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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0790
ProzessualesProzessuales
Wann erhöht Hilfswiderklage den Streitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2020 - 17 W 37/19

Für den Fall der Hilswiderklage kommt eine Erhöhung des Gebührenstreitwertes gem. § 45 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 GKG nur dann in Betracht, wenn eine Entscheidung über diese ergeht oder die Hilfswiderklage Eingang in den Vergleich gefunden hat.*)

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IBRRS 2020, 0789
ProzessualesProzessuales
Streitwerte verbundener Baunachbarstreitigkeiten sind zu addieren!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2020 - 1 OA 7/20

Die Anfechtung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung und das Begehren auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Nachbarn sind Ansprüche von selbständigem Wert, so dass ihre Streitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen sind.*)

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IBRRS 2020, 0786
ProzessualesProzessuales
Keine Schweigepflichtentbindung: Beweiswürdigung zu Lasten der Partei!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2020 - 4 U 1902/19

1. Die Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht steht im gebundenen Ermessen und erfolgt konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Tatsachenfeststellung der ersten Instanz. Diese liegen u.a. dann vor, wenn Diskrepanzen zwischen der protokollierten Aussage eines Zeugen und den Urteilsgründen bestehen.*)

2. Weigert sich eine Partei, einen von der Gegenseite angebotenen Zeugen von dessen Schweigepflicht zu entbinden und fehlen für eine solche Versagung triftige Gründe, ist die Verweigerung im Rahmen der Beweiswürdigung zu ihren Lasten zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2020, 0775
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie ist eine Berufung (richtig) zu begründen?

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19

Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2020, 0773
ProzessualesProzessuales
Ein Teil des Berufungsangriffs liegt unterhalb der Mindestbeschwer von 600,00 €

LG Krefeld, Beschluss vom 13.11.2018 - 2 S 19/18

Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren ist auch zu gewähren, wenn zwar der angekündigte Berufungsantrag oberhalb der Mindestbeschwer von 600,00 € liegt, der Erfolgsaussicht versprechende Teil des Berufungsangriffs aber darunter (entgegen OLG Hamburg FamRZ 1997, 621).*)

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IBRRS 2020, 0764
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eidesstattliche Versicherung kein voller Beweis? Gericht muss auf Alternativen hinweisen!

BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VI ZB 38/17

Wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die anwaltliche und eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten einer Partei keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hat es die Partei darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 = IBRRS 2007, 3240 = IMRRS 2007, 1344; BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 = IBRRS 2007, 3240 = IMRRS 2007, 1344). Allein der Hinweis, dass das Berufungsgericht im Freibeweisverfahren entscheiden will, genügt dafür nicht.*)

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IBRRS 2020, 0749
ProzessualesProzessuales
Beklagter erkennt an: Wie ist über die Kosten zu entscheiden?

BGH, Beschluss vom 16.01.2020 - V ZB 93/18

1. Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war.*)

2. Die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugelassene Ausnahme, wonach die beklagte Partei trotz Verstreichenlassens der Klageerwiderungsfrist noch mit der Wirkung des § 93 ZPO anerkennen kann, wenn die Klage zunächst in unschlüssiger Weise erhoben wurde, setzt voraus, dass der Kläger diesen Mangel durch ergänzten Sachvortrag vor dem Anerkenntnis behoben hat. Sie gilt nicht, wenn die beklagte Partei den geltend gemachten Anspruch bei unverändert gebliebenem Klagevorbringen anerkennt (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999 = IBRRS 2004, 0732 = IMRRS 2004, 0356; Beschluss vom 01.02.2007 IX ZB 248/05, NZI 2007, 283 = IBRRS 2007, 2123 = IMRRS 2007, 0608).*)

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IBRRS 2020, 0698
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Unterbrechung eines anhängigen Anfechtungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2019 - 12 U 56/18

