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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 1834
ProzessualesProzessuales
Prozessvergleich wird angefochten: Rechtsstreit ist fortzusetzen!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2021 - 9 U 62/18

1. Macht eine Partei geltend, der geschlossene Prozessvergleich sei (materiell-rechtlich) nichtig oder anfechtbar, so ist der ursprüngliche Rechtsstreit auf Antrag der Partei, die sich auf die Unwirksamkeit des Vergleichs beruft, fortzusetzen.*)

2. Der mit einem anwaltlich vertretenen und inzwischen unbemerkt geschäftsunfähig gewordenen Geschädigten im Anwaltsprozess geschlossene Vergleich ist wirksam, wenn er von einem Vertreter geschlossen worden ist, dem noch vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit Vollmacht erteilt worden ist.*)

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IBRRS 2021, 1817
ProzessualesProzessuales
Notwendigkeit einer materiellen Einwendung für Unzulässigkeitsfeststellung

LG Berlin, Urteil vom 29.04.2021 - 19 O 118/20

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 1823
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mehrere Erwerber klagen wegen Baumängeln: Kein Mehrvertretungszuschlag

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2021 - 8 W 435/20

Macht eine Mehrheit von Wohnungseigentumserwerbern gerichtlich Ansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Veräußerer geltend, ist der auf Seiten des Prozessbevollmächtigten der Kläger angefallene Mehrvertretungszuschlag grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2021, 1816
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für vorgerichtliche Anwaltskosten

OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2021 - I-9 W 14/21

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 1804
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Bauunternehmern ist keine Bausache!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.05.2021 - 2 UH 1/21

Zum (Nicht-) Vorliegen einer Bausache i.S.d. § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG (für Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Haupt- und Nachunternehmer verneint).*)

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IBRRS 2021, 1820
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Härteeinwand setzt Gutachten über Kündigungsfolgen voraus!

BGH, Urteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

1. Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich (Bestätigung von Senatsurteil, IMR 2019, 310).*)

2. An der für die Anschlussrevision erforderlichen Beschwer des Anschlussrevisionsklägers fehlt es, wenn das Berufungsgericht von der Wirksamkeit einer diesem gegenüber ausgesprochenen Kündigung (hier: wegen Eigenbedarfs) ausgegangen ist und dessen Klageabweisungsbegehren allein deshalb entsprochen hat, weil es eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach §§ 574, 574a BGB bestimmt hat.*)




IBRRS 2021, 1802
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens?

OLG Köln, Beschluss vom 22.03.2021 - 12 W 50/20

1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Hauptsachewert. Für die Bestimmung des Hauptsachewertes ist der Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens maßgeblich. Dazu gehören in aller Regel die Kosten für die Beseitigung eines nach den gestellten Anträgen sachverständig festzustellenden Mangels. Mangelfolgeschäden sind dann mit einzubeziehen, wenn auch sie zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind, z. B. in der Antragsschrift ausdrücklich erwähnte Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Antragsteller als Mangelfolgeschaden.*)

2. Fehlt es an der notwendigen Klarheit, haben die Gerichte eine Auslegung vorzunehmen, inwieweit der Antragsteller eine verbindliche Klärung von Fragestellungen verfolgt hat. Auch die Berücksichtigung von Hinweisen auf einen möglichen Verjährungseintritt ist in Betracht zu nehmen. Hierbei kann auch eine Berücksichtigung von bereits bei Antragstellung verdeckt bestehenden Interessen erfolgen.*)

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IBRRS 2021, 1753
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütung des Zwangsverwalters

AG Haldensleben, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 L 27/04

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 1781
ProzessualesProzessuales
Falschnamen verwendet: Klage unzulässig!

