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Sachgebiet: Prozessuales

15968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 0306
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten ist kein Rechtsmittel!

OLG München, Beschluss vom 08.11.2018 - 27 U 2805/18 Bau

1. Ein Sachverständigengutachten, das den Vortrag aus der ersten Instanz nicht durch weiteren Tatsachenvortrag zusätzlich konkretisiert oder erläutert, sondern mit dem eine weitere Meinung zur Gesamtthematik vorgebracht wird, stellt neues Vorbringen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO dar.

2. Der unterliegenden Partei steht es frei, auch nach Urteilserlass weitere kostenauslösende privatgutachterliche Meinungen einzuholen. Daraus erwächst jedoch nicht das Recht, den Prozess im Berufungsverfahren mit weiteren Privatgutachten fortzuführen.

3. Hat eine Partei ausreichend Gelegenheit, sich mit den Gerichtsgutachten in 1. Instanz auseinanderzusetzen, mögliche Einwendungen zu prüfen und gegebenenfalls Ergänzungsfragen zu formulieren und den Sachverständigen mündlich anzuhören, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör fern.

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IBRRS 2021, 0305
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten ist kein Rechtsmittel!

OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - 27 U 2805/18 Bau

1. Ein Sachverständigengutachten, das den Vortrag aus der ersten Instanz nicht durch weiteren Tatsachenvortrag zusätzlich konkretisiert oder erläutert, sondern mit dem eine weitere Meinung zur Gesamtthematik vorgebracht wird, stellt neues Vorbringen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO dar.

2. Der unterliegenden Partei steht es frei, auch nach Urteilserlass weitere kostenauslösende privatgutachterliche Meinungen einzuholen. Daraus erwächst jedoch nicht das Recht, den Prozess im Berufungsverfahren mit weiteren Privatgutachten fortzuführen.

3. Hat eine Partei ausreichend Gelegenheit, sich mit den Gerichtsgutachten in 1. Instanz auseinanderzusetzen, mögliche Einwendungen zu prüfen und gegebenenfalls Ergänzungsfragen zu formulieren und den Sachverständigen mündlich anzuhören, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör fern.

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IBRRS 2021, 0374
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründungsfrist gewahrt nach Faxversand in zwei Teilen

BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - XI ZB 25/19

Wird ein frist­wah­ren­der Schrift­satz in­ner­halb we­ni­ger Mi­nu­ten in zwei Tei­len ge­faxt, kann eine kor­rek­te Zu­ord­nung durch das Ge­richt er­war­tet wer­den. In die­sem engen Zeit­fens­ter und bei op­ti­scher Über­ein­stim­mung der Hälf­ten ist dies auch für eine Ge­schäfts­stel­le eines grö­ße­ren Ge­richts mög­lich.

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IBRRS 2021, 0346
ProzessualesProzessuales
Wer Kläger ist, kann sich auch aus den Anlagen ergeben!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2020 - 1 U 102/19

Die Auslegung einer Klageschrift anhand ihres Inhalts und der zur Begründung des Anspruchs beigefügten Anlagen kann ergeben, dass anstelle der im Rubrum genannten, tatsächlich existierenden Person, eine andere Person Kläger des Verfahrens ist.*)

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IBRRS 2021, 0188
ProzessualesProzessuales
Eigenbedarf strittig: Kosten sind nach Klagerücknahme gegeneinander aufzuheben

LG Berlin, Beschluss vom 17.11.2020 - 67 T 106/20

1. Erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten nach billigem Ermessen grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn das Gericht ohne die Erledigung hätte Beweis erheben müssen.

2. Im Rahmen der gem. § 91a ZPO zu treffenden Kostengrundentscheidung ist zwar in engen Grenzen eine Antizipation des Ergebnisses noch durchzuführender Beweiserhebungen zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der beweisbelasteten Partei der Beweis gelungen oder misslungen wäre.

3. Dies ist aber bei einer strittigen Eigenbedarfskündigung zu verneinen, selbst wenn die Zeugen im Lager des Vermieters stehen.

