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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 2170
ProzessualesProzessuales
Beigeladener ohne aktive Verfahrensteilnahme: Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.04.2020 - 1 ME 99/19

1. Zwar ist für die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten nach § 162 Abs. 3 VwGO nicht Voraussetzung, dass der (notwendig) Beigeladene sich nach § 154 Abs. 3 VwGO selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hat. Allein aus der Rechtsstellung nach § 65 Abs. 2 VwGO folgt jedoch noch nicht, dass die Belastung des unterlegenen Verfahrensbeteiligten mit den außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen als billig anzusehen ist (Änderung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Zur entwicklungsbedingten Änderung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit bei der Umnutzung eines im Außenbereich gelegenen Stallgebäudes zur Wohnung für Feriengäste.*)

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IBRRS 2020, 2165
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zinsanpassungsklausel der Stadt- und Kreissparkasse ungültig

OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19

1. Die Feststellung des Bestehens eines Anspruchs dem Grunde nach ist ein zulässiges Feststellungsziel einer Musterfeststellungsklage. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 606 Abs. 1 S. 1 ZPO, der nicht erst das Bestehen von Ansprüchen, sondern bereits das "Bestehen oder Nichtbestehen von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen" als der Feststellung zugänglich behandelt. Damit kann auch die rechtliche Würdigung typischer Tatsachenkonstellationen und damit auch eine Rechtsfrage, Gegenstand der Feststellung sein. (Rn. 35) (Rn. 36)

2. Auch Tatsachen und rechtliche Voraussetzungen für das Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen können Gegenstand der Musterfeststellungsklage sein. Dazu gehören auch rechtsvernichtende Einwendungen wie Verjährung und Verwirkung. Ob deren tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen vorliegen, ist für die klagenden Verbraucher von der gleichen Bedeutung wie das Bestehen des Anspruchs. Es kommt nicht darauf an, ob der Einwand der Verjährung bereits erhoben worden ist. (Rn. 44)

3. Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst". Mit der Klausel "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst wird dem Kreditinstitut ein einseitiges Bestimmungsrecht über die Höhe des vereinbarten variablen Zinssatzes eingeräumt. Dies ist bei in den Vertrag mit einem Verbraucher einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig, die dahingehende Vereinbarung ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. (Rn. 53)

4. Bei einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel ist im Rechtsstreit eine Bestimmung des Zinssatzes durch das Gericht vorzunehmen. Diese Bestimmung ist daran zu orientieren, welche Regelungen die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Zinsanpassungsklausel nach dem Vertragszweck in angemessener Abwägung der beiderseitigen Interessen als redliche Vertragspartner nach Treu und Glauben getroffen hätten. (Rn. 60)

5. Die Verjährung des Anspruchs auf Sparzinsen beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Zinsleistung zu bewirken war. Das ist erst der Zeitpunkt, zu dem die Berechnungsparameter feststehen und zu dem die Zinsen vertragsgerecht zu leisten waren. (Rn. 88 - 94)

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IBRRS 2020, 2107
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nichts Neues: Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 121/19

1. § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an Senatsurteile vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19, Rz. 20 ff., IMRRS 2020, 0853 = WM 2020, 991; vom 06.05.2020 - VIII ZR 120/19, unter II 1, IMRRS 2020, 0854; vom 27.05.2020 - VIII ZR 128/19, IMRRS 2020, 0938, und VIII ZR 129/19, IMRRS 2020, 0852, jeweils unter II 1 und zur Veröffentlichung bestimmt).*)

2. Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) - mit der Zusage einer Freistellung des Mieters von jeglichem Kostenrisiko - im Wege der Abtretung verfolgt (im Anschluss an Senatsurteile IMR 2020, 78; vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19, Rz. 30 ff., a.a.O.; vom 06.05.2020 - VIII ZR 120/19, unter II 2, a.a.O.; vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19, unter II 3, IMRRS 2020, 0676, sowie VIII ZR 31/19, unter II 1, IMRRS 2020, 0855, VIII ZR 128/19 und VIII ZR 129/19, unter II 2, jeweils a.a.O.).*)