BFH, Urteil vom 18.02.2021 - III R 5/19

Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen benutzt und dass gerichtliche Schreiben der mit dem Falschnamen bezeichneten Person tatsächlich zugehen.*)

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IBRRS 2021, 1779
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Split-Klimagerät?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2021 - 2-13 S 133/20

1. Beschlussersetzungsklagen, die bereits vor dem 01.12.2020 anhängig waren, sind entsprechend § 48 Abs. 5 WEG gegen die übrigen Eigentümer fortzuführen, materiell ist allerdings das seit dem 01.12.2020 geltende Recht anzuwenden.*)

2. Die in § 20 Abs. 2 WEG aufgeführten privilegierten Maßnahmen sind abschließend, ein Split-Klimagerät fällt nicht darunter. Im Regelfall ist die Installation eines derartigen Gerätes mit einem Nachteil i.S.v. § 20 Abs. 3 WEG verbunden, wobei insoweit die bisherigen Maßstäbe zur Auslegung des Nachteilsbegriffs weiter anzuwenden sind.*)

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IBRRS 2021, 1704
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitsache bereits rechtshängig: Klage unzulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2018 - 21 U 85/17

1. Während der Dauer der Rechtshängigkeit kann die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden.

2. Der Einwand der Rechtshängigkeit setzt voraus, dass das neue Verfahren nach Rechtsschutzziel und Klagegrund denselben Streitgegenstand betrifft.

3. Die objektive Reichweite der Rechtshängigkeitssperre hängt von dem allgemeinen Streitgegenstandsbegriff ab.

4. Der Streitgegenstand ist ein prozessualer Anspruch; er wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsschutzziel und die erstrebte Rechtsfolge, wie sie sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet.

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IBRRS 2021, 1738
ProzessualesProzessuales
Rücknahme der Verjährungseinrede ≠ Verzicht auf Verjährungseinrede!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.04.2021 - 14 U 225/20

In der von einem Prozessbevollmächtigten ohne Angabe von Gründen erklärten „Rücknahme“ der Verjährungseinrede in erster Instanz liegt regelmäßig kein materieller Verzicht auf die Einrede.*)

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IBRRS 2021, 1736
ProzessualesProzessuales
Empfangsbekenntnis nicht zurückgesendet: Berufung unzulässig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2021 - 12 U 3/21

Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers das Empfangsbekenntnis bzgl. des auf elektronischem Weg zugestellten Urteils nicht zurücksendet und die Berufungsbegrünung jedenfalls zwei Monate nach Einlegung der Berufung nicht eingeht.

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IBRRS 2021, 1653
ProzessualesProzessuales
Vortrag zu Zahlungen und Skonti missverstanden: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 21.04.2021 - VII ZR 39/20

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das Gericht ist danach u. a. verpflichtet, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.

2. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht.

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IBRRS 2021, 1658
ProzessualesProzessuales
Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen sind keine Gerichtskosten!

BGH, Beschluss vom 08.04.2021 - VII ZB 21/20

Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind außergerichtliche Kosten der Partei. Sie sind daher - sofern nichts anderes vereinbart wird - bei einer durch Prozessvergleich vereinbarten Kostenaufhebung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu erstatten (Bestätigung von BGH, IBR 2021, 276).

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IBRRS 2021, 1670
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieter stimmt Baumaßnahme nicht zu: Anlass zur Klageerhebung?

BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 09.01.2019 - VIII ZB 26/17, Rz. 7 m.w.N., IMRRS 2019, 0143 = NJW-RR 2019, 332).*)

2. Einen Anlass zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Baumaßnahmen (§ 555a Abs. 1, § 555d Abs. 1 BGB) gibt der Mieter in der Regel (noch) nicht, wenn er die mit der Ankündigung der geplanten Baumaßnahmen verknüpfte Aufforderung des Vermieters zur Abgabe einer Duldungserklärung unbeachtet lässt. Die Bejahung eines Klageanlasses i.S.v. § 93 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Vermieter den Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist im Anschluss an die Ankündigung (erneut) vergeblich zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert hat.*)

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IBRRS 2021, 1636
ProzessualesProzessuales
Welches Kostenrisiko hat ein Beigeladener?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2021 - 7 KS 88/20

Hinsichtlich der Frage, ob eine die Kostenerstattung gebietende Billigkeit i.S.d. § 162 Abs. 3 VwGO vorliegt, ist ein Kostenrisiko des Beigeladenen nicht das Risiko, durch eigenen Aufwand entstandene Kosten nicht erstattet zu erhalten, sondern das Risiko, einem anderen Beteiligten dessen Kosten ersetzen zu müssen.*)