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IBRRS 2021, 0325
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bauaufsichtsverfügung bei Zwangsverwaltung: Eigentümer ist nicht klagebefugt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 LA 16/20

Dem Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks fehlt für eine Klage, die sich gegen eine an den Zwangsverwalter gerichtete, die ordnungsgemäße Bauunterhaltung fordernde bauaufsichtliche Verfügung wendet, die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 148 Abs. 2 ZVG).*)

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IBRRS 2021, 0326
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umweltverband kann Baugenehmigungen anfechten!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 ME 68/20

Baugenehmigungen, die auf der Grundlage von § 30 BauGB i.V.m. einem (kommunalen) Bebauungsplan ergehen, können von einem Umweltverband gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG angegriffen werden (a. A. VGH Bayern, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198, NuR 2019, 483 = IBRRS 2018, 4279).*)

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IBRRS 2021, 0323
ProzessualesProzessuales
WhatsApp-Chat muss nicht wörtlich protokolliert werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2020 - 4 W 893/20

Wird eine von einer Partei in der mündlichen Verhandlung vorgelegt Audio-Datei (hier: WhatsApp-Chat) angehört, ist deren wörtliche Wiedergabe im Protokoll nicht geboten.*)

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IBRRS 2021, 0313
ProzessualesProzessuales
Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.01.2021 - 14 O 145/20

1. Wird im Kostenfestsetzungsverfahren einer sofortigen Beschwerde vollständig abgeholfen, hat der Abhilfebeschluss eine Kostenentscheidung zu enthalten.*)

2. Ein Absehen von einer Kostenentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn der gerichtliche Fehler des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht ausschließlich in der Sphäre des Gerichts liegt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.08.1999 - 1 WF 143/9).*)

3. § 92 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., § 93 ZPO sind nicht analog anzuwenden, wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss allein aufgrund eines gerichtlichen Irrtums fehlerhaft ist.*)

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IBRRS 2021, 0285
ProzessualesProzessuales
Eidesstattlicher Versicherung wird nicht geglaubt: Gericht muss Zeugenantritt ermöglichen!

BGH, Beschluss vom 25.11.2020 - XII ZB 200/20

Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618 = IBRRS 2020, 0308).*)

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IBRRS 2021, 0087
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils zu bestimmen?

KG, Urteil vom 15.11.2017 - 21 U 108/16

1. Ein Urteil ist nur insoweit der Rechtskraft fähig, als darin über den durch die Klage erhobenen Anspruch entschieden ist.

2. Auch wenn die Reichweite der Bindungswirkung eines (Feststellungs-)Urteils in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen ist, sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich dort aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der betroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen.

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IBRRS 2021, 0257
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Klage erhoben: Kostenbeschluss nur vorläufig!

OLG München, Beschluss vom 11.01.2021 - 11 W 1558/20

Ein Kostenbeschluss im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 494a Abs. 2 ZPO - der ergeht, wenn der Antragsteller einer Anordnung zur Klageerhebung nach Abs. 1 dieser Vorschrift nicht nachgekommen ist - hat nur vorläufigen Charakter und steht unter der auflösenden Bedingung, dass in dem nach der Fristsetzung anhängig gemachten Hauptsacheprozess eine abweichende Kostengrundentscheidung ergeht.

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IBRRS 2021, 0233
ProzessualesProzessuales
Hauptsache erledigt: Reduzierung der Gerichtskosten?

LG Kiel, Beschluss vom 16.11.2020 - 6 O 245/19

Schließen die Parteien einen Vergleich und bitten um eine gerichtliche Kostenentscheidung unter Verzicht auf Rechtsmittel und Begründung, ist der Ermäßigungstatbestand für die Gerichtskosten anwendbar.

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IBRRS 2020, 3116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag des Streithelfers gegen den Sachverständigen

LG Zwickau, Beschluss vom 27.04.2020 - 7 OH 15/16

1. Der Streithelfer kann den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht ablehnen, wenn er sich dadurch in Widerspruch zum Prozessverhalten der Hauptpartei setzt. Dies ist bereits anzunehmen, wenn die Hauptpartei einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt.

2. Allein Widersprüchlichkeit und fachliche Unzulänglichkeiten des Gutachtens begründen den Befangenheitsantrag nicht.

3. Der Befangenheitsantrag ist innerhalb der gerichtlich gesetzten Frist zur Stellungnahme auf das Gutachten zu stellen.

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IBRRS 2021, 0263
ProzessualesProzessuales
Tatsachenvortrag ignoriert: Rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 10.11.2020 - VIII ZR 18/20

1. Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Prozessbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ist ein Verstoß gegen die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen gegeben.

2. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war.

