Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16152 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 3241
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02
1. Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail-Nachricht den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO wegen der Versäumung der Berufungsfrist ist in einem solchen Fall nicht zu gewähren.*)
2. Auch bei einer korrekten Adressierung der E-Mail-Nachricht darf der Mandant nicht wegen der Absendung der E-Mail allein auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen. Vielmehr handelt nur derjenige nicht schuldhaft im Sinne des § 233 ZPO, der zusätzliche Kontrollmaßnahmen vornimmt, für die die Anforderungen allerdings nicht zu hoch angesetzt werden dürfen.

IBRRS 2003, 0667

OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002 - 17 W 263/02
Nach Klageerücknahme sind Hauptsacheverfahren und selbständiges Beweisverfahren kostenmäßig getrennt zu behandeln.

IBRRS 2003, 0657

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2003 - 3 W 97/03
§ 494a ZPO sieht keine Möglichkeit vor, den Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens zu zwingen, Klage gegen den Streithelfer des Antragsgegners zu erheben.
IBRRS 2003, 0649

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - V ZR 422/02
Ein Rechtsanwalt, der das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zurückreicht, obwohl für ihn die vollständige Fristensicherung zumindest zweifelhaft sein mußte, trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Ihr ist nicht genügt, wenn der Rechtsanwalt die Handakten mit der Verfügung zur sofortigen Wiedervorlage in den Geschäftsgang seines Büros gibt, um erst anschließend zu überprüfen, ob die Frist notiert ist. Erfolgt die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig, vergißt der Rechtsanwalt aber die weitere Bearbeitung, so ist ihm auch in Situationen ungewöhnlichen Arbeitsanfalls als Verschulden vorzuwerfen, daß er nicht sofort die Fristensicherung klärte, oder - falls dies nicht möglich war - an seinem Arbeitsplatz für eine Erinnerung an die Dringlichkeit der Sache sorgte.*)

IBRRS 2003, 0644

BGH, Urteil vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.*)

IBRRS 2003, 0638

BGH, Beschluss vom 14.02.2003 - IXa ZB 53/03
EC-Karten sind keine "über die Forderung vorhandenen Urkunden" im Sinne des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)

IBRRS 2003, 0592

BGH, Urteil vom 12.02.2003 - XII ZR 324/98
a) Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils.*)
b) Zur Frage von Ausgleichsansprüchen zwischen ehemaligen Wirtschaftseinheiten im Beitrittsgebiet nach Beendigung einer Investitionsgemeinschaft.*)

IBRRS 2003, 0588

BGH, Beschluss vom 07.01.2003 - X ARZ 362/02
Eine Klage, mit der ein Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft, wegen Verschuldens bei Vertragsschluß oder wegen einer mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung geltend macht, ist eine Klage aus einem Haustürgeschäft, für die das Wohnsitzgericht des Verbrauchers zuständig ist. Das gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden.*)

IBRRS 2003, 0583

BGH, Urteil vom 05.02.2003 - IV ZR 149/02
Das Gericht kann über ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB), das es bei seiner Entscheidung übersehen hat, nicht im Wege eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO entscheiden.*)

IBRRS 2003, 0581

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02
Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)

IBRRS 2003, 0578

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - I ZB 23/02
Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei diesem Gericht eingeht. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. In diesem Fall ist jedoch nicht die volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, sondern nach § 32 Abs. 1 BRAGO nur eine halbe Gebühr zu erstatten.*)

IBRRS 2003, 0552

OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2002 - 34 U 136/01
1. Bei der Feststellung von Freistellungsansprüchen ist das Interesse an alsbaldiger Feststellung erst mit der begründeten Besorgnis der Inanspruchnahme durch einen Dritten gegeben.
2. Der Wunsch einer Kommune nach Eintragung einer Baulast genügt hierfür nicht, da es sich dabei um eine freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Baubehörde handelt.
3. Auch ist eine solche Feststellungsklage nicht zur Unterbrechung einer etwaigen Verjährung erforderlich, da die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Freistellungsanspruch entstanden ist, beginnt.

IBRRS 2003, 0497

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2002 - 21 W 4/02
Die Frage, ob das in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten verwertbar ist, wenn der Antragsgegner zum Ortstermin des Sachverständigen nicht rechtzeitig geladen wurde, ist im Hauptsacheprozess zu klären.*)

IBRRS 2003, 0475

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2003 - 19 W 34/02
Die Vorschriften über die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten gelten auch für das gerichtliche Beweisverfahren.

IBRRS 2003, 0473

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2002 - 17 U 110/01
Ein vom Besteller eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Vergütungsansprüche des Unternehmers.

