Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 2220BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZB 22/02
Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2217
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
IBRRS 2002, 2216
BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
§ 8 AEntG begründet nicht nur die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, sondern auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2215
BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02
Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den obersten Gerichtshof des Bundes ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde iSv. §§ 574 ff. ZPO nF.*)
VolltextIBRRS 2002, 2214
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 3 W 119/02
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Klärung bestimmter Beweisfragen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsschrift (§ 4 Abs. 1 ZPO). Es kommt also nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an.
VolltextIBRRS 2002, 2201
BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - III ZR 280/01
Entscheidungen eines Richters im Laufe eines Verfahrens geben der Partei grundsätzlich nicht das Recht, diesen für das weitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht.
VolltextIBRRS 2002, 2196
BGH, Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 353/01
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.*)
VolltextIBRRS 2002, 2189
BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)
b) Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2184
BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - IX ZB 83/02
Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf vervollständigt werden.
VolltextIBRRS 2002, 2166
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 7/02
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2002, 2164
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.*)
VolltextIBRRS 2002, 2136
OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2002 - 8 U 1909/01
1. Gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ richtet sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort der Leistung.
2. Gemäß Art. 19 Abs. 2 CISG stellt eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen oder Abweichungen enthält, welche die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändern, eine Annahme dar, wenn der Anbietende das Fehlen der Übereinstimmung nicht unverzüglich mündlich beanstandet oder eine entsprechende Mitteilung absendet. Unterlässt er dies, so bilden die Bedingungen des Angebots mit den in der Annahme enthaltenen Änderungen den Vertragsinhalt.
3. In der Klausel "frei Baustelle" kann keine Vereinbarung eines anderweitigen Erfüllungsortes, sondern allenfalls eine Regelung über die Frage der Transportkosten und möglicherweise der Gefahrtragung gesehen werden.
VolltextIBRRS 2002, 2127
BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98
1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)
2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)
3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)
4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)
5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2126
BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.
2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.
VolltextIBRRS 2002, 2107
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2105
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2100
BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 2097
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02
a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.*)
b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.*)
Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.*)
VolltextIBRRS 2002, 2091
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02
Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 2082
BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02
Eine Rechtsbeschwerde im Arrestverfahren ist auch dann nicht statthaft, wenn die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden ist.
VolltextIBRRS 2002, 2081
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 27/02
Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre.
VolltextIBRRS 2002, 2080
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZR 165/02
Zu den Anforderungen an die Wiedergabe der Erläuterungen eines Sachverständigen im Urteil der Vorinstanz.
Es reicht aus, wenn der Inhalt der Erläuterungen des Sachverständigen sich aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich entnehmen läßt und dadurch dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung möglich ist, ob die Einwendungen einer Partei gegen ein Gutachten zutreffend berücksichtigt worden sind.
VolltextIBRRS 2002, 2067
BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00
Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.
VolltextIBRRS 2002, 2065
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02
Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2002, 2063
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 2055
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01
1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.
2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.
VolltextIBRRS 2002, 2045
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02
Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.
VolltextIBRRS 2002, 2039
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02
1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)
2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)
VolltextIBRRS 2002, 2036
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02
Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.
VolltextIBRRS 2002, 2028
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2002, 2020
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZB 27/02
Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)
VolltextIBRRS 2002, 2019
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 31/02
Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß.*)
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2002, 2018
BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - IX ZB 303/02
§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2017
BGH, Urteil vom 17.10.2002 - IX ZR 3/01
Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kläger zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.*)
VolltextIBRRS 2002, 2016
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 271/02
Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 3177
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002 - 24 W 29/02
In Beschwerdesachen entscheidet der sog. originäre Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist. Daran vermag der Umstand, dass die Kammer in voller Besetzung und in der Form eines Beschlusses eine Abhilfe abgelehnt und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat, nichts zu ändern.
VolltextIBRRS 2002, 1998
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02
a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten.*)
b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde.*)
c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.*)
IBRRS 2002, 1997
BGH, Beschluss vom 02.10.2002 - I ZR 15/02
Dem Beklagten kann von einem ausländischen Kläger gem. § 112 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann weitere Prozeßkostensicherheit verlangen, wenn er nicht erkennen konnte, daß die in erster Instanz zugesprochene Sicherheit nicht für alle drei Instanz ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn in höheren Instanzen die Klage unter neuen rechtlichen Gesichtspunkten verhandelt wird, die erhöhte erstattungsfähige Kosten mit sich bringen.
VolltextIBRRS 2002, 1995
BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 49/02
1. Lehnt das Berufungsgericht eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist ab, so ist dagegen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft.
2. Bei Einreichung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das - zuverlässige und regelmäßig überwachte - Büropersonal des Prozeßbevollmächtigten allgemein angewiesen ist, ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein einer Unterschrift zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2002, 1989
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)
VolltextIBRRS 2002, 1982
BVerwG, Beschluss vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02
Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 <231> und 237 <242>).*)
VolltextIBRRS 2002, 1978
BGH, Beschluss vom 07.10.2002 - V ZR 79/01
Grundsätzlich unterliegt der Tatbestand eines Revisionsurteils nicht der Berichtigung nach § 320 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 1977
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 107/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1976
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 108/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1975
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 109/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1974
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 111/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1973
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 113/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1972
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 67/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1971
BGH, Urteil vom 25.09.2002 - XII ZR 55/00
Macht der Kläger im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Beklagten angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.*)
VolltextIBRRS 2002, 1970
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.*)
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