3. Eine Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG folgt (auch) nicht aus dem Umstand, dass der Inkassodienstleister im Rahmen der von ihm für den Mieter gemäß § 556d Abs. 2 BGB erfolgten Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB) den Vermieter nicht nur zur Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, sondern zusätzlich dazu auffordert, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen. Diese Aufforderung ist nicht als eine - einem registrierten Inkassodienstleister nicht gestattete - Maßnahme der Anspruchsabwehr anzusehen; es handelt sich bei ihr nicht um eine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters, sondern um eine in engem Zusammenhang mit der von dem Inkassodienstleister zulässigerweise erhobenen Rüge und dem von ihm geltend gemachten Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete stehende Maßnahme, die letztlich dazu dient, für die Zukunft die Geltendmachung weitergehender Rückzahlungsansprüche des Mieters entbehrlich zu machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, Rz. 162, a.a.O.; Anschluss an Senatsurteile vom 27.05.2020 - VIII ZR 31/19, unter II 1 b, a.a.O., VIII ZR 128/19 und VIII ZR 129/19, unter II 2 b jeweils a.a.O.).*)

4. Eine zum Ausschluss einer Abtretung führende Inhaltsänderung ist nicht nur bei höchstpersönlichen oder unselbständigen akzessorischen Ansprüchen, sondern auch dann anzunehmen, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar ist, das Interesse des Schuldners an der Beibehaltung einer bestimmten Gläubigerposition aber besonders schutzwürdig ist. Eine solche Schutzwürdigkeit besteht je-doch nicht bei einer bereicherungsrechtlichen Rückforderung zu viel gezahlter Miete nach § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB (im Anschluss an Senatsurteile vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19, Rz. 77f., a.a.O., vom 06.05.2020 - VIII ZR 120/19, unter II 3 a, a.a.O., sowie vom 27.05.2020 - VIII ZR 31/19, unter II 2, a.a.O., VIII ZR 128/19 und VIII ZR 129/19, unter II 3, jeweils a.a.O.).*)

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IBRRS 2020, 2223
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zu hohe Substanziierungsanforderungen begründen Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 07.07.2020 - VI ZR 212/19

Da die Handhabung der Substanziierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (hier: Überspannung der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen).*)

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IBRRS 2020, 2197
ProzessualesProzessuales
Streitwert für bauliches Anpassungsverlangen: Erforderlicher Kostenaufwand maßgeblich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 OA 83/20

1. Der Streitwert für ein Anpassungsverlangen nach § 85 Abs. 2 NBauO bemisst sich nach dem für die Umsetzung der Anordnungen erforderlichen Kostenaufwand.*)

2. § 107 ZPO ist im Verwaltungsgerichtsverfahren nach § 173 Satz 1 VwGO entsprechend anwendbar (wie BayVGH, Beschluss vom 09.04.2002 - 26 C 98.259).*)

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IBRRS 2020, 2196
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Nutzungsverbot: Jahresnutz- oder Mietwert!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2020 - 1 OA 20/20

1. Als Streitwert für ein Nutzungsverbot ist regelmäßig der Jahresnutz- oder Mietwert anzusetzen. Dies gilt auch bei der Untersagung des Betriebs eines Wettbüros.*)

2. Zur Bezifferung des Jahresnutz- oder Mietwerts ist regelmäßig die Jahresnettomiete heranzuziehen. Fehlt es an mietvertraglichen Regelungen oder werden diese nicht offenbart, kann auf selbst recherchierte Vergleichsmieten abgestellt werden.*)

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IBRRS 2020, 2195
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag für Warenlieferung: Verbundene Verträge mit gemeinsamen Erfüllungsort!

OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 3/20

1. Ist die örtliche Zuständigkeit gem. § 29 Abs. 1 ZPO für eine negative Feststellungsklage begründet, mit der die Feststellung begehrt wird, dass aus einem Darlehensverhältnis keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr geschuldet werden, ist das Gericht auch für die Leistungsanträge zuständig, die auf Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses sowie eines gem. § 358 Abs. 3 BGB hiermit verbundenen Vertrags zielen.*)

2. Befindet sich die Kaufsache vertragsgemäß am Wohnsitz des Käufers, liegt der gemeinsame Erfüllungsort im Anwendungsbereich des § 358 Abs. 3 BGB für die negative Feststellungsklage und die Leistungsklage am Wohnsitz des Käufers.*)

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IBRRS 2020, 2192
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Zustellung oder formlose Mitteilung?