1. Der Gläubigeranfechtungsprozess eines absonderungsberechtigten Gläubigers, der nur aus seinem Sicherungsrecht vorgeht, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht unterbrochen, denn § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG setzt voraus, dass ein Insolvenzgläubiger eine Klage zur Durchsetzung eines Einzelgläubigeranspruchs (gegen einen Dritten) erhoben hatte, dessen Gegenstand vom Insolvenzbeschlag über das Schuldnervermögen erfasst wird.*)

2. Der Anfechtungsgegner kann sich gegen den Anfechtungsanspruch verteidigen, indem er geltend macht, dass die Anfechtungsklage gegen ihn nach § 242 BGB treuwidrig sei. Falls der Gläubiger seinen Hauptanspruch gegen den Schuldner ebenfalls anfechtbar erlangt hat, kann der Anfechtungsgegner sich darauf indessen nur unter den für eine eigene Anfechtungseinrede nach § 9 AnfG geltenden Voraussetzungen berufen, also wenn die §§ 2, 3 ff. AnfG gerade auch zu seinen Gunsten erfüllt sind.*)

3. Haben sich mehrere Gläubiger auf anfechtbare Weise vollstreckbare Schuldtitel verschafft, kann keiner von ihnen eine Anfechtungsklage gegen den anderen erheben. Eine Abwägung der Stärke der beiderseitigen Anfechtungsansprüche findet nicht statt. Maßgeblich für die Befriedigung bleibt vielmehr die Rangfolge, die sich aus der materiellen Rechtslage ergibt. Das gilt auch im Fall der Abtretung.*)

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IBRRS 2020, 0716
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein erhebliches Beweisvorbringen ungeeignet?

BGH, Beschluss vom 21.11.2019 - V ZR 101/19

1. Ein Gericht verletzt das Verfahrensgrundrecht der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ein erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt und dies im Prozessrecht keine Stütze findet.

2. Ein erhebliches Beweisangebot kann außer Acht bleiben, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann.

3. Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten; es muss jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte.

4. Eine Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet kommt nicht in Betracht, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt.

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IBRRS 2020, 0741
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 24.10.2019 - NotSt(Brfg) 1/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2020, 0729
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist erhöht den Streitwert nicht!

LG Lübeck, Beschluss vom 28.02.2020 - 10 T 18/20

1. Der originär zuständige Einzelrichter kann die weitere Beschwerde (§ 66 Abs. 4 Satz 1, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) zulassen, ohne jedenfalls gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zu verstoßen. Ist eine Entscheidungsreife für die Beschwerdeentscheidung eingetreten, besteht für den Einzelrichter ein Übertragungsverbot.*)

2. Ein Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO) erhöht weder den Streitwert noch den Mehrwert eines Vergleichs.*)

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IBRRS 2020, 0712
ProzessualesProzessuales
Denkmalrechtliche Streitigkeit begründet keine prozessuale Notlage!

OVG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2020 - 3 So 12/19

Bei denkmalrechtlichen Streitigkeiten kann nicht generell von einer prozessualen Notlage ausgegangen werden, die die Einholung eines Privatgutachtens erfordert.*)

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IBRRS 2020, 0406
ProzessualesProzessuales
Unzureichend begründeter Befangenheitsantrag ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf.

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IBRRS 2020, 0686
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Feststellungsklage wegen unberechtigter außerordentlicher Kündigung?

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2019 - 7 U 46/17

1. Bei einer Klage auf Feststellung, dass es sich bei einer vom Auftraggeber ausgesprochenen Kündigung eines Ingenieurvertrags nicht um eine berechtigte außerordentliche Kündigung handelt, sind in den Streitwert auch die vom Beklagten geltend gemachten Schadensersatzansprüche einzurechnen.

2. Das wirtschaftliche Interesse des Ingenieurs an einer solchen negativen Feststellungsklage wird weder durch das von ihm für die erbrachten Leistungen geltend gemachte Honorar noch durch die Abwehr eines vom Auftraggeber geltend gemachten Überzahlungsanspruchs zutreffend abgebildet.