IBRRS 2003, 0472

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 103/02
Ein nicht beim Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt, der dort als Vertreter eines zugelassenen Rechtsanwalts tätig wird, muß sich persönlich vergewissern, ob er postulationsfähig ist.*)

IBRRS 2003, 0468

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - I ZB 34/02
Im Beschwerdeverfahren bleibt es auch dann bei der 5/10-Gebühr, wenn über den Antrag auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)

IBRRS 2003, 0456

BGH, Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02
a) Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen.*)
b) Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung grundsätzliche Bedeutung oder wirft sie Fragen auf, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, so verspricht die Sache Aussicht auf Erfolg und es ist Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.*)

IBRRS 2003, 0454

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - V ZB 51/02
Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf "Ergänzung" dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen.*)

IBRRS 2003, 0451

BGH, Urteil vom 10.12.2002 - VI ZR 378/01
a) Ein Beweisverbot wegen eines unterlassenen Hinweises nach §§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kommt nur in Betracht, wenn das Gericht im Freibeweisverfahren die Überzeugung gewonnen hat, daß die Voraussetzungen des Beweisverbots vorliegen.*)
b) Ist die Partei des Zivilprozesses in einem vorangegangenen Strafverfahren entgegen §§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht belehrt worden, so folgt im nachfolgenden Zivilprozeß nicht alleine daraus ein Beweisverbot bezüglich der Vernehmung der Verhörsperson als Zeuge und der urkundlichen Verwertung der polizeilichen Niederschrift über diese Vernehmung. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu entscheiden. Jedenfalls wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig zu einem Freispruch geführt hat, ist ein Schutzbedürfnis der Partei grundsätzlich nicht mehr gegeben.*)

IBRRS 2003, 0448

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 146/02
Zur Zulässigkeit einer vor dem Bundesgerichtshof durchgeführten Revision, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt und dort begründet worden ist.*)

IBRRS 2003, 0433

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2003 - 13 U 108/02
Eine erst in der 2. Instanz erhobene Einrede der Verjährung ist nach § 531 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen.

IBRRS 2003, 0427

BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 176/02
a) Die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht.*)
b) Dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.*)

IBRRS 2003, 0418

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kläger kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z.B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338). Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Klageabweisung auf einem Versäumnisurteil des Berufungsgerichts beruht, mit dem die Berufung des Klägers gegen ein kontradiktorisches klageabweisendes Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen wurde.*)

IBRRS 2003, 0415

BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 146/02
Das Revisionsgericht kann sich einer Stellungnahme zur Zulassungsfrage enthalten, wenn es auf sie bei der ihm möglichen Vertragsauslegung nicht ankommt.*)

IBRRS 2003, 0414

BGH, Beschluss vom 18.12.2002 - VIII ZB 97/02
a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen und von einer Partei gezahlten Gerichtskosten (insbesondere Gerichtsgebühren und Kosten eines Sachverständigen) zählen zu den Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens.*)
b) Ist eine Partei gemäß § 2 GKG von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, so kann die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von ihr nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbständigen Beweisverfahrens verlangen. Die Gegenpartei hat jedoch gegebenenfalls in dieser Höhe einen Anspruch auf Rückzahlung durch die Landeskasse.*)

IBRRS 2003, 0412

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen.*)

IBRRS 2003, 0408

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - V ZB 61/02
Gegen die Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht im Grundbuchverfahren die Ablehnung eines mit der weiteren Beschwerde befaßten Richters für unbegründet erklärt, findet kein Rechtsmittel statt.*)

IBRRS 2003, 0399

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - XII ZR 51/00
Allein deshalb, weil einer Partei die Klageschrift, die Ladung zum Termin und das Urteil öffentlich zugestellt worden sind und sie deshalb unverschuldet keine Kenntnis von dem Verfahren hatte, kommt eine analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn der Gegner die öffentliche Zustellung durch falsche Angaben arglistig erschlichen hat. Eine Nichtigkeitsklage ist in solchen Fällen unzulässig.*)

IBRRS 2003, 0391

BGH, Urteil vom 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Zur Frage, ob eine Zustellung "demnächst" i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt ist, wenn sowohl die Partei, der die Fristwahrung obliegt, als auch die Geschäftsstelle des Gerichts durch nachlässiges Verhalten zu der - nicht bloß geringfügigen - Zustellungsverzögerung beigetragen haben.*)

IBRRS 2003, 0377

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 U 2548/02
Erhält der Antragsteller nach Einreichung eines Mahnbescheids innerhalb angemessener Frist keine Mitteilung über dessen Zustellung, ist er gehalten, bei Gericht wegen der Zustellung nachzuforschen. Tut er dies nicht, geht eine verspätete Zustellung zu seinen Lasten.