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 AR 54/20

Enthält ein Schriftstück mehrere Anträge und richtet sich der Zustellungswille des Gerichts nur auf einen Teil davon, so entfaltet die Zustellung des gesamten Schriftstücks nur hinsichtlich dieser Anträge Wirkungen. Hinsichtlich der anderen, nicht vom Zustellungswillen erfassten Anträge liegt lediglich eine formlose Mitteilung vor.*)

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IBRRS 2020, 2188
ProzessualesProzessuales
Berufung teilweise zurückgenommen: Was passiert mit Anschlussberufung?

BGH, Urteil vom 07.07.2020 - XI ZR 320/18

Zur Maßgeblichkeit von § 524 Abs. 4 ZPO bei teilweiser Rücknahme des klägerischen Berufungsantrags und Verwerfung im Übrigen, wenn in erster Instanz die Klage abgewiesen und deshalb nicht über die Hilfswiderklage der beklagten Partei entschieden worden ist und in zweiter Instanz nach Berufungseinlegung durch die Klägerseite die beklagte Partei ihren Widerklageantrag nicht mehr vom Erfolg der Klage abhängig macht.*)

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IBRRS 2020, 2163
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Finanzierung einer baulichen Maßnahme: Rechtsmittelbeschwer = eigener Anteil der Kosten

BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - V ZR 2/20

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers daran, eine bestimmte Art der Finanzierung einer baulichen Maßnahme zu verhindern, bemisst sich nach seinem Anteil an den aufzubringenden Kosten.*)

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IBRRS 2020, 0839
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer zu spät zahlt, zahlt drauf!

AG Hannover, Urteil vom 24.02.2020 - 532 C 11182/19

Unpünktliche Zahlungen führen zum Verzug und lassen (weitere) anwaltliche Kosten entstehen.

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IBRRS 2020, 2156
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung gilt auch für bereits erhobene Widerklage

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 AR 66/20

1. Die Erhebung einer Widerklage bei dem für die Hauptklage örtlich unzuständigen Gericht steht einer Gerichtsstandsbestimmung (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) für die Klage nicht entgegen.*)

2. Mit Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Klage wird dieses unter den Voraussetzungen des § 33 ZPO auch für die bereits erhobene Widerklage zuständig.*)

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IBRRS 2020, 1951
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verjährungsfalle Mahnbescheid: Schadensersatzansprüche müssen einzeln bezeichnet werden

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2020 - 5 U 540/19

1. Ansprüche des Vermieters, die auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Mietobjekts, auf die Erfüllung einer vom Mieter übernommenen Instandhaltungspflicht bzw. auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung gerichtet sind, fallen in den gegenständlichen Anwendungsbereich von § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB.

2. Werden mit einem Mahnbescheid mehrere prozessuale Einzelansprüche unter Zusammenfassung in einer Summe geltend gemacht, müssen die jeweiligen Einzelforderungen nach Individualisierungsmerkmalen und Betrag bestimmt sein, um den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs zu genügen. Macht der Anspruchsteller demgegenüber eine einheitliche Schadensersatzforderung geltend, die sich lediglich aus mehreren unselbstständigen Rechnungsposten zusammensetzt, so bedarf es einer Aufschlüsselung der einzelnen Rechnungsposten im Mahnantrag nicht, solange der Schadensersatzanspruch selbst hinreichend individualisiert ist.

3. Verfolgt der Anspruchsteller Ersatzansprüche wegen verschiedener Mängel, so liegen in aller Regel mehrere Einzelansprüche vor, so dass, um dem Erfordernis der Individualisierung zu genügen, die einzelnen Mängel, aus denen die Ansprüche resultieren, im Mahnantrag zu bezeichnen sind.

4. Sollen unterschiedliche Mängel beseitigt, ein Serverschrank sowie eine Küchenzeile entfernt werden, handelt es sich um Einzelansprüche.

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IBRRS 2020, 2087
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz aus Planervertrag: KfH oder Baukammer zuständig?

