Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16152 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0910

BFH, Urteil vom 01.06.1989 - V R 1/84
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, in dem zur Kennzeichnung der angeblich gegenüber dem FA bestehenden Forderung des Vollstreckungsschuldners außer dessen Steuernummer nur angegeben ist "Erstattungsanspruch für das Jahr 1980 und 1981" genügt nicht den Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung des Anspruchs; der Vollstreckungsgläubiger kann dementsprechend nicht die Auskehrung von Umsatzsteuerüberschüssen des Vollstreckungsschuldners verlangen.*)

IBRRS 2000, 0898

BGH, Urteil vom 07.12.2000 - VII ZR 404/99
1. Zu den maßgeblichen Umständen einer konkludenten Rechtswahl für einen Architektenvertrag zugunsten des deutschen Rechts.
2. Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Architektenvertrag ist regelmäßig der Ort des Bauwerkes, wenn der Architekt sich verpflichtet hat, für das Bauvorhaben die Planung und die Bauaufsicht zu erbringen.
IBRRS 2000, 0895

BGH, Urteil vom 02.11.2000 - III ZB 55/99
1. Die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut richtet sich nach den für Schiedssprüche geltenden allgemeinen Vorschriften.
2. Ein durch den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 4 ZPO konkretisierter Verstoß gegen den ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b ZPO) ist gegeben, wenn der (inländische) Schiedsspruch (hier: Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut) durch Betrug erwirkt worden ist.
3. Die Geltendmachung dieses Aufhebungsgrundes unterliegt den Einschränkungen des § 581 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1952 - II ZR 276/51 - NJW 1952, 1018).
4. Analog den in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründen ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs gemäß § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO abzulehnen, wenn zugunsten des Antragsgegners der Einwand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) greift.

IBRRS 2000, 0882

BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99
Wird das vom Auftraggeber eingeleitete selbständige Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt, dauert die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung fort.

IBRRS 2000, 0868

BGH, Urteil vom 13.07.2000 - VII ZR 139/99
Ein Gericht ist nur befugt, einen angebotenen Sachverständigenbeweis nicht zu erheben, wenn es für die Streitfrage über die hinreichende eigene Sachkunde verfügt. Eine Entscheidung aufgrund beanspruchter eigener Sachkunde ist nur dann verfahrensrechtlich zulässig, wenn das Gericht vor der Entscheidung den Parteien Gelegenheit gibt, zu der beanspruchten eigenen Sachkunde Stellung zu nehmen, und wenn das Gericht die eigene Sachkunde im Urteil ausweist.

IBRRS 2000, 0860

BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 57/00
1. Hat der Architekt seine Honorarklage im Vorprozeß auf eine wegen fehlender Schriftform unwirksame Pauschalpreisvereinbarung gestützt und verlangt er im Folgeprozeß das nach der HOAI zulässige Mindesthonorar, handelt es sich um denselben Streitgegenstand.
2. Hat das Gericht im Vorprozeß die Honorarklage abgewiesen, weil die Pauschalpreisvereinbarung unwirksam und der Anspruch auf Honorar nach Mindestsätzen wegen fehlender Darlegung der anrechenbaren Kosten nicht "schlüssig" sei, ergibt die Auslegung der Urteilsgründe regelmäßig, daß die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen worden ist.

IBRRS 2000, 0830

BGH, Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 53/99
Die beklagte Partei ist beschwert, wenn sie die endgültige Klageabweisung erstrebt, die Klage jedoch mangels Fälligkeit der Forderung nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen wird.*)
1. Dem Auftraggeber kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen, wenn von vornherein feststeht, daß der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und die Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, daß eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist.*)
2. Die nach der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages zum Zwecke der Abrechnung erbrachter Leistungen erforderliche nachträgliche Aufgliederung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise muß in der Regel die Gesamtleistung erfassen. Etwas anderes kann gelten, wenn im Zeitpunkt der Kündigung nur noch geringfügige Leistungen nicht erbracht sind.*)
IBRRS 2000, 0812

BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 370/98
Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:
1. Sind Art. 43 und Art. 48 EG dahin auszulegen, daß es im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften steht, wenn die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedsstaates wirksam gegründet worden ist, nach dem Recht des Staates beurteilt werden, in den die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz verlegt hat, und wenn sich aus dessen Recht ergibt, daß sie vertraglich begründete Ansprüche dort nicht mehr gerichtlich geltend machen kann?*)
2. Sollte der Gerichtshof diese Frage bejahen:
Gebietet es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und Art. 48 EG), die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaates zu beurteilen?"*)

IBRRS 2000, 0799

BGH, Urteil vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
Ist in einem Vertrag über die Übernahme einer Steuerberaterpraxis vereinbart, bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner solle zunächst ein Schlichtungsversuch vor der zuständigen Steuerberaterkammer gemacht werden, so ist eine vor Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 = WM 1984, 178 = NJW 1984, 669). Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Durchführung des vom Kläger eingeleiteten Schlichtungsverfahrens daran gescheitert ist, daß sich der Beklagte geweigert hat, seinen Anteil an den Gebühren der Steuerberaterkammer zu bezahlen; in diesem Falle steht der Berufung auf die Schlichtungsvereinbarung der Gegeneinwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (Fortführung von BGHZ 102, 199).*)

IBRRS 2000, 0792

BGH, Urteil vom 04.11.1999 - VII ZB 19/99
1. Das mit einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens befaßte Gericht ist verpflichtet, dem Antrag entweder stattzugeben oder ihn zurückzuweisen, wenn der Beweisantrag unzulässig ist, oder wenn es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung für das selbständige Beweisverfahren fehlt.*)
2. Der Antragsteller bestimmt in eigener Verantwortung durch seinen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens den Gegenstand der Beweisaufnahme und die Beweismittel.*)
3. Das Gericht ist an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden, es darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen.*)

IBRRS 2000, 0749

BGH, Urteil vom 15.07.1999 - IX ZR 239/98
Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit.*)

IBRRS 2000, 0711

BGH, Urteil vom 25.02.1999 - VII ZR 408/97
Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen Auftragnehmer
Die Regelvermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB gilt auch für internationale Bauverträge. Die Baustelle ist für sich genommen kein hinreichender Umstand, der abweichend von der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB begründen könnte.*)

IBRRS 2000, 0707

BGH, Urteil vom 14.01.1999 - VII ZR 19/98
Hinreichende Anhaltspunkte für die stillschweigende Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts in einem grenzüberschreitenden Bauvertrag liegen im Regelfall dann vor, wenn die Vertragsparteien die VOB/B, die VOL sowie die deutschen DIN-Vorschriften vereinbart und die besonderen Vereinbarungen des Vertrages an der VOB/B und den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Werkvertragsrechts orientiert haben.*)
a) Mit dem hinreichenden Vortrag der Mängelerscheinungen (Symptome), verbunden mit der Forderung nach einem Kostenvorschuß, behauptet der Auftraggeber mittelbar, daß die Mängel vorliegen und daß er beabsichtigt, die Mängel zu beseitigen.*)
b) Der Umstand, daß der Auftraggeber prozessual vorrangig Minderung verlangt und hilfsweise mit einem Kostenvorschuß aufrechnet, rechtfertigt nicht die Annahme, der Auftraggeber wolle die Mängel nicht mehr beseitigen lassen.*)
IBRRS 2000, 0678

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von Abschlags- auf Schlußforderungen
1. a) Abschlagsforderungen verjähren selbständig.
b) Verjährte Abschlagsforderungen können von dem Architekten als Rechnungsposten in die Schlußrechnung eingestellt und geltend gemacht werden.
2. Eine Abschlagsforderung wird erst fällig, wenn dem Auftraggeber eine prüffähige Abschlagsrechnung zugegangen ist.
3. a) Abschlagsforderung und Schlußforderung sind unterschiedliche Streitgegenstände.
b) Die Umstellung einer Klage auf Abschlagsforderung in eine Klage auf Schlußforderung ist eine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO.
IBRRS 2000, 0675

