Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2003, 2816
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2003 - 1 W 183/03
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer nachträglichen Ordnungsmittelandrohung (hier: bei Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtung).

IBRRS 2003, 2814

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2003 - 23 W 22/03
Wird nur wegen eines Streitwertteils Klage erhoben, so ist im selbständigen Beweisverfahren unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO eine Teil-Kostenentscheidung zu treffen.

IBRRS 2003, 2813

BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 295/00
Zur Frage der hinreichenden Individualisierung der Klagegründe durch konkrete Bezugnahme auf eine der Klageschrift beigefügte Anlage, welche die einzelnen Verträge, aus denen Schadensersatzansprüche hergeleitet werden, übersichtlich darstellt.*)

IBRRS 2003, 2811

BGH, Urteil vom 01.10.2003 - VIII ZR 326/02
Ein Berufungsurteil, das in einem Verfahren ergeht, für das gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten, muß nach § 543 Abs. 2 ZPO a.F. auch dann einen Tatbestand enthalten, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zuläßt, diese Entscheidung aber der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt.*)

IBRRS 2003, 2803

BGH, Urteil vom 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses auf die nachfolgende Leistungsklage auf Mietzins.*)

IBRRS 2003, 2801

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 40/03
Die Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluß des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die belegen sollen, daß die Berufungsbegründungsfrist gewahrt war, wenn sie in der Berufungsinstanz nicht vorgetragen worden sind.*)

IBRRS 2003, 2800

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - V ZB 9/03
a) Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich, auch wenn sich an ihr kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise (hier: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände) ergeben.*)
b) Einer besonderen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, der Klärungsfähigkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache bedarf es nicht, wenn sich dies unmittelbar aus dem Prozeßrechtsverhältnis ergibt.*)
c) Die Beschränkung der forensischen Tätigkeit der in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen Rechtsbeistände in Zivilsachen auf die Amtsgerichte verletzt deren Rechte aus Art. 12 GG nicht.*)

IBRRS 2003, 2799

BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 18/03
a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann bei der Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit nicht nach dem fiktiven Erbbauzins für die Ausübungsfläche bemessen werden.*)
b) Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch dann nach der vollen Wertminderung des dienenden Grundstücks, wenn die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit auf § 116 SachenRBerG beruht.*)

IBRRS 2003, 2797

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - V ZB 40/03
a) Für die Prüfung der Vorlagevoraussetzungen ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch dann maßgeblich, wenn sie erst nach einem Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts ergangen ist.*)
b) Die Vorlage bleibt in einem solchen Fall aber zulässig, wenn der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage nicht im Sinne des vorlegenden Gerichts entschieden hat.*)
Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat, Beschl. v. 17. Juli 2003, V ZB 11/03).*)

IBRRS 2003, 2796

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - V ZB 53/02
Der Anspruch der Parteien auf den gesetzlichen Richter ist auch dann verletzt, wenn der Einzelrichter in einer Sache mit Grundsatzbedeutung der Rechtsprechung des voll besetzten Spruchkörpers folgt, nachdem er bei diesem angefragt hat, ob er an seiner Rechtsprechung festhält (im Anschluß an Beschl. v. 13. März 2003, IX ZB 134/02, WM 2003, 701).*)

IBRRS 2003, 2791

BGH, Urteil vom 23.09.2003 - VI ZR 395/02
Verspätetes Bestreiten erst in der Berufungsbegründung verzögert die Erledigung des Rechtsstreits jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Eingang der Verspätungsrüge und dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Zeitraum von fünf Monaten liegt und das Berufungsgericht während dieser Zeit einen Sachverständigen zur Erstattung eines mündlichen Gutachtens laden kann, um die Klärung einer inhaltlich begrenzten Frage im Termin zur mündlichen Verhandlung herbeizuführen.*)

IBRRS 2003, 2789

BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Gelangt ein Berufungsgericht im Einzelfall trotz gleichen oder identischen Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als ein anderes gleich- oder höherrangiges Gericht, so begründet dies für sich allein nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt.*)