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IBRRS 2021, 1632
ProzessualesProzessuales
Wann sind Kosten mehrerer Rechtsanwälte bei Streitgenossen erstattungsfähig?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2021 - 9 W 24/20

Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der im Rahmen einer (Dritt-) Widerklage gesamtschuldnerisch mit dem Kläger in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer einen gemeinsamen Anwalt mit der Verteidigung gegen die Widerklage beauftragt, während der Kläger bei der Geltendmachung des Klageanspruchs durch einen eigenen Anwalt vertreten wird, sind regelmäßig notwendig und erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2021, 1628
ProzessualesProzessuales
Klageanträge versäumt: Schriftsatznachlass hilft nicht!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2021 - 5 S 3134/20

1. Das Gericht darf nur solches Vorbringen in nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsätzen berücksichtigen, das sich im Rahmen des gewährten Nachschubrechts hält. Der Schriftsatznachlass berechtigt nicht zur Nachholung in der mündlichen Verhandlung versäumter Klageanträge.*)

2. Der Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 3 LLG ist auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 27a Abs. 1 LLG nicht dahingehend auszulegen, dass ein „automatisches Hineinwachsen“ von Dauergrünland in naturschutzfachlich hochwertiges Dauergrünland seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr möglich wäre.*)

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IBRRS 2021, 1634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!

AG Konstanz, Urteil vom 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG

1. Die verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist prozessunfähig.

2. Eine Klageänderung von den Wohnungseigentümern auf die verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht sachdienlich, da die Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, der das vertretungsberechtigte Organ fehlt, unzulässig wäre.

3. Gegen die Sachdienlichkeit spricht, dass dann zusätzlich Kosten für einen bei einer zerstrittenen WEG hierzu bereiten Prozesspfleger i.S.v. § 57 ZPO anfallen.

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IBRRS 2021, 1626
ProzessualesProzessuales
Streitwert für zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2021 - 2 S 379/21

Der Streitwert für eine Klage auf zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen beträgt 21 Prozent des zu stundenden Betrags. Das errechnet sich aus dem Jahreszins von 6 Prozent aus § 238 Abs. 1 AO, multipliziert nach Maßgabe von § 9 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des Jahresbetrags.*)

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IBRRS 2021, 1599
ProzessualesProzessuales
Abhilfeverfahren ist keine Voraussetzung für Beschwerdeentscheidung!

OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2021 - 9 W 58/21

1. Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist – insbesondere im Beschwerdeverfahren wegen Richterablehnung – nicht Verfahrensvoraussetzung für die Beschwerdeentscheidung. Daher stehen auch grobe Verfahrensverstöße oder ein völliges Fehlen des Abhilfeverfahrens der Durchführung des Beschwerdeverfahrens und einer Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht stets entgegen (Anschluss BGH, Beschluss vom 15.02.2017 – XII ZB 462/16 –, IBRRS 2017, 0996).*)

2. Ein gerichtlicher Hinweis auf möglicherweise lückenhaften Vortrag des Klägers zu seiner Aktivlegitimation und/oder Prozessführungsbefugnis ist grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auf Seiten des Klägers zu begründen.*)

3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren im Falle der Richterablehnung entspricht grundsätzlich dem Wert der Hauptsache.*)

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IBRRS 2021, 1575
ProzessualesProzessuales
Durchbrechung der Bindungswirkung nur bei „extremen Verstößen“!

BGH, Beschluss vom 20.04.2021 - X ARZ 562/20

1. Ein nach § 17a GVG ergangener Beschluss, mit dem ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen hat, ist einer weiteren Überprüfung entzogen, sobald er unanfechtbar geworden ist.

2. Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend.

3. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei „extremen Verstößen“ gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht.

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IBRRS 2021, 1573
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeuge erscheint nicht: Angst vor Coronavirus ist ein Entschuldigungsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2021 - 3 W 39/21

1. Gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt. Das Festsetzen eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird.