BGH, Urteil vom 24.09.1998 - III ZR 133/97
Inhaltskontrolle einer Gerichtsstandklausel
Eine Gerichtstandklausel in AGB, die einer Partei ein Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsweges (Schiedsgerichtsbarkeit oder ordentliche Gerichtsbarkeit) und innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen mehreren Gerichten einräumt, benachteiligt die andere Vertragspartei unangemessen. Denn der Vertragspartner, dem der Weg zum Schiedsgericht verschlossen ist, weiß bei Anrufung des staatlichen Gerichts nicht, ob der Verwender als Beklagter von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wird. Damit läuft er Gefahr, daß seine beim zuständigen staatlichen Gericht erhobene Klage im nachhinein dadurch unzulässig wird, daß der Verwender die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit erhebt. Dieses mit Kosten- und Zeitverlust verbundene Risiko ist für den Vertragspartner nicht zumutbar.

IBRRS 2000, 0651

BGH, Urteil vom 19.03.1998 - VII ZR 172/97
Hat ein Gewerbetreibender ein besonderes Geschäftslokal in X und wird auf seinen Antrag dorthin adressierte Post an eine Anschrift in Y nachgesandt, so begründet dies nicht den Rechtsschein, er unterhalte in Y ein weiteres besonderes Geschäftslokal, in dem eine Ersatzzustellung an einen Gewerbegehilfen bewirkt werden kann.

IBRRS 2000, 0640

BGH, Urteil vom 02.10.1997 - III ZR 2/96
Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes, insbesondere bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils, eine mit dem Hauptvertrag verbundene Schiedsvereinbarung formfrei auf den Erwerber übergeht.

IBRRS 2000, 0634

BGH, Urteil vom 05.02.1998 - VII ZR 279/96
Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses
Gerät der Prozeß dadurch, daß er nicht betrieben wird, in Stillstand, so endet die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der letzten Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts. § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt eine wirksame Prozeßhandlung voraus. Die Verfügung gemäß § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, wird ebenso wie die Verfügung, mit welcher der Widerspruch bekannt gegeben (§ 695 Satz 1 ZPO) und der weitere Gerichtskostenvorschuß angefordert wird (§ 65 Abs. 1 Satz 2 GKG) als Prozeßhandlung noch nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam.
IBRRS 2000, 0617

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 65/96
1. Dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen. Dies gilt, zumal im Anwaltsprozeß, insbesondere dann, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang mit der Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht rechnen. In solch einem Fall ergibt sich auch aus der einfachgesetzlichen Regelung des § 139 ZPO keine weitergehende Hinweispflicht.*)
2. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen. Der Sinn der konkret erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewißheit zu vermitteln. Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat.*)

IBRRS 2000, 0609

BGH, Urteil vom 02.10.1997 - VII ZR 30/97
Zulässigkeit und Rechtsfolgender Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren; Beweiswürdigung in einem Schadensersatzprozeß wegen Baumängeln
1.a) Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig.
b) Sie hat zur Folge, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann.
c) Sie hat ferner entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verjährungsunterbrechende Wirkung.
(im Anschluß an BGHZ 134, 90)
2. Unvollständige Beweiswürdigung in einem Schadensersatzprozeß wegen Baumängeln, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß der geltend gemachte Mangel im Verantwortungsbereich des Bauherrn liegt.

IBRRS 2000, 0592

BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der Kosten eines gescheiterten Schiedsverfahrens
Der Werkunternehmer hat bei Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen. Die Höhe dieser Vergütung ist nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Leistungsverzeichnis vorliegt oder nicht.
Tritt ein Schiedsvertrag außer Kraft, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten des gescheiterten Schiedsverfahrens nicht aus den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung hergeleitet werden. Ob und in welcher Höhe ein derartiger Anspruch besteht, ist abhängig von der Regelung im Schiedsvertrag, der gegebenenfalls ergänzend auszulegen ist.
IBRRS 2000, 0561

BGH, Urteil vom 20.02.1997 - VII ZR 231/95
Voraussetzung eigener Sachkunde des Gerichts
Auch langjährige Tätigkeit in einem Bausenat verschafft dem Gericht nicht ohne weiteres eine hinreichende eigene Sachkunde zur Beurteilung einer Spezialkonstruktion im Brückenbau.

