Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 1922OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.07.2003 - 6 W 2019/03
Der Streitwert einer Klage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für diese Forderung beantragt wird (gegen OLG München, BauR 2000, 927).*)
VolltextIBRRS 2003, 1886
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2003 - 10 U 883/02
1. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO.
2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO.
VolltextIBRRS 2003, 1878
BGH, Urteil vom 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.*)
Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.*)
VolltextIBRRS 2003, 1877
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2003 - 2 W 2/03
Zu den zumutbaren Anforderungen an den Kläger zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse des Beklagten vor Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift.*)
VolltextIBRRS 2003, 1876
OLG Celle, Urteil vom 20.03.2003 - 6 U 182/02
Formuliert der Kläger einen Klagantrag in Höhe von 20.000 DM, ergibt die Klagbegründung indessen, dass er mit Rücksicht auf befürchtete Einwände des Beklagten rund 31.000 DM begehrt, dem Beklagten aber denjenigen Betrag der Differenz von rund 11.000 DM belassen will, den dessen Einwände nach dem späteren Urteil des Gerichts nicht erschöpfen, und lassen am Ende berechtigte Klagforderung, berechtigte Einwände sowie die Differenz wegen geleisteter Teilzahlungen, verschiedener Streitgegenstände und Überschneidung der Einwände hinsichtlich dieser Streitgegenstände sich diesem nicht mehr zweifelsfrei zuordnen, gilt:
1. das Begehren ist als von vornherein unbedingt auf die vollen rund 31.000 DM gerichtet aufzufassen verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines vollstreckungsrechtlichen Vertrages, soweit die Verurteilung letzten Endes 20.000 DM Hauptforderung übersteigt, aus diesem Urteil nicht zu vollstrecken;
2. hat das Landgericht nur rund 4.000 DM Einwände für berechtigt gehalten und statt richtigerweise anstatt der rund 27.000 DM nur 20.000 DM zuerkannt, verstößt das Berufungsgericht nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn es auf die Berufung des Beklagten über die 'vergessenen' rund 7.000 DM mitentscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 1875
BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Waren Streitgenossen in einem Prozeß, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozeßgegner erstattet verlangen (Aufgabe von BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941).*)
VolltextIBRRS 2003, 1866
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZR 91/03
§ 545 Abs. 2 ZPO erweitert die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit trotz seines insoweit mißverständlichen Wortlauts gegenüber der früheren Rechtslage (§ 549 Abs. 2 ZPO a.F.) nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1864
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 1863
BGH, Urteil vom 23.06.2003 - II ZR 305/01
Bei der Ermittlung ausländischen Rechts darf sich der Tatrichter nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muß unter Ausschöpfung der ihm zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1830
BVerwG, Beschluss vom 17.03.1998 - 4 B 25.98
Macht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend, daß die Berufung zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen worden sei, so komme eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, wenn die Berufung jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen gewesen wäre (§ 144 Abs. 4 VwGO analog).*)
Bundesverfassungsrecht ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde auch über eigene Bauvorhaben zu entscheiden hat und entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 1797
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2003 - 4 W 434/03
Ein Sachverständiger kann vor einer Partei wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn der Verfahrensbevollmächtigte dieser Partei für einen anderen Mandanten einen Rechtsstreit wegen Fehlern im Bereich der Bauüberwachung gegen den Sachverständigen führt.
IBRRS 2003, 1788
OLG München, Beschluss vom 19.05.2003 - 13 U 2149/03
Die Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit kann nicht darauf gestützt werden, dass die Partei auf die Rechtslage und nicht nur darauf hingewiesen wird, wie die Rechtslage eventuell sein könnte bzw. in welche Richtung das Gericht tendiert.*)
VolltextIBRRS 2003, 1746
OLG München, Beschluss vom 10.06.2003 - 13 W 1577/03
Der Streitwert des Beweisverfahrens hängt nicht nur allein vom Interesse des Antragstellers ab, sondern auch vom zu erwartenden Streitwert in einem potentiellen Hauptsacheverfahren.
VolltextIBRRS 2003, 1741
BVerwG, Urteil vom 26.02.2003 - 8 C 1.02
1. Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).*)
2. Ob das Revisionsgericht die Revision ungeachtet des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes zurückweisen darf, wenn die Klage unabänderlich unzulässig ist, bleibt offen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1735
BVerwG, Urteil vom 29.04.1998 - 11 C 6.97
1. Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts kann - von Vertretungsfällen abgesehen - nur ein statusrechtlicher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) sein (im Anschluß an Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - RdL 1964, 245 und Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 18.68 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 4).*)
2. Zur Planvereinbarung im Flurbereinigungsrecht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1734
BVerwG, Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97
Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1723
OLG Bamberg, Beschluss vom 26.05.2003 - 3 W 67/03
Die bloße Einleitung eines Mahnverfahrens ist nicht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO gleich zu stellen.