2. Die rein subjektive Angst, sich in einem Gerichtstermin oder auf der Fahrt dorthin mit einer Infektionskrankheit anzustecken, genügt für eine Entschuldigung grundsätzlich nicht.

3. Wird das Risiko einer Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung vom RKI insgesamt als "sehr hoch" eingeschätzt, genügt die allgemeine Angst des geladenen Zeugen, im Gerichtsgebäude der - wenn auch geringen - Gefahr ausgesetzt zu sein, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, den Anforderungen an eine Entschuldigung.




IBRRS 2021, 1527
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht soll über Kosten entscheiden: Was ist mit den Kosten des Streithelfers?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2021 - 18 W 4/20

Einigen sich die Parteien im Vergleich darauf, dass das Gericht über die Kosten gem. § 91a ZPO entscheiden soll, ist es nicht ermessensfehlerhaft, dem Gegner der unterstützten Hauptpartei die Kosten des Streithelfers entsprechend § 101 Abs. 1 ZPO gemäß der Kostenverteilung zwischen den Hauptparteien aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2021, 1534
ProzessualesProzessuales
Abberufung des alten und Bestellung eines neuen Verwalters abgelehnt: Beschwer?

BGH, Beschluss vom 25.03.2021 - V ZR 136/20

Strebt der Rechtsmittelführer neben der Abberufung des bisherigen Verwalters die Bestellung eines neuen Verwalters an, bestimmt sich seine Beschwer nach seinem Anteil an dem Resthonorar des bisherigen Verwalters und nach dem Honorar des neuen Verwalters, wobei in sich überschneidenden Zeiträumen nur das höhere Honorar maßgeblich ist.

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IBRRS 2021, 1510
ProzessualesProzessuales
Nicht richtig zugehört: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 13.04.2021 - VI ZR 493/19

Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Dieses Gebot verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (hier: Vortrag und Beweisantritt zu einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug mit Dieselmotor EA189).*)

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IBRRS 2021, 1493
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz elektronisch und per Fax eingereicht: Keine Dokumentenpauschale!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 U 3607/20

Eine Partei, die einen Schriftsatz gem. § 130a ZPO formwirksam als elektronisches Dokument einreicht, ist nicht gehalten, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften in Papierform nachzureichen. Aus diesem Grund kann die zusätzliche Übermittlung per Telefax einer erforderlichen Anfertigung einer Mehrfertigung nicht gleichstehen und deshalb den Anfall einer Dokumentpauschale nach Nr. 9000 Nr. 1 b Hs. 2 KV-GKG nicht begründen. Einer entsprechenden Anwendung dieser Kostenvorschrift steht das kostenrechtliche Analogieverbot entgegen.*)

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IBRRS 2021, 1484
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!

AG Oberhausen, Urteil vom 09.03.2021 - 37 C 1585/20

1. Nach neuem Recht ist nur noch der Verband bei Störungen des Gemeinschaftseigentums klagebefugt. Dies gilt auch für bereits laufende Verfahren.

2. Der Verband kann den klagenden Eigentümer jedoch rückermächtigen. Eine solche Rückermächtigung setzt eine wirksame Ermächtigung und ein schutzwürdiges Interesse voraus, zudem darf der Prozessgegner nicht benachteiligt werden.

3. Für die Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümer grundsätzlich notwendig. Ausnahmsweise kann auch der Verwalter eine solche Rückermächtigung erteilen, etwa wenn der einzelne Eigentümer bereits zum alten Recht Klage erhoben hat und nun diesem ein Prozessverlust droht.

4. Ohne Erlaubnis darf ein Eigentümer eines Restaurants bzw. dessen Mieter keine Tische auf der Gemeinschaftsfläche vor dem Restaurant aufstellen.

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IBRRS 2021, 1483
ProzessualesProzessuales
Empfangsbekenntnis nicht vollzogen: Zu wessen Lasten geht die Nichterweislichkeit?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2021 - 6 S 10/21

Wenn der anwaltliche Prozessbevollmächtigte eines Rechtsmittelführers trotz mehrmaliger Aufforderung weder das Empfangsbekenntnis zu der erstinstanzlichen Entscheidung vollzieht noch sonst eine Erklärung zum Zugangszeitpunkt abgibt, geht die Nichterweislichkeit der Fristwahrung zu Lasten des Rechtsmittelführers.*)

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IBRRS 2021, 1464
ProzessualesProzessuales
Auskunftspflicht des Vermieters: Beschwer unter 600 Euro!