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IBRRS 2020, 0684
ProzessualesProzessuales
Zustellungsdatum in elektronisch zurückgesandtem Empfangsbekenntnis falsch?

OVG Saarland, Beschluss vom 21.02.2020 - 2 E 340/19

1. Das elektronisch zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt nach Maßgabe der § 371a Abs. 1, § 416 ZPO als privates elektronisches Dokument ebenso wie ein auf dem Postweg zurückgesandtes Empfangsbekenntnis Beweis sowohl für die Entgegennahme des in ihm bezeichneten Schriftstücks als auch für den Zeitpunkt von dessen Empfang.*)

2. Der Gegenbeweis, dass das in einem elektronisch zurückgesandten Empfangsbekenntnis ausgewiesene Zustellungsdatum unrichtig ist, ist - ebenso wie bei einem auf dem Postweg zurückgesandten Empfangsbekenntnis - möglich. Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird (vgl. bereits OVG Saarland, Beschluss vom 27.09.2019 – 1 D 155/19, NJW 2019, 3664).*)

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IBRRS 2020, 0637
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeitsbestimmung durch BVerwG auch in Eilverfahren!

VG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2020 - A 12 K 7781/19

§ 53 VwGO gilt (auch) in Verfahren nach § 123 VwGO. Von der Anwendung der Vorschrift ist auch nicht "aus Gründen der Prozessökonomie" abzusehen (a. A. etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 02.10.2019 - 8 K 5338/19).*)

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IBRRS 2020, 0643
ProzessualesProzessuales
Unterschiedliche Gerichtsstände vereinbart: Keine Gerichtsstandsbestimmung möglich!

BayObLG, Beschluss vom 12.02.2020 - 1 AR 94/19

1. Zur Auslegung einer Gerichtsstandsklausel "Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ..." in von der Bürgin gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)

2. Die Vereinbarung unterschiedlicher, jeweils ausschließlicher Gerichtsstände mit mehreren Streitgenossen kann nicht durch eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO überwunden werden.*)

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IBRRS 2020, 0588
ProzessualesProzessuales
Verfahren erledigt sich zwischen den Instanzen: Rechtsbehelf möglich?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19

1. Erledigt sich in einem Klageverfahren der Rechtsstreit zwischen den Instanzen, kann der unterlegene Beteiligte grundsätzlich einen Rechtsbehelf gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Ziel einlegen, den Rechtsstreit in zweitinstanzlichen Verfahren für erledigt zu erklären, um so das Urteil für unwirksam erklären zu lassen.*)

2. Erledigt sich ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO zwischen den Instanzen, besteht für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis. Eine Beschwerde mit dem Ziel, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären, kommt nur in Betracht, wenn ausnahmsweise ein schutzwürdiges Interesse an der Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht besteht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09, NVwZ-RR 2010, 416).*)

3. Erledigt sich ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO zwischen den Instanzen, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde des erstinstanzlich unterlegenen Antragsgegners, mit der nicht der Rechtsstreit für erledigt erklärt, sondern beantragt werden soll, festzustellen, dass der mit der einstweiligen Anordnung gesicherte materielle Hauptanspruch des Antragstellers nicht besteht oder die Ablehnung eines darauf gerichteten Antrags des Antragstellers rechtmäßig war.*)

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IBRRS 2020, 0636
ProzessualesProzessuales
Wann verjähren Gebührenforderungen?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 T 10/04

Die Aufrechnung der Staatskasse führt nicht zum Neubeginn der Verjährung für Gebührenforderungen, die durch die Aufrechnung nicht erlöschen.*)

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IBRRS 2020, 0564
ProzessualesProzessuales
Welches Gericht ist für Streit über Nießbrauch nach Aufhebung der WEG zuständig?

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 AR 60/19

1. Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben.

2. Eine Zuständigkeit nach § 43 Nr. 5 WEG ist nicht gegeben, wenn die vormaligen Mitglieder der WEG um ein nach Aufhebung der WEG vereinbarten Nießbrauch streiten.