3. Eine Partei kann eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat.

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IBRRS 2021, 0204
ProzessualesProzessuales
Ehepaar prinzipiell einig: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Wohnungsüberlassung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2020 - 12 UF 131/20

Einem Antrag auf Überlassung der Ehewohnung gem. § 1568a BGB fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich die Eheleute zwar prinzipiell über die künftige Nutzung der Ehewohnung einig sind, der Antragsgegner jedoch nicht an der Entlassung aus dem Mietverhältnis gem. § 1568a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB mitwirkt, denn Ziel des Antrags ist eine endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung.

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IBRRS 2021, 0229
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündeter tritt Gegner bei: Was passiert?

BGH, Urteil vom 19.11.2020 - I ZR 110/19

1. Bei einem Beitritt des Streitverkündeten auf Seiten des Prozessgegners des Streitverkünders tritt die Interventionswirkung gem. § 74 Abs. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 68 ZPO in gleicher Weise ein wie bei einem unterlassenen Beitritt.*)

2. Die Interventionswirkung des § 68 ZPO ergreift den im Vorprozess geltend gemachten Anspruch und wirkt auch im Folgeprozess, in dem dieser Anspruch aus abgetretenem Recht geltend gemacht wird.*)

3. Die Interventionswirkung tritt im Folgeprozess zwar nicht ein, soweit der dem Rechtsstreit im Vorprozess nicht beigetretene Streitverkündete im Falle seines Beitritts nach § 67 ZPO gehindert gewesen wäre, auf den Verlauf des Vorprozesses Einfluss zu nehmen. Tritt der Streitverkündete dem Rechtsstreit im Vorprozess jedoch nicht auf Seiten des Streitverkünders, sondern auf Seiten von dessen Prozessgegners bei, kommen ihm die sich aus § 67 ZPO ergebenden Beschränkungen der Interventionswirkung nicht zugute.*)

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IBRRS 2021, 0218
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein Restitutionsgrund gem. § 580 Nr. 8 ZPO vor?

BGH, Beschluss vom 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 4/20

Zum Vorliegen eines Restitutionsgrundes gem. § 580 Nr. 8 ZPO.*)

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IBRRS 2021, 0206
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtsfax defekt: Muss ein IT-Laie das beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.*)




IBRRS 2021, 0168
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gelder der Insolvenzmasse gehören nicht auf Treuhandkonto!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2020 - 3 U 383/20

1. Schließt ein zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt mit einem seiner Sozietät angehörenden anderen Berufsträger einen Vertrag, wonach dieser zum Zwecke der Geschäftsfortführung während der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Treuhandkonto eröffnet (sog. Dritt-Treuhänder-Modell), ist dieser Vertrag jedenfalls dann nicht wegen Insolvenzzweckwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig, wenn der Vertrag zeitlich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (07.02.2019 - IX ZR 47/18, IBRRS 2019, 1004) geschlossen wurde.*)

2. Zahlt ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter Gelder, die zur Insolvenzmasse gehören, auf ein solches Treuhandkonto ein, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen dessen Pflichten vor (BGH, Urteil vom 07.02.2019 - IX ZR 47/18 Rn.31, IBRRS 2019, 1004). Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sowie der Schutz der Gläubiger vor Benachteiligung sind in der Insolvenzordnung selbst ausreichend geregelt (§§ 60, 92 InsO bzw. §§ 129 ff. InsO), so dass es einer Nichtigkeit auch nicht aus Gründen des Gläubigerschutzes bedarf.*)

3. Bei den Regelungen in §§ 149, 80 Abs. 1 InsO handelt es sich auch nicht um Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB. Denn durch sie wird nicht die grundsätzlich bestehende Zuständigkeit des Insolvenzverwalters suspendiert, selbständig im pflichtgemäßen Ermessen über die Hinterlegung und Anlage von Geld und Wertsachen zu entscheiden. Vielmehr werden dessen Befugnisse erst dann beschränkt, wenn eine der in § 149 InsO genannten Stellen tatsächlich von ihrer Befugnis Gebrauch macht und eine entsprechende Anordnung trifft.*)

4. Die Beweiskraft des Tatbestandes eines Urteils gem. § 314 ZPO bezieht sich bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur auf Parteivorbringen, das Gegenstand einer früheren mündlichen Verhandlung gewesen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05, IBRRS 2008, 1361).*)

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IBRRS 2021, 0166
ProzessualesProzessuales
Gerichtlicher Vergleich beendet Zuständigkeit des Berichterstatters!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2020 - 11 S 1005/19

