Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15902 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 0680OLG Nürnberg, Urteil vom 22.02.2021 - 8 U 2845/20
Hat eine Partei fristgerecht Einwendungen und Fragen zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten geäußert, ohne die Ladung des Sachverständigen zu beantragen, muss sich das Gericht hiermit auseinandersetzen und deutlich machen, warum es den Einwendungen und Fragen nicht nachgegangen ist. Andernfalls wird der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt und es liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § 538 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO vor.*)
VolltextIBRRS 2021, 0663
BGH, Urteil vom 16.10.2020 - V ZR 98/19
Ist über einen Streitgegenstand rechtskräftig entschieden worden, ermöglicht eine nachträglich eingetretene Tatsache eine neue abweichende Entscheidung nur dann, wenn sie denjenigen Sachverhalt verändert hat, der in dem früheren Urteil als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11.03.1983 - V ZR 287/81, NJW 1984, 126, 127).*)
VolltextIBRRS 2021, 0596
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2021 - 8 E 10109/21
1. Bei der Ausfüllung des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500 Euro bis 15.000 Euro ist im "Normalfall" ein mittlerer Streitwert von 10.000 Euro anzunehmen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2020 - 8 S 702/19, IBRRS 2021, 0624).*)
2. Die behauptete Wertminderung für das Anwesen des Nachbarn ist kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Streitwerts.*)
VolltextIBRRS 2021, 0653
BGH, Beschluss vom 12.11.2020 - V ZB 32/20
Sind mehrere Streitgenossen erstinstanzlich unterlegen und legt ihr Anwalt Berufung ein, ohne innerhalb der Berufungsfrist anzugeben, wer Rechtsmittelkläger ist, kann die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelführers nicht allein aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil gewonnen werden.*)
VolltextIBRRS 2021, 0628
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2021 - 29 U 166/19
1. Nur die zulässige Streitverkündung hat verjährungshemmende Wirkung (BGH, IBR 2008, 87).
2. Eine Streitverkündungsschrift muss das volle Rubrum, die Lage des Rechtsstreits und den Grund der Streitverkündung enthalten.
VolltextIBRRS 2021, 0642
BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - XII ZR 21/20
Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders beurteilen oder dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an Senatsbeschlüsse, IBR 2012, 1273 - nur online, und IBR, 2021, 54).*)
VolltextIBRRS 2021, 0591
VG Gießen, Beschluss vom 21.01.2021 - 8 K 4149/18
Verweist ein Rechtsmittelgericht das Verfahren an ein Gericht einer niedrigeren prozessualen Instanz eines anderen Rechtswegs (sog. Diagonalverweisung) - hier: Landgericht als Berufungsinstanz an Verwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht -, ist für die Festsetzung der vor dem zuerst angerufenen Gericht angefallenen Kosten der Streitwert maßgeblich, der vom empfangenden Gericht (hier dem Verwaltungsgericht) festgesetzt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 0590
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 82/18
Der nach § 142 Abs. 1 ZPO vom Gericht verpflichtete Dritte ist nach § 23 JVEG wie ein Zeuge zu entschädigen. Damit kann er lediglich Erstattung der in §§ 19 ff. JVEG genannten Aufwendungen verlangen. Einen Anspruch auf Festsetzung der durch einen als Rechtsbeistand beigezogenen Rechtsanwalt gegen die unterliegende Partei hat er dagegen nicht.*)
VolltextIBRRS 2021, 0618
LG München I, Beschluss vom 01.09.2020 - 1 S 17376/19 WEG
1. Bei einer verwalterlosen Eigentümergemeinschaft wird der Verband durch alle Eigentümer vertreten. Es besteht insoweit eine Gesamtvertretung. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft aktiv, also bei Abgabe einer Willenserklärung für die Gemeinschaft, nur durch alle Miteigentümer gemeinsam vertreten wird, jedoch im Rahmen der Passivvertretung, also bei Entgegennahme von Willenserklärungen für die Gemeinschaft, jeder einzelne Wohnungseigentümer vertritt.
