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Sachgebiet: Prozessuales

15934 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0583
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gericht übersieht ein Zurückbehaltungsrecht: Ergänzungsurteil?

BGH, Urteil vom 05.02.2003 - IV ZR 149/02

Das Gericht kann über ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB), das es bei seiner Entscheidung übersehen hat, nicht im Wege eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO entscheiden.*)

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IBRRS 2003, 0581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit:Verjährungsunterbrechung?

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02

Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)

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IBRRS 2003, 0578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten einer Schutzschrift

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - I ZB 23/02

Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei diesem Gericht eingeht. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. In diesem Fall ist jedoch nicht die volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, sondern nach § 32 Abs. 1 BRAGO nur eine halbe Gebühr zu erstatten.*)

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IBRRS 2003, 0552
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse bei Freistellungsanspruch

OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2002 - 34 U 136/01

1. Bei der Feststellung von Freistellungsansprüchen ist das Interesse an alsbaldiger Feststellung erst mit der begründeten Besorgnis der Inanspruchnahme durch einen Dritten gegeben.

2. Der Wunsch einer Kommune nach Eintragung einer Baulast genügt hierfür nicht, da es sich dabei um eine freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Baubehörde handelt.

3. Auch ist eine solche Feststellungsklage nicht zur Unterbrechung einer etwaigen Verjährung erforderlich, da die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Freistellungsanspruch entstanden ist, beginnt.

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IBRRS 2003, 0497
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2002 - 21 W 4/02

Die Frage, ob das in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten verwertbar ist, wenn der Antragsgegner zum Ortstermin des Sachverständigen nicht rechtzeitig geladen wurde, ist im Hauptsacheprozess zu klären.*)

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IBRRS 2003, 0475
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenzeröffnung unterbricht selbständiges Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2003 - 19 W 34/02

Die Vorschriften über die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten gelten auch für das gerichtliche Beweisverfahren.

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IBRRS 2003, 0473
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auswirkung auf die Verjährung der Vergütung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2002 - 17 U 110/01

Ein vom Besteller eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Vergütungsansprüche des Unternehmers.

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IBRRS 2003, 0472
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - RA muss seine Postulationsfähigkeit prüfen!

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 103/02

Ein nicht beim Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt, der dort als Vertreter eines zugelassenen Rechtsanwalts tätig wird, muß sich persönlich vergewissern, ob er postulationsfähig ist.*)

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IBRRS 2003, 0468
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - I ZB 34/02

Im Beschwerdeverfahren bleibt es auch dann bei der 5/10-Gebühr, wenn über den Antrag auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)

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IBRRS 2003, 0456
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02

a) Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen.*)

b) Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung grundsätzliche Bedeutung oder wirft sie Fragen auf, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, so verspricht die Sache Aussicht auf Erfolg und es ist Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.*)

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IBRRS 2003, 0454
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachträgliche Erhöhung des Zinssatzes

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - V ZB 51/02

Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf "Ergänzung" dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen.*)

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IBRRS 2003, 0451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisverbot im Rahmen eines Zivilprozesses

BGH, Urteil vom 10.12.2002 - VI ZR 378/01

a) Ein Beweisverbot wegen eines unterlassenen Hinweises nach §§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kommt nur in Betracht, wenn das Gericht im Freibeweisverfahren die Überzeugung gewonnen hat, daß die Voraussetzungen des Beweisverbots vorliegen.*)

b) Ist die Partei des Zivilprozesses in einem vorangegangenen Strafverfahren entgegen §§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht belehrt worden, so folgt im nachfolgenden Zivilprozeß nicht alleine daraus ein Beweisverbot bezüglich der Vernehmung der Verhörsperson als Zeuge und der urkundlichen Verwertung der polizeilichen Niederschrift über diese Vernehmung. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu entscheiden. Jedenfalls wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig zu einem Freispruch geführt hat, ist ein Schutzbedürfnis der Partei grundsätzlich nicht mehr gegeben.*)

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IBRRS 2003, 0448
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Revision

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 146/02

Zur Zulässigkeit einer vor dem Bundesgerichtshof durchgeführten Revision, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt und dort begründet worden ist.*)

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IBRRS 2003, 0433
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einrede der Verjährung erstmals im Berufungsverfahren

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2003 - 13 U 108/02

Eine erst in der 2. Instanz erhobene Einrede der Verjährung ist nach § 531 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen.

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IBRRS 2003, 0427
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Folgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen

BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 176/02

a) Die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht.*)

b) Dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2003, 0418
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtskraft eines Versäumnisurteils

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02

Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kläger kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z.B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338). Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Klageabweisung auf einem Versäumnisurteil des Berufungsgerichts beruht, mit dem die Berufung des Klägers gegen ein kontradiktorisches klageabweisendes Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen wurde.*)

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IBRRS 2003, 0415
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Stellungnahme zu Zulassungsfragen immer erforderlich?

BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 146/02

Das Revisionsgericht kann sich einer Stellungnahme zur Zulassungsfrage enthalten, wenn es auf sie bei der ihm möglichen Vertragsauslegung nicht ankommt.*)

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IBRRS 2003, 0414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtskosten im selbständigen Beweisverfahren

BGH, Beschluss vom 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen und von einer Partei gezahlten Gerichtskosten (insbesondere Gerichtsgebühren und Kosten eines Sachverständigen) zählen zu den Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens.*)

b) Ist eine Partei gemäß § 2 GKG von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, so kann die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von ihr nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbständigen Beweisverfahrens verlangen. Die Gegenpartei hat jedoch gegebenenfalls in dieser Höhe einen Anspruch auf Rückzahlung durch die Landeskasse.*)

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IBRRS 2003, 0412
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02

Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen.*)

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IBRRS 2003, 0408
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung im Grundbuchverfahren

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - V ZB 61/02

Gegen die Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht im Grundbuchverfahren die Ablehnung eines mit der weiteren Beschwerde befaßten Richters für unbegründet erklärt, findet kein Rechtsmittel statt.*)

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IBRRS 2003, 0399
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Öffentliche Zustellung

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - XII ZR 51/00

Allein deshalb, weil einer Partei die Klageschrift, die Ladung zum Termin und das Urteil öffentlich zugestellt worden sind und sie deshalb unverschuldet keine Kenntnis von dem Verfahren hatte, kommt eine analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn der Gegner die öffentliche Zustellung durch falsche Angaben arglistig erschlichen hat. Eine Nichtigkeitsklage ist in solchen Fällen unzulässig.*)

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IBRRS 2003, 0391
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung "demnächst" i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO 1976

BGH, Urteil vom 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

Zur Frage, ob eine Zustellung "demnächst" i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt ist, wenn sowohl die Partei, der die Fristwahrung obliegt, als auch die Geschäftsstelle des Gerichts durch nachlässiges Verhalten zu der - nicht bloß geringfügigen - Zustellungsverzögerung beigetragen haben.*)

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IBRRS 2003, 0377
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Verspätete Zustellung des Mahnbescheids

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 U 2548/02

Erhält der Antragsteller nach Einreichung eines Mahnbescheids innerhalb angemessener Frist keine Mitteilung über dessen Zustellung, ist er gehalten, bei Gericht wegen der Zustellung nachzuforschen. Tut er dies nicht, geht eine verspätete Zustellung zu seinen Lasten.

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IBRRS 2003, 0374
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 290/01

Es steht grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts, ob es einen in erster Instanz vernommenen Zeugen ein zweites Mal vernehmen will. Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist aber zwingend erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz.

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IBRRS 2003, 0368
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erreichbarkeit bei Änderung des Aufenthaltsortes

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 54/01

a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt.*)

b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist.*)

c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.*)

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IBRRS 2003, 0362
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02

Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2003, 0347
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisregeln bei einer schriftlichen Willenserklärung

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02

Die Beweisregel des § 416 ZPO bezieht sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung.*)

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IBRRS 2003, 0341
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Heilung von Zustellungsmängeln

BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - VI ZB 41/02

1. Wendet sich eine Krankenkasse mit einer Presseerklärung gegen ein von ihr beanstandetes Verhalten einer Kassenärztlichen Vereinigung, ist für die Unterlassungsklage der Kassenärztlichen Vereinigung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

2. Eine Zustellung, deren Mängel durch tatsächlichen Zugang des Schriftstücks geheilt werden könnten, ist nur dann anzunehmen, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat.

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IBRRS 2003, 0330
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2002 - 18 W 216/02

Privatgutachterkosten können ausnahmsweise gerichtlich festgesetzt werden.

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IBRRS 2003, 0325
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Substantiierung eines Vortrages

BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 359/01

1. Im Zivilprozeß ist es wegen Rechtsmißbrauchs unzulässig, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufzustellen.

2. Nennt der Käufer genaue Zahlen, welche den tatsächlichen Wert des Kaufobjektes wiedergeben sollen, und setzt er sich mit einem Gutachten, das den Preis des Verkäufers bestätigt, auseinander und zeigt dessen Fehler auf, so ist dieser Vortrag beachtlich und einer Beweisführung zugänglich.

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IBRRS 2003, 0315
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2002 - 4 W 123/02

Die Aussetzung eines von zwei parallel geführten Verfahren ist unzulässig, wenn und solange im “auszusetzenden” Prozess noch beweismäßig zu klärender Prozessstoff abzuarbeiten ist.

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IBRRS 2003, 0310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.05.2002 - 18 W 72/02

Privatgutachterkosten können ausnahmsweise gerichtlich festgesetzt werden.