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IBRRS 2020, 0585
ProzessualesProzessuales
Streitwertbeschwerde kann sich auch nachteilig auswirken!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.02.2020 - 1 OA 18/20

Auf eine Streitwertbeschwerde kann der Streitwert von Amts wegen auch zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden.*)

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IBRRS 2020, 0579
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen will, hat dafür max. ein Jahr Zeit!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2020 - 8 S 2204/19

Um seine Rechte zu wahren, muss ein Nachbar gegen eine ihm nicht bekannt gegebene Baugenehmigung innerhalb eines Jahres, nachdem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, Widerspruch einlegen, und zwar unabhängig davon, ob hinsichtlich der Bauvorlagen die hohen Anforderungen für einen Einwendungsausschluss nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO-BW erfüllt waren.*)

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IBRRS 2020, 0584
ProzessualesProzessuales
In begründete Berufung getrieben: Keine Erhebung von Gerichtskosten!

OLG Celle, Urteil vom 12.02.2020 - 14 U 178/19

Ein schwerer Verfahrensverstoß, der gem. § 21 GKG eine Niederschlagung der Gerichtskosten rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn mehrere Aufforderungen zur Überprüfung einer unrichtigen Rechtsauffassung missachtet werden und eine Partei hierdurch in eine begründete Berufung getrieben wird.*)

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IBRRS 2020, 0561
ProzessualesProzessuales
Wann ist das Berufungsgericht nicht an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden?

OLG München, Beschluss vom 17.08.2018 - 13 U 3560/17 Bau

1. Das Berufungsgericht ist an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung vorgetragen werden.

2. Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche.

3. Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht.

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IBRRS 2020, 0560
ProzessualesProzessuales
Wann ist das Berufungsgericht nicht an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden?

OLG München, Beschluss vom 22.05.2018 - 13 U 3560/17 Bau

1. Das Berufungsgericht ist an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung vorgetragen werden.

2. Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche.

3. Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht.

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IBRRS 2020, 0603
ProzessualesProzessuales
Kläger kann sich Gehör verschaffen: Keine Zulassung der Revision wegen Gehörsverstoßes!

BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

1. Zur Überspannung der Substantiierungsanforderungen an die Darlegung des Vorhandenseins eines Sachmangels wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor (hier: Motorentyp OM 651).*)

2. Eine Zulassung der Revision wegen eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes kommt nicht in Betracht, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts der nunmehr gerügten Gehörsverletzung entgegenzuwirken (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699). Hierbei ist eine anwaltlich vertretene Partei auch gehalten, das Berufungsgericht auf von ihm bislang nicht beachtete höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze hinzuweisen (hier: Voraussetzungen einer Behauptung "ins Blaue hinein" und eines "Ausforschungsbeweises").*)

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IBRRS 2020, 0583
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welche Rechte und Pflichten hat der Verwalter im Prozess?

BGH, Urteil vom 18.10.2019 - V ZR 286/18

1. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters für die in einem Beschlussmängelverfahren beklagten Wohnungseigentümer erstreckt sich auf den Abschluss eines Prozessvergleichs. Hat der Verwalter mit der Prozessvertretung einen Rechtsanwalt beauftragt, kann er diesem eine verbindliche Weisung zum Abschluss eines Prozessvergleichs erteilen.*)

2. Vertritt der Verwalter die Wohnungseigentümer in einem gegen sie gerichteten Beschlussmängelverfahren, können sie ihm im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss Weisungen für die Prozessführung erteilen. Hierzu gehört auch der Abschluss eines Prozessvergleichs. Abweichende Weisungen einzelner Wohnungseigentümer an den Verwalter sind unbeachtlich.*)

3. Von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nicht umfasst ist hingegen ein Beschluss, der es den Wohnungseigentümern untersagt, in dem Prozess für sich selbst aufzutreten und von dem Mehrheitsbeschluss abweichende Prozesshandlungen vorzunehmen.*)