2. Eine Berufungseinlegung muss also durch sämtliche Eigentümer erfolgen - außer durch die klagenden Eigentümer.
3. "Verbündet" sich in einer Dreier-Eigentümergemeinschaft einer der übrigen beiden Eigentümer mit dem klagenden Eigentümer, kann der dritte Eigentümer nicht alleine für den Verband handeln. Er ist jedoch in diesem Fall nicht schutzlos gestellt, vielmehr kann er
- gegen die beiden anderen Eigentümer Schadensersatz wegen Verletzung der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geltend machen oder
- soweit er ein rechtliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits für sich beanspruchen kann, dem Rechtsstreit auf Seiten des Verbands zum Zwecke der Unterstützung als Nebenintervenient beitreten und dann in dieser Funktion - unabhängig vom Verband - Rechtsmittel einlegen.
4. Die Mehrheitsverwaltung hat grundsätzlich den Vorrang vor der Notverwaltung des Einzelnen.
5. Es fehlt an einer Notlage, wenn genügend Zeit bleibt, eine Entscheidung der Wohnungseigentümer herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2021, 0592
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2021 - 17 U 492/19
1. Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Pkw-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, ein einheitlicher Erfüllungsort am Ort, an dem sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet.*)
2. Sind Ansprüche mit unterschiedlichen Erfüllungsorten mittels einer innerprozessualen Bedingung voneinander abhängig gemacht, hindert die Klammerwirkung der Bedingung eine Abtrennung der bedingten Ansprüche.*)
VolltextIBRRS 2021, 0588
VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2021 - 21 C 20.2062
Bei einer Klagerücknahme in der Hauptsache ist der Zugang der Klagerücknahme beim Verwaltungsgericht für die Frist zur Streitwertbeschwerde maßgeblich. Der Einstellungsbeschluss hat nur deklaratorische Wirkung.
VolltextIBRRS 2021, 0581
OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2020 - 4 U 1544/20
Wird die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage ihre Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2021, 0579
BayObLG, Beschluss vom 10.02.2021 - 101 AR 163/20
Zur Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite.*)
VolltextIBRRS 2021, 0542
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.01.2021 - 2 O 137/20
Endet das Verfahren durch Klagerücknahme, beginnt der Lauf der Frist für die Streitwertbeschwerde mit Eingang der Rücknahmeerklärung bei Gericht.*)
VolltextIBRRS 2021, 0220
LG München I, Beschluss vom 30.07.2020 - 1 T 7253/20 WEG
1. Bei der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss, wonach auch Verwandte ersten Grades und Ehepartner als Vertreter eines Eigentümers in der Eigentümerversammlung mit Stimmrecht zugelassen werden können, ist der für die Rechtsanwaltsgebühren maßgebliche Auffangwert i.H.v. 5.000 Euro anzusetzen.
2. In Wohnungseigentumssachen ist gem. § 49a Abs. 1 GKG der Streitwert auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen, wobei er allerdings das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen an der Entscheidung nicht unterschreiten und das Fünffache des Wertes ihres Interesses nicht überschreiten darf. Dabei liegt es auf der Hand, dass ein nur mit einer geringen Quote beteiligter Eigentümer auch ein deutlich geringeres Interesse an den Folgen einer beschlossenen Maßnahme hat als ein in größerem Umfange Beteiligter. Insbesondere bemessen sich mögliche Kostentragungen eines Eigentümers hinsichtlich denkbarer Schäden für das Gemeinschaftseigentum nach der Beteiligung des Einzelnen.