Die Zuständigkeit des Berichterstatters gem. § 87a Abs. 1 und 3 VwGO endet jedenfalls dann, wenn der Rechtsstreit unmittelbar dadurch erledigt worden ist, dass die Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich nach § 106 Satz 2 VwGO geschlossen haben, der ihnen nach vorheriger Beratung durch den Senat als Kollegialorgan unterbreitet worden war.*)

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IBRRS 2021, 0165
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.2020 - 10 S 3479/20

Der Streitwert für die Klage eines drittbetroffenen Privaten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nach den Nummern 19.2 und 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 regelmäßig mit 15.000 Euro angemessen erfasst, auch dann, wenn die angegriffene Genehmigung mehrere Windenergieanlagen umfasst (wie z. B. Senatsbeschluss vom 08.01.2019 - 10 S 2037/17 - NVwZ-RR 2019, 664; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 12 OA 69/20).*)

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IBRRS 2021, 0149
ProzessualesProzessuales
Amtshaftungsanspruch steht fest: Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht zulässig?

BGH, Urteil vom 17.12.2020 - III ZR 45/19

Ist bereits rechtskräftig festgestellt worden, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung uneingeschränkt zusteht, kann eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nur noch aufgrund von Tatsachen angenommen werden, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage entstanden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 14.06.1988 - VI ZR 279/87, NJW 1989, 105 = IBRRS 1988, 0145).*)

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IBRRS 2021, 0118
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Ablehnungsantrag: Was ist Beschwerdegegenstand?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.12.2020 - 4 M 129/20

1. Ein Beteiligter, dessen Aufhebungs- oder Änderungsbegehren gem. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO von dem Gericht der Hauptsache abgelehnt worden ist, kann seine Beschwerde lediglich darauf stützen, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vorliegen. Die Ablehnung der Änderung oder Aufhebung von Amts wegen gem. § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ist dagegen nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.*)

2. Eine Änderung oder Aufhebung von Amts wegen nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO durch das Beschwerdegericht scheidet aus, wenn das Beschwerdegericht nicht das Gericht der Hauptsache ist.*)

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IBRRS 2021, 0140
ProzessualesProzessuales
Keine Klageänderung in der Revision!

BGH, Urteil vom 14.12.2020 - VI ZR 573/20

Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig.*)

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IBRRS 2021, 0117
ProzessualesProzessuales
Vereinsmitgliedschaft macht Richter nicht befangen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 KN 155/20

Die einfache Mitgliedschaft eines Richters in einer großen Naturschutzvereinigung begründet in einem Verfahren, in dem diese beteiligt ist, nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

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IBRRS 2021, 0125
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter soll Verfahrenskosten tragen: Förmliche Zustellung der Klage mit entsprechendem Hinweis erforderlich

LG Dortmund, Beschluss vom 30.11.2020 - 1 T 75/20

1. Wenn dem Verwalter die Kosten eines Rechtsstreits - an dem er grundsätzlich mangels Parteistellung als Dritter nicht beteiligt ist - auferlegt werden sollen, muss zur Begründung einer verfahrensrechtlichen Rechtsstellung die Klage ihm mit diesem ausdrücklich zu erteilenden Hinweis auch förmlich zugestellt werden.

2. Selbst wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung den anwesenden Verwalter dazu angehört hätte, dass das Gericht in Betracht zöge, die Kosten des Rechtsstreits dem Verwalter aufzuerlegen, und der Verwalter dazu eine Erklärung abgegeben hätte, genügt dies nicht, um die förmlichen Voraussetzungen zur Begründung einer verfahrensrechtlichen Rechtsstellung herbeizuführen.

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IBRRS 2021, 0122
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Besorgnis des Zeugenverlusts nur bei "hohem Alter"!