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IBRRS 2003, 0292
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Alsbaldige Zustellung eines Mahnbescheides

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2001 - 8 U 1339/00

Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die Zustellung unter den ihm bekannten Anschriften der geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG zu beantragen, in deren Geschäftslokal Zustellversuche mehrfach gescheitert waren. Die mündliche Mitteilung der Wohnanschriften genügt den Formanforderungen des § 690 Abs. 2 ZPO an die Änderung des Mahnbescheidsantrages nicht.*)

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IBRRS 2003, 0271
ProzessualesProzessuales

BVerwG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2 B 23.02

Der Streitwert eines Verfahrens, das einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung betrifft, bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (6,5fache des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt).*)

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IBRRS 2003, 0264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr für Antrag auf Revisionszurückweisung

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02

Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.*)

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IBRRS 2003, 0255
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prüfungsumfang des zuständigen Gerichts

BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - X ARZ 208/02

Nach Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) hat das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird.*)

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IBRRS 2003, 0251
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Klageaufforderung nach Mängelbeseitigung

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZB 14/02

Der Antrag auf Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel unstreitig beseitigt worden sind. Für einen Antrag nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist dann kein Raum.*)

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IBRRS 2003, 0248
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZR 101/02

a) Die offensichtliche Unrichtigkeit eines Urteils ist allein kein hinreichender Grund für die Zulassung einer Revision.*)

b) Die Revision ist nicht schon deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegungslast im Einzelfall überspannt hat. Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt in diesem Fall in Betracht, wenn ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires, willkürfreies Verfahren vorliegt. Das ist in aller Regel erst dann anzunehmen, wenn die Auffassung des Gerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht.*)

c) Die Revision ist nur dann zuzulassen, wenn die für die Zulassungsgründe relevante Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Das ist mit der Beschwerde darzulegen.*)

d) Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, wenn sich diese aus einem Sachverhalt ergibt, der dem Berufungsurteil nicht zu entnehmen ist.*)




IBRRS 2003, 0217
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundurteil: Abgrenzung zwischen Grund und Höhe des Anspruchs

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 297/01

1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.

2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

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IBRRS 2003, 0216
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundurteil: Abgrenzung zwischen Grund und Höhe des Anspruchs

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 40/02

1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.

2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

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IBRRS 2003, 0215
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristversäumung: Wiedereinsetzung in vorherigen Stand

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - V ZB 52/02

1. Von mehreren in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten hat grundsätzlich derjenige die Fristen zu überwachen, der bei dem zuständigen Gericht zugelassen ist.

2. Wird eine Weisung zur Fristwahrung von einem bei dem zuständigen Gericht nicht zugelassenen Anwalt erteilt und nicht beachtet, so berührt das nicht die eigene Verpflichtung des eigentlichen Prozeßbevollmächtigten. Diesem ist die Fristversäumung gleichsam zuzurechnen.

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IBRRS 2003, 0213
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgutachtervereinbarung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002 - 7 W 16/02

Eine Schiedsgutachtervereinbarung schließt die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff ZPO vor den staatlichen Gerichten nicht in jedem Fall aus.

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IBRRS 2003, 0198
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht -Kosten eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9/02

Auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurücknimmt, ist dem Berufungsbeklagten eine zur Kostenfestsetzung angemeldete 13/20-Gebühr eines zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu erstatten.*)

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IBRRS 2003, 0193
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Abweichen von der Aussage eines sachverständigen Zeugen

BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01

Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.*)

Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.*)

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IBRRS 2003, 0191
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rspr"

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - V ZR 100/02

a) Bei einem Rechtsanwendungsfehler - hier: fehlerhafte Anwendung der Beweislastregeln - ist der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere dann gegeben, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu besorgen ist, daß dem fehlerhaften Urteil ohne Korrektur durch das Revisionsgericht eine Wiederholungsgefahr oder ein Nachahmungseffekt zukommen könnte. Hingegen reicht für diesen Zulassungsgrund eine Fehlentscheidung nur in einem Einzelfall selbst dann nicht aus, wenn der Rechtsfehler offensichtlich oder von Gewicht ist (Fortführung von Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, NJW 2002, 2975)*)

b) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr oder einen Nachahmungseffekt liegen vor, wenn sich die rechtsfehlerhafte Begründung eines Urteils verallgemeinern läßt und überdies eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten ist, auf welche die Argumentation übertragen werden könnte.*)

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IBRRS 2003, 0173
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde: Formelle Anforderungen

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 36/02

Die Rechtsbeschwerde ist durch Einreichen einer Beschwerdeschrift durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen (§ 133 GVG; § 78 Abs. 1 ZPO).

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IBRRS 2003, 0122
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mehrkosten für auswärtigen Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02

Beauftragt eine Partei, die im eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen auswärtigen Rechtsanwalt, der beim Prozeßgericht zwar postulationsfähig, aber nicht zugelassen ist, handelt es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind. Dies gilt auch dann, wenn der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.*)

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IBRRS 2003, 0115
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.11.2002 - XII ZR 205/02

Bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Verlust derselben und die Kostenfolge gemäß §§ 565 i.V. mit § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen auszusprechen.*)

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IBRRS 2003, 0114
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde: Vorliegen eines Zulassungsgrundes

BGH, Beschluss vom 20.11.2002 - IV ZR 197/02

Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 ZPO) gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.*)

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IBRRS 2003, 0096
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urkundsprozess

OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2002 - 13 U 53/02

1. Zur Zulässigkeit der Klage im Urkundsprozess, wenn der Kläger Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche aus § 326 BGB geltend macht.*)

2. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundsprozesses kann gegen § 242 BGB verstossen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundsprozesses zu verfahrensfremden Zwecken mißbraucht werden soll.*)

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