VolltextIBRRS 2021, 0538
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.01.2021 - 1 M 144/20
1. Mit dem Recht der Verfahrensbeteiligten sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten äußern zu können, die entscheidungserheblich sein können, korrespondiert keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts, da regelmäßig erwartet werden kann, dass die Beteiligten von sich aus erkennen, welche Gesichtspunkte Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts erlangen können und entsprechend vortragen.*)
2. Dies gilt erst recht bei einer anwaltlichen Vertretung des Beteiligten.*)
VolltextIBRRS 2021, 0560
BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZB 41/20
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2021, 0535
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 O 139/20
Der Beschwerdewert bei der Streitwertbeschwerde errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den beiden Streitwerten ergeben.*)
VolltextIBRRS 2021, 0553
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2020 - 9 W 55/19
1. Im selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach dem voraussichtlichen Streitwert der Klage in einem späteren Hauptsacheprozess.*)
2. Soll ein Sachverständiger Gebäudeschäden und deren Ursachen klären, sind die im Gutachten angegebenen Sanierungskosten für den Streitwert maßgeblich. Auf die Frage, wie hoch der Antragsteller selbst in seinem Antrag den Streitwert angegeben hat, kommt es in der Regel nicht an, wenn die im Gutachten ermittelten Mangelbeseitigungskosten von der Schätzung des Antragstellers abweichen.*)
3. Enthält das Gutachten eine Schätzung der Sanierungskosten, sind diese für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens auch dann maßgeblich, wenn der Sachverständige bei der Frage nach der Ursache eines Gebäudeschadens keine Gründe für eine Verantwortlichkeit des Antragsgegners festgestellt hat.*)
VolltextIBRRS 2021, 0516
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.01.2021 - 14 O 327/20
1. Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
2. Besteht danach eine Zuständigkeit am Wohnsitz des Käufers, ist der käuferische Wohnsitz bei Vertragsschluss ausschlaggebend. Der Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung begründet keinen Gerichtsstand.
VolltextIBRRS 2021, 0514
LG Fulda, Beschluss vom 28.01.2021 - 5 T 212/20
Aus dem Rechtsgedanken des § 249 Abs. 3 ZPO ergibt sich, dass das Gericht bei einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens der anwaltlich vertretenen Partei nicht gehindert ist, eine Entscheidung über die Kosten nach § 91a ZPO zu treffen, wenn vor einer Entscheidung über die Aussetzung der Rechtsstreit bereits übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.*)
VolltextIBRRS 2021, 0509
BGH, Urteil vom 02.02.2021 - VI ZR 449/20
1. Knüpft der Käufer sein Angebot auf Rückgabe der Kaufsache an eine unberechtigte Bedingung (hier: die Zahlung von Deliktszinsen seit Kaufpreiszahlung), schließt dies einen Annahmeverzug des Verkäufers aus.
2. Zur Beschränkung der Revision durch die Revisionsanträge.*)
VolltextIBRRS 2021, 0508
BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZB 46/20
Zu den Anforderungen an die Schilderung der die Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist begründenden Tatsachen (hier: Einlegung der Berufung mittels Computerfax).*)
VolltextIBRRS 2021, 0497
BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 354/19
Die Anhörungsrüge gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs kann gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nur von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erhoben und begründet werden. Dabei genügt es nicht, dass ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt den betreffenden Schriftsatz zwar formal unterzeichnet, zugleich durch einen Zusatz aber deutlich macht, dass er die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes ablehnt (Fortführung Senatsbeschluss vom 14.03.2017 - VI ZB 34/16, IBR 2017, 352 = NJW-RR 2017, 686 Rn. 9 m.w.N.).*)
VolltextIBRRS 2021, 0224
OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2021 - 16 AR 33/20
1. Sollen Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelne Eigentümer in einem Verfahren in Anspruch genommen werden, ist im Rahmen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung darauf abzustellen, ob die Sache einen baurechtlichen bzw. kaufvertraglichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Schwerpunkt hat.
2. Beim Auseinanderfallen der sachlichen Zuständigkeit kann trotz ausschließlicher Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für einzelne Verfahrensbeteiligte das Gericht zum zuständigen Gericht bestimmt werden, an dem der Bauträger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
VolltextIBRRS 2021, 0502
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2021 - 12 U 216/20
1. § 126 Abs. 2 VVG begründet keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens zur Geltendmachung von gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Regressansprüchen.*)
2. Aus einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Rechtsschutzversicherer und einem Schadensabwicklungsunternehmen kann sich eine gewillkürte Prozessführungsbefugnis ergeben.