KG, Beschluss vom 21.12.2020 - 9 W 1070/20

1. Mangels Zustimmung des Beklagten setzt die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 1 ZPO voraus, dass zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. Die Besorgnis des Zeugenbeweisverlustes kann im Einzelfall im Hinblick auf das hohe Alter eines potentiellen Zeugen als alleinige Zulässigkeitsvoraussetzung – also ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie das Vorliegen von Erkrankungen – ausreichen.*)

2. Als „hohes Alter“ in diesem Sinne kommt indes nur ein fortgeschrittenes Lebensalter in Betracht. Von einem solchen ist auszugehen, wenn der potentielle Zeuge die durchschnittliche Lebenserwartung bezogen auf die Lebenserwartung im Zeitpunkt seines 65. Geburtstags deutlich überschritten hat (vgl. hierzu auch Ahrens in: Wieczorek/Schütze, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rn. 32).*)

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IBRRS 2021, 0085
ProzessualesProzessuales
Verfahren ruht wegen Parallelrechtsstreit: Wann ist eine einseitige Wiederaufnahme möglich?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2020 - 8 U 116/17

1. Hat das Gericht die Dauer des Ruhens des Verfahrens auf Antrag der Parteien von einer Zeitspanne oder dem Eintritt eines Ereignisses abhängig gemacht, ist eine vorzeitige Aufnahme nur mit Zustimmung der gegnerischen Partei oder beim Vorliegen eines wichtigen Grundes für die vorzeitige Wiederaufnahme zulässig.

2. Als ein wichtiger Grund für die einseitige Wiederaufnahme des Verfahrens kommt eine Veränderung der Umstände in Betracht, die die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nicht mehr zweckmäßig erscheinen lässt. Solche Gründe können etwa das endgültige Scheitern von Vergleichsverhandlungen der Parteien oder die nachträglich entstandene Dringlichkeit baldiger Entscheidung sein.

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IBRRS 2021, 0080
ProzessualesProzessuales
Klageerweiterung löst keine Pflicht zum Schlichtungsversuch aus!

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2020 - 10 S 39/20

1. Um die Zivilgerichte zu entlasten, kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung einer Klage erst zulässig ist, nachdem ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchgeführt wurde.

2. Dieses Ziel einer außergerichtlichen Einigung lässt sich nicht mehr erreichen, wenn eine Streitigkeit bereits bei Gericht anhängig geworden ist. Das Gerichtsverfahren ist deshalb dann wie jedes andere Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften durchzuführen.

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IBRRS 2021, 0079
ProzessualesProzessuales
Ohne Zutun des Gerichts kann kein gerichtlicher Vergleich vorliegen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.12.2020 - 9 W 18/20

Die Anwendung von § 31 Abs. 4 GKG setzt das Vorliegen eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags voraus; die Feststellung in einem von den Parteien ohne Zutun des Gerichts ausgehandelten Vergleich, dass die vereinbarte Kostenquote der bei einem Urteil zu erwartenden Kostenquote entspricht, genügt nicht.*)

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IBRRS 2021, 0077
ProzessualesProzessuales
Abwicklung eines Vorkaufsrechts unterliegt dem Zivilrecht!

VG Freiburg, Beschluss vom 17.12.2020 - 10 K 2946/20

Die Frage, welchen Kaufpreis der Vorkaufsberechtigte zu zahlen hat, wenn sich die Ausübung des Vorkaufsrechts bzgl. eines Gewässerrandstreifens nur auf eine Grundstücksteilfläche beschränkt (§ 29 Abs. 6 Satz 2 WEG), unterliegt dem Zivilrecht.*)

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IBRRS 2021, 0061
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nach freiwilligem Auszug entfällt Beschwer des Anspruchs auf Räumung und Herausgabe

BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

1. Zieht der Mieter während des Rechtsstreits freiwillig aus, erlischt der Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung. Damit ist zugleich die Beschwer des Mieters durch die Verurteilung zur Räumung und Herausgabe entfallen.

2. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt eine Beschwer des Rechtsmittelklägers voraus, die nicht allein in der Kostenlast besteht. Ist die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits und ist noch ein Teil der Hauptsache im Streit, erhöhen die anteiligen Prozesskosten den Wert der Beschwer nicht.

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IBRRS 2021, 0015
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts?

BayObLG, Beschluss vom 16.12.2020 - 101 AR 113/20

1. Eine Gerichtsstandsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO erfordert schlüssigen Tatsachenvortrag des Antragstellers dazu, dass die Antragsgegner in dem beabsichtigten Rechtsstreit insgesamt als Streitgenossen in Anspruch genommen werden.*)

2. Liegt diese Voraussetzung lediglich für einen Teil der (beabsichtigten) Streitgegenstände vor, so kann eine Zuständigkeitsbestimmung nur für diesen Teil in Betracht kommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die in Betracht kommenden Streitgegenstände aus dem Antrag - gegebenenfalls unter Heranziehung des dazu vorgelegten Klageentwurfs - unzweideutig ergeben.*)

3. Fehlt es daran, so ist es nicht Aufgabe des angerufenen Gerichts, die für eine Zuständigkeitsbestimmung erforderliche Antragsabgrenzung selbst zu formulieren.*)

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IBRRS 2021, 0064
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt darf nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen!