VolltextIBRRS 2003, 1712
OLG Celle, Urteil vom 19.06.2003 - 4 U 2/03
1. Ist entgegen §§ 279 Abs. 3, 285 Abs. 1 ZPO nach der Beweisaufnahme über deren Ergebnis nicht verhandelt worden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung nach § 156 ZPO wiedereröffnen, wenn eine Partei nachträglich neues Vorbringen einführt, mag das auch durch einen nicht nachgelassenen Schriftsatz geschehen.*)
2. 2. Bei einem Haus des Baujahrs 1936, dessen Dach in Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung mit Verstrich errichtet ist, muss der Käufer damit rechnen, dass bei starkem Wind Flugschnee auf den Dachboden gelangen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer auf teilweise schadhaften Verstrich und auf eine fehlende Wärmedämmung des Daches hingewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1709
OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2002 - 7 U 330/02
Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens können dann gesondert geltend gemacht werden, wenn sie als Aufrechnungsforderung einredeweise geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1708
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02
1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem (potenziellen) Hauptsachestreitwert; dieser ist auf der Grundlage der Antragsbegründung objektiv zu bewerten.*)
2. Wertangaben des Antragstellers können, sofern sie plausibel erscheinen und solange keine besseren Erkenntnisse vorliegen, für die Wertbemessung übernommen werden.*)
3. Stellt ein Antragsteller, der einen Schaden und die Kosten für dessen Beseitigung festgestellt haben will, von vornherein klar, dass er im späteren Hauptsacheprozess nur einen Teil des zu ermittelnden Aufwandes geltend machen würde, und erscheint diese Erklärung glaubhaft (etwa weil der Beweisantrag auch die Ermittlung von "Sowiesokosten" oder "Abzug neu für alt" mit einschließt), dann vermindert die beabsichtigte Beschränkung der Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2003, 1707
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 Z AR 100/02
Zur Frage der wirksamen Verweisung an ein Amtsgericht in Berlin, wenn die Bezeichnung als "Amtsgericht Berlin" unzutreffend ist, aber sich das gemeinte zuständige Amtsgericht in Berlin leicht und eindeutig durch Auslegung ermitteln lässt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1705
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01
Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen*)
IBRRS 2003, 1704
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02
1. Der streitige Einwand der Abgeltung, von Gewährleistungsansprüchen läßt das Rechtschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entfallen.*)
2. Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich innerhalb des den Grund des Verfahrens bildenden Rechtsverhältnisses der Parteien halten, in diesem Rahmen ihr Beweisthema in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit demjenigen des Antragstellers steht und durch die Erweiterung der Beweisaufnahme keine wesentliche Verzögerung eintritt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1701
BGH, Beschluss vom 09.05.2003 - IXa ZB 73/03
Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind trotz ihrer materiellen unterhaltsrechtlichen Gleichstellung mit minderjährigen unverheirateten Kindern mit ihren Ansprüchen nicht im Rang von § 850d Abs. 2 Buchst. a ZPO zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1700
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - I ZR 58/02
Auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ.*)
VolltextIBRRS 2003, 1697
BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach neuem Recht gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 i.V. mit § 531 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 1696
BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - VI ZB 76/02
Der Zulassungsgrund des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist nicht gegeben, wenn das Berufungsgericht den Vortrag zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags für widersprüchlich erachtet und deshalb den Antrag zurückweist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1680
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2002 - 5 U 250/01
Einstweiligen Verfügungen kommt eine (beschränkte) Rechtskraftwirkung zu, die sich darin äußert, dass die Erneuerung eines abgelehnten Gesuchs unzulässig ist, wenn es auf Tatsachen gestützt wird, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Erstverfahren entstanden waren.*)
VolltextIBRRS 2003, 1675
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2002 - 4 W 3038/02
I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.*)
II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1674
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 45/02
Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO wegen der Vorgreiflichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2003, 1672
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 5 W 95/02
1. Eine einstweilige Verfügung ist auch dann wirksam vollzogen, wenn die zugestellte beglaubigte Abschrift statt der Originalunterschrift der Urkundsbeamtin die Angabe "gez. Unterschrift" und statt des Stempelaufdrucks des Landessiegels die Angabe "(L.S.)" trägt.*)
2. Eine Verpflichtung der Gerichte, Abschriften der Originalausfertigung (stets) im Wege der Fotokopie bzw. durch Einscannen zu erstellen, besteht auch in Zeiten moderner Kommunikations- und Vervielfältigungsmittel nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1651
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2003 - 8 W 58/03
1. Wird während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Die Wirkungen der Unterbrechung treten Kraft Gesetzes ein. Stellt das für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zuständige Gericht unzutreffenderweise durch Beschluss die Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens fest, kommt diesem keine Wirkung zu. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Meinungsäußerung des Gerichts.