3. Bei einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft tritt die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. Dafür genügte es, dass die Klagepartei offenlegte, dass sie als Schadensabwicklungsunternehmen auftrete und Auskunfts- sowie Zahlungsansprüche des Rechtsschutzversicherers geltend mache.*)
VolltextIBRRS 2021, 0486
BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20
1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 02.12.2020 - XII ZB 324/20, IBRRS 2021, 0283 = IMRRS 2021, 0116 m.w.N., und vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17, IBRRS 2018, 0387 = IMRRS 2018, 0119, sowie an BGH, Beschluss vom 22.09.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3073).*)
2. Die bloße - anwaltlich versicherte - Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag "bei der Post aufgegeben worden", ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22.09.2020 und vom 16.11.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3587).*)
VolltextIBRRS 2021, 0391
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.01.2021 - 1 KN 20/17
In einem Normenkontrollverfahren, in dessen Verlauf ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt worden ist, können die erstattungsfähigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Gemeinde i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO auch die Reisekosten eines zweiten sachkundigen Behördenmitarbeiters zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung umfassen.*)
VolltextIBRRS 2021, 0474
BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 38/20
Ein "Anlass zur Einreichung der Klage" i.S.d. § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung zulässig und begründet war oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet gewesen wäre. Auf den Fall einer aus objektiver Sicht zu keinem Zeitpunkt aussichtsreichen Klage ist die Vorschrift nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2021, 0392
VG Hannover, Beschluss vom 22.12.2020 - 1 A 10748/17
Bei einer Klage gegen den Widerruf der Stundung eines Abwasserbeitrags mit dem Ziel, weiterhin von der Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben, richtet sich der Streitwert auch dann nach Nr. 3.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn die Stundung zinslos erfolgt ist (entgegen OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.10.2018 - 9 OA 135/18, BeckRS 2018, 24591).*)
VolltextIBRRS 2021, 0463
BGH, Beschluss vom 10.12.2020 - V ZB 128/19
1. Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten an den Prozesspfleger erfolgte Zustellung des Zuschlagsbeschlusses ist deshalb wirksam und löst die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des § 96 ZVG i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. (Rn. 20 - 22)*)
2. Der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht gegeben, wenn der Verfahrensbeteiligte durch einen Prozesspfleger gemäß § 57 ZPO vertreten wird, obwohl die Voraussetzungen für dessen Bestellung nicht vorgelegen haben oder weggefallen sind. (Rn. 28)*)
IBRRS 2021, 0462
BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 14/20
Zu den Anforderungen an die Unterschrift auf einer Berufungsschrift bei nicht feststehender Urheberschaft des Rechtsanwalts.*)
VolltextIBRRS 2021, 0432
OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2021 - 4 U 1355/18
1. Weder die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung noch angebliche Widersprüche innerhalb der Entscheidungsgründe können mit einer Gehörsrüge angegriffen werden.*)
2. Dass das Gericht verpflichtet ist, das Vorbringen der Partei zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, bedeutet nicht, dass es auch verpflichtet wäre, sich ausdrücklich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen.*)
VolltextIBRRS 2021, 0390
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Wird mit einer Nachbarklage eine von dem genehmigten Bauvorhaben ausgehende Beeinträchtigung nicht nur eines, sondern gleich mehrerer Eigentumsobjekte geltend gemacht, sind, um das Interesse des betreffenden Rechtsschutzsuchenden am Wegfall der angegriffenen Baugenehmigung für die Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG zutreffend abzubilden, die zunächst zu bestimmenden Einzelstreitwerte zu addieren. Ob sich die Eigentumsobjekte dabei auf einem Grundstück oder auf mehreren im Eigentum des betreffenden Klägers stehenden Grundstücken befinden, ist nicht erheblich. Mangels Trennbarkeit des Streitgegenstands ist auch nicht relevant, ob sich die tatsächliche Betroffenheit der Eigentumsobjekte unterschiedlich darstellt.*)
VolltextIBRRS 2021, 0408
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2020 - 4 U 100/19
1. Der Kläger hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Beklagten aus §§ 675 Abs. 1, 666 BGB iVm dem Anwaltsvertrag, der ursprünglich zwischen den Parteien geschlossen worden war. Entwicklung und Verwertung des Grundstücks durch den Beklagten für den Kläger waren nicht Gegenstand des ursprünglichen anwaltlichen Mandats, das der Kläger dem Beklagten erteilt hat.