BGH, Beschluss vom 25.11.2020 - XII ZB 256/20

1. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Das gilt auch bei einer von einem Familiensenat eines Oberlandesgerichts erteilten Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Fehler in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24.01.2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699 = IBRRS 2018, 0933 = IMRRS 2018, 0327).*)

2. Zur Ausgangskontrolle bei Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax.*)

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IBRRS 2021, 0016
ProzessualesProzessuales
Gutachterkosten sollen Schadenshöhe nicht übersteigen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.12.2020 - 13 U 4537/19

Von der Erholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe wird vor allem dann regelmäßig gem. § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO abzusehen sein, wenn die Kosten der Begutachtung dasjenige deutlich übersteigen, was nach einer richterlichen Schätzung absehbar an Unsicherheit verbleibt. Eine rein richterliche Schätzung verbietet sich nur dort, wo es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, auf die eine Schätzung gestützt werden kann.

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IBRRS 2021, 0037
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Symptomrechtsprechung rechtfertigt keinen Vortrag ins Blaue hinein!

OLG München, Beschluss vom 28.03.2019 - 27 U 213/19 Bau

Die Symptomrechtsprechung (BGH, IBR 1992, 224) entbindet den Kläger nicht davon, konkret und substantiiert hinsichtlich der behaupteten Mängel vorzutragen. Insbesondere kann mit der Symptomrechtsprechung nicht ein Vortrag ins Blaue hinein gerechtfertigt werden.

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IBRRS 2021, 0036
ProzessualesProzessuales
Symptomrechtsprechung rechtfertigt keinen Vortrag ins Blaue hinein!

OLG München, Beschluss vom 21.02.2019 - 27 U 213/19 Bau

Die Symptomrechtsprechung (BGH, IBR 1992, 224) entbindet den Kläger nicht davon, konkret und substantiiert hinsichtlich der behaupteten Mängel vorzutragen. Insbesondere kann mit der Symptomrechtsprechung nicht ein Vortrag ins Blaue hinein gerechtfertigt werden.

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IBRRS 2021, 0043
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ProzessualesProzessuales
Klage auf Betriebskostennachzahlung: Muss Vermieter Betriebskostenabrechnung vorlegen?

AG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2020 - 35 C 1982/20

1. Zur schlüssigen Darlegung der berechtigten Miethöhe im Rahmen einer Saldoklage.*)

2. Bei einer Klage auf Nachzahlung von Betriebskosten ist die Vorlage der Betriebskostenabrechnung zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs regelmäßig erst dann erforderlich, wenn der Mieter formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung bestreitet.*)

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IBRRS 2021, 0024
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kein Stillstand der Rechtspflege durch Corona-Pandemie!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2020 - 13 UF 128/20

1. Eine Fristverlängerung setzt ein bis zum Ablauf der zu verlängernden Frist vorliegendes vollständiges Fristverlängerungsgesuch voraus.*)

2. Einem erstmaligen, ohne jegliche Begründung gestellten Fristverlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht immanent, dass der Verfahrensbevollmächtigte wegen Arbeitsüberlastung auf eine Fristverlängerung angewiesen ist, so dass auf eine antragsgemäße Entscheidung nicht vertraut werden kann.*)

3. Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles im Zumutbare zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesucht gar nicht erst notwendig wird. Wird die beantragte Fristverlängerung mit der Einwilligung des Gegners begründet, hat der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers sicherzustellen, dass die Genehmigung der Gegenseite bis zum Ablauf der zu verlängernden Frist dem Gericht entweder vorliegt oder kommuniziert wurde.*)

4. Die Corona-Pandemie hat nicht zu einem Zustand nahe des Stillstands der Rechtspflege geführt, bei dem Verzögerungen des Rechtsstreits infolge von Fristverlängerungen auszuschließen sind.*)

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IBRRS 2021, 0002
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ProzessualesProzessuales
Nicht durchsuchbares elektronisches Dokument geht wirksam zu!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2020 - 3 U 1442/20

1. Die Vorschrift des § 130a Abs. 2 ZPO und die sie konkretisierende Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) sollen insbesondere gewährleisten, dass eingereichte elektronische Dokumente für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sind. Vor dem Hintergrund dieses Zwecks ist auch die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die ERVV zu bestimmen.*)