IBRRS 2003, 2787

KG, Beschluss vom 29.04.2003 - 1 W 7886/00
Kosten, die der Partei für die Bearbeitung eines umfangreichen Bauprozesses durch einen Architekten entstanden sind, sind gemäß § 91 Abs. 1 ZPO nicht erstattungsfähig, wenn die Partei selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Ihre Sachkunde kann sich auch daraus ergeben, dass der bereits mit der Planung und Überwachung des Bauvorhabens beauftragte Architekt verpflichtet war, seine Massenermittlungen und Rechnungskürzungen nachvollziehbar darzustellen und ggf. zu erklären.*)

IBRRS 2003, 2785

OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2003 - 4 U 85/03
1. Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).*)
2. Der Käufer eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung, der im Vertrag auf Bohr- und Schürfrechte an dem Grundstück hingewiesen worden ist, ist nicht in einer für den Vertragsschluss wesentlichen Weise getäuscht, wenn er aufgrund der Angaben in einem Maklerexposé davon ausgeht, dass eine Bauvoranfrage über eine Wohnbebauung vorliegt, im Baugenehmigungsverfahren die im Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage (hier: Standsicherheitsnachweis wegen der Beschaffenheit des Baugrundes nach Bohrungen) versehen wird, mit der weder Käufer noch Verkäufer gerechnet haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich eine Bauvoranfrage nicht gestellt war, denn das rechtlich geschützte Vertrauen auf die planungsrechtliche Bebaubarkeit rechtfertigt keinen Schutz des Vertrauens auf Freiheit einer späteren Baugenehmigung von Auflagen und Beschränkungen, die auch im Verfahren über eine Bauvoranfrage nicht geklärt worden wären.*)

IBRRS 2003, 2783

OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03
Entscheidet der Einzelrichter anstelle der funktionell zuständigen Kammer, bedeutet dieses einen Verfahrensfehler, der im Beschwerdeverfahren zur Zurückverweisung zwingt.*)

IBRRS 2003, 2774

OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2003 - 14 W 35/03
Zu den Anforderungen der Zulässigkeit eines Beweissicherungsverfahrens.*)

IBRRS 2003, 2773

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2003 - 14 W 37/03
Im selbständigen Beweisverfahren ist der Antragsgegner grundsätzlich berechtigt, das Beweisthema durch eigene Sachanträge zu präzisieren, zu ergänzen und auszuweiten.*)

IBRRS 2003, 2770

OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2003 - 2 W 106/03
Ein gerichtlicher (Pferde)Sachverständiger kann nicht deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil er zwar die Prozessbevollmächtigten der Klägerseite und eines Beklagten von einem Besichtigungs- und Untersuchungstermin eines Reitpferdes informiert hat, versehentlich aber nicht den Prozessbevollmächtigten des zweiten Beklagten (Einzelfallentscheidung).*)

IBRRS 2003, 2746

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 136/02
Zur Hinweispflicht nach § 139 ZPO bei widersprüchlichem Parteivortrag.*)

IBRRS 2003, 2745

BGH, Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02
a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen.*)
b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.*)

IBRRS 2003, 2743

BGH, Beschluss vom 23.09.2003 - VI ZA 16/03
Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO für die Rechtsbeschwerde gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde.*)

IBRRS 2003, 2737

BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 5/00
Hat ein Beteiligter eine mündliche Verhandlung beantragt, so wird ihm das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht - ohne zuvor diese Absicht mitzuteilen - ohne mündliche Verhandlung entscheidet.*)

IBRRS 2003, 2705

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2003 - 10 SchH 1/03
1. Zur Frage, ob die nicht rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters durch eine Partei zur Verwirkung des Bestimmungsrechts führt. (hier offen gelassen)
2. Aus dem Umstand, dass eine Schiedsvereinbarung in allen Einzelregelungen die gesetzliche Regelung nachstellt, kann gefolgert werden, dass die Parteien, wenn sie bei Vertragsschluss die künftigen Gesetzesänderungen gekannt hätten, die entsprechenden Änderungen vereinbart hätten.
3. Die Vereinbarung der Parteien einer Schiedsvereinbarung, dass die Benennung eines Schiedsrichters "per Einschreiben mit Rückschein" erfolgen soll, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung eines konstitutiven Formerfordernisses auszulegen. Sie soll vielmehr lediglich der Sicherung eines Nachweises des Zugangs der Aufforderung zur Dokumentation des Fristbeginns der Monatsfrist dienen.