OLG München, Beschluss vom 29.01.2020 - 34 AR 70/20

Zur Abgrenzung der Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und der Kammer für Bau-und Architektensachen. Bestimmung einer nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Spezialkammer.*)

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IBRRS 2020, 2090
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Zwischenentscheidung

VGH Hessen, Beschluss vom 12.02.2020 - 9 B 3008/19

Da das Rechtsschutzinteresse eines Antragstellers bis zur Entscheidung im Eilverfahren schon dadurch vereitelt werden kann, dass der Vorhabenträger von einer sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch vorbereitende Arbeiten Gebrauch macht, wirkt sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf Zwischenverfügung regelmäßig auf den Inhalt des Verfahrens aus. Aus diesen Gründen steht § 146 Abs. 2 VwGO der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die eine Zwischenverfügung ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entgegen.*)

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IBRRS 2020, 2068
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hinweis auf Verjährung macht Richter befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2020 - 1 W 20/20

Weist der Einzelrichter auf die Möglichkeit der Verjährung hin, ohne dass die Erhebung dieser Einrede im Vorbringen der Beklagten auch nur angedeutet wurde, rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit.

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IBRRS 2020, 2074
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftverkehr konkretisiert Angaben im Mahnbescheid!

BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 111/19

1. Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung, wenn der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen unterschieden und abgegrenzt werden kann.

2. Der geltend gemachte Anspruch muss Grundlage eines Vollstreckungstitels sein können und dem Schuldner die Beurteilung ermöglichen, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht.

3. Kann der auf Auftraggeberseite zuständige Sachbearbeiter aufgrund des vor Zustellung des Mahnbescheids geführten Schriftverkehrs und den Angaben im Mahnbescheid die geltend gemachte Forderung einem Bauvorhaben zuzuordnen, reicht dies für die Hemmung der Verjährung aus.

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IBRRS 2020, 2043
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nebenintervention nicht rechtskräftig unzulässig: Streithelfer kann Berufung einlegen!

BGH, Urteil vom 26.06.2020 - V ZR 106/19

1. Der Streithelfer kann für die Hauptpartei ungeachtet der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO wirksam Berufung einlegen, solange die Nebenintervention nicht rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist.*)

2. Die von einem Streithelfer bis zur (rechtskräftigen) Zurückweisung seines Beitritts (§ 71 Abs. 1 ZPO) wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen (hier: Einlegung und Begründung einer Berufung) behalten auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 1/11, WM 2013, 1220 Rn. 19 = IBRRS 2013, 2401 = IMRRS 2013, 1335).*)

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IBRRS 2020, 2023
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Falsche Faxnummer eingetippt: Keine Wiedereinsetzung!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2020 - L 11 R 3926/19

Das Eintippen einer falschen, aber tatsächlich vergebenen Faxnummer rechtfertigt bei einer Berufungseinlegung kurz vor Ablauf der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. In einem solchen Fall kann sich der Prozessbevollmächtigte nicht auf den "OK"-Vermerk des Sendeprotokolls berufen.*)

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IBRRS 2020, 2026
ProzessualesProzessuales
Auslegung und Umfang eines abstrakt formulierten Unterlassungstitels

KG, Beschluss vom 29.01.2019 - 5 W 167/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2020, 2000
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mindermeinungen gehören in Aufsätze, nicht in Urteile!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2020 - 16a W 3/20

1. Stellt ein Richter eine von ihm vertretene Mindermeinung als die nach deutschem Recht allein existierende dar, obwohl ihm die überwiegend vertretene Gegenansicht bekannt ist, stellt er die Rechtslage wissentlich falsch als unumstritten und einhellig dar. Hierdurch verletzt er das Gebot der Sachlichkeit und Fairness. Dies begründet aus Sicht einer vernünftigen Partei einen Umstand i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.*)

2. Eine Spruchkörper übergreifende Verfahrensverbindung ist nach § 147 ZPO gegen den Willen der Parteien nicht möglich, wenn es hierfür keine Grundlage im Geschäftsverteilungsplan gibt. Setzt sich ein Richter hierüber wissentlich hinweg, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

3. Beabsichtigt ein Einzelrichter ein Verfahren dem EuGH vorzulegen, so bringt er hierdurch zum Ausdruck, dass er von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.v. § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO ausgeht. Dies löst eine Pflicht aus, den Rechtsstreit der Kammer zur Entscheidung vorzulegen, ob der Rechtsstreit übernommen wird. Verstößt der Einzelrichter hiergegen erkennbar bewusst, so begründet dies einen groben Verfahrensfehler, der eine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann.*)

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IBRRS 2020, 1982
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unrichtiger Beweisbeschluss als Befangenheitsgrund?

OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - 9 W 230/20

1. Wird aus einem Beweisbeschluss deutlich, dass der erkennende Richter den übereinstimmenden Vortrag beider Parteien überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat, weil er einen Beweisbeschluss ausschließlich zu unstreitigen Tatsachen erlassen hat, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen.