4. Die Vertretungsmacht des Verwalters und die Vollmacht des Rechtsanwalts für einen Wohnungseigentümer enden erst, wenn dieser dem Gericht die Selbstvertretung und die Kündigung des Mandatsverhältnisses in einer § 87 Abs. 1 ZPO genügenden Form mitgeteilt hat.*)

5. Hat der Verwalter einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der in einem Beschlussmängelverfahren beklagten Wohnungseigentümer beauftragt, kann nur er dem Rechtsanwalt Weisungen für die Prozessführung erteilen und das Mandatsverhältnis beenden, solange er zur Vertretung der Wohnungseigentümer befugt ist.*)

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IBRRS 2020, 0582
ProzessualesProzessuales
Sinn des Parteivortrags nicht erfasst: Verstoß gegen rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 165/19

Zu der Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Vortrags einer Partei erfassenden Wahrnehmung durch das Gericht.*)

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IBRRS 2020, 0480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausschließlicher Gerichtsstand für Wohnraummietsachen auch bei Anmietung einer Ferienwohnung?

BayObLG, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 AR 137/19

1. Eine ausschließliche Zuständigkeit nach § 29a ZPO besteht für die Anmietung einer Ferienwohnung nicht.

2. Da umstritten ist, ob ein einheitlicher Erfüllungsort am Beherbergungsort auch dann gegeben ist, wenn - wie hier - der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, ist ein Verweisungsbeschluss an den Wohnort des Gastes nicht willkürlich.

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IBRRS 2020, 0577
ProzessualesProzessuales
Hausanwalt am "dritten Ort": Welche Reisekosten sind erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 04.02.2020 - 11 W 1542/19

1. Eine Partei kann einen Prozessbevollmächtigten am Wohn-/Geschäftsort und am Ort des Prozessgerichts beauftragen. Ausnahmsweise können auch die Kosten eines Anwalts an einem "dritten Ort" erstattungsfähig sein.

2. Liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines "Hausanwalts" an einem dritten Ort vor, führt dies jedoch nicht dazu, dass anwaltliche Reisekosten in voller Höhe erstattungsfähig sind.

3. Reise-Mehrkosten sind nicht zu erstatten, wenn auch am Geschäftssitz der Partei ein gleichwertiger "Hausanwalt" auffindbar ist. Die Höhe der Reisekosten richtet sich dann nach der innerhalb des Gerichtsbezirks maximalen Entfernung eines Orts zum Gerichtsgebäude.

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IBRRS 2020, 0576
ProzessualesProzessuales
Schadensbezifferung (erst) später möglich: Feststellungsklage bleibt zulässig!

OLG München, Urteil vom 14.02.2020 - 10 U 3953/19

Eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage wird auch nach Neuregelung des Verjährungsrechts nicht dadurch unzulässig, dass im Laufe des Rechtsstreits eine Bezifferung und damit der Übergang zu einer Leistungsklage möglich werden.

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IBRRS 2020, 0574
ProzessualesProzessuales
Beweis durch Eingangsstempel kann durch Gegenbeweis entkräftet werden!

BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

1. Der Partei, welche den rechtzeitigen Eingang ihres Rechtsmittels beweisen muss, steht gegen den durch den Eingangsstempel als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO erbrachten Beweis für einen Eingang des Schriftsatzes erst an dem im Stempel angegebenen Tag gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der im Wege des Freibeweises zu führende Gegenbeweis zu, welcher die volle Überzeugung des Gerichts (§ 286 Abs. 1 ZPO) von dem rechtzeitigen Eingang des Schriftsatzes erfordert (im Anschluss an BGH, Urteile vom 30.03.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872 unter II 1a = IBRRS 2000, 1508; vom 02.11.2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 5 = IBRRS 2007, 0158 = IMRRS 2007, 0092; vom 31.05.2017 - VIII ZR 224/16, NJW 2017, 2285 Rn. 18 = IBRRS 2017, 2143; jeweils m.w.N.).*)

2. Zur Pflicht des Rechtsmittelgerichts, insoweit auch Zeugenbeweis - vorliegend durch den die Rechtsmittelschrift in den Nachtbriefkasten einwerfenden Prozessbevollmächtigten der Partei - zu erheben.*)

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IBRRS 2020, 0567
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einwand eines Wohnraummietvertrags macht das Amtsgericht zuständig!

