Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16160 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0264
BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02
Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.*)

IBRRS 2003, 0255

BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Nach Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) hat das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird.*)

IBRRS 2003, 0251

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZB 14/02
Der Antrag auf Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel unstreitig beseitigt worden sind. Für einen Antrag nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist dann kein Raum.*)

IBRRS 2003, 0248

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZR 101/02
a) Die offensichtliche Unrichtigkeit eines Urteils ist allein kein hinreichender Grund für die Zulassung einer Revision.*)
b) Die Revision ist nicht schon deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegungslast im Einzelfall überspannt hat. Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt in diesem Fall in Betracht, wenn ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires, willkürfreies Verfahren vorliegt. Das ist in aller Regel erst dann anzunehmen, wenn die Auffassung des Gerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht.*)
c) Die Revision ist nur dann zuzulassen, wenn die für die Zulassungsgründe relevante Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Das ist mit der Beschwerde darzulegen.*)
d) Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, wenn sich diese aus einem Sachverhalt ergibt, der dem Berufungsurteil nicht zu entnehmen ist.*)
IBRRS 2003, 0217

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 297/01
1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.
2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

IBRRS 2003, 0216

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 40/02
1. Eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs gemäß § 304 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einerseits sämtliche den Grund des Anspruchs betreffenden Fragen zur Entscheidung reif sind und andererseits nach dem Sach- und Streitstand zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht, für das Nachverfahren also nichts als die Feststellung der Höhe des Anspruchs übrig bleibt.
2. Wird einem Verkäufer ein Zuschuss gewährt für die Errichtung und Erhaltung eines Erschließungssystems und darf er von den Käufern erst nach bestimmungsgemäßen Verbrauch des Zuschusses Erschließungskosten verlangen, so ist der bestimmungsgemäße Verbrauch von ihm zu beweisen, bevor er eine Zahlungsaufforderung an die Käufer richten darf; eine nur "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Verbrauchs genügt insoweit nicht.

IBRRS 2003, 0215

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - V ZB 52/02
1. Von mehreren in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten hat grundsätzlich derjenige die Fristen zu überwachen, der bei dem zuständigen Gericht zugelassen ist.
2. Wird eine Weisung zur Fristwahrung von einem bei dem zuständigen Gericht nicht zugelassenen Anwalt erteilt und nicht beachtet, so berührt das nicht die eigene Verpflichtung des eigentlichen Prozeßbevollmächtigten. Diesem ist die Fristversäumung gleichsam zuzurechnen.

IBRRS 2003, 0213

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002 - 7 W 16/02
Eine Schiedsgutachtervereinbarung schließt die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff ZPO vor den staatlichen Gerichten nicht in jedem Fall aus.

IBRRS 2003, 0198

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9/02
Auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurücknimmt, ist dem Berufungsbeklagten eine zur Kostenfestsetzung angemeldete 13/20-Gebühr eines zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu erstatten.*)

IBRRS 2003, 0193

BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01
Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.*)
Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.*)

IBRRS 2003, 0191

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - V ZR 100/02
a) Bei einem Rechtsanwendungsfehler - hier: fehlerhafte Anwendung der Beweislastregeln - ist der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere dann gegeben, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu besorgen ist, daß dem fehlerhaften Urteil ohne Korrektur durch das Revisionsgericht eine Wiederholungsgefahr oder ein Nachahmungseffekt zukommen könnte. Hingegen reicht für diesen Zulassungsgrund eine Fehlentscheidung nur in einem Einzelfall selbst dann nicht aus, wenn der Rechtsfehler offensichtlich oder von Gewicht ist (Fortführung von Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, NJW 2002, 2975)*)
b) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr oder einen Nachahmungseffekt liegen vor, wenn sich die rechtsfehlerhafte Begründung eines Urteils verallgemeinern läßt und überdies eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten ist, auf welche die Argumentation übertragen werden könnte.*)

IBRRS 2003, 0173

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 36/02
Die Rechtsbeschwerde ist durch Einreichen einer Beschwerdeschrift durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen (§ 133 GVG; § 78 Abs. 1 ZPO).

IBRRS 2003, 0122

BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02
Beauftragt eine Partei, die im eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen auswärtigen Rechtsanwalt, der beim Prozeßgericht zwar postulationsfähig, aber nicht zugelassen ist, handelt es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind. Dies gilt auch dann, wenn der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.*)

IBRRS 2003, 0115

BGH, Beschluss vom 27.11.2002 - XII ZR 205/02
Bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Verlust derselben und die Kostenfolge gemäß §§ 565 i.V. mit § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen auszusprechen.*)

IBRRS 2003, 0114

BGH, Beschluss vom 20.11.2002 - IV ZR 197/02
Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 ZPO) gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.*)

IBRRS 2003, 0096

OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2002 - 13 U 53/02
1. Zur Zulässigkeit der Klage im Urkundsprozess, wenn der Kläger Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche aus § 326 BGB geltend macht.*)
2. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundsprozesses kann gegen § 242 BGB verstossen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundsprozesses zu verfahrensfremden Zwecken mißbraucht werden soll.*)