2. Nach diese Maßgabe führen Verstöße gegen die Regelungen der ERVV dann nicht zur - nach § 130a Abs. 6 ZPO heilbaren - Formunwirksamkeit eines gem. § 130a Abs. 3 ZPO eingereichten elektronischen Dokuments, wenn die verletzte Rechtsnorm lediglich einen bestimmten Bearbeitungskomfort sicherstellen soll, ihre Verletzung aber nicht der Lesbarkeit und Bearbeitbarkeit des elektronischen Dokuments als solches entgegensteht.*)

3. Soweit § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV bestimmt, dass elektronische Dokumente in durchsuchbarer Form zu übermitteln sind, handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit des Eingangs führt (entgegen BAG, Beschluss vom 12.03.2020 - 6 AZM 1/20, NZA 2020, 607, 608 Rn. 7 und BAG, Urteil vom 03.06.2020 - 3 AZR 730/19, NJW-Spezial 2020, 660).*)

4. Das vom Vollziehungsbeamten i.S.d. § 285 Abs. 1 AO gem. § 291 AO gefertigte Protokoll über eine Vollstreckungshandlung ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 ZPO, die den vollen Beweis des darin beurkundeten Vorgangs erbringt.*)




IBRRS 2021, 0009
ProzessualesProzessuales
Über mehrfach eingelegte Berufung ist einheitlich zu entscheiden!

BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - V ZB 151/19

1. Macht die Partei von einem Rechtsmittel (hier: Berufung) mehrmals Gebrauch, bevor über dasselbe in anderer Form schon früher eingelegte Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist, hat das Berufungsgericht über das Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel bei unterschiedlichen Gerichten eingelegt worden ist; das einheitliche Rechtsmittel darf nur dann als unzulässig verworfen werden, wenn keine der Einlegungen zulässig ist.*)

2. Erlangt das Rechtsmittelgericht Kenntnis von einer weiteren Rechtsmitteleinlegung in derselben Sache bei einem anderen Gericht, müssen infolgedessen die zeitgleich anhängigen Rechtsmittelverfahren koordiniert werden, indem die angerufenen Gerichte zunächst ihre Zuständigkeit prüfen. Hält sich eines der Gerichte für unzuständig, hat es die Sache an das andere abzugeben. Sieht sich das Gericht, an das abgegeben wird, als zuständig an, hat es in der Sache über das einheitliche Rechtsmittel zu entscheiden. Im Falle eines (positiven oder negativen) Kompetenzkonflikts muss eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 ZPO herbeigeführt werden.*)

3. Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.*)

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3799
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ProzessualesProzessuales
Freundschaft zwischen Prozesspartei und Ehegatten macht Richter befangen!

BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - V ZB 59/20

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn zwischen dem Ehegatten des abgelehnten Richters und einer Prozesspartei eine enge bzw. langjährige Freundschaft besteht.*)

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IBRRS 2020, 3786
ProzessualesProzessuales
Wann und wie ist eine Verzögerungsrüge zu erheben?

BGH, Urteil vom 26.11.2020 - III ZR 61/20

1. § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG stellt keine besonderen Anforderungen an die Form oder den Mindestinhalt einer Verzögerungsrüge, sondern verlangt lediglich, dass die "Dauer des Verfahrens gerügt" wird. Daraus folgt, dass auch eine nicht ausdrücklich als "Verzögerungsrüge" bezeichnete Äußerung eines Verfahrensbeteiligten im Wege der Auslegung als Verzögerungsrüge anzusehen ist, wenn sich ihr nur entnehmen lässt, dass der Beteiligte die Dauer des Verfahrens beanstandet oder in sonstiger Weise zum Ausdruck bringt, mit der Verfahrensdauer nicht einverstanden zu sein.*)

2. Ein Anlass zur Besorgnis im Sinne des § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG ist gegeben, wenn ein Betroffener erstmals Anhaltspunkte dafür hat, dass das Ausgangsverfahren keinen angemessen zügigen Fortgang nimmt. Auf ein rein subjektives Empfinden des Verfahrensbeteiligten kommt es hierbei nicht an. Vielmehr müssen objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtungsweise geeignet sind, zu einer unangemessenen Verfahrensdauer zu führen, ohne dass ein allzu strenger Maßstab angelegt werden darf (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21.05.2014 - III ZR 355/13, NJW 2014, 2443 = IBRRS 2014, 3732).*)