IBRRS 2000, 0560

BGH, Urteil vom 20.02.1997 - VII ZR 227/96
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung
§ 211 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt eine wirksame Prozeßhandlung voraus. Die Verfügung der Geschäftsstelle nach § 697 Abs. 1 ZPO wird als Prozeßhandlung erst mit ihrem Zugang wirksam.

IBRRS 2000, 0537

BGH, Urteil vom 07.11.1996 - IX ZB 15/96
Hat die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer entsprechenden Bewilligung einen Vertrag über die Gewährung einer Hermes-Bürgschaft geschlossen und sich dabei vorbehalten, die Bürgschaftssumme auf die Anzeige des Bürgschaftsfalles hin auszuzahlen, sie aber zurückzufordern, falls der ausländische Schuldner die Leistung des Bürgschaftsnehmers nicht abnimmt oder gegen die Forderung des Bürgschaftsnehmers Einwände erhebt, ist für die auf diesen Vorbehalt gestützte Rückforderung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.

IBRRS 2000, 0527

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96
Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen
Nimmt ein Grundstückseigentümer die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, mit der Behauptung, durchgeführte Baumaßnahmen an dem unter seinem Grundstück verlaufenden Eisenbahntunnel hätten bewirkt, daß es nunmehr durch den Bahnbetrieb zu erheblichen Erschütterungen und Lärmbelästigungen komme, so handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehört.

IBRRS 2000, 0526

BGH, Urteil vom 05.12.1996 - VII ZR 108/95
Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren
a) Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig.
b) Sie hat zur Folge, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann.
c) Sie hat ferner entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verjährungsunterbrechende Wirkung.

IBRRS 2000, 0519

BGH, Urteil vom 20.01.1994 - III ZR 143/92
a Haben die Parteien eines Schiedsvertrages mit der Auswahl einer bestimmten Organisation, bei der das schiedsrichterliche Verfahren durchgeführt werden soll - sog. institutionelles Schiedsgericht hier: Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der ehemaligen DDR -, bereits gewichtige Vorentscheidungen für die Besetzung des Spruchkörpers getroffen, indem sie der Organisation einen erheblichen Einfluß auf dessen Zusammensetzung eingeräumt haben etwa: Listenzwang, Ersatzbestellung der Schiedsrichter und des Vorsitzenden durch den von der Organisation berufenen Präsidenten des Schiedsgerichts, so führt die Auflösung dieser Institution in entsprechender Anwendung des § 1033 Nr. 1 ZPO zu einem Wegfall der Schiedsabrede.
b) Durch die Schiedsabrede wird der Institution, bei der das Schiedsgericht gebildet werden soll, eine Rechtsstellung, die sie unabhängig von dem Willen der Vertragspartner auf eine andere Organisation übertragen könnte, nicht eingeräumt.

IBRRS 2000, 0464

BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 278/94
Zur Verpflichtung des Gerichts, bei Unvollständigkeit des vorliegenden Sachverständigengutachtens ein weiteres Gutachten von Amts wegen einzuholen.

IBRRS 2000, 0429

BGH, Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 184/94
1. Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, läßt sich die Höhe der Teilvergütung nach einer Kündigung nur nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen im Anschluß an Senatsurteil vom 9. März 1995 - VII ZR 23/93 zur Veröffentlichung bestimmt.*)
2. Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevortrags in einem solchen Fall.*)

IBRRS 2000, 0427

BGH, Urteil vom 11.05.1995 - VII ZR 116/94
Zur Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem Prozeßvergleich.