IBRRS 2003, 2695

KG, Beschluss vom 07.07.2003 - 24 W 367/02
Für einen Kostenantrag des Antragsgegners oder seines Streithelfers nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist kein Raum, wenn der Antrag auf Klageerhebung nach § 494a Abs. 1 ZPO unzulässig ist, weil die vom Antragsteller geltend gemachten Ansprüche ohnehin nur zur Insolvenztabelle anzumelden sind und im Übrigen ein Hauptsacheprozess wirtschaftlich unzumutbar wäre.*)

IBRRS 2003, 2691

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZR 384/02
Zur Erforderlichkeit, eine Partei im Rahmen der Beweisaufnahme über ein Vier-Augen-Gespräch von Amts wegen anzuhören oder zu vernehmen.*)

IBRRS 2003, 2689

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 85/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)

IBRRS 2003, 2688

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 84/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)

IBRRS 2003, 2687

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 68/02
1. Das deutsche Gericht ist nach Art. VII Abs. 1 UNÜ befugt - auch ohne daß sich die Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto zurückzugreifen.*)
2. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ist nach §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 ZPO lediglich die Vorlage des Schiedsspruchs in Ur- oder beglaubigter Abschrift erforderlich, nicht dagegen die Vorlage einer Übersetzung des Schiedsspruchs oder der Schiedsvereinbarung. Diese nationale Regelung hat nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung des Art. IV UNÜ.*)

IBRRS 2003, 2683

BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - XII ZB 188/02
Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - FamRZ 2003, 669).*)

IBRRS 2003, 2681

BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2 Z BR 56/03
1. Werden Interessenten vom Kauf einer Eigentumswohnung durch Einwirkungen eines anderen Wohnungseigentümers abgehalten, kann dies Schadensersatzansprüche gegen diesen Wohnungseigentümer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.*)
2. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfbar.*)
3. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss, wenn es die Beweiserhebung nicht mehr für geboten erachtet, aufheben.*)

IBRRS 2003, 2679

OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2003 - 23 W 42/03
1. Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für den Streitverkündeten.*)
2. Hat der Auftraggeber aus Kostengründen auf eine Ausführungsart verzichtet, die der bauausführende Handwerker ihm gegenüber als notwendig bezeichnet hat, so kann dies die Haftung des Architekten aus mangelhafter Bauaufsicht und unterlassener Hinweispflicht für dieses Gewerk ausschließen oder zumindest einschränken.
3. Die im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer vereinbarte kurze Verjährungsfrist nach VOB/B versteht sich nicht als "pactum de non petendo" zugunsten des Architekten als weiterem Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer im Sinne eines "gestörten Gesamtschuldverhältnisses".

IBRRS 2003, 2676

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 W 26/03
Fristsetzung zur Klageerhebung hat dann nicht zu erfolgen, wenn einerseits der Antragsgegner in Vermögensverfall geraten ist und andererseits angesichts des eindeutigen Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens ein Erfolg der Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (Anschluß an OLG Rostock, BauR 1997, S. 169; gegen LG Göttingen, BauR 1998, S. 590).*)

IBRRS 2003, 2673

OLG München, Beschluss vom 02.09.2003 - 13 W 2082/03
Der Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen ist auch im Falle des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der Regel binnen zwei Wochen zu stellen.*)

IBRRS 2003, 2671

OLG München, Beschluss vom 21.07.2003 - 13 W 1817/03
Die Vorschriften über die Aussetzung des Verfahrens bei Tod eines Beteiligten gemäß § 246 ZPO gelten auch für das selbständige Beweisverfahren.*)

IBRRS 2003, 2659

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 99/01
Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.*)

IBRRS 2003, 2658

BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - VIII ZB 40/03
Gegen eine nach Rücknahme des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschwerdeverfahren ergangene Entscheidung über die Kosten ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.*)

IBRRS 2003, 2651

BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)

IBRRS 2003, 2617

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 W 256/02
Das zur Erhebung einer Feststellungsklage (hier: über die Gewährleistungspflicht im Rahmen eines VOB-Vertrages) erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn aufgrund des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens Leistungsklage erhoben werden kann.