2. Stellt der Erlass des Beweisbeschlusses und die Versendung der Akten an den Sachverständigen einen offensichtlichen schweren Fehler des Gerichts dar, kommt eine Niederschlagung der hieraus resultierenden Kosten in Betracht.

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IBRRS 2020, 1971
ProzessualesProzessuales
Grundurteil muss auch über gestellten Feststellungsantrag entscheiden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2019 - 22 U 15/18

Ein Grundurteil, das nicht zugleich abschließend auch über einen gestellten Feststellungsantrag entscheidet, stellt ein unzulässiges Teilurteil dar.*)

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IBRRS 2020, 1958
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Kostenentscheidung umfasst auch Nebenintervention!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.07.2020 - 13 W 2128/20

Die Klausel in einem Vergleich, das Gericht solle über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO entscheiden, ist regelmäßig lediglich als Auftrag an das Gericht zu verstehen, anhand dieses Maßstabs eine Kostenregelung zu treffen; die implizite Vorgabe, die Kosten der Nebenintervention dabei auszuschließen, enthält sie nicht.*)

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IBRRS 2020, 1703
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

LG Wuppertal, Beschluss vom 15.04.2020 - 16 T 124/19

1. Die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten sind nur ausnahmsweise Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO.

2. Dies gilt auch für Privatgutachten, die im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens eingeholt werden.

3. Dienen diese lediglich der besseren Beurteilung der eigenen Erfolgsaussichten eines erwarteten gerichtlichen Verfahrens und/oder zur Minimierung anderer Risiken (hier hinsichtlich einer von der Mietwohnung angeblich ausgehenden Gesundheitsgefährdung), liegt eine solche Ausnahme nicht vor.

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IBRRS 2020, 1983
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
GbR als Vermieterin muss klagen, nicht deren Gesellschafter!

LG Regensburg, Urteil vom 07.04.2020 - 62 O 806/19

Ist Vermieterin laut Mietvertrag explizit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so muss auch diese klagen. Deren Gesellschafter haben keine Prozessführungsbefugnis.

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IBRRS 2020, 1924
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Gutachtenergänzung abgelehnt: Keine Beschwerde möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.04.2020 - 11 W 3/20

Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Ergänzung des erstatteten Gutachtens ist (auch) im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (Anschluss an BGH, IBR 2010, 729).

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IBRRS 2020, 1354
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gegenstandswert eines Verfahrens auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2020 - 22 W 1/20

Der Gegenstandswert eines Verfahrens auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist auf einen Wert deutlich unter dem Nennbetrag der Bürgschaft festzusetzen, wenn das Herausgabeverlangen allein oder zumindest ganz überwiegend dem Zweck dient, Bürgschaftskosten durch Vermeidung weiterer Avalgebühren zu reduzieren und die Kreditwürdigkeit für anderweitige Verpflichtungen zu erweitern.

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IBRRS 2020, 1966
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine einstweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite!

BVerfG, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 BvR 1380/20

Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gebietet im Verfahren der einstweiligen Verfügung eine Einbeziehung der Gegenseite. Das gilt auch dann, wenn eine Verfügung wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung ergehen darf.

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IBRRS 2020, 1960
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht zurückgewiesener Vortrag muss in der Berufung nicht vorgebracht werden!

BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - VI ZR 171/19

1. Im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen wird ohne Weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz, eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (vgl. Senatsurteil vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 = IBRRS 2019, 3774 = IMRRS 2020, 0687).*)

2. Bleibt ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt (vgl. Senatsurteil vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 = IBRRS 2019, 3774 = IMRRS 2020, 0687).*)

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IBRRS 2020, 1925
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Geräuschimmissionen als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2019 - 24 W 4/19

Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.*)

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IBRRS 2020, 1938
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen einer Notanwaltsbestellung sind keine "begriffschaotische Pippi-Langstrumpfphantasie"!

BGH, Beschluss vom 16.06.2020 - VIII ZR 300/18

1. Eine Anhörungsrüge ist nur dann zulässig, wenn sie konkrete Ausführungen dazu enthält, aus welchen Gründen sich eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergibt.

2. Auch die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Gehörsverletzung hat die Partei substanziiert darzulegen.