IBRRS 2000, 0400

BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 196/93
1. Angaben zum baulichen Zustand eines Hausgrundstücks, die nicht als Beschaffenheitsmerkmal oder zugesicherte Eigenschaft § 459 BGB Inhalt des Kaufvertrags geworden sind, sind bei der Prüfung, ob sie ein vorsätzliches vorvertragliches Verschulden des Verkäufers begründen, entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln §§ 133, 157 BGB auszulegen geschäftsähnliche Handlungen.*)
2. Die Nichtbeachtung des für eine Willenserklärung wesentlichen Auslegungsstoffs prüft das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe; zu ihm zählen unstreitige, im Berufungsurteil festgestellte und streitige Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.*)

IBRRS 2000, 0304

BGH, Urteil vom 25.03.1993 - VII ZR 280/91
Der Tatrichter muß bei etwaigen Widersprüchen und Diskrepanzen zwischen mehreren Gutachten von Amts wegen versuchen aufzuklären, von welchen Grundlagen und von welchen Wertungen die Sachverständigen ausgehen. Nur wenn die Widersprüche sich auf diese Weise nicht aufklären lassen, ist er befugt, die widerstreitenden Gutachten im Rahmen einer Beweiswürdigung zu werten.

IBRRS 2000, 0232

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Wiederholte Unterbrechung der Verjährung im Mahnverfahren
Erneute Unterbrechung einer durch Mahnbescheid erstmals unterbrochenen, sodann aufgrund Verfahrensstillstands wieder begonnenen Verjährung durch eine Prozeßhandlung, die das - bis zur Abgabe an das Prozeßgericht - weiterlaufende Mahnverfahren weiterbetreibt.

IBRRS 2000, 0197

BGH, Urteil vom 14.11.1991 - I ZR 236/89
Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer
1. Der Frachtführer, der wegen eines ihm drohenden Schadensersatzanspruchs des Absenders seinen Unterfrachtführer - hier aufrechnungsweise - im Wege der Drittschadensliquidation in Regreß nimmt, kann dem Absender in dem Rechtsstreit mit dem Unterfrachtführer den Streit verkünden, da er insoweit "den Anspruch eines Dritten besorgt" (§ 72 Abs. 1 ZPO).
2. Das Unterbleiben eines schriftlichen Vorbehalts im Sinne des Art. 30 Abs. 3 CMR führt zum Rechtsverlust; es ist im Prozeß von Amts wegen zu berücksichtigen. Art. 29 CMR ist im Falle des Art. 30 Abs. 3 CMR unanwendbar."

IBRRS 2000, 0158

BGH, Urteil vom 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Wird der Zugang zum Gericht über ein Telefaxgerät eröffnet, müssen die Justizbehörden auch nach Dienstschluß für dessen Funktionsfähigkeit sorgen.*)

IBRRS 2000, 0152

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 245/90
Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.*)

IBRRS 2000, 0151

BGH, Urteil vom 11.07.1991 - VII ZR 315/90
Mögliche Ersatzpflicht des Schädigers für Kosten eines Vorprozesses, den der Geschädigte - auf ein Gutachten hin - gegen einen
falschen
Beklagten geführt hat hier: Vorprozeß des durch Planungsfehler geschädigten Bauherrn.

IBRRS 2000, 0068

BGH, Urteil vom 12.07.1990 - VII ZR 92/89
Auch wenn ein im Beweissicherungsverfahren zwischen anderen Parteien erstattetes Gutachten nicht gemäß § 493 Abs. 1 ZPO verwertet werden darf, muß das Gericht dem auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens gerichteten Beweisantrag jedenfalls dann stattgeben, wenn dieser Antrag auf eine Vernehmung des Sachverständigen als sachverständigen Zeugen abzielt.

IBRRS 2000, 0059

BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89
Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch
a) Einwendungen, die sich gegen den durch Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst richten, können im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).
b) Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 Satz 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4.7.1962 - V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004).

IBRRS 2000, 0048

BGH, Urteil vom 11.07.1990 - VIII ZR 219/89
Voraussetzungen und Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung
1. Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung.
2. Zur Frage, ob der Käufer, der gegenüber der Kaufpreisklage die Wandelungseinrede erhoben hat, noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
IBRRS 2000, 0047

BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88
War in einem ausländischen Schiedsgerichtsverfahren ein juristischer Berater beteiligt, der in der mündlichen Verhandlung das Wort ergriffen, den Parteien Fragen gestellt, bei den Beratungen des Schiedsgerichts Hinweise zur Rechtslage und zur Beweiswürdigung gegeben und schließlich den Schiedsspruch und seine Begründung schriftlich niedergelegt hat, so führt die Anerkennung des Schiedsspruchs nicht schon wegen dieser Mitwirkung des Beraters zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre.