VolltextIBRRS 2003, 1648
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2002 - 2 W 5/02
1. Gemäß Art. 22 Nr. 1 EuGVVO ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates der belegenden Sache für Klagen auf Grundbuchberichtigung (Zustimmung zur Löschung der Grundschuld) gegeben.*)
2. Dagegen reicht es nicht aus, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht. Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches Recht und nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein.*)
3. Kreditverträge sind als Dienstleistungsverträge im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO zu qualifizieren, wenn es sich nicht um Verbraucherkredite handelt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1645
OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2003 - 5 W 63/02
1. Über Streitwertbeschwerden in selbstständigen Beweisverfahren entscheidet der Einzelrichter als Beschwerdegericht, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde.*)
2. Hat das Gericht den Streitwert eines isoliert geführten selbstständigen Beweisverfahrens nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten festgesetzt, sind Einwendungen des Antragsgegners gegen die Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwertes, wonach die Mängelbeseitigung kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt ausgeführt werden könnte, unbeachtlich. Der Antragsgegner muss vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme einen Antrag stellen, der Sachverständige möge das Gutachten ergänzen oder erläutern.*)
VolltextIBRRS 2003, 1643
BayObLG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 Z AR 6/03
Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist das Gericht nicht an Parteianträge gebunden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1632
BGH, Urteil vom 20.05.2003 - VI ZR 312/02
Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer.*)
VolltextIBRRS 2003, 1619
OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 3/03
1. Keine Zulässigkeitsvoraussetzung des selbstständigen Beweisverfahrens ist die Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache.*)
2. Das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung darf nicht mit der Begründung verneint werden, der mögliche Hauptsacheanspruch sei verjährt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1618
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2003 - 2 W 49/02
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zulässig, wenn es sich gegen einen Sachverständigen richtet, der in einem Verfahren zwischen dem jetzigen Antragsteller und einem Dritten ein Gutachten erstattet hat und der jetzige Antragsteller durch einen neuen Sachverständigen den bereits begutachteten Zustand einer Sache erneut begutachten lassen will.*)
VolltextIBRRS 2003, 1606
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2003 - 1 U 22/02
1. Eine Durchschrift ist keine Urkunde i. S. d. § 416 ZPO.*)
2. Eine Vertragsurkunde ist nicht allein deshalb äußerlich mangelhaft i. S. d. § 419 ZPO, weil eine in der Urkunde enthaltene Klausel keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem sonstigen Vertragstext aufweist.*)
Das Berufungsgericht darf die Aussage eines erstinstanzlichen vernommen, im Laufe des Berufungsverfahrens verstorbenen Zeugen jedenfalls dann eigenständig würdigen, wenn es den erstinstanzlich vernehmenden Richter als Zeugen vernommen hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4.2.1997 - XI ZR 160/96, MDR 1997, 592).*)
VolltextIBRRS 2003, 1603
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2003 - 2 U 20/02
Verweist der Einzelrichter eines örtlich unzuständigen Landgerichts den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Landgericht, dann ist dieses an die Einzelrichterentscheidung gebunden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1602
OLG Naumburg, Urteil vom 15.04.2003 - 11 U 190/01
Die Insolvenz des einfachen Streithelfers führt selbst dann zu keiner Verfahrensunterbrechung, wenn auch er Berufung eingelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 1599
OLG Jena, Beschluss vom 30.04.2003 - 6 W 130/03
Das Ausgangsgericht kann einer sofortigen Beschwerde nur abhelfen, wenn das Rechtsmittel zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1597
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2003 - 9 W 9/03
Die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage kann in analoger Anwendung des § 707 II 2 ZPO grundsätzlich nicht angefochten werden. Eine Ausnahme gilt für Ermessensfehler des Erstgerichts. Ein solcher Ermessensfehler liegt nicht in der Verneinung der Erfolgsaussicht; deren Beurteilung obliegt als Sachentscheidung allein dem Erstgericht und kann im Rahmen eines Rechtsmittels präjudiziert werden (so auch 9 W 5/03). Ob die von der Rechtsprechung vor Inkrafttreten der ZPO-Reform ebenfalls überwiegend zugelassene ausnahmsweise Anfechtung im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit nach der reformbedingten Infragestellung der außerordentlichen Beschwerde noch zuzulassen ist, bleibt dahingestellt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1596
OLG Jena, Beschluss vom 02.06.2003 - 6 W 149/03
1. Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.*)