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IBRRS 2020, 1919
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?

LSG Hessen, Beschluss vom 05.05.2020 - L 6 AS 164/20

1. Über in der Prozessordnung nicht vorgesehene oder sonst offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch entscheidet das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters.*)

2. Zu den Voraussetzungen des Selbstentscheidungsrechts über ein Befangenheitsgesuch.*)

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IBRRS 2020, 1576
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftliches Interesse der Parteien nicht bestimmbar: Wie wird Streitwert ermittelt?

LG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2019 - 19 S 8/19

Ist in einer Beschlussersetzungsklage ein wirtschaftliches Interesse nicht feststellbar oder nicht bezifferbar, weil genügende Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts fehlen, ist eine Wertfestsetzung in Anlehnung an § 23 Abs. 3 RVG, § 36 Abs. 3 GNotKG auf 5.000 Euro sachgerecht.

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IBRRS 2020, 1909
ProzessualesProzessuales
Kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Bestellung eines Prozesspflegers!

OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2020 - 8 W 350/20

1. Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 Abs. 1 ZPO kann regelmäßig nicht unter Verweis auf eine mögliche Notgeschäftsführerbestellung analog § 29 BGB abgelehnt werden.*)

2. Zu den Anforderungen an eine Gefahr im Verzug im Sinne des § 57 Abs. 1 ZPO.*)

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IBRRS 2020, 1901
ProzessualesProzessuales
Revision zurückgenommen: Wer trägt die Kosten der Anschlussrevision?

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VII ZR 192/18

Im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision sind die Kosten der gemäß § 554 Abs. 4 ZPO nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision dem Revisionskläger aufzuerlegen (Anschluss an BGH, IBR 2013, 1065 - nur online; Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446 = IBRRS 2012, 2374 = IMRRS 2012, 1736).*)

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IBRRS 2020, 1841
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Verweisungsbeschluss nicht bindend?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2020 - 1 AR 12/20

1. Die Bindungswirkung einer Verweisung nach § 281 Abs. 2 ZPO kann nur ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts, namentlich bei der ungenügenden Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiv willkürlicher Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfallen.

2. Im Interesse einer baldigen Klärung und Vermeidung wechselseitiger (Rück-)Verweisungen ist die Willkürschwelle hoch anzusetzen. Die Verweisung muss offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft sein, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehren.

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IBRRS 2020, 1872
ProzessualesProzessuales
Nur mitgeregelte streitige Ansprüche erhöhen Vergleichswert!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2020 - 17 U 96/20

Wird in einem Vergleich ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits oder einer Partei und einem Dritten mit geregelt, kann dies den Vergleichswert für die von diesem Anspruch Betroffenen nur dann erhöhen, wenn der mitgeregelte Anspruch zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war.

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IBRRS 2020, 1862
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung kann nicht isoliert angefochten werden!

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VII ZB 33/18

Zur Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung.*)

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IBRRS 2020, 1839
ProzessualesProzessuales
Drohender Beweismittelverlust macht Amtsgericht nicht zuständig!

BayObLG, Beschluss vom 10.06.2020 - 1 AR 39/20

1. Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers zum Vorliegen einer Streitgenossenschaft zutreffen. Dies gilt für das selbständige Beweisverfahren erst recht wegen § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO, der für die Zuständigkeit, wenn Klage noch nicht erhoben ist, den Vortrag des Antragstellers für allein maßgebend erklärt.*)

2. Entscheidend für die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 486 Abs. 3 ZPO zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist, ob die verlangte und sofort notwendige Beweiserhebung vor dem an sich zuständigen Hauptsachegericht nicht mehr rechtzeitig durchführbar wäre. Dagegen genügt die Besorgnis, dass der Verlust des Beweismittels drohe, für die Annahme einer Zuständigkeit nach dieser Vorschrift nicht.*)

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IBRRS 2020, 1820
ProzessualesProzessuales
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 13.05.2020 - VII ZB 41/19

Eine nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 = IBRRS 2016, 1801 = IMRRS 2016, 1094; BGH, IBR 2012, 1040 - nur online).*)

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IBRRS 2020, 1783
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer baurechtlichen Nachbarklage im Mehrfamilienhaus?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 ME 144/19

Für baurechtliche Nachbarklagen, in denen die Beeinträchtigung von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses geltend gemacht wird, beträgt der Streitwert grundsätzlich 7.500,00 EUR pro betroffene Wohnung.*)

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IBRRS 2020, 1792
ProzessualesProzessuales
Ärztliche Aufklärungspflicht als Gegenstand eines sBV?

BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - VI ZB 51/19

Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht kommen als Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO in Betracht (Fortführung Senatsbeschlüsse vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13, BGHZ 198, 237; vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302).*)

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IBRRS 2020, 1747
ProzessualesProzessuales
Berufungszulassungsfrist ist fix!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 L 50/20

Bei der Frist des § 124a As. 4 Satz 4 VwGO, wonach innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils die Gründe darzulegen sind, aus denen die Berufung zuzulassen ist, handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die einer Verlängerung durch das Gericht nicht zugänglich ist.*)

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IBRRS 2020, 1750
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitigkeiten über Abnahme des Gemeinschaftseigentums: Gericht am Ort der Belegenheit des Grundstücks zuständig

LG Limburg, Beschluss vom 21.04.2020 - 4 O 267/19

Für eine Klage des Bauträgers auf Abnahme (auch) des gemeinschaftlichen Eigentums gegen den einzelnen Erwerber ist das Gericht am Ort der Belegenheit des Grundstücks örtlich ausschließlich zuständig.

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IBRRS 2020, 1744
ProzessualesProzessuales
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kein Beschluss in der Sache!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.06.2020 - 3 M 89/20

1. Ein trotz übereinstimmender Erledigungserklärungen in der Sache ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts ist von Anfang an wirkungslos.*)

2. Das Verwaltungsgericht bleibt für die deklaratorische Einstellung des (erstinstanzlichen) Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO und die nach § 161 Abs. 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung zuständig.*)

3. Mangels gesetzlicher Grundlage kommt es nicht in Betracht, der Staatskasse die durch eine unrichtige gerichtliche Sachbehandlung entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2020, 1429
ProzessualesProzessuales
Klage im Urkundenverfahren: Vereinbartes Schiedsgutachten ist Anspruchsvoraussetzung!

OLG München, Urteil vom 14.03.2017 - 9 U 2296/16 Bau

1. Die Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren ist als Klageänderungsantrag zu qualifizieren. Die Klageänderung ist nur zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht die Klageänderung für sachdienlich hält.

2. Eine Klageänderung ist nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann.

3. Im Urkundenprozess sind Zahlungsansprüche geltend zu machen. Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen durch Urkunden zu belegen sein. Das bedeutet, dass rechtsbegründende Tatsachen, Eintritt einer mitvereinbarten Bedingung, wie auch die Fälligkeit einer Forderung durch Urkunden zu belegen sind. Nur unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen des Urkundenbeweises nicht.

4. Haben die Parteien für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten über die Anpassung des Kaufpreises wegen Änderungen der Wohnfläche die Einholung eines Schiedsgutachtens vereinbart, ist das Schiedsgutachten Anspruchsvoraussetzung.

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IBRRS 2020, 1702
ProzessualesProzessuales
Rechtsbehelfsbelehrung muss für Laien verständlich sein!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 S 2882/19

Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Streitwertbeschlusses muss nach § 5b GKG für den Empfänger laienhaft verständlich sein; ein bloßer Verweis auf § 68 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 GKG genügt nicht. Ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts eine formrichtige Beschwerde einzulegen.*)

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IBRRS 2020, 1665
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand des Erfüllungsorts auch bei negativer Feststellungsklage!

OLG Celle, Urteil vom 26.02.2020 - 3 U 157/19

1. Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 Abs. 1 ZPO ist auch bei negativen Feststellungsklagen anwendbar, mit denen die Feststellung begehrt wird, dass aus einem Darlehensverhältnis keine Zins- und Tilgungsleistungen aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB mehr geschuldet werden.*)

2. Bei der negativen Feststellungsklage ist für die Bestimmung des Erfüllungsortes im Rahmen des § 29 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Klägers maßgeblich, deren Nichtbestehen er richterlich festgestellt wissen will.*)

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IBRRS 2020, 1671
ProzessualesProzessuales
Separater Briefkasten im Wege der einstweiligen Verfügung: Beschwerdewert unter 600 Euro

LG München II, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 T 812/20 Miet

Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung im Wege des Beschlusses ist nur zulässig, wenn der Streitwert 600,00 Euro übersteigt.

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