2. Die Zulässigkeit der Parteivernehmung hängt von einer gewissen Wahrscheinlichkeit - auch "Anbeweis" genannt - für die Richtigkeit der Behauptung der beweisbelasteten Partei ab, die sich wiederum aus einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder dem sonstigen Verhandlungsinhalt - etwa einer Parteianhörung nach § 141 Abs. 1 ZPO - ergeben kann.
VolltextIBRRS 2021, 0404
BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 1304/20
1. Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.*)
2. Zur Gewährung eines beantragten Schriftsatznachlasses nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung.*)
VolltextIBRRS 2021, 0388
OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2021 - 3 Ws 258/20
Zeugen (namentlich Polizeibeamte), die im Schichtdienst tätig sind, haben auch dann auch einen Anspruch auf Entschädigung für die hierdurch in ihrer Freizeit erlittene Zeitversäumnis, wenn Ihnen die verlorene Freizeit nachträglich als Arbeitszeit angerechnet wird.*)
VolltextIBRRS 2021, 0114
LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 O 65/19
1. Es ist grundsätzlich zulässig, ein Klageverfahren auf Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln wegen eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens auszusetzen. Das Gericht der Hauptsache hat eine Ermessensentscheidung zu treffen.
2. Das Interesse an einer Entscheidung in absehbarer Zeit über die Mängel, die bereits Gegenstand der Klage sind, ist zu berücksichtigen. Dabei können prozessökonomische Erwägungen zurückzustellen sein.
VolltextIBRRS 2021, 0365
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2021 - 6 W 120/20
Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen - zulässigerweise vom Antragssteller persönlich beim Landgericht eingereichten - Verfügungsantrag zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO (Festhaltung an OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2010 - 6 W 91/10, GRUR-RR 2011, 31).*)
VolltextIBRRS 2021, 0306
OLG München, Beschluss vom 08.11.2018 - 27 U 2805/18 Bau
1. Ein Sachverständigengutachten, das den Vortrag aus der ersten Instanz nicht durch weiteren Tatsachenvortrag zusätzlich konkretisiert oder erläutert, sondern mit dem eine weitere Meinung zur Gesamtthematik vorgebracht wird, stellt neues Vorbringen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO dar.
2. Der unterliegenden Partei steht es frei, auch nach Urteilserlass weitere kostenauslösende privatgutachterliche Meinungen einzuholen. Daraus erwächst jedoch nicht das Recht, den Prozess im Berufungsverfahren mit weiteren Privatgutachten fortzuführen.
3. Hat eine Partei ausreichend Gelegenheit, sich mit den Gerichtsgutachten in 1. Instanz auseinanderzusetzen, mögliche Einwendungen zu prüfen und gegebenenfalls Ergänzungsfragen zu formulieren und den Sachverständigen mündlich anzuhören, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör fern.
VolltextIBRRS 2021, 0305
OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - 27 U 2805/18 Bau
1. Ein Sachverständigengutachten, das den Vortrag aus der ersten Instanz nicht durch weiteren Tatsachenvortrag zusätzlich konkretisiert oder erläutert, sondern mit dem eine weitere Meinung zur Gesamtthematik vorgebracht wird, stellt neues Vorbringen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO dar.
2. Der unterliegenden Partei steht es frei, auch nach Urteilserlass weitere kostenauslösende privatgutachterliche Meinungen einzuholen. Daraus erwächst jedoch nicht das Recht, den Prozess im Berufungsverfahren mit weiteren Privatgutachten fortzuführen.