2. § 17a GVG ist auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden. Rechtfertigen die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit, einen Zuständigkeitsstreit wie einen Rechtswegstreit zu behandeln; müssen auch die der Vereinfachung und Beschleunigung dienenden Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 1995, 2851).*)
3. Ist die Verweisung in einem FGG-Verfahren ausgesprochen worden, ergibt sich der Rechtsmittelzug aus §§ 19 ff. FGG. Dem steht auch die besondere Regel zur weiteren Beschwerde in § 17a Abs. 4 S. 4 bis 6 GVG nicht entgegen. Diese Bestimmung betrifft ersichtlich nicht die Frage, ob gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht im FGG-Verfahren die weitere Beschwerde statthaft ist.*)
4. § 17a Abs. 5 GVG steht der Zuständigkeitsprüfung im Beschwerdeverfahren nur dann entgegen, wenn das Amtsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte, ohne dass dies von den Beteiligten zuvor gerügt worden wäre.*)
5. Genügend ist die erstinstanzlich erhobene Zuständigkeitsrüge. Unerheblich ist, dass der Antragsgegner nicht ausdrücklich auf einer Vorabentscheidung bestanden hat.*)
6. Die Beschränkung der Prüfungskompetenz der Rechtsmittelgerichte gemäß § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist. Diese Rechtfertigung fehlt, wenn wie hier das Amtsgericht das durch § 17a Abs. 3 S. 2 GVG vorgegebene Verfahren nicht eingehalten hat.*)
7. Die Zuständigkeitszuweisung des § 43 WEG ist nach dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck weit auszulegen. Über die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten der Beteiligten soll möglichst im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden, weil dieses Verfahren einfacher, freier, elastischer, schneller und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Zahl von Beteiligten besser geprägt ist als der Zivilprozess (vgl. BGH WM 1991, 418 m.w.N.). Ausschlaggebend für den zulässigen Rechtsweg ist der Umstand, ob das vom Antragsteller in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welches Begehren der Antragsteller zur Entscheidung stellt und aus welchem Rechtsverhältnis er seine Forderung ableitet (vgl. BayObLG WM 1999, 232, 233).*)
8. Beschließt das Beschwerdegericht die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht, ist hinsichtlich der bisher entstandenen Verfahrenskosten § 50 WEG entsprechend anzuwenden. Danach bleibt die Entscheidung über die Tragung der bisher entstandenen erstinstanzlichen Kosten dem Prozessgericht überlassen, wogegen über die durch die unzulässige Anrufung des Gerichts für Wohnungseigentumssachen entstandenen Kosten der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde bereits durch das Rechtsbeschwerdegericht entschieden wird. Unter Berücksichtigung des in § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken sind dem Antragsteller die Gerichtskosten des Erst- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, § 47 S. 1 WEG. Die Anordnung einer Kostenerstattung (§ 47 S. 2 WEG) für beide Beschwerdeinstanzen ist nicht veranlasst.*)
9. Die die Zuständigkeit des WEG-Gerichts in Frage stellenden Anträge in den Beschwerdeverfahren betreffen lediglich eine Vorfrage des eigentlichen Zahlungsantrags, deren Wert mit 1/5 des Hauptsachewerts zu bemessen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1585
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2003 - 1 W 70/02
1. Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht jedenfalls dann dem vollen Wert der Hauptsache, wenn das selbstständige Beweisverfahren von vornherein geeignet erscheint, die Angelegenheit abschließend zu erledigen.*)
2. Ist Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens die Frage nach Schadensursachen und Mängelbeseitigungskosten, richtet sich der Wert nach den auch in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machenden Mängelbeseitigungskosten.*)
3. Gibt der Gutachter für die Mängelbeseitigungskosten - je nach dem erst bei der Mängelbeseitigung zu Tage tretenden konkreten Schadensumfang - einen Kostenrahmen an, ist als Wert des Beweisverfahrens der Mittelwert innerhalb des vom Gutachter angegebenen Kostenrahmens anzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1570
BGH, Beschluss vom 22.05.2003 - VII ZB 37/02
Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 139 ZPO nach gerichtlichem Hinweis ein Schriftsatzrecht und dem Gegner das Recht der schriftsätzlichen Erwiderung eingeräumt worden ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - X ZB 22/02, NJW 2003, 434).*)
VolltextIBRRS 2003, 1568
BGH, Beschluss vom 21.05.2003 - VIII ZB 133/02
Zu den inhaltlichen Anforderungen einer Berufungsbegründung.*)
VolltextIBRRS 2003, 1566
BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - VI ZB 77/02
Eines Wiedereinsetzungsantrags bedarf es nur dann, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Dies muß das Berufungsgericht klären, bevor es über eine hilfsweise beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 1564
BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 19/03
Zur Zwangsvollstreckung in ein für diplomatische Zwecke genutztes Grundstück eines fremden Staates.*)
VolltextIBRRS 2003, 1549
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002 - 25 W 88/02
Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden.*)
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