüfung" der in Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommmens bezeichneten Forderungen hat mit dem Inkrafttreten des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) geendet.*)
Nach der im Zweiten Weltkrieg gegebenen Rechtslage standen im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts etwaige Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen fremden Staat nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zu.*)
Jedenfalls nach dem Verständnis des deutschen Amtshaftungsrechts in der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren dem Staat zurechenbare militärische Handlungen während des Krieges im Ausland von dem Amtshaftungstatbestand des § 839 BGB i.V.m. Art. 131 WRV ausgenommen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1964
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160).*)
In der Sache selbst hat die Rechtsbeschwerde eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn nach Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht eine materielle Änderung des Ergebnisses wahrscheinlich oder die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 ZPO geboten ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1961
BGH, Beschluss vom 25.06.2003 - XII ZB 169/99
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG kann von dem Betroffenen nicht angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1956
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2003 - 14 W 280/03
Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn sich der sachkundige Gegner für seinen Prozessvortrag sachverständiger Hilfe bedienen musste und schwierige bodenphysikalische Fragen zu beantworten sind, die eine fundierte fachliche Gegendarstellung erfordern.
VolltextIBRRS 2003, 1938
OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2002 - 11 W 0356/02
Im Werklohnprozess sind Schadensersatzansprüche des Bestellers nur unselbständige Rechnungsposten. Die hilfsweise Aufrechnung mit solchen Ansprüchen erhöht den Streitwert nicht. Rechtskraftfähig über sie entschieden wird nur, wenn das Gericht sie zu Unrecht als selbständige Ansprüche behandelt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1937
OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2002 - 11 W 0029/02
Die falsche Bezeichnung der Beklagten schadet der Klägerin nicht, wenn die wirklich gemeinte Beklagte durch Auslegung zu ermitteln ist und die wirkliche Beklagte die Falschbezeichnung durchschaut (hier waren die verschiedenen Bauabschnitte eines großen Bauvorhabens jeweils rechtlich selbständigen GmbH's zugewiesen worden, die Klägerin hatte eine GmbH verklagt, die für einen anderen Bauabschnitt zuständig gewesen war).*)
VolltextIBRRS 2003, 1931
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2002 - 10 W 102/02
Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig herbeiführt. Dieser Vorwurf kann begründet sein, wenn er für einen der Prozessbeteiligten vor der gerichtlichen Beauftragung oder nach der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens tätig wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 1923
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.05.2003 - 13 U 615/03
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zuzulassen, wenn der neue Sachvortrag unstreitig ist und seine Berücksichtigung eine Sachentscheidung ohne weitere Beweisaufnahme ermöglicht.*)
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