LG Berlin, Beschluss vom 13.02.2020 - 67 O 78/19

1. Erhebt der Vermieter Klage gegen den Mieter, ist für die Beurteilung der ausschließlichen amtsgerichtlichen Zuständigkeit für Wohnraummietsachen gem. § 23 Nr. 2a GVG nicht nur auf den schlüssigen Vortrag des Klägers, sondern auch auf das erhebliche Gegenvorbringen des Beklagten abzustellen.*)

2. Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Wohnraummietsachen hängt nicht von der zufälligen Verteilung der Parteirollen ab. Es reicht aus, dass zwischen den Parteien eine "Streitigkeit" über den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses besteht. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts wird deshalb auch dann begründet, wenn der beklagte Mieter das Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses einwendet, selbst wenn ein solches vom klagenden Vermieter bestritten wird.*)

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IBRRS 2020, 0531
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Irgendwann ist Schluss!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2020 - 4 W 65/20

Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, formelhafte und nicht auf den konkreten Fall angepasste Rechtsschutzgesuche, die offensichtlich querulatorisch motiviert sind, immer wieder erneut zu bescheiden.*)

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IBRRS 2020, 0529
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Mängelbeseitigung: Welche Angaben gehören in den Klageantrag?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2020 - 4 U 70/19

1. Die Klageschrift muss unter anderem einen bestimmten Antrag enthalten. Der Antrag muss den erhobenen Anspruch konkret bezeichnen und dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis abstecken, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lassen, und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen.

2. Verlangt der Kläger Mangelbeseitigung, müssen die Mängel so genau bezeichnet sein, dass eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil möglich ist. Die Beschreibung der Mängel muss aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, was der Besteller vom Unternehmer verlangt. Falls notwendig, ist der Mangel örtlich genau einzugrenzen; auf Skizzen, Lagepläne, Sachverständigengutachten und Fotos kann dabei Bezug genommen werden.

3. Ausreichend ist eine genaue Bezeichnung der Mangelerscheinung; die Mangelursache muss nicht angegeben werden. Dementsprechend kann und darf für die Bestimmtheit einer Leistungsklage, die auf Beseitigung eines Baumangels gerichtet ist, nicht verlangt werden, dass der Besteller die Art und Weise, in der der gerügte Mangel zu beseitigen ist bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen die Mängelbeseitigung herbeizuführen ist, benennt.

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IBRRS 2020, 0516
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ProzessualesProzessuales
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens: Mit oder ohne Sowieso-Kosten?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2019 - 6 OH 20/18

1. Maßgebend für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist der Wert, der sich nach Erhebung des Gutachtens als der "richtige" Hauptsachestreitwert ergibt. Sofern der Sachverständige nicht alle Behauptungen des Antragstellers bestätigt, sind für dessen maßgebendes Interesse die Mängelbeseitigungskosten entscheidend, die sich unter Zugrundelegung seiner Darstellung ergeben hätten.

2. Im selbständigen Beweisverfahren kommt es für die Streitwertfestsetzung auf eine Beschränkung ermittelter "Sowieso"-Kosten nicht an (entgegen OLG Karlsruhe, IBR 2015, 232).

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IBRRS 2020, 0506
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ProzessualesProzessuales
Sind Fehler eines Bebauungsplans von Amts wegen zu ermitteln?