Online seit 1999
IBRRS 1999, 0966
OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1999 - 19 W 36/99
1. Der Antrag auf Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren ist nur zulässig, wenn er die Bezeichnung der Tatsachen enthält, über die Beweis erhoben werden soll.
2. An die Substantiierung des Beweisthemas sind nicht zu hohe Anforderungen zu stellen. Gleichwohl gilt das Verbot des Ausforschungsbeweises.

IBRRS 1999, 0968

OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999 - 19 W 4/99
Die Auffassung einzelner Kammern des Landgerichts, der Klagevortrag sei unsubstantiiert, weil der Kläger nicht angegeben habe, wer - wann - wo - mit wem - warum usw. etwas getan oder unterlassen habe, ist falsch und war immer falsch, findet in der Rechtsprechung des BGH keine Stütze, ist aber bisher nicht auszurotten.*)

Online seit 1998
IBRRS 1998, 0824
BGH, Urteil vom 06.10.1988 - VII ZR 227/87
Zur Frage, welche Anforderungen an einen Beweissicherungsantrag zu stellen sind, wenn er die Verjährung unterbrechen soll (im Anschluß an Senat, NJW 1987, 381; NJW-RR 1987, 336 = BauR 1987, 207 (208); NJW-RR 1987, 798 = BauR 1987, 443 (444)).*)

IBRRS 1998, 0236

BGH, Urteil vom 18.06.1998 - IX ZR 311/95
1. Die gesetzliche Verpflichtung des Beauftragten zur Erteilung von Auskünften besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich die erforderlichen Informationen selbst auf zumutbare Weise verschaffen könnte.*)
2. Bei Pfändung eines Anspruchs auf Abtretung einer Forderung und seiner Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger die Abtretung nicht an sich selbst, sondern nur an den Schuldner verlangen. Mit der Abtretung, an der der Schuldner nicht mitzuwirken braucht und zu der es keiner Bestellung eines Sequesters entsprechend den §§ 847 ff ZPO bedarf, erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an der Forderung.*)
3. Der Tatrichter darf bei seiner Überzeugungsbildung keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen. Er muß bei komplexen Sachverhalten die wesentlichen Grundlagen für das von ihm gefundene Beweisergebnis mit Bezug zu den konkreten Fallumständen nachvollziehbar darlegen; rein formelhafte Wendungen genügen nicht.BGH, Urt. v. 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95 - OLG Schleswig LG Kiel*)

IBRRS 1998, 0005

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1998 - 21 U 115/97
Die mündliche Befragung eines Sachverständigen durch das Gericht oder eine Partei kann durch die Einholung einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme ersetzt werden, wenn die antragstellende Partei nicht widerspricht und die schriftliche Ergänzung geeignet ist, die Ergänzungsfragen umfassend zu beantworten.

IBRRS 1998, 0043

BGH, Urteil vom 08.01.1998 - VII ZR 64/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

Online seit 1997
IBRRS 1997, 0755
OLG München, Beschluss vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines bebauten Grundstücks richtet sich nach dessen Verkehrswert, auch wenn die Auflassung wegen eines verhältnismäßig geringen offenen Kaufpreisrests verweigert wird, dem die Kläger Gegenrechte (z.?B. aus Vertragsstrafe) entgegensetzen.*)

IBRRS 1997, 0004

BGH, Urteil vom 13.05.1997 - VI ZR 181/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

Online seit 1996
IBRRS 1996, 0415
BGH, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95
1. Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags.*)
2. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel des Grundstücks zu erkennen, so handelt er dennoch arglistig, wenn er sich bewußt nicht hierum kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte. (Leitsätze der Redaktion)*)