3. Wird die Verzögerungsrüge nach dem in § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG normierten Zeitpunkt erhoben, ist dies für die Entstehung des Entschädigungsanspruchs grundsätzlich unschädlich, wenn sie bis zum Abschluss der jeweiligen Instanz, in der die Verzögerung eingetreten ist, eingelegt worden ist und kein rechtsmissbräuchliches "Dulden und Liquidieren" vorliegt (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, NJW 2014, 1967 = IBRRS 2014, 3535; Abgrenzung zu BFHE 253, 205).*)

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IBRRS 2020, 3107
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ProzessualesProzessuales
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren

VG Schleswig, Urteil vom 27.05.2020 - 4 B 2/20

1. Zahlungsschwierigkeiten allein oder die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme sind kein Stundungsgrund.

2. Nicht gehört werden kann die Antragstellerin mit dem Einwand, sie hafte für die Abwassergebühren nur im Außenverhältnis. Eine im Verfahren auf Stundung zu berücksichtigende erhebliche Härte folgt nicht aus dem Einwand nicht Gebührenschuldner zu sein.

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IBRRS 2020, 3765
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Berufung unzulässig?

BGH, Beschluss vom 24.11.2020 - VI ZB 57/20

Zur teilweisen (Un-)Zulässigkeit einer Berufung.*)

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IBRRS 2020, 3414
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WohnraummieteWohnraummiete
Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die Mietwohnung?

BGH, Beschluss vom 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

1. Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken oder der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte.

2. Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung der Revisionszulassung ist eine Selbstständigkeit des von der Zulassungsbeschränkung erfassten Teils des Streitstoffs in dem Sinne, dass dieser in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Streitstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann.

3. Ein Anspruch auf Ersatz der im Zuge der Anmietung entstandenen Maklerkosten kann nach § 284 BGB bestehen, da es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die der Mieter im Hinblick auf den abgeschlossenen Mietvertrag gemacht hat und die durch dessen (frühe) Beendigung - möglicherweise - nutzlos geworden sind. Jedoch können diese nach § 284 BGB nur ersetzt werden, wenn sie "ihren Zweck nicht erreicht" haben, sie mithin "vergeblich" waren.

4. Dies ist zu verneinen, wenn die (Mindest-)Mietdauer von vier Jahren im Zeitpunkt der Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vermieters bereits abgelaufen ist.

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IBRRS 2020, 3724
ProzessualesProzessuales
Wie ist ein Sachverständigengutachten in der Berufung anzugreifen?

OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2019 - 17 U 84/17

1. Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der tatsächlichen Feststellungen liegen vor, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall einer Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellen wird.

2. Dies gilt auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind.

3. Zweifel an der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten selbst oder aus der Person des Sachverständigen ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Gutachter erkennbar nicht sachkundig ist, wenn sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Beweisfrage gibt.

4. Ein bloßes Negieren der Beurteilung des Sachverständigen stellt keinen wirksamen Angriff auf die Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen dar.

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IBRRS 2020, 3723
ProzessualesProzessuales
Wie ist ein Sachverständigengutachten in der Berufung anzugreifen?

OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.2019 - 17 U 84/17

1. Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der tatsächlichen Feststellungen liegen vor, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall einer Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellen wird.

2. Dies gilt auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind.

3. Zweifel an der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten selbst oder aus der Person des Sachverständigen ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Gutachter erkennbar nicht sachkundig ist, wenn sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Beweisfrage gibt.

4. Ein bloßes Negieren der Beurteilung des Sachverständigen stellt keinen wirksamen Angriff auf die Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen dar.

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IBRRS 2020, 2136
ProzessualesProzessuales
Vorlage von Anlagen ersetzt keinen Sachvortrag!

OLG München, Beschluss vom 23.09.2019 - 27 U 1099/19 Bau

1. Ein erforderlicher Sachvortrag kann nicht durch die bloße Vorlage von Anlagen ersetzt werden.

2. Substanziiertes Bestreiten ist erst dann möglich und nötig, soweit substanziierter Sachvortrag vorliegt.

3. Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei Hinweisen an die Beklagtenpartei auch Hinweise an die Klagepartei erfolgen müssen.

4. Eine Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht erfordert konkrete Angaben dazu, was genau bei rechtzeitigem Hinweis zu den Problempunkten vorgetragen worden wäre.

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