BVerwG, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 BN 16.19

Will ein Tatsachengericht eine Entscheidung ganz oder teilweise auf die Unbeachtlichkeit von Fehlern eines Bebauungsplans nach § 215 Abs. 1 BauGB stützen, muss es bei seiner Amtsermittlung in Rechnung stellen, dass nur die Gemeinde Kenntnis aller erhobenen Rügen hat, während einem Antragsteller die zu seinen Gunsten wirkenden Rügen Dritter unbekannt sein können.*)

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IBRRS 2020, 0423
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ProzessualesProzessuales
Besser längere Fristen beantragen ...

BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - VIII ZA 4/19

Bei einem Fristverlängerungsantrag, der sich bis zu einem bestimmten Datum richtet, ist regelmäßig nicht anzunehmen, dass abweichend vom Wortlaut eine nach den jeweiligen Vorschriften grundsätzlich mögliche weitergehende Fristverlängerung begehrt wird (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.11.1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568 unter II 1 a). *)




IBRRS 2020, 0472
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ProzessualesProzessuales
Keine Anweisung zur Bauteilöffnung erteilt: Kein Rechtsmittel gegeben!

BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZB 96/17

Gegen die Ablehnung, den gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuweisen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen, ist im selbständigen Beweisverfahren ein Rechtsmittel nicht gegeben.*)

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IBRRS 2019, 1092
ProzessualesProzessuales
Vergessene Kostenentscheidung über Kosten der Streithilfe: Kostenfestsetzungsantrag reicht nicht

OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2019 - 7 U 265/18

1. Vergisst das Berufungsgericht nach Rücknahme der Berufung in der Kostengrundentscheidung, mit der dem Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels auferlegt werden, über die Kosten des Streithelfers der Berufungsbeklagten zu entscheiden, bedarf es zur Ergänzung eines fristgebundenen Ergänzungsantrags des Streithelfers.

2. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit Zustellung des Beschlusses an den Streithelfer.

3. Ein nach Ablauf der Frist gestellter Ergänzungsantrag ist unzulässig.

4. Ein innerhalb der Frist bei der Vorinstanz eingehender Kostenfestsetzungsantrag des Streithelfers kann nicht als Ergänzungsantrag ausgelegt werden.

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IBRRS 2020, 0452
ProzessualesProzessuales
Willkürlicher Verweisungsbeschluss ist nicht bindend!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2020 - 13 SV 2/20

Eine Ausnahme von der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 Abs. 1 ZPO ist gegeben, wenn sich das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft zuständige Gericht darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt, oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl nicht berücksichtigt hat.*)

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IBRRS 2020, 0336
ProzessualesProzessuales
Klageschrift muss nicht "vorab per Telefax" verschickt werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 A 349/18

1. Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es annimmt, der Kläger habe die Klagefrist verschuldet nicht eingehalten, weil sein Prozessbevollmächtigter die Klageschrift erst zwei Tage vor Fristablauf zur Post gegeben, nicht vorab per Fax abgesandt und sich nicht rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht über den rechtzeitigen Klageeingang erkundigt habe.*)

2. Wird eine Klage zugleich als unzulässig und als unbegründet abgewiesen, müssen mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung Zulassungsgründe nur hinsichtlich der Zulässigkeit erhoben werden, weil die Ausführungen zur Begründetheit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht in Rechtskraft erwachsen.*)

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IBRRS 2020, 0375
ProzessualesProzessuales
Nach mündlicher Verhandlung erfolgter Streitbeitritt rechtsmissbräuchlich?

OLG Dresden, Urteil vom 28.01.2020 - 4 U 559/17

Der nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgte Streitbeitritt ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Beitretende zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung sicher weiß, dass die unterstützte Partei im Rechtsstreit unterliegen wird.*)

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IBRRS 2020, 0298
ProzessualesProzessuales
Nicht das gesamte Parteivorbringen muss gewürdigt werden!

OVG Saarland, Beschluss vom 12.12.2019 - 1 A 343/19

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet das Recht, sich im Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zu Grunde liegenden Sachverhalt äußern zu können.

2. Dieses Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch weder dazu, dem Vortrag inhaltlich zu folgen noch jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.

3. Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, muss das Gericht die vorgebrachten Argumente erwägen.