3. Hat eine Partei ausreichend Gelegenheit, sich mit den Gerichtsgutachten in 1. Instanz auseinanderzusetzen, mögliche Einwendungen zu prüfen und gegebenenfalls Ergänzungsfragen zu formulieren und den Sachverständigen mündlich anzuhören, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör fern.
VolltextIBRRS 2021, 0374
BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - XI ZB 25/19
Wird ein fristwahrender Schriftsatz innerhalb weniger Minuten in zwei Teilen gefaxt, kann eine korrekte Zuordnung durch das Gericht erwartet werden. In diesem engen Zeitfenster und bei optischer Übereinstimmung der Hälften ist dies auch für eine Geschäftsstelle eines größeren Gerichts möglich.
VolltextIBRRS 2021, 0346
OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2020 - 1 U 102/19
Die Auslegung einer Klageschrift anhand ihres Inhalts und der zur Begründung des Anspruchs beigefügten Anlagen kann ergeben, dass anstelle der im Rubrum genannten, tatsächlich existierenden Person, eine andere Person Kläger des Verfahrens ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 0188
LG Berlin, Beschluss vom 17.11.2020 - 67 T 106/20
1. Erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten nach billigem Ermessen grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn das Gericht ohne die Erledigung hätte Beweis erheben müssen.
2. Im Rahmen der gem. § 91a ZPO zu treffenden Kostengrundentscheidung ist zwar in engen Grenzen eine Antizipation des Ergebnisses noch durchzuführender Beweiserhebungen zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der beweisbelasteten Partei der Beweis gelungen oder misslungen wäre.
3. Dies ist aber bei einer strittigen Eigenbedarfskündigung zu verneinen, selbst wenn die Zeugen im Lager des Vermieters stehen.
VolltextIBRRS 2021, 0325
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 LA 16/20
Dem Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks fehlt für eine Klage, die sich gegen eine an den Zwangsverwalter gerichtete, die ordnungsgemäße Bauunterhaltung fordernde bauaufsichtliche Verfügung wendet, die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 148 Abs. 2 ZVG).*)
VolltextIBRRS 2021, 0326
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 ME 68/20
Baugenehmigungen, die auf der Grundlage von § 30 BauGB i.V.m. einem (kommunalen) Bebauungsplan ergehen, können von einem Umweltverband gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG angegriffen werden (a. A. VGH Bayern, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198, NuR 2019, 483 = IBRRS 2018, 4279).*)
VolltextIBRRS 2021, 0323
OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2020 - 4 W 893/20
Wird eine von einer Partei in der mündlichen Verhandlung vorgelegt Audio-Datei (hier: WhatsApp-Chat) angehört, ist deren wörtliche Wiedergabe im Protokoll nicht geboten.*)
VolltextIBRRS 2021, 0313
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.01.2021 - 14 O 145/20
1. Wird im Kostenfestsetzungsverfahren einer sofortigen Beschwerde vollständig abgeholfen, hat der Abhilfebeschluss eine Kostenentscheidung zu enthalten.*)
2. Ein Absehen von einer Kostenentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn der gerichtliche Fehler des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht ausschließlich in der Sphäre des Gerichts liegt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.08.1999 - 1 WF 143/9).*)
3. § 92 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., § 93 ZPO sind nicht analog anzuwenden, wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss allein aufgrund eines gerichtlichen Irrtums fehlerhaft ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 0285
BGH, Beschluss vom 25.11.2020 - XII ZB 200/20
Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618 = IBRRS 2020, 0308).*)
VolltextIBRRS 2021, 0087
KG, Urteil vom 15.11.2017 - 21 U 108/16
1. Ein Urteil ist nur insoweit der Rechtskraft fähig, als darin über den durch die Klage erhobenen Anspruch entschieden ist.
2. Auch wenn die Reichweite der Bindungswirkung eines (Feststellungs-)Urteils in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen ist, sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich dort aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der betroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen.
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