LG Berlin, Beschluss vom 22.04.2021 - 67 S 49/21

In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Auskunftsverpflichtung des Vermieters gem. § 556g Abs. 3 BGB liegt dessen Beschwer im Verurteilungsfalle grundsätzlich nicht über 600 Euro.*)

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IBRRS 2021, 1410
ProzessualesProzessuales
Abänderungsverfahren hat gleichen Streitwert wie Ausgangsverfahren!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2021 - 1 ME 58/20

Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist derselbe Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugrunde zu legen (Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2019 - 12 ME 197/19 = IBRRS 2021, 1411; vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100, unter Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung).*)

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IBRRS 2021, 1448
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand gewählt: Keine nachträgliche Gerichtsstandsbestimmung!

BayObLG, Beschluss vom 21.04.2021 - 102 AR 63/21

Erhebt ein anwaltlich beratener Kläger gegen einen Beklagten an dessen allgemeinen Gerichtsstand Klage, obwohl er bereits ankündigt, noch einen weiteren Schuldner gerichtlich in Anspruch nehmen zu wollen, und ist für beide potentielle Beklagte ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand (hier: Ort der unerlaubten Handlung) unschwer feststellbar, kommt eine nachträgliche Gerichtsstandsbestimmung nicht mehr in Betracht; mit der Klage übt der Kläger bindend sein Wahlrecht aus, auch wenn er den Namen und die Anschrift des weiteren Schuldners noch nicht kennt.*)

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IBRRS 2021, 1411
ProzessualesProzessuales
Änderung oder Aufhebung beantragt: Veränderter Umstand muss entscheidungserheblich sein!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2019 - 12 ME 197/19

1. Ein erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass der nunmehr geltend gemachte veränderte Umstand für die vorangehende Entscheidung entscheidungserheblich gewesen ist. Ist die aufschiebende Wirkung einer Klage eines Umweltverbands wegen Mängel bei der UVP wiederhergestellt worden, reicht es daher nicht aus, wenn ein Vorhabenträger geltend macht, es werde - etwa wegen der Jahreszeit - (derzeit) nicht gegen materielles Umweltrecht verstoßen.*)

2. Der Senat geht bei Beschwerden in Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Streitwert aus wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.*)

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IBRRS 2021, 1421
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt: Kein Klagerecht des Urhebers!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.03.2021 - 8 B 10170/21

1. Dem Inhaber des Urheberrechts an einem denkmalgeschützten Werk der Baukunst steht keine Widerspruchs- und Klagebefugnis gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des Bauwerks zu (hier: Umbau einer denkmalgeschützten ehemaligen Kirche).*)

2. Ein mangels Widerspruchsbefugnis offensichtlich unzulässiger Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.*)

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IBRRS 2021, 1409
ProzessualesProzessuales
Aussetzung statt Entscheidung: Zurückverweisung im Berufungsverfahren möglich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2021 - 12 LB 148/20

Setzt das Verwaltungsgericht auf die Drittanfechtung einer Genehmigung - statt über deren Aufhebung sowie ggf. deren Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zu entscheiden - ohne Prüfung weiterer Anfechtungsgründe den Vollzug der Genehmigung durch Urteil bis zur Heilung eines vereinzelt festgestellten Verfahrensfehlers aus, so kommt im Berufungsverfahren eine Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in Betracht.*)

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IBRRS 2021, 1390
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vertreten einer Mindermeinung ist nicht willkürlich!

OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2021 - 8 AR 11/21

1. Ein Verweisungsbeschluss ist nicht bereits dann willkürlich, wenn ein Gericht von einer Rechtsauffassung abweicht, die sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch von der Literatur überwiegend vertreten wird.*)

2. Es ist daher nicht willkürlich, wenn ein Gericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, weil es ausführlich begründet annimmt, dass im Falle des mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die Rückzahlung des Kaufpreises nicht der Ort der belegenen Kaufsache, sondern der Wohnsitz des Verkäufers ist.*)

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IBRRS 2021, 1363
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Für Grundstücksverkäufe ohne Vergabeverfahren sind die Zivilgerichte zuständig!