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IBRRS 2020, 0407
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ProzessualesProzessuales
Beweisantritt muss nicht wiederholt werden!

BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 123/17

1. Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist das rechtliche Gehör der Partei verletzt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - VII ZR 182/18, IBRRS 2019, 1155 = IMRRS 2019, 0438).

2. Es stellt eine objektiv willkürliche, weil in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Handhabung dar, eine "Präklusion gemäß § 279 Abs. 3, § 285 ZPO" anzunehmen, wenn eine Partei ihren Vortrag einschließlich Beweisantritten im Anschluss an eine Beweisaufnahme zu einem anderen Teil des Streitstoffs nicht ausdrücklich wiederholt.

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IBRRS 2020, 0405
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ProzessualesProzessuales
Post geht am nächsten Werktag zu!

BGH, Beschluss vom 17.12.2019 - VI ZB 19/19

Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (Anschluss BGH, IBR 2019, 231).*)

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IBRRS 2020, 0380
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ProzessualesProzessuales
Anforderungen an den Vortrag zur Rechtsverteidigung?

BGH, Beschluss vom 18.12.2019 - XII ZR 67/19

Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substanziierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 59/14, IBRRS 2016, 2223 = NJW-RR 2016, 1291).*)

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IBRRS 2020, 0358
ProzessualesProzessuales
Sperrung einer Erschließungsstraße: Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich?

BGH, Beschluss vom 07.11.2019 - V ZB 12/16

1. Wurde die Zulässigkeit des Rechtswegs in erster Instanz gerügt, ein Beschluss nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG aber nicht gefasst, ist die Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren nachzuholen.*)

2. Der ordentliche Rechtsweg ist für eine Abwehrklage aus § 862 BGB ausgeschlossen, wenn das Besitzrechtsverhältnis durch ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis überlagert ist und eine der Besitzschutzklage stattgebende Entscheidung im Widerspruch zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten aus diesem Rechtsverhältnis stehen könnte.*)

3. Ein Besitzrechtsverhältnis, das durch eine öffentlich-rechtliche vorzeitige Besitzeinweisung - hier nach § 116 BauGB - begründet worden ist, wird durch das der vorzeitigen Besitzeinweisung zu Grunde liegende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis überlagert, bis dieses seinen Zweck erreicht hat oder vollständig rückabgewickelt worden ist. Zur Entscheidung über Besitzansprüche sind je nach dem Stadium, in dem sich dieses Rechtsverhältnis befindet, die allgemeinen Verwaltungsgerichte oder die Kammern und Senate für Baulandsachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit berufen.*)

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IBRRS 2020, 0379
ProzessualesProzessuales
Nachgelassene Schriftsätze müssen berücksichtigt werden!

BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - VIII ZR 377/18

Erteilt das Gericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst im Termin zur mündlichen Verhandlung und gewährt einen Schriftsatznachlass (§ 139 Abs. 5, § 296a Satz 2 ZPO), ist es verpflichtet, den fristgerecht eingereichten Schriftsatz bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.12.2004 - XI ZR 17/03, IBRRS 2004, 4983; Beschluss vom 12.09.2019 - V ZR 276/18, Rz. 5, IBRRS 2019, 3378).*)

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IBRRS 2020, 0297
ProzessualesProzessuales
Gerichtsentscheidung nach Ortsbesichtigung: Wann ist die Berufung zuzulassen?

OVG Saarland, Beschluss vom 20.12.2019 - 2 A 26/19

1. Allein der Umstand, dass die auf einer Tatsachenwertung der tatsächlichen Auswirkungen im konkreten Umfeld eines Bauvorhabens beruhende Einschätzung, ob eine Verletzung des dem § 15 Abs. 1 BauNVO zu entnehmenden Gebotes nachbarlicher Rücksichtnahme vorliegt, in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den konkreten örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht im Zulassungsverfahren bis auf Ausnahmefälle selbst nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt nicht schon die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).*)

2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.*)

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