IBRRS 2003, 0374

BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 290/01
Es steht grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts, ob es einen in erster Instanz vernommenen Zeugen ein zweites Mal vernehmen will. Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist aber zwingend erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz.

IBRRS 2003, 0368

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 54/01
a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt.*)
b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist.*)
c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.*)

IBRRS 2003, 0362

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02
Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.*)

IBRRS 2003, 0347

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02
Die Beweisregel des § 416 ZPO bezieht sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung.*)

IBRRS 2003, 0341

BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - VI ZB 41/02
1. Wendet sich eine Krankenkasse mit einer Presseerklärung gegen ein von ihr beanstandetes Verhalten einer Kassenärztlichen Vereinigung, ist für die Unterlassungsklage der Kassenärztlichen Vereinigung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
2. Eine Zustellung, deren Mängel durch tatsächlichen Zugang des Schriftstücks geheilt werden könnten, ist nur dann anzunehmen, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat.

IBRRS 2003, 0330

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2002 - 18 W 216/02
Privatgutachterkosten können ausnahmsweise gerichtlich festgesetzt werden.

IBRRS 2003, 0325

BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 359/01
1. Im Zivilprozeß ist es wegen Rechtsmißbrauchs unzulässig, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufzustellen.
2. Nennt der Käufer genaue Zahlen, welche den tatsächlichen Wert des Kaufobjektes wiedergeben sollen, und setzt er sich mit einem Gutachten, das den Preis des Verkäufers bestätigt, auseinander und zeigt dessen Fehler auf, so ist dieser Vortrag beachtlich und einer Beweisführung zugänglich.

IBRRS 2003, 0315

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2002 - 4 W 123/02
Die Aussetzung eines von zwei parallel geführten Verfahren ist unzulässig, wenn und solange im “auszusetzenden” Prozess noch beweismäßig zu klärender Prozessstoff abzuarbeiten ist.

IBRRS 2003, 0310

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.05.2002 - 18 W 72/02
Privatgutachterkosten können ausnahmsweise gerichtlich festgesetzt werden.

IBRRS 2003, 0292

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2001 - 8 U 1339/00
Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die Zustellung unter den ihm bekannten Anschriften der geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG zu beantragen, in deren Geschäftslokal Zustellversuche mehrfach gescheitert waren. Die mündliche Mitteilung der Wohnanschriften genügt den Formanforderungen des § 690 Abs. 2 ZPO an die Änderung des Mahnbescheidsantrages nicht.*)

IBRRS 2003, 0271

BVerwG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2 B 23.02
Der Streitwert eines Verfahrens, das einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung betrifft, bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (6,5fache des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt).*)

IBRRS 2003, 0264

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02
Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.*)

IBRRS 2003, 0255

BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Nach Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) hat das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird.*)

IBRRS 2003, 0251

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZB 14/02
Der Antrag auf Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel unstreitig beseitigt worden sind. Für einen Antrag nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist dann kein Raum.*)

IBRRS 2003, 0248

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZR 101/02
a) Die offensichtliche Unrichtigkeit eines Urteils ist allein kein hinreichender Grund für die Zulassung einer Revision.*)
b) Die Revision ist nicht schon deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegungslast im Einzelfall überspannt hat. Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt in diesem Fall in Betracht, wenn ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires, willkürfreies Verfahren vorliegt. Das ist in aller Regel erst dann anzunehmen, wenn die Auffassung des Gerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht.*)
c) Die Revision ist nur dann zuzulassen, wenn die für die Zulassungsgründe relevante Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Das ist mit der Beschwerde darzulegen.*)
d) Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, wenn sich diese aus einem Sachverhalt ergibt, der dem Berufungsurteil nicht zu entnehmen ist.*)
IBRRS 2003, 0217

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 297/01
1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.
2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

IBRRS 2003, 0216

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 40/02
1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.
2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

IBRRS 2003, 0215

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - V ZB 52/02
1. Von mehreren in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten hat grundsätzlich derjenige die Fristen zu überwachen, der bei dem zuständigen Gericht zugelassen ist.
2. Wird eine Weisung zur Fristwahrung von einem bei dem zuständigen Gericht nicht zugelassenen Anwalt erteilt und nicht beachtet, so berührt das nicht die eigene Verpflichtung des eigentlichen Prozeßbevollmächtigten. Diesem ist die Fristversäumung gleichsam zuzurechnen.

IBRRS 2003, 0213

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002 - 7 W 16/02
Eine Schiedsgutachtervereinbarung schließt die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff ZPO vor den staatlichen Gerichten nicht in jedem Fall aus.