OVG Saarland, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 B 77/21

1. Die im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbare "Prüfungssperre" des § 17a Abs. 5 GVG hinsichtlich des Rechtswegs greift nur dann, wenn die Entscheidung der ersten Instanz unter Beachtung des § 17a GVG erlassen worden ist.*)

2. Ist eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG in der ersten Instanz unterblieben, hat das Rechtsmittelgericht die Rechtswegfrage inhaltlich zu prüfen.*)

3. Der Anspruch auf Grundstücksübertragung ist grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Dies gilt auch dann, wenn die öffentliche Hand der Veräußerer ist.*)

4. Ausnahmen sind möglich, wenn das Rechtsverhältnis öffentlich rechtlich überlagert ist (z. B. wenn die Vergabekriterien öffentlichen Zwecken dienen).*)

5. Hat der Antragsteller sich nicht im öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren beworben, sondern macht seinen Anspruch auf Grundstücksübertragung außerhalb dieses Verfahrens auf vertraglicher Grundlage geltend, ist der Zivilrechtsweg gegeben.*)

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IBRRS 2021, 1331
ProzessualesProzessuales
Akteneinsichtsgesuch ignoriert: Alle Senatsmitglieder befangen!

BGH, Beschluss vom 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

1. Liegt aus Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ein Anlass vor, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln, besteht die Besorgnis der Befangenheit.

2. Dies ist bei allen Mitgliedern des Senats der Fall, wenn ein Rechtsanwalt mehrfach auf sein offenes Akteneinsichtsgesuch hinweist und der Senat dieses dennoch übergeht und einstimmig die Zurückweisung einer Beschwerde beschließt.

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IBRRS 2021, 1360
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Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen!

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

1. Eine auf § 176 GVG gestützte Anordnung, zum Schutz vor einer Covid19-Infektion in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen, ist regelmäßig nicht zu beanstanden.*)

2. Eine grundlose Weigerung des Verteidigers, dieser Anordnung zu folgen, kann eine Aussetzung des Verfahrens und hiernach eine Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO zur Folge haben.*)

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IBRRS 2020, 3759
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Vergleich in 2. Instanz: Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs?

BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZB 37/18

Wird die in einem erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug im Wege des Prozessvergleichs getroffene Kostenregelung ersetzt, kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, eine Verzinsung zu erstattender Kosten nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - X ZB 2/15, NJW 2016, 165 = IBRRS 2015, 3126 = IMRRS 2015, 1410).*)

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IBRRS 2021, 1280
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Wann entfaltet eine Prozessaufrechnung ihre materiell-rechtliche Wirkung?

AG Viersen, Urteil vom 16.04.2021 - 32 C 159/18

Die materiell-rechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung kann erst zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung beurteilt werden. Das gilt nicht nur für die Hilfsaufrechnung, sondern auch für die Primäraufrechnung.

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IBRRS 2021, 1323
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ProzessualesProzessuales
Beratung und Abstimmung kann auch in Videokonferenz erfolgen!

BFH, Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19

1. Sog. Von-bis-Werten in der Zulassungsbescheinigung Teil I kommt nur insoweit Bindungswirkung für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu, als die vorgegebenen Mindestwerte nicht unterschritten bzw. die Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen.*)

2. Zur Zulässigkeit von Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz.*)




IBRRS 2021, 1271
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Kosten falsch entschieden ≠ übergangen

AG Wiesbaden, Urteil vom 11.09.2020 - 92 C 4398/14

Hat das Gericht über gesamten Kosten des Rechtsstreits vollständig entschieden, so wurde der Kostenpunkt nicht i.S.d. § 321 ZPO übergangen, auch wenn über die Kosten sachlich falsch entschieden worden sein sollte.

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IBRRS 2021, 1296
ProzessualesProzessuales
Klage elektronisch verschickt: Transfervermerk ist keine Eingangsbestätigung!