IBRRS 2003, 2607

OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2003 - 17 W 271/02
Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für ein selbständiges Beweisverfahren, das werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln zum Gegenstand hat, ist maßgeblich auf den objektivierbaren Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen. Danach kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Antragstellers in seiner Antragsbegründung an, sondern auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Beweistatsachen.

IBRRS 2003, 2600

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)

IBRRS 2003, 2599

BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Zur Auslegung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens.*)

IBRRS 2003, 2591

BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs gebunden.
2. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen, die sich schon aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben können, ist nach der gesetzlichen Neuregelung eine erneute Beweisaufnahme zwingend geboten.

IBRRS 2003, 2586

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2003 - 4 U 28/03
1. Zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG bei nur behauptetem ausländischem Wohnsitz einer Partei.*)
2. Ist streitig, ob eine Partei einen ausländischen Wohnsitz hat und damit offen, ob nach § 72 GVG das Landgericht oder nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil zuständig ist, kommt eine Verweisung des Rechtsstreits analog § 281 ZPO, § 17 a GVG durch das unzuständige Gericht jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Berufungsführer bereits auch bei dem an sich zuständigen Gericht form- und fristgerecht Berufung eingelegt hat.*)

IBRRS 2003, 2563

GemSOGB, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.*)

IBRRS 2003, 2559

OLG Rostock, Urteil vom 16.01.2003 - 1 U 78/01
1. Gemäß § 90 Abs. 2 ZVG erwirbt der Ersteher eines Grundstücks zugleich die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt hat. Dazu gehört auch Zubehör nach Maßgabe des § 55 ZVG, wenn es von der Beschlagnahme erfasst ist.
2. Auf das Eigentum eines Dritten erstreckt sich die Versteigerung nur, wenn es sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eintretenden Eigentümers befindet und der Dritte eine Freigabe nach § 37 Nr. 5 ZVG nicht erwirkt hat.

IBRRS 2003, 2555

OLG Rostock, Beschluss vom 11.03.2003 - 3 U 28/03
Keine Aussicht auf Erfolg hat die Berufung auch dann, wenn die Begründung des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler aufweist oder die nach § 529 ZPO im Berufungsrechtszug zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, das Urteil sich aber im Ergebnis mit anderer Begründung aufrechterhalten lässt.*)

IBRRS 2003, 2553

BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.*)
2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.*)

IBRRS 2003, 2552

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2003 - 4 U 74/03
In der Übertragung der Fristeneintragung auf eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsgehilfin, die sich zudem noch im ersten Ausbildungsjahr befindet, liegt ein Organisationsverschulden in der Rechtsanwaltskanzlei.*)

IBRRS 2003, 2551

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2003 - 14 U 207/01
1. Ein anhängiger Rechtsstreit wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gemäß § 240 S. 2 ZPO unterbrochen, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wird (Anschluß an BGH NJW 1999, S. 2822 f.).*)
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter weder eine natürliche Person noch eine nicht insolvente juristische Person ist, ist die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter unwirksam. Die Prozeßführungsbefugnis geht durch eine solche Freigabe nicht auf den Schuldner über. Die vom Schuldner nach unwirksamer Freigabe erklärte Aufnahme des Rechtsstreits führt daher nicht zur Beendigung der Unterbrechung.*)

IBRRS 2003, 2547

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 W 16/03
In einem der Feststellung von Baumängeln dienenden selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Antragsteller, sondern nach den Mängelbeseitigungskosten, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt.*)
