Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15967 Entscheidungen insgesamt




OLG Stuttgart, vom 11.01.1999 - 19 U 253/97

/

/Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Prüffähigkeit einer Architektenhonorarrechnung stellt eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht dar, die die Niederschlagung der dadurch verursachten Kosten gemäß § 8 GKG rechtfertigt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 514

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.1998 - 23 W 25/98

/

/Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt das rechtliche Interesse, wenn die Parteien vereinbart haben, bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von Mängeln ein Schiedsgutachten einzuholen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 1111

OLG Köln, Beschluss vom 11.12.1997 - 12 W 59/97

/

/1. Der Beschluß, durch den dem Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO eine Frist zur Klageerhebung gesetzt wird, ist nicht anfechtbar./<\/p>/ /

/2. Die Entscheidung des Gerichts, durch die ein Antrag auf Ergänzung des im selbständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Gutachtens abgelehnt wird, ist mit der Beschwerde anfechtbar./<\/p>/ /

/3. Ein Antrag auf Ergänzung des im selbständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Gutachtens kann nur innerhalb angemessener Zeit nach Zugang des Gutachtens bei den Parteien gestellt werden. Erfolgt die Antragstellung mehr als 6 Monate nach diesem Zeitpunkt, ist der Antrag regelmäßig auch dann verspätet, wenn eine Fristsetzung gemäß §§ 492 Abs. 1, 414 Abs. 4 ZPO nicht erfolgt ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 591

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.1997 - 19 W 68/97

/

/Das selbständige Beweisverfahren ist beendet, wenn innerhalb der Frist des § 411 Abs. 4 ZPO keine Einwendungen und Anträge der Parteien dem Gericht mitgeteilt werden. Ein Beitritt des Streitverkündeten zum selbständigen Beweisverfahren ist daher nach Fristablauf grundsätzlich nicht mehr möglich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 589

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.1997 - 22 W 48/97

/

/1. Die Ablehnung des Antrages, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, ist auch im selbständigen Beweisverfahren unanfechtbar./<\/p>/ /

/2. Die auf den Inhalt seines Gutachtens gestützte Ablehnung des Sachverständigen als befangen ist verspätet, wenn sie erst mehr als einen Monat nach Erhalt des Gutachtens erfolgt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 366

LG Mannheim, Beschluss vom 08.01.1998 - 3 O 336/97

/

/Ein Rechtsanwalt, der als Beisitzer in einem Schiedsgericht tätig ist, ist nicht allein deshalb befangen, weil er oder seine Sozietät die ihn benennende Partei bzw. eine ihrer selbständigen Niederlassungen gelegentlich beraten hat oder berät./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 403

OLG München, Beschluss vom 12.09.1997 - 28 W 2066/97

/

/Die nach § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässige Feststellung eines Sachmangels im selbständigen Beweisverfahren kann auch die Festlegung der Quote der Verursachung aus technischer Sicht durch den Sachverständigen umfassen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 363

OLG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 1 W 1/97

/

/1. Wird ein Antrag auf Ergänzung eines im selbständigen Beweisverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens oder auf Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i. S. der §§ 411 Abs. 4, 492 Abs. 1 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist./<\/p>/ /

/2. Die Angemessenheit des Zeitraums, innerhalb dessen ein solcher Antrag zu stellen ist, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen. In einem einfach gelagerten Fall kann es nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des Gutachtens an dieser Angemessenheit fehlen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1997, 886

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.1997 - 22 W 29/97

/

/Ein Bauträger kann in einem gegen ihn gerichteten selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn der Sachverständige bereits für andere Erwerber des selben Haustyps im selben Baugebiet als Privatgutachter tätig war./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 365

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.1997 - 4 U 264/96

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1997, 1071

OLG München, vom 07.02.1996 - 27 W 303/95

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1996, 589

OLG Celle, Beschluss vom 13.02.1995 - 8 W 42/95

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1996, 144

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995 - 23 W 3/95

/

/1. Ein Sachverständiger kann - und muß - auch nach der Neufassung der §§ 485 ff. ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990 grundsätzlich bereits im selbständigen Beweisverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden./<\/p>/ /

/2. Ist ein Sachverständiger zuvor für einen Dritten - hier Krankenversicherer einer Partei - tätig geworden, so liegt ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund jedenfalls dann vor, wenn der Sachverständige seine frühere Tätigkeit auch als eine solche für die Partei verstanden hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 876

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1994 - 22 W 45/94

/

/Umfaßt der in einem selbständigen Beweisverfahren gestellte Beweisantrag mehrere Beweisfragen, an denen einige Antragsgegner nur teilweise beteiligt sind, so ist der Gegenstandswert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern jeweils getrennt nach dem Wert der ihnen gegenüber zu sichernden Ansprüche festzusetzen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1995, 586

OLG München, Beschluss vom 22.09.1993 - 27 W 173/93

/

/Nach Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens kann eine Kostengrundentscheidung des Inhalts ergehen, daß der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1994, 276

OLG München, Beschluss vom 02.04.1993 - 14 W 43/93

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 636

OLG München, Beschluss vom 26.01.1993 - 28 W 2698/92

/

/Im selbständigen Beweisverfahren sind Beweisanträge des Antragsgegners (Gegnerbeweisanträge), welche das Beweisthema des Antragstellers erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben oder sich gegen Dritte richten, nicht zulässig./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 365

OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1993 - 17 W 23/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 362

OLG Rostock, Beschluss vom 11.01.1993 - 2 UH 3/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 367

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.02.1992 - 16 W 29/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 117

KG, Beschluss vom 13.11.1991 - 24 W 4409/91

/

/Der Antrag, im selbständigen Beweisverfahren Bauwerksmängel und deren Beseitigungsaufwand festzustellen, erfordert nicht die Angabe konkreter Sanierungsmaßnahmen und der für ihre Durchführung erforderlichen Kosten./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 407

BGH, vom 26.10.1989 - VII ZR 75/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 86