AG Frankenthal, Urteil vom 26.02.2021 - 3c C 59/20

1a. Der Nachweis des Eingangs eines Schriftstücks auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts im Sinne des § 130a Abs. 5 ZPO obliegt auch bei Übersendung eines elektronischen Dokuments derjenigen Partei, die sich darauf beruft, bei einer Klageschrift, mit deren Eingang die Verjährung gehemmt werden soll, also der Klagepartei.*)

1b. Zum Nachweis des Eingangs reicht ein Transfervermerk, aus dem hervorgeht, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt an das Gericht übermittelt wurde, nicht aus, weil aus ihm der Eingang bei Gericht gerade nicht entnommen werden kann; insbesondere ist ein derartiger, softwaregenerierter Vermerk nicht geeignet, die automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu ersetzen.*)

2a. Bleibt eine automatisierte Empfangsbestätigung bzgl. einer auf elektronischem Weg versandten Akte aus und kommt es in der Folge auch nicht zu einer Anforderung des Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht, trifft die Klagepartei eine Nachfrageobliegenheit, nach der sie den Gründen dafür innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzugehen hat.*)

2b. Ein Zeitraum von über neun Wochen nach Fristablauf/Verjährungseintritt ist dabei jedenfalls deutlich zu lange, als dass eine anschließende Zustellung der Klage noch als „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO angesehen werden könnte.*)

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IBRRS 2021, 0767
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Aussetzung von Aufstockungsklagen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - 5 W 3/21

1. Wurde ein Architektenvertrag vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) geschlossen und macht der Architekt den Mindestsatz abweichend von einer diesen unterschreitenden Honorarvereinbarung geltend, ist zweifelhaft, ob die Klage analog § 148 ZPO im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des BGH (IBR 2020, 352) an den EuGH ausgesetzt werden kann.

2. Eine Aussetzung ist jedenfalls unzulässig, soweit der Mindestsatz nach § 4 Abs. 4 HOAI 1996/2002 mit der Begründung geltend gemacht wird, eine Honorarvereinbarung sei nicht schriftlich oder nicht bei Auftragserteilung getroffen worden.

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IBRRS 2021, 1308
ProzessualesProzessuales
Wann entfaltet ein Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung?

OLG München, Beschluss vom 26.04.2021 - 34 AR 26/21

Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, ohne sich mit den maßgeblichen zuständigkeitsbegründenden Voraussetzungen auseinanderzusetzen.*)

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IBRRS 2021, 1295
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags?

BGH, Beschluss vom 24.03.2021 - LwZR 4/20

Ist die Klage auf den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags gerichtet, bemisst sich das Interesse der klagenden Partei gemäß § 3 ZPO im Grundsatz nach der in der Vertragszeit zu entrichtenden Miete bzw. Pacht; es wird aber nach der Wertung des § 9 ZPO regelmäßig auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw. -pacht begrenzt.*)

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IBRRS 2021, 1283
ProzessualesProzessuales
Beweis kann durch Nachweis von Hilfstatsachen geführt werden!

OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2021 - 9 U 5/20

1. Ist der Kläger mangels unmittelbarer Beweismittel auf die Führung eines Indizienbeweises angewiesen, kann er alle verbleibenden Beweismöglichkeiten ausschöpfen, um den notwendigen Beweis durch den Nachweis von Hilfstatsachen zu führen.*)

2. Auch wenn der Richter bei der Behandlung von Beweisanträgen zu Indiztatsachen freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, müssen die wesentlichen Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung, dass der in Rede stehende Beweisantrag, der eine Hilfstatsache betrifft, an der Überzeugung des Richters nichts ändern würde, im Urteil nachvollziehbar dargelegt werden.*)

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IBRRS 2021, 1240
ProzessualesProzessuales
Akteneinsichtsrecht umfasst auch Recht auf Abhören des vorläufigen Protokolls!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2021 - 19 W 11/21

Das Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien gemäß § 299 Abs. 1 ZPO umfasst auch das Recht auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung (§ 160a Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO) bis zu deren Löschung (§ 160a Abs. 3 Satz 2 ZPO).*)

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