IBRRS 2003, 0092

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2002 - 17 U 83/02
Hat das Landgericht einer Klage auf Beseitigung eines Fundaments stattgegeben, das die Gemeinde zum Bau einer Entkeimungsanlage auf einem fremden Privatgrundstück errichtet hat, wird die Zulässigkeit des Rechtsweges vom Berufungsgericht nicht geprüft (§ 17 a Abs. 5 GVG). Der Anspruch kann sich in diesem Fall aus dem Gesichtspunkt eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches ergeben.*)

IBRRS 2003, 0075

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01
§ 321a ZPO (Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs) ist auf nicht rechtsmittelfähige Berufungsurteile nicht entsprechend anwendbar.*)

IBRRS 2003, 0063

BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - VII ZR 180/02
Eine in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz erklärte Aufrechnung muss nicht berücksichtigt werden. Sie hätte vielmehr bis zur letzten mündlichen Verhandlung erfolgen müssen.

IBRRS 2003, 0022

OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2002 - 22 W 43/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 0015

BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
a) Die nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG zum Bundesgerichtshof führende Beschwerde ist als Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 575 ff. ZPO zu behandeln.*)
b) Das Meistbegünstigungsprinzip kommt immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht.*)
c) Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers.*)

IBRRS 2003, 0006

BGH, Beschluss vom 13.11.2002 - XII ZB 104/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 0004

BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 287/01
1. Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (st. Rspr.).
2. Der Erlaß eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der das Berufungsgericht gem. § 539 ZPO a.F. in der Regel zur Zurückverweisung in die erste Instanz zwingt.
3. Ist dies nicht geschehen, so entscheidet das Revisionsgericht auf unmittelbare Zurückverweisung in die erste Instanz.
4. Zur Auslegung einer Abfindungsregelung im Rahmen eines atypischen Unterbeteiligungsvertrages.

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2303
BGH, Urteil vom 14.11.2002 - I ZR 199/00
Zur Feststellung der Miturheberschaft an einem Werk der Baukunst.*)
Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.*)
IBRRS 2002, 2301

BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 7/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 2300

BGH, Urteil vom 30.10.2002 - XII ZR 273/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 2290

BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZB 45/02
Ein Rechtsanwalt kann in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er zuvor durch die Geschäftsstelle auf die großzügige Fristverlängerungspraxis des Gerichts hingewiesen worden ist.

IBRRS 2002, 2268

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.*)

IBRRS 2002, 2259

BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02
a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963).*)
b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.*)

IBRRS 2002, 2254

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.*)

IBRRS 2002, 2230

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das untere Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen oder verneint hat.*)
Für die auf eine Gewinnzusage i.S. des § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 f. EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ).*)

IBRRS 2002, 2223

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 98/01
Wer einen Anspruch auf Herausgabe einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung geltend macht, genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Schuldner behaupteten und die sonst nach den Umständen in Betracht kommenden Rechtsgründe ausräumt. Das Risiko, daß abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozeßstoff keinen Bezug aufweist, trägt er selbst dann nicht, wenn der Schuldner als Gesamtrechtsnachfolger des Leistungsempfängers über die Umstände der Leistung keine unmittelbaren Kenntnisse besitzt.*)

IBRRS 2002, 2221

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.*)

IBRRS 2002, 2220

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZB 22/02
Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.*)

IBRRS 2002, 2217

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
IBRRS 2002, 2216

BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
§ 8 AEntG begründet nicht nur die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, sondern auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.*)

IBRRS 2002, 2215

BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02
Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den obersten Gerichtshof des Bundes ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde iSv. §§ 574 ff. ZPO nF.*)

IBRRS 2002, 2214

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 3 W 119/02
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Klärung bestimmter Beweisfragen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsschrift (§ 4 Abs. 1 ZPO). Es kommt also nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an.

IBRRS 2002, 2201

BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - III ZR 280/01
Entscheidungen eines Richters im Laufe eines Verfahrens geben der Partei grundsätzlich nicht das Recht, diesen für das weitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht.

IBRRS 2002, 2196

BGH, Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 353/01
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.*)

IBRRS 2002, 2189

BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)
b) Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.*)

IBRRS 2002, 2184

BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - IX ZB 83/02
Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf vervollständigt werden.

IBRRS 2002, 2166

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 7/02
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)

IBRRS 2002, 2164

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.*)

IBRRS 2002, 2136

OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2002 - 8 U 1909/01
1. Gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ richtet sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort der Leistung.
2. Gemäß Art. 19 Abs. 2 CISG stellt eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen oder Abweichungen enthält, welche die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändern, eine Annahme dar, wenn der Anbietende das Fehlen der Übereinstimmung nicht unverzüglich mündlich beanstandet oder eine entsprechende Mitteilung absendet. Unterlässt er dies, so bilden die Bedingungen des Angebots mit den in der Annahme enthaltenen Änderungen den Vertragsinhalt.
3. In der Klausel "frei Baustelle" kann keine Vereinbarung eines anderweitigen Erfüllungsortes, sondern allenfalls eine Regelung über die Frage der Transportkosten und möglicherweise der Gefahrtragung gesehen werden.

IBRRS 2002, 2127

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98
1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)
2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)
3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)
4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)
5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)

IBRRS 2002, 2126

BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.
2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.

IBRRS 2002, 2107

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)

IBRRS 2002, 2105